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Niels-Olaf Lüders

BSW 27.02.2025 Sitzungen 8/8

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann im Grunde direkt an meine Ausführungen in der Aktuellen Stunde anknüpfen, und das will ich auch tun. Ich endete damit, dass unser derzeitiges Asylsystem eher einer Asyllotterie entspricht. Was ich aber nicht mehr darlegen konnte, war, wie nun eigentlich unsere Vorstellungen dazu aussehen, wie man das besser machen könnte. Die wirkliche Lösung des unbestreitbar bestehenden Problems der irregulären Migration kann nur am Eingang und nicht am Ausgang gesucht werden. Nur mit einer Prüfung der Asylanträge außerhalb unseres Landes, außerhalb der Europäischen Union kann wirksam, dem Rechtsstaat und dem Humanismus verpflichtet, die unsägliche Asyllotterie beendet werden. Nur auf diese Weise kann eine Überlastung unserer Gesellschaft vermieden werden, die auch einer guten und vernünftigen Integration derjenigen im Wege steht, die wir nach Prüfung und Bewilligung der Asylanträge aufgenommen haben. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Der Antrag der AfD hingegen bezieht sich allein auf die Abschiebungshaft als einziges Instrument zur Durchsetzung von Abschiebungen. Es heißt übrigens Abschiebungshaft, nicht Abschiebehaft. (Lena Kotré [AfD]: Oje!) – Ja, sorry. Die Abschiebungshaft spielt aber in der migrationsrechtlichen Praxis die absolut geringste Rolle – und das aus einem ganz guten, einem rechtsstaatlichen Grund: Es handelt sich nämlich um eine Form der Haft. Sie darf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur gerichtlich angeordnet werden. Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes stellt zum Beispiel klar, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden dürfen. Es möge doch bitte auch so bleiben, dass wir keine Kinder inhaftieren! Wir haben einen Rechtsstaat und wollen, dass dies auch so bleibt. (Beifall BSW und SPD) Die Abschiebungshaft kommt überhaupt nur infrage, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Ich könnte deswegen jetzt zur Intention des Antrages in dieser Form mutmaßen; das muss ich aber nicht, und das tue ich auch nicht. Doch es fällt schon auf, dass der vom Kollegen Genilke angesprochene Ausreisegewahrsam in Ihrem Antrag überhaupt nicht vorkommt; dieser hat in der tatsächlichen Praxis aber eine deutlich höhere Relevanz. Möge sich einfach jeder seine Meinung dazu selbst bilden. Aber schon wegen dieser nicht nachvollziehbaren Beschränkung allein auf das allerschärfste Mittel zur Durchsetzung von Abschiebungen lehnen wir diesen Antrag natürlich ab. (Beifall BSW und SPD – Zuruf von der AfD: Das steht aber im Koalitionsvertrag!) Im Übrigen gestatte ich mir den Hinweis, dass wir in Brandenburg bereits auf einem sehr guten Weg sind, die Dinge anzupacken, die uns auf Landesebene möglich sind. Ja, das kann sich hier im Land natürlich nur auf Prozesse der Rückführung ausreisepflichtiger Personen und die Integration von Personen mit Aufenthaltsrecht beziehen; denn am Eingang des Prozesses haben wir keine wirkliche Verfügungsmacht.

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