Daniela Oeynhausen
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade berichtet, dass man sich eine Einbürgerung erarbeiten müsse. Wie stehen Sie dazu, dass Einbürgerungen auch unter Sozialleistungsbezug möglich sind, wenn dieser Sozialleistungsbezug von dem Antragsteller nicht zu verantworten ist? Es wird nämlich immer verschwiegen, dass eine Einbürgerung auch mit Sozialleistungsbezug möglich ist.
