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Uwe Adler

SPD 27.02.2025 Sitzungen 8/8

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Uns liegt heute der erste Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg vor. Der Bericht beschreibt den Zeitraum von März bis Dezember 2023. Gossmann-Reetz zur ersten Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg – eine Tätigkeit, die gemäß vorliegendem Tätigkeitsbericht schon im ersten Berichtszeitraum von vielfältigen Erfahrungen und unterschiedlichen Herausforderungen geprägt war. Die Aufgaben einer unabhängigen Polizeibeauftragten sind von besonderer Bedeutung für die Gewährleistung rechtsstaatlichen Handelns. Ihre Tätigkeit soll das Vertrauen in staatliche Strukturen, insbesondere in das Handeln unserer Polizei, unterstützen. Frau Gossmann-Reetz steht in ihrer Funktion nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zur Verfügung, sondern dient auch als Ansprechpartnerin für Eingaben von Polizeibediensteten, um bei strukturellen Problemstellungen oder innerbehördlichen Differenzen offen, kommunikativ und transparent ihre Unterstützung anzubieten. (Beifall SPD) Die Polizeibeauftragte nimmt dabei eine externe Perspektive ein und begleitet die an sie herangetragenen Anliegen unabhängig und neutral, aber stets einhergehend mit dem Anspruch und der Verantwortung, bestehende Probleme einer für alle Seiten akzeptablen und rechtssicheren Lösung zuzuführen. Der vorliegende Berichtszeitraum behandelt die systematische und organisatorische Herangehensweise der ersten neun Monate im Amt. Diese waren naturgemäß noch von internen Organisations- und Aufbauarbeiten im Rahmen der neuen Tätigkeitswahrnahme sowie dem Aufbau und der Entwicklung einer institutionellen Infrastruktur geprägt. Wie im Bericht beschrieben, bestanden die ersten großen Herausforderungen darin, sich zum einen als neue Institution, aber auch als Mensch im Land bekanntzumachen sowie darin, die Polizeiorganisation mit ihren vielen Menschen und unterschiedlichen Persönlichkeiten auf Augenhöhe kennenzulernen. Dies erfolgte durch viele – vor allem persönliche – Gespräche seitens der Beauftragten innerhalb der Polizeiorganisation sowie in verschiedenen mit der Polizei verbundenen bzw. diese begleitenden Verantwortungsbereichen. Diese Gespräche adressierten zugleich auch die Erwartungshaltungen, Wünsche und Perspektiven von Polizeibediensteten und Führungskräften der Polizei in Richtung der Beauftragten. Nebenher sah die Beauftragte ihre Rolle auch in der operativen Begleitung von polizeilichen Einsätzen. Dies ermöglichte ihr eine Verständniserweiterung für die polizeiliche Arbeits- und Denkweise und ein Gefühl für die vielfältigen emotionalen Belastungen von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen in unterschiedlichen Einsatzlagen. Ein erstes kurzes Fazit: Die Einrichtung einer neutralen Polizeibeauftragten kann ein richtiger Schritt sein, um das Gefühl der Ungerechtigkeit oder polizeilicher Ungleichbehandlung bei den Bürgerinnen und Bürgern zu reduzieren. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Perspektivisch können durch das Wirken und Agieren einer neutralen Beauftragten auch die Anzahl unbegründeter Beschwerden verringert und einer Enttäuschung über polizeiliches Handeln entgegengewirkt werden. Insgesamt, so stellen wir fest, befindet sich die Institution der Polizeibeauftragten noch im Aufbau und in einer tiefergehenden Rollenentwicklung. Im Ausblick auf die zukünftige Arbeit besteht seitens der Beauftragten der Anspruch, die eigene Organisationsstruktur weiter zu festigen, um der Aufgabenwahrnahme auch weiterhin vollumfänglich gerecht werden zu können. Es besteht auch vor dem Hintergrund eines transparenten Handelns der Anspruch, den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit auszubauen, um die Arbeit der Beauftragten erlebbarer zu machen. Das operative Begleiten von Polizistinnen und Polizisten in ihren vielfältigen Einsätzen bleibt auch zukünftig ein wesentlicher Baustein, um das Verständnis füreinander auf beiden Seiten zu schärfen und die Rolle der Beauftragten bekannter zu machen. Das Wirken und Arbeiten ist immer auch mit eigenen Ansprüchen und Visionen für die Zukunft verbunden. Deshalb zitiere ich abschließend aus dem vorliegenden Tätigkeitsbericht: „Die Vision der Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg und ihres Teams ist es, eine umfassende Institution zu sein, die Bürgerinnen und Bürgern sowie den Polizeibediensteten zur Seite steht, um blinde Flecken zu erhellen, den Dialog zu fördern und das Vertrauen in die Polizei und die Demokratie zu stärken.“ Sehr geehrte Polizeibeauftragte, sehr geehrte Frau Gossmann-Reetz, dafür danken wir Ihnen. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft eine erfolgreiche Arbeit. (Beifall SPD – Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.)

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