Katrin Lange
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der heutigen Beratung handelt es sich in der Tat um eine Premiere, denn wir behandeln den ersten Tätigkeitsbericht überhaupt seit der Einrichtung der Funktion der Polizeibeauftragten. Insoweit weist dieser Bericht natürlich einige Besonderheiten auf, die sich zum Beispiel auf die Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit der Beauftragten oder die Etablierung der Zusammenarbeit der Beauftragten mit dem Innenministerium und der Polizei beziehen. Wir haben im Innenministerium dazu einen Single Point of Contact eingerichtet, über den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeibeauftragten die dort zur Kenntnis gelangten Sachverhalte in die Polizeidienststellen des Landes steuern. Auch der Rücklauf erfolgt über diesen Weg, der sicher vernünftig und sachgerecht ist. Daneben sind – in der Regel monatliche – Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten etabliert worden, was sich offenbar bewährt hat. Wir haben den vorliegenden Bericht bereits im Innenausschuss beraten. Auf die Einzelheiten gehe ich hier nicht mehr ein. Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass knapp 50 % der Beschwerden von Bürgern und knapp 40 % von der Polizei selbst vorgetragen wurden. Dass die neue Anlaufstelle der Polizeibeauftragten also von beiden Seiten genutzt wird, scheint mir ein gutes Zeichen des Vertrauens zu sein und könnte quasi die Argumente für die Einrichtung dieser neuen Beauftragtenstelle nachträglich noch stärken. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Das Innenministerium wird die Arbeit der Polizeibeauftragten jedenfalls weiter unterstützen. Frau Gossmann-Reetz hat in ihrem Vorwort zum Bericht Folgendes ausgeführt: „Ich freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam daran zu arbeiten, das Vertrauen zwischen Bürgerschaft und Polizei in Brandenburg weiter zu stärken.“ Damit ist eigentlich alles gesagt. Diesem Anliegen schließe ich mich gern an. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
