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Jouleen Gruhn

27.02.2025 Sitzungen 8/8

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Wertes Publikum auf der Tribüne! Liebe Pressevertreter! Ich begrüße Sie herzlich und bitte die Abgeordneten, wieder Platz zu nehmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Aussetzung der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ab sofort und Überprüfung der Einbürgerungen der letzten zehn Jahre Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/501 Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Kotré für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Zahl der Einbürgerungen in diesem Land befindet sich auf einem Höchststand. Den Großteil der Eingebürgerten machten Syrer aus, aber auch Ukrainer und Iraker waren zahlreich vertreten. Grund für diese hohe Zahl von Einbürgerungen sind vor allem die Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht, die vor nicht allzu langer Zeit durch den Bundestag gepeitscht wurden. Bei der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts handelt es sich allerdings um eine Regelung, die Missbrauch Tür und Tor öffnet. Der aktuelle Stand der Einbürgerungen ist besorgniserregend: Über 3 700 Menschen haben die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – eine Zahl, die im Vergleich zu den Vorjahren einen dramatischen Anstieg darstellt. Sonst waren es maximal 1 000 Einbürgerungen pro Jahr. Meine Damen und Herren, die aktuellen Zahlen werfen ernstzunehmende Fragen auf: Können wir sicherstellen, dass jede dieser Einbürgerungen korrekt und rechtmäßig erfolgt? (Ludwig Scheetz [SPD]: Ja, können wir!) Und was bedeutet das für zukünftige Generationen von Staatsbürgern? Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass insbesondere die Bundesregierungen unter Beteiligung der Grünen die rechtlichen Rahmenbedingungen oft zugunsten einer schnellen Einbürgerung – und das in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise – gelockert haben. (Beifall AfD) Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts der letzten Ampelregierung ermöglicht nun die Einbürgerung von Ausländern nach nur fünf Jahren Aufenthalt – und unter besonderen Voraussetzungen sogar nach nur drei Jahren. Soll es wirklich so einfach sein, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben? Und vor allem: Wird dadurch nicht die Grundlage unserer Gesellschaft untergraben? Die Rechtslage vor der ersten rot-grünen Regierung ab 1998 sah noch so aus, dass sogenannte Anspruchseinbürgerungen – anstatt wie jetzt schon nach fünf oder sogar nach drei Jahren; ich habe das eben erwähnt – frühestens nach 15 Jahren möglich waren. Dann wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2000 ein verwässertes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht. Das ermöglichte zwar die doppelte Staatsbürgerschaft – an sich aber noch als Ausnahmefall. Die Zeitdauer für die Anspruchseinbürgerung wurde von 15 auf acht Jahre herabgesetzt. Zudem wurde eingeführt, dass auch in Deutschland geborene Kinder von zwei Ausländern die deutsche Staatbürgerschaft erhalten können, wenn ein Elternteil acht Jahre lang einen unbefristeten Aufenthaltstitel innehat. Sie konnten die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen, mussten sich 2025 37 aber mit 18 Jahren für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Im Dezember 2014 wurde dies unter der – ihrem Handeln nach – ersten grünen Kanzlerin Merkel wieder aufgeweicht: Unter bestimmten Voraussetzungen konnten doch beide Staatsbürgerschaften über das 18. Lebensjahr hinaus behalten werden. Zwischenzeitlich hat wieder eine Regierungsbeteiligung der Grünen stattgefunden. Während dieser hat man die Ausnahmemöglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft zum Regelfall entarten lassen und die Zeitdauer bis zur sogenannten Anspruchseinbürgerung von acht Jahren auf fünf bzw. sogar nur drei Jahre verkürzt. Und siehe da: Wir müssen eine fast vervierfachte Zahl an Einbürgerungen allein im Land Brandenburg feststellen. Mit unserem heutigen Antrag fordern wir die sofortige Aussetzung aller laufenden Einbürgerungsverfahren in Brandenburg. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist offensichtlich: In den letzten Monaten und Jahren haben uns zahlreiche Berichte über Fälle erreicht, in denen die Identität von Antragstellern und sogar neuen Staatsbürgern nicht klar festgestellt werden konnte. Insbesondere aufgrund der aktuellen Diskussionen um Personen mit ungeklärter Identität, die sich in Deutschland aufhalten und deren Einbürgerung fragwürdig ist, müssen wir handeln. Komischerweise verfügen die meisten der illegal einreisenden Ausländer über keine Papiere und geben einen Namen und ein Geburtsdatum an, ohne dass dies überprüft wird. Wir fordern daher eine umfassende Überprüfung aller Einbürgerungen der letzten zehn Jahre. (Vereinzelt Beifall AfD) Es gibt wie bereits dargestellt erhebliche Hinweise darauf, dass viele Einbürgerungen durch arglistige Täuschung, Drohung oder falsche Angaben erwirkt wurden. Die bestehende Rechtslage, insbesondere § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, bietet uns die Möglichkeit, solche rechtswidrigen Einbürgerungen zurückzunehmen. Es ist bedauerlich, dass die zuständigen Ausländerbehörden in Brandenburg bisher offenbar nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben – das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von uns. Lassen Sie uns also darüber nachdenken, was es bedeutet, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen: Es ist nicht nur ein rechtlicher Status, es ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (Beifall Andreas Galau und Dennis Hohloch [AfD]) Ein Prozess, der derart wichtig ist, darf nicht leichtfertig behandelt werden. Es geht um die Rechte und Pflichten unserer Staatsbürger; es geht darum, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen und uns aufeinander verlassen können. Dafür sind doppelte Staatsbürgerschaften, die an Personen mit falscher Identität vergeben wurden, nicht zu gebrauchen. (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn wir es versäumen, zu handeln, untergraben wir nicht nur das Vertrauen in unsere Institutionen, sondern wir riskieren auch, dass die deutsche Staatsangehörigkeit an Wert und Bedeutung verliert. Wir müssen sicherstellen, dass auch die in der Vergangenheit durchgeführten Einbürgerungen auf der Grundlage robuster und wahrheitsgemäßer Informationen erfolgt sind. Das heißt, wir müssen proaktiv handeln und überprüfen, ob alle Voraussetzungen ordnungsgemäß erfüllt wurden. Hierbei dürfen wir insbesondere die Identität der Antragsteller nicht außer Acht lassen. Alle Anträge, über deren Bearbeitung man zukünftig nachdenken könnte – ich betone: könnte –, müssen einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass …

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