Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zuerst kurz auf die Aussagen der Kollegin Ludwig eingehen: Im „Ärzteblatt“ vom 20. Februar 2025 ist für alle, die sich nicht nur in den sozialen Medien herumtreiben, sondern tatsächlich an guter Literatur interessiert sind, ein sehr interessanter Artikel zu lesen. Dort steht im Therapie-Kompass in Teil zwei der Liste: Die genannten Medikamente müssen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Je nach Bewertung der Off-Label-Wirkstoffe – die Sie ja angesprochen haben – könnten künftig auch Medikamente aus dieser Gruppe erstattungsfähig sein. – Damit ist Ihre Aussage, dass die Medikamente nicht von den Krankenkassen erstattet würden, nicht ganz richtig. (Dr. Saskia Ludwig [CDU]: Das ist doch unfassbar!) Wir stehen heute hier, um ein drängendes Thema in den Mittelpunkt zu rücken: Long Covid und das Post-Vac-Syndrom – zwei Krankheitsbilder, die viele Menschen in unserem Land betreffen und für die es bislang keine einfachen Lösungen gibt. Menschen leiden unter Erschöpfung, Atemproblemen, neurologischen Beschwerden und oft auch unter der Unsicherheit, ob sie die 2025 63 richtige Diagnose erhalten haben und die richtige Behandlung bekommen. Diese Unsicherheit wollen wir verringern. Zunächst müssen wir aber feststellen: Unter dem Sammelbegriff „Post-Vac-Syndrom“ ist kein einheitliches Krankheitsbild erkennbar; es ist ähnlich wie Long Covid mit einer Vielzahl von Symptomen verbunden. Als Ursachen werden unter anderem Autoimmunerkrankungen diskutiert. Doch trotz intensiver Forschungsanstrengungen konnte bisher weder der genaue Mechanismus der Krankheitsentstehung geklärt noch eine kausale Therapiemöglichkeit gefunden werden. Dies zeigt, wie dringend die Forschung weiter vorangetrieben werden muss. Gleichzeitig müssen wir die Versorgung der Betroffenen verbessern. Der Verdacht auf eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz dem Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Auch Bürgerinnen und Bürger können ihre Verdachtsmeldungen direkt an das Paul-Ehrlich-Institut übermitteln. Sollte jedoch ein Impfschaden nach § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz vorliegen, haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch XIV. Zuständig hierfür ist das jeweilige Versorgungsamt, in Brandenburg das Landesamt für Soziales und Versorgung. Dort wurden bisher 406 Anträge auf Versorgung wegen eines Impfschadens nach einer Corona-Schutzimpfung gestellt. Dem stehen 5,2 Millionen verabreichte Impfdosen gegenüber. Meine Damen und Herren, bei all unseren Bemühungen ist es essenziell, dass unsere Entscheidungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Im sozialen Entschädigungsrecht ist es entscheidend, welche Funktions- und Teilhabeeinschränkungen als Schädigungsfolge anerkannt werden. Die ärztliche Bewertung erfolgt individuell und unterliegt bundeseinheitlichen Vorgaben. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Die Grundlage für die Beurteilung bildet der aktuelle Stand der Wissenschaft. Dazu zählen die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts, Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sowie belastbare Erkenntnisse aus der medizinischen Forschung. Es wäre daher nicht zielführend, durch eine Diagnose-Anerkennung allgemein die Entschädigungskriterien zu verändern. Eine solche Entscheidung muss im Rahmen des bestehenden Sozialrechts getroffen werden. Bereits im Beschluss der 95. Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2022 wurde ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert – und dieses Engagement ist nach wie vor nötig. Doch es reicht nicht, nur auf den Bund zu zeigen. Auch wir in den Ländern und Kommunen haben eine Verantwortung. Mit hohem Leidensdruck und einer komplexen Krankheitslage stellen die Betroffenen das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Das hat der Landtag bereits anerkannt und sich in der vorangegangenen Legislaturperiode in Form von parlamentarischen Anfragen und einer öffentlichen Anhörung mit medizinischen Fachleuten intensiv mit dem Thema befasst. Der Handlungsbedarf bleibt bestehen, doch es wurde darauf reagiert. Mit der Long-COVID-Richtlinie des G-BA und darauf basierenden fünf neuen Leistungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab soll die Versorgung gestärkt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Versorgung strukturiert erfolgt und wissenschaftlich erhobene Daten in die Forschung einfließen; denn nur mit einem verbesserten Verständnis dieser Erkrankung können wir die Versorgung langfristig verbessern. Darüber hinaus investiert der Bund im Zeitraum von 2024 bis 2028 73 Millionen Euro in das Forschungsprojekt „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“. Diese Mittel sollen insbesondere dazu beitragen, die koordinierte Versorgung zu optimieren. In Brandenburg haben wir bereits Schritte unternommen: Das von Frau Gruhn angesprochene Netzwerk DiReNa – bestehend aus medizinischer Diagnostik, Rehabilitation und nachsorgenden Einrichtungen – wurde ins Leben gerufen und konnte zeitweise aus Landesmitteln finanziert werden. Ziel ist es, eine zentrale Patientensteuerung zu etablieren, die Betroffene von der Hausarztpraxis hin zu sektorübergreifenden und multiprofessionellen Therapien und Behandlungsangeboten leitet. Zudem gibt es spezielle Long-Covid-Einrichtungen in Brandenburg: Von der Einrichtung in Lübben haben wir gerade gehört; zu nennen sind aber auch die Immanuel Klinik in Rüdersdorf und das Helios Klinikum in Bad Saarow sowie das Long-Post-COVID-19-Zentrum Lausitz in Senftenberg. Wenn wir in den sogenannten Therapie-Kompass schauen, wird deutlich, dass es natürlich noch Lücken gibt, gerade im Bereich der Fatigue-Behandlung. Wir brauchen daher dringend einheitliche Leitlinien – und die Mediziner im Saal wissen, dass die S1-Leitlinie zu Long Covid hinsichtlich der Diagnosestellung impraktikabel ist. Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, den Betroffenen nicht nur zuzuhören, sondern ihnen auch konkrete Hilfe anzubieten. Wir müssen weiter forschen, bestehende Versorgungsstrukturen verbessern und neue Erkenntnisse schnell in die Praxis überführen. Es geht um mehr als Zahlen und Statistiken – es geht um Menschen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind.
