landtag.brandenburg.de ↗

Katrin Lange

27.02.2025 Sitzungen 8/8

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus SPD und BSW hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „alle geeigneten und rechtssicheren Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung und Zurückweisung von illegaler und irregulärer Migration“ zu unterstützen. Zugleich hat sich die Koalition für die Ausweitung von Rückführungsabkommen ausgesprochen und ausdrücklich festgestellt: „Wer kein Bleiberecht besitzt, muss Deutschland verlassen.“ Das sind sehr vernünftige Festlegungen, deren konkrete Umsetzung allerdings in erster Linie von den notwendigen Entscheidungen auf Bundesebene und den rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt. (Einzelbeifall BSW) Rechtliche Rahmenbedingungen sind dabei nichts Unveränderbares. Ihre Veränderung auf rechtsstaatlichem Wege ist das tägliche Brot aller demokratischen Parlamente – man kann auch sagen: ihr Daseinszweck – und ansonsten natürlich auch eine Sache internationaler Vereinbarungen. Es ist offensichtlich, dass ein derartiger rechtlicher und politischer Handlungsbedarf in der Migrationspolitik besteht. Es ist auch zutreffend, dass Brandenburg seit 2017 über keine eigene Abschiebehafteinrichtung mehr verfügt. Sie ist allerdings nicht wegen „angeblicher Mängel“ geschlossen worden, wie es in dem Antrag formuliert ist, sondern wegen tatsächlicher Mängel beim Brandschutz. Wenn derartige Sicherheitsmängel festgestellt werden, gibt es zu einer Schließung auch keine verantwortungsbewusste Alternative. Ich verantworte das jedenfalls nicht. Seitdem nutzen wir Kapazitäten in anderen Bundesländern, was vom Grundsatz und vom Aufwand her keineswegs unproblematisch ist – das ist so, und das will ich gern einräumen. Dabei geht es zumeist um freie Plätze in Dresden, Langenhagen, Büren, Ingelheim oder Glückstadt. Natürlich wird bei freien Plätzen in mehreren Einrichtungen diejenige mit der geringsten Distanz zum Land Brandenburg gewählt. Aber Sie sehen schon an der Aufzählung: Es geht hier letztlich von Schleswig-Holstein bis Rheinland-Pfalz. Wie gesagt, unproblematisch ist das nicht, auch nicht für die mit der Durchführung betrauten Behörden hier bei uns in Brandenburg. Wir werden uns also die vorhandenen und die künftigen Bedarfe ansehen. Diese werden auch davon abhängen, zu welchen politischen Verständigungen es nun, nach der Bundestagswahl, kommt. Dabei werden wir das System aus Landesunterkünften, kommunaler Unterbringung, Dublin-Zentrum und Ausreiseeinrichtungen im Zusammenhang betrachten und anschließend zu sachgerechten und zweckmäßigen Entscheidungen kommen. Ich schließe dabei gar nichts aus, auch nicht die Wiedereinrichtung einer eigenen Abschiebehaftanstalt in Brandenburg; denn es ist schon ein Problem, wenn man immer auf die anderen angewiesen ist und die bestehende Aufgabe nicht selbst erledigen kann. Was das Dublin-Zentrum anbelangt, das wir in Kürze in Eisenhüttenstadt einrichten werden, so habe ich dessen Sinn und Zweck vor Kurzem vorgestellt. Wie der Name schon sagt, geht es hierbei um die Unterbringung von Personen, die unter das Dublin-System fallen und deswegen in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt werden sollen, wie Recht und Gesetz es vorsehen. Im Übrigen: Herr Kollege Genilke, wir überstellen nur nach Polen und nicht in die anderen Länder. Diese neue Einrichtung ist kein Abschiebezentrum für sämtliche vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer. Sie ist für diesen Zweck nicht geeignet und wird auch nicht als ein solches betrieben werden; das findet nicht statt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

Alle Reden von Katrin Lange Protokoll ↗