Rainer Genilke
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war klar, dass die Emotionen bei diesem Tagesordnungspunkt noch einmal hochschlagen werden; das ist gar keine Frage. Ich will versuchen, den Ball aufzunehmen: Im Antrag wird gefordert, „unverzüglich“ eine Abschiebeeinrichtung zu eröffnen. (Lars Hünich [AfD]: Nach meiner Kenntnis gilt das ab heute! – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD] – Weitere Zurufe von der AfD) Doch „unverzüglich“ wird das natürlich schon mal nichts; denn – ja, genau, das ist ja das Problem – Sie wissen hoffentlich selbst, dass es einen Unterschied zwischen einer Abschiebehaft und einem Abschiebegewahrsam gibt. Das hat allein schon baulich und auch genehmigungstechnisch eine völlig andere Bedeutung. 2025 83 (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Also, „unverzüglich“? Na ja, das müssen wir mal sehen. Vielleicht wollen Sie einfach eine Erwartung schüren, die Sie so nicht erfüllen können. Im Übrigen ist es auch eine Kostenfrage. Deshalb bin ich froh, dass das Thema auch im Bundestagswahlkampf eine Rolle gespielt hat. Sie haben unseren Fünf-Punkte-Plan ja nun schon in unterschiedliche Parlamente eingebracht. Ich darf noch einmal daraus zitieren: „Der Bund wird die Länder dabei unterstützen und schnellstmöglich alle verfügbaren Liegenschaften, darunter leerstehende Kasernen und Containerbauten, zur Verfügung stellen.“ (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das bedeutet ja nicht, dass man nichts tun muss!) Ich finde schon, dass wir uns auf die Unterstützung des Bundes einlassen sollten, um bei diesem Punkt voranzukommen – und der Kandidat, der diese Punkte aufgelistet hat, wird ja mit höchster Wahrscheinlichkeit der nächste Bundeskanzler werden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann passiert ja gar nichts!) Ich glaube, dass wir eine solche Einrichtung brauchen – das ist gar keine Frage –, aber wir müssen davor noch andere Hausaufgaben erledigen. Ich will sie noch einmal nennen: Wir müssen an das Aufenthaltsgesetz ran; denn es regelt nun einmal in unterschiedlichen Paragrafen – vor allen Dingen in § 62 – zum Beispiel die maximale Dauer der Sicherungshaft. Sie darf nur sechs Monate dauern, kann in besonderen Fällen aber auf 18 Monate verlängert werden. Außerdem spielen weitere Aspekte eine Rolle: Abschiebehaft darf nur von einem Richter angeordnet werden – meist an einem Amtsgericht –, und Personen in Abschiebungshaft müssen von regulären Strafgefangenen getrennt untergebracht werden. Außerdem darf Abschiebungshaft nur als letztes Mittel angewendet werden, wenn mildere Mittel wie Meldeauflagen oder eine sogenannte Duldung mit Aufenthaltsauflage nicht ausreichen. Zudem regelt das Grundgesetz in Artikel 104, dass Haft nur von einem Richter angeordnet werden kann. – Das sind alles Dinge, die eine Rolle spielen. Im Übrigen wird trotz des angesprochenen Dublin-Zentrums ein Aspekt bleiben, der nicht ganz so einfach ist – um es vorsichtig auszudrücken –, denn auch diese Flüchtlinge werden wir nicht so schnell abschieben können. 28 Tage darf man in so einem Abschiebegefängnis festgehalten werden – das gilt auch für Dublin-Zentren –, doch das Problem ist ja gerade, dass wir nach Syrien und Afghanistan nicht abschieben können, weil wir keine diplomatischen Beziehungen zu diesen Ländern unterhalten; das haben wir letztes Mal schon festgestellt. Das ist ein Hauptgrund dafür, dass es nicht funktioniert. Gleichzeitig leisten wir sowohl Syrien als auch Afghanistan Entwicklungshilfe in nicht ganz unbedeutender Höhe – Afghanistan erhält 391 Millionen Euro. Ich bin schon der Meinung, dass man, wenn man solche Mittel ausreicht, auch Gesprächsfäden aufbauen darf und vielleicht sogar muss, damit ein Land bitte schön seine Staatsbürger zurücknimmt und nicht so tut, als wäre das unser Problem, oder sogar versucht, noch mehr Geld aus uns herauszupressen. Insofern glaube ich, dass wir die Sachen angehen müssen. Aber wir sollten schon darauf achten, dass wir in Zukunft darüber diskutieren, dass wir hier mit dem Bund – vielleicht hat er ja noch andere Ideen – und vor allem auch mit den anderen Bundesländern zu einer Lösung kommen, die das auf vernünftige Füße stellt. Insofern, glaube ich, ist das – Frau Kotré hat es in ihren einleitenden Worten gesagt – nicht nur ein Brandenburger Problem, sondern eines in ganz Deutschland.
