Katrin Lange
– Nein. (Vereinzelt Heiterkeit) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatsangehörigkeitsbehörden müssen eine Rücknahme der Einbürgerung prüfen, wenn dazu ein Anlass besteht. Die Staatsangehörigkeitsbehörden in Brandenburg haben seit 2014 allerdings keine Verfahren zur Rücknahme von Einbürgerungen nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz geführt; das ist inzwischen geklärt. Die letzte Landesregierung hat Ihnen keine Antwort gegeben – jetzt haben Sie sie. Meine Damen und Herren, eine vernünftige Migrations- wie auch Einbürgerungspolitik kann nur durch andere politische Entscheidungen herbeigeführt werden. Der vorliegende Antrag hingegen zielt mit der Forderung nach Weisung gegenüber den Kommunen des Landes Brandenburg auf klar rechtswidrige aufsichtsbehördliche Maßnahmen des Innenministeriums. Das geht so nicht; dafür besteht keine Rechtsgrundlage. Gleiches gilt für eine anlasslose und pauschale Überprüfung von rund 13 500 Einbürgerungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Auch für eine solche Weisung gibt es keine Rechtsgrundlage, und deswegen kann sie hier nicht beschlossen werden. Aus diesen Gründen sollte der vorliegende Antrag abgelehnt werden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
