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Wilko Möller

AfD 27.02.2025 Sitzungen 8/8

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Inka Gossmann-Reetz ist die erste Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg. (Dennis Hohloch [AfD]: Und die letzte!) – Das ist jetzt inkorrekt. – Sie wurde am 22. Februar 2023 vom eidigt. Ihr gesetzlicher Auftrag lautet: Bürgerinnen und Bürger 2025 53 können sich mit Beschwerden oder Eingaben zu polizeilichen Angelegenheiten an die Beauftragte wenden. Sie ist zugleich Ansprechpartnerin für innerdienstliche Kritik, Anregungen oder Hinweise von Polizeibeschäftigten. In Ausübung ihres Amtes ist die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. So weit, so gut. Die schwarz-rot-grüne Regierungskoalition der vergangenen Legislaturperiode hatte – entgegen allen Warnungen und Hinweisen – eine Polizeibeauftragte für das Land Brandenburg initiiert (Steeven Bretz [CDU]: Was – „initiiert“?) bzw. installiert, um abstruse linke Unterstellungen gegen die Polizei zu untermauern. Ich denke dabei insbesondere an die sofortige Meldepflicht, wenn Polizeibeamten gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unterstellt wird – nach dem Motto: „Andere Bundesländer machen das auch so.“ Frau Gossmann-Reetz ist zumindest nicht unabhängig. Sie bekleidet zwar keine Ämter mehr innerhalb der SPD, aber sie ist und bleibt der SPD naturgemäß sehr verbunden. Die Polizeibeauftragte wird der Innenministerin – Frau Lange, die der SPD angehört – bestimmt nicht in die Quere kommen, wenn es darauf ankommt. Wir hätten uns zumindest einen Polizeibeauftragten gewünscht, der nicht aus dem politischen Milieu kommt. (Beifall AfD) Liebe Frau Gossmann-Reetz, nehmen Sie es mir nicht übel, aber der Polizeibeauftragte ist überflüssig. Auch wenn ich Sie bereits besucht habe, wir gemeinsam Kaffee getrunken haben (Steeven Bretz [CDU]: Herr Möller, Herr Möller! – Heiterkeit) und auch einen Fall besprochen haben (Lars Hünich [AfD]: Oh Gott! Das ist ja rechtsextrem!) – ja, das habe ich getan; ich bin ja konfliktfähig –: Die Funktion des Polizeibeauftragten ist entbehrlich. Ich werde Sie auch wieder besuchen, weil ich … (Dennis Hohloch [AfD]: Wichtig ist uns die Sperrminorität!) – Meine Damen und Herren, seien Sie doch bitte mal ein bisschen zurückhaltender! Der erste Bericht für das Jahr 2023 bestätigt unsere Meinung. Wenn Sie sich in langen Textpassagen von über 18 Seiten – wohlgemerkt: von 32 Seiten des Berichts – nur mit sich selbst beschäftigen, dann kommen Fragen auf. (Beifall AfD) Erst auf Seite 19 schreiben Sie tatsächlich über polizeirelevante Sachverhalte. Allerdings waren diese Sachverhalte bereits Thema im Innenausschuss; und dazu braucht es keinen Polizeibeauftragten mehr, weil auch der Landesrechnungshof Missstände bei der Polizei aufgedeckt hat. Ich denke dabei an die verschwundenen 24 900 Schuss Munition. Wir als AfD sehen im Polizeibeauftragten eine reine Ressourcenverschwendung. Fünf gut dotierte Planstellen werden der Polizei entzogen. Damit gehen der Polizei auch fünf qualifizierte Arbeitskräfte verloren. Dazu kommen teure Räumlichkeiten, Büroausstattung und Dienstwagen. Sie sollen auch schon den Wunsch geäußert haben, eine sechste Planstelle einrichten zu lassen. Das können wir nicht mittragen. Jetzt habe ich auch erfahren, dass Sie mit dem Antisemitismusbeauftragten die Räumlichkeiten nicht teilen, sondern einen eigenen Bereich in Anspruch nehmen. Das sorgt für weitere Verschwendung. Der Dienstwagen bleibt weitgehend ungenutzt. Im Haushalt 2025 sind schon 500 000 € veranschlagt. Das kann sich das Bundesland Brandenburg nicht leisten. (Beifall AfD) Noch vor 15 Jahren hatten wir ungefähr 50 000 Beschäftigte im brandenburgischen Landesdienst. Heute sind es 57 000 Beschäftigte, ohne dass das Land signifikant gewachsen wäre. Der Bürger braucht keinen Polizeibeauftragten. (Beifall AfD) Er kann sich auch durch Presse, Rechtsanwälte, Petitionen, die Staatsanwaltschaft und andere Behörden über rechtswidrige Maßnahmen der Polizei beschweren. Der Polizeibeamte dagegen hat die Möglichkeit, über den übernächsten Vorgesetzten, Petitionen, Presse, Gewerkschaften, Rechtsanwälte, Personalräte und kirchliche Seelsorger Hilfe einzuholen. Auch der Landesrechnungshof kann angerufen werden. Ich denke da an den Asservaten-Skandal bei der Polizei, der auch schon Thema des Innenausschusses war, als Asservate falsch gelagert wurden, was Strafprozesse fast gefährdet hätte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Auf Seite 21 des Berichts wenden Sie sich endlich Ihrer eigentlichen Aufgabe zu: Eingaben und Beschwerden. – Ich frage die Landesregierung: Wo ist der Mehrwert? Das Thema Beschwerden und Eingaben bearbeitet auch das Innenministerium. Entstehen da nicht Doppelstrukturen? Immerhin hat das Polizeipräsidium im Jahr 2023 723 externe Beschwerden und 206 Anliegen aufgenommen. Im Jahr 2023 befassten Sie sich dagegen mit 23 Eingaben und Beschwerden; sieben davon waren eigeninitiativ. Das ist zu wenig für 8 000 Polizisten. Wir erwarten für 2024 bessere Ergebnisse. Es wird sich an unserer Meinung nichts ändern. Sobald wir die Regierungsverantwortung übernommen haben, werden wir den Polizeibeauftragten wieder abschaffen (Beifall AfD) und die so gewonnenen Ressourcen der Polizei zuerkennen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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