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Katrin Lange

27.02.2025 Sitzungen 8/8

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich vorgenommen, den „Verfassungstreuecheck“ zu überprüfen, wobei wir uns im Ziel, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten, einig sind. Es geht hier allein um den richtigen Weg. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag einiges zu den verfassungsgemäßen Kernaufgaben des Verfassungsschutzes klargestellt, was ebenfalls zu begrüßen ist. An diesen Kernaufgaben wird sich der Verfassungsschutz in Brandenburg selbstverständlich orientieren. Ich denke, die Voraussetzungen zur Abarbeitung dieser Vorhaben sind mit der Koalition aus SPD und BSW günstig – deutlich günstiger sogar, als das in der vergangenen Wahlperiode der Fall war. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Nadine Graßmel [SPD] – Steeven Bretz [CDU]: Das glaube ich noch nicht ganz!) Weiterer Beauftragungen, wie etwa im hier vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion gefordert, bedarf es dagegen nicht. Meine Damen und Herren, es ist noch gar nicht so lange her, da wurde vor allem von links die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Das war insbesondere nach der Aufdeckung der Verbrechen des NSU; viele werden sich daran noch erinnern. Heute hören wir diese Forderungen in starkem Maße vor allem von rechts; denn darauf läuft der vorliegende Antrag am Ende ja faktisch hinaus. Beide Perspektiven auf den Verfassungsschutz halte ich indes für nicht zielführend, und wie so oft liegt die Wahrheit auch bei dieser Sache wohl eher in der Mitte. Die Ausgliederung des Verfassungsschutzes aus dem Ministerium in ein neues Landesamt – mit welchem Auftrag auch immer – halte ich jedenfalls für den ganz falschen Weg. Denn die notwendige Kontrolle des Verfassungsschutzes ist in der jetzigen Struktur und Anbindung besser gewährleistet, und in der Tat ist die wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes für einen demokratischen Staat von großer Bedeutung. Ein Landesamt für Terrorismusbekämpfung würde zudem dem Verfassungsschutz unklare polizeiliche und Exekutivaufgaben übertragen und eher zu einer bedenklichen Doppelung von Strukturen und Aufgaben führen. Mir kommt das nicht wirklich zu Ende gedacht vor. Es erschließt sich mir auch nicht, warum Sie – so steht es in Ihrem Antrag – ausgerechnet die Landesregierung auffordern wollen, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in einer ganz bestimmten Weise sicherzustellen. Sie sollten, meine Damen und Herren von der AfD, keine so geringe Meinung vom Landtag als Vertretung des Volkes haben. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wie die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes erfolgen soll, dazu kann man zwar aus guten Gründen unterschiedliche Auffassungen vertreten; es ist und bleibt aber immer eine Frage der parlamentarischen Selbstorganisation. Mit anderen Worten: Die Landesregierung hat da überhaupt keine Zuständigkeit, und es bedarf daher auch keiner Aufforderung, was Ihnen bei der Formulierung Ihres Antrages entgangen ist. Und wenn Sie ausweislich der Begründung des Antrags der Meinung sind, eine Gesetzesnovelle sei offensichtlich verfassungswidrig, dann steht Ihnen dagegen der Weg zum Landesverfassungsgericht offen. Aus diesen Gründen empfehle ich die Ablehnung des Antrages. Dass die kritische Begleitung der Arbeit des Verfassungsschutzes notwendig ist und bleibt, kann dagegen keinem ernsthaften Zweifel unterliegen. Die Maxime seiner Arbeit darf auch niemals „Viel hilft viel“ und auch nicht „Es ist schon alles in Ordnung, sofern es nur gegen die vermeintlich Richtigen geht“ sein; das will ich hier deutlich feststellen. Denn ein solches Vorgehen wäre mit rechtsstaatlichen und bürgerrechtlichen Maßgaben keinesfalls mehr zu vereinbaren, und es würde auch der Ethik der konstitutionellen Demokratie widersprechen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)

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