Rainer Genilke
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir merken schon an den bis jetzt gehörten beiden Vorträgen: Die Sache ist nicht ganz so einfach, wie die Antragstellerin es sich vorstellt. Der vorliegende Antrag ist natürlich relativ durchschaubar. Frau Kotré hat die vermeintliche Win-win-Situation skizziert: Die gesamte Verwaltung beschäftigt sich mit dem Durchforsten von Zehntausenden Einbürgerungsanträgen und kann in dieser Zeit keine neuen Einbürgerungen vornehmen – das ist die Quintessenz dessen, was wir gehört haben. In der Tat, Herr Lüders, die Verhältnismäßigkeit sehen auch wir nicht gegeben. Eine mehr oder weniger kollektive Überprüfung vorzunehmen, die Tausende von Einbürgerungen rückgängig machen soll – oder könnte –, widerspricht im Übrigen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich glaube, willkürliche Verwaltungsstopps ohne individuelle Prüfung sind nicht das richtige Mittel und auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Das würde im Grunde Tausende – durchaus rechtschaffene – Neubürger schlagartig unter Generalverdacht stellen. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Das sollten wir diesen Menschen nicht antun. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, haben mit dieser Staatsbürgerschaft natürlich auch Rechte erhalten, und sie haben Anspruch darauf, als gleichberechtigte Bürger anerkannt zu werden, statt erneut Misstrauen oder sogar Schikanen ausgesetzt zu sein. Eine stabile Einwanderungspolitik unterscheidet sich von dem von Ihnen geschilderten System; denn es werden eben nicht nur Syrer und Iraker eingebürgert. In der Tat sind es dank unserer international agierenden Unternehmen auch diejenigen, die nicht aufgrund einer wie auch immer gearteten Flüchtlingsbiografie zu uns gekommen sind, sondern die sich bewusst für Deutschland als Staat entschieden haben – doch auch sie wären Ihrem Antrag zufolge von dieser Situation betroffen. Dennoch muss ich sagen – auch Frau Seiler hat es gesagt –, dass die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft natürlich am Ende des Integrationsaktes stehen muss. In der Tat – die Situation wurde ja geschildert – halten wir die Frist von fünf Jahren und explizit auch die drei Jahre für deutlich zu kurz, um dies zu ermöglichen. Denn das Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung, die Verfassungstreue also, die Integration und das Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit praktisch einbezieht, ist kein Geschenk. Die Einbürgerung ist kein Geschenk, sondern etwas, das man sich erarbeiten muss – durch Vertrauen, Vertrauen von demjenigen, der die Staatsbürgerschaft erwerben will, aber auch Vertrauen von demjenigen, der sie am Ende übergibt. Und bei einer zu kurzen Zeit darf man zumindest Zweifel daran hegen, dass dies tatsächlich in jedem Fall funktioniert. Dennoch muss man sich dafür entscheiden können. Schon im römischen Imperium war es durchaus möglich, römischer Bürger zu werden, wenn man aus einem besetzten Land stammte. Wir waren ja gestern bei den Preußen; unsere Geschichte begann aber nicht erst mit Preußen, sondern unsere römisch-germanische Geschichte ist durchaus weiter gehend. Man hat das übrigens aus einem Grund gemacht: um am Ende auch eine Beziehung zu diesen Ländern, zu den Menschen, die dort leben, herzustellen. Es gibt kein einziges Beispiel – zumindest haben Sie keines genannt, und das ist auch ein Vorwurf, den man Ihnen machen kann –, anhand dessen Sie einmal explizit ausgeführt haben, wo die Einbürgerung zu großen Verwerfungen geführt hat. Dieser Aufwand muss dann auch erbracht werden, das näher zu beleuchten. Wir brauchen klare Verfahren. Wir brauchen strenge Prüfungen. Was wir am Ende aber nicht brauchen, ist meines Erachtens das, was ich eingangs geschildert habe: dass wir jetzt jeden unter Generalverdacht stellen und jeden, der schon länger in Deutschland lebt und einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertrösten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
