Daniel Münschke
Für die Landesregierung hat Minister Tabbert das Wort. (Beifall BSW) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Hanko, es ist schön, dass am späten Abend noch ein so wichtiges Thema aus dem Bereich der Infrastruktur auf der Tagesordnung steht. Der vorliegende Antrag widmet sich einer Straßenverbindung, welche bereits sowohl in der Landtagssitzung im Januar dieses Jahres als auch in der gestrigen Landtagssitzung Gegenstand von mündlichen Anfragen war. Gern nutze ich erneut die Möglichkeit, Ihnen die Auffassung der Landesregierung zu diesem Thema zu erläutern. Schon seit mehreren Jahren fordern die Stadt Welzow und das Bürgerbündnis „Zukunft Welzow“ die Herstellung der Straßenverbindung von Welzow bzw. Neupetershain über die Kippenfläche des Tagebaus Welzow-Süd nach Spremberg. Richtig ist, dass der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd von 2004 die Herstellung einer Straßenverbindung zwischen Welzow und Spremberg als Vorgabe enthält. Korrekt ist auch, dass darin bereits ein möglicher Trassenverlauf vorgegeben ist, der für den Fall der Herstellung der Straßenverbindung freizuhalten ist. Daraus können jedoch weder die Pflicht zur Realisierung der Straßenverbindung noch die zukünftige Straßenbaulastträgerschaft oder gar der Ausbaustandard der Straßenverbindung abgeleitet werden. Als tätiges Bergbauunternehmen würde die LEAG die in Rede stehende Straßenverbindung herstellen – zur Frage der Ausbauqualität haben wir ja nächste Woche einen Termin. (Vereinzelt Beifall BSW, SPD und CDU) Bisher ist jedoch kein dafür in Betracht kommender Träger bereit, die Straße nach Herstellung zu übernehmen. Aus der Sicht meines Hauses ist klar, dass die zu errichtende Straße keine Landesstraße werden kann. Zum einen vertritt die Landesstraßenbauverwaltung die fachliche Einschätzung, dass die Straßenverbindung aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung keine Landesstraße sein kann; denn sie hätte keine regionale bzw. kreisübergreifende Verbindungsfunktion. Diese Einschätzung deckt sich mit den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2019, bei deren Erstellung auch der Landkreis und die angrenzenden Gemeinden eingebunden waren. Diese fachliche Bewertung hat nach wie vor Gültigkeit. Es obliegt dem Landkreis Spree-Neiße, die Fragen der Zuständigkeit hinsichtlich der zukünftigen Baulastträgerschaft mit seinen betroffenen Gemeinden zu klären. Ich habe mich zu dieser Angelegenheit bereits mehrfach geäußert und meine Haltung auch im Januar in einem Schreiben an den Landrat klar zum Ausdruck gebracht: Es obliegt dem Landkreis Spree-Neiße, die Frage der Zuständigkeit zu klären. Ich empfehle die Ablehnung des vorliegenden Antrags, freue mich aber darauf, im Ausschuss mit Ihnen gemeinsam über alternative Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren, und wünsche uns einen schönen Abend. – Vielen Dank. (Beifall BSW, vereinzelt SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
