Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Frau Dr. Oeynhausen, zur Antwort: Die für die ambulanten Arztpraxen zuständige Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg hat dafür Sorge zu tragen, dass im Land Brandenburg die ambulant-ärztliche Versorgung sichergestellt ist. Sie muss also im Fall eines Tatvorfalls gegebenenfalls dafür sorgen, dass der Betrieb weitergeführt werden kann. Die Erfassung von Straftaten fällt nicht unter den gesetzlichen Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Straftaten in Arztpraxen. Ergänzend kann auf die vom Ministerium des Innern und für Kommunales zur Verfügung gestellten Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik hingewiesen werden, die sich durch bundeseinheitliche Erfassung und Zählweisen auszeichnet. Insoweit werden in diesem Zusammenhang keine Anzeigen, sondern nur hinreichend konkretisierte Delikte registriert. Eine im Bereich der Gewaltkriminalität durchgeführte Recherche zur Tatörtlichkeit Arztpraxis wird auch erst seit 2020 im Bund und in den Ländern einheitlich geführt, sodass erst ab diesem Zeitpunkt eine Recherche möglich ist. Eine berufsbezogene Recherche nach Ärzten sowie deren Personal ist somit in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich. Die Recherche hat ergeben, dass nach dieser Symptomatik, also Arztpraxis, im Jahr 2020 ein Fall registriert wurde. 2021 waren es vier Fälle. 2022 ist kein Fall bekannt, 2023 ein Fall und 2024 erneut kein Fall. Die Zahl der polizeilich bekannten Opfer entspricht dabei jeweils der Zahl der polizeilich bekannten Fälle. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
