Niels-Olaf Lüders
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal klarzustellen, dass das BSW natürlich für eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Menschen steht. Es ging mir hier nur um die Differenzierung der Begriffe Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft. Ist Ihnen bekannt, dass das Prinzip dieser Einrichtung in Dänemark eher mit einem Ausreisegewahrsam als mit einer Abschiebungshaft zu vergleichen ist?
