25. Sitzung (WP7)
24.03.2021 · 214 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (54)CDU (33)Die Linke (32)GRÜNE (25)SPD (20)
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bevor wir in die Sitzung eintreten, möchte ich an das ehemalige Mitglied des Sächsischen Landtags, unseren Kollegen Herrn HeinzDieter Tempel, erinnern. Herr Tempel ist am 19. Februar 2021 verstorben. Herr Medizinalrat Tempel gehörte zu den Abgeordneten der ersten Stunde. Er hat unserem Landesparlament bis 1994 für die SPD-Fraktion angehört. Er war stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie Mitglied des Petitionsausschusses. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich zu einer Schweigeminute.) – Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Wahl der oder des Sächsischen SED-Diktatur gemäß § 2 Abs. 1 Drucksache 7/5440, Wahlvorschlag des Gemäß § 2 Abs. 1 des Landesbeauftragtengesetzes wird der oder die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SEDDiktatur vom Sächsischen Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Mit dem anstehenden Ablauf dieser Amtszeit für den gegenwärtigen Landesbeauftragten, Herrn Lutz Rathenow, liegt Ihnen als Drucksache 7/5440 der Vorschlag des Präsidenten des Sächsischen Landtags für die Wahl von Frau Dr. Nancy Aris vor. Meine Damen und Herren! Gemäß § 70 a in Verbindung mit § 104 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung kann die Wahl zur Landesbeauftragten durch Handzeichen erfolgen, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl zur Sächsischen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SEDDiktatur durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren, es hat keinen Widerspruch gegeben, so können wir durch Handzeichen die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wählen. Wer dafür ist, Frau Dr. Nancy Aris als Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die ordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Wissel, Herr Lupart, Herr Dr. Dringenberg und Herr Kumpf. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 und 5 sowie 7 bis 11 festgelegt: CDU 105 Minuten, AfD 84 Minuten, DIE LINKE 49 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 42 Minuten, SPD 35 Minuten, Staatsregierung 70 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren, ich rufe auf Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der des Landesbeauftragtengesetzes Präsidenten des Sächsischen Landtags Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit stelle ich fest, dass Frau Dr. Aris als Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur einstimmig gewählt wurde. Ich frage Sie, Frau Dr. Aris: Nehmen Sie die Wahl an? Dr. Nancy Aris: Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen aller Abgeordneten. (Beifall des ganzen Hauses)
Dr. Matthias Rößler
Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl zur Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg bei der Erfüllung dieser Aufgabe. – Ihnen, lieber Lutz Rathenow, danke ich für Ihre langjährige Tätigkeit und wünsche Ihnen bei allem, was Sie vorhaben, alles Gute und Gottes Segen. (Beifall des ganzen Hauses) Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Bericht der Staatsregierung Ich übergebe das Wort an Frau Staatsministerin Köpping und Frau Staatsministerin Klepsch. Ich denke, Sie können nicht gleichzeitig beginnen. (Heiterkeit) Beginnen werden Sie, Frau Staatsministerin Köpping. Vielen Dank.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie im Landtag mittlerweile zur Gewohnheit geworden, möchte ich gern über die aktuelle Entwicklung zu Corona in Sachsen berichten. Zunächst die Botschaft, dass wir nach wie vor eine sehr hohe Inzidenz in Sachsen haben. Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 154 in ganz Sachsen. Das ist deutschlandweit die zweite Position, die wir einnehmen. Man muss sagen: leider. Gleichzeitig haben wir in den Landkreisen und kreisfreien Städten Entwicklungen, dass mittlerweile nur noch drei Regionen unter der Inzidenz von 100 liegen: der Landkreis Bautzen, die Stadt Leipzig und die Stadt Dresden. Das sind die einzigen Regionen, die momentan eine Inzidenz von unter 100 haben. Das bedeutet, dass unsere Corona-Schutz-Verordnung, was stringentere Maßnahmen betrifft, wirkt. Aber es ist nicht nur die Inzidenz, die eine ausschlaggebende Rolle in unserer Corona-Schutz-Verordnung spielt, sondern auch die Entwicklung in den Krankenhäusern. Gerade heute haben wir über unser Dashboard, das wir haben und das auch die Krankenhäuser betrifft, feststellen müssen, dass wir in Kürze bei einer Belegung von 1 200 Betten pro Tag für Corona-Patientinnen und -Patienten sind. Das ist die Zahl, die wir in unserer Corona-Schutz-Verordnung angesetzt haben. Wir stehen kurz davor, dass wir bei einer Bettenbelegung von 1 300 wieder stringentere Maßnahmen einleiten müssen. Die Belegung der Betten zeigt, wie viele Menschen, die an Corona erkrankt und im Krankenhaus sind, auf den Intensivstationen landen. Momentan haben wir 262 Menschen, die auf den Intensivstationen liegen. Vielleicht das noch: Es ist mir wichtig, dass man diesen Zusammenhang herstellt. Dort gibt es leider einen Durchschnittswert, der anzusetzen ist. Von den Menschen, die auf Intensivstationen sind, versterben leider circa 40 %. Ich sage das eingangs deshalb, weil über die Maßnahmen, die wir in Sachsen einleiten und die wir durchführen wollen, viel diskutiert wird. Gleichzeitig würde ich gern noch einmal darauf hinweisen: In unseren Nachbarländern haben wir mittlerweile eine Inzidenz von 415 in Polen und von 583 in Tschechien. Aber auch in den angrenzenden Gebieten zu Sachsen, wie zur Corona-Pandemie Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, haben wir teilweise sehr hohe Zahlen. Das alles hat uns veranlasst zu überlegen, wie wir in Sachsen weiterarbeiten können. In den Krankenhäusern – lassen Sie mich das noch erwähnen – sind es zunehmend jüngere Menschen, die behandelt werden müssen. Das sind die Altersgruppen 50 plus, die mittlerweile in den Krankenhäusern aufschlagen. Wir haben auf den Normalstationen 932 Patientinnen und Patienten liegen und auf den Intensivstationen – ich habe es gerade erwähnt – 262. Gleichzeitig ist ein großer Fortschritt zu verzeichnen, was die Mutationen in Sachsen betrifft. Wir haben momentan 3 223 Hinweise oder Nachweise auf Mutationen. Vor einer Woche – um das noch einmal als Vergleich zu nehmen – hatten wir 1 636 Mutationen. Das ist also eine Verdopplung, wie ich das, ehrlich gesagt, schon vor Wochen hier im Landtag angekündigt habe. Man will an diesen Stellen nicht gern recht haben, aber leider ist die Entwicklung so, wie ich sie gerade genannt habe. Darunter sind 3 016-mal die britische, 68-mal die südafrikanische und einmal die brasilianische Variante. Die Mutationen sind zum Teil ansteckender und leider auch tödlicher. 28 Todesfälle haben wir momentan zu verzeichnen, die mit diesen Mutationen zu tun haben. Schwerpunkt dabei ist aktuell die Stadt Dresden mit 430 Nach- und Hinweisen auf Mutationen. Zum Impfen: Auch dazu möchte ich gern eine aktuelle Information geben. Wir hatten am gestrigen Tag – wir fahren die Impfmöglichkeiten in Sachsen gerade hoch – 13 000 Impfungen. Das ist die Größenordnung, die wir momentan in Sachsen zu verzeichnen haben. Bei den Impfungen ist es so, dass wir 333 299 Erstimpfungen und 188 695 Zweitimpfungen haben. Wir haben uns entschieden, dass wir im Vogtland, das momentan eine Rate von über 400 hat, verstärkt impfen und die Möglichkeit nutzen, die uns der Bund in der Impfverordnung geschaffen hat: dass wir dort jedem ein Impfangebot machen wollen. Wir haben im Vogtland mittlerweile 23 900 Impfdosen an die Arztpraxen ausgeliefert. 117 Arztpraxen werden im Vogtlandkreis mitimpfen. Die Impfungen beginnen heute. Dabei sind Fachärztinnen und Fachärzte der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin, Frauenärztinnen und Frauenärzte, HNO-Ärztinnen und -Ärzte. Die Lieferung wird für zwei Wochen ausgelegt sein. Danach werden wir das Vogtland weiter beliefern. Wir haben ein Impfzentrum im Vogtlandkreis, wir haben eine zweite Außenstelle eröffnet und wir haben im Vogtlandkreis die rollenden Teams, sodass wir dort aktuell beim Impfen sehr stark unterwegs sind. Wir haben 64 000 Dosen Impfstoff an die Krankenhäuser ausgereicht, 36 000 Dosen an Arztpraxen – Sie sehen, das ist nicht nur das Vogtland, sondern auch andere Regionen in Sachsen – und 330 000 Dosen an das DRK. Das heißt: In den nächsten Tagen sind die Termine in den Impfzentren für AstraZeneca, von dem Sie wissen, dass letzte Woche ein Stopp ausgesprochen wurde und wieder aufgehoben worden ist, vereinbart, sodass aktiv geimpft werden kann. Vielleicht noch ein Wort zum Testen: Das Testen, das wir vor allen Dingen für Schule und Kita vornehmen – Kultusminister Piwarz hat es heute Früh in den Medien gesagt: zweimal wöchentlich testen für die Lehrer, zweimal wöchentlich testen für die Schüler, und zwar ab Grundschulalter, also ab der 1. Klasse beginnend –, soll die Voraussetzung sein, dass wir nach den Osterferien – ich will noch keinen genauen Termin bestimmen – den Schulbetrieb wieder so aufnehmen können, dass er dauerhaft aufgenommen werden kann und die Situation, die wir momentan haben, nicht wieder durch hohe Inzidenzzahlen, durch hohe Belegung der Krankenhausbetten unterbrochen werden muss. Wir haben in Sachsen für das Testen momentan 640 Teststationen, die im Aufbau sind. Vor einer Woche hätte ich Ihnen noch von 230 Teststationen berichtet. Diese Woche sind es bereits 640. Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Städten und Gemeinden, die diese Testmöglichkeiten sehr aktiv aufbauen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wir haben unsere neue Corona-Schutz-Verordnung, von der Sie gehört haben, dass wir sie nach der Beratung zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vorbereiten. Wir werden Montag in den drei Ausschüssen, die uns eine Anhörung ermöglichen, vortragen, welche Möglichkeiten wir haben. Aber vielleicht eine Variante, die ich hier gern vorstellen möchte: Das sind die sogenannten Pilotprojekte, mit denen wir ausprobieren wollen, ob man bei einem negativen Test für einen Tag die Möglichkeit nutzen kann, Einrichtungen in seiner Gemeinde, im Freistaat Sachsen zu nutzen. Dieser negative Test ist gleichzeitig auf einem Handy, als eine Mail oder, wenn es nicht anders geht, über eine schriftliche Information gespeichert. Das soll die Möglichkeit eröffnen, dass wir in Zukunft auf dem Drei-Säulen-Modell – auf der einen Seite Impfen, auf der zweiten Seite Testen und auf der dritten Seite das Einhalten der AHA-Regeln – mehr ermöglichen können als in der Vergangenheit. Deshalb sind die Tests in den Pilotprojekten aus unserer Sicht so wichtig, weil wir damit herausfinden können, ob diese Pilotprojekte tatsächlich dazu führen, dass es ein erhöhtes Risiko gibt, was die Inzidenzen betrifft, oder ob es dazu führt, dass wir relativ sicher Erleichterungen ermöglichen können – sei es im Bereich Kultur, sei es im Bereich Sport, sei es im Bereich Gastronomie. Das sind die Bereiche, die im Moment durch die Schließungen besonders betroffen sind. Deshalb ist uns das sehr wichtig, und deshalb wollen wir in der nächsten Woche damit beginnen. Auch das ist ein Versuch, den wir in Sachsen durchführen wollen, um zu schauen, wie wir damit umgehen. Momentan sind alle Landkreise und kreisfreien Städte bemüht, in ihren Regionen über Apps die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, auf der einen Seite einen negativen Test nachzuweisen und auf der anderen Seite für die Personen, die positiv getestet wurden, den schnellsten Weg zum Gesundheitsamt zu vermitteln, damit sofort mit der Kontaktnachverfolgung begonnen werden kann; denn bei der britischen Mutation – das muss man deutlich sagen – ist der Ansteckungsgrad, der Verbreitungsgrad um 50 bis 70 % höher als bei der normalen Corona-Infektion. Wenn man sich Sachsen anschaut, sind fast alle Patientinnen und Patienten, die momentan hospitalisiert sind, mit der britischen Variante infiziert. Deshalb ist es so wichtig, dass wir diese Tests machen. Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich den Kommunen danken, die sich auf den Weg gemacht und unter wissenschaftlicher Begleitung solche Tests vorbereitet haben. Das war ein mühevoller Weg, der nicht ganz einfach ist – dafür noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön. Was wir für die nächste Corona-Schutz-Verordnung noch klären müssen, sind die vielen Fragen, die offengeblieben sind. Deshalb werden wir am Montag in der Anhörung auf einige dieser Fragen eingehen. Das will ich jetzt in den Vortrag noch nicht einbauen, weil wir viele Fragen zu klären haben: zum Beispiel das Thema der sogenannten erweiterten Ruhezeit zu Ostern. Wir müssen uns verständigen, wie wir damit umgehen. Wir müssen uns verständigen, wie mit unseren Betrieben, mit unseren Firmen umgegangen wird. Diese Fragen sind noch zu klären. Gleichzeitig werden wir die Beschlüsse der MPK umsetzen. Ich habe es gesagt: Sachsen ist das Bundesland, das die zweithöchsten Infektionsraten hat. Deshalb gilt für uns, dass wir diese Maßnahmen umsetzen. Ich habe in den letzten Stunden sehr viele Nachrichten bekommen, einerseits Zustimmung, aber auch sehr viele Fragen der Bevölkerung, dass sie die Maßnahmen fast nicht mehr ertragen. Deshalb wird es unser Anliegen hier im Hohen Hause sein, dass wir uns gemeinsam um dieses Thema kümmern: den Menschen erklären, warum, weshalb, wieso, und ihnen auch Aussichten auf eine Perspektive geben. Es ist meine Bitte an die Abgeordneten dieses Hauses, dass wir das gemeinsam tragen. Corona wird nicht von einem Minister bewältigt, Corona wird nicht nur von der Staatsregierung bewältigt, Corona wird nur von allen gemeinsam bewältigt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir haben mit Frau Staatsministerin Köpping begonnen, und jetzt kommen Sie zu Wort, Frau Staatsministerin Klepsch. Das ist immer noch der Bericht der Staatsregierung. Sie haben das Wort.
Barbara Klepsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Gesundheitsministerin gerade zur Lage der Pandemie deutlich gemacht hat: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich besonders in den Bereichen Kultur und Tourismus. Diese erleben seit über einem Jahr eine Zeit der Lähmung, und sie schauen mit einer Mischung aus Sorge und Aufbruchsstimmung in die Zukunft. In der Corona-Pandemie ist die Aussage von Künstlerinnen und Künstlern in Dresden, aber auch in anderen Städten zur Mahnung geworden: Ohne uns ist es still. Was das bedeutet, zeigen Zahlen aus der kulturellen Infrastruktur Sachsens. In den über 80 sächsischen Spielstätten hat sich in den vergangenen Monaten kein Vorhang gehoben. Keiner der fast 30 000 Plätze ist auch nur an einem Tag verkauft worden. In den fast 500 Bibliotheken im Freistaat war es lange zu still: Keine Kinder, die durch die Regale stöberten, keine Studierenden im Diskurs mit der Fachliteratur. Die verbindende Kraft von Soziokultur und kultureller Bildung kommt derzeit nicht zur Geltung, weil die Angebote kaum genutzt werden können. Unsere Orchester spielen für ferne Zuhörende im Internet. Selbst der zeitgenössische Tanz stößt an Grenzen, wenn kein Zuschauer Resonanz geben kann. Ähnlich geht es dem Filmland Sachsen, zunächst ohne neue Produktionen in „Görliwood“ und einer unsicheren Planung für die vielen sächsischen Filmfestivals. In nur wenigen der 400 Museen können Kunstwerke und Betrachter zurzeit in den Dialog treten. Ja, die Öffnung einiger Museen war ein kleiner, aber wichtiger Hoffnungsschimmer. Wenn Sie sich auf Facebook das Video über die Ausstellung „Raphael und die Madonna“ anschauen, verstehen Sie, was ich meine. Da wird eindrucksvoll erklärt, warum jetzt in der Gemäldegalerie „Alte Meister“ vor der Sixtinischen Madonna ein Kruzifix installiert wurde. Es ist wirklich bewegend, mit welchem Blick das Christuskind in die eigene Zukunft schaut. Wir brauchen diesen unmittelbaren und emotionalen Austausch mit der Kunst und wir brauchen den Austausch miteinander. Die kulturelle Dichte in Sachsen, die zu den höchsten in ganz Europa gehört, führte in dieser Krise zu einer besonders intensiv wahrgenommenen Stille. Ja, es gehört zu den bittersten Entscheidungen meiner politischen Laufbahn, dass ich nach wenigen Wochen als Kulturministerin im Amt bereits staatliche Museen schließen und die Spielzeit der Staatstheater für beendet erklären musste. Im Sommer gab es ein kurzes Aufflackern und seit November wieder Stille. Aber in der Stille hört man einzelne Stimmen besser. Ich kann Ihnen heute sagen: Was mir in diesen Wochen und Monaten zu Ohren gekommen ist, hat tiefe Spuren hinterlassen. Ich habe Hunderte Gespräche geführt und ebenso viele Einzelschicksale kennengelernt, sowohl im Kulturals auch im Tourismusbereich. Da geht es zum Beispiel um Menschen, die ihre ganze Kraft vor 30 Jahren in den Aufbau einer Familienpension gesteckt und ihre Altersvorsorge in der Zwischenzeit aufgebraucht haben. Jetzt stehen sie vor ihrem Lebenswerk und fragen sich, ob sie noch einmal die Kraft haben, von vorn anzufangen. Meine Damen und Herren, was wir tun können, um hier zu unterstützen, das sollten wir tun und ich weiß, das werden wir tun. Wir haben mit Theatermachern und Musikern gesprochen, mit Stadtführern, mit Betreibern von Skiliften und Tanzschulen, mit Großveranstaltern, Schaustellern, Klubbesitzern, Hoteliers und Gastronomen; ich könnte die Liste weiter fortführen. Wir waren persönlich vor Ort oder haben uns per Video zusammengeschaltet, um nach Lösungen zu suchen. In all diesen Gesprächen habe ich keineswegs nur das Klagen, das Brodeln über das Corona-Elend gehört, sondern immer auch den Willen, endlich wieder anpacken zu dürfen. Wir können sicher nicht überall helfen, aber lassen Sie uns mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, Existenzen sichern und einen Neuanfang ermöglichen. Ja, uns ist es gemeinsam mit dem Bund gelungen, bisher größere Schäden an der kulturellen Infrastruktur zu vermeiden. Der Bund hat über eine Milliarde Euro für den Neustart Kultur zur Verfügung gestellt. Die zweite Milliarde Euro wird gerade geprüft, damit sie gut eingesetzt werden kann. Ebenso wichtig ist der vom Bund vorgeschlagene Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Er soll zum einen eine Wirtschaftlichkeitshilfe bieten, wenn aufgrund von Einschränkungen weniger Tickets verkauft werden können, zum anderen soll er für größere Veranstaltungen eine Ausfallabsicherung sein. Auch wir in Sachsen haben beherzt gehandelt. Der Freistaat hat mit dem Corona-Bewältigungsfonds ein Sondervermögen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für Ausgaben infolge der Corona-Pandemie eingerichtet. Da die Ausgaben zur Bewältigung der Pandemie steigen, gibt es auch Diskussionen darüber, was noch leistbar ist. Kultur und Tourismus brauchen weiter an dieser Stelle Unterstützung. Und ja, es ist auch wichtig, dass die Härtefallrichtlinie Kultur eine Fortsetzung findet. Dank Ihrer Zustimmung konnten wir den Staatsbetrieben und Museumsstiftungen helfen. Mit der erwähnten Härtefallrichtlinie und den Projektmitteln für die Kulturstiftung konnten wir der für Sachsen so wichtigen freien Szene, den freien Trägern, helfen. Wir haben gezielt Musiklehrerinnen und Musiklehrer unterstützt und mit 2 500 Stipendien „Denkzeit“ haben wir ganz bewusst künstlerische Leistungen honoriert. Es ist doch so, dass vom Staats- über den Stadtkünstler, bis hin zu den Künstlerinnen und Künstlern in der freien Szene die optimistischen Perspektiven und die wirtschaftliche Absicherung in der Krise massiv abnahmen. Aber für alle Betroffenen gilt, dass sie gern ihre kreative Kraft entfalten würden. Wir müssen aufpassen, dass uns diese kulturelle und auch wirtschaftliche Kraft nicht verloren geht. So schwer dies in den nächsten Jahren auch sein wird, Kultur muss weiter höchste Priorität haben, sonst verlieren wir mehr, als wir einsparen, sonst zahlen wir einen zu hohen gesellschaftlichen Preis. Wir leisten uns Kultur nicht zum Selbstzweck, sondern weil Kultureinrichtungen Orte der Begegnung sind; und vergessen wir nicht die menschlich verbindende Seite von Museen, Theatern und anderen Kulturorten. Sie sind Räume gegen Einsamkeit und für Empathie. Weil Kultureinrichtungen für unsere Gesellschaft so existenzielle Orte sind, brauchen sie eine Perspektive. Die finanzielle Perspektive ist das eine, ebenso wichtig ist, dass Kultur wieder wirken kann. Deshalb brauchen wir Lösungen im Lockdown. Dazu kann gehören, dass kulturelle Bildung in Zusammenarbeit mit Schulen wieder schnellstens ermöglicht wird. Ich finde es richtig, dass für die nächste CoronaSchutz-Verordnung gerade darüber diskutiert wird, dass Museen, Galerien oder Tierparks auch inzidenzunabhängig mit entsprechenden Tests und Hygienekonzepten geöffnet werden oder geöffnet bleiben. Auch für unsere Theater hoffe ich, dass sich der Vorhang bald wieder hebt, denn wenn es dann so weit ist, stehen wir vor einer nicht minder wichtigen Aufgabe. Wir müssen schauen, was die Krise uns offenbart hat, und uns den künftigen Herausforderungen stellen. Kulturschaffende müssen eine sichere und auskömmliche Perspektive haben. Eine andere große Aufgabe wird die Digitalisierung sein. Hier haben wir mit dem Programm #KulturDigital einen wichtigen, einen ersten Schritt gemacht. Und wir haben gerade auf der internationalen Tourismusbörse erlebt, dass man auf digitalen Bühnen oder mit digitalen Schaufenstern eine ganze Menge erreichen kann und dass es für die Anbieter in diesem Bereich immer wichtiger wird, online sichtbar und buchbar zu werden. Digitalisierung kann Türen für neue Zielgruppen öffnen, aber ein Allheilmittel ist sie nicht. Denn am Ende leben Kultur und Tourismus von persönlichen Begegnungen. Tourismus lebt davon, dass sich Menschen und Natur begegnen, und deshalb sind wir auch froh, dass wir bei der ITB im nächsten Jahr Sachsen als offizielles Partnerland präsentieren können, und zwar ganz analog von Mensch zu Mensch und mit digitalem Schaufenster. Aber erlauben Sie mir noch einen etwas genaueren Blick auf die aktuelle Situation der Tourismusbranche in Sachsen. 2019 erwirtschaftete der Tourismus in Sachsen einen Umsatz von 8,1 Milliarden Euro. Es gab 8,5 Millionen Gästeankünfte und es wurden 200 000 Menschen in Arbeit gesichert, das sind doppelt so viele wie in der Autobranche. 2020 wurden insgesamt 4,8 Millionen Übernachtungsgäste in Sachsen gezählt. Das sind – und das ist bitter – 43 % weniger als im Vorjahr. Besonders stark war der Rückgang der Kongress- und Messebesucher und der ausländischen Besucher, hier mit einem Minus von 55 %. Nach dem ersten Lockdown hatte die Branche vor allem im Sommer etwas Fahrt aufgenommen. Ein kleiner Lichtblick ist vielleicht, dass der Campingbereich sachsenweit mit einem Plus von über 14 % mehr Übernachtungen gegenüber 2019 abschließen konnte. Doch das soll nicht über die Dramatik der enormen Rückgänge hinwegtäuschen, vielmehr zeigt es, wie schnell Gäste auf Einschränkungen reagieren und Alternativen für sich suchen. Ich habe die Verzweiflung von Gastronomen und Hoteliers gesehen, ihren unglaublichen Willen, mit dem sie für ihre Unternehmen kämpfen, und ich kann vor diesem Lebensmut nur den Hut ziehen. Wir haben mit vielen Partnern in den letzten Wochen unablässig nach Lösungen gesucht. Ich denke hier an die Arbeitsgruppe Tourismus mit vier Unterarbeitsgruppen, die sich unter anderem mit Kontaktnachverfolgung, mit Hygienekonzepten und Teststrategien beschäftigt haben. Da sitzen nicht nur der LTV, die TMGS mit uns am Tisch, sondern auch Bürgermeister, Kammervertreter, DEHOGA und der SC DHfK Leipzig, der Heilbäderverband, Sportveranstalter und Messebetreiber. Mit diesen Partnern haben wir gemeinsam an Öffnungsperspektiven gearbeitet, die wirksam werden sollen, sobald es wieder verantwortbar ist und die Infektionszahlen es zulassen. Meine Damen und Herren, Sachsen ist im innerdeutschen Tourismus ein hochattraktives und viel frequentiertes Reiseziel, gerade auch im Winter. Dazu gehören auch unsere knapp 40 Skigebiete vom Vogtland bis ins Zittauer Gebirge. Durch die Ausfälle in diesem sicher traumhaft schönen Winter stehen die Skigebiete auf der Kippe, denn die Überbrückungshilfen sind bei diesen sehr saisonalen Geschäftsmodellen nicht ganz so passfähig. Ich bin daher ganz besonders meinem Kollegen Martin Dulig dankbar, dass wir mit ganzer Kraft in Richtung Bund gemeinsam an einem Strang ziehen, dass die für den Tourismus wichtige Branche dann möglichst aus dem Härtefallfonds Hilfen erhalten wird. Nach dem Königsteiner Schlüssel – Sie wissen es sicher – sind für Sachsen 75 Millionen Euro geplant. Das ist dringend benötigtes Geld. Ja, ich weiß aus dem regelmäßigen Austausch mit der Branche, durch meine Teilnahme am Wirte-Stammtisch oder bei der Aktion „Leere Stühle“, wie ernst die Lage ist. Es schrumpfen bei den Unternehmen nicht nur die finanziellen Reserven. Es schrumpft auch das Potenzial an Fachkräften; es besteht die Gefahr, dass sie in ihrer Not in andere Branchen wechseln. Der Tourismus und die Veranstaltungsbranche sind unter anderem wichtige Standbeine für Sachsen. Der Bund und der Freistaat unterstützen die Unternehmer in dieser schwierigen Zeit. Ich weiß, viele Unternehmen müssen Überbrückungsgelder durch Rücklagen oder zusätzliche Kredite ergänzen. An dieser Situation gibt es auch nichts zu beschönigen. Die Hilfen – ja – sind zäh angelaufen, aber sie fließen und werden Woche für Woche weiterfließen. Ich glaube, die SAB leistet an dieser Stelle für den Freistaat, für unsere Unternehmen wirklich Großes. Der Höchstbetrag für die De-minimis-Förderung wurde bis auf 200 000 Euro erweitert und die Ausnahme für das Tourismusgewerbe in der Richtlinie der GRW RIGA ist bis zum 31. Dezember verlängert. Ja, mit Stolz werben wir: Sachsen als Kulturreiseland Nummer 1 in Deutschland. Wir wollen, dass das auch so bleibt. Wir wollen mit Landesmitteln den Neustart im Tourismus unterstützen. In dem Ihnen vorliegenden Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt stehen insgesamt 27,4 Millionen Euro für den Tourismus zur Verfügung. Außerdem wollen wir die Erhöhung des Fördersatzes für unsere touristischen Regionen auch in den Jahren 2021 und 2022 von 50 auf 80 % weiter fortschreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, glaube ich, haben in den letzten Stunden unzählige Gespräche geführt und Diskussionen miterlebt. Die Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Kanzlerin den Lockdown bis zum 18. April verlängert. Das will ich auch nicht weiter vertiefen; Petra Köpping ist darauf eingegangen. Wir werden die Corona-Schutz-Verordnung anpassen. Wir wissen natürlich und spüren es jeden Tag: Der Drang, die Forderung, der Wunsch nach Öffnungen wächst bei Gaststätten, bei Gastwirten, bei Hoteliers genauso wie in der Kultur. Oberste Richtschnur für Öffnungen wird die Einschätzung des Pandemiegeschehens bleiben. Für eine Bewertung müssen wir neben den Inzidenzen unbedingt ebenfalls die Auslastung der Krankenhäuser, Testmöglichkeiten, zügiges Impfen heranziehen. Ja, Modellprojekte wie in Oberwiesenthal und Augustusburg können einen Weg zeigen. Wir brauchen alltagstaugliche Mechanismen, die aufzeigen, wie das Leben auch mit Corona weitergehen kann. Mit diesen Projekten werden sie erprobt. Ich unterstütze dies ganz ausdrücklich. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Akteuren in Kultur und Tourismus habe ich viel Leidenschaft und Durchhaltevermögen erlebt. Diese Eigenschaften brauchen wir auf allen Ebenen. Wir brauchen sie dort, wo Anträge bearbeitet, Entscheidungen diskutiert und Konzepte umgesetzt werden. Wir brauchen sie in der politischen Verwaltung ebenso wie hier im Landtag, auf Landesebene ebenso wie in den Kommunen. Wir brauchen ein breites Bekenntnis zur Bedeutung von Kultur und Tourismus für Sachsen. Dafür stehe ich und ich würde mich freuen, wenn Sie dieses Bekenntnis unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten den Bericht der Staatsregierung, wir hörten die Staatsministerinnen Köpping und Klepsch. Wir kommen jetzt zur Aussprache über diesen Bericht. Wir beginnen in der ersten Runde mit der AfD-Fraktion, Herrn Kollegen Urban. Es geht dann weiter mit der CDU und den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Verrückt ist der, der immer die gleichen Dinge tut, aber andere Ergebnisse erwartet“, soll Albert Einstein gesagt haben. Die CoronaPolitik der Bundesregierung wie auch der sächsischen Landesregierung ist bis heute von Irrtümern, Überheblichkeit und der Unfähigkeit geprägt, eigene Fehler zu korrigieren. (Beifall bei der AfD) Frau Klepsch, Ihr Lamento über die Folgen Ihrer eigenen Politik für Kunst und Kultur, für den Tourismus kann ich nur zynisch nennen. Mit der bevorstehenden „Osterruhe“ hat die Regierung eine weitere Stufe des Zynismus erreicht. Die Lockdown-Politik des letzten Jahres hat gigantische Schäden an der Bildung, an der Wirtschaft, an der Gesundheit unserer Bürger angerichtet, ohne dass diese Politik einen quantifizierbaren Nutzen hätte. Blicken wir zurück. Im Februar 2020, als viele asiatische Staaten schon aktiv die Ausbreitung von Corona eindämmten, befand sich die Bundesregierung noch im Tiefschlaf. Die CDU war damit beschäftigt, sich über ihren zukünftigen Vorsitzenden zu streiten. Pandemiepläne, wie seit 2012 im Bundestag gefordert, gab es nicht. Und so standen CDU und SPD im März, als das Coronavirus auch in Deutschland angekommen war, mit leeren Händen da: keine Masken, keine Schutzausrüstungen, keine Desinfektionsmittel, keine Pandemiereserven in der Intensivmedizin – ohne Plan. Wir, die AfD-Fraktion, beantragten damals die Ausrufung des Katastrophenfalls, um eine schnelle zentrale Koordination aller Maßnahmen und Kapazitäten auf Landesebene möglich zu machen. Sie lehnten das ab – um dann doch eine zentrale Steuerung aufzubauen, nachdem einige Monate lang jeder Landkreis und jedes Krankenhaus versuchte, alleine klarzukommen. Im März 2020 hörte man übrigens von Frau Merkel und Herrn Spahn, Masken könnten das Coronavirus nicht aufhalten, sie seien eher schädlich. Angesichts der heutigen Härte, die Menschen selbst in Stadtparks unter Androhung von Geldstrafen zum Maskentragen zu zwingen, waren das damals offensichtlich Ausreden: Man hatte ja keine Masken. Politische Glaubwürdigkeit, meine Damen und Herren, sieht anders aus. (Beifall bei der AfD) Ihren Fehlstart in die Corona-Epidemie versuchten CDU und SPD dann mit radikalen Eingriffen in die Freiheitsrechte der Menschen wettzumachen. Einzelhandelsgeschäfte, Hotels und Gaststätten, Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen mussten schließen. Urlaubs- und Ausgehverbote wurden verhängt. Diese sogenannte Lockdown-Politik zwingen Sie unserem Land jetzt ein Jahr lang auf. Ihre Begründung für die massiven Grundrechtseinschränkungen hat sich seit einem Jahr nicht verändert: Sie wollten verhindern, dass Menschen in großer Zahl an Corona versterben und dass unser Gesundheitssystem, insbesondere die Intensivmedizin, überfordert wird. Zu Beginn der Coronakrise trugen die meisten Menschen diese Politik noch mit. Niemand wusste, wie gefährlich das Coronavirus wirklich ist. Das hat sich trotz permanenter Panikmache auf allen Kanälen geändert. Die lauthals angekündigten Horrorszenarien traten nämlich nicht ein. Erstens: Ein exponentielles Wachstum der Infektionen, beschworen von Herrn Drosten und nachgeplappert von Politikern wie unlängst Frau Schubert, gab es nie. Zweitens: Die Krankenhäuser in Deutschland waren zu keinem Zeitpunkt überlastet. Im Gegenteil: Viele Kliniken mussten Kurzarbeit für ihre Beschäftigten anmelden. (Widerspruch bei der SPD – Zurufe von den LINKEN – Zuruf von der CDU: So ein Quatsch!) Laut Deutschem Ärzteblatt sank die Zahl der in deutschen Krankenhäusern behandelten Fälle 2020 um 13 %. Es gab 2,4 Millionen weniger Behandlungen als in den Vorjahren. (Zuruf von der SPD: Ja, warum wohl? – Weitere Zurufe von der SPD und der CDU) Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft gab es zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung der Intensivmedizin. Wenn es punktuell Überlastungen in Kliniken gab, waren diese das Ergebnis der jahrelangen Sparpolitik im Gesundheitswesen. Zu den größten Befürwortern von Krankenhausschließungen gehören übrigens Jens Spahn und Karl Lauterbach.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Jörg Markert?
Jörg Urban AfD
Nein. Seit Jahren beklagt die Deutsche Krankenhausgesellschaft fehlendes Personal, insbesondere in der Intensivmedizin. Auch während der schweren Grippe 2017/2018 arbeiteten etliche Kliniken am Limit, standen Krankenbetten zum Teil auf Korridoren, wurde das medizinische Personal überlastet. (Zuruf von der CDU) Wo waren damals die Videoreportagen von Krankenhausbesuchen besorgter Politiker? Jetzt stellt sich Herr Kretschmer wieder hin und phantasiert von einer gigantischen dritten Welle – ohne Zahlen, ohne Fakten, nur heiße Luft. Ihnen ist das Klinikpersonal vollkommen egal, Ihnen geht es nur um mediale Selbstdarstellung. (Beifall bei der AfD) Was haben Sie denn bisher getan? Wie viel zusätzliches Personal für Intensivstationen wurde seit 2018 in sächsischen Kliniken eingestellt? Wieviel zusätzliches Personal für Intensivstationen wurde seit dem letzten Jahr eingestellt? Welche personellen Reserven für besondere Notfalllagen wurden denn zusätzlich geschaffen? Auch das dritte Horrorszenario, die Übersterblichkeit, ist nicht eingetreten. Demografiebereinigt gab es 2020 keine Übersterblichkeit in Deutschland. Im Gegenteil: Ganz aktuell berichtet das Statistische Bundesamt, dass in diesem Monat 14 % weniger Menschen gestorben sind als im März der Jahre 2017 bis 2020. (Widerspruch und Zurufe von der CDU und der SPD) – Hören Sie doch zu! Der Vergleich mit Ländern ohne harten Lockdown zeigt auch, dass Infektions- und Sterbezahlen dort ähnlich verlaufen wie in Deutschland. (Sabine Friedel, SPD: Wir haben keinen harten Lockdown!) Das heißt, ein positiver Effekt Ihrer Corona-Verbote ist nicht einmal statistisch nachweisbar. Angesichts dessen sollte man erwarten, dass eine Regierung ihre Einzelmaßnahmen, die ja immer mit Grundrechtseinschränkungen verbunden sind, hinterfragt oder die Berater wechselt. Man sollte erwarten, dass Maßnahmen, deren Wirksamkeit zweifelhaft ist, sofort eingestellt werden. Das verlangt die Verhältnismäßigkeit. Leider ist das Gegenteil der Fall. Das Robert-Koch-Institut stuft das Ansteckungsrisiko im Einzelhandel als gering ein. Trotzdem halten Sie die Berufsverbote für diese Branche aufrecht. Die WHO rät davon ab, den sogenannten Inzidenzwert zum alleinigen Maßstab der Corona-Politik zu machen, insbesondere deshalb, weil dieser keine verlässlichen Aussagen über die Infektiosität der positiv Getesteten zulässt. Viele Mediziner und Amtsärzte verneinen die Tauglichkeit des Inzidenzwertes zur Beurteilung des Infektionsgeschehens. Das beeindruckt aber weder die Bundesregierung noch die sächsische Regierung. Mit erschreckendem Starrsinn arbeitet man weiter mit diesem Wert: Kitas, Schulen, Tourismus, Einzelhandel werden geöffnet und geschlossen anhand von Inzidenzwerten – gestern von 35 oder 10, heute von 100. Eine Systematik ist nicht erkennbar. Weiterhin wird Panik gemacht, indem positive Tests wider besseres Wissen als Neuinfektionen bezeichnet werden und indem sogar Unfallopfer mit positivem Test als Corona-Tote gezählt werden. Wie können Sie erwarten, dass solch eine Politik von der Wirtschaft und den Bürgern anerkannt wird? (Beifall bei der AfD) Während der Nutzen der Lockdown-Politik empirisch nicht nachweisbar ist, sind die Schäden Ihrer Politik offensichtlich. Das beginnt mit den direkten Schäden: Obwohl Wissenschaftler, Ärzte und auch die Opposition seit Beginn der Corona-Epidemie einen verstärkten Schutz der Hochrisikogruppen forderten, handelten Sie nicht. Im Oktober, als die zweite Corona-Infektionswelle begann, waren die personellen und technischen Kapazitäten in Pflege- und Altenheimen nicht verstärkt. Zwei Monate lang haben Sie es versäumt, ausreichend Schnelltests für Gemeinschaftseinrichtungen wie Seniorenheime zu beschaffen. Zwei Monate lang haben Sie es versäumt, das Personal zu schulen. In diesen zwei Monaten wurden unsere sächsischen Alten- und Pflegeheime zu Corona-Hotspots. In diesen Monaten starben viele Menschen an Corona, die heute noch leben könnten. Hier haben Sie, der Regierungschef und die Regierung, komplett versagt. (Beifall bei der AfD) Bis heute tut sich Ihre Regierung schwer, die Senioren, die ja tatsächlich am meisten von Corona bedroht sind, bestmöglich zu schützen. Einige Städte und Landkreise finanzieren immerhin die Taxifahrt zum Impftermin. Aber bei Bedarfstaxifahrten zum ÖPNV-Tarif für Rentner zu Behörden- oder zu Arztterminen ist weiterhin Fehlanzeige. Häusliche Unterstützungsangebote, gesonderte Einkaufszeiten – Fehlanzeige. Sie reden viel über den Schutz von Senioren. Wenn es aber konkret wird, wenn es etwas kostet, dann wird es still. (Zuruf von den LINKEN) Hier sieht man, wie viel bzw. wie wenig unsere Alten Ihnen tatsächlich wert sind. Während der Nutzen Ihrer Lockdown-Politik kaum nachweisbar ist, lassen sich die Todesfälle aufgrund von zu spät erkannten Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs tatsächlich abschätzen. Eine aktuelle Studie des University College London besagt, dass in Deutschland wegen mangelnder Früherkennung und 52 000 abgesagter oder verschobener Operationen die Zahl der Krebstoten in den nächsten zwölf Monaten um 20 % steigen wird. Das sind 6 000 Menschen, die vorzeitig sterben, weil Sie an Ihrer Lockdown-Politik festhalten. Ich bin gespannt, welcher Bundes- oder Landespolitiker dafür die politische Verantwortung übernehmen wird. Nicht nur für die Gesundheit der Menschen, sondern auch für die Wirtschaft sind die Folgen Ihrer Corona-Politik mit dem Holzhammer inzwischen katastrophal. Der Deutsche Handelsverband warnte bereits im Januar, dass sechs von zehn Betrieben im Hotel- und Gaststättengewerbe vor der Insolvenz stehen – Tendenz steigend. Die von der Bundesregierung großspurig angekündigten Corona-Hilfen für Unternehmen erweisen sich inzwischen als kärgliches Gnadenbrot auf Hartz-IV-Niveau, dessen Auszahlung sich immer wieder verzögert – aktuell aufgrund von Fördermittelmissbrauch durch Kriminelle. Hätten Sie auf unseren Vorschlag gehört, die Corona-Hilfen über das Finanzamt abzuwickeln, so wie es übrigens in Österreich geschieht, wären ein solcher Missbrauch und die aktuelle Verzögerung der Auszahlung nicht möglich gewesen. (Beifall bei der AfD) Ihre Lockdown-Politik zwingt viele Selbstständige und Unternehmer unverschuldet in die Armut. Ihre LockdownPolitik hat die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Sachsen um 22 % erhöht. Ihre Lockdown-Politik hat sächsische Unternehmen gezwungen, seit November für rund 150 000 Beschäftigte Kurzarbeit anzumelden. Das sind Menschen, denen Sie das Arbeiten verbieten; das sind Menschen, die in Zahlungsschwierigkeiten gedrängt werden, weil sie zum Beispiel die Kredite für ihre Häuser nicht mehr bedienen können; das sind Menschen, die nicht wissen, ob ihr Betrieb sie nach Corona noch weiter beschäftigen kann, weil es den Betrieb dann vielleicht nicht mehr gibt. Wie viele Aufträge konnten sächsische Unternehmen nicht annehmen, weil Mitarbeiter wegen Quarantäne oder Kinderbetreuung fehlten? Wie viele Aufträge gehen sächsischen Unternehmen verloren, weil durch Ihre Lockdown-Politik die persönlichen Kontakte zu Kunden und Geschäftspartnern eingeschränkt sind? (Sabine Friedel, SPD: Na, wie viele sind es denn?) Der Freiburger Ökonom Prof. Raffelhüschen rechnet vor, dass der volkswirtschaftliche Schaden Ihrer Corona-Politik jede Woche 3,5 bis 4 Milliarden Euro beträgt. Dieses Geld fehlt unserem Land: Es fehlt bei der Finanzierung einer modernen Infrastruktur, es fehlt im Gesundheitswesen, es fehlt bei der Bildung unserer Kinder, es fehlt bei der Verhinderung von Altersarmut. 4 Milliarden Euro Schaden jede Woche – dafür tragen Sie die Verantwortung, und wir werden dafür sorgen, dass die Bürger das nicht vergessen. (Beifall bei der AfD) Den schlimmsten Schaden aber fügen Sie unseren Kindern zu: Sie verweigern ihnen eine normale Schulbildung. Überflüssigerweise beschneiden Sie deren soziale Kontakte zu ihren Freunden und Lehrern. Das letzte Schuljahr mit Wechselunterricht, mit Zuhause-Lernen und mit nicht funktionierendem Online-Lernportal ist ein verlorenes Schuljahr. Diese Bildungslücke werden einige Kinder mit viel Fleiß und Mühe füllen; viele aber werden diesen Bildungsrückstand über Jahre nicht aufholen können. Im August letzten Jahres kam eine Studie der Universität Leipzig zu dem Schluss, dass von Kindern tendenziell eine geringere Infektionsgefahr ausgeht als von Erwachsenen und dass Schulen keine Hotspots des Corona-Infektionsgeschehens sind. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das war letztes Jahr so! – Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Jetzt sind wir in einer anderen Lage! – Widerspruch und weitere Zurufe von der SPD und der CDU) Vielmehr warnt die Studie vor der psychischen Belastung der Kinder durch Schulschließungen. Ich darf davon ausgehen, dass Sie diese Studie kennen, und dennoch haben Sie die Schulen geschlossen. Für die Notwendigkeit Ihrer Corona-Schulschließungen können Sie bis heute keine gesicherte Begründung vorweisen. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass immer mehr Eltern die Schulschließungen als politische Willkür empfinden. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD) Die Kinderschuhe und die Spielsachen auf den Treppen sächsischer Rathäuser symbolisieren dieses Misstrauen. Kehren Sie zur Vernunft zurück! Sonst werden Ihnen die sächsischen Eltern, und zwar verdientermaßen, die Quittung für Ihre politische Willkür ausstellen. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU! Die Beschimpfung der Bürger wird Ihnen nichts nützen. Wenn Sie wie Ihr Kollege Herr Wanderwitz die Anti-LockdownDemonstranten in vielen sächsischen Städten als CoronaLeugner diffamieren, ist das nur ein Zeichen Ihrer Hilflosigkeit. Es sind Mütter und Väter, die jetzt demonstrieren, es sind Angestellte, Selbstständige, Unternehmer, es sind die Leidtragenden Ihrer Corona-Politik. Am Beispiel anderer Länder sehen die Menschen, dass man auch ohne harten Lockdown mit Corona leben kann. Sie sehen, wie in Schweden oder in Florida Geschäfte und Schulen geöffnet sind, dass Gaststätten und Hotels ihre Gäste empfangen, dass dort eigenverantwortlicher Schutz funktioniert. Und sie erfahren, dass in diesen Ländern nicht mehr Menschen durch Corona sterben als in Deutschland, dass auch dort das Gesundheitswesen nicht zusammenbricht. In Österreich und der Schweiz scheint die Politik zur Vernunft zurückzukehren. Trotz deutlich höherer Inzidenzwerte als hierzulande bleiben Schulen und Geschäfte geöffnet. Die Reisefreiheit ist vollständig wiederhergestellt. Selbst körpernahe Dienstleistungen sind mit Hygienekonzept erlaubt. Die Lockdown-Politik ist nicht alternativlos; es ist Ihre politische Entscheidung. Die Schließung von Schulen, Geschäften und Gaststätten ist nicht alternativlos; Sie wollen diese Schließung. Die Schließung von Museen und Konzertsälen ist nicht alternativlos; es ist Ihre politische Entscheidung. Herr Kretschmer hat mit seiner desaströsen Corona-Politik die besten Chancen, als schlechtester Ministerpräsident in die Geschichte des Freistaats einzugehen, (Beifall bei der AfD) als derjenige, der, wie kein anderer der Wirtschaft und den Menschen Sachsens geschadet hat. Ihre wortreichen Durchhalteparolen nimmt kaum noch jemand ernst. Die Politik der CDU erinnert immer mehr Menschen an die letzte DDR-Regierung, selbst Katarina Witt neulich. Je mehr Sie an echter Autorität verlieren, umso autoritärer regieren Sie. Bei Ihren Regierungsaufgaben haben Sie versagt: Masken, Tests, Impfungen, Kontaktverfolgung, der Schutz der Alten – alles chaotisch und zu spät. Dafür drangsalieren Sie die Bürger mit Freiheitsbeschränkungen, mit Verboten und Strafen. Diese Regierung misstraut den Bürgern. Unangemessen schränkt sie die Grundrechte über Monate ein. Schlimmer noch: Menschen, die gegen Ihre desaströse Politik auf die Straße gehen, um von ihrer durch das Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen, werden durch Politiker der Regierungsparteien beschimpft und kriminalisiert. Die Feinde von Freiheit und Demokratie sitzen in Sachsen auf der Regierungsbank! (Beifall bei der AfD) Die AfD ist die Partei, die konsequent für die Beachtung der Grundrechte kämpft. (Zurufe von den LINKEN) Die AfD ist die einzige Partei, die sich parlamentarisch, außerparlamentarisch und juristisch für die Einhaltung unserer Verfassung auch in Corona-Zeiten einsetzt. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Die AfD kämpft für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Im Unterschied zu Ihnen vertrauen wir den Bürgern, und immer mehr Sachsen erkennen inzwischen, wer wirklich ihre Interessen vertritt. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache wurde durch Herrn Kollegen Urban, AfD-Fraktion, eröffnet. (Zurufe) Bevor wir in der Rednerliste weitergehen, gibt es eine Kurzintervention. Bitte, Kollege Nowak.
Andreas Nowak CDU
Herr Urban, angesichts Ihrer statistischen Zurechtbiegung möchte ich Sie gern fragen, ob Sie folgendes Sprichwort kennen: „Der Dorfteich war im Durchschnitt einen Meter tief, und trotzdem ist die Kuh ersoffen.“
Dr. Matthias Rößler
Das war die erste Kurzintervention, und jetzt reagiert Herr Kollege Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Ja, Kollege, dieses Sprichwort ist bekannt. Es sollte in der Präambel jeder Koalitionsvereinbarung stehen. Es wäre schön, wenn Sie sich dies zu eigen machen und endlich anfangen würden, differenziert mit Corona umzugehen, an den wirklich wichtigen Punkten zu agieren und nicht pauschal wie der Dorfteich über alles Beschränkungen auszuschütten, der Wirtschaft zu schaden, den Kindern zu schaden. Ein sehr bekannter Spruch, schreiben Sie sich ihn ins Notizbuch und handeln Sie danach, dann haben wir für Sachsen auch wieder einen Lichtblick. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Eine weitere Kurzintervention, bitte Frau Kollegin Lang.
Simone Lang SPD
Ich möchte von den pauschalen Aussagen etwas revidieren. Es ging um Krankenhausbetten und die Anzahl der Kapazitäten, vielleicht auch daran gemessen, dass wir am 01.01.1990 4,9 Millionen Einwohner hatten und mit Stand von 2016 4 Millionen Einwohner haben. Wir haben mittlerweile das Doppelte an Intensivbetten, nämlich 45,5 Betten pro 100 000 Einwohner. Bei den Krankenhausbetten ist es im Verhältnis dazu gleichgeblieben. Insofern stimmt das nicht, was Sie hier im Plenum gesagt haben. (Beifall bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Urban, die Reaktion bitte.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin! Statistik macht sich jeder, wie er sie braucht. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall – Zurufe aus mehreren Fraktionen – Glocke des Präsidenten) Die zusätzlichen Betten in der Intensivmedizin in Sachsen nützen Ihnen bei der Bewältigung dieser Krise überhaupt nichts, wenn Sie das zusätzliche Personal dafür nicht bereitstellen. Reden Sie zum Beispiel mit der Sächsischen Krankenhausgesellschaft. Es fehlt das Personal, und zwar nicht erst seit 2019. Es fehlt seit Jahren, weil Sie bei den Krankenhäusern seit Jahren gespart haben. Es ist nicht wahr, dass keine Krankenhäuser geschlossen worden seien. Auch in Sachsen sind in den letzten 30 Jahren Krankenhäuser geschlossen worden. Es sind genau diese vielen kleinen Krankenhäuser, die uns heute fehlen. Wenn ein großes Krankenhaus durch Corona-Patienten aus dem Betrieb genommen werden muss, wenn viele Mitarbeiter nicht arbeiten können, weil sie in Quarantäne sind, dann ist es ein großer Verlust von Kapazität. Wenn das in kleinen Krankenhäusern stattfindet, ist das Risiko geringer. Unterhalten Sie sich mit den Fachleuten für diesen Bereich. Dann werden Sie auch hören, dass Betten allein nicht helfen, wenn kein Personal da ist. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Nach den Kurzinterventionen geht es jetzt in unserer Rednerliste weiter. Das Wort ergreift für die CDU-Fraktion Kollege Dierks.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Urban, Ihr Redebeitrag war so eine Mischung aus sowjetischem Staatsfernsehen und Studien-Bingo. Sie zitieren wie ein Wilder irgendwelche Studien, völlig aus dem Zusammenhang gerissen, immer in der Hoffnung, dass niemand im Raum ist, der so schnell all diese Studien gelesen haben kann, wie Sie sie aus dem Zusammenhang gerissen zitieren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich bin durchaus dankbar dafür, dass nach einem Jahr Pandemie zumindest Konsens im Raum und im Hohen Hause zu herrschen scheint, dass es sich tatsächlich um eine weltweite Pandemie handelt. Das haben Sie ja auch lang genug geleugnet. Wenn wir uns einmal vor Augen führen, dass wir, dieses Land, Europa, aber auch die ganze Welt nun ein ganzes Jahr in dieser Pandemie verharren, dann ist es doch völlig unstreitig – ich glaube, da sind wir uns fraktionsübergreifend einig –, dass wir uns in der schwersten Phase dieser Pandemie befinden, dass wir alle gemeinsam größtes Verständnis dafür haben, dass Menschen an der Grenze ihrer Kräfte sind, dass es unzählige Formen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sorgen in diesem Land gibt und dass alle Maßnahmen, die wir ergreifen, nicht den allumfassenden Anspruch auf Einzelfallgerechtigkeit erfüllen können. Natürlich ist es so, dass einige stärker von der Pandemie betroffen sind als andere. Trotzdem – hier bitte ich Sie einfach einmal den Blick zu weiten – ist völlig unstreitig, dass es kein Land in Europa und kein Land auf der Welt gibt, das, gemessen an seiner Wirtschaftsleistung, solche Summen für Hilfen mobilisiert, um denen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, zu helfen, sie zu unterstützen, dafür zu sorgen, dass es Licht am Ende des Tunnels und eine Perspektive für die Zeit nach Corona gibt. (Unruhe bei der AfD – Zuruf von der AfD: Unglaublich!) Auch nach einem Jahr müssen wir gemeinsam feststellen, dass es sich um eine Naturkatastrophe handelt. Es ist ein Virus, das keine Rücksicht auf unsere Bedürfnisse nimmt; ein Virus, das uns jeden Tag neue Aufgaben, neue Erkenntnisse auferlegt und auch aufzwingt; ein Virus, das in seiner Entwicklung und seiner Beschaffenheit auch einer Dynamik unterworfen ist. Übrigens ist das kein Spezifikum der Corona-Pandemie, sondern etwas, was wir in anderen pandemischen Situationen ähnlich der Spanischen Grippe schon in der Vergangenheit sehen konnten. (Sebastian Wippel, AfD: Aber daran sind viel mehr Leute gestorben!) Wenn wir uns anschauen, wie die Länder auf der Welt mit der Pandemie umgehen, dann müssen wir feststellen: Es gibt keinen Königsweg. Auch die öffentliche Debatte darüber, ob Pandemiemanagement, ob Krisenmanagement erfolgreich ist oder kritisch gesehen wird, ist einer großen Dynamik unterworfen. Wenn wir uns vergegenwärtigen, dann sehen wir: In den vergangenen Monaten hatten Großbritannien und die Vereinigten Staaten erheblich höhere Todesraten durch Corona, als sie Deutschland aufweist. (André Barth, AfD: Aber die waren dreimal schneller beim Impfen als wir!) Ich muss ganz ehrlich sagen, es macht mich mit Blick auf die Beschaffenheit auch der gesellschaftlichen und sozialen Kultur hier im Hause schon betroffen, dass es inzwischen ein nachrangiger Aspekt zu sein scheint, wie viele Menschen durch Corona zu Tode kommen. Ich glaube schon, dass es einen Unterschied macht, ob 2 300 Menschen pro eine Million Einwohner an Corona sterben – wie in der Tschechischen Republik – oder ob es, wie derzeit in Deutschland, noch unter tausend sind. Ich glaube schon, dass es richtig ist, die oberste Priorität bei der Pandemiebekämpfung darauf zu legen, dass möglichst wenige Menschen an Corona sterben und dass jeder, der an Corona erkrankt, die Chance auf bestmögliche medizinische Behandlung hat. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) – Herr Barth, jetzt hören Sie doch einmal damit auf, unflätig hineinzubrüllen. Sie können wie jeder andere zivilisierte Mensch an das Mikrofon treten und im Zweifel eine Zwischenfrage stellen; aber hier immer dazwischenzuquaken bringt niemanden weiter. (Heiterkeit bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wenn es Ihnen wirklich egal ist, wie viele Menschen an Corona sterben, (André Barth, AfD: Wer erzählt denn so was! Unglaublich!) wenn dieser Aspekt in der Pandemiebekämpfung aus Ihrer Sicht ein völlig nachrangiger ist, (Jörg Urban, AfD: Erzählen Sie nicht so einen Unsinn! Das ist übel!) dann müssen Sie doch auch einmal die Ehrlichkeit besitzen, das zu sagen. (Beifall bei der CDU) Ich bin der Meinung, dass es richtig ist, dass wir die große Priorität bei der Bekämpfung der Pandemie darauf legen, Infektionswellen zu brechen und dafür zu sorgen, dass jeder, der an Corona erkrankt, die Möglichkeit hat, ordentlich, anständig und auf höchstem medizinischen Niveau behandelt zu werden. Wenn immer wieder darüber gestritten wird, dass es kein exponentielles Wachstum der Infektionszahlen und keine drohende Überforderung des Gesundheitswesens gibt, dann frage ich mich tatsächlich, in welchem Paralleluniversum Sie in den vergangenen Monaten gelebt haben. Sie haben doch den Infektionsverlauf im vorigen Jahr gesehen. Es ist doch ganz eindeutig, dass der Lockdown im Dezember – anders als der leichtere, der im November nicht funktioniert hat – ein exponentielles Wachstum der Infektionszahlen gestoppt hat. Das ist doch augenfällig. Wenn Sie sich die Situation in unserem Nachbarland Tschechien anschauen, wenn Sie sehen, dass die Inzidenzen dort in einigen Kreisen bei weit über tausend lagen, wenn Sie die Wortmeldungen der Bürgermeister dort einmal gelesen hätten, die beschreiben, dass in jeder Familie in den Orten, die betroffen waren, relativ altersunabhängig irgendjemand schwer an Corona erkrankt oder gestorben ist, dann können Sie die Dynamik dieser Infektionswellen doch nicht ernsthaft leugnen oder infrage stellen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Auch wenn wir uns nach einem Jahr Pandemie alle gemeinsam Normalität wünschen, ist es doch augenfällig, dass wir mitten in einer dritten Corona-Welle stecken. Wir müssen auch so ehrlich zueinander sein, dass sich diese dritte Welle bereits vor Monaten innerhalb der zweiten aufgebaut hat, durch die immer mehr Raum greifenden und dominanter werdenden Mutationen. Insofern muss man sagen, dass dieses Wagnis, Öffnungen zu machen, den Infektionsschutz vielleicht nicht mehr so hoch zu gewichten, wie es im Vorfeld der Fall war, ein Wagnis war, das sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hat. Wir müssen diese Corona-Welle brechen. Jeder, der sagt: Schaut doch einmal auf die Krankenhäuser“, und damit im Grunde genommen meint: „Wartet, bis die Krankenhäuser voll sind“, erzeugt doch genau das, was wir verhindern wollen: dass in dem Moment, in dem die Krankenhäuser voll sind, gesundheitliche Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Deswegen ist es sicherlich nicht populär, aber umso richtiger, dass wir eben jetzt die Maßnahmen verlängern und dass wir dieser dritten Welle – und Sachsen ist darauf ganz besonders angewiesen – die Spitze nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Lassen Sie mich abschließend etwas zu den Instrumenten sagen, die wir an der Hand haben, um die Pandemie zu bekämpfen. Sie haben gesagt, dass im Frühjahr des vorigen Jahres zu wenige Masken verfügbar gewesen seien. Ja, das stimmt. Aber ich kann mich noch an Diskussionen mit Kollegen Ihrer Fraktion erinnern, in denen über diese Masken so ziemlich alles gesagt wurde, aber nicht, dass sie ein Mittel zur Verhinderung der Verbreitung von Corona sein können. Es wurde darüber gesprochen, dass sie gesundheitsschädlich seien, dass es Erstickungsgefahren gebe, dass sie gefährlich seien. (Jörg Urban, AfD: Herr Spahn!) Sie haben doch alle Instrumente, die es zur Bekämpfung von Corona gibt, von Anfang an schlechtgeredet (Jörg Urban, AfD: Nur Merkel wiederholt!) und das Vertrauen in die Bekämpfung der Pandemie zu untergraben versucht. (Beifall bei der CDU) Bei den Tests haben Sie davon geredet, dass die Ergebnisse ungenau oder falsch seien. Beim Impfstoff haben Sie davon gesprochen, dass der Impfstoff an den Bürgern ausprobiert werde, dass die Bürger gewissermaßen zu Meerschweinchen oder Versuchskaninchen degradiert würden. (Sebastian Wippel, AfD: Werden sie ja auch!) All das haben Sie getan. (André Barth, AfD: Haben Sie dafür alle Zitate dabei?) Das ist in einem freien Land Ihr Recht. Ob es ein gutes Recht ist, dass Sie das tun dürfen, steht auf einem anderen Blatt, aber es ist Ihr Recht, das zu tun. Aber stellen Sie sich doch nicht hierhin – als vermeintliche moralische Instanz –, um jeden Monat einen neuen Superlativ des Versagens mit Blick auf das Regierungshandeln zu bemühen. Seien Sie doch einfach so ehrlich einzugestehen, dass diese Krise – wie jede andere Krise, die es in diesem Land gibt – in Ihren Augen nichts anderes ist als ein Konjunkturprogramm für Ihren fatalen Populismus. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Dierks?
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dierks, Sie sprachen gerade davon, dass Masken und andere Schutzmittel für die Altenheime, Tests usw. nicht zur Verfügung standen zu der Zeit, als sie hätten zur Verfügung stehen müssen. Meine Frage an Sie und Ihre Partei: Fühlen Sie sich eigentlich irgendwie verantwortlich für die Toten, für die Menschen, die in den Altenheimen an Corona gestorben sind, weil sie nicht ausreichend geschützt wurden? (Susanne Schaper, DIE LINKE: Deswegen lehnen wir Masken ab, oder was! Völliger Quatsch!)
Alexander Dierks CDU
Herr Zwerg, es ist das Wesen von Verantwortung in der Politik, dass man für vieles, was in diesem Land im Großen wie im Kleinen, im Guten wie im Schlechten passiert, Verantwortung trägt. Dieses Gerede, das Sie hier seit Monaten bemühen, dass irgendjemand persönlich schuld wäre an Toten, ist schäbig und widerspricht jeder Form von parlamentarischer Kultur, die wir in der Bundesrepublik haben. (Jörg Urban, AfD: Schauen Sie in den „Spiegel“!) Selbstverständlich übernehmen wir die Verantwortung für die Corona-Politik, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wer ist denn zurückgetreten!) so wie jede demokratische Partei Verantwortung für das übernimmt, was sie tut; denn wir leben in einer parlamentarischen Demokratie, auch wenn Sie und Ihresgleichen das gern leugnen und von „DDR 2.0“ und von irgendwelchen völlig deplatzierten Vergleichen zur nationalsozialistischen Diktatur sprechen. Insofern ist es wie in jeder Phase: Immer übernehmen wir Verantwortung, und immer müssen wir auch den Wählerinnen und Wählern Rechenschaft darüber ablegen, ob am Ende des Tages dieses Land gut oder nicht gut durch die Krise gekommen ist. Ich bin mir sehr sicher, dass es mit Blick auf die Zeit nach Ostern durch ein verbessertes Testregime, dadurch, dass es uns gemeinsam, allen Bürgerinnen und Bürgern, in Fleisch und Blut übergeht, dass wir uns vor der Nutzung, vor der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen und Einrichtungen testen lassen, möglich sein wird, wieder mehr möglich zu machen. Wir werden in den nächsten Monaten – im April wird Deutschland 15 Millionen Impfdosen bekommen – einen großen Fortschritt im Bereich des Impfens erreichen. Wir werden uns, so schwer das ist, Stück für Stück aus dieser Pandemie herausarbeiten. Wir werden auch diese Krise überstehen. Diese Krise wird auch die AfD überstehen. Wir werden gemeinsam dafür sorgen, dass dieses Land gestärkt aus der Krise hervorgeht und dass wir auch die europäische Solidarität an dieser Stelle immer wieder in Anspruch nehmen, aber auch wahren. Es wird ja sehr viel darüber diskutiert, ob es richtig oder falsch war, den Impfstoff als Europäische Union gemeinschaftlich zu beschaffen. Ob das hätte schneller gehen müssen, steht auf einem anderen Blatt, aber der Umstand als solcher ist aus meiner Sicht vollständig richtig. Wer das infrage stellt, der hat den Geist der Europäischen Union, der europäischen Solidarität nicht verstanden. Auch mit Blick auf volkswirtschaftliche Interessen Deutschlands haben wir ein großes Interesse daran, dass sich dieser Kontinent gemeinschaftlich aus der Pandemie herausarbeitet. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das Wort hatte Kollege Dierks für die CDU-Fraktion. Jetzt kommt eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban, AfD-Fraktion. Bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Dierks, ich bin immer wieder begeistert, wie Sie es schaffen, sich hier vorn hinzustellen, über irgendwelche Aussagen zu fantasieren, die die AfD gemacht haben soll, die allein Ihrer Phantasie entspringen, die aber komischerweise immer geeignet sind, die AfD in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. (Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Die Kritik an Ihrer Partei kommt doch nicht von der AfD. Die Kritik an Ihrer Corona-Politik kommt von Verbänden, die kommt von Amtsärzten. Schauen Sie in die „BILD-Zeitung“, wie die zu Ihrer Politik schreibt. (Lachen und Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Ja, das muss man sagen: Versagen auf ganzer Linie. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Es ist doch augenfällig, dass Sie nicht in der Lage sind, Corona zu managen. Viele andere Länder sind meilenweit entfernt von Deutschland. Sie hinken hinterher. (Alexander Dierks, CDU: Wo denn?) Schauen Sie sich die Impfquote in Deutschland an. (Alexander Dierks, CDU: Wo denn?) Das ist doch das Ergebnis Ihrer Politik. Das ist doch keine AfD-Propaganda. Sie können es in jeder Zeitung lesen. Sie haben in der Corona-Politik komplett versagt. Und wenn Sie sich hier hinstellen und behaupten: Deutschland ist so reich, so viel Geld wie wir kann niemand an Unternehmen ausreichen – ja, warum müssen wir das Geld überhaupt ausreichen? Weil Sie den Unternehmen verbieten zu arbeiten. Deshalb müssen Sie das Geld ausgeben. Und es ist nicht Ihr Geld, das Sie ausgeben. Es sind Steuergelder, es sind neue Schulden, die in Zukunft unsere Kinder bezahlen müssen. (Beifall bei der AfD) Herzlichen Glückwunsch, CDU! (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sie sind ganz wesentlich schuld!)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention. Jetzt kommt die Reaktion von Herrn Kollegen Dierks.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Kollege Urban! Zunächst freut es mich natürlich, dass ich Sie begeistere. Darüber hinaus möchte ich meine Aussage von vorhin korrigieren: Sie haben ganz offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass wir in einer tödlichen Pandemie leben. Ihre Partei ist die politische Verantwortungslosigkeit in diesem Land. Sie machen nichts anderes, als immer und immer wieder so zu tun – egal in welcher Phase der Pandemie-Bekämpfung wir uns befinden –, als gebe es eine Art der Bekämpfung der Pandemie nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wir können wirklich alle gemeinsam froh sein, dass Menschen wie Sie in diesem Land keine Verantwortung tragen und – so Gott will – auch nie tragen werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt geht es weiter in unserer Rednerreihe. Das Wort ergreift für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da haben uns die Kanzlerin sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder aber ein richtig faules Ei gelegt, und das kurz vor Ostern. Dann wird uns das noch als etwas ganz Dolles verkauft, als einmaliges Angebot, das man überhaupt nicht ablehnen kann. Aber Vorsicht: Das Angebot gilt nur an Ostersonnabend. Wer das haben will, sollte sich an dem Tag damit eindecken. Was für ein ausgemachter Unsinn, den man sich da zu nachtschlafender Zeit ausgedacht hat. (Beifall bei den LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben in Sachsen und in Deutschland im Zusammenhang mit der CoronaPandemie viele unerfüllte Versprechungen und Ankündigungen. Es geht um Abstandsregelungen, um Masken, um Tests, um das Impfen, um Schulen und Kitas, um Gastronomie, Kultur und den Einzelhandel. Es geht um Fitnessstudios. Es geht um Grenzschließungen, um Alten- und Pflegeheime. Es geht um Grundrechte. Es geht um Freiheitsrechte, aber auch um Gerechtigkeit sowie um Priorisierungen, um die Einschränkung von Berufsausübungen und um Lobbyismus. Es geht aber auch um Krankenhausbetten. Frau Köpping sprach gerade darüber. Plötzlich merken Menschen, dass sie in einer föderalen Republik leben, die manchmal hilfreich scheint, aber oft als Hemmnis wahrgenommen wird. Auch die kommunale Familie in Sachsen kann sich nicht entscheiden. Ist sie nun für einheitliche Regelungen im ganzen Land oder nur für welche, die auf den Landkreis bezogen sind? Das Land diskutiert mit und über Virologen. Eigentlich sind wir plötzlich die besten, wenn nicht zumindest die einzigen Virologen, die genau wissen, was getan oder was nicht getan werden muss. Menschen merken schmerzlich, wie verletzlich unsere Gesellschaft ist, wie rückständig wir auf manchen Gebieten sind. Ein Stichwort ist hier die Digitalisierung. Menschen spüren, dass der Neoliberalismus vor allem eines geschaffen hat: den Staat durch Privatisierung an den Rand der Handlungsunfähigkeit zu führen. Es sind übrigens dieselben Vereine, Verbände und Lobbygruppen, die erst dafür gesorgt haben, dass dieser Staat verschlankt wurde, um heute dem Staat vorzuwerfen, dass er nicht in der Lage sei, schnell und fachlich kompetent zu reagieren. Es sind dieselben, die gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor wenigen Jahren polemisiert haben, um uns heute den Untergang der sächsischen Wirtschaft zu beschreiben, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien und Polen nicht täglich über die Grenze zu Arbeit kommen. Plötzlich argumentieren Menschen, denen das vorher völlig egal war, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden. Da stellen Menschen infrage, dass wir in einem Rechtsstaat leben und alle Rechte dieses Staates uneingeschränkt nutzen können. Da wird über die Einschränkung der Meinungsfreiheit gesprochen und geschrieben, und zwar von Menschen, die ihre Meinung frei und offen sagen können. Die Spaltung der Gesellschaft verschärft sich. Die Lauten werden lauter. Es finden sich Menschen zusammen, die scheinbar nichts miteinander zu tun haben. Wenn man genau hinschaut, haben sie das doch, weil sie meinen, dass ihre Art zu leben, zu denken und zu handeln die einzig richtige und legitime sei. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deshalb ist es Aufgabe dieses Parlaments, denen eine Stimme zu geben, die sich bisher fast klaglos an die Vorgaben, Beschränkungen und Regelungen gehalten haben, die solidarisch mit ihren Mitmenschen waren und hoffentlich weiterhin sein werden. Denen soll in erster Linie unser Dank gelten. Ohne diese Bereitschaft wäre die Pandemie schon längst aus dem Ruder gelaufen. (Beifall bei den LINKEN) An vielen Stellen wird deutlich, dass der Kapitalismus versagt und Profit immer über alles geht. Krankenhäuser kommen in dieser Zeit in finanzielle Schieflagen, weil sie kein Geld mit Operationen verdienen. Die Kosten für Masken explodieren, weil der Markt leergefegt ist. Statt einzugreifen und die Preise zu deckeln, agiert der Staat als Preistreiber. Plötzlich wird vielen bewusst, was Pflegekräfte leisten und dass diese bisher ziemlich bescheiden bezahlt wurden. Deshalb spenden sie Beifall. Ich habe kritisiert, dass der Staat gesundgeschrumpft wurde. Jedoch frage ich mich, ob in den Verwaltungen des Staates schon alle verstanden haben, in welcher Zeit wir uns befinden. So werden innerhalb von Stunden, maximal Tagen, Milliarden an finanziellen Unterstützungsleistungen durch den Bundestag und die Landtage beschlossen. Aber es dauert Monate, ehe diese beschlossenen finanziellen Unterstützungen bei den Betroffenen ankommen. Warum? Wer erlaubt sich, bei den getroffenen Entscheidungen der Politikerinnen und Politiker auf die Bremse zu treten? Wieso lassen wir uns das eigentlich gefallen? Es wird immer schwarze Schafe geben, die die Notsituation von anderen ausnutzen. Wer aber in Zeiten wie diesen meint, man könne das mit Verwaltungsvorschriften, mit dem zusätzlichen Formular XYZ verhindern, der irrt. Der schafft nur Frust bei all denen, die auf das notwendige Geld warten. Hier müssen wir endlich zu einer neuen Art der Verantwortung in den Verwaltungen finden. Menschen, die vom Staat bezahlt werden, sollten ermöglichen und nicht verhindern. Ein weiteres Problem in der Pandemie – darüber spreche ich nicht das erste Mal – ist die Art und Weise der Kommunikation. Entscheidungen werden verkündet. Es ist die Art der Politik von Angela Merkel, die wahrscheinlich tatsächlich einige Jahre erfolgreich war, aber jetzt versagt. Verantwortung und Aufgabe in einer parlamentarischen Demokratie ist das gemeinsame Ringen um die besten Lösungen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich es wirklich für eine bodenlose Frechheit, wenn der Wirtschaftsminister zu derselben Zeit, in der wir hier über Corona reden, jetzt die Presse darüber informiert, wie die Sächsische Staatsregierung den Gründonnerstag absichern will oder auch nicht. Das ist eine Frechheit. (Zurufe von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) – Sie müssen einfach die Pressemitteilungen lesen, die der Wirtschaftsminister durch die Gegend schickt. Herr Ministerpräsident, die aktuelle Ausgabe des „Spiegel“ hat Ihnen Wankelmütigkeit bei der Pandemiebekämpfung vorgeworfen. In der vergangenen Woche sind Sie gegenüber den Forderungen der Bürgermeister aus dem Erzgebirgskreis standhaft geblieben. Dafür meinen Respekt. Das war nicht leicht. Ich kenne viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem schönsten Landkreis des Freistaates. Aufgefallen ist mir aber auch der Wunsch nach Austausch, nach Debatte und das Suchen nach gemeinsamen Lösungen. Deshalb sollten Sie unsere Idee für einen Runden Tisch zur Bewältigung der Coronakrise aufgreifen. Sie müssen niemandem sagen, dass die Idee von den LINKEN kommt, Sie können sich auf den Bürgermeister von Delitzsch berufen, der diese Position jetzt eingenommen und eine öffentliche Aufforderung dazu gemacht hat. Wenn Sie das nicht machen, dann garantiere ich Ihnen, dass Sie es immer wieder mit Einzelinteressen von Berufsgruppen zu tun haben werden, die wenig Verständnis für die Situation der anderen aufbringen, solange nicht ihre eigenen berücksichtigt sind. Holen Sie also die Betroffenen an einen Tisch und reden Sie mit ihnen, aber nicht nur mit denen, die zum Beispiel wollen, dass die Schulen sofort wieder uneingeschränkt aufmachen, sondern auch mit denen, die das wegen der Ansteckungsgefahr für ihre Kinder nicht möchten. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Jetzt sollen sich die Menschen über Ostern einschränken, um die dritte Welle zu brechen. Das ist das Argument der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin. Aus meiner Sicht ist das ein Stück weit verlogen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Sie lassen zu, dass Millionen Menschen täglich zur Arbeit gehen und sich bewegen. Gleichzeitig sagen Sie ihnen, dass sie sich mit ihren Arbeitskollegen auf keinen Fall privat treffen dürfen, weil das ansteckend ist. Wenn Sie wirklich wollen, dass Sie die dritte Welle brechen, dann müssen Sie das Land für 14 Tage in die Ruhe schicken, dann muss Schluss damit sein, dass Sie in diesem Land alles der Wirtschaft unterordnen. (Beifall bei den LINKEN) Und wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie zumindest die Regeln für das produzierende Gewerbe, für die Arbeitsplätze und deren Verlegung ins Homeoffice verschärfen und deren Einhaltung engmaschiger kontrollieren. Die Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, ihre Belegschaft regelmäßig zu testen; eine Selbstverpflichtung reicht nicht aus. Das Lamentieren einiger Wirtschaftsverbände ist doch nicht mehr auszuhalten. (Jörg Dornau, AfD: Sie träumen von Nordkorea!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht der Linksfraktion muss es um Folgendes gleichzeitig gehen: um das Testen und um das Impfen. Da gelten keine Ausreden mehr und auch nicht die Aussage über fehlende Mittel. Es muss alles unternommen werden, damit wir mehr und mehr lernen, mit dem Virus zu leben. Dazu braucht es Projekte, die ausprobiert und vom Freistaat unterstützt werden. Frau Köpping, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört und vernommen, dass Sie das jetzt zugesagt haben. Es muss aber auch alles unternommen werden, damit die Daseinsvorsorge ausgebaut und der Sozialstaat gestärkt werden – egal, was uns der sächsische Wirtschaftsverband im Rahmen der Haushaltsberatung tagtäglich übermittelt. Es bedurfte zum Beispiel erst dieser außergewöhnlichen Situation, um gesellschaftliche Akzeptanz dafür zu erlangen, was tatsächlich systemrelevante Arbeit ist; aber auch die Erkenntnis, dass die andauernde Ökonomisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge und die Vernachlässigung staatlicher Aufgaben, wie des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Widerstandsfähigkeit des Gesamtsystems bedrohen. Der öffentliche Gesundheitsdienst muss zu einer gleichwertigen, leistungsfähigen Säule des Gesundheitssystems ausgebaut werden, und dazu braucht Sachsen endlich auch ein Landesgesundheitsamt. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Menschen, die sich bisher an die Regeln gehalten haben, verlieren die Lust. Wenn bei denen der Frust wächst, dann hat die Regierung tatsächlich ein Problem. Deswegen muss alles getan werden, um diejenigen zu stärken, die sich an die Regeln halten, und nicht diejenigen, die laut durch die Gegend polemisieren. Diese brauchen die Rote Karte, und zwar von uns allen hier im Parlament. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen: Drei Qualitäten hält Max Weber in seinem Vortrag „Politik als Beruf“ für Politiker(innen) für entscheidend: Leidenschaft, Verantwortungsgefühl und Augenmaß. Dabei meint er Leidenschaft im Sinne von Sachlichkeit und nicht als sterile Aufgeregtheit. Seine Schlussfolgerungen kennen wir alle. Sie lauten: Politik bedeutet ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Es gilt tatsächlich, noch viele harte Bretter als Konsequenz aus dieser Krise zu bohren. Aber wir haben nicht mehr viel Zeit dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen. Also machen wir jetzt endlich etwas daraus. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten für die Fraktion DIE LINKE Herrn Kollegen Gebhardt. Als Nächste kommt Frau Kollegin Kuhfuß von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE zu Wort.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Pandemie ist eine Naturkatastrophe, zu vergleichen mit einem nie erlebten Hochwasser, zu dem es kein Regelwerk für eine erfolgreiche Bewältigung der Situation gibt. Wir schauen zu, wie das Wasser kommt, wir bauen ganz schnell Dämme und sind dann doch überrascht, wenn sie brechen. So ist eine Katastrophe. Uns ist nicht klar, wie hoch der Damm genau sein muss, damit er hält. Wir gleiten auf Sicht durch das trübe Wasser, alle bemüht und zum Teil bis auf die letzte Faser angespannt und voller Verantwortungsbereitschaft; aber ohne richtigen Bauplan und nur sporadisch mit Baumeistern und Baumeisterinnen an unserer Seite ausgestattet. Nach einem Jahr Pandemie scheint vieles kaum erträglicher, obwohl wir impfen können, obwohl wir Schnelltests haben, obwohl wir bessere Medikamente zur Behandlung der Erkrankten einsetzen können und obwohl es keinen Mangel mehr an Schutzkleidung gibt. Dennoch steigen die Inzidenzen weiter. Wir befinden uns am Beginn einer dritten Welle, so wie viele andere europäische Länder, auch im Osten Europas. Viele von uns – auch ich – sind erschöpft von der Lage, von dem sich in die Länge ziehenden Krisenzustand. Diese Ermüdung, finde ich, ist absolut nachvollziehbar. Sie wird dadurch verstärkt, dass wir immer wieder vor Augen geführt bekommen, dass andere Länder, gerade auch diejenigen, die in der letzten Welle stärker betroffen waren als wir, beim Impfen deutlich besser dastehen. Das kratzt an der Durchhaltekraft und macht auch die Mehrheit, die sich seit Monaten sehr umsichtig und solidarisch verhält, unzufrieden. Die Krise ist für die meisten Menschen ein persönlicher Kraftakt. Perspektiven sind absolut erforderlich. Die gesundheitlichen, die gesellschaftlichen und die wirtschaftlichen Nebenwirkungen der Maßnahmen werden immer spürbarer. Wir müssen hart daran arbeiten, neue, sichere, verlässliche Perspektiven zu ermöglichen. Wir müssen aber genauso ehrlich sagen, wann und wo sich welche Ladentür, welche Schultür, welche Theatertür etc. wieder schließt, weil Krankenhausbetten ausgelastet sind oder es der ÖGD nicht mehr unter Kontrolle hat. Die größten Herausforderungen sind aktuell die Organisation beim Testen, die schnelle digitale Übermittlung der Ergebnisse und die Impfkoordination. Diese Aufgaben sind wesentliche Voraussetzungen für einen Weg zu einer neuen Normalität. Aktuell gibt es daran viel Kritik, berechtigte, aber auch unberechtigte. Der eine oder andere tut sich hier als Bob der Baumeister hervor, als wäre er Experte. In den letzten Wochen gab es aber, gerade auch von der Bundesebene, viele Ankündigungen, die leere Versprechungen blieben. Hinzu kommen große Defizite in der Kommunikation. Das unvermittelte Aussetzen der AstraZeneca-Impfung durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde aus unserer Sicht nicht gut erklärt und hat nicht zuletzt die Impfzentren völlig unvorbereitet getroffen. Eine gute Aufklärung über die Impfstoffe bleibt deshalb wichtiger denn je. Auch bei der Auszahlung der bereitgestellten Hilfsgelder hat die Bundesregierung die Geduld vieler Unternehmen verspielt; Rücklagen schwinden, die Stimmung in kleinen Unternehmen und bei Soloselbstständigen schwenkt um in Verunsicherung. Im Freistaat Sachsen werden die Schutzverordnungen immer länger, Regelungen werden um zahlreiche Ausnahmetatbestände ergänzt. Das hat zur Folge, dass viele Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Bestimmungen nicht mehr verstehen, zum Teil kapitulieren oder auf Durchzug schalten. Hier würde ich ganz selbstkritisch sagen wollen: Wir müssen uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren. Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns seit vielen Monaten immer wieder dafür ein, klare Perspektiven aus der Krise zu schaffen. Das gelingt aus heutiger Sicht unzureichend, weil die Basis des Krisenmanagements immer noch ungeklärt ist. Es gibt mittlerweile einen fokussierten Krisenstab im Ministerium von Staatsministerin Köpping und auch einen Corona-Koordinator in der Staatsregierung. Doch eine gut vorbereitete, überlegte, transparente und ressortübergreifende wissenschaftliche Beratung für neue wissenschaftliche Erkenntnisse fehlt und ist nicht Teil dieser Entscheidungskultur. Ich habe den Eindruck, dass die Entscheidungsgrundlagen weiterhin intransparent bleiben. Die MPK-Beschlüsse entstehen immer nur mit Blick auf die aktuelle Situation, oft unter hohem politischen Druck, gelegentlich sind die Politiker übernächtigt, und häufig sind die Beschlüsse in sich widersprüchlich. Die Menschen fragen sich, was genau denn jetzt am 18.04. anders werden soll. Der Draufblick und der Weitblick fehlen. Damit sich das ändert, fordern wir seit Monaten einen interdisziplinären Austausch und – nicht nur für den Bund – einen unabhängigen Pandemierat. Dieser spricht nicht nur mit einem Ministerium, sondern berät und bereitet die jeweiligen neusten medizinischen, sozialwissenschaftlichen, juristischen, gesundheitswissenschaftlichen und ökonomischen Daten für die Breite der sächsischen Landespolitik auf. Bei all den kritischen Worten gehört es aber auch dazu, deutlich zu machen, dass jede bzw. jeder – ob Minister(innen) oder Mitarbeiter(innen) im Gesundheitsamt – einen unglaublichen Job macht. Hier wird derzeit Übermenschliches geleistet. Das sollten wir anerkennen und nicht hinter einem Haufen von Vorschlägen, Kritik und Ratschlägen verschwinden lassen. Reisen Sie mit mir gedanklich nach Südwestsachsen und nehmen Sie wahr, was hier und auch anderenorts passiert. Während sich an einem Ort Menschen sammeln, um mit Kerzen und Andacht der Corona-Toten zu gedenken, rennen einen Ort weiter mehrere Hundert Menschen ohne Maske, ohne Abstand – und ja, auch ohne Anstand – an Absperrungen und Polizei vorbei und brüllen „Widerstand“. Es geht ihnen aber nicht um den Widerstand gegen das Coronavirus, sondern um eine vorsätzliche Zersetzung von Staat, Verwaltung und Gesellschaft. Diese Demonstrationen werden nicht nur von besorgten Eltern, Impfskeptikern oder von in ihrer Existenz gefährdeten Unternehmerinnen und Unternehmern organisiert und sind damit Teil eines öffentlichen Protestes, der in eine Demokratie gehört; nein, so wie jetzt auch wieder in Aue, diese Märsche werden von Rechtspopulisten und Rechtsextremen initiiert oder gekapert. Diese Sturmflut wird von Hetzern erzeugt und ist keine Naturkatastrophe, sondern ein menschengemachter destruktiver Angriff. Dies kann nicht der Kompass für unsere Entscheidungen sein. Es gilt jetzt, den Sächsinnen und Sachsen den Weg hinter dem Damm zu zeigen. Wenn alle wissen, wie und wo sie mehr Sicherheit haben, weil sie auf einem sicheren Damm stehen können, ist auch ein Wasserstand von 8 Metern irgendwie ertragbar. Die Sachsen brauchen eine Perspektive. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Kuhfuß von den BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt ergreift unser Kollege Frank Richter für die SPD das Wort. – Herr Kollege Richter, Sie müssen noch eine Weile warten. (Das Rednerpult wird desinfiziert.) Jetzt ist es so weit und es kommt noch ein schönes Glas Wasser dazu. Bitte, Sie haben das Wort.
Frank Richter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In meinem Redebeitrag möchte ich mich auf den Bereich Kunst und Kultur in der Pandemie beschränken; denn ich glaube, das ist der Bereich, der in der Vergangenheit am allerwenigsten diskutiert worden ist. Ich hätte zwar sehr große Lust, auf viele Redebeiträge, die gerade gekommen sind, einzugehen, aber es ist jetzt vielleicht auch nicht notwendig, das eine oder andere anzusprechen. Am vergangenen Sonntag bin ich – vielleicht wie viele von Ihnen – medial fremdgegangen. Ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen des Mitteldeutschen Rundfunks verzeihen mir das. Ich war beim RBB unterwegs. Dort wurde davon berichtet, dass am vergangenen Sonntagabend die Berliner Philharmoniker unter Leitung von Kirill Petrenko in einem besonderen Experiment wieder in der Öffentlichkeit gespielt haben, vor tausend Zuschauern. Es waren über 50 medizinische Fachkräfte dabei, die das Ganze mit Tests usw. absicherten. Die „FAZ“ berichtete nach diesem Konzert- und Orchestererlebnis unter der Überschrift „Wenn man wieder reindarf, will man gar nicht mehr raus“. Das war ein großartiges Beispiel dafür, wie groß der Hunger in unserer Gesellschaft nach Kunst und Kultur ist, wie sehr wir sie brauchen und wie anstrengend es natürlich ist, solche Experimente durchzuführen. Aber sie können ein Beispiel sein. Frau Klepsch, Sie haben von den Lösungen im Lockdown gesprochen. Ich glaube, ich spreche im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen hier im Haus: Ich kann Sie nur ermutigen und herzlich bitten, auch in Sachsen nach solchen Lösungen zu suchen – und bitte nicht nur in der Hochkultur und in den staatlichen Häusern, sondern auch in der breiten Kultur. Auch das eine oder andere Kino sollte dabei sein. Wir müssen im Bereich Kunst und Kultur dieses Signal setzen, um auch diesem Bereich gerecht zu werden. Es handelt sich übrigens um einen Bereich, der beim Protest, wenn es gegen die eine oder andere Corona-SchutzVerordnung ging, besonders diszipliniert gewesen ist. Die Fantasie, die Friedlichkeit bei den Protesten derer, die dort unterwegs waren – gegenüber anderen, den Querdenkern etc. pp. –, haben mich persönlich beeindruckt. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Meine Damen und Herren! Es geht um Kultur in der Pandemie. Kultur ist ein sehr umfassender Begriff. Ich möchte ihn an dieser Stelle einmal so verstehen: die Art und Weise, wie wir unser Zusammenleben, unser Zusammenarbeiten, unsere Begegnungen gestalten, welche Gefühle, welche Ideen dabei maßgeblich sind und wie wir all dies zum Ausdruck bringen. Das ist dann auch eine Frage an dieses Haus, an dieses Parlament: Wie streiten wir miteinander? Welche politische Streitkultur entwickeln wir? Herr Urban, an dieser Stelle ergeht an Sie wenigstens der Hinweis: Ich würde ja Ihrer Kritik gern zuhören – glauben Sie es mir –, aber sie wird derart überzogen formuliert. Sie haben davon gesprochen, dass Feinde der Freiheit und Demokratie auf Sachsens Regierungsbank sitzen. Sie haben davon gesprochen, dass die AfD – ich erinnere Sie an Ihren letzten Beitrag – die Partei der Bürger sei. Damit deuten Sie ja indirekt an, dass wir anderen wohl nicht die Parteien der Bürger sind. (Zurufe von der AfD) – Das ist so; ich habe mir das Zitat extra vorgenommen. – Meine Damen und Herren! Wenn die Kritik derartig überzogen ist, dann kann sie nicht ernst genommen werden und dann muss sie auch beiseitegestellt werden. Wir haben Wichtigeres zu diskutieren. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und des Staatsministers Martin Dulig) Ist die Pandemie eine Naturkatastrophe, Herr Dierks, Frau Kuhfuß? – Vielleicht, ja. Ich meine, trotzdem sollten wir in ihr mehr als eine Naturkatastrophe sehen. Ich halte den hier schon einmal geäußerten Zusammenhang für viel entscheidender. Die Pandemie macht nur deutlicher und verschlimmert das, was in anderen Krisen bereits vorher schon erkennbar war, nämlich in der ökologischen und in der sozialen Krise auf dieser Welt und in dieser Gesellschaft. Insofern ist die Bearbeitung der Coronakrise eben nicht nur die Bearbeitung einer Naturkatastrophe, sondern sie ermöglicht auch unser Nachdenken darüber, dass es ein Danach wie ein Zuvor nicht einfach mehr geben kann und dass wir eine Chance – zugegebenermaßen eine bittere Chance – bekommen, grundsätzlich neu über unsere Art des Zusammenlebens, des Arbeitens, des Wirtschaftens usw. nachzudenken. Ich habe eine Planwirtschaft schon einmal überlebt, meine Damen und Herren. (Heiterkeit bei den LINKEN) Diese Pandemie, die wir jetzt erleben, wirft unsere Pläne über den Haufen, unsere Finanzpläne, unsere Spielpläne, aber auch unsere Lehrpläne und vieles andere, was wir planen. Das sollte uns zu denken geben. Ein Tor würde daran festhalten, alle Pläne vor der Pandemie aufrechtzuerhalten und sie gegen die Wirklichkeit durchzusetzen. Ein Weiser wird nachdenklich werden und überlegen, ob wir nicht manche Dinge ganz anders gestalten sollten als vorher. (Beifall bei der SPD) Ich kann mir eine qualifizierte Debatte in dieser Gesellschaft ohne die Einbeziehung von Künstlern und Kulturschaffenden, die jetzt weithin still sein müssen – aber Stille ist ja auch ein Ort des Nachdenkens –, nicht vorstellen. Wir brauchen sie. Wir brauchen die Inzidenzdebatte, ohne Frage, aber wir brauchen auch eine Resilienzdebatte in dieser Gesellschaft. Wie werden wir widerstandsfähig gegen solche Krisen? Wie stabilisieren wir die Gesellschaft? Wie halten wir sie zusammen? Ich würde diese Debatte gerne mit den Künstlern und Kulturschaffenden und natürlich auch den Kreativen gemeinsam führen. Darin liegen große Chancen und nicht nur Nöte. Gleichwohl – damit Sie mich bitte nicht missverstehen – übersehe ich die existenziellen Schwierigkeiten überhaupt nicht, in die viele Künstler und Kulturschaffende in diesem Land geraten sind. Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen sie und insbesondere die Nicht-Festangestellten sehr hart. Viele geraten in existenzielle Schwierigkeiten. Gleichwohl ist an dieser Stelle festzuhalten: Kultur hat in Sachsen Verfassungsrang, und darauf dürfen wir alle stolz sein. Es geht also nicht darum, ob der Freistaat Künstler und Kulturschaffende in der aktuellen Krise unterstützt – nicht ob –, sondern wie und in welchem Umfang. Ich bin kein Finanzpolitiker, habe mir aber vor der heutigen Debatte noch einmal bestätigen lassen, dass es wohl – ich sage es mal vorsichtig – aktuell noch einen Bewilligungsstopp für Zahlungen aus dem Rettungsschirm für Kultur, Medien und Tourismus gibt. Deshalb appelliere ich ausdrücklich an Herrn Finanzminister Vorjohann, aber auch an Sie, Frau Staatsministerin Klepsch, diesen Bewilligungsstopp aufzulösen, denn die Zahlungen kommen denen zugute, die wir jetzt brauchen und die in der aktuellen Situation unserer Hilfe bedürfen. Meine Damen und Herren, ich sehe meine Zeit geht zu Ende. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nur die Redezeit!) In der tiefsten Krise, die wir seit dem Zweiten Weltkrieg – – Wie bitte? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nur die Redezeit geht zu Ende!) – Meine Redezeit ja – meine Lebenszeit hoffentlich noch nicht. – Selbst in einer solchen dunklen Situation ist Licht am Ende des Tunnels. Ich freue mich von ganzem Herzen darüber, dass Chemnitz nun tatsächlich die Kulturhauptstadt Europas 2025 sein wird. (Beifall bei der SPD und den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Ihre Redezeit ist zu Ende, Kollege Richter.
Frank Richter SPD
Meine Damen und Herren! Es ist eine Chance, diese Kulturhauptstadt-Kategorie auch auszunutzen, um die Bearbeitung dieser Krise in das Künstlerische, Kulturelle umzusetzen. Ich glaube, daran dürfen wir alle miteinander arbeiten. Wir sind Chemnitz! (Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Richter für die SPD-Fraktion am Ende der ersten Rederunde. Jetzt gibt es eine Kurzintervention von Kollegen Urban auf das soeben Gehörte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Richter, ich sage Ihnen ganz offen: Ich akzeptiere Sie als Vertreter Ihrer Wähler hier im sächsischen Parlament. Ich stelle Sie nicht infrage, Sie haben eine wichtige Funktion. Es gibt Menschen in Sachsen, die wählen die SPD. Diese Menschen vertreten Sie im sächsischen Parlament. Und ich erwarte mir auch von der SPD und auch von Ihnen, dass Sie uns genauso akzeptieren als einen Teil, einen großen Teil der sächsischen Wählerschaft, die wir hier im sächsischen Parlament vertreten. (Beifall bei der AfD – Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und des Staatsministers Martin Dulig) Sie haben mir vorgeworfen, dass ich die Regierung in Sachsen als Feinde von Freiheit und Demokratie bezeichnet habe. Das ist nicht polemisch gemeint. Wir erleben im letzten Jahr, dass diese Regierung mit Grundrechtseingriffen arbeitet, die sie bis heute nicht wissenschaftlich begründen kann. Die Kritik an dieser Art zu regieren ist nicht undemokratisch. (Bei der AfD-Fraktion klingelt ein Handy – Starke Unruhe und Zurufe) Diese Art zu regieren wird auch von vielen Staatsrechtlern und ehemaligen Verfassungsrichtern kritisiert. Es ist undemokratisch, wenn man die Verfassung zu Teilen außer Kraft setzt – und das über lange Zeiträume – und sich nicht einmal die Mühe macht, das zu begründen. Also noch einmal: Ein Lob für die Regierung, so wie kürzlich gefordert, werden Sie von der AfD nicht bekommen. Das ist nicht unsere Rolle als Opposition. Wir vertreten hier die Menschen, denen viele von Ihnen nicht mehr zuhören. Wir geben diesen Menschen eine Stimme im sächsischen Parlament. Das ist unsere Aufgabe als Opposition und die Kritik an der Regierung gehört dazu. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban. Jetzt reagiert Kollege Richter unmittelbar.
Frank Richter SPD
Sehr geehrter Herr Urban, ich erwarte nicht, dass Sie die Politik der Regierung oder vielleicht gar der SPD loben. Wenn Sie das täten, hätte ich sogar gewisse Schwierigkeiten damit, muss ich ganz ehrlich gestehen. Ich respektiere Sie als Vertreter Ihrer Wähler und als Vertreter des Volkes, als die wir in diesen Landtag gewählt worden sind, selbstverständlich. Den Unterschied zwischen Respektieren und Akzeptieren haben wir an dieser Stelle schon einmal ausgehandelt. Sie müssen einmal darüber nachdenken – da liegt ein Unterschied. Ich kann das, was Sie politisch vertreten, nicht akzeptieren – respektieren muss ich es. Umgekehrt sollten Sie es genauso tun und deswegen auf Polemik verzichten. Natürlich können Sie die Einschränkung von Grundrechten und alle Maßnahmen kritisieren – sachlich und auch hart –, aber die Regierung als einen „Feind der Demokratie“ zu bezeichnen, das ist etwas ganz anderes, das ist eine Polemik, die ich Ihnen nicht durchgehen lassen möchte und die der Kultur dieses Hauses auch nicht angemessen ist. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir sind am Ende der ersten Rederunde angekommen und eröffnen die zweite. Das Wort hätte jetzt erneut die AfD-Fraktion, aber sie hat keine Redezeit mehr. Also kommen wir zur CDU-Fraktion, und ich sehe, Kollege Markert möchte für seine Fraktion das Wort ergreifen; bitte.
Jörg Markert CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin Kleppsch hat dargelegt, wie es derzeit um die Kultur und den Tourismus im Freistaat Sachsen steht. Wir erleben eine Zeit von großer Sorge, mit Wut und Verzweiflung, von großen persönlichen Risiken, gesetzten Hoffnungen und Erwartungen, aber auch von Ängsten, Leere und Stille. Ich möchte nicht alles wiederholen, was schon genannt wurde, aber Ihnen ein Beispiel nennen, was die derzeitige Situation ganz gut verdeutlicht. Schauen wir uns in der Gemäldegalerie Alte Meister die Sixtinische Madonna an, die auch schon zitiert wurde. Der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski hat sie als sein Lieblingsgemälde bezeichnet; in seinem Arbeitszimmer hängt immer noch eine Reproduktion des Gemäldes. In der russischen Literatur gilt die Sixtinische Madonna als eine russische Madonna. Von ihr wird viel in Geschichten und Erzählungen berichtet, und selbst in den Schulbüchern soll davon die Rede sein. Dieses Verständnis löste bei vielen russischen Bürgern regelrechte Pilgerfahrten nach Dresden aus. Es ist ein Glück für sie, einmal vor dem Gemälde zu stehen. Mit diesen Gästen verbinden sich Kultur und Tourismus in direkter Weise. Uns fehlen heute diese Gäste, die nach Dresden und nach Sachsen kommen, um unsere einzigartige Kultur und Landschaft kennenzulernen, die hier verweilen, hier Freunde finden, schöne Erinnerungen mit in ihre Heimat nehmen. Davon lebt der Tourismus, davon leben die vielen Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Gästeführer, Busunternehmen, Reisebüros und viele mehr. Sobald es die Lage wieder zulässt, brauchen wir einen Neustart in einen sicheren Tourismus; sicheres Reisen muss wieder möglich werden. Die Sachsen freuen sich auf ihre Gäste und sehnen den Tag herbei, an dem das wieder möglich ist. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Deshalb brauchen wir ein verantwortungsvolles Öffnungsszenario für den Tourismus in Sachsen und damit praktikable Ansätze für ein Leben mit dem Virus. Hier halte ich den Ansatz des kontaktarmen Urlaubs grundsätzlich für geeignet, sofern er sich auf erlaubte Kontaktgruppen beschränkt. Das wäre ein Anfang und ein besseres Signal als Reisen nach Mallorca, die hier vor Ort nicht helfen. Das Virus hat gelernt, sich zu verändern und anzupassen; das zu lösen ist nun unsere Aufgabe, meine Damen und Herren. Deshalb begrüße ich es sehr, dass es die Modellprojekte in Oberwiesenthal und Augustusburg gibt, die nun rasch umgesetzt werden müssen. Dort soll der praktische Nachweis unter wissenschaftlicher Begleitung erbracht werden, dass ein sicherer Tourismus in Zeiten einer Pandemie möglich ist. Ich möchte ausdrücklich das außerordentliche Engagement der Akteure vor Ort betonen. Wir brauchen diese Ergebnisse auch für unsere politische Bewertung, um für einen Neustart Erkenntnisse zu gewinnen. Wichtig ist, dass der Tourismus und die Kultur in Sachsen gleichwertig gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen behandelt werden. Wir sollten Vertrauen in die Unternehmerinnen und Unternehmer setzen und schrittweise einen Neuanfang wagen. Entsprechende Vorschläge liegen dazu in zahlreichen Arbeitsgruppen und Stellungnahmen der Akteure auf dem Tisch. Ich wäre der Staatsregierung sehr verbunden, wenn sie dies auch weiterhin in ihre künftigen Überlegungen mit einfließen ließe. Trotz allem sehe ich viele Chancen für Sachsen, was den Neustart von Kultur und Tourismus angeht. Wir können von einer Stärkung des Inlandstourismus ausgehen und profitieren. Mit Kontaktnachverfolgungen, Hygienekonzepten und Teststrategien – mit konsequentem Testen und damit ausschließlich sicheren Kontakten im touristischen Bereich – können wir wieder mehr ermöglichen. Die Veranstaltungs-, Event- und Messebranche hat sich mittlerweile mit Konzepten darauf eingestellt und möchte digitale Lösungen nutzen. Bei allem, was wir vielleicht auch wagen müssen, um Dinge auszuprobieren, um die Folgen abzuschätzen, bleibt oberste Richtschnur unseres Handelns jedoch der Schutz der Schwächsten, das Verhindern der Ausbreitung des Virus auch durch unentdeckte Ansteckung sowie die Überforderung und Überlastung unseres Gesundheitssystems. Dessen sind sich die Akteure in Kultur und Tourismus auch bewusst. Deswegen kann es kein unkontrolliertes Öffnen geben, sondern nur maßvolle Schritte mit deutlicher Ansage, auch darauf zu reagieren, wenn das gewünschte Ergebnis nicht eintritt oder sich umkehrt. Wir wollen ein attraktives Tourismusland in Deutschland und der Welt bleiben. Gerade unsere Welterberegionen freuen sich auf Gäste aus aller Welt. Ich halte es deshalb für wichtig, dass wir als Parlament entsprechende Signale senden und dies auch in der Beschlussfassung zum Staatshaushalt deutlich machen. Wir müssen auf die Zukunft bauen, dabei unsere Stärken stärken, in Köpfe und Ideen investieren, mutig sein und neue Ansätze sowie Trends aufgreifen und in Sachsen umsetzen. Freuen wir uns also auf künftige Gäste, die auch wieder aus Russland zu uns kommen und staunend vor der Sixtinischen Madonna in der Gemäldegalerie stehen werden. Wenn es so weit ist, sind wir wesentlich weiter. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall des Staatsministers Martin Dulig)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten gerade Kollegen Markert für die CDU-Fraktion. Möchte die Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort ergreifen – Kollege Gebhardt; Sie hätten noch 59 Sekunden? – Nein, Sie verzichten. BÜNDNISGRÜNE? – Bitte, Frau Kollegin.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte noch einen Blick auf die Kulturschaffenden in unserem Land werfen, denen ein Bekenntnis, wie Sie, Frau Klepsch, heute auch noch einmal hier gegeben haben, sicher sehr wichtig ist, die aber jetzt vor allen Dingen auch echte Perspektiven brauchen. Kulturschaffende in Sachsen haben sich in den letzten zwölf Monaten Gehör verschafft. Sie haben über ihre Situation aufgeklärt: über das völlige und andauernde Aussetzen von Erwerbsmöglichkeiten, über die Unmöglichkeit, Kulturproduktionen einfach aus- und wieder anzuschalten, über freischaffende und hybride Einkommensformen mit unregelmäßigem Umsatz – was im Kulturbereich nun einmal der Normalfall ist –, über die Situation der vielen Kulturschaffenden, die durch das Raster von Hilfsprogrammen fielen und immer noch fallen. Die Kulturverbände in Sachsen haben sich zu topaktuellen Beratungsagenturen entwickelt. Dafür sollten wir dankbar sein. Kultur in Sachsen ist in der Pandemie insgesamt sichtbarer und noch vernetzter geworden. Die Politik im Allgemeinen hat die Kultur- und Veranstaltungsbranche heute durchaus besser im Blick als zu Beginn der Pandemie. Die Staatsregierung hat wirksame Hilfsprogramme aufgelegt und die Härten für die kulturelle Infrastruktur, vor allem für die freien, gemeinnützigen Kulturträger und die privatwirtschaftliche Kultur- und Veranstaltungsbranche, abgefedert. Aber ihnen fehlt trotzdem die Perspektive. Wir müssen im Lockdown bleiben. Der Frust ist groß, und das ist auch verständlich. Die Staatsregierung ist jetzt in der Verantwortung, alles zu tun, damit die Kultur – von den Musikklubs und Theatern über die soziokulturellen Zentren, bis hin zu den Galerien und Kunstorten – eine Perspektive erhält. Zwei Themen werden mir von vielen Kulturschaffenden als dringlich geschildert: Erstens, der lange Bewilligungsstopp bei den Hilfsprogrammen. Das kann ich als Kulturpolitikerin nur kritisch sehen. Die Staatsregierung kann kaum auf Verständnis hoffen, wenn die Akteure, die im Vertrauen auf Unterstützung aus der Härtefallförderung seit Wochen ohne Vorwarnung und Planungsgrundlage im Regen stehen gelassen wurden. Zweitens ist es wichtig, in den nächsten Wochen keine Zeit zu verlieren, praxistaugliche Öffnungsschritte vorzubereiten und Klarheiten herzustellen. Die Strategien für Tests, Kontaktverfolgung und Hygienemaßnahmen für die eingeschränkte Betriebsaufnahme müssen mit der Kulturszene zusammen erarbeitet werden. Dabei ist vieles noch ungewiss, die Kultur muss es aber griffbereit haben können. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Das Ehrenamt stärken, den Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Ausgestaltung – die Interessen der sächsischen Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 30 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Von Mensch zu Mensch: den sozialen Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion SPD das Wort. Das Wort ergreift Frau Kollegin Simone Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Von Mensch zu Mensch“ – was bedeutet dieses sprachliche Bild? Für mich steht fest: Es ist eine solidarische Gemeinschaft. Es ist das Eintreten von Menschen für Menschen, für ein aktives Miteinander, eine Gesellschaft, in der sich jeder und jede selbstbestimmt entwickeln kann, in der die Sachsen und Sächsinnen ihre Fähigkeiten frei entfalten und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können, und wenn jemand Hilfe und Unterstützung dabei braucht, diese natürlich erhält – ganz unabhängig vom sozialen Status und den finanziellen Möglichkeiten, eine soziale Gesellschaft, in der der gesellschaftliche Zusammenhalt vereint und Unterschiedlichkeiten nicht entzweien. In Sachsen gibt es viele Menschen, die genau diesem Bild Leben einhauchen. Sie kämpfen tagtäglich für den Zusam-
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Frau Kollegin Dr. Maicher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es aus den Fraktionen heraus noch Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Die Redezeit ist fast aufgebraucht. Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache zum Bericht der Staatsregierung beendet, der Tagesordnungspunkt 2 ebenfalls. Ich rufe auf Stunde Von Mensch zu Mensch: sozialen Zusammenhalt fördern Fraktion SPD der GAP-Reform nach 2023 Landwirtschaft sichern Fraktion CDU 14 Minuten, SPD 17 Minuten, Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn das gewünscht ist. Wir kommen jetzt zu Debatte Das Ehrenamt stärken, Zusammenhalt fördern Fraktion SPD menhalt in diesem Land. In Vereinen, Verbänden und Projekten setzen sich Menschen für andere Menschen ein, geben Halt und beraten. Hier treten Menschen für Menschen ein. Sie sind solidarisch und unterstützen einander. Wie ich es gern umschreibe: Es sind echte Herzmenschen. Viele dieser Herzmenschen machen dies ehrenamtlich für uns und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern sollten wir bei dieser Aufgabe unter die Arme greifen. Genau das machen wir beispielsweise mit dem Programm „Wir für Sachsen“. Dadurch werden Ehrenamtliche mit einer Aufwandsentschädigung unterstützt. Zudem wird die Aus- und Weiterbildung zur Jugendleiterin oder zum Jugendleiter zukünftig beitragsfrei werden. Die jüngst ins Leben gerufene Ehrenamtsagentur sollte den Engagierten Hilfestellungen geben, vernetzen und Best Practice-Beispiele zugänglich machen. Hierdurch stärken wir die Vielfalt des Engagements in Sachsen. Corona zeigt, wie wichtig Ehrenamt ist. Sei es als Trainer im Fußballverein, ehrenamtliche Nachhilfelehrerin oder Helfer bei der Tafel. Viele dieser ehrenamtlichen Anlaufpunkte sind coronabedingt in den letzten Monaten weggebrochen. Dabei wurde mehr als einmal deutlich: Sie fehlen und sind unverzichtbar. Diese Programme, mit denen das Ehrenamt unterstützt wird, gilt es mit dem kommenden Doppelhaushalt abzusichern; denn das Engagement, welches wir dadurch fördern, ist ein elementarer Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Kürzungen werden wir als SPD in diesem Bereich auch in Zukunft nicht hinnehmen. Corona hat auch gezeigt, wie schwer wir es den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern manchmal machen – Stichpunkt Bürokratieaufwand. Für mich stellt sich hierbei die Frage, ob bei der Beantragung oder der Abrechnung von Mitteln jeder Schritt wirklich notwendig ist oder ob Aufwand und Nutzen im richtigen Verhältnis stehen. Wir haben daher im Koalitionsvertrag vereinbart und festgehalten, dass wir uns für den Bürokratieabbau einsetzen und digitale Strukturen stärken wollen. Genau das sollten wir künftig zügig machen und in die Tat umsetzen. Vielen Dank. Weiteres in der zweiten Runde. (Beifall bei der SPD und der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache ist von Frau Kollegin Lang eröffnet. Die weitere Reihenfolge ist: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Nach Desinfektion des Rednerpults geht das Wort an Kollegen Ritter.
Kay Ritter CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! „Tue Gutes und sprich darüber.“ Dieses Sprichwort kennt wahrscheinlich jeder von uns. In Zeiten, in denen wir hören, dass Kultur und alles andere durch Corona am Boden liegt, ist es auch für die Vereine im Augenblick nicht einfach, durch die Zeit zu kommen. Wir sprechen heute über die, die Gutes tun. Das ist viel besser. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der SPD dankbar, dass wir diese Debatte heute in diesem Hohen Haus führen können. Kollegin Lang hat erwähnt, was der Freistaat für ehrenamtlich engagierte Menschen in unserem Land macht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat gerade den lang ersehnten BundesfreiwilligenSurveys in Kurzform veröffentlicht. Den Hauptbericht dazu gibt es im Sommer dieses Jahres. Ich würde einmal darauf eingehen, was explizit in diesem Bericht steht: Wir verzeichnen einen kontinuierlichen Anstieg der freiwillig engagierten Menschen in den letzten 20 Jahren. 39,7 % der Bevölkerung ab 14 Jahren engagieren sich. Das ist außergewöhnlich. Zum ersten Mal gibt es keinen spürbaren Unterschied des Engagements zwischen Frauen und Männern. Ein Anstieg in allen Altersgruppen ist zu verzeichnen. Die Annäherung der Engagementquote zwischen alten und neuen Bundesländern erfolgt sukzessive. In Prozenten bedeutet das: In den alten Bundesländern haben wir einen Wert von 40,4 % und damit einen geringen Vorsprung von 3,4 %. Meine Damen und Herren, wir sind auf einem guten Weg. Die Berichtszahlen decken sich mit denen im Freistaat. Darauf möchte ich etwas näher eingehen. Das Beste vorweg: Wir werden auch im kommenden Doppelhaushalt an der Förderung des Ehrenamtes auf gleichem Niveau der vergangenen Jahre festhalten. Das bedeutet in Summe 11 Millionen Euro per annum. Als Mitglied der Stiftung „Wir für Sachsen“ und des Beirates freut mich das natürlich besonders. Wir haben hier vielfältige Handlungsfelder, und üblicherweise sind Sportvereine die größte Gruppe. Bei uns im Freistaat ist es etwas anders. Es ist ein kleiner Prozentpunkt, den sie vorn liegen. Der erste Platz geht hier an die Kultur. Ein Prozent dahinter folgt der Sport, gefolgt von Vereinen aus dem Freizeit- und Geselligkeitsbereich mit 17 % und Vereinen aus dem Bildungs- und Erziehungsbereich mit 16 %. Damit haben wir den großen Block von 70 % hinter uns. Einige werden sich fragen, wo die Feuerwehren geblieben sind. Natürlich ist der Bereich Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, in den die freiwilligen Feuerwehren, Katastrophenhilfe, Bergrettung und Wasserrettung integriert sind, eingeschlossen. Sie kommen auf einen Prozentanteil von drei. Weitere Prozentpunkte mit drei fallen auf die Bereiche Kirchen, religiöse Vereinigungen, soziale Dienste, Gesundheitswesen, Bürger- und Verbraucherinteressen, und am Schluss runden Umweltschutz, Naturschutz, Wissenschaft und Forschung, Wirtschafts- und Berufsverbände und internationale Solidarität mit jeweils 2 % das Portfolio in dieser Grafik ab. Jetzt kann man sagen, die Engagementfelder sind unverhältnismäßig dargestellt. Das klingt erst einmal toll. Uns allen liegt vor Augen, die Feuerwehren sind eigentlich viel größer. Aber wir haben einmal eine Betrachtung durchgeführt, bei der es nur nach der Form der Organisation geht. Hier würde ich einen besonderen Dank an die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung aussprechen, die mit ihrer Studie „Engagement in Sachsen“ einen Überblick gegeben hat, welche Themenfelder in Sachsen ehrenamtlich betreut werden. Das fanden wir sehr gut. Mehr dazu werde ich in der zweiten Runde sagen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun für die AfD-Fraktion Frau Abg. Schwietzer, bitte.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ehrenamt stärken, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern – das können wir als AfD-Fraktion nur unterstützen. Ehrenamtliche leisten in sehr vielen gesellschaftlichen und sozialen Bereichen einen wichtigen Beitrag zu unserer funktionierenden Gesellschaft, sei es im Sport, in der Kinder- und Jugendarbeit, bei der Unterstützung Hilfebedürftiger, im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr oder im Naturschutz usw. Aber auch die Mitarbeit in der Politik ist oft ehrenamtlich, nicht zu vergessen die Pflege sächsischer Traditionen in Traditionsvereinen, Heimatvereinen oder den Bergmannsvereinen. Die Gesellschaft braucht in vielen Bereichen fleißige Freiwillige. Gut, dass sich circa 40 % der über 14-Jährigen in diesen Bereichen starkmachen. Für die meisten bedeutet das zwei bis fünf Stunden Zeitaufwand pro Woche. Ehrenamtliche sind meist gemeinschaftlich oder für ältere Menschen tätig. Es werden auch viele sozialstaatliche Aufgaben übernommen. Sie sichern zum Beispiel die Funktionsfähigkeit im Brand- und Katastrophenschutz ab. Deshalb sollte der Staat für eine angemessene Förderung für Ehrenamtliche die höchste Priorität gesetzt haben, damit sich auch in Zukunft noch genügend Freiwillige für diese Aufgaben finden. Hier haben die regierungstragenden Fraktionen das Thema mittlerweile für sich entdeckt. Sie sagten bereits, es wurde eine Ehrenamtsagentur zur Vernetzung und zum Austausch von Freiwilligen gegründet in den Medien. Allerdings sind schon gut vernetzte Strukturen vorhanden. Diese sollten auch weiterhin genutzt werden, und es sollte nicht nach dem Motto agiert werden: „Wir bauen auf und reißen nieder, das tun wir immer wieder.“ Was will ich damit sagen? Vereinsstrukturen sollen aufgelöst werden. Es findet eine Zentralisierung von Vereinen statt. Darunter leidet natürlich die Individualität der Vereine. Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin selbst in mehreren Vereinen tätig. Worauf Augenmerk gelegt werden muss, ist die Förderung der Ehrenamtspauschale. Diese hinkt seit Jahren hinterher. Ehrenamtliche können 40 Euro im Monat für maximal elf Monate im Jahr bekommen. Das ist für viele viel zu wenig; das ist klar. Auch Sie von der SPD und der CDU haben das schon 2015 erkannt. Damals haben Sie nämlich zusammen einen Antrag eingebracht, der einen Prüfauftrag an das Sozialministerium beinhaltete. Die Ehrenamtspauschale sollte auf 50 Euro erhöht und auf zwölf Monate erweitert werden, was allerdings auch nicht so der Bringer ist. Jetzt, sechs Jahre später, stehen Sie heute hier in der Debatte und feiern sich für Ihre tollen Ansatzpunkte. Machen Sie erst mal Ihre Hausaufgaben und setzen Ihre Forderung von vor sechs Jahren endlich um! Damit wäre vielen Ehrenamtlichen vielleicht am meisten geholfen. Vermittlungsangebote, Vernetzungsplattformen oder der jährliche Händedruck bei Dankesveranstaltungen helfen da nicht wirklich. Wie sagt man so schön: Ohne Moos nichts los. Des Weiteren sind Ehrenamtliche einem hohen Bürokratieaufwand ausgesetzt; das haben Sie schon gesagt. Es behindert nicht selten die aktive Arbeit. Da entsteht Frust. Ich nenne nur ein Beispiel: In einer Umfrage gaben mehr als zwei Drittel der befragten Vorstände an, dass der Bürokratieaufwand aus den Bereichen Datenschutz, Steuerrecht und auch aus dem Stiftungsrecht in den letzten Jahren enorm gestiegen ist. Damit kämpfen die ehrenamtlichen Vorstände. Nicht verwunderlich, dass die Zahl der Personen, die dieses Amt übernehmen wollen, in den ehrenamtlichen Vorständen stark gesunken ist. Wir fordern daher die Staatsregierung auf, das Ehrenamt in dieser Sache zu entlasten. Die Rahmenbedingungen sind da und müssen weiter in den Fokus gerückt werden. Einen weiteren Aspekt möchte ich ansprechen: Es geht um die ehrenamtliche Tätigkeit in der Politik. Die Kommunalpolitiker bekommen mittlerweile die komplette Bandbreite an Auswirkungen des von Ihnen – Altparteien – befeuerten linkslastigen gesellschaftlichen Umbaus zu spüren. (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe von den LINKEN – Unruhe) Die politische Debatte wird immer enthemmter geführt. Alles, was nicht in Ihr linkslastiges Weltbild passt, soll und muss aus Ihrer Sicht bekämpft werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: In welchem Verein sind Sie eigentlich?) Übergriffe von linken Schlägertrupps – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Doreen Schwietzer AfD
– stehen auf der Tagesordnung. Kein Wunder, dass sich viele nicht mehr einbringen wollen. Sie sehen also, es gibt viel zu tun. Das Weitere folgt später. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danach folgt die Linksfraktion. Frau Abg. Schaper, bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mich hat der Debattentitel dann doch etwas verwundert, zu dem wir heute sprechen, weil der Titel im Prinzip alles in sich trägt, was letztendlich dazu zu sagen ist; es sei denn, man hat etwas Neues zu verkünden. Das allerdings ließ sich bisher vermissen. Was es tut, ist irgendwelches Geschwafel, wie gerade gehört, das wirklich jede Debatte mit diesem Opfer- und Jammergedöns disqualifiziert, wie gerade von Frau Schwietzer gehört, die noch nicht einmal beim Ehrenamt davon ablassen kann, mit ihrem sinnlosen völkischen Populismus andere zu belästigen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Wie zu erwarten war, sollte sie aber vor allem dazu dienen, dass man sich ein wenig auf die Schultern klopfen kann, zum Beispiel für die landesweite Ehrenamtsagentur, wie wir alle der Presse entnehmen konnten, die zwar keine finanzielle Förderung bekommt, aber vernetzen und untereinander Beratung und Hilfestellung geben soll. Danke dafür. Wir sehen es auch nicht so, dass das zur Zentralisierung dient; aber so etwas kann man auch nur wissen, wenn man in der Materie steckt. Für Sachsen kann man sagen, das ist etwas, was sich der Freistaat Sachsen leistet, aber das muss und sollte er auch. Wenn wir aber tiefer gehen, kann ich mich in diese Lobeshymnen schlicht nicht mit einordnen. Das liegt nicht daran, dass wir als LINKE immer meckern würden, sondern das liegt daran, dass die Entwicklung der Zahlen zum Ehrenamt überhaupt keinen Grund zum Feiern liefert. Wir haben uns daher angeschaut, wie es beim Thema Förderung des Ehrenamtes 2020 aussah und in welcher Höhe Mittel für 2021 eingestellt worden sind. Inflationsbereinigt haben wir unter dem Strich Kürzungen zu verzeichnen. So sind die Beträge entweder gleich geblieben oder wurden sogar gekürzt. Zum Beispiel wurden die Zuschüsse zur Unterstützung der Teilhabe älterer Menschen um 36 000 Euro gekürzt, obwohl die Zahl der älteren Menschen zunimmt; oder die Zuweisung zur Stärkung ehrenamtlicher Strukturen in den Kommunen, wo die Mittel im Vergleich zu 2020 gleich um 910 000 Euro gekürzt wurden, also fast eine Million Euro. Gleich hoch bzw. niedrig sind die Mittel für die Tierheime geblieben. Sie liegen von 2020 bis 2022 konstant bei 350 000 Euro. Den Tierheimen fehlt jetzt schon das nötige Geld für Investitionen. Corona hat die Situation hier auch noch mit verschärft. Auch für die Tafeln ist die Situation nicht leichter geworden, im Gegenteil. Trotzdem müssen sie ebenso wie die Tierheime Konzepte erarbeiten, um reibungslos, auch im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, ihre Arbeit zu gewährleisten. Bei den Tafeln kommt hinzu, dass es immer mehr Bedürftige geben wird, die die Tafeln in Anspruch nehmen müssen, zum Beispiel Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter oder Soloselbstständige, die sich im Prinzip mit dem Nötigsten versorgen. Eine Entspannung ist angesichts der Zahlen nicht zu erwarten. Die Ergebnisse des Fünften Freiwilligensurvays zeigen, dass die Ehrenamtsquote zwar relativ hoch liegt – das ist positiv –, aber das Ehrenamt darf nicht Tätigkeiten ersetzen, die professionell geleistet werden müssen. Das gehört ordentlich bezahlt. Gerade beim Thema Tierschutz ist es ein Trauerspiel. Still und heimlich werden Pflichtaufgaben an das Ehrenamt outgesourct. Traurigerweise ist das im Zeichen des Leitbildes vom sogenannten schlanken Staat seit Jahrzehnten der Fall. Da haben wir nicht nur den Tierschutz als Beispiel, sondern unzählige andere. Das Gleiche gilt, insbesondere im ländlichen Raum, für freiwillige Feuerwehren. Mehr als 40 000 ehrenamtliche aktive Mitglieder hatten die freiwilligen Feuerwehren in Sachsen im Jahr 2019. Auch sie übernehmen traditionell eigentlich staatliche Aufgaben und riskieren im Ernstfall Leib und Leben. Daher sollte ehrenamtliches Engagement zumindest so viel wert sein, dass wir an dieser Stelle nicht sparen. Bürgerschaftliches Engagement im Sinne der Geiz-ist-geil-Mentalität macht es nur unnötig schwer. Denn wer sozialen Zusammenhalt will, muss dafür sorgen, dass Menschen im Ehrenamt auch tätig sein können, dabei unterstützt werden und dass vor allem auch in die Institutionen, die eigentlich Pflichtleistungen sind, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Susanne Schaper Die Linke
– investiert wird. Nur so können wir die Gesellschaft zusammenhalten. In diesem Sinne vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN bitte. Frau Abg. Kummer.
Ines Kummer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Debattentitel „Von Mensch zu Mensch“ ist unter Corona-Bedingungen, wenn man sich das bildlich vorstellt, etwas schwierig. Physische Treffen in Vereinen, um sich auszutauschen, Projekte umzusetzen, zu singen, fachzusimpeln, gemeinsam zu feiern – eigentlich das, was ein buntes und vielfältiges Vereinsleben ausmacht –, liegt mehr oder weniger auf Eis. Es herrscht zum einen Verunsicherung, aber trotzdem gibt es ganz viel Kreativität und den Willen, das Vereinsleben fortzuführen. Umso erfreulicher ist es für mich, auch als kommunale Abgeordnete zu sehen, dass sich sächsische Kommunen trotz angespannter Haushaltslage klar zu ihren Vereinen bekennen, ihre finanzielle Förderung beschlossen haben und damit auch ein wenig Planungssicherheit herstellen. Ehrenamtlich engagierte Menschen leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, sie machen Sachsen tagtäglich menschlicher und lebenswerter. Damit ist ehrenamtliches Engagement auch Ausdruck einer demokratischen und solidarischen Bürgergesellschaft. Welchen unverzichtbaren Beitrag diese Menschen für uns alle leisten, wurde spätestens in der Corona-Pandemie mehr als deutlich: Es gibt viele freiwillige Helferinnen und Helfer, die in Pflegeheimen den Personalmangel mit abgefedert haben, dringend benötigte Einkaufshilfen für Menschen in Quarantäne wird und wurde geleistet und auch wir hier im Landtag werden durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK auf Corona getestet. Sie alle halten sprichwörtlich den Laden zusammen. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine Stärkung des Gemeinsinns und für eine Kultur des freiwilligen Engagements aller Generationen. Ehrenamtlicher Einsatz braucht – das haben wir heute schon gehört – eben keine schönen Worte, sondern eine gute Anerkennungskultur, effektive Förderung und Weiterbildungsmöglichkeiten. (Beifall der Abg. Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Im Jahr 2020 hat der Freistaat über die Förderrichtlinie „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ 400 000 Euro für die Umsetzung eines sachsenweiten Fortbildungsprogramms zur Verfügung gestellt, um die Beratungs- und Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte zu verstetigen. Die neu gegründete Ehrenamtsagentur ist eine Anlaufstelle für Engagierte, die Hilfestellung gibt und Best-PracticeBeispiele zugänglich macht. Sie soll die Akteurinnen und Akteure noch besser vernetzen und damit denen, die das Ehrenamt kommunal und in den Landkreisen ermöglichen, Unterstützung anbieten. Der Anteil der Engagierten in Sachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in den vergangenen 20 Jahren stetig angewachsen. Der Bundesdurchschnitt ist noch etwas höher. Dies zeigt, dass die Maßnahmen greifen, aber noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft sind. Daher haben wir es uns als Koalition zur Aufgabe gemacht, ehrenamtliches Engagement verstärkt zu unterstützen. So hat sich unsere Staatsministerin für Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier, mit ihrem Haus auf den Weg gemacht, um mit unterschiedlichen Bürgerbeteiligungsvorhaben Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen. Allein der Blick in den Haushalt zeigt, wie wir das zivilgesellschaftliche Engagement für mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen fördern wollen. Zu nennen sind das Förderprogramm „Orte der Demokratie“ oder die finanzielle Untersetzung von Förderprogrammen für Bürgerbeteiligung und Bürgerdialog, um die Einbindung der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse, insbesondere auf kommunaler Ebene, zu verbessern. Ebenso erfreulich ist, dass die Bürgerbeteiligung inklusive Kinder- und Jugendbeteiligung im Handlungsprogramm für die Strukturfördergebiete jetzt dauerhaft verankert werden soll. Des Weiteren werden wir zusammen in der Koalition mit Mittelzuweisungen ehrenamtliche Strukturen und Initiativen in den Kommunen stärken – wir sprachen vorhin gerade schon von der Ehrenamtspauschale. Ein weiteres besonderes Anliegen von uns BÜNDNISGRÜNEN ist es, gerade in Corona-Zeiten ein starkes Zeichen für den Freiwilligendienst zu setzen und mehr geförderte Stellen zur Verfügung zu stellen. Junge Menschen leisten damit einen Beitrag zum Gemeinwohl und können gleichzeitig verschiedene Arbeitsbereiche und Perspektiven kennenlernen. Das FSJ ist aber auch eine Chance, junge Menschen für Berufe zu begeistern, in denen uns zunehmend die Fachkräfte fehlen – hierbei denke ich vor allem an die sogenannten weißen Berufe; so kommen junge Menschen in ganz Sachsen an spannende Orte – und die Frau oder Mann dann auch lebenslang im Ehrenamt weiter bekleiden kann. Mit all diesen Maßnahmen schaffen wir es, das Ehrenamt weiter zu stärken und bürgerliches Engagement zu fördern. Diesen ehrenamtlichen Einsatz brauchen wir in unserer Gesellschaft, denn die Stärke von Engagement liegt darin, dass es sich selbstbestimmt und freiwillig in der Zivilgesellschaft organisiert. Es spürt Lücken im staatlichen und behördlichen Handeln auf, es zeigt, was zu tun ist und wie es gehen kann. Aber Engagement ist kein Ersatz für Aufgaben, die die öffentliche Hand übernehmen soll. Dieses kritische Potenzial kann uns in der Politik nur weiterbringen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Die SPD-Fraktion beginnt wieder. Frau Abg. Lang, bitte.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Soeben bin ich darauf eingegangen, was wir als Koalition bereits angestoßen haben, um den „Herzmenschen“ bei ihrem ehrenamtlichen Engagement unter die Arme zu greifen, um das Bild „von Mensch zu Mensch“ mit Leben zu füllen. Doch an dieser Stelle wollen und können wir nicht stehen bleiben. Wir brauchen in Sachsen ein dichtes und flächendeckendes Netz an Einrichtungen und Menschen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt tagtäglich leben. Oftmals fehlt es hier auch an Orten der Begegnung. Ich bin daher sehr froh darüber, dass wir als Koalition genau daran etwas ändern und das Programm „Soziale Orte“ auf den Weg bringen wollen; denn in den vergangenen Jahren mussten wir lernen, dass Gesellschaft nicht von allein entsteht und auch zerbrechen kann. Fest steht: Menschen brauchen Menschen und Orte zum Zusammenkommen und Beisammensein. Das ist eine zentrale Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Mit den „Sozialen Orten“ wollen wir Menschen unterstützen, die in ihrem Dorf oder ihrer Stadt Engagement befördern und gemeinsam stärken wollen. Mit unserer Unterstützung können sie sich ihren Ort aufbauen, öffentliche Räume zurückerobern und so Zusammenhalt schaffen. Der Kreativität sollte hier keine Grenze gesetzt sein. Ziel ist es, dass Menschen sich mit ihren Nachbarn, ihren Bekannten und ihren Freunden zusammentun und gemeinsam aushandeln, was sie für ihren Ort und für ihre Gemeinschaft brauchen. Bei manchen wird das tatsächlich ein physischer Ort sein, bei anderen entwickelt sich daraus ein gemeinschaftliches Projekt. Mit dem Programm „Soziale Orte“ möchten wir Menschen dazu aktivieren, sich wieder mehr in die Gesellschaft einzubringen, tätig zu werden und so ein neues Gefühl der Zusammengehörigkeit zu schaffen, denn leider hat das Zwischenmenschliche in den letzten Jahren gelitten. Unter dem Leitspruch „Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht“ hat sich ein erzwungener Egoismus und eine Ellenbogenmentalität entwickelt. Dieser Entwicklung stellen sich Sächsinnen und Sachsen entgegen. Es gibt in diesem Land unglaublich viele Menschen, die nicht nur an sich selbst denken, sondern ihre Zeit zum Wohle anderer einsetzen. Das ist wichtig, denn Menschen brauchen Menschen. Sie brauchen eine Gemeinschaft, in und mit der sie leben und in der sie sich gegenseitig unterstützen. Es geht um Solidarität. Ich möchte mich zum Schluss daher genau bei diesen Sächsinnen und Sachsen bedanken: Vielen Dank für Ihre ehrenamtliche Arbeit! Vielen Dank für Ihre Geduld und Rücksichtnahme in den Zeiten der Pandemie! Vielen Dank, dass Sie danach wieder loslegen werden! Das ist nicht selbstverständlich und verdient unser aller Respekt und Wertschätzung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die CDUFraktion; Herr Abg. Ritter, bitte.
Kay Ritter CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich weiter fortfahre, möchte ich noch auf Kollegin Schwietzer eingehen. Ihre Fraktion hat Ihnen heute die Rolle zugedacht, die direkte Nachfahrin von Sankt Martin zu sein – hatte ich den Eindruck. Aber es tut mir leid, mehr als Darth Vader war es nicht; das muss man einmal so sagen. Sie haben bemängelt, dass der Freistaat zu wenig für sein Ehrenamt tue. Wir sprechen hier von „Ehrenamt“, das ist, wie der Name schon sagt: Ehre des Amtes. Was die Bürgerinnen und Bürger hier in unserem Freistaat dafür bekommen, ist eine Aufwandsentschädigung, kein Lohn – das wollen wir ganz klar festhalten. Der Freistaat Sachsen fördert das bürgerschaftliche Engagement von Personen, die sich mindestens 20 Wochenstunden im Monat freiwillig engagieren, mit 40 Euro pro Person im Monat über einen Zeitraum von elf Monaten. Das ist bekannt, da erzähle ich nichts Neues. Neu ist, dass wir in diesem Jahr ein verändertes Verfahren im Förderprogramm „Wir für Sachsen“ zur Anwendung bringen müssen. Warum „müssen“? Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Freistaates werden bis Mai vorerst nur 40 % der eingeplanten Mittel für das Förderjahr zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund erhalten alle geförderten Träger zunächst einen Zuwendungsvertrag mit entsprechend reduzierter Fördersumme für ihre Projekte. Die Monatspauschale wird an die derzeit verfügbaren Mittel angepasst. Im Augenblick sind 15 Euro pro Monat vorgesehen. Anfang Mai wird es eine Rate für den gesamten Bewilligungszeitraum geben. Wir können also guter Dinge sein, dass der Freistaat zu seinem Wort steht und die Förderung im Umfang dieser 40 Euro beibehält. Dafür ein herzliches Dankeschön an die Staatsregierung, Frau Ministerin! Ich finde es sehr gut, dass wir dieses Engagement weiterhin in dieser Höhe fördern können. Nicht zuletzt haben wir im vergangenen Jahr 6 110 Anträge bei der Stiftung „Wir für Sachsen“ bewilligen können und damit fast 25 000 Personen gefördert. Das waren über 10 Millionen Euro. Dies ist mal eine Sache, bei der man sagen kann: Das ist klasse! Die Leute kommen nicht ins Ehrenamt, weil sie daran verdienen wollen. Ich möchte ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Wurzen anbringen. Wir haben in unserem Krankenhaus „Grüne Damen und Herren“, die aber nicht von der Partei DIE GRÜNEN sind, sondern die sich mit Herzblut in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl engagieren, indem sie auf den Stationen Dienst leisten. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sie wegen 40 Euro dorthin gehen. Die machen das aus dem Herzen heraus, nichts anderes – und das erkennen wir an. Ich bin glücklich, dass das passiert. Wir werden unser Leben als Gemeinschaft – wenn wir hoffentlich wieder in dieses Vereinsleben, das sehr, sehr vielfältig ist, zurückkehren können – auch wieder hochfahren. Ich möchte zum Schluss ein Zitat des Kanzlers der Deutschen Einheit verwenden: „Ohne die vielen Frauen und Männer, die in Deutschland ein Ehrenamt ausüben, wäre unser Land um vieles ärmer und unser Gemeinwesen so nicht denkbar.“ Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Hentschel, bitte.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Schwietzer aus meiner Fraktion hat schon viel Richtiges zum Thema Ehrenamt in der Gesellschaft gesagt: (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) wie wichtig das Ehrenamt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Funktionieren des Staates im Allgemeinen ist und wo es noch wesentliche Probleme gibt. Ich möchte in meinem Redebeitrag auf das Ehrenamt im Sportbereich eingehen, denn ohne Ehrenamt ist Sport schlicht undenkbar. Nicht ohne Grund debattierten wir vor reichlich einem halben Jahr über diese Thematik. Mit einer Regierungserklärung unterstrich die Staatsregierung die Wichtigkeit des Sports. Passiert ist seitdem wenig. Mit über 650 000 Mitgliedern in über 4 500 Sportvereinen ist der Sport die größte organisierte Bürgerbewegung im Freistaat. Ohne das Ehrenamt wären diese Strukturen jedoch unvorstellbar. Doch der Sport leidet unter Corona. Die bisherigen Antworten darauf sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Landessportbund beziffert den Mitgliederschwund auf insgesamt 20 000 Vereinssportler. Dabei möchte der Sport beim Thema Corona Teil der Lösung sein. Auch deshalb veröffentlichte der Landessportbund einen offenen Brief mit der Überschrift „Perspektiven für den Sport in Sachsen – Sport und Bewegung zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung unerlässlich“. Aber nicht nur in Bezug auf Corona, sondern auch allgemein dient die sportliche Betätigung der Vorbeugung chronischer Erkrankungen. Auch die Stärkung eines Mannschaftsgeistes und des Zusammengehörigkeitsgefühls kann in unserer Gesellschaft derzeit nicht schaden. Viele Sportvereine haben bereits im letzten Jahr gute Hygienekonzepte erarbeitet und erfolgreich in die Praxis umgesetzt. Mit viel Engagement auch und gerade mit den Ehrenamtlern muss Sport im Freistaat möglich sein. Wir haben jetzt Frühling, der Sommer steht bald vor der Tür. Greifen Sie endlich das Anliegen des Landessportbundes auf und äußern Sie klare Bekenntnisse für gezielte Maßnahmen zum schnellen Wiedereinstieg im Bereich Sport! Dies erwarten auch die 100 000 Ehrenamtler im Themenbereich Sport. Wenn es dann hoffentlich bald wieder losgeht mit der eigentlichen Aufgabe, nämlich dem Sport, warten weitere Aufgaben für unsere Gesellschaft. Damit der Sport auch morgen weiterhin einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Gesellschaft darstellen kann, muss das Ehrenamt nachhaltig gestärkt werden. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen für ein Ehrenamt im Sport nicht wesentlich von Ehrenämtern in anderen Bereichen. Stichworte wie ehrenamtsfreundliche Organisationsstrukturen, effektive Ausund Weiterbildung oder Anerkennung und Belohnung seien hier nur kurz erwähnt. Das Ziel der AfD ist es aber auch, dass dort, wo es Sinn macht, feste Strukturen durch hauptamtliche Übungsleiter etabliert werden, damit die ganze Last eben nicht auf den ehrenamtlichen Strukturen liegt, sondern breit verteilt wird und ein gutes Angebot sichergestellt werden kann. Die Politik sollte in den verschiedenen Lebensbereichen richtige Antworten erarbeiten und diese zielgerichtet umsetzen. Wollen Sie das Ehrenamt stärken? Dann fangen Sie doch heute gleich damit an: Unterstützen Sie unseren Antrag „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, das ist so nicht zustimmungsfähig!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt ist die Fraktion DIE LINKE an der Reihe. Frau Tändler-Walenta, bitte.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von Frau Lang vieles zu dem Thema „Soziale Orte“ gehört. Natürlich ist ein solcher sozialer Ort auch der Sportverein. In Sachsen ist Sport ohne ehrenamtliches Engagement einfach nicht denkbar: Hunderttausende Menschen halten die Vereine am Laufen und schaffen mit großem Einsatz die Strukturen, in denen Nachwuchsarbeit, Integration und Leistungssport gedeihen können. Doch was braucht es, um ehrenamtlichen Einsatz in Vereinen attraktiver zu machen? Das Wichtigste ist Anerkennung – nicht nur Anerkennung hier durch Reden im Haus oder durch Medaillen und Urkunden, sondern es geht um Anerkennung durch Unterstützung und Förderung. Das heißt erstens: Wir brauchen eine systematische und ganzheitliche Ehrenamtsförderung, und zweitens brauchen wir im Wesentlichen den Abbau von bürokratischen Hindernissen. Vor Ort fängt das meist schon bei der Frage an, wie ein Verein Trainingszeiten in einer Halle bekommt oder was er machen muss, um eine neue Gruppe aufzubauen. Oftmals ist in diesem Zuge auch von der Krise der Sportvereine zu hören. Zum einen können ehrenamtliche Positionen seltener besetzt werden. So klagen nicht wenige Vereine darüber, dass Vorstandsposten unbesetzt bleiben. Zum anderen findet ein Strukturwandel auch im Ehrenamt im Bereich des Sports statt. Das Ehrenamt muss sich biografischen Notwendigkeiten anpassen. Es finden sich neue Inhalte für ehrenamtliches Engagement wie im Bereich Umweltschutz und dementsprechend breitet sich das Feld des ehrenamtlichen Engagements zunehmend auf weitere gesellschaftliche Bereiche aus. Die jährlichen Bestandserhebungen in den Vereinen zeigten jedoch sehr stabile Zahlen auf einem hohen Niveau. Durch die Corona-Pandemie hat sich auch an dieser Stelle eine negative Entwicklung abgezeichnet. So gab es im vergangenen Jahr bei sächsischen Vereinen eine erhebliche Anzahl von Vereinsaustritten – insgesamt 20 000 in Summe, davon 13 000 im Kinder- und Nachwuchssport. Das ist alarmierend. Für die Zukunft des Sportlands Sachsen brauchen wir daher eine systematische und ganzheitliche Ehrenamtsförderung. Nun sieht der Haushaltsentwurf 2021/2022 eine Erhöhung für den Bereich Breitensport vor, in der zum Beispiel auch die Übungsleiterpauschale für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer enthalten ist und angehoben wird, was wir sehr begrüßen. Darüber hinaus brauchen wir aber auch einen flächendeckenden Ausbau von Ausbildungsmöglichkeiten für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Fortbildungsangebote für Vereinsvorstände – bis hin zum Schatzmeister. Denn ein Professionalisieren der Strukturen schafft nicht nur attraktive Angebote, sondern es hilft bei der Nachwuchssuche und Entwicklung, die jetzt schlichtweg einen notwendigen Prozess darstellt. Es gibt weitere Überlegungen, ehrenamtliches Engagement im Sport zu stärken – von der Befreiung von Parkplatzgebühren in der jeweiligen Kommune bis hin zu Bonuspunkten für die Studienbewerbung. An der Universität Erlangen kann man zum Beispiel mit einer Berufsausbildung und einem Übungsleiter- oder Trainer-B-Schein sportrelevante Themen auch ohne Abitur studieren. Grundsätzlich wäre es wichtig, dass man das Engagement insgesamt auf verschiedenen Eben würdigt, denn es geht ja nicht nur um den Sport. Ehrenamt findet sich auch in anderen Bereichen wie Integration durch Sport. Es ist für uns als Fraktion daher nicht nachzuvollziehen, dass im aktuellen Haushaltsentwurf die Gelder für Maßnahmen zur besseren Integration durch Sport gänzlich gestrichen wurden. Daher fordern wir auch hier ein klares Bekenntnis der Koalition zur Stärkung des Ehrenamts. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird nun seitens der BÜNDNISGRÜNEN das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Fraktionen, ob noch eine dritte Rederunde gewünscht wird? Gibt es noch Redebedarf? – Frau Abg. Schwietzer von der AfD-Fraktion, bitte.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst zu den Einwürfen und dem Thema „zwei Euro die Stunde“: Viele Rentner üben das Ehrenamt mit Leib und Seele aus, sind aber auch auf die 40 Euro angewiesen. Sind damit alle Kosten abgedeckt? Ist das gerechtfertigt beziehungsweise soll nicht das Ehrenamt eigentlich gestärkt werden? Jetzt zur eigentlichen Rede: Zum Schluss der Debatte möchte ich noch auf einen letzten Aspekt hinweisen, und zwar die Nachbarschaftshelfer sowie diejenigen, die älteren und pflegebedürftigen Menschen die notwendige Unterstützung zukommen lassen – von Mensch zu Mensch. Gerade in der jetzigen Zeit ist dieses Ehrenamt enorm wichtig. In nicht wenigen Fällen wurden durch die CDUWirtschaftspolitik der Nachwendezeit Familien auseinandergerissen. Viele verließen Sachsen aus beruflichen Gründen. In den ländlichen und strukturschwachen Regionen gibt es keine adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten. Dadurch kamen die Menschen auch nur begrenzt in ihre Heimat zurück. Sie würden gern zurückkommen, aber eben nicht ohne Perspektive. Ich weiß, wovon ich rede – ich komme selbst aus der Lausitz. Nun trifft es wieder eine Region, welche durch den Braunkohlenausstieg erneut gebeutelt sein wird. Die Leute, die die CDU damals durch ihre Wirtschaftspolitik vertrieben hat, fehlen heute und können daher die notwendige familiäre Unterstützung nicht mehr leisten. Ehrenamtliche und soziale Dienste müssen einspringen, damit die notwendige soziale Unterstützung auch ankommt. Hier braucht es strategische Ansätze: Aktivierung der Bürgerschaft – das hat Ihnen schon die Enquetekommission „Pflege“ ins Stammbuch geschrieben. Der Ereignisbericht liegt auch dem Sozialministerium seit 2019 vor. Das sind zwei Jahre! Die Enquetekommission empfahl der Staatsregierung, den Quartiersansatz zu stärken und Seniorengenossenschaften zu fördern. Wo sind diese nun? Bis auf einige Modellprojekte sehe ich hierfür keine Umsetzung. Gut die Hälfte der über 200 000 Pflegebedürftigen in Sachsen sind reine Pflegegeldempfänger; sie werden also ohne professionelle Hilfe zu Hause versorgt. Die meisten dieser Pflegebedürftigen möchten das gewohnte häusliche Umfeld nicht verlassen. Daher braucht es einen Systemwechsel. Wir als AfD wollen die häusliche Pflege stärken – also durch die Familie, aber auch durch das Ehrenamt. Ehrenamtliche Strukturen müssen dort geschaffen werden, wo die Familie die Pflege nicht leisten kann. Wir wollen eine Angleichung des Pflegegeldes an die Beträge, die für die professionelle Pflege bezahlt werden. So können die Pflegebedürftigen den Einsatz der Menschen, die ihnen helfen, besser honorieren, und ihre Versorgung finanziell sicherstellen. Dass diese ehrenamtliche, teils nachbarschaftliche Unterstützung funktioniert, hat die Coronakrise gezeigt. Es gab viele Initiativen zur Versorgung von älteren Menschen, die Angst vor Corona hatten und nicht mehr einkaufen gegangen sind. Dort wurde die Versorgung durch das Ehrenamt sichergestellt. Die Ehrenamtlichen unterstützen hier, wo Ihre Zwangsmaßnahmen, die Sie den Menschen aufgebürdet haben, das Leben der Pflegebedürftigen schwierig gestaltet haben. Sie sehen also, es gibt noch viel zu tun: erstens bessere Anerkennung der Leistungen der Ehrenamtlichen, zweitens Erhöhung der Ehrenamtspauschale, drittens, politisch neutral in diesem Umfeld zu agieren, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit; (Beifall bei der AfD) viertens: Schaffen Sie eine wirkliche Demokratie und machen Sie wirklich „ Von Mensch zu Mensch: Das Ehrenamt stärken“. Das ist die Stärkung vom Ehrenamt, also nicht reden, sondern handeln und umsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung. – Frau Ministerin Köpping, bitte.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Ich bin der SPD-Fraktion sehr dankbar, dass sie das Ehrenamt heute auf die Tagesordnung gesetzt und auch in der Aktuellen Debatte thematisiert hat. Denn ich glaube, es ist wirklich Zeit, dass wir den Ehrenamtlichen, die im Übrigen auch während der Pandemie unglaublich fleißig waren und leise geholfen und in allen Bereichen Unterstützung gegeben haben, einfach einmal Dankeschön sagen. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Gleichzeitig bin ich Frau Lang sehr dankbar, dass sie Begriffe prägt wie zum Beispiel den Begriff des Herzmenschen. Wir hören sehr viele schlimme Begriffe gerade aus der Richtung der AfD. Bei dem, was wir uns heute wieder anhören durften, ist dieses Kommunikative, dass wir uns um Menschen kümmern, die tatsächlich mit Herz und mit Verstand anderen helfen und andere unterstützen, unglaublich wichtig. Auch dafür mein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Über 22 000 Menschen in Sachsen erhalten eine Ehrenamtspauschale, die gerade angesprochen wurde, die nicht reiche, die zu gering sei. Man kann immer mehr tun, keine Frage, dafür sind wir immer offen. Aber Fakt ist, dass wir eben auch das tun, was wir sagen, und dass wir planen, die Förderung aus dem Jahr 2021 fortzusetzen. Das sind immerhin für Sachsen 11 Millionen Euro. Uns ist bewusst, dass wir gerade in diesen Zeiten darauf achten müssen, wie und wo wir unser Geld ausgeben. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir genau in diesem Bereich nicht kürzen, sondern stabil bleiben. Auch die Ehrenamtsförderung und das kommunale Ehrenamtsbudget will ich noch einmal nennen. Es ist meine Bitte und meine Aufforderung auch an die Kommunen, dieses Ehrenamtsbudget tatsächlich auszulasten und auszunutzen, weil die Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen Unterstützung leisten, genau die sind, die solche Projekte am Leben erhalten, auch in diesen schwierigen Zeiten. Wir reden sehr viel über Corona und über all das, was passiert. Das sind Themen – auch das hat Frau Lang immer wieder aufgegriffen – wie zum Beispiel das Thema Einsamkeit. Gerade die Menschen, die einfach zum Telefonhörer greifen, die Menschen, die für andere einkaufen, sehen wir, ehrlich gesagt, kaum. Aber die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Abgeordneten vor Ort sehen sie. Deswegen an dieser Stelle auch diesen Menschen, die leise arbeiten und so Wichtiges tun, ein großes Dankeschön. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Ich möchte noch einmal auf die Ehrenamtsagentur eingehen. Es wurde gesagt: „Da wird zentralisiert“ oder wie Sie das formuliert haben. Haben Sie sich wirklich einmal mit dem Thema befasst? In diese Richtung ginge meine Bitte. Ich bin nämlich zur Eröffnung dort gewesen und möchte den kleinen Vereinen und den Menschen, die vielleicht überlegen, einen Verein zu gründen, unbedingt helfen, weil diese zum Beispiel bei Fördermittelanträgen manchmal Schwierigkeiten haben. Genau dort wird die Agentur helfen. Manchmal gibt es auch schon Vereine, zu denen man sagt: Ihr könnt euch dorthin oder dorthin wenden. Ich kenne aus meiner langjährigen Erfahrung sehr viele Beispiele, dass Menschen gar nicht wussten, was es alles schon gibt, wo man einerseits vermitteln kann, aber auch andererseits diejenigen unterstützt, die tatsächlich etwas Neues aufbauen wollen. Insofern halte ich eine Ehrenamtsagentur, die gerade den kleinen Vereinen hilft und diese unterstützt, für außerordentlich wichtig. Nun komme ich noch einmal zu einem Thema, bei dem ich Frau Schaper anspreche, die gefragt hat: Gibt es denn da mal etwas Neues? Ja, das gibt es, das sind die sozialen Orte. Gerade da erleben wir viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die in ihren Gemeinden unglaublich viel geschaffen haben. Aber trotzdem gibt es noch die Stelle, wo sich junge Leute oder auch andere beispielsweise an der Bushaltestelle treffen, weil sie keinen Ort haben, an dem sie sich zusammenfinden und austauschen können, wo man sich gegenseitig hilft. Dieses Soziale-Orte-System ist ein neues Programm. Es soll sich in unserem Haushalt und in unserer Arbeit widerspiegeln, weil wir glauben, dass gerade in den ländlichen Regionen, wo nicht jeder kleine Ort etwas Bestimmtes haben kann, ein solcher Zusammenschluss und Zusammenhalt ganz wichtig ist. Ehrenamtliche begleiten und unterstützen auch Ältere, selbstverständlich. Es gibt zum Beispiel die Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter. Diese haben Sie nicht erwähnt, aber das ist etwas ganz Wichtiges. Ich habe mich einmal im Jahr bei ihnen bedankt und sehe, was sie für eine tolle Arbeit leisten. Deswegen an dieser Stelle einfach zu sagen, ältere Menschen würden im Alltag nicht unterstützt, ist nicht richtig. Wir haben die Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter. Das ist im Übrigen auch ein Programm, das deutschlandweit fast einmalig ist. Es ist ein sehr tolles Programm, das man selbstverständlich immer ausbauen und erweitern kann. Die Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sowie die Kommunen haben in der Corona-Zeit unheimlich viel Unterstützung für die älteren Bürgerinnen und Bürger geleistet. Ich nenne einmal ein Beispiel aus Grimma. Der Bürgermeister hat die Älteren nicht nur in die Außenstelle des Impfzentrums gefahren und natürlich wieder nach Hause gebracht, sondern ihnen auch geholfen, Termine zu vereinbaren und Unterlagen auszufüllen. Das alles sind Dinge, die die Ehrenamtlichen machen. Es sind teilweise ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte, die im Ruhestand sind und sich unterstützend eingeschaltet haben, um zum Beispiel auch viele Fragen zu klären. Nicht zuletzt möchte ich die Sächsische Ehrenamtskarte erwähnen. Auch diese haben wir in Sachsen eingeführt. Damit hat man in seinem Ort Möglichkeiten, zu vergünstigten Konditionen Leistungen zu nutzen, damit man ein kleines Dankeschön für seine Arbeit erhält. Sie haben vorhin so lapidar den Händedruck erwähnt. Aufgrund von Corona konnten wir bestimmte Veranstaltungen in diesem Jahr gar nicht durchführen. Deswegen haben wir das per Schreiben oder virtuell gemacht. Da sind schon Anrufe von Ehrenamtlichen gekommen, die mir gesagt haben, dass sie sehr bedauern, dass es keine direkte Veranstaltung gibt, weil ihnen die Wertschätzung auf die direkte Art unheimlich wichtig ist. Wenn man glaubt, dass der Händedruck nicht wichtig sei, unterschätzt man die Ehrenamtlichen sehr. Ich möchte in dieser Runde noch eine Gruppe nennen, die mir sehr wichtig ist. Das sind Friedensrichter, Schöffen, das ist die Gefangenenbetreuung in der Justiz, das sind die vielen, die in Bibliotheken, Heimatvereinen oder soziokulturellen Zentren ehrenamtlich arbeiten, die auch eine Erwähnung finden müssen. Denn es sind oft Leute, von denen man ganz selbstverständlich annimmt, dass sie dort normalerweise arbeiten, und meistens gar nicht weiß, dass sie das ehrenamtlich tun. Deswegen möchte ich auch diese Gruppen noch einmal deutlich erwähnen. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Selbstverständlich – das muss man auch einmal für Sachsen erwähnen –: Immer, wenn es Krisen gibt, immer, wenn es schwer wird, immer, wenn eine Situation vor besonderen Herausforderungen steht, sind sie da, auch die Menschen, die sonst gar nicht ehrenamtlich engagiert sind. Was meine ich damit? Alle erinnern sich an das Hochwasser, an die vielen Menschen, die einfach losgegangen sind und geholfen haben. Ich denke auch an das Jahr 2015, als viele geflüchtete Menschen nach Sachsen gekommen sind, wo unglaublich viele Menschen einfach gesagt haben: „Ich helfe.“ Ich habe viele solche wunderbaren Beispiele angetroffen. Das erlebe ich jetzt auch während der Coronakrise, wo viele sagen: „Ich kann den und den Beitrag leisten“, ohne dass sie dafür von irgendjemandem ein Dankeschön erwarten. Sie machen das, weil sie den Anspruch haben, in schwierigen Zeiten zu helfen, weil das für sie selbst eine wichtige Arbeit ist. Deshalb nutze ich diese Gelegenheit, dafür einmal herzlich zu danken. Worte des Ministerpräsidenten Bevor wir zur Zweiten Aktuellen Debatte kommen, hat unser Ministerpräsident nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung außerhalb der Tagesordnung ums Wort gebeten, das ich ihm hiermit erteile.
Michael Kretschmer
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie über die aktuelle Entwicklung der Osterferien informieren. Sie haben verfolgt, dass die Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundesregierung vor zwei Tagen intensiv über die aktuelle pandemische Lage in Deutschland beraten und verschiedene Optionen erwogen haben, die uns zur Verfügung stehen, um den derzeit sehr dramatischen Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen. Die Bundeskanzlerin hat uns gerade informiert, dass sie persönlich die Verantwortung übernehmen möchte für einen, wie sie gesagt hat, Fehler in der Entscheidung in dieser Sitzung, nämlich in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag durch eine Schließungsverfügung über das Infektionsschutzgesetz dafür zu sorgen, dass in dieser Zeit überall die Kontakte reduziert werden und das öffentliche Leben, das wirtschaftliche Leben zur Ruhe kommt. Ich habe in dieser Runde gerade gesagt, dass nicht nur die Bundeskanzlerin eine Verantwortung dafür trägt, sondern alle, die an dieser Veranstaltung teilgenommen haben, und auch ich ganz persönlich. Wir haben in den vergangenen zwölf Monaten eine unglaubliche Anzahl schwierigster Entscheidungen getroffen, um eine Situation, eine Naturkatastrophe mit einem Virus, für uns völlig unbekannt, trotzdem so zu organisieren, dass damit möglichst wenig Schäden an Menschenleben, an der Wirtschaft und an den Finanzen verbunden sind. Zu den vielen richtigen Entscheidungen kommt in diesem Fall eine Entscheidung, die nicht richtig war, weil sie nicht ausreichend vorbereitet und geklärt werden konnte, weil in den letzten 24 Stunden eine Vielzahl von Fragen und Kritik aufgekommen ist, von ganz konkreten Auswirkungen bis hin zu Dingen, die vermutlich eher konstruiert sind. Auf jeden Fall bleibt: Die ganze Sache Von ganzem Herzen möchte ich an dieser Stelle noch einmal den Ehrenamtlichen in Sachsen danken. Ich möchte noch einmal zum Ausdruck bringen: Es gibt nichts, was man nicht noch besser machen könnte. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten. Deswegen noch einmal herzlichen Dank für die Debatte heute in dieser Runde! (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die Erste Aktuelle Debatte abgeschlossen, meine Damen und Herren. zur aktuellen Entwicklung stand unter keinem guten Stern. Deswegen wird diese Entscheidung zurückgenommen. Wir haben eine Situation in Sachsen, dass wir eine Verdoppelung der Inzidenz in den vergangenen 14 Tagen erlebt haben. Jetzt liegt die Inzidenz bei 154. Der RWert, der Reproduktionsfaktor liegt deutlich über 1. Wir müssen damit rechnen, dass sich die Inzidenz, also die Infektionen in der Bevölkerung, auch in den kommenden 14 Tagen, möglicherweise in den nächsten zehn Tagen, verdoppelt. Das bedeutet eine Infektionszahl von 300. Es ist nicht abzusehen, dass sich das Infektionsgeschehen nach diesen 14 Tagen reduziert. Dann hätten wir nach 14 Tagen ein Infektionsgeschehen von 600. Wenn diese Entwicklung so fortgeht, dann haben wir in 14 Tagen danach eine Inzidenz von 1 200. Wir haben im vergangenen Jahr bei einer Inzidenz von 195 am 21. November die 1 300 Betten, die für die Covid-Versorgung zur Verfügung stehen, ausgelastet. Deshalb, denke ich, ist es aller Mühe wert, verschiedene Vorschläge, Überlegungen zu bewerten, zu beraten und, wenn sie möglich sind, auch ins Werk zu setzen, immer vor dem Hintergrund der Angemessenheit und Abwägung, was das mildeste Mittel ist, und damit zu versuchen, diese Entwicklung zu stoppen. Diese Aufgabe steht jetzt auch hier im Freistaat Sachsen in einer noch größeren Form vor uns, weil die Option der Unterbrechung dieser Infektionsketten über Ostern jetzt so nicht stattfinden wird. Die Staatsregierung wird am Montag über die neue Corona-Schutz-Verordnung entscheiden. Anhörungen finden hier im Sächsischen Landtag in den nächsten Tagen statt. Ich bin froh darüber, wenn es eine Vielzahl von Anregungen und Hinweisen gibt, welche weiteren Optionen uns zur Verfügung stehen, damit die von mir skizzierte Entwicklung nicht eintritt. Es ist klar, dass der Königsweg zur Bekämpfung dieser Pandemie das Impfen ist. Wir wissen alle, dass wir dieses nicht allein beeinflussen können. Wir verimpfen jede Impfdose, die nach Sachsen kommt, schnell, zügig und unmittelbar. Wie viele Impfdosen in den nächsten Wochen und Monaten zu uns kommen, liegt allerdings nicht in unserer Hand, sondern hat entscheidend mit den Produktionskapazitäten der Pharmaunternehmen zu tun. Es laufen eine Vielzahl von Bemühungen, um den Effekt zu beschleunigen, aber einen wirklichen Effekt des Impfens werden wir erst Ende Mai im Infektionsgeschehen sehen. Das Mittel, das die größte Wirkung bei der Unterbrechung dieser Pandemie entfaltet, ist die Kontaktvermeidung. Wir wissen aus der Vergangenheit, wie das funktioniert, und wir wissen, welche Belastungen es für die Bevölkerung mit sich bringt. Zwischen diesen zwei Dingen braucht es einen politischen und gesellschaftlichen Aushandlungsprozess über den richtigen Weg. Das ist die Aufgabe, vor der alle politisch handelnden Menschen in diesem Land stehen. Es ist eine Aufgabe, einen gesellschaftlichen Konsens zu erzeugen, damit er möglichst breit getragen wird. Wir wollen, dass die Schulen wieder in einem Regelbetrieb arbeiten können. Dafür brauchen wir ein gut ausgebautes Testregime. Wir sind dabei, für 35 Millionen Euro Selbsttests für die Schulen zu beschaffen, sodass diese Maßnahme am 12. April beginnen kann. Wir sind mit der kommunalen Familie dabei, überall Testzentren zu organisieren. Das ist eine gewaltige Kraftanstrengung. Ich möchte Sie herzlich darum bitten, für diesen Weg des Testens auch mit zu werben. Wir haben erlebt, welche kuriosen und aus heutiger Sicht völlig abseitigen Diskussionen zum Thema Maske in diesem Land stattgefunden haben. Jetzt haben wir uns daran gewöhnt und auch der Letzte hat verstanden, dass es richtig ist. Beim Thema Testen haben wir in verschiedener Hinsicht positive und auch hoffnungsvolle Ansätze, Menschen, die sich darum bemühen, aber wir sehen auch dabei den einen oder anderen, der schon wieder Schwierigkeiten konstruiert. Deswegen lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. Lassen Sie uns gemeinsam nach Optionen suchen, um diese aktuelle Entwicklung zu beeinflussen. Wenn Fehler gemacht werden, dann müssen sie als solche benannt und dann muss auch die Verantwortung dafür übernommen werden. Das tue ich ganz ausdrücklich. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Nach § 86 Abs. 4 haben die Fraktionen die Möglichkeit, eine Aussprache zu beantragen. Wird das von einer Fraktion gewünscht? – Ich sehe das von der Linksfraktion. Dann trifft das natürlich auch für die anderen zu, wenn gewollt. Ich würde, da es nicht explizit geregelt ist, eine Redezeit von 5 Minuten pro Fraktion vorschlagen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir jetzt mit der Linksfraktion. – Herr Abg. Gebhardt, bitte.
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident! Vielen Dank, dass Sie jetzt die Möglichkeit ergriffen haben, hier zu reden. Ich halte es trotzdem für zu spät und ich halte es auch ein bisschen für anmaßend gegenüber dem Parlament, erst wieder alles gegenüber den Medien zu erklären und sich dann anschließend hierhin zu stellen und zu sagen, wir wollen einen gesellschaftlichen Konsens erreichen. Den gesellschaftlichen Konsens erreicht man, indem man mit uns redet, aber nicht, indem man uns Politik verkündet. Ich kann mich in meinen Aussagen nur wiederholen, die ich vorhin gemacht habe, die Sie leider nicht hören konnten, dass es notwendig ist, dass Sie endlich damit anfangen, eine Diskussion zu führen, und nicht Politik verkünden und es dann auch noch als alternativlos darstellen. (Beifall bei der AfD – Sabine Friedel, SPD: Hat er doch gar nicht gemacht!) – Doch, das macht er die ganze Zeit. Dann fällt auf, dass der Versuch, den Sie in der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Kanzlerin machen – – Ich rede jetzt nicht von der Nachtsitzung, dass da irgendetwas verabredet wird. Ich bin immer wieder „begeistert“, wenn ich diese Beschlusstexte im Nachhinein lese. Da lese ich Sätze wie: „Damit die Teststrategie funktioniert, müssen ausreichend Tests verfügbar sein.“ Das verabreden also Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin an dem Abend, an dem eigentlich schon allen klar ist, dass das Testen die Voraussetzung dafür ist, dass wir diesen Unsinn, diese Pandemie, diese Naturkatastrophe in den Griff bekommen müssen. (Zuruf von der AfD: Genau! Das ist Unsinn! Richtig!) Wie oft wurde in dieser Runde schon verabredet, dass wir elektronisch nachvollziehbare, für alle Gesundheitsämter einheitliche Standards anwenden? – Immer wieder, mindestens 19-mal. Diesmal stand es nicht darin. Sachsen hat es noch immer nicht eingeführt. Ich will nur sagen, was verabredet ihr dort eigentlich, wenn es dann sowieso nicht eingehalten wird? Das ist eigentlich das, was ich vorhin schon gesagt habe und jetzt wiederhole, Sie bekommen die Glaubwürdigkeit nicht mehr hin für die Maßnahmen, die Sie verabreden. (Beifall bei der AfD) Ja, es geht um den Gesundheitsschutz. – Ich brauche Ihren Beifall nicht. Sie können damit gleich aufhören, von der rechten Seite. – Es geht um Gesundheitsschutz. (Demonstrativer Beifall bei der AfD) Wir waren die ganze Zeit immer bei Ihnen, wenn es um Gesundheitsschutz geht. Aber Sie müssen endlich auch einmal die mitnehmen, die sich die ganze Zeit an die Regeln gehalten haben, die die ganze Zeit tatsächlich bereit gewesen sind, dies alles zu akzeptieren und zu respektieren. Für die brauchen wir einen Plan, nicht für die, die herumschreien, die Corona-Leugner, die die AfD als parlamentarischen Arm dann noch benutzen oder sonst irgendwen. Für die brauchen wir den Konsens nicht, die haben sich selbst ins Abseits gestellt. (Beifall bei den LINKEN) Wir brauchen das für den Rest der Gesellschaft. Da gibt es eine große Gruppe, und denen müssen wir endlich einmal deutlich machen: Wir stehen auch an eurer Seite. Ich war Ihnen dankbar, Frau Ministerin Köpping und Herr Ministerpräsident, dass Sie gestern tatsächlich vor die Staatskanzlei gegangen sind, auch zu den Menschen, die gesagt haben: Macht die Schulen zu oder lasst sie zu. Das ist eine richtige Botschaft. Es gibt Menschen, die ihre Kinder nicht in die Schulen schicken wollen, und sie wollen nicht unter den anderen, die miteinander diskutieren, ob man Tests durchführt oder nicht, in einem Klassenzimmer sitzen. Es ist wichtig, dass Sie auch solche Botschaften senden. Aber ich kann mich nur wiederholen: Machen Sie es gemeinsam bei einem runden Tisch, laden Sie die Leute gemeinsam ein, lassen Sie die Wirtschaftsverbände mit den Gewerkschaftern, mit den Unternehmerverbänden, mit den Schülervertretungen, mit den Eltern- und Lehrervertretungen und mit den Einzelhändlern miteinander diskutieren, damit alle voneinander wissen, warum denn die Maßnahme bei den einen nicht gehen und bei den anderen schon. Sie können nicht nur verkünden, Sie müssen es miteinander ausdiskutieren und aussprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Gehen Sie diesen Weg. Er ist nicht so schwierig. Es fällt Ihnen doch nicht so schwer, mit allen möglichen Leuten zu reden. Nehmen Sie auch die Vernünftigen mit an einen Tisch und trennen Sie diese nicht voneinander, sondern lassen Sie sie Argumente austauschen. Deshalb nochmals meine Bitte: Wenn Sie in den nächsten Tagen und Wochen weitere Maßnahmen beschließen, nehmen Sie die Mehrheit der Bevölkerung mit. Sie wird es Ihnen danken. Da rede ich überhaupt nicht davon, ob sie jetzt in der CDU sind oder wie Frau Ministerin in der SPD. Da gibt es auch noch die BÜNDNISGRÜNEN. Das ist mir vollkommen egal. Ich will, dass wir Menschenleben retten. Es geht um Gesundheit. Da stehen wir an Ihrer Seite. Aber hören Sie auf mit dem vielstimmigen Chor, der mittlerweile von dieser Regierung angestimmt wird. Das beste Beispiel war heute Herr Dulig, der sich hier hinstellt – 24 Stunden, nachdem es eine Kabinettssitzung gegeben hat – und erklärt, dass er mit den Maßnahmen nicht einverstanden ist. Das hätte Herr Dulig gestern in der Kabinettssitzung machen sollen. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Richtig! –
Dr. Joachim Keiler AfD
Herr Gebhardt, wollen Sie die AfD nicht retten? Wir wollen auch gerettet werden!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich gehe davon aus, dass auch weitere Fraktionen das Wort wünschen. – Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Hartmann, bitte.
Christian Hartmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss bei Ihnen von der AfD starke Spuren hinterlassen haben, weil Sie schon tief brummen, bevor ich ans Mikro getreten bin. Das muss aber nicht falsch sein. (Lachen bei der CDU –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Das war bloß husten!) Ich möchte mit einer Einordnung beginnen. Verehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsregierung! An der Stelle möchte ich meinen tiefen Respekt bezeugen, und zwar davor, sich hier hinzustellen und den Mut zu haben, die Verantwortung gemeinsam mit den anderen Bundesländern und mit der Bundeskanzlerin zu tragen und zu sagen, dass diese Entscheidung nicht umsetzbar und nicht richtig war und ein falsches Signal in das Land ist, um diese dann nach einem Austausch und einer Bewertung zurückzunehmen. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass Sie aus den Oppositionsrängen von links und rechts das natürlich trefflich nutzen können, es aber ein hohes Maß an Persönlichkeit braucht, um diese Erklärung abzugeben. Darüber hinaus ist ein Zeichen damit verbunden. Deshalb, Herr Gebhardt, kann ich Ihr hohes Klagelied, auf das ich noch einmal eingehen werde, nicht verstehen. Diese Entscheidung ist das untrügliche Zeichen, dass die demokratischen Prozesse in unserem Land noch funktionieren, (Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD) und zwar im Gegensatz zu dem, was Sie von der AfD glauben machen wollen, und zu dem, was Sie, Herr Gebhardt, aus meiner Sicht etwas sehr überspitzt dargestellt haben. Die Rücknahme dieser Entscheidung hat etwas damit zu tun, dass wir im politischen Bereich einen Diskurs geführt haben. Die CDU-Fraktion hat gestern sehr deutlich gemacht, dass sie diese Maßnahme nicht für richtig und zielführend hält. (Beifall bei der CDU) Sie hat in den Diskussionen verdeutlicht, dass wir eine Lösung erwarten. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, waren wir nicht allein. Es waren neben Wirtschaftsverbänden andere Bundesländer, andere Parlamente und andere Fraktionen, die in Ernsthaftigkeit und nicht in politischem Klamauk diese Diskussionen im Interesse unseres Landes geführt haben. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir über die Ebenen der Länder und den direkten politischen Prozess hinaus in der Lage sind, Entscheidungen gemeinsam zu formulieren und zu tragen. Jetzt komme ich zu dem, was Sie vorgetragen haben und wahrscheinlich vortragen werden. Sie können sich beklagen, dass der Ministerpräsident ausgerechnet mit Ihnen nicht redet. Es kann für das Ego ganz furchtbar sein, wenn mit einem nicht geredet wird. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber dieser Ministerpräsident redet mit jedem und allen, und zwar mit denen, die die Maßnahmen gut finden, und denen, die sie schlecht finden, mit denen, denen sie zu weit gehen, (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) weil sie berechtigt Sorgen haben, ihre Kinder in die Schule zu schicken, und gleichermaßen mit denen, denen es nicht weit genug geht, die Schulen jetzt zu öffnen, sowie mit all denen in der Mitte, die nicht wissen, was im Einzelfall richtig oder falsch ist. Der Respekt verlangt im Übrigen zu sagen, dass wir alle – wenn wir uns einmal eine Minute Zeit nehmen, darüber nachzudenken – nicht wissen, was im Einzelfall in dem Moment richtig oder falsch ist. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es geht um das, was in der Verfassung formuliert ist und wir als Eid geschworen haben: nach bestem Wissen und Gewissen die Entscheidung zu treffen. Für meine Fraktion nehme ich in Anspruch, dass wir diese Entscheidungen und unsere Unterstützung für die Staatsregierung nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen. Wir bewegen uns die ganze Zeit in einem Spagat zwischen steigenden und sinkenden Inzidenzzahlen. Diese sind allein kein Indikator, aber sie zeigen eine Entwicklung. Dahinter steht eine rationale Bewertung verfügbarer Kapazitäten im Gesundheitssystem und von Betten. Das ist die Grundlage, nach der ich steuern und die Risiken bewerten muss. Es geht um einen maßvollen Weg, um dieses Land handlungsfähig zu halten und trotzdem aus der Pandemie zu führen. Nein, Herr Gebhardt, nicht das Testen ist die Voraussetzung, um aus dieser schwierigen Lage herauszukommen. Herr Gebhardt, es ist das Impfen, das uns am Ende aus dieser Situation herausbringt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann machen Sie das mal! – Zurufe von den LINKEN) Das ist die entscheidende Voraussetzung. Ja, es geht um das Testen als eine begleitende Maßnahme, um die Risiken zu minimieren. Auch meine Fraktion hat deutlich gemacht, dass wir Lösungen suchen, wie sich mit einer besseren Umsetzung der Teststrategie und der Schaffung von Testvoraussetzungen – da machen wir Druck – weitere Möglichkeiten zur Öffnung ergeben. Das ist untrennbar miteinander verbunden. Nicht für das Herauskommen aus der Krise, sondern für die Möglichkeiten, mehr Normalität in die Gesellschaft zu bringen, ist das Testen Voraussetzung, Herr Gebhardt. Da helfen keine pauschalen Vorwürfe. Zum runden Tisch: Ich erinnere alle an ihre Verantwortung. Wir führen permanent Diskussionen, ob im Parlament, in den Landkreisen oder in den Städten. Wir dürfen nicht nur sagen: Die Staatsregierung oder der Ministerpräsident müssen es regeln, nein, auch unsere Bürgermeister, die Landräte, die Vereine, die Interessenvertreter der Verbände. Kommunikation muss gebündelt stattfinden. Wir haben eine Krise zu bewältigen. Das verlangt auch oppositionelles Handeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese CDUFraktion – da seien Sie sich sicher – wird Maßnahmen, die wir für nicht richtig halten, weiter kritisieren und dies deutlich formulieren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.
Christian Hartmann CDU
Wir werden aber in der Gesamtverantwortung zur Staatsregierung und den verantwortungsvoll handelnden Menschen stehen, um gut aus dieser Krise zu kommen. Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident, für Ihre Aussage. Wir gehen jetzt wieder an die Arbeit, um für dieses Land diese Krise zu bewältigen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Als Nächstes kommt die AfD-Fraktion. Herr Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über diese Entscheidung von Frau Merkel und von den Ministerpräsidenten; denn das Osterfest ist eines der wichtigsten Kulturgüter dieses Landes. Die Einschränkungen in dieser Zeit sind aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Ich sage trotzdem etwas anderes. Die Entscheidung, den Gründonnerstag nun nicht zum Feiertag zu machen, die Einschränkungen über das Osterfest zurückzunehmen, ist keine Entscheidung, die aus sachlichen Erwägungen erwachsen ist. Es ist eine Entscheidung, die aus der Protestwelle aus den Verbänden, von den Bürgern und aus den Parteien erwachsenen ist. (Beifall bei der AfD) Es ist eine Entscheidung vor dem Hintergrund der Umfragewerte für die CDU von 26 %. (Beifall bei der AfD) Die Rücknahme dieser erst einen Tag alten Entscheidung ist für mich der Beweis, dass auch viele andere Maßnahmen nicht aus sachlichen Erwägungen erwachsen und aufrechterhalten werden, sondern dass sie genauso beliebig sind und sich genauso daran festmachen, wie viel Zustimmung diese Entscheidungen in unserer Bevölkerung, in unseren Verbänden findet. Das ist für mich tatsächlich eine Hoffnung; denn das, was hier geschehen ist, war kein demokratischer Prozess, Herr Hartmann. Es war wieder eine einsame Entscheidung von einer kleinen Gruppe, und es war eben keine Demokratie. Wenn hier die Demokratie eine Rolle gespielt hat, dann nur in der Art und Weise, dass wahrnehmbar ist, dass eine große Menge unserer Bevölkerung diese Maßnahme nicht mitträgt und dass es durch den Druck aus der Bevölkerung gelingt, Frau Merkel und auch die Ministerpräsidenten zum Einlenken zu zwingen. (Beifall bei der AfD) Bis jetzt ist es so, dass wir seit einem Jahr erleben, dass die Regierungen in Bund und Ländern unsere mündigen Bürger wie unmündige Kinder behandeln. Andere Länder machen das anders. Ich habe heute auf Schweden und Florida verwiesen. Es gibt noch andere Länder, in denen die Einschränkungen in die Freiheitsrechte deutlich geringer sind als in Deutschland – Länder, die auf die Eigenverantwortung ihrer Bürger vertrauen, die ihre Bürger nicht wie Untertanen behandeln, sondern auf Augenhöhe mit ihnen gemeinsam die Coronakrise bewältigen. Ich hoffe, dass die Rücknahme, die wir jetzt erlebt haben, eine Stimulanz dafür sein wird, dass viele Menschen Hoffnung schöpfen, dass es sich lohnt, zu demonstrieren, dass es sich lohnt, zu widersprechen, wenn Maßnahmen offensichtlich unbegründet sind und großen Schaden anrichten. (Beifall bei der AfD) Die Unternehmer, die Eltern, die Bürger sind in vielen Bereichen, wenn es um den eigenverantwortlichen Schutz von Hochrisikogruppen geht, wenn es darum geht, Leben mit Corona möglich zu machen, um vieles intelligenter und effizienter, als es die Regierungen in Bund und Ländern sind. Vielen Dank (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Schubert, bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war richtig, dass Herr Ministerpräsident Kretschmer heute darüber informiert hat, wie die jüngsten Entwicklungen momentan aussehen. Dass sich das zeitlich überschnitten hat, kann man sicherlich zum Vorwurf machen, ist aber vielleicht nicht unbedingt angebracht. Ich möchte sehr gern daran erinnern, dass wir eine Pandemie nicht dadurch bekämpfen, indem wir uns in der Empörung und im Krieg der Meinungen gegenseitig aufputschen und nach oben schaukeln, sondern es braucht etwas anderes: das Herunterholen auf die Sachebene, das verbale Abrüsten und das Nachdenken in Ruhe über die wissenschaftlich basierten Fakten, die wir letztendlich haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) In dieser Pandemie befinden wir uns seit einem Jahr, aber es ist eine Situation, die keiner von uns jemals in dieser Dimension so mitgemacht hat. Es ist richtig und es ist normal, auf Dinge zu schauen, die nicht gut laufen, und es werden Fehler gemacht. Natürlich kann man viel kritisieren, aber Fehlerkultur in der Politik herzustellen ist essenziell und wichtig. Natürlich kann man sich jetzt hier hinstellen und draufdreschen und draufhauen und sagen: Wir werden hier nur informiert und das ist alles schlecht. Das hilft doch aber keinem weiter. Dabei nehme ich keine Seite aus. (Marco Böhme, DIE LINKE: Es ist Grundrecht!) Es geht darum, wirklich zu schauen, welche wissenschaftlichen Fakten wir haben. Wir sollten miteinander schauen, in welchem System wir agieren und welche Wege wir finden können. Das schließt nicht aus, dass wir verschiedene Perspektiven austauschen, das schließt es bei Weitem nicht aus. Das ist normal in einer Demokratie. Aber diesen „Krieg von Meinungen“ hier permanent voranzutreiben, das ist wirklich das Allerletzte, das wir momentan in dieser Zeit brauchen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Unruhe – Zurufe von den LINKEN) – Man kann jetzt hier herumbrüllen, das hilft uns aber auch nicht weiter. Ich habe gesagt, es wäre gut, verbal abzurüsten. (Unruhe und Zurufe von den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren!
Franziska Schubert GRÜNE
Es ist momentan weder die Zeit, sich hier gegenseitig weiter hochzuputschen oder zu empören, noch ist es die Zeit, das zu nutzen, um Wahlkampf zu betreiben. (Unruhe und Zurufe von den LINKEN) Wir sehen, dass es eine Dimension annimmt, die ich persönlich und meine Fraktion so nicht mehr gutheißen können. Bei der jüngsten Aktion beispielsweise – dem Thema Kinderschuhe – werden Kinder zu Mitteln eines politischen Meinungskrieges gemacht. (Zuruf von der AfD: Jetzt sind die Kinder schuld!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist einfach nicht mehr normal. (Unruhe und Zurufe von den LINKEN) Wir haben momentan eine große Aufgabe, und die Aufgabe heißt: Wir müssen es schaffen, dass es keine dritte Welle in dieser Massivität gibt. (Susanne Schaper und Kerstin Köditz, DIE LINKE: Die ist schon lange da!) Wir müssen mit dieser Welle umgehen, und wir müssen in den Bereichen, für die wir Verantwortung übernehmen, auch dafür sorgen, dass es Wege gibt. Wir müssen die Aufgabe und die Pflicht auf Bundesebene benennen. Das Thema Impfen ist essenziell. Wir alle haben heute hier deutlich gemacht: Es ist nicht nur das Thema Testen, sondern es ist das Thema Impfen, um den Weg zurück in die Normalität zu finden. Wenn wir zurück in die Normalität wollen – ich denke, das beschäftigt uns alle in den verschiedenen Lebensbereichen –, dann braucht es die Rahmenbedingungen, um überhaupt auf diesen Weg zu kommen. Das Thema Testen, das Sie angesprochen haben, ist beispielsweise essenziell für den Bereich Kita und Schule. Sie können jetzt zwar sagen, dort passiere zu wenig, aber es ist nicht so, dass dort nichts passieren würde. Wir wollen auch, dass diese Dinge schneller gehen. Wir sind auch mit vielen Entwicklungen unzufrieden. (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Die Kritik ist auch notwendig. Aber, was mich wirklich, wirklich umtreibt – das beobachte ich in den sozialen Medien und überall –: Mittlerweile kann man kaum noch ausdifferenzieren, ob es von links oder von rechts kommt, dass sich die öffentliche Meinung absolut – – (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie sollten sich genau überlegen, was Sie sagen! – Unruhe und Zurufe) Es putscht sich hoch. (Unruhe und Zurufe) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Frau Schubert, warten Sie noch einen Moment.
Franziska Schubert GRÜNE
Es putscht sich hoch in der öffentlichen Debatte, und es ist schwierig und gefährlich, weil wir dadurch die Wege aus dem Blick verlieren. (Starke Unruhe und Zurufe –
Rico Gebhardt Die Linke
Wir haben doch nicht die Schulen aufgemacht! Das war doch der Kultusminister!) – Ja, Sie können jetzt – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, bitte!
Franziska Schubert GRÜNE
Also: Die Versachlichung in der Debatte ist nach wie vor wichtig. Wir können uns zwar gegenseitig aufputschen und uns empören, aber wir finden dadurch keinen Weg. (Starke Unruhe –
Christian Hartmann CDU
Frau Präsidentin, könnten Sie bitte für Ruhe sorgen! Es ist etwas unverschämt, wie das jetzt hier läuft! – Oh! von der AfD und den LINKEN) Da ich jetzt ungefähr eine Minute angebrüllt worden bin, vielleicht noch einmal zum Abschluss: Es geht schließlich darum, die Perspektiven auch hier im Plenum noch einmal zu vergegenwärtigen. Wir müssen verbal abrüsten. Wir müssen schauen, wie die Wege, die wir gehen, sein können, und wir gehen diese Wege auch wissenschaftlich basiert. Das ist genau der Punkt, den wir brauchen. Sich hier gegenseitig hochzuputschen hilft niemandem etwas, und dass wir alle unzufrieden sind, steht auch außer Frage. Trotzdem ist es wichtig zu schauen, was machbar ist und was wir brauchen, um mit dieser Pandemie umgehen zu können und wieder in eine Normalität zu kommen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Susanne Schaper, DIE LINKE: So ein Niveau, wirklich! Unglaublich!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Panter, bitte.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Respekt vor der Entscheidung, die der Ministerpräsident uns gerade überbracht und erläutert hat. Ich habe aber auch Respekt vor der Kritik, die daran geäußert wird. Es ist in einer Demokratie normal, dass auch Kritik geäußert wird. Das ist nicht das Problem. Ich vermisse – das hat Franziska Schubert am Anfang ihrer Rede angesprochen – die Fehlerkultur. Wir alle können Fehler machen, wir müssen sie aber auch eingestehen. (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Das alles ist am Ende aber auch ein sehr, sehr schmaler Grat. Wir alle – die Regierung, das Parlament, die Gesellschaft – wandeln gerade auf diesem sehr schmalen Grat, individuelles Leben zu retten und gesellschaftliches Leben zu erhalten. Wir wandeln auch auf dem schmalen Grat zwischen konstruktiver und destruktiver Kritik. Dies mag auch eine Frage von Empfindungen sein, aber es ist eben ein sehr, sehr schmaler Grat; und es ist natürlich auch so, dass man auf einem schmalen Grat stolpern kann. Töricht sind die, die stolpern und dann nicht innehalten. Töricht sind aber auch die, die das Stolpern sehen und es ausnutzen. Deshalb kann ich ganz persönlich – und ich denke, ich darf im Namen der SPD-Fraktion sprechen – nur klar sagen, dass wir in den nächsten Wochen eine gute Organisation brauchen, um wieder dorthin zu kommen, wo wir einmal waren: zu einem guten Management in dieser Krise. Es sind Fehler gemacht worden, gar keine Frage. Wer will das verhehlen? Aber wir haben jetzt die Chance, die nächsten Wochen zu nutzen. Der Ministerpräsident hat angesprochen, dass wir ab dem 12. April die Schulen mit einem klaren Testregime wieder öffnen können. Wir Zweite Aktuelle Ausgestaltung der die Interessen der sächsischen Antrag der Es beginnt die einreichende Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Es beginnt die CDU mit Herrn Abg. von Breitenbuch.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet. Ein wichtiger Punkt war Artikel 39, die Agrarpolitik, eine Gemeinsame Agrarpolitik in Europa. Diese ist bis heute in Kraft. Damals stand natürlich die Versorgung des Landes und Europas nach dem Krieg im Mittelpunkt. Es ging um mehr Mengen an Nahrung, die die Bevölkerung brauchte – dies ist alles erreicht worden –: Stabilität der Märkte, ein stabiles Versorgungsniveau und eine Sicherstellung von angemessenen Preisen für die Verbraucher. Hinzu kamen in den letzten Jahren ländliche Entwicklung sowie Umwelt- und Klimaschutz. Die Situation ist also jene, dass sich die GAP, die Agrarpolitik in Europa, verändert hat, und auch die Landwirtschaft hat sich verändert, und auch die Betriebe haben sich diesen Themen gestellt. Auch in Sachsen ist es so, dass in den letzten 30 Jahren nach dem Umbau der sozialistischen Agrarproduktion zu privatwirtschaftlich organisierten Landwirtschaftsbetrieben die Ziele entsprechend umgesetzt worden brauchen bis dahin auch eine klare und ruhige Kommunikation – das hat der Herr Ministerpräsident heute deutlich gemacht –, um Orientierung zu geben. Was wir ebenfalls brauchen, ist Hoffnung. Diesen Hoffnungsschimmer bekommen wir, indem wir zum Beispiel Modellprojekte durchführen, indem wir versuchen, über ein Testen die Zeit, die wir für das Impfen in den nächsten Monaten noch brauchen, zu überbrücken, um wieder zu einem normalen Leben in dieser Gesellschaft zurückzufinden. Deshalb: Ich habe Respekt sowohl vor dieser Entscheidung als auch vor der Kritik daran. Ich wünsche mir nur, dass jeder und jede gut abwägt, welche Art von Kritik hilfreich ist und welche nicht. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) 1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Wir kehren zur Tagesordnung zurück. Ich rufe auf Debatte GAP-Reform nach 2023 – Landwirtschaft sichern Fraktion CDU sind und wir heute ein hohes Niveau in der Landwirtschaft haben. Umso wichtiger ist es jetzt, dieses Niveau weiterzutragen. Es gibt zurzeit Verhandlungen, an denen auch unsere Staatsregierung beteiligt ist, um den Weg in die nächste Förderperiode, in die nächste GAP zu entwickeln und die Rücksicht auf unsere ländlichen Räume, unsere Betriebe sowie die Interessen der sächsischen Landwirtschaft in den Mittelpunkt zu stellen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich unsere föderalen Landwirtschaftsminister in den weiteren Verhandlungen an den Interessen der Landwirtschaftsbetriebe orientieren und nicht an politischer Farbenlehre. Unser Staatsminister für Landwirtschaft, Wolfram Günther, ist derzeit Vorsitzender der AMK, der Agrarministerkonferenz. Insofern ist es uns als CDU wichtig, das Signal zu setzen, dass dies im Interesse des Landes, der sächsischen Landwirtschaft und eben nicht des VorWahlkampfes mit grüner Komponente geschieht. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es ist insofern kein gutes Zeichen, dass die Agrarministerkonferenz, die für den 24. März geplant war, jetzt abgesagt werden soll. Was wollen die grünen Landwirtschaftsminister in der Gruppe eigentlich? Parallel läuft die Trilogverhandlung auf europäischer Ebene. Sollte es nicht vor der Trilogverhandlung auf die Bühne kommen? Das wäre voraussichtlich frühestens im April der Fall. Wenn wir zu einem Ergebnis kommen wollen – warum kann man nicht jetzt schon in Deutschland die Aspekte für die europäische Diskussion vereinbaren, die jetzt wichtig ist, um dies in der Debatte in Europa deutlich zu machen? Denn es braucht nicht den Trilog, um den Umschichtungssatz von der ersten in die zweite Säule für das Übergangsjahr 2022 sowie andere Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik festzusetzen. Dazu können sich auch unsere Agrarminister heute äußern und verständigen, beispielsweise zu den Ökoregelungen oder zu Konditionalität. Wir finden diese Verzögerungstaktik gefährlich. Der Frust, der unter den Landwirten bei verschiedenen Themen gerade im letzten Jahr offensichtlich wurde – auch auf den Dresdner Straßen mit Traktoren –, kann in Wut umschlagen. Das ist, denke ich, eine sensible Kiste. Ein neuer Zeitdruck, der dann nach hinten entsteht, ist nicht geeignet, um zu breit diskutierten und fachlich fundierten Beschlüssen zu kommen, sondern er ist mit Hektik verbunden, die zu Fehlschlüssen und Unbedachtheit führen kann. Gerade im Wahljahr ist es natürlich schwierig, wenn grundlegende agrarpolitische Weichenstellungen jetzt in einen Vor-Wahlkampf hineinlaufen. Das könnte zum Debakel werden. Insofern warnen wir davor, denn wir wollen in dieser Situation ein Herz für die Bauern erkennen lassen. Letztendlich ist es wichtig, dass die Fakten, die auf dem Tisch liegen, geklärt werden und dass keine Emotionalitäten auf dem Rücken der Landwirtschaftsbetriebe ausgetragen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Sachsen eine moderne, wettbewerbsfähige Landwirtschaft, und jetzt geht es in der Diskussion darum: Besteht sie oder wird sie rasiert? Geht es also darum, dass sich Süd- und Westdeutschland gegen die östlichen Strukturen verbünden und die grüne Farbe für ihre Interessen gegen die in Sachsen entstandenen Strukturen agiert? Das ist die Frage, die wir heute in diesem Hohen Hause diskutieren wollen. 1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Ich komme noch kurz zu den Vorschlägen. Es geht um Umschichtungen in der Agrarförderung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich glaube, das geht jetzt nicht mehr. Es ist schon weit über die Zeit. Vielleicht in der zweiten Runde.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Alles klar. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Als Nächstes spricht die AfD-Fraktion; Herr Abg. Dornau, bitte.
Jörg Dornau AfD
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kenia-Koalition möchte heute mit ihrer Aktuellen Debatte zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik sprechen. Anscheinend hat sie diese in den Fokus der Landwirtschaft in Sachsen gestellt – zumindest wird es so versucht. – So weit, so gut. Wem es nicht geläufig ist: Unter der Gemeinsamen Agrarpolitik sind gemeinhin die Ausgleichszahlungen auf EUEbene an die Landwirte sowie in die ländlichen Räume zu verstehen. Hervorgegangen sind diese Ausgleichszahlungen aus der Zeit der Römischen Verträge, um heimische Landwirte im Zuge der Liberalisierung internationaler Handelspolitik und der damit verbundenen Öffnung der europäischen Agrarmärkte vor dem Konkurrenzdruck durch billiger produzierende Wettbewerber zu schützen. Zu erwähnen ist, dass diese Wettbewerber – vornehmlich aus Nord- und Südamerika – damals wie heute nicht im geringsten Ansatz die deutschen Normen bei Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards erfüllen. Zu den ursprünglichen Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik zählten die Erhöhung der Produktivität in der Landwirtschaft, die Sicherung eines angemessenen Lebenshaltungsniveaus der ländlichen Bevölkerung, natürlich die Stabilität der Märkte und – hören Sie zu! – die Versorgungssicherheit und die Sicherstellung angemessener Preise für die Verbraucher. (Beifall bei der AfD) Genau dies scheinen viele wieder vergessen zu haben. Statt Geschenken an Landwirte bilden diese Zahlungen lediglich einen Ausgleich zur Benachteiligung im internationalen Wettbewerb bei der Erzeugung von Agrargütern, sprich: unserer Lebensmittel. Natürlich muss diese Umverteilung auch von irgendjemandem bezahlt werden, meine Damen und Herren. So lag der Bruttobeitrag Deutschlands in der EU 2019 bei sage und schreibe 25,8 Milliarden Euro. Nach Abzug des Rückflusses liegt der Nettobeitrag bei 14,3 Milliarden Euro. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs werden die Nettobeiträge Deutschlands ab 2021 nochmals deutlich steigen. Der Anteil Deutschlands an der Finanzierung des EU-Haushalts steigt von derzeit 21 auf voraussichtlich 24 % in der neuen Finanzperiode. Mit anderen Worten: Von jedem Euro, den Deutschland in die Brüsseler Kasse gibt, erhält es nur 44 Cent zurück. Auch bei den Ausgaben zur Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz genannt GAP, sieht es nicht viel besser aus. Den deutschen Leistungen zur GAP in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro standen im Jahr 2019 Rückflüsse in Höhe von gerade einmal 6 Milliarden Euro gegenüber. Ja, bei den Zahlungen an Brüssel zeigt sich Berlin oft großzügig. Ganz anders sieht es jedoch bei der Durchsetzung nationaler Interessen für unsere heimische Landwirtschaft aus. Da ist man eher schwach. Auch bei den gigantischen Verwaltungsausgaben – in einzelnen Bereichen liegen diese bei bis zu 30 % des Gesamtbudgets – zeigt sich, dass der Umweg der Finanzierung über die EU umständlich und teuer ist und dem Grundsatz der Subsidiarität widerspricht. Deshalb wird es höchste Zeit, die Verantwortung für die heimische Landwirtschaft wieder in die eigenen Hände zu nehmen. (Beifall bei der AfD) Doch wie ist nun der derzeitige Sach- und Verhandlungsstand der GAP? Die EU-Agrarreformen werden in jeweils siebenjährigen Förderperioden beschlossen. Die aktuelle Periode sollte eigentlich von 2014 bis 2020 laufen. Sie wurde jedoch mehrfach verschoben; denn die zur Ausgestaltung der nächsten Förderperiode maßgebenden Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Kommission und Europaparlament laufen ab morgen zum sage und schreibe 46. Mal – und bisher ohne Ergebnis für die Bauern. Dies ist für unsere Landwirtschaft unverantwortlich! Der Tradition der Ergebnislosigkeit folgend, reiht sich leider auch die hiesige Agrarministerkonferenz unter Führung von Staatsminister Wolfram Günther ein. Die letzte Konferenz zur Umsetzung der Agrarreform tagte in der vorigen Woche, am 17. März, mit dem beachtlichen Ergebnis – Sie werden es erahnen – einer Vertagung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Jörg Dornau AfD
Pressemeldungen war zu entnehmen, dass die acht grünen Agrarminister der Länder – wie sollte es auch anders sein? – auf noch verschärftere Vorgaben gedrängt haben. – Weiter geht es dann in der nächsten Runde. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE; Frau Abg. Mertsching, bitte.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Bemerkenswert ist die heutige Aktuelle Debatte, die die Kämpfe der Zeit widerspiegelt: die großen Transformationsprozesse, die im Prinzip in den 1970er-Jahren begonnen haben. 2008 hatte ich ein Seminar über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU. Wir waren sechs Teilnehmer und haben uns intensiv mit der Ausgestaltung und der Debatte beschäftigt. Schon damals ging es um höhere Umweltauflagen – sie hießen damals Cross Compliance – und um den Abwehrkampf dagegen. Inzwischen besetzen die GRÜNEN acht Landes-Landwirtschaftsministerien. Dies ist auch ein Ausdruck dessen, was in unserer Gesellschaft wichtig geworden ist. Heute geht es darum, dass mit der neuen Ausgestaltung der GAP 900 Millionen Euro – also fast 1 Milliarde – nicht in den Westen abwandern sollen, weil man sich nun allmählich von der Politik der direkten Flächensubvention verabschieden möchte, also, dass das Geld primär dafür da ist, dass man einfach nur Land hat. Sachsen steht dabei zwischen Baum und Borke. Schaut man sich die Durchschnittsgrößen der landwirtschaftlichen Betriebe an, fällt auf: Die West-Bundesländer haben ungefähr um die 50 Hektar plus/minus 20 Hektar und die OstBundesländer zwischen 216 und 275 Hektar. Sachsen liegt mit genau 140 Hektar dazwischen. So einheitlich können die sächsischen Interessen also nicht sein. Sie werden nur dominiert von den üblichen Verdächtigen und ihren Abwehrkämpfen, und Sie machen weiter, immer weiter, statt endlich Teil der Lösung zu werden. (Beifall bei den LINKEN) 30 Jahre haben Sie als CDU das Landwirtschaftsministerium besetzt, 30 Jahre lang die Interessen der konventionellen Landwirtschaft vertreten. Ich sage Ihnen, was das Ergebnis dieser 30 Jahre Landwirtschaft ist, die unsere Große Anfrage zum Thema Osten hervorgebracht hat: Im Bereich Getreide bewirtschaften im direkten Vergleich der Jahre 1995 bis 2019 1 000 Betriebe weniger in etwa die gleiche Nutzfläche und erzielen in etwa den gleichen Ertrag. Beim Baumobstgartenanbau gab es zwischen 2007 und 2012 einen starken Rückgang in der Anzahl der Betriebe und im Umfang der bewirtschafteten Gesamtfläche. Beim Gemüseanbau hat sich nach der Wende bis 1995 die Gemüseanbaufläche nahezu halbiert. Bis 2005 wuchsen die Anbaufläche und die Zahl der Betriebe kurz, aber seit 2011 verzeichnen wir einen jährlichen Rückgang in der Anzahl der Betriebe und der Anbauflächen. Bei den Rinderhaltungsbetrieben sieht es ähnlich aus; seit 1992 ist deren Anzahl zurückgegangen. Der Bestand an Rindern hat sich ebenfalls verringert, wenn auch nicht im selben Ausmaß, also, die verbleibenden Betriebe weisen einen höheren Viehbestand auf. Bei der Schweinehaltung sind zwischen 1994 und 1999 zwei Drittel der Betriebe einfach verschwunden, aber der Viehbestand ist nahezu gleich geblieben. 2010 bis 2016 verschärfte sich dieser Konzentrationsprozess nochmals – bei einem stabilen Viehbestand. Das bedeutet, dass die Anlagen demnach innerhalb kürzester Zeit sehr schnell gewachsen sind, da seit 2010 die Zahl der Betriebe nochmals um ein Viertel zurückgegangen ist. Das sind übrigens auch jene, die wir versuchen, vor der ASP zu schützen. Dann lese ich am 5. März eine Pressemitteilung des Kollegen Heinz, der sagt: „Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU muss die Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmen und der Beschäftigten sichern. Sie darf nicht missbraucht werden, um Strukturpolitik zu betreiben.“ – Also, wenn diese „Wachse oder weiche!“-Agrarpolitik der letzten 30 Jahre, die ich gerade beschrieben habe, keine Strukturpolitik durch die GAP gewesen ist, dann weiß ich auch nicht weiter. (Beifall bei den LINKEN) Wenn es um Einkommenssicherheit geht, so kann man diese auch anders herstellen: Bindung der Direktzahlungen an sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, Mindestabnahme oder faire Preise – Wettbewerb kann man auch anhand anderer Kriterien organisieren, weg von der Marktlogik. Wer Versorgungssicherheit will, der braucht keinen Wettbewerb, sondern andere Produktionsanreize, denn produziert werden muss auf dem Land ohnehin. Wettbewerbsfähigkeit ist etwas, das Sie sich wohl alle erzählen, um nachts in den Schlaf zu kommen, oder wie? Wo kommt das eigentlich her? Wo haben Sie das gelernt, oder wer hat Ihnen das eingetrichtert? Wettbewerbsfähigkeit macht nur kaputt. Die Zahl der Beschäftigten in den Wirtschaftsbereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei hat sich zwischen 1991 und 2018 dramatisch – um mehr als 60 % – reduziert. Es gibt noch etwas anderes zwischen Planwirtschaft und Marktradikalismus – wenn Sie sich einmal von Ihrem Mantra verabschieden würden. Was das ist, können wir in der zweiten Runde diskutieren. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, Herr Abg. Zschocke.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gesellschaft steht vor enormen Herausforderungen: Klimawandel, Artensterben, hohe Verluste von Ackerland durch Versiegelung, Flächenfraß und Erosion, auch Bodenverschlechterung; (Dr. Joachim Keiler, AfD: Politikverdrossenheit!) und vor allem die Landwirtschaft ist von diesen Entwicklungen massiv betroffen. Dabei ist es falsch, die Betriebe einseitig für die Probleme verantwortlich zu machen. Richtig wäre es, Frau Mertsching, dafür zu sorgen, dass sie Teil der Lösung werden. Dafür brauchen die Unternehmen Planungssicherheit und eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive. Die Leistungen für fruchtbare Böden, sauberes Wasser, Biodiversität und natürlich den gesellschaftlich geforderten Umbau der Tierhaltung müssen gemeinsam von Gesellschaft und Landwirtschaft finanziert werden. Dabei wird das alte System der allein flächenbezogenen Direktzahlungen diesen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Öffentliche Mittel der GAP müssen zur Lösung dieser Probleme eingesetzt werden sowie für die Honorierung der öffentlichen Leistungen, die die Landwirtschaft erbringt, um die GAP und ihre Umsetzung in Deutschland genau in diese Richtung umzusteuern. Das liegt im unmittelbaren Interesse der sächsischen Landwirtschaft. Denn wenn zum Beispiel Kleinstlebewesen, die für einen lebendigen Boden sorgen, oder die Insekten, die Pflanzen bestäuben, verschwinden, dann führt dies auch unmittelbar zu wirtschaftlichen Schäden für die Betriebe. Deshalb erbringen die sächsischen Unternehmen hohe Leistungen für Klima-, Umwelt- und Tierschutz. Die GAP-Form muss so ausgestaltet werden, dass diese Leistungen stärker prämiert werden. Je mehr Direktzahlungen an Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen geknüpft sind, desto mehr wird dies dem Einsatz der sächsischen Betriebe zur Erreichung der Umweltziele gerecht; und wenn in der ersten Säule nur 20 % der Mittel für Ökoregelungen vorgesehen sind, Herr von Breitenbuch, dann ist das zu wenig. Der Umbau hin zu mehr Klima-, Umwelt- und Tierschutz muss sicher finanziert sein, und das Umsatteln auf eine nachhaltige Erzeugung muss den Unternehmern und Unternehmerinnen auch eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive bieten. Dabei liegt ein krampfhaftes Festhalten an den bisherigen Strukturen der GAP eben nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft, und ich denke, alle haben verstanden, dass Reformverweigerung am Ende den Betrieben schadet. Das heißt aber noch lange nicht, dass es Einigkeit über die Reformen gebe. Die Positionen von Europarat, Parlament und Kommission liegen immer noch erschreckend weit auseinander, und der Konflikt, Herr von Breitenbuch, geht häufig auch nicht mit der Parteizugehörigkeit einher. Dabei unterscheiden sich zum Beispiel die Vorstellungen der SPD-Minister(innen) in Bund und Ländern erheblich. Die unterschiedlichen Agrarstrukturen in Ost und West führen auch zu deutlichen Auffassungsunterschieden und Interessenkonflikten, und dabei spielt das Parteibuch erst einmal nur eine untergeordnete Rolle. Es kann nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft sein, Fakten zum nationalen Strategieplan zu schaffen, bevor die EU-Verhandlungen beendet sind. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Doch!) Auch wenn das Zeitfenster für die Einigung immer kleiner wird – zuerst muss doch klar sein, was im Zuge des sogenannten Trilogs an Rahmenbedingungen vorgegeben ist, bevor der nationale Rahmen verbindlich wird. Es kann auch nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft sein, die Umweltressorts bei den Verhandlungen außen vor zu lassen, denn genau diese Ressorts haben maßgeblichen Einfluss auf die tägliche Praxis der Betriebe. Außerdem steht noch die Einigung zwischen der Landwirtschafts- und der Umweltministerin auf Bundesebene aus. Ich möchte es ganz deutlich machen: Wer die Interessen der sächsischen Landwirtschaft sichern will, der muss die GAP jetzt zu einem Instrument für zukunftsweisende Agrarpolitik machen, die die Ziele des Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie auch in nationale und internationale Umsetzungen verankert, der muss die Landwirtschaft aus der Abhängigkeit von Flächenprämien befreien und dafür ihre Leistungen für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen sicher finanzieren. Es muss neben den breit wirksamen Maßnahmen in der ersten Säule für eine zweite starke Säule gekämpft werden – mit wesentlich mehr Geld auch für die gezielte Unterstützung bei Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen. – Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, Herr Abg. Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über die Geschichte, über die Höhe der Transferleistungen und die Verteilungsmodalitäten ist umfassend ausgeführt worden; ich denke, darauf kann ich in meinen Ausführungen verzichten. Jedenfalls ist, wenn man die ersten Agrar-Eckpunkte der EU und des Bundesministeriums sieht, durchaus davon auszugehen, dass alles möglich ist – vom Wandel zu mehr Ökologie im Landbau bis hin zu einem „Weiter so!“. In Zukunft ist also noch alles drin. Außerdem – Kollege Zschocke hat es bereits ausführlich dargelegt – gehen die Vorstellungen der regierungstragenden Parteien auf EU-Ebene, aber auch in der Bundesrepublik – selbst der West- und Ost-Bundesländer sowie der Interessenverbände der Landwirtschaft – von der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik sehr weit auseinander, geprägt von den unterschiedlichsten Interessen. So endete die zweite Sonderkonferenz der Agrarminister – dies wurde bereits gesagt – ohne Beschluss und, wie ich hörte, auch zerstritten. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Aktuellen Debatte der CDU soll offensichtlich ein gewisser politischer Auftrag an unseren Landwirtschaftsminister Wolfram Günther, der zurzeit den Vorsitz der Ministerkonferenz hat, verknüpft und verkündet werden, um ihn in die Lage zu versetzen, die sächsische Landwirtschaft zu vertreten. In Anbetracht der Gemengelage fällt es mir persönlich aber eher schwer, die Interessen der sächsischen Landwirtschaft genau zu definieren, denn auch in Sachsen gehen die Vorstellungen der zukünftigen Agrarpolitik weit auseinander; das haben nicht zuletzt die vielen Kundgebungen der unterschiedlichen Interessenverbände in Sachsen gezeigt. In einem sind wir uns aber – das hört man heraus – in Sachsen fast alle einig: Eine Kürzung der Mittel in der ersten Säule, um die Umverteilungsprämie an kleinere Betriebe zu erhöhen, lehnen wir ab. Damit wäre ein Ausschluss bestimmter Betriebsgrößen in Sachsen – und damit eine Umverteilung von Ost nach West – verbunden. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Ich zitiere in diesem Zusammenhang gern MecklenburgVorpommerns SPD-Agrarminister Dr. Till Backhaus, dessen sozialdemokratische Politik es ist, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. Zum Verhandlungsstand äußerte er sich folgendermaßen – ich zitiere –: „Wer in einem komplizierten System einseitig Verschiebungen vornimmt, läuft Gefahr, unkalkulierbare Schäden anzurichten. Wer den Landwirten einen großen Teil des Einkommens wegnehmen will, indem er Flächenprämien kürzt, muss Alternativen anbieten.“ Er macht deutlich, dass auch dies unter stärkerer Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaaspekten möglich ist. Diese Aussagen widersprechen nicht der sozialdemokratischen Strategie für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft sowie unserer Forderung nach einem Umbau der Förderpolitik nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Gemeinwohlleistungen“, also: umweltschonendes Wirtschaften, mehr Tierwohl sowie Erhalt unserer vielgestaltigen Kulturlandschaft. Werte Kolleginnen und Kollegen, Gerechtigkeit hält eine Gesellschaft zusammen und ist Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Landwirte und ihre Familien sollen von ihrer Arbeit gut leben können und für ihre Tätigkeit eine gesellschaftliche Wertschätzung erfahren. Dabei ist es uns vollkommen egal, ob es ökologische oder konventionelle Produktionsweisen sind; aber folgende gesellschaftspolitischen Ziele sollten Sie dabei in Zukunft verfolgen: Die natürlichen Ressourcen sind für die nachfolgenden Generationen zu erhalten; für fruchtbare Böden, sauberes Wasser und biologische Vielfalt ist zu sorgen, und es ist ein aktiver Beitrag für Klimaschutz und Luftreinhaltung zu leisten. Genau dies sollte das Grundanliegen der Ausgestaltung der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik sein. Es geht alles in allem um eine maßvolle Weiterentwicklung, um die gewachsenen Strukturen und die Wirtschaftskraft unserer sächsischen Landwirtschaft sowie des nachgelagerten Bereiches, ja, des gesamtwirtschaftlichen ländlichen Raums, nicht zu gefährden. Deshalb ist die von uns vorgeschlagene Gemeinwohlprämie der wohl gerechteste Weg. Hierzu passt zum Abschluss noch ein Zitat von Till Backhaus – ich zitiere –: „Es geht um echte Wirkung für eine größere Artenvielfalt, für Klima- und Gewässerschutz und für mehr Tierwohl. Und wir müssen Anreize schaffen, dass Landwirte mitmachen,“ – und am wichtigsten – „indem sie dabei auch verdienen können.“ Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Es beginnt wieder die CDU-Fraktion, Herr Abg. von Breitenbuch; bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was droht denn jetzt der sächsischen Landwirtschaft? Mit dieser Frage will ich die zweite Rederunde eröffnen. Es drohen Transferleistungen, und zwar von Ost nach West. Wir haben teilweise unterschiedliche Standards. Sie wissen, dass in Bayern noch eine Anbindehaltung erlaubt ist, in Sachsen gibt es das nicht mehr. Diese unterschiedlichen Standards gibt es bis heute. Bei der Krankenversicherung und der Altersversicherung gibt es aus unseren effizienten Strukturen einen massiven Transfer von Ost nach West, um den Generationenwechsel auf den Höfen in Westdeutschland zu befördern; das heißt, hier gibt es schon partnerschaftliche Gerechtigkeitsthemen, die von Ost nach West ausgesteuert werden. Aber jetzt kommen eben die großen Klopper dazu, das will ich deutlich sagen. Was soll hier passieren? Es soll von der ersten in die zweite Säule umgeschichtet und von 6 auf 8 % erhöht werden. Das wird für die hiesigen Betriebe schwierig. Das ist diese Hektarprämie, die alle in gleicher Höhe bekommen. Früher hatten wir eine Agrarpolitik in Sachsen, die lautete: Hektar ist Hektar, und der Wettbewerb findet zwischen den unterschiedlichen Unternehmern statt. Hier wird jetzt massiv eingegriffen nach dem Motto: Dieser Wettbewerb wird verzerrt. – Das ist die volkswirtschaftliche Aussage dazu. Wir haben ferner die Erhöhung der Umverteilungsprämie der ersten Hektare. Diese soll bei kleinen Betrieben sehr viel höher sein. Dann gibt es mittlere Betriebe bis 67 Hektar – dann gibt es einen Zwischenraum, das ist der Normale – und Betriebe über 300 Hektar, die keine Umverteilungsprämie bekommen sollen. Sie kennen die Strukturen in Sachsen; viele Betriebe sind über 300 Hektar groß. Insofern haben wir durch solche Maßnahmen eine Wettbewerbsverzerrung auf der Fläche. Dann gibt es noch die Degression, bei der entsprechend der Hektare abgeschmolzen wird. Das sind über circa 100 000 Euro bei einem 300 Hektar großen Betrieb. Somit kommt dann eine zusätzliche Belastung hinzu. Wir haben also auch eine Kopplung der Effekte auf der Flächenaddition, bei der man sagen muss, dass das dann zu weit geht. Insgesamt ist es so, dass die sächsische Agrarstruktur – darum geht es, Frau Mertsching – eine wettbewerbsfähige Agrarstruktur ist, die sich auf die Märkte stützt und nicht auf den Staat. Der Staat hat aber ein Interesse daran, diese Wettbewerbsstruktur, diese Marktstruktur, mit seinen Prämien zu stützen, um auch den Strukturwandel zu verlangsamen. Wenn Sie jetzt von jedem Hektar etwas wegnehmen – die Frage ist natürlich politisch, wo es landet –, haben Sie das Problem, dass die entstandene Struktur gefährdet ist und die Gefahr eines Strukturbruches entsteht, sodass manche Betriebe diese Veränderung nicht schaffen und letztendlich vom Markt verschwinden müssen. Unser politischer Ansatz ist, dass genau das nicht passiert. Wir fordern, dass die Umverteilungsprämie unabhängig von ihrer Flächenausstattung allen Betrieben pro Hektar gezahlt und der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Wichtig ist, dass die Degression, wenn sie eingeführt wird, die Arbeitskräfte pro Hektar berücksichtigt. Ich weiß, das ist ein riesiger Klopper, was die Berechnung und die Nachweisführung etc. betrifft. Es ist aber wichtig, auf die Arbeitskräfte pro Hektar zu schauen und auch zu schauen, was der Betrieb eigentlich auf seiner Fläche bezüglich der Tierhaltung macht. Das ist für uns ein wichtiger Punkt. Zu dieser innerdeutschen Verteilungsquote: Hierbei müssen wir aufpassen, dass das nicht größtenteils zu unseren Lasten geht. Das betrifft auch – Wolfram Günther weiß das ganz genau – diese Umverteilung im ELER, sprich: die ländliche Förderung. Wir fordern auch hier, ein Sicherheitsmerkmal einzuziehen, damit nicht mehr als 8 % – ich hoffe, diese Zahl kann gehalten werden – in diesem Bereich umgeschichtet werden und kein Ausbluten unseres Landes in der ländlichen Entwicklung stattfindet. Wir ringen hierbei also um strukturpolitische Fragen: Um Wachsen oder Weichen wird es immer gehen. Die Frage ist nur – damit komme ich zum letzten Punkt –: Wo geht das Geld denn hin? Wenn wir es den Großen wegnehmen, werden sich manche komplett auf diese Gelder stürzen, um neue Agrarstrukturen aufzubauen. Das kann man machen, aber die Staatsabhängigkeit und damit politische Abhängigkeit von einem Teil der Landwirtschaft wird damit stärker. Wir wissen, wie oft die Zeiten in der Landwirtschaft wechseln und dass sich die politische Wetterfahne auch ändern kann. Insofern machen wir uns Sorgen, dass die Betriebe, die sich jetzt auf diese staatlichen Zusagen einlassen, vielleicht in zehn Jahren von Entwicklungen überrollt werden, die wir heute noch nicht vorhersehen können. Wir sind für eine stabile Weiterentwicklung unserer sächsischen Agrarstruktur. Wir bitten darum, dass der Minister bei seinen Verhandlungen diese sächsische Agrarstruktur ganzheitlich im Blick behält und damit weiterhin für die sächsischen Interessen kämpft. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Dornau, bitte.
Jörg Dornau AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Wenn ich hier höre, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft angeprangert wird, dann muss ich Ihnen sagen: In dem Wort „Landwirtschaft“ steckt auch das Wort „Wirtschaft“. Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Unserer Landwirte, die Bauern in Sachsen können, müssen und wollen ihre Betriebe wirtschaftlich betreiben. Das ist doch ein Grundanliegen. Das sollten Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben. (Beifall bei der AfD) Sie gebrauchen hier immerzu das Wort „Subvention“. Dazu sage ich Ihnen noch einmal: Es sind keine Subventionen, die von Brüssel kommen, es sind in erster Linie unsere deutschen Steuergelder, die man leider aufwenden muss, um den Landwirten unter die Arme zu greifen. Die Landwirte haben Schwierigkeiten, sich auf dem Weltmarkt durchzusetzen, weil die Märkte für deutsche und europäische Industriegüter geöffnet wurden und weil sich Deutschland global Einfluss verschaffen möchte. Deswegen wurden unsere Märkte geöffnet. Diese Märkte sind bis heute, was die Qualität und die Herkunftsnachweise für die Produkte angeht, nicht geschützt. Kein Mensch weiß, mit welchen Pflanzenschutzmitteln die Kulturen behandelt worden sind, nach welchen Tierschutzrichtlinien die Tiere in Brasilien gehalten werden und nach welchen Standards die Menschen dort auf den Feldern arbeiten müssen, liebe Kollegen von der Linkspartei. Das interessierte Sie bis heute überhaupt nicht. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Und wenn die grüne Vorfeldorganisation Greenpeace die Zukunftskommission verlässt und sich Herr Martin Kaiser mit folgenden Worten zur GAP äußert – ich zitiere – „Aktuell werden Milliarden von Steuergeldern bedingungslos an Landwirte vergeben, die Grundwasser vergiften, die Artensterben beschleunigen und den Klimawandel vorantreiben.“, dann ist das nicht nur eine bodenlose Unverschämtheit unseren Bauern gegenüber, sondern zeugt von der Verantwortungslosigkeit für unsere Ernährung, für den Erhalt der Kulturlandschaften und des gesamten Bauernstandes. (Beifall bei der AfD) Herr von Breitenbuch, unterdessen hat Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner eigene Pläne zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgestellt. Darin sollen nach den Plänen des CDU-geführten Bundeslandwirtschaftsministeriums zusätzlich 3 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus der Produktion genommen werden, um dort Landschaftselemente zu errichten. Nennen Sie mir doch einmal einen Industriebetrieb, der eine verordnete Quote zur Stilllegung von Produktionsanlagen kampflos hinnehmen würde! (Sabine Friedel, SPD: FCKW!) Ferner wird eine Umschichtung von 6 auf 8 % von der ersten in die zweite Säule gefordert. Liebe SPD, Sie setzen aber noch einen drauf, denn Sie haben dort 15 % Umverteilung gefordert. Weiter geht es mit der Umsetzung der sogenannten ÖkoRegelung, die strengere und differenziertere Umweltleistungen für Landwirte vorschreibt. Für diese Maßnahmen werden 20 % der deutschen Obergrenze für Direktzahlungen reserviert. All diese Regelungen schrauben die allgemeinen Bewirtschaftungsanforderungen weiter in die Höhe. Zudem werden die Landwirte immer stärker mit erhöhten Kosten konfrontiert, beispielsweise durch vorgeschriebene zertifizierte und besonders teure Saatgutmischungen. Enorm gestiegen sind auch die Aufwendungen für die ganze Nachweisführung. Verstärkend zur äußerst unsicheren Lage kommen für viele Betriebe stark steigende Einkaufspreise bei Betriebsmitteln und Rohstoffen hinzu. So haben sich Dieselkraftstoff und Mineraldünger dank Ihrer CO -Steuer, Herr Günther, massiv verteuert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Vor dem Einzug der GRÜNEN war es den ostdeutschen Ländern stets gelungen, Forderungen nach Kappung und auch weitgehend nach der Degression der Flächenbeihilfe abzuwehren. Doch nun sollen auf Vorschlag gerade des CDU-geführten Bundeslandwirtschaftsministeriums auch sächsische Betriebe mit einer Degression abgestraft werden, indem Kürzungen der Prämienzahlungen ab 60 000 Euro in Höhe von 5 % und ab 100 000 Euro in Höhe von 10 % vorgenommen werden. Für die heimische Agrarstruktur stellt dieses Vorhaben einen Frontalangriff dar. In Sachsen werden circa drei Viertel der landwirtschaftlichen Betriebe von den Kürzungen betroffen sein. Wir als AfD machen diese Kürzungsfantasien zulasten der sächsischen Bauern nicht mit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dornau, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Jörg Dornau AfD
Ach so; danke. Dann in der nächsten Runde. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war Kollege Dornau von der AfD-Fraktion. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Kollegin Mertsching, bitte schön.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Dornau, ich habe nicht die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Landwirtschaft infrage gestellt. Ich habe das Mantra der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft infrage gestellt; denn Wettbewerb ist vielleicht nicht das, womit wir unser Land bestellen sollten, sondern wir wollen Nahrungsmittel produzieren. Es soll Getreide geben, es sollen Rinder auf der Weide stehen usw. Das muss man nicht in einem Wettbewerb untereinander organisieren, sondern man kann es organisieren, indem man Anreize schafft, damit überhaupt produziert wird. Denn wir wollen ja Europa versorgen und nicht die ganze Welt, denn die Welt kann sich auch selber versorgen. (Beifall bei den LINKEN – Unruhe bei der AfD) Im Gegenteil, wir machen die Märkte woanders kaputt, und das ist das Problem. Herr von Breitenbuch, Sie haben gesagt, Landwirtschaft werde durch den Markt gestützt und eben nicht vom Staat. – Hä? (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU, steht am Mikrofon.) Ich meine, die Landwirte bekommen so viel Geld und sie leiden darunter, dass die Milchpreise verfallen, dass die Schweinepreise verfallen usw. Und dann erzählen Sie, dass es genau andersherum ist?! Das kann ich nicht nachvollziehen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Antonia Mertsching Die Linke
Ja, wenn es sein muss. (Heiterkeit bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: An Mikrofon 4 Herr von Breitenbuch, bitte schön.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Präsident, herzlichen Dank. Sehr verehrte Kollegin, ist Ihnen bekannt – ich rede jetzt nur vom Ackerbau und nicht von der Viehzucht –, dass, wenn man 80 Doppelzentner Weizen erntet und diese für 20 Euro verkauft, man dann 1 600 Euro Umsatz pro Hektar macht – 1 600! – und die Prämie, die vom Staat gezahlt wird, circa 250 bis 300 Euro ergibt? Da haben Sie eine Größenvorstellung von Wettbewerbsfähigkeit, was in der Marktwirtschaft auf der Fläche geleistet wird und welchen Einfluss der Staat noch nimmt. Ist Ihnen das bekannt?
Antonia Mertsching Die Linke
Beim Weizen war es mir nicht bekannt, aber ich habe ja gerade die Beispiele vom Schweinefleisch und von der Milchproduktion genannt, und da sieht es ganz anders aus. Die Bauern können nämlich nicht mehr davon leben, was sie am Markt verdienen, von den Molkereien bekommen oder was ihnen der Handel abzwingt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr von Breitenbuch, möchten Sie nachfragen? Die Zeit ist gestoppt, Frau Kollegin Mertsching, keine Angst. – Bitte, Herr von Breitenbuch.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Sehr geehrte Frau Mertsching, ist Ihnen bekannt, dass es für Schweine und Kühe überhaupt keine Zuschüsse gibt, dass diese Zuschüsse komplett über die Fläche ausgezahlt werden (Einzelbeifall bei der AfD –
Antonia Mertsching Die Linke
Dann muss es verändert werden!) und damit Milch und Fleisch komplett über den Markt produziert werden, ohne Stützung?
Antonia Mertsching Die Linke
… und anscheinend kaputt gemacht werden. Also, ich meine: Warum gibt es denn immer weniger Schweinehaltungsbetriebe bzw. warum werden die immer größer? Dann muss doch genau das verändert werden: dass es dann eben nicht mehr über die Fläche organisiert wird, sondern weil es gute Haltungsbedingungen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gibt, wird es darüber finanziert und nicht über die Fläche. Denn die Fläche macht es doch nicht aus, wenn sowieso immer mehr Tiere im Stall landen und weniger auf der Weide stehen. (Beifall und Heiterkeit bei den LINKEN) Noch eine Nachfrage geht jetzt nicht. Aller guten Dinge sind drei, oder was? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist jetzt ein Dialog! – Anhaltende Heiterkeit bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin, wollen Sie noch eine Nachfrage oder eine Zwischenfrage zulassen?
Antonia Mertsching Die Linke
Nö. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gut, dann fahren wir ganz normal fort. Bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Du hättest ihn fast überzeugt!)
Antonia Mertsching Die Linke
Was ich auch zum Abschluss sagen möchte, ist: Es braucht eine gemeinsame Agrarpolitik, die den unterschiedlichen Strukturen in Ost und West entspricht und die Transformationen in diesen Strukturen fördert. Wir stehen hier im Konflikt zwischen den Konservativen, die sagen, wir brauchen unbedingt Wettbewerb und Markt, und den Progressiven, die sagen, wir brauchen Umwelt. Aber die soziale Frage bleibt draußen. Deshalb schließe ich mich Axel Vogel, Ihrem Kollegen aus Brandenburg, an: „Umweltleistungen können von Betrieben jeder Betriebsgröße erbracht werden.“ Daher braucht es andere Leitziele und entsprechende Fragen in der Landwirtschaft. Wie können wir den Nachwuchs fördern? Wie können wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen fördern? Wie können wir ökologische Leistungen für unterschiedliche Flächenstrukturen prämieren? Und wie können wir strukturell regionale Direktabnahmestrukturen aufbauen? Ich verrate es Ihnen: Es funktioniert vor allem über die öffentliche Hand und über unsere große Frage: Wie können wir vor allem das Mantra des Wettbewerbs ersetzen? Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Mertsching von der Linksfraktion. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Kollege Zschocke, bitte schön.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf das Thema Betriebsgrößen eingehen. Herr von Breitenbuch, die GAP-Reform muss natürlich auch für unterschiedliche Betriebsgrößen zu einer gerechten Mittelverteilung führen. Das Gegeneinanderstellen von kleinen Betrieben gegen große Betriebe ist nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft. Ich denke, darin sind wir uns einig. Entscheidend ist, welchen tatsächlichen Mehrwert die Betriebe auf den jeweiligen Flächen erbringen, auch wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze dort entstanden sind. Der Vorschlag Ihrer Bundeslandwirtschaftsministerin – eine Degression ohne jegliche Anrechnung von Lohnaufwendungen und ein Ausschluss von Betrieben, größer als 300 Hektar – ist eben nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft. Wenn Ihnen das zu weit geht, dann bitte auch an diese Adresse. Wenn es zu Umschichtungen von mehr Mitteln auf die ersten Hektar kommt, dann muss natürlich sichergestellt werden, dass die frei werdenden Mittel in dem jeweiligen Bundesland verbleiben. Es wurde Greenpeace angesprochen. Natürlich melden sich viele Umweltverbände und sonstigen Verbände zu Wort. Es ist übrigens nicht nur der Bauernverband, der die Stimme des Berufsstandes artikuliert. Das machen auch andere Verbände, zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Dabei macht es wenig Sinn, mit dem Finger auf die einen zu zeigen oder den anderen ideologische Politik vorzuwerfen. Es ist natürlich ganz klar im Interesse der sächsischen Landwirtschaft, wenn der weitere Ausbau des ökologischen Landbaus finanziell abgesichert wird. Zum Weltmarkt: Die Abhängigkeit von extrem schwankenden Weltmarktpreisen – die immer weniger kostendeckend sind, das möchte ich so deutlich sagen –, ist auch nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft. Die wirtschaftlichen Perspektiven entstehen vielmehr durch eine enge Verknüpfung mit dem ländlichen Lebensmittelhandwerk und mit der Einbindung in regionale Wertschöpfungsketten, das heißt Regionalisierung, Dezentralisierung von Erzeugung und Verarbeitung und Verbrauch. Das ist doch die große Chance für uns hier in Sachsen, um auch dem Nachwuchs eine Entwicklungsperspektive zu bieten. Deswegen ist es notwendig, dass die Unterstützung für die jungen Landwirte im Vergleich zur jetzigen Förderperiode deutlich erhöht wird mit dem Ziel eines gesicherten Einkommens in den Familienbetrieben und einer fairen Bezahlung für die Beschäftigten. Ich will es ganz deutlich machen: Weitere sieben Jahre mit der dringenden Neuausrichtung der Agrarpolitik zu warten kann nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft sein. Die kommende Förderperiode muss endlich den schrittweisen Ausstieg aus diesen pauschalen Flächenprämien einleiten und die Förderung von Gemeinwohlleistung zu einem neuen Grundprinzip machen. Natürlich muss die kommende Förderperiode auch die drängende soziale Frage der Betriebsaufgabe und des Höfesterbens in den Blick nehmen und so eine regional verankerte Landwirtschaft erhalten – für uns hier in Sachsen. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, des Abg. Volkmar Winkler, SPD, und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Zschocke. Nun hätte die SPD das Wort. – Es ist alles gesagt. Dann frage ich noch einmal in die Runde: Haben die Fraktionen noch Redebedarf? – Die CDU beginnt in der dritten Rederunde und danach folgt Kollege Dornau von der AfD. Kollege Heinz, bitte schön.
Andreas Heinz CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir die Gelegenheit, zu dem einen oder anderen Diskussionsbeitrag noch ein paar Worte zu sagen. Zuerst, Herr Dornau, AfD: Ich für meinen Teil bin froh, dass die Landwirtschaft im europäischen Kontext gelandet ist, weil das nämlich auch einen gewissen Schutz für deutsche Landwirte bedeutet, die ansonsten in einem von Industrie und Export geprägten Land wahrscheinlich noch mehr geopfert werden würden, als wir das jetzt schon so erleben. Frau Mertsching, Sie haben mir ja ganz viele Stichworte gegeben: 30 Jahre Landwirtschaftsministerium in CDUHand. Wir haben uns eben nicht nur um konventionelle Landwirtschaft gekümmert, sondern die sächsischen Landwirte im Allgemeinen waren immer führend im Bereich von KULAP-Programmen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) von Umweltmaßnahmen, haben da auch Gelder abgenommen, die andere Bundesländer nicht kofinanzieren konnten, haben da also richtungsweisende Programme geschaffen. Man kann sich natürlich über den Rückgang der Tierbestände beklagen; er wird aber weitergehen. Und bei vielen tierischen Produkten ist nicht einmal die Eigenversorgung bei uns garantiert. Wettbewerb würde ich an Ihrer Stelle nicht verdammen, sondern der ist die Quelle unseres Wohlstandes. Unsere Aufgabe sollte es sein, faire Regeln dazu zu schaffen. Wir müssen nicht Europa versorgen, sondern haben zu tun, dass wir die sächsische Bevölkerung aus eigenem Aufkommen versorgen können. Zu Ihrer Aussage „Produziert werden muss sowieso“: Muss es eben nicht! Wir hören ganz oft die Diskussion: Wir legen still, lassen die Natur sich entwickeln … Das kann man alles machen; an der einen oder anderen Stelle ist es vielleicht auch richtig. Aber wir haben nach wie vor in unseren Programmen stehen: Absicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft. Warum geht die Tierproduktion zurück? Das hat zum einen etwas mit Erlösen zu tun, zum anderen aber auch mit Investitionssicherheit. Wenn sich alle drei, vier, fünf Jahre die Anforderungen an Baulichkeiten und an Grenzwerte erhöhen, sodass mit teurem Geld nachinvestiert werden muss, obwohl noch nicht einmal klar ist, ob man eine Baugenehmigung bekommt, dann kann man von niemandem verlangen, dass er in diesem Betriebszweig weiter investiert. Und so werden wir erleben, dass sich die Tierproduktion deutlich verringern wird, weil die Randbedingungen einfach nicht mehr dazu passen. Herr Zschocke, Insekten und Bestäubung: Ich kenne nur eine landwirtschaftliche Hauptfrucht, die in Größenordnungen auf sächsischen Feldern angebaut wird, die die Biene zur Bestäubung braucht, nämlich Raps. Wir sind zurzeit dabei, durch Verbot von Pflanzenschutzmitteln den Rapsanbau weiterhin einzuschränken, sodass wir hier auch den Bienen die Weide nehmen werden. Ganz besonders spannend wird es, wenn man das Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten ganz verbietet. Dann wird dort auch der Rapsanbau sterben und werden andere Früchte eingesetzt, die dann den Insekten keine Nahrung mehr bieten. Übrigens ist einer der Gründe, warum es im Ökolandbau kaum Rapsanbau gibt, dass er ohne Pflanzenschutzmittel, speziell ohne Insektizide, nicht erfolgreich zu produzieren ist. Herr Winkler, natürlich ist mit der Debatte der Verhandlungsauftrag an unseren sächsischen Landwirtschaftsminister verbunden, dort auch die sächsischen Interessen nicht zu vergessen. Früher gab es einmal gemeinsame Ostpositionen aufgrund der Strukturen. Ziel muss natürlich sein – und das ist, denke ich, auch das Bestreben von Wolfram Günther –, dass möglichst wenig Geld aus Sachsen abfließt. Hoffentlich lässt sich sein Vorschlag, dass es im Rahmen dieser Verhandlungen nicht mehr als 8 % Gewinner oder Verlierer geben darf, was die Umschichtung von Mitteln betrifft, so halten. Ansonsten verweise ich auf den Vorschlag vom Deutschen Bauernverband, die es geschafft haben, bundeseinheitlich ein abgestimmtes Positionspapier zu dem Thema zu bringen. Vielleicht kann man das zum Maßstab nehmen. Wenn unsere Bauernverbände zugestimmt haben, dann müssten auch ganz gute Kompromisse dabei sein. Schließen möchte ich mit einem Wunsch, den ich an dieser Stelle schon des Öfteren geäußert habe: Mir wäre es am liebsten, die Landwirte könnten von dem Erlös ihrer Produkte leben und müssten sich nicht für Subventionen rechtfertigen, die sie am Ende gar nicht behalten, sondern die nur dazu dienen, Verbraucherpreise zu stützen. Ansonsten gilt für die Landwirte ganz besonders: Höchstleistungen zu Tiefstpreisen – das wird auf Dauer nicht funktionieren. Danke schön. (Beifall bei der CDU, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDU Fraktion sprach Kollege Heinz. Nun für die AfD-Fraktion Kollege Dornau.
Jörg Dornau AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem jahrhundertelangen Prozess haben Menschen in diesem Land Böden zu sehr hochwertigen Ackerböden kultiviert, so wie wir sie heute haben. Das ist ein sehr hohes Gut; und ich sage Ihnen auch: Ja, wir können in Sachsen gute Ernten erzielen. Wir haben in Deutschland, in Europa mit die besten klimatischen Bedingungen auf dieser Welt, sodass man sicher Nahrungsmittel erzeugen kann. Die Ernten schwanken hier am geringsten. Ich sage es ganz deutlich: Ja, auch Deutschland darf, kann und soll Nahrungsmittel produzieren, weil es eben in vielen Regionen auf dieser Erde keine gesicherten Ernten gibt. Wie wollen Sie denn Leuten in Afrika oder in den Großstädten erklären, dass sie ihren Weizen dort selbst anbauen sollen, Frau Mertsching? (Zurufe von den LINKEN) Ich komme noch weiter. Ja, unsere sächsische Agrarwirtschaft ist in Teilen sehr wettbewerbsfähig geworden in den letzten Jahren – leider beispielsweise durch politische Einflüsse, auch die Russland-Sanktionen, stark zurückgeworfen. (Beifall bei der AfD) Ich denke gerade an die gesamte Milch-/Molkereiwirtschaft. Nun kurz zu Ihnen, Herr Günther: Wie weit wollen Sie die Daumenschrauben für die sächsischen Betriebe noch anziehen? Welche immer harscheren Maßnahmen wollen Sie noch? War Ihnen denn der Unmut der Bauern durch die Düngeverordnung nicht Signal genug? Vielleicht hätten Sie die Demo Ende November hier in Dresden vor der Sächsischen Staatskanzlei bis zu Ende voll verfolgen und sich einmal den Nöten und Sorgen der Landwirte stellen sollen? Es wäre ratsam gewesen. (Beifall bei der AfD) Denn – auch das sage ich Ihnen ganz deutlich – noch sind Sie Landwirtschaftsminister in Sachsen; das ist Ihr Job – und Sie sind nicht nur Luftrettungsminister, mit Verlaub. (Beifall bei der AfD) Wollen Sie weiter die Axt an den gewachsenen Betriebsstrukturen in Sachsen anlegen? Möchten Sie mit den Kürzungen der Ausgleichszulagen und der weiteren Verschärfung der Förderbedingungen Hunderte Arbeitsplätze hier in Sachsen in der Landwirtschaft aufs Spiel setzen? Auf der anderen Seite – dafür sollten Sie sich echt schämen – blähen Sie Ihr Ministerium gerade personell auf. Es werden hier Gelder im Kampf für die Klimarettung sinnlos verpulvert; auch das gehört zur Wahrheit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Doch nun zu Ihnen, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion. Die Botschaft der heutigen Debatte ist so offensichtlich, wie die Intention dahinter auch durchschaubar ist. Dabei haben genau Sie sich gezielten Fördermaßnahmen von Agrarbetrieben und des ländlichen Raumes verwehrt, wie zum Beispiel durch Ihre Verweigerungshaltung zu unserem Antrag zur fairen Gestaltung der Förderrichtlinie Mutterkuhhaltung. Nicht nur das – auch eine ähnlich gelagerte Petition haben Sie abgelehnt sowie unseren Antrag dazu, diese Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Weiterhin wurde im letzten Frühjahr unser Antrag zum Stopp der Verschärfung der Düngeverordnung von Ihnen abgelehnt, in dem wir unter anderem die Ertüchtigung und Funktionsprüfung des Nitratmessnetzes forderten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Auch unser Antrag auf Nichtratifizierung des MerkursorAbkommens, das deutsche Landwirte zu Gunsten der Automobil- und Maschinenbauindustrie benachteiligt, wurde von Ihnen abgelehnt – von Ihnen auch, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So wie alle Ihre Anträge!) Liebe Kollegen von der CDU! Falls Sie es immer noch nicht mitbekommen haben: Die sächsischen Bauern haben es satt, nach harter Arbeit mit schmaler Bezahlung von vielen Verbänden und Medien als Sündenbock hingestellt zu werden. In Sachsen haben Sie, Herr Kretschmer, für den Machterhalt Ihrer Partei Herrn Günther dieses so wichtige Ministerium übergeben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Herr Ministerpräsident, als Sie zwischen 2002 und 2005 auf der Oppositionsbank im Deutschen Bundestag saßen, haben Sie den Kahlschlag der GRÜNEN an unserer Landwirtschaft erlebt. Daraus hätten Sie lernen müssen. Aber Sie haben nicht gelernt. Im Koalitionsvertrag hat sich zum Nachteil unserer Landwirtschaft Ihr kleinerer, aber umso grünerer Koalitionspartner durchgesetzt. Ja, auch Sie, Herr von Breitenbuch, haben diesen Schaden für unser Land und die Landwirtschaft mitzuverantworten. (Unruhe im Saal) Die verschiedenen Bauernproteste allein im letzten Jahr in der Landeshauptstadt sind ein starkes Zeugnis dafür. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dornau, die Redezeit ist abgelaufen.
Jörg Dornau AfD
Ja. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ein Glück! Aber er hätte noch einiges zu sagen. Das habe ich gesehen!) Vielen Dank! – Ich habe Ihnen noch einiges zu sagen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Dornau. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Maske auf dem Weg vom Pult zum Platz zu tragen ist. Kollege Dornau hat das mit Sicherheit vergessen. Das war keine böse Absicht; davon gehe ich stark aus. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, die Maske zu tragen. (Volkmar Zschocke, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Jetzt gibt es vermutlich eine Kurzintervention am Mikrofon 4. Herr Kollege Zschocke. Ist das richtig?
Volkmar Zschocke GRÜNE
Ja. Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte kurz erwidern, Herr Donau, weil Sie vehement den Kampf für die Klimarettung und die vielen staatlichen Mittel, die dafür verpulvert werden, angeprangert haben: Es ist gerade die Landwirtschaft, auch die Landwirtschaft in Sachsen, die unter den Folgen des Klimawandels massiv leidet. Wer das nach den letzten drei Jahren nicht sieht, der ist nicht in der Realität. Gerade die Landwirtschaftsbetriebe sind diejenigen, die massiv herausgefordert sind, jetzt in Größenordnungen in die Zukunft zu investieren, um sich dem Klimawandel anzupassen. Das sind enorme Herausforderungen, die bei den Betrieben zu leisten sind, für die sie Unterstützung durch das Ministerium, durch das Landesamt für Umwelt und Geologie bekommen sollen. So zu tun, als wären das verpulverte Gelder, geht an der Realität in den sächsischen Betrieben vorbei. Ich kann nur sagen: AfD ist nicht im Interesse der sächsischen Landwirtschaft. Das ist klar. (Zuruf von der AfD: Das sehen wir ganz anders!) Die Klimawandelleugner Ihrer Fraktion braucht niemand, weil die zur Lösung der Probleme, vor der die Landwirtschaft steht, nicht hilfreich und notwendig sind. (Jörg Dornau, AfD steht am Mikrofon.) Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Kollege Zschocke am Mikrofon 4 mit einer Kurzintervention. Kollege Dornau hat sich – vermutlich mit einer Erwiderung – an Mikrofon 7 postiert. Bitte schön.
Jörg Dornau AfD
Ja. Ich denke, für eine ehrliche Bewertung von Wetter- oder Klimaveränderungen brauchen wir einen längeren Zeitraum als nur drei Jahre zur Beobachtung. Ich denke, darüber sind wir uns einig. (Zurufe) Dass es beim Wetter Schwankungen gibt, darüber ist man sich auch einig. Wovon Sie wieder ablenken, Herr Zschocke, ist Ihre Politik. Sie verbieten den Bauern den Einsatz von Mineraldüngern. Sie schrauben den Einsatz von Mineraldüngern herunter. Hätten Sie einmal auf Liebig gehört. Denken Sie einmal an Haber-Bosch, unsere deutschen Pioniere mit der Erfindung des systemischen Stickstoffs. Das hat die Menschheit vorangebracht. Das hat überhaupt erst das Wachstum der Menschheit möglich gemacht. Ich sage Ihnen noch etwas, wenn Sie über CO und Landwirtschaft reden: Wenn Sie den Mineraldüngereinsatz drastisch herunterfahren – besonders bei Stickstoff ist das so –, führt das zu Humusabbau im Boden. Humusabbau führt zur CO - Freisetzung. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nicht überlasten! Nicht überlasten! Das ist ein Grüner. Das ist zu viel!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Kollege Dornau mit der Erwiderung am Mikrofon 7. (Beifall bei der AfD) Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Günther. Bitte schön.
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erst einmal vielen Dank für die Beiträge in dieser Debatte und die – ich sage einmal – gut gemeinten Ratschläge. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sehr gern!) Es ist, glaube ich, trotzdem notwendig, einiges ein wenig zurechtzurücken. Erst einmal: Ich fahre wieder in dreifacher Funktion zu einer Agrarministerkonferenz – einmal als Vorsitzender, dessen Aufgabe es ist, dass die Agrarministerkonferenz ihrem Job gerecht wird, nämlich der Funktion, dass sie zu Beschlüssen kommt, die nur einstimmig gefällt werden können; dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird, für eine neue Förderperiode, die sieben Jahre umfasst, die grundlegenden Entscheidungen zu fällen. Warum ist das so wichtig? Weil in der Agrarministerkonferenz alle Parteifarben vertreten sind, die in Deutschland in einer Regierung vertreten sind, weil in der Agrarministerkonferenz sowohl Ost und West als auch Nord und Süd vertreten sind, die alle unterschiedliche Agrarstrukturen haben. Das allein ist schon Herausforderung genug. Ich bin dort auch als Vertreter eines ostdeutschen Agrarlandes dabei. Hier wurde gesagt: „Früher gab es einmal eine Abstimmung.“ – Nein, die Ost-Agrarministerinnen und - minister stimmen sich auch heute noch intensiv ab. Auch in dieser Runde bin ich regelmäßig. Das ist eine fortwährende Runde, die versucht, zu gemeinsamen Positionen zu kommen, auch über Parteigrenzen hinweg in Ostdeutschland, und natürlich bin ich auch Teil der grünen Agrarministerinnen und -minister. Es ist, glaube ich, kein Zufall, dass nach Jahrzehnten der Agrarpolitik in Deutschland heute die Hälfte aller Agrarministerinnen und Agrarminister Grüne sind. Das ist auch ein Ausdruck eines gewissen gesellschaftlichen Willens, wohin es gehen muss. Was aber ganz wichtig ist – – Das möchte ich betonen. Deshalb finde ich es nicht schlimm, dass ich in diesen verschiedenen Funktionen dort bin, weil sich alles gut zusammenführen lässt. Wir haben die Situation, dass die Ergebnisse der bisherigen Agrarpolitik dazu geführt haben, dass alle Akteure hoch unzufrieden sind. Das beginnt mit dem Berufsstand. Nicht aus Versehen haben wir regelmäßig Demonstrationen, Unmutsbekundungen, Treckerdemonstrationen – nicht nur in Berlin, sondern auch hier in Dresden. Wir haben eine große Unzufriedenheit, was den Bereich der Umwelt- und Naturschutzverbände anbelangt. Wir haben eine große Unzufriedenheit in der Gesellschaft, ausgedrückt von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wirklich alle in diesem System sind unzufrieden. Wir haben mit enorme Geldzahlungen hineingesteckt. In Deutschland sind es reichlich 6 Milliarden Euro, die wir in das System hineingeben. Das muss man erst einmal hinbekommen. Gleichzeitig wissen wir, dass es in allen Bereichen Faktoren gibt, die das Handeln bestimmen. Wir haben heute viel über Marktwirtschaft geredet. Marktwirtschaft bestimmt sich immer über die limitierenden Faktoren. Die limitierenden Faktoren, die lange nicht ausreichend in den Blick genommen wurden, sind die Umweltfaktoren. Wenn ich die Zahlen des Umweltbundesamts nennen darf: Jedes Jahr wird dieser Erdüberlastungstag begangen. Mittlerweile sind wir so weit, dass wir auf dieser Erde pro Jahr das ökologische Potenzial von 1,7 Erden verbrauchen. Dass das nicht bis in alle Ewigkeit so weitergehen kann, ist, glaube ich, allen klar. Deshalb ist es nicht mehr an der Zeit, in Grabenkämpfen zu verharren und zu sagen: hier die Ökologie, dort die Ökonomie – und auch soziale Faktoren ,– und die widersprechen sich. Nein, es geht um Nachhaltigkeit. Das heißt, wir müssen Ökonomie, Ökologie und soziale Faktoren zusammenbringen. Wir müssen sie versöhnen. Das ist offensichtlich mit der alten Förderstruktur nicht gelungen; denn das Ergebnis ist in den alten Bundesländern das System: wachse oder weiche. Wir haben die Betriebe, die sterben. Wir haben eine Biodiversitätskrise, ein Artensterben ungeahnten Ausmaßes, wie wir es in der Menschheitsgeschichte noch nie erlebt haben. Wir stecken mitten im Klimawandel, und wir merken, welche strukturellen Herausforderungen wir haben, gerade mit unserer sächsischen Landwirtschaft, was etwa den Punkt Eigenversorgung, regionale Wertschöpfungskreisläufe – nicht nur Produktion, sondern auch Weiterverarbeitung – anbelangt. Wir stehen also vor riesigen Herausforderungen. Die müssen wir zusammendenken. Das heißt, es geht nicht mehr um das Ob, ob wir in der Förderung der Landwirtschaftspolitik deutlich ökologischer werden müssen, sondern es geht nur um das Wie. Genau darüber diskutieren wir, und wir reden darüber, dass wir für eine Landwirtschaft auch leistungsfähige Betriebe brauchen. Deshalb ist die Einkommenssicherung ein sehr wichtiger Faktor; aber nicht mehr: dort ökologische Maßnahmen und dort die Einkommenssicherung, sondern beides muss zusammengeführt werden. Das, was wir an ökologischen Mechanismen einbauen, muss so attraktiv sein, dass es die Betriebe machen können und dass es einen echten ökonomischen Anreiz gibt, diese Maßnahmen umzusetzen. Das ist eine andere Struktur der Agrarförderung, als wir sie in der Vergangenheit hatten, und das macht es so komplex, über die vielen einzelnen Baustellen zu diskutieren, die es gibt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass wir noch eine dritte Runde einer Agrarministerkonferenz brauchen, um zusammenzukommen, obwohl sich die ersten, die für wenige Stunden geplant waren, bis in die Nacht hinein ausgeweitet haben und Elf- und Zwölf-Stunden-Sitzungen geworden sind. Ich bin aber zuversichtlich, weil diese Herausforderung allen Beteiligten klar ist, dass wir – am Donnerstag und Freitag haben wir die nächste Sonderagrarministerkonferenz dazu – dort zu Ergebnissen kommen werden. Vorhin wurden aus dieser Agrarförderarchitektur Punkte angesprochen. Es geht darum, wie viele Mittel aus der ersten in die zweite Säule umgeschichtet werden. Es geht darum, wie viele Mittel von den großen Flächen auf die vorderen Hektare umverteilt werden, ob man dort Grenzen einzieht, das degressiv staffelt, ob man eine Kappung einzieht. Es geht darum, wie die Mittel in der zweiten Säule zwischen den Bundesländern verteilt werden; es geht um den ELER-Verteilschlüssel, es geht um die Frage, ob bestimmte Landwirtschaftsweisen – nämlich gekoppelte Prämien – herausgelöst und gesondert finanziert werden. Wir reden hier vor allem über Schafe, Ziegen, Mutterkühe und damit Weidehaltung. Es geht darum, welche Grundstandards wir festlegen, damit man überhaupt eine Förderung in der ersten Säule bekommt. Es geht darum, ob wir verbundene Unternehmen mit hineinnehmen, damit wir auch den Aspekt haben, die Bürokratie für Kleinerzeuger herunterzufahren, aber auch die Frage verbundener Unternehmen. Es gibt sehr viele einzelne Stellschrauben, und jede hat im Regelfall ökologische Folgen, aber auch Folgen für Verteilung, Zahlungsströme zwischen den Bundesländern. Das macht es so komplex. Deshalb gibt es auch keine einfachen Antworten. Wenn man dann etwa hört: Um Gottes willen, nicht aus der ersten etwas in die zweite Säule umschichten! Ihr nehmt den Landwirten etwas weg. Was machen wir denn in der zweiten Säule mit dem Geld? Mit der zweiten Säule machen wir Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, die sehr viele Landwirtschaftsbetriebe auch in Sachsen abrufen. In der zweiten Säule steckt die Entwicklung des ländlichen Raumes. Dazu muss man sagen: Das wird den Landwirten nicht weggenommen; denn von sehr vielen Betrieben weiß ich, dass es eine Herausforderung für sie ist, dass sie einen gut laufenden Betrieb, aber Probleme mit Betriebsnachfolgern, Probleme mit Arbeitskräften haben. Das heißt, der ländliche Raum muss entwickelt werden. Da gibt es Standortfaktoren, die der Landwirtschaft selbst zugutekommen. Natürlich stecken dort auch die Gelder drin, die wir für den Ökolandbau haben. Das ist ein Bereich, der wächst und der bei allen Preiskrisen, die wir gerade erleben, etwa die Milchpreiskrise, stabil ist, und in dem für Unternehmen stabile Einkommen zu erwirtschaften sind. Deshalb wollen gerade konventionelle Betriebe zunehmend darauf umstellen. All das Geld steckt in der zweiten Säule. Jetzt kommt noch hinzu – auch das muss man wissen –, dass die Verteilung der ELER-Mittel in der zweiten Säule einen anderen Schlüssel hat, als wir es allgemein immer verteilen. Sie kennen alle den Königsteiner Schlüssel. Da sind wir als Sachsen nach Flächengröße und Bevölkerung mit reichlich 5 % dabei, und beim ELER liegen wir bei deutlich über 9 %. Das ist ein Punkt, bei dem die westlichen Bundesländer nicht mehr lange bereit sind, diese Verteilung zu akzeptieren. Wir argumentieren immer, dass es dabei nicht nur um Bevölkerung und Fläche geht, sondern um den ländlichen Raum, um Wirtschaftskraft, auch sehr viele Fragen wie ökologische Fragen und Naturschutz. Da kämpfen wir, aber da wird enorm gezogen. Vorhin wurde gesagt, es gebe eine Verzögerungstaktik von grüner Seite. Hier würde vorgezogener Wahlkampf gemacht. Eine AMK wäre abgesagt, es gebe Hektik, und das würde dann zu Fehlschlüssen führen – all solche Dinge. Dem möchte ich deutlich widersprechen; und es ist wichtig, dass auch einmal Ross und Reiter benannt werden, wer irgendetwas verzögert. Sie müssen sich vorstellen, dass in der Agrarministerkonferenz – ich habe es beschrieben – alle Parteien sitzen, die mitregieren, alle Regionen, und dass es seit Jahren einen Fahrplan gibt, wie in dieser Agrarministerkonferenz die nationale Strategie beschlossen wird. Da kommt etwa eine Bundesministerin, Parteibuch CDU, auf die verrückte Idee, wenn alle wissen, dass am 17. März eine Agrarministerkonferenz zu diesem Thema tagt, mit drei Tagen Vorlauf, mit Frist 11. März, den Ländern die Frist zu geben, ihre Position in einem Verfahren abschließend darzulegen. Das kann man für den Prozess nicht wirklich für förderlich halten, wenn wir alle wissen, welche großen ökologischen Herausforderungen wir haben, dass es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie geht. Dann legt sie einmal einen Vorschlag vor, wo sie an der absolut untersten Grenze von all dem bleibt, was der EURahmen vorgeben kann, der im Übrigen noch nicht abgeschlossen ist. Das heißt, da wird glatt das Thema verfehlt. Dann ist es schon bemerkenswert – und das ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik –, dass der Deutsche Bauernverband Vorschläge macht, die in der ökologischen Frage über die des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinausgehen; denn dort weiß man, dass wir handeln müssen. Das heißt, von Bundesseite, von der Bundesministerin, CDU, kommen leider ganz furchtbare Vorschläge, und zwar nicht nur für das System insgesamt. Wir haben einmal für Sachsen ausgerechnet, was etwa die Degression bedeutet, die darin steckt – ohne Anrechnung von Lohnzahlung, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, was wir immer fordern –: die Betriebe über 300 Hektar – das ist der Großteil der Betriebe hier in Sachsen – von jeder Umverteilungsprämie auszunehmen. Das würde heißen: im Jahr 17 Millionen Euro Abfluss von uns in westliche Bundesländer – na, Danke schön! – und allein 1,6 Millionen Euro für diese Obergrenze bei der Umverteilungsprämie. Was bekommen wir denn von den sogenannten B-Ländern, den CDU-Ländern, der alten Bundesländer auf den Tisch gelegt? Da kommen solche Sachen wie ELER-Verteilschlüssel. Da würden wir ein Drittel unserer ELER-Mittel abgeben. Das sind schlappe 28,8 Millionen Euro im Jahr. Das heißt, da stehen auf einmal grüne Ministerinnen und Minister da und versuchen, das für sächsische, für ostdeutsche Interessen zu verhindern. Das möchte ich an dieser Stelle einmal deutlich machen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Das heißt, wir gehen jetzt in diese Verhandlungen, um nur einmal die Bandbreite klarzumachen, was Ökologisierung betrifft. Wohlgemerkt: Ökologisierung heißt auch für die Landwirtschaftsbetriebe: Es geht nicht darum, irgendwelche Naturschutzmaßnahmen durchzuführen, sondern jene, mit denen die Betriebe ihr Geld verdienen können – also eine Umlenkung. Da liegen auf dem Tisch, was man überhaupt an Ökologisierung sehen kann: 28 % aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Dann gibt es über 63 % Bindung aus dem Bundesumweltministerium, wo Bundesministerin Klöckner nur zum Verfahren irgendwelche Zeitpläne aufstellt, wann es ins Bundeskabinett geht, ohne sich überhaupt einmal mit dem Umweltressort abzustimmen. Damit wird dann immer Druck gemacht und wir werden ins Chaos getrieben. Das ist der Sache absolut nicht zuträglich, und wir verhandeln jetzt, wie man es schafft, in dieser Förderperiode ungefähr die Hälfte der Mittel – das wird jetzt in der AMK diskutiert – so zu konditionieren, dass die Landwirtschaftsbetriebe und die Umwelt etwas davon haben und dass wir die strukturellen Fragen, die wir im Land haben, angehen können, den ländlichen Raum entwickeln, dort Arbeitsplätze erhalten und schaffen können. Das ist die Aufgabe. Ich fahre morgen wieder hin, um das in Berlin gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Ich hoffe, dass es keine weiteren Querschläge von der Frau Bundesministerin gibt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Günther. Nun haben wir Kollegen von Breitenbuch an Mikrofon 4, und ich frage nach dem Begehr. Bitte schön.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Eine Kurzintervention, bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Ich möchte gern zwei Bemerkungen machen, ganz in Ruhe. Das eine ist: Auch, wenn man Vorsitzender der AMK, der Agrarministerkonferenz, ist und als Minister den GRÜNEN angehört, ist man nur deshalb da, weil man sächsischer Minister ist. Darauf möchte ich in aller Ruhe hinweisen. (Lachen und Beifall bei der AfD) Das andere ist: Alles, was ich gesagt habe, hatte mit ökologisch oder konventionell nichts zu tun. Es ging um die Agrarstrukturen und die bisherige Flächengeldverteilung, mit der wir zurzeit leben, und wenn es dort Brüche gibt, dass es dann in allen Betrieben, egal, ob ökologisch oder konventionell, zu Schwierigkeiten kommen kann. Darauf weise ich hier noch einmal in aller Ruhe hin. Danke. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Herr Staatsminister, möchten Sie erwidern? – Nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war ja in aller Ruhe!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie kennen den § 55 unserer Geschäftsordnung. Dort ist im Abs. 5 geregelt, dass, wenn die Staatsregierung für mehr als zehn Minuten das Wort ergreift, auf Antrag einer Fraktion, eines ihrer Mitglieder, Gelegenheit gegeben werden kann, fünf Minuten ohne Anrechnung zu sprechen. Möchte eine Fraktion diesen Antrag stellen? Die Fraktion der AfD stellt den Antrag auf Verlängerung der Redezeit. Andere Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann können wir noch einmal in eine Rederunde einsteigen, und ich übergebe an Herrn Dornau von der AfD-Fraktion. Herr Dornau, bevor Sie anfangen, ganz kurz noch etwas zu den verbliebenen Redezeiten der anderen Fraktionen: Die CDU steht bei etwa 20 Minuten, die Fraktion DIE LINKE bei 34 Sekunden, BÜNDNISGRÜNE bei 53 Sekunden und die SPD bei 6 Minuten und 5 Sekunden. Das nur kurz zur Information. – Kollege Dornau, bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da können Sie Ihre Rede von vorhin zu Ende bringen!)
Jörg Dornau AfD
Vielen Dank. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Unsere Landwirte wollen und dürfen nicht länger zu Almosenbettlern abgestempelt und erpressbar gemacht werden. Die Ausgleichszahlungen sind nicht zielführend, aber derzeit unerlässlich, um Wettbewerbsverzerrungen auszugleichen. Und Herr von Breitenbuch: Wichtiger als die Schweigemilliarde von Frau Klöckner, deren Auszahlung zurzeit eher einer Lotterie gleichkommt, ist es den Bauern, dass die Politik vernünftige Rahmenbedingungen liefert. Im Land von Haber, Bosch und Liebig sollte auch in Zukunft eine fachgerechte Pflanzenernährung möglich sein, damit unser Brotgetreide künftig nicht importiert werden muss. Ähnlich, Herr Günther, verhält sich das bei Pflanzenschutzmitteln. Sie haben angesprochen, dass wir teilweise rückläufige Selbstversorgungsgrade haben. Bei Gemüse und Obst, aber auch bei Fleisch ist das so. Ich fange mal bei Gemüse und Obst an. Sie wollen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 50 % reduzieren, nicht fachlich begründet, nicht sich auf Rückstandsmonitoring berufend, sondern rein ideologisch begründet. Was hat das zur Folge? Dass man in Deutschland, in Europa künftig bestimmte Gemüsearten definitiv nicht mehr anbauen kann, weil die Herbizide für die Unkrautbekämpfung fehlen, weil die Insektizide für Schadorganismen und auch Fungizide fehlen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was ist das für Gemüse?) – Ich rede hier nicht über irgendwelches Teufelszeug, Herr Gebhardt, ich rede hier von Wirkstoffen, die über einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren durch unsere Industrie geprüft und eingeführt wurden. Fünfzehn Jahre dauert es, um ein Pflanzenschutzmittel auf den Markt zu bringen. Bei AstraZeneca hat es, glaube ich, sieben Monate gedauert. Sie sehen, was jetzt los ist. (Beifall bei der AfD) Ich warne ausdrücklich vor einer Abwanderung der Agrarproduktion. Ich warne vor engen Fruchtfolgen und einer zunehmenden Importabhängigkeit bei wichtigen Agrargütern. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fehlt es bei der Sächsischen Staatsregierung eben auch am Willen, die Weidetierhaltung als wichtigen Bestandteil der Landschaftserhaltung gerecht und angemessen zu unterstützen, Herr Günther. (Staatsminister Wolfram Günther: Wo haben Sie das her?) – Bitte? Dann warten wir auf das neue Programm, wenn es dann mal irgendwann kommt. Auch gibt es bis heute keinerlei Initiativen für die Unterstützung zum Umbau der Kastenstände in der Schweinezucht. Eine Höfeordnung ist auch nicht in Sicht. Es wird allerhöchste Zeit zu handeln. Warten Sie bitte nicht so lange. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Brandschutz, Rettungsdienst Drucksache 7/3920, Drucksache 7/5843, Beschlussempfehlung Dazu liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Sport als Drucksache 7/5843 vor. Bevor die Fraktionen das Wort ergreifen können, frage ich den Berichterstatter, Herrn Pallas: Möchten Sie dazu vorab sprechen? (Albrecht Pallas, SPD: Nein, Herr Präsident, ich möchte nicht sprechen!) Vielen Dank. Dann beginnen wir mit der ersten Rederunde in der Reihenfolge: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die AfD-Fraktion spricht Kollege Kuppi. Bitte schön.
Lars Kuppi AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir beraten heute den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für im Ehrenamt Tätige bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Katastrophenschutz, den Rettungsdiensten, Sanitätsorganisationen und der psychosozialen Notfallversorgung zum zweiten Mal. Der Gesetzentwurf ist die Anerkennung dessen, was der Koalitionsvertrag von CDU- und SPD-Fraktion und BÜNDNISGRÜNEN bislang nur mit schönen Worten lobt. Zum Beispiel, dass Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz leisten, dass die Freiwilligen Feuerwehren das Rückgrat des Brandschutzes im Freistaat Sachsen sind, dass man die Freiwilligen Feuerwehren weiter stärken und das Engagement anerkennen und fördern wolle. Seit jeher hat die Regierungskoalition weder eigene Anträge zur Stärkung des Ehrenamtes eigebracht noch wurde in den Ausschüssen unserem Gesetzentwurf zugestimmt. Schaut man sich die Argumente an, so sind diese mehr als dürftig. Ein Ehrenamt übe man nicht wegen finanziellem Interesse aus, man dürfe Ehrenämter nicht ungleich behandeln, die Kosten seien nicht überschaubar, der Verwaltungsaufwand zu hoch usw. Das überzeugt alles nicht. In Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Dornau. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zweite Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zu des Entwurfs Sächsischen Gesetzes über den und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Inneres und Sport Thüringen ging es doch auch. Natürlich gibt es das nicht zum Nulltarif, aber es wäre auch vermessen zu glauben, dass man Brandschutz außer der materiellen Ausstattung zum Nulltarif haben kann. Wenn nämlich niemand mehr das Ehrenamt ausüben will, bekommt man richtige Probleme. Mit genau diesen Argumenten hat die CDU-Fraktion Brandenburg die Einführung einer Feuerwehrrente in Brandenburg beantragt. Man wollte damit das ehrenamtliche Engagement der Kameraden würdigen und stärken. Zudem sei eine zusätzliche Altersversorgung auch ein guter Beitrag, um den Nachwuchs- und Personalsorgen der Freiwilligen Feuerwehren zu begegnen. Mit denselben Argumenten ist die CDU in Brandenburg für und die in Sachsen gegen die Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die Freiwilligen Feuerwehren. Das ist scheinheilig. (Beifall bei der AfD) Zudem versucht man uns einzureden, dass eine solche zusätzliche Altersversorgung seitens der Kameraden der Feuerwehren gar nicht gewollt sei. In Nordrhein-Westfalen wollte man auf kommunaler Ebene eine zusätzliche Altersversorgung für die Freiwilligen Feuerwehren einführen. Auch dort scheiterte dies am Widerstand von CDU und SPD. Die Kameraden kommentierten das unter anderem so: „Eine gute Idee. Zusatzrente braucht jeder und es wäre einmal eine gute Sache. Wenn der Gemeinde das zu teuer ist, dann macht die Feuerwehr doch einfach dicht, die kostet dann keinen Cent mehr. Anschließend gründe ich eine Berufsfeuerwehr, dann müsst ihr die Männer und Frauen nach Tarif bezahlen.“ Oder ein anderes Zitat: „Eine Zusatzrente ist immer angenehm. Jeder Gemeinderat bekommt Sitzungsgeld und andere Extras, je nach Gemeinde. Aber als Feuerwehrmann gibt es nur Papierurkunden, Blechorden und Abzeichen.“ Ein weiteres Zitat: „Schickt die Ratsmitglieder nach Teneriffa. Dort sind Sporträume mit Fitnessgeräten Bestandteil der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr. Eine Rente wäre eine Anerkennung, mehr als eine Urkunde mit einer Schnapsflasche und einem Blumenstrauß.“ Ähnliches hört man auch aus Sachsen, die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren sind frustriert. Die Parteien der Regierungskoalitionen können sich nicht weiter hinter Abzeichen, Förderung des Feuerwehrführerscheins und Jubiläumszuwendungen verstecken. Die Kameraden empfinden diese Art der Wertschätzung als genau das, was sie ist, nämlich als eine Alibiveranstaltung. Wenn man Prämien zahlen will, dann sollte die Staatsregierung das auch in angemessener Höhe tun, also ab tausend Euro aufwärts; aber auch das passiert ja nicht. Meine Damen und Herren! Ich möchte es an dieser Stelle wiederholen: Die Freiwilligen Feuerwehren erfüllen die Pflichtaufgaben der Gemeinden zur Unterhaltung eines flächendeckenden Brandschutzes. Im ländlichen Raum tragen sie maßgeblich zur Attraktivität des Lebens in den Gemeinden bei. Tun Sie etwas gegen den Mitgliederschwund bei den Freiwilligen Feuerwehren. Tun Sie etwas für die Würdigung des zeitintensiven und gefährlichen Dienstes in den Einsatzeinheiten der Freiwilligen Feuerwehren und den anderen Einheiten von Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, denn eine zusätzliche Altersversorgung für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr im Freistaat Sachsen ist unumgänglich. Gleiches gilt natürlich für das Ehrenamt im Katastrophenschutz und die freiwilligen Helfer der Rettungsdienste, Sanitätsorganisationen und der psychosozialen Notfallversorgung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Starker Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Kuppi von der AfD-Fraktion. Nun spricht für die CDUFraktion Kollegin Nicolaus. Bitte schön, Frau Kollegin.
Kerstin Nicolaus CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin schon etwas sprachlos, Herr Kuppi, wenn ich höre, was Sie hier von sich geben. Dass wir Mitgliederschwund bei den Kameradinnen und Kameraden hätten, kann ich nicht bestätigen. Wir haben Zulauf in den Jugendfeuerwehren, weil wir als Gemeinden, als Kommunen natürlich für unsere Feuerwehrleute viel tun – und der Freistaat ebenfalls. (Zuruf von der AfD: Auf Pump!) Bei dem angesprochenen Beispiel von Thüringen hätten Sie dann aber bitte ausführen müssen, dass sich das in Land und Kommune aufteilt: Die eine Hälfte zahlt die Kommune, die andere Hälfte zahlt der Freistaat Thüringen. Das gehört zu dieser Wahrheit dazu. Das kann man natürlich verheimlichen, um ein anderes Bild zu generieren. Ja, die Kameradinnen und Kameraden bei den Freiwilligen Feuerwehren erfüllen eine Pflichtaufgabe für die Kommunen. Sie tun das gerne und mit Engagement. Wenn von Ihnen, der AfD, gesagt wird, dass sie frustriert seien, kann ich dazu nur sagen: mitnichten! Ich hatte in letzter Zeit einen großen Einsatz; wir hatten bei einem Brand von früh um 8 Uhr bis Mitternacht durchgängig 80 Kameraden im Einsatz. Ein Drittel davon waren Atemschutzgeräteträger. Wir hatten fünf Grad minus. Trotzdem war von Frustration überhaupt nichts zu sehen – im Gegenteil. Das war ein hervorragender Einsatz. Man hat diesen Brand gut in den Griff bekommen, sodass die Fabrik, die gebrannt hat, gerettet werden konnte – der Spänebunker zwar nicht, aber das Gebäude. Hinterher hat man die Kameradschaft gelobt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Kerstin Nicolaus CDU
Ma guggen. (Heiterkeit – Ivo Teichmann, AfD: Ich würde „ma guggen“ jetzt als Ja werten!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Teichmann an Mikrofon 5, bitte schön.
Ivo Teichmann AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegin! Ist Ihnen bekannt, dass es mittlerweile in Ortsteilen Feuerwehren gibt, die mangels Mindeststärke nicht mehr arbeitsfähig sind und somit aus dem Feuerwehrdienst ausscheiden bei Einsatzfällen? Sie sprachen ja gerade davon, das sei alles nicht zutreffend, was die Zahlen angehe. Wir hatten heute – Herr Gebhardt hatte heute schon einmal – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, Ihre Frage.
Ivo Teichmann AfD
Ja, ich komme zum Ende. – Kollege Gebhardt hat das Bild bemüht: Der Teich ist im Durchschnitt einen Meter tief. Aber was nützt uns das, wenn in gewissen Orten die Mindestzahl nicht mehr gewährleistet ist? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war Herr Nowak! –
Rico Gebhardt Die Linke
Solche Bilder verwende ich nicht! – Unruhe –
Rico Gebhardt Die Linke
Kann man ja mal ganz schnell verwechseln! – Zuruf von den LINKEN: Intelligenz!) – Oder war es Herr Nowak? Sorry. Vielen Dank.
Kerstin Nicolaus CDU
Ist ja egal. – Ich kann Ihnen sagen: Die Tageseinsatzbereitschaft ist bei einzelnen Wehren manchmal nicht gegeben; aber dass Ortsteile abgemeldet seien, ist mir nicht bekannt. Ich wüsste jetzt auch nicht, wo das sein sollte. Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen. Für meinen Sprengel, den Landkreis Zwickau, kann ich nur sagen: Das ist nicht der Fall. Im Gegenteil, alle Ortsfeuerwehren sind am Netz, sie sind alle mit Engagement dabei. So viel dazu. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Den Kameradinnen und Kameraden geht es vor allem um Anerkennung und um Respekt den Kameraden gegenüber. Mit Respekt meine ich, dass bei Einsätzen die Kameraden nicht angepöbelt werden, was oftmals der Fall ist, oder es werden auf der Autobahn keine Rettungsgassen gebildet. Das alles sind Sachen, die hier mit ins Feld geführt werden müssen. Hier brauchen wir für die Kameradinnen und Kameraden die entsprechende Anerkennung. Wir als Freistaat tun auch sehr viel für die Kommunen. Ich möchte das einmal kurz anführen. Wir haben pro Jugendfeuerwehrmitglied 20 Euro zur freien Verfügung. Für die aktiven Kameradinnen und Kameraden gibt es 50 Euro im Jahr zur freien Verfügung – aber nicht, damit die Kommune Ausstattungsgegenstände dafür einkauft und anschafft, sondern das ist für die Kameradschaft. Es werden zwei Führerscheine bezuschusst, Lkw-Führerscheine; denn es nützt ja nichts, wenn man schöne Löschfahrzeuge im Depot stehen hat, dann aber niemand damit hinausfahren kann. Das haben wir auch erkannt und unterstützen hier die kommunale Ebene und damit auch die Freiwilligen Feuerwehren, damit Lkw-Führerscheine erworben werden können. Dann haben wir das Brandschutzprogramm. Dieses Förderprogramm haben wir in den letzten drei Jahren verdoppelt, um Anschaffungen zu tätigen. Das funktioniert so: Wir als Haushaltsgesetzgeber stellen das Geld ein und geben es hinunter an die kommunale Ebene, also entweder an die drei kreisfreien Städte oder an die Landkreise. Dort werden Prioritätenlisten mit den Kreisbrandmeistern erarbeitet. Das wird zur kommunalen Ebene zurückgekoppelt, und dann gibt es entsprechende Förderungen. Das wird sehr gut angenommen. Ich bin sehr dankbar, dass das auf diese Weise immer wieder der Fall sein kann, weil die Kameradinnen und Kameraden natürlich auch entsprechendes Handwerkszeug brauchen. Das bedeutet, sie brauchen richtige Löschfahrzeuge, MTWs und andere Ausstattungsgegenstände, um zu einem ernsthaften Einsatz rausgehen zu können. Das sind dann eben nicht nur die Brände, es sind auch technische Hilfeleistungen, es sind die Türnotöffnungen etc. Überall wird die Feuerwehr gerufen, und sei es, wenn die Katze im Baum ist, auch dann wird die Feuerwehr gerufen. (Zuruf von der CDU: Genau!) Natürlich könnten es immer noch mehr Mittel sein, das ist keine Frage. Aber wir können auch hier auf Jubiläumszuwendungen zurückgreifen. Da ist es so, dass wir als Freistaat bei zehnjähriger Mitgliedschaft 100 Euro geben, bei 25 Jahren 200 Euro, bei 40 Jahren 300 Euro und bei 50 Jahren – das ist neu – dann noch einmal 500 Euro. Wir haben aber natürlich auch auf kommunaler Ebene entsprechende Jubiläumszuweisungen, die wir dem, was der Freistaat gibt, hinzufügen, um die Kameraden anzuerkennen und zu würdigen – meistens in den jeweiligen Jahreshauptversammlungen, die jetzt aber aufgrund der Pandemie nicht durchgeführt werden können. Ich denke, es wird auch wieder bessere Zeiten geben. Wir haben heute ja viel über die Pandemie gehört. Wenn die Impfungen weiter vorangeschritten sind, werden wir die entsprechenden Jahreshauptversammlungen nachholen. Dann ein Wort zu dem Änderungsantrag. Ich weiß nicht, Herr Kuppi, ob Sie diesen Antrag noch extra einbringen? – Herr Kuppi, reden Sie mit mir? (Der Abgeordnete unterhält sich mit Fraktionskollegen.) – Nein. Auch gut. Wir haben ja festgestellt, dass Sie nicht rechnen können, also die gesamte AfD. Sie mussten ja, sage ich einmal, von Ihren 5 Euro jetzt auf einen Euro hinuntergehen. Das ist ein Armutszeugnis aus meiner Sicht. Wenn man einen solchen Gesetzentwurf einbringt, sollte man erst einmal wissen, was man damit tut. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ja, ich bin der Meinung, dass wir aus unserer Sicht, als Landessicht, aus kommunaler Sicht eine entsprechende Wertschätzung gegenüber den jeweiligen Ehrenämtern erbringen. Es kann immer noch mehr sein, das habe ich schon ausgeführt. Aber denken wir einmal an die Ausbildungssituation. Wir bringen als kommunale Ebene bis zu einem bestimmten Dienstgrad die Ausbildung selbst auf die Reihe, aber dann geht es nach Nardt. Nardt ist mit sehr viel Geld gefördert worden und wird weiter ausgebaut. Das wird von den Kameradinnen und Kameraden sehr gut angenommen. Natürlich brauchen wir genügend Lehrgänge, aber wir sind dran, weil wir den Ausbau ja befördern. So viel erst einmal dazu. Abschließend möchte ich sagen: Ich bin persönlich beleidigt, (Lars Kuppi, AfD: Was?) denn da steht nämlich, dass die entsprechende Rente mit 60 Jahren ausgekehrt werden soll. Das bedeutet, dass man mit 60 Jahren in die Alters- und Ehrenabteilung gehen müsste. Dann müsste ich selbst ja auch in die Alters- und Ehrenabteilung gehen. (Zuruf von der AfD: Jetzt hat sie es verstanden!) Mit Sicherheit: Das würde ich Ihnen zuliebe nicht tun, weil mir als Kameradin meine Feuerwehr natürlich Spaß macht. Ich möchte zu den Einsätzen genauso gerne mit hinausgehen, um das selbst zu erleben und am Ende, sage ich einmal, auch den Kameraden den Rücken zu stärken. Wir lehnen Ihren Antrag ab – kategorisch. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollegin Nicolaus. Nun die Fraktion DIE LINKE, nachdem das Pult gereinigt worden ist. Kollege Schultze, bitte.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist völlig unstrittig hier in diesem Haus, dass wir den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bevölkerungsschutzes einiges zu verdanken haben – auch die Tatsache, dass wir immer ruhige Nächte haben. Deshalb möchte ich gleich auf das Argument eingehen und fragen: Ist es etwas Besonderes, wenn man für die Freiwillige Feuerwehr oder für den Bevölkerungsschutz tätig ist? Ist das ein Ehrenamt, das eine besondere Würdigung verdient? – Ja, das ist der Fall. Denn es sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und des Bevölkerungsschutzes, die spätabends um 23 Uhr oder nachts um 2, wenn ihr „Pieper“ ertönt, hinausgehen, sich in ihre Uniformen, ihre Einsatzkleidung, werfen und versuchen, Leben zu retten. Das unterscheidet sie tatsächlich von den vielen anderen, ebenfalls wichtigen Ehrenämtern. Daher glaube ich, dass wir eine Debatte um das Ehrenamt und die Förderung des Ehrenamts intensiv führen müssen. Nur das, was Sie jetzt gerade machen, werte Kollegen von der AfD, ist, zu versuchen, ein Thema aufzunehmen, es plakativ hochzuhalten und dann zu sagen: „Seht ihr – wir sind die Einzigen, die etwas machen!“ Jedoch nutzen Sie dazu etwas sehr Unzulängliches. Denn wenn Sie sich für die Feuerwehrrente tatsächlich interessiert hätten, dann hätten Sie gewusst, dass Ihr Vorschlag, die kapitalgedeckte Feuerwehrrente einzuführen, genau in den Ländern, die sie schon eingeführt haben – dazu gehört auch Thüringen –, dazu geführt hat, dass es finanzielle Schwierigkeiten gibt, weil die Kapitaldeckung eben nicht von allein funktioniert hat. Das muss man sich dort nur einmal anschauen. Selbstverständlich ist die Feuerwehrrente etwas, das sich die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden und auch die Mitglieder des Bevölkerungsschutzes erhoffen. Auch wir hatten dazu bereits eine entsprechende Diskussion im Innenausschuss; ich sehe das Thema tatsächlich auch nicht so rosarot, wie es gerade bei der bei der Feuerwehr läuft. Ich sehe dabei sehr viel Handlungsbedarf. Das Aufstocken der Investitionspauschale war zwar gut und richtig, aber die Bugwelle, die wir im Investitionsbedarf vor uns herschieben, ist immer noch riesengroß. Auch die Wertschätzung und die Familienfreundlichkeit im Ehrenamt, die Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt sowie viele andere Dinge stehen alle noch auf der Tagesordnung. Aber jetzt zu kommen und die Feuerwehrrente hier einfach in den Raum zu werfen und dann zu behaupten, Sie seien die einzige Fraktion, die die Feuerwehr schützt, ist unzulässig; das ist fies, das ist gemein gegenüber den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr. Ich sage es einmal ganz klar und deutlich: Natürlich bin ich dafür, dass wir für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren im Alltag ein Dankeschön als Staat und als Gesellschaft zurückgeben. Aber dann lassen Sie uns gemeinsam Druck auf den Bund ausüben – in dieser Hinsicht bitte ich auch die Koalitionsfraktionen, sich hierfür stark zu machen; zumindest unsere Bundestagsfraktion wird das tun –, lasst uns für Ehrenamtspunkte im staatlichen Rentensystem streiten! Lasst uns dafür streiten, dass ganz klar wird: Wenn man eine bestimmte Anzahl Jahre im Ehrenamt verbracht hat, dann wird man beim Erreichen der Altersrente eine bestimmte Anzahl Rentenpunkte bekommen, die dann auch durch das ganz normale Rentensystem finanziert ist. Das wäre eine brauchbare Lösung. Aber jetzt einfach ein paar Schlagworte und ein paar alte Anträge anderer Parteien oder Organisationen herauszunehmen, diese ein wenig zusammenzufassen, das Ganze – handwerklich auch noch schlecht – auf ein A4-Blatt zu schreiben und das dann auch noch unfinanzierbar hier hineinzuwerfen und dann zu behaupten, man sei die einzige Fraktion, die etwas für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren tut, ist unzulänglich, liebe AfD! Dieser ganze Antrag ist unzulänglich, und er ist auch noch falsch, weil er den Kameradinnen und Kameraden und der Arbeit der Feuerwehr nicht wirklich hilft, sondern weil er nur so tut und weil er für Sie Pluspunkte erhaschen soll. Wir werden hier mit unserer Stimme nicht dafür sorgen, dass Sie Pluspunkte damit erhaschen, sondern wir wollen die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr tatsächlich fördern; das werden Sie bei unseren zukünftigen Anträgen auch noch sehen. Ihre Altersrente ist dabei der falsche Weg. Ich rufe alle demokratischen Parteien auf: Lassen Sie uns für Ehrenamtspunkte kämpfen! Lassen Sie uns darüber reden, wie wir den Kameradinnen und Kameraden des Bevölkerungsschutzes helfen können – aber bitte nicht mit solchen Anträgen, nicht mit solchen Blendgranaten! Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Kollege Schultze für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Kollegen Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, zur Bedeutung des Ehrenamts haben sowohl die geschätzte Kollegin Nicolaus als auch der geschätzte Kollege Schultze bereits sehr viel gesagt. Ich kann mich dem nahezu vollumfänglich anschließen – auch hinsichtlich der Frage, was man tatsächlich tun müsste, um das Ehrenamt besser zu unterstützen und was Frau Kollegin Nicolaus zur Frage „Was tun wir denn eigentlich schon, um die Feuerwehren zu unterstützen“ bereits ausgeführt hat. Insbesondere der Eindruck, den Herr Kollege Kuppi erweckt hat, dass die Koalition quasi nichts tun würde und die Staatsregierung die Freiwilligen Feuerwehren im Stich lassen würde, ist wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Märchen. Ich will das hier aber nicht weiter vertiefen. Deswegen nur ganz kurz zu Ihrem Gesetzentwurf: Ich bin froh, dass Sie erkannt haben, dass Ihre Finanzierung nicht funktioniert. Herzlichen Glückwunsch! Während sich heute Morgen Ihr Fraktionsvorsitzender hier noch in großer Mathematik versuchte und dabei auch versucht hat, irgendwelche Inzidenzen zu berechnen, müssen Sie ja nun bei diesem Gesetzentwurf zugeben, dass Sie nicht einmal einfachste Mathematik beherrschen. (Zuruf von der AfD) Immerhin haben Sie nun Ihren Fehler erkannt und in der Folge den Betrag abgesenkt. Nun wird es wirklich skurril – zum einen, weil man sich wirklich fragen muss, ob dieser Betrag mit einem Euro pro Dienstjahr am Ende wirklich etwas ist, wo man noch im Bereich dessen ist, worüber sich Leute freuen, oder ob er eher eine Abspeisung ist, worüber man an der einen oder anderen Stelle lacht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD und der CDU) Zum anderen sind Sie ja diejenigen, die immer von Geldentwertung sprechen. Nun überlegen Sie einmal, was auf diese Weise nach 20 Dienstjahren herauskommt und was das möglicherweise in 20 Jahren nach ihrer Überzeugung noch für eine Kaufkraft hat. Da haben Sie dann wirklich einen Punkt erreicht, wo man wirklich fragen kann, ob der Verwaltungsaufwand für das Geld, welches Sie hierfür einsetzen wollen, noch gerechtfertigt erscheint. Schon allein aus diesen Gründen können wir dem nicht zustimmen. Zweiter Punkt: Sie haben noch nicht einmal verstanden, was ein Kapitaldeckungsverfahren ist. Auch nach fünfmaligem Lesen Ihres Gesetzentwurfs bin ich nicht daraus schlau geworden, ob Sie darin den Auszahlungsbetrag regeln oder den Einzahlungsbetrag für die Kapitaldeckung. Sie konnten mir das bisher auch im Ausschuss nicht erklären. Wenn Sie den Auszahlungsbetrag regeln, dann brauchen Sie kein Kapitaldeckungsverfahren, sondern dann müssen Sie einfach nur festlegen, was der Freistaat pro Jahr an wen auszahlt. Wenn Sie den Einzahlungsbetrag regeln, dann wünsche ich Ihnen wirklich alles Gute, das mit einem Euro pro aktivem Dienstjahr Einzahlung ein Kapitaldeckungsverfahren zu realisieren bei der aktuellen Zinslage am Markt – (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der CDU) es sei denn, Sie sind der Überzeugung, dass der Kommunale Sozialverband, der das dann machen soll, demnächst in hoch spekulative Derivate investieren soll, um das am Ende auch finanziell auch wirksam anlegen zu können. (Dr. Sören Voigt, CDU [zur AfD-Fraktion]: Das ist eine absolute Mogelpackung von Ihnen!) Das werden wir nicht unterstützen; vor diesem Hintergrund lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. – Nun erhält die SPD-Fraktion das Wort. Kollege Pallas, bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will die Feuerwehrrente einführen. Das ist kein sehr umfangreicher Gesetzentwurf, klingt zunächst mal einfach und logisch – aber, wie so oft, steckt der Teufel eben im Detail. Auch die SPD wollte schon einmal die Feuerwehrrente einführen: Das war vor elf Jahren. Dazu stehe ich auch, denn damals war das noch ein sehr neues Thema. Aber wir haben uns in der Zwischenzeit weiterentwickelt. Wir haben uns mit dem Thema beschäftigt und halten das inzwischen – nach Abwägung aller Effekte und Argumente – nicht mehr für sehr sinnvoll. Die wichtigsten Gründe: Eine Feuerwehrrente führt faktisch zu einer Zweiklassengesellschaft beim Ehrenamt. Wir müssen weiterhin für gute Arbeitsbedingungen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst sorgen – die Feuerwehrrente hilft dabei eben nicht. Dafür ist sie sehr teuer. Selbstverständlich – Herr Kuppi hat das sehr schön ausformuliert – freut sich jeder Kamerad, jede Kameradin darüber, wenn es solch eine Feuerwehrrente geben würde. Das ist doch gar keine Frage; das nimmt jeder gern mit. Aber Sie wissen – und Sie werden ja auch nicht müde, uns darauf hinzuweisen –, dass unsere Ressourcen als Freistaat Sachsen begrenzt sind. Und wenn ich dann die Wahl habe, ob ich in eine Feuerwehrrente investiere, die in 20 oder 30 Jahren zur Auszahlung kommt, oder in gute Arbeitsbedingungen bei den Ortswehren oder den Hilfsorganisationen, dann ist für mich klar, dass ich mich lieber um das Hier und Jetzt kümmere und dadurch die Motivation der Menschen steigere, in diese Ehrenämter zu gehen. (Zuruf von der AfD: Für zahllose Demokratie-Förderprojekte ist aber Geld da! – Weitere Zurufe von der AfD) Diese und andere Probleme haben sich im Ergebnis der Anhörung und der fachlichen Auseinandersetzungen in den Ausschüssen herauskristallisiert, und sie wurden auch durch sie nicht beseitigt. Ich will auf die wichtigsten eingehen. Problem 1: Gleichbehandlung im Ehrenamt. Warum sollen gerade Menschen, die sich ehrenamtlich in der Feuerwehr engagieren, eine Zusatzrente bekommen? Ist die Arbeit in der Feuerwehr wirklich mehr wert als in anderen Bereichen, zum Beispiel der ehrenamtlichen Palliativpflege oder im Sport oder in vielen anderen Bereichen? Dieses Problem ändern Sie nicht, indem Sie Ihren Ansatz von 5 Euro monatlicher Rente je Einsatzjahr bei der Feuerwehr auf 1 Euro gekürzt haben. Es bleibt eine Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt. Problem 2: Ihr monetärer Ansatz als vermeintliche Motivation. Die Erfahrung gerade auch aus Thüringen zeigt ja, dass dieser Ansatz einer Feuerwehrrente eben keine großen Auswirkungen auf Anmeldezahlen bei den Freiwilligen Feuererwehren hat. Wer heute 20 oder 30 Jahre alt ist, wird sich nicht für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr melden, um eine Mini-Zusatzrente in 20 oder 30 Jahren zu bekommen. Die Motivation entsteht durch ein gutes Gemeinwesen, Kameradschaft, durch Wertschätzung sowie gute Ausstattung und Arbeitsbedingungen in den Wehren, beim Katastrophenschutz oder beim PSNV, aber auch beim Ehrenamt im Allgemeinen, und darauf kommt es uns als SPD an. Als SPD beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit den Fragen, wie wir das Engagement der Feuerwehrmänner und -frauen attraktiver machen, die Ortswehren besser unterstützen können und den Kameradinnen und Kameraden die Unterstützung und Wertschätzung entgegenbringen können, die sie verdienen. Bei diesem Anspruch treffen wir uns. So ist es uns Anfang der letzten Legislaturperiode gelungen, zur Förderung der Nachwuchsarbeit beizutragen, indem wir die Jugendpauschale eingeführt haben – als Anreiz für die Kommunen, Kinder- und Jugendfeuerwehren vor Ort attraktiver zu machen. Diese Maßnahme zeigt Wirkung: In allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten verzeichnen wir Zuwachs beim Nachwuchs der Feuerwehr. Wie der Landesfeuerwehrverband jüngst mitteilte, war das sogar im ersten Corona-Jahr 2020 so, wo wir noch für alle Kommunen insgesamt eine leichte Steigerung verzeichnen konnten. 2018 haben wir mit dem Feuerwehrpaket ein ganzes Bündel von Maßnahmen umgesetzt, um damit die Kameradinnen und Kameraden vor Ort zu unterstützen. Einzelne Bausteine wurden schon genannt: die Bezahlung des Feuerwehrführerscheins, die Feuerwehrpauschale für die Gemeinden, die Jubiläumszuwendungen und auch die Erleichterung für die Beschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge. Ich nehme wahr, dass die Rückmeldung aus den Wehren da eher positiv war, auch weil die Wehren und auch die Gemeinden selbst entscheiden können, wie sie die Feuerwehrpauschale einsetzen. Das wurde als starkes Zeichen der Wertschätzung wahrgenommen. Wir haben uns auch darum gekümmert, dass keine unterschiedliche Behandlung der Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr, also den roten Organisationen mit den weißen Organisationen, stattfindet, Stichwort Helfergleichstellung. Wir haben dafür gesorgt, im ersten Schritt klarzustellen, dass es auch für die Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer Entschädigungen für Verdienstausfall gibt, damit sie tätig werden können. Wir haben uns für die Schaffung von Investitionsmitteln für die Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten eingesetzt, und wir setzen das aktuell auch fort. Wenn Sie sagen, es sei noch nichts passiert durch die Koalition, dann warten Sie einmal ein paar Tage ab. Wir werden in den Haushaltsberatungen der Ausschüsse sicher auch über dieses Thema sprechen können. In Vorbereitung ist zudem die große Novelle des Blaulichtgesetzes. Dabei können wir alle diese Fragen gern noch einmal beleuchten. Die weiteren ungelösten Probleme dieses Vorschlags möchte ich nur der Vollständigkeit halber nennen. Ihr Vorschlag ist finanziell unschlüssig und nicht gedeckt. Er ist auch rechtlich sehr ungenau, weil Sie zum Beispiel nicht klären, was Einsatzjahre eigentlich sind. Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf führt zu einer Zweiklassengesellschaft beim Ehrenamt, hat keinerlei Auswirkungen auf die Motivation, als junger Mensch in die Freiwillige Feuerwehr zu gehen. Außerdem ist der vorgeschlagene Finanzierungsweg unschlüssig, und er deckt die Kosten nicht. Die SPD-Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Jetzt könnten wir in eine zweite Rederunde einsteigen. Frage an die Fraktionen: Gibt es noch Redebedarf vonseiten der AfD, der CDU, der LINKEN, der BÜNDNISGRÜNEN oder der SPD? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Prof. Wöller, bitte schön.
Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Freiwilligen Feuerwehren, der Katastrophenschutz, der Rettungsdienst, sie alle kämpfen Tag für Tag für unsere Sicherheit. Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass bei uns Hilfe auch wirklich zur Stelle ist, wenn sie gebraucht wird. Dafür gilt jeder sächsischen Kameradin, jedem sächsischen Kameraden in Feuerwehr und Katastrophenschutz, dafür gilt allen Helfern beim Rettungsdienst mein Dank. Vor knapp zwei Jahren habe ich an dieser Stelle gesagt: Dieser Einsatz braucht einen zeitgemäßen gesetzlichen Rahmen, und genau einen solchen haben wir damals beschlossen. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Vorschlag der AfD möchte nun die bestehenden Regelungen um monetäre Aspekte ergänzen, und das, obwohl wir mit unseren Ehrenamtspauschalen bereits ein, wie ist ich finde, funktionierendes System haben, um bestimmte Dienste an der Allgemeinheit zu würdigen. Natürlich kann man immer fragen, inwiefern Ehrenamt zusätzlich honoriert werden sollte. Ganz grundlegend gehe ich darauf gleich noch einmal ein. Zuvor muss ich – wie viele meiner Vorredner auch – feststellen: Der hier vorgelegte Entwurf leistet zu dieser Diskussion leider keinen sinnvollen Beitrag. Erstens: Eine verbindliche Altersgrenze von 60 Jahren macht schon allein deshalb keinen Sinn, weil glücklicherweise viele Ältere auch darüber hinaus in ihren Einheiten tätig sind. Es kann niemand ernsthaft wollen, diesen Kameradinnen und Kameraden einen wichtigen Lebensinhalt und deren Einheiten so viel Erfahrung zu nehmen. Darauf hat meine Kollegin Nicolaus eindrucksvoll hingewiesen. Auch die Behauptung, es gebe kein Mitgliederwachstum, ist falsch. Ich möchte nur auf die Entwicklung der Kinderund Jugendfeuerwehren hinweisen, die wir nicht nur unterstützen, sondern auch verstärkt unterstützen. Sie haben nämlich ein Mitgliederwachstum 2019 zu 2018 gehabt. Selbst im letzten, coronabedingten Krisenjahr haben wir ein Wachstum, das zeigt: Die Feuerwehren haben Zulauf. Sie setzen auch auf die Jugend. Das ist eine Leistung, die die Kameraden in den Ortswehren und in den Stadtwehren erbracht haben. Das zu negieren hieße, diese Leistung zu negieren, für die ich außerordentlich dankbar bin und für die ich mich hier noch einmal herzlich bedanken möchte, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweitens – auch das ist angesprochen worden – privilegiert der vorliegende Entwurf das Engagement bei Hilfsorganisationen über Maß. Das ist anderen Ehrenamtlichen gegenüber, die ja ebenfalls Dienst an der Gesellschaft tun, schlicht nicht fair. Drittens bleibt die Frage nach der Finanzierung völlig unbeantwortet. Der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet kein Versicherungsmodell, sondern basiert auf einem ausschließlich durch den Landeshaushalt zu finanzierenden Kapiteldeckungsverfahren. Nur, die dafür verwendeten Berechnungen sind einfach schlicht falsch. Laut Ihren Angaben müssten allein für die 42 800 aktiven Angehörigen der Feuerwehren und die 6 600 aktiven Helfer im Katastrophenschutz insgesamt 3 Millionen Euro pro Jahr eingeplant werden. Zusätzlich sollen aber auch die bereits aus dem aktiven Dienst Ausgeschiedenen einen Leistungsanspruch erhalten, ohne dass hier ein Kapitalstock angespart werden konnte. Summa summarum könnte man mit Ihrem pro Jahr aufzubringenden Betrag selbst im besten Fall maximal 5 000 sogenannten Ruheständlern eine Feuerwehrrente zahlen. Viele Kameraden sind jedoch deutlich länger dabei, als von der AfD angenommen, weshalb das veranschlagte Budget eher für 2 000 bis 3 000 als für 5 000 jährliche Renten reichen würde. Selbst unter guten kapitalwirtschaftlichen Voraussetzungen wäre der kommunale Versorgungsverband nicht einmal ansatzweise in der Lage, die erforderlichen Zinsen für den tatsächlich bestehenden Mittelbedarf zu erwirtschaften. Genau dieses Problem hat übrigens in Thüringen dazu geführt, dass dem Land Mehrkosten von 2,3 Millionen Euro pro Jahr entstehen. Meine Damen und Herren der AfD, auch wenn Sie den vorgesehenen Einzelbetrag nun mittels Änderungsantrag senken wollen, ändert das nichts am Prinzip. An dieser Stelle komme ich zu dem für mich wichtigsten Punkt dieser Debatte: Ehrenamt ist Ehrenamt. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Gedanke, selbstlos für andere da zu sein, Schaden nimmt, umso mehr, da Geld eine Rolle spielt. Persönlich kenne ich weder bei der Feuerwehr noch im Sportverein nur einen Ehrenamtler, der sich für sein Engagement allein durch finanzielle Zuwendungen motiviert. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade in unserer heutigen Zeit ist es vielen Engagierten ein Grundbedürfnis, ein Zeichen von Freiheit und gelebter Solidarität, auch ohne klassische Gegenleistung für andere da zu sein. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Auch dies unterstützte die Staatsregierung in den vergangenen Jahren, gerade in den vorigen beiden Jahren in hohem Maße. Es ist darauf hingewiesen worden: die Verdoppelung der Investitionsförderung auf einen Betrag von jährlich 40 Millionen Euro, die Ehrenamtspauschale, die Jubiläumszuwendung, die gestiegene Unterstützung für die Kinderund Jugendfeuerwehr. Ich glaube, das ist ein Paket, das sich sehen lassen kann, um gerade diesen ehrenamtlichen Bereich in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu unterstützen. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Prof. Dr. Wöller. Da die Fraktionen keinen Redebedarf angemeldet haben, zumindest keinen zusätzlichen Redebedarf, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Drucksache 7/3920, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen und das Ganze im Block zu tun, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Dann werden wir jetzt abstimmen über die Überschrift, über Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – und über Artikel 2 – Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln inklusive der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? (Sebastian Wippel, AfD: Mal kurz zählen!) Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Somit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt worden. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Deshalb meine Frage an die AfDFraktion: Wünscht die AfD-Fraktion eine Schlussabstimmung? – Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Drucksache 7/4737, Gesetzentwurf Drucksache 7/5841, Beschlussempfehlung Bevor die Fraktionen das Wort ergreifen, frage ich den Berichterstatter: Herr Wippel, möchten Sie zuvor sprechen? – Das sehe ich nicht. Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun an die Fraktion der CDU und in diesem Zusammenhang an Herrn Kollegen Markert. Bitte schön.
Jörg Markert CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im Folgenden zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 sprechen. Lassen Sie mich zunächst den derzeitigen Stand darlegen, dann auf die Neuerungen des Gesetzes eingehen und schließlich eine zusammenfassende Beschlussempfehlung abgeben. Wo stehen wir heute? – Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag tritt am 30. Juni 2021 durch Befristung außer Kraft. Es ist daher notwendig, bis zu diesem Zeitpunkt eine Anschlussregelung in Form eines neuen Glücksspielstaatsvertrages zu schaffen. Die Ratifizierung muss von mindestens 13 der 16 Bundesländer bis zum 30. April 2021 erfolgen. Für das Inkrafttreten am 1. Juli ist es daher wichtig, dass das Gesetz hier im Sächsischen Landtag beschlossen wird. Neben den formalen Rahmenbedingungen sieht das neue Gesetz gegenüber dem bisherigen Staatsvertrag einige inhaltliche Erweiterungen vor. Während die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel im Internet bisher in Gänze verboten war, begegnet der neue Glücksspielstaatsvertrag einer gewissermaßen unglücklichen Entwicklung der vergangenen Jahre; gemeint ist die Zunahme illegalen Glücksspiels im Internet. Damit wären wir bei einer Kernposition des neuen Gesetzes. Es geht darum, legale Möglichkeiten des Glücksspiels auch im Internet zu schaffen, um eine bessere Kontrolle für die Spieler in einem legalen Spielumfeld gewährleisten zu können. Man spricht von einer Kanalisierungsfunktion. Lassen Sie mich auf einige Inhalte genauer eingehen. Der in Rede stehende Staatsvertrag hat im Kern die Aufgabe, ab seinem Inkrafttreten die glücksspielrechtlichen Grundlagen neu zu ordnen. Dabei sollen jedoch die ehernen Grundsätze und Ziele des Vertrages nicht angetastet werden, zum Beispiel die Spielsuchtprävention und -bekämpfung, die Kanalisierung von Spielern und Spielen hin zu des Entwurfs Glücksspielstaatsvertrag 2021 der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport legalen, kontrollierten Angeboten zur Vermeidung und Bekämpfung von illegalem Glücksspiel auf Schwarz- und Graumärkten oder auch der Jugend- und Spielerschutz. Wie bereits eingangs hervorgehoben, sieht eine entscheidende Neuerung des Staatsvertrages Regelungen für das Glücksspiel im Internet vor. Es soll unter strengen Auflagen erlaubt werden. Diese Auflagen sehen einige systematische und miteinander verschränkte Maßnahmen vor. Dies sind im Einzelnen die Pflicht eines jeden Spielers zur Registrierung, ein Spielersperrsystem, ein Spielerkonto mit einem Einzahlungslimit, eine Aktivitätsdatei, die das parallele Spielen verhindert, eine anbieterseitige Früherkennung von Suchtindikatoren sowie eine zentral geführte behördliche Datei, die die Mehrfachregistrierung bei verschiedenen Anbietern verhindern soll. Wie bewerten wir dies? – Es ist unstrittig, dass der uns vorliegende Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages eine Verbesserung der althergebrachten Regeln bedeutet. Durch die Erweiterung des Regulariums auf das OnlineGlücksspiel wird eine Regelungslücke geschlossen. Zugleich wird die bundesweite Gültigkeit hergestellt. Es ist sowohl bei den Beratungen als auch bei den diesen begleitenden Anhörungen deutlich geworden, dass teilweise veraltete Annahmen oder Sichtweisen bestehen und damit oft nicht auf einer aktuellen wissenschaftlichen Basis argumentiert wird. Das betrifft zum Beispiel die Kriterien für den Jugend- und Spielerschutz, die Annahmen über die Suchtgefahren der verschiedenen Spielarten oder ganz konkret auch die Auswirkung der Abstände von Spielangeboten untereinander. Daher ist darauf hinzuweisen, dass eine Änderung des Staatsvertrages selbst zwar nicht möglich ist, jedoch das folgende länderspezifische Ausführungsgesetz, mit dem wir uns hier noch befassen werden, die Chance bietet, sich einigen Aspekten noch einmal genauer zuzuwenden und entsprechend regulierend nachzuarbeiten. Man könnte ein verstärktes Augenmerk auf die Qualitätskriterien legen, etwa bei der Suchtprävention. Wir könnten aber auch wissenschaftliche Befunde einfließen lassen, die zum Beispiel verstärkte Schulungen von Glücksspielpersonal vorsehen, um nur einige zu nennen. Im federführenden Innenausschuss ergab die Abstimmung ein klares Votum zugunsten der Annahme des Gesetzentwurfes der Staatsregierung. Ich empfehle dem Hohen Haus daher, dem Beschluss des Innenausschusses zu folgen und für die Annahme des neuen Glücksspielstaatsvertrages zu stimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Markert für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Zickler.
Hans-Jürgen Zickler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Glücksspielwesen in Deutschland ist Ländersache. Darum müssen wir heute über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beschließen. Wir als AfD-Fraktion sehen die dringende Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Regelung; aber das, was hier von der Staatsregierung als Lösungsvorschlag der Bundesländer vorgelegt wird, ist für uns unbefriedigend. Die Geschichte dieses Staatsvertrages ist eigentlich typisch für Ihr gegenwärtiges Regierungshandeln. Probleme wurden jahrelang einfach nicht gesehen, technische Entwicklungen teilweise ignoriert. Es haben sich Märkte entwickelt, und man hat einfach zugeschaut. Jahrelang waren die Probleme mit den illegalen Wettanbietern bekannt, trotzdem war man über lange Zeiträume nicht in der Lage, mit einem Gesetz für Recht und Ordnung zu sorgen. Milliardenumsätze mit illegalen Wetten wurden im Internet erzielt, Steuern in Steueroasen verkürzt, Suchtprävention verhindert, legale Anbieter schlecht geschützt. Ob mit dem neuen Staatsvertrag eine Besserung erreicht wird, können wir als AfD-Fraktion nur hoffen. Da die Situation derzeit aber völlig unbefriedigend ist, kann es eigentlich nur besser werden. Auch wir erkennen an, dass es innerhalb der Bundesländer zu einem Kompromiss kommen musste; allerdings haben wir auch bei der Anhörung zum Staatsvertrag ziemlich deutlich gesehen, welche Schwachstellen aus Sicht der Fachleute heute schon zu erkennen sind. So wurde vom Präsidenten des Deutschen Sportwettenverbandes rundheraus erklärt, dass einige Vorgaben des Staatsvertrages einfach an der technischen Realisierbarkeit scheitern werden. Auch die Ausstattung der zu schaffenden Aufsichtsbehörde ist viel zu gering dimensioniert. Keiner der Experten lieferte eine schlüssige Begründung für das Einzahlungslimit von 1 000 Euro. Den Ausführungen war ebenso zu entnehmen, dass auch steuerlich nicht alles zufriedenstellend geregelt ist. Ob mit dem Staatsvertrag genug für die Suchtprävention – ein wichtiges Thema – getan wird, bleibt eigentlich auch nur zu hoffen. Wir als AfD-Fraktion sehen auch noch ein anderes Problem: In unseren Städten sind in den Jahren ohne durchgreifende Regelungen viele illegale Strukturen im Wettspielbereich entstanden. Diese haben ein Eigenleben entwickelt. Wir wünschen der Staatsregierung die Kraft, hier für Recht und Ordnung zu sorgen. Die AfD-Fraktion schließt sich den Aufforderungen der Experten aus der Anhörung an, die Entwicklung von Anfang an sorgfältig zu beobachten und in Zukunft schneller auf sich eventuell abzeichnende Fehlentwicklungen zu reagieren. Wir sehen die Mängel im Staatsvertrag. Aber wie ich schon erwähnt habe, sehen wir auch die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Regelung. Ich empfehle meiner Fraktion darum, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Zickler für die AfD-Fraktion. Nun spricht die Fraktion DIE LINKE, Kollegin Köditz, bitte schön.
Kerstin Köditz Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 – worum geht es? Im Vorblatt findet sich die schöne Formulierung: „Kanalisierung des natürlichen Spieltriebes der Bevölkerung“. Mal ehrlich – ich kenne eine Menge Leute, die haben diesen Trieb bei sich irgendwie komplett abgetötet, und andere, die das Spielen gerade in Pandemiezeiten neu entdecken, in der Familie oder mit Freund(inn)en. Aber Achtung! Skat nicht mit Angehörigen aus drei Haushalten! Das kann aktuell schon zu einem Polizeieinsatz führen – Verstoß gegen die Corona-SchutzVerordnung. Schon im Vorblatt gibt es also den Verweis auf eine aus wissenschaftlicher Sicht völlig überalterte Vorstellung von Trieben. Selbst für Anhänger von Freud dürfte es einen Unterschied zwischen Spieltrieb und Glücksspiel geben. Völlig absurd wird es aber, wenn man sich die im Innenausschuss formulierte Überlegung auf der Zunge zergehen lässt: „Gerade im Online-Bereich können wir das Glücksspiel nicht verhindern oder auch nur kontrollieren. Also legalisieren wir es doch. Dann können wir es kontrollieren und über Jugendschutz und Suchthilfe reden.“ Tolle Logik! Das empfehlen wir als LINKE auch gern für den Umgang mit Cannabis. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir lehnen diesen Staatsvertrag ab. Wir sagen: So funktioniert parlamentarische Demokratie nicht. Am 27. Oktober 2020 hat jemand für den Freistaat Sachsen den Vertrag unterschrieben. Wer, ist nicht erkennbar. Beim Unterschriftskrakel gibt es oben ein Pünktchen. Es kann also nicht der Herr Kretschmer gewesen sein. Am 2. Dezember wird der Gesetzentwurf dem Landtag übermittelt, über einen Monat später. Am nächstmöglichen Termin, dem 21. Januar, steht er beim Innenausschuss auf der Tagesordnung. Ein Abgeordneter der Koalition beantragt eine Anhörung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Exakt!) Diese wird für die nächste planmäßige Innenausschusssitzung am Donnerstag, dem 11. März, angesetzt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehr wohl!) Die Anhörung findet statt. Während der Anhörung erreicht die Mitglieder des Innenausschusses die Einladung zu einer Sondersitzung des Innenausschusses für Dienstag, den 16. März. Dazwischen lagen, zwei, zweieinhalb Arbeitstage. Plötzliche Eile. Warum? Ganz einfach. Ich zitiere Artikel 35 Abs. 1: „Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Sind bis zum 30. April nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.“ Der Staatsvertrag muss also unbedingt ins März-Plenum, weil wir im April kein Plenum haben. Wir Sachsen wollen doch Musterschüler(innen) sein und zu den ersten 13 gehören. Für Änderungsanträge ist kaum Zeit. Der anhörungsbeantragende Koalitionsabgeordnete: „Aber das ist doch ein Staatsvertrag. Da können wir doch nichts ändern.“ Stimmt. Aber zwischen Artikel 1, Zustimmung zum Staatsvertrag, und Artikel 2, Inkrafttreten, hätte auch gut ein Artikel mit Umsetzungsbestimmungen für den Freistaat Sachsen gepasst, und zwar nach einer sehr interessanten Anhörung mit sehr vielen Hinweisen. Niemand von den Sachverständigen hatte keine Änderungshinweise. Querbeet ging es dabei vom Datenschutz über die Verwendung des Begriffs Spieltrieb zur hohen Steuerbelastung, zu fehlender Forschung, Hinterfragung von Abstandsregelungen, wenn es um Online-Geschäfte geht, bis hin zu Zuschriften auf die Gewährleistung von Jugendschutz und Spielsuchtprävention. Wir würden dann gern noch über die Verwendung der eingenommenen Mittel reden. Anhörungsbeantragender Koalitionsabgeordneter: „Das können wir doch alles beim Ausführungsgesetz beraten. Da unterstützen wir Sie gern im Beratungsverlauf.“ Dann sage ich: „Dann kann der Innenausschuss auch gleich heute beschließen.“ Dann: „Das mit dem Ausführungsgesetz dauert noch, aber da können wir noch eine Anhörung machen. Da haben wir alle Zeit, die Sie brauchen.“, so der anhörungsbeantragende Koalitionsabgeordnete. Dann kam der Zeitplan zum Ausführungsgesetz ganz offiziell über die Staatsregierung an die Mitglieder des Innenausschusses: 15. Juni zweite Kabinettsbefassung, Einbringung in den Sächsischen Landtag; 8. Juli erste Behandlung im Innenausschuss. Und fett gedruckt dazu – ich zitiere –: „Da der Glücksspielstaatsvertrag 2021 am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, sollte das Ausführungsgesetz zeitnah beschlossen werden. Nur auf dieser Basis kann der neue Staatsvertrag rechtlich vollzogen werden.“ Ich hoffe, Sie wissen alle, wie viel Zeit wir für die parlamentarische Beratung haben. Aber wenigstens gehören wir als Sachsen zu den 13 Ländern, die pünktlich ihre Ratifizierung abliefern. Für mich hat das nichts mehr mit Demokratie zu tun. So machen wir Parlamente überflüssig. Mit dem Glücksspiel wird so viel Leid angerichtet. Dieses Agieren ist ein Schlag ins Gesicht der von Spielsucht Betroffenen und ihrer Angehörigen und Freunde und Freundinnen. Der Staat verdient daran, aber nicht mit uns! Wir sagen Nein zu diesem Staatsvertrag, und wir sagen Danke all jenen, die sich in der Suchthilfe und Prävention engagieren. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zu Beginn: Frau Kollegin Köditz, wir brauchen uns jetzt nichts vorzumachen. Dann oute ich mich jetzt einmal als – wie haben Sie es so schön formuliert? – anhörungsbeantragender Abgeordneter der Koalition. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Ich erwähne nur kurz, dass die Hälfte von dem, was Sie zitiert haben, in der Obleuterunde diskutiert wurde und es eine Frage des Stils ist, wie wir zukünftig im Innenausschuss miteinander umgehen. Aber eines finde ich ein bisschen putzig: Auch Ihnen ist es nicht aufgefallen – ich gebe offen zu, dass wir das übersehen haben –, als wir die Anhörung beantragt haben, dass wir im April keine Sitzung des Landtags haben. Ja, das war ein Fehler. Ja, das ist keinem in diesem Innenausschuss aufgefallen. Ich als Parlamentarischer Geschäftsführer meiner Fraktion sage: Ich hätte mir am liebsten selbst auf den Kopf gehauen, weil das nicht passieren darf. Aber es ist niemandem aufgefallen. Sich jetzt hier hinzustellen, auf die Koalition zu zeigen und zu sagen, dass es nur der Koalition nicht aufgefallen sei, ist unredlich. Das können Sie als Opposition gern machen, aber Sie dürfen auch mitdenken und Schaden von diesem Land abwenden. Ich glaube, das ist der Grundsatz, dem Sie als Abgeordnete auch folgen sollten. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD –
Kerstin Köditz Die Linke
Wir müssen nicht zu den ersten 13 gehören!) – Was heißt denn, Sie müssen nicht zu den ersten 13 gehören, Frau Köditz? Wenn das alle Länder machen, dann tritt der Staatsvertrag nicht in Kraft. Wenn sich jedes Land hinstellt und sagt: Nein, wir müssen nicht zu den ersten 13 gehören, dann gehört kein Land zu den ersten 13, und dann geht der Staatsvertrag über die Wupper. Das ist doch der Punkt. Das, was Sie machen, ist Glücksspiel par excellence beim Glücksspielstaatsvertrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Ich sage Ihnen eines: Beim Ausführungsgesetz bin ich relativ entspannt, weil auch die Staatsregierung hineinschreibt: Das soll schnell kommen. Ja, mein Gott: „sollen“ ist nicht „müssen“. Beim Glücksspielstaatsvertrag sind wir an eine Frist gebunden, was die Ratifikation angeht. Von daher sehe ich einem geordneten parlamentarischen Verfahren mit Freude entgegen. Ich verstehe die inhaltlichen Argumente, aber die Verfahrensargumente verstehe ich nun wirklich nicht. Beieinander sind wir übrigens beim Umgang mit Staatsverträgen. Da bin ich vollkommen bei Ihnen. Wir haben generell das Problem, dass wir bei Staatsverträgen in einem sehr ambivalenten Gesetzeswerk unterwegs sind. Einerseits sind Staatsverträge der Versuch des Ausdrucks eines starken Föderalismus im Bundesgebiet, nämlich die Dinge, die wir landesrechtlich zugewiesen haben – bei denen man aber festgestellt hat, dass es nicht klug ist, wenn jedes Land das selbst regelt –, einer einheitlichen Regelung zuzuführen. Andererseits ist es so, dass wir als Land möglichst wenige Staatsverträge haben sollten, weil sie sich zunächst unserem Einfluss in der Gestaltung entziehen. Das ist ein Problem. Dass das jetzt ein Angriff auf die Demokratie ist, kann ich nicht erkennen. Damit bin ich etwas vorsichtiger. Immerhin akzeptieren das alle Ministerpräsidenten unabhängig ihrer Parteifarbe: Kollege Kretschmann in Baden-Württemberg genauso wie der Kollege Ramelow, die nun beide unseren Parteifarben angehören. Es ist nun einmal so, dass das eine probate Entwicklung von Rechtsetzung in Deutschland ist und die Landtage anschließend nicht mehr die Chance haben, damit umzugehen, weswegen sie viele ihrer Änderungsvorhaben hätten gar nicht umsetzen können, weil dazu der Staatsvertrag geändert werden müsste. Jetzt sehe ich aber ein Problem, über das man trefflich streiten kann und bei dem auch bereit bin, durchaus darüber zu diskutieren. Wir haben es erneut mit einer Situation zu tun, dass wir keine frühzeitige Einbeziehung des Landtags bei der Vorunterrichtung des Glücksspielstaatsvertrages hatten. Das ging nämlich tatsächlich Knall auf Fall. Denn wenn man sich das einmal genau anschaut, sind wir nicht zu dem Zeitpunkt darüber informiert worden, an dem der Staatsvertrag mit einer Vorunterrichtung noch ausgestaltbar gewesen wäre. Dazu verweise ich dann doch einmal auf den § 65 Abs. 2 unserer Verfassung, wonach der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung der Staatsregierung und des Landtages bedarf. Dazu sage ich dann schon: Wenn man dem Landtag nicht genügend Gelegenheit gibt, dann werden wir der gesetzlichen Notwendigkeit dort nähertreten müssen, zur Parlamentsinformation bei Staatsverträgen auch klare Fristen einzuziehen, wann die Vorunterrichtungen zu übermitteln sind. Denn was nicht funktioniert, ist, dass wir zu einem Zeitpunkt die Vorunterrichtung erhalten, bei dem der Staatsvertrag schon nicht mehr ausgestaltungsfähig ist. Das ist aber auch ein Problem der Staatsvertragsgenese in Deutschland. Von daher hängt ein großer Rattenschwanz dran. Aber nun zum Glücksspielrecht: Wir sind bekanntlich in einer Materie, die sich seit dem ersten Glücksspielstaatsvertrag in einer Art Dauerreparaturschleife befindet. Zwischen Europarecht, nationaler Rechtsprechung und politischer Zielsetzung kann man sich am Ende immer eines sicher sein: Der Beschluss eines Staatsvertrages führt dazu, dass der nächste Staatsvertrag zum Glücksspielrecht schon in der Schublade liegt, der die Fehler des ursprünglichen Vertrages kompensiert. Auch der derzeitige Vertrag baut auf dem ursprünglichen Vertrag auf und hält an den grundsätzlichen Zielen in der Glücksspielregulierung fest. Er sieht sich aber nunmehr in der Lage und entscheidet das auch, dass zukünftig die Regulierung von Glücksspielen im Internet vorgenommen wird. Erstmals werden Onlineangebote erlaubt, um den unregulierten Grau- und Schwarzmarkt zu bekämpfen, auf dem sich der Sportwetten- und Casinoanbietermarkt bisher abgespielt hat. Auch wir BÜNDNISGRÜNE haben uns dabei die Entscheidungsfindung nicht einfach gemacht, da uns klar ist, dass mit der Regelung eine Ausweitung der Angebote einhergeht und damit natürlich auch ungewünschte Effekte dabei sind. Das hohe Suchtpotenzial des Glücksspiels und die Erweiterung, die mit der Liberalisierung des Glücksspiels im Internet einhergeht, sind als kritisch und potenziell gefährdend anzusehen, das ist richtig. Allerdings regelt der Staatsvertrag nicht nur die Legalisierung von Onlineglücksspiel, sondern er trifft sehr umfassende flankierende Maßnahmen, wie beispielsweise das Spielerkonto, die Sperrdatei und die Limitdatei. Durch Spieler schützende Maßnahmen wie diese soll das Spiel begrenzt werden; anders als auf dem Grau- und Schwarzmarkt, bei dem es das alles nicht gibt. Der Spielsucht und der Überschuldung einzelner Spieler soll damit gezielt entgegengetreten werden. Ich glaube, allen Sachverständigen in der Anhörung war klar, dass es für überschuldete und süchtige Spielerinnen und Spieler immer Wege und Möglichkeiten geben wird, ihrer Sucht nachzugehen. Dagegen kommt auch die beste Regulierung nicht an. Aber wir begrenzen den Teil, den wir in anderen Fällen nicht regeln können. Der nun vorliegende Staatsvertrag bietet die Chance zur Regulierung durch Liberalisierung; denn den Grau- und Schwarzmarkt kann ich nicht gesetzlichen Regelungen wirksam unterwerfen, sondern nur durch Verfolgung. Diese erweist sich aber stellenweise als unmöglich, wenn die Anbieter beispielsweise außerhalb der Europäischen Union sitzen. Dabei gilt – da bin ich ganz ehrlich –, das Glücksspiel im Internet möglichst in legale Wege zu kanalisieren. Ich fand den Vergleich gar nicht so schlecht, weil wir als GRÜNE uns genau diesen Ansatz seit jeher bei der Legalisierung von Cannabis wünschen: Regulierung durch Liberalisierung, indem es dann aus dem Grau- und Schwarzmarkt herausgeht. Von daher unterstützen wir diesen Weg beim Staatsvertrag ausdrücklich. Wir werden dem Staatsvertrag deshalb auch zustimmen. Dass der Staatsvertrag viele Problempunkte hat, ist vollkommen klar. Dass die vorgesehene gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder noch nicht aufgebaut ist, sie erst mal eingerichtet werden muss und sicherlich einen längeren Zeitraum benötigt, ehe sie durchschlägt, ist auch klar. Aber dass hier der Versuch einer klugen landesweiten, übergreifenden Regulierung unternommen wird, ist richtig und auch wichtig. Ein weiteres Problem ist, dass mit den notwendigen Maßnahmen zum Spielerschutz datenschutzrechtlichen Eingriffe einhergehen. Bei der geplanten Aufsichtsbehörde sollen die zentralen Dateien eingerichtet werden, damit zum Beispiel die Daten für die Sperrung von Spielerinnen und Spielern gespeichert werden. Dabei geht es nicht nur um Name, Geburtsdatum und Adresse, sondern auch um Lichtbilder, Grund und Dauer der Sperre sowie der Name der meldenden Stelle. Hinzu kommt eine Reihe von Dokumenten, die zur Sperre führen können. Da es solche Sperrdateien bereits gibt, hält sich unsere Kritik grundsätzlich in Grenzen. Die Kritik der Datenschutzbeauftragten der Länder betraf vor allem die Limitdatei, die quasi eine Live-Abgleichdatei der eingeworfenen Limits und abgerufenen Spiele ist, was am Ende zu einer permanenten Onlineüberwachung von Spielerinnen und Spielern führt, die aus unserer Sicht erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet. Zudem enthält der Staatsvertrag auch Regelungen zur algorithmischen Bewertung, zur Identifizierung von suchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern, die nach unserer Auffassung möglicherweise mit der Datenschutzgrundverordnung in der Form nicht vereinbar sind. Ich halte diese Kritik durchaus für durchgreifend und bin, wie gesagt, mit der datenschutzrechtlichen Ausgestaltung alles andere als zufrieden. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat vor einer Totalüberwachung von Spielern gewarnt. Auch bei mir schlägt der Gefahrenanzeiger an dieser Stelle eher für den Datenschutz als für den Spielerschutz aus. Wir werden diesem Staatsvertrag aber auch deshalb zustimmen, weil klar ist, dass bei allen damit die Erwartung verbunden ist – das hat die Anhörung sehr deutlich ergeben –, dass das Glückspielrecht so oder so weiterentwickelt wird und diese erheblichen Webfehler, die man, glaube ich, auch nicht leugnen kann, bereits mit dem nächsten Glücksspielstaatsvertrag oder in Ausführungsgesetzen beseitigt werden. Von daher ist uns eine unvollkommene Regelung an dieser Stelle lieber, als gar keine Regelung zu treffen. Es ist in diesem Fall tatsächlich besser, schlecht zu regeln als gar nicht zu regeln. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun für die SPD-Fraktion Kollege Pallas; bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Mit nur wenigen Klicks kann man beim Online-Glücksspiel viel Geld verspielen. Deshalb war es bisher in allen Bundesländern illegal, außer in Schleswig-Holstein. Doch der Schwarzmarkt blüht, das haben wir in den vorangegangenen Reden auch schon gehört. Glückspielsüchtige stürzen sich und ihre Familien ins Unglück. Der uns vorliegende Glücksspielstaatsvertrag soll als neues, bundesweit einheitliches Regelwerk das OnlineGlücksspiel in geregelte Bahnen lenken und so Spielerinnen und Spieler vor der Suchtfalle schützen. Es ist ein sinnvolles Vorhaben; im Ausführungsvertrag wird es aber notwendig sein, Suchtprävention und Suchtbekämpfung noch stärker in den Blick zu nehmen. Wir müssen uns mehr auf die Verlierer des Glücksspielsystems konzentrieren, und das sind nun mal die Süchtigen. Spielsucht ist eine genauso gefährliche Erkrankung wie Sucht nach anderen Stoffen. Wenn wir es als Staat akzeptieren und daran partizipieren, dass es Glücksspiel gibt, dann haben wir auch die Pflicht, für die Verlierer dieses Systems zu sorgen. Das, was wir in Sachsen und in Deutschland insgesamt brauchen, ist eine effektivere Glücksspielsuchtprävention. Spielsucht nimmt auch in Sachsen zu. Die Zahl der Süchtigen ist zwar noch relativ niedrig, aber es zeichnet sich ein steigender Trend ab. Nach den Angaben der AOK PLUS stieg in Sachsen und Thüringen die Zahl der pathologischen Spielsüchtigen je 100 000 Versicherter, die sich in stationäre oder ambulante Behandlung begeben haben, in den Jahren 2016 bis 2019 von 34 auf immerhin 39 rechnerische Menschen. Glücksspielsucht ist erst seit dem Jahr 2004 eine anerkannte Erkrankung. Sie ist offenbar noch nicht bekannt genug, und die Scham ist, wie auch bei anderen Suchterkrankungen, groß. Deshalb werden Therapien oftmals erst sehr spät in Angriff genommen. Durch den Lockdown haben sich auch die Online-GamingNutzungszeiten vor allem jüngerer Menschen deutlich erhöht. Die Suchtberatungsstelle des Advent-Wohlfahrtswerkes in Chemnitz gibt an, dass sich im letzten Jahr die Anträge für eine stationäre Therapie in Sachsen verdoppelt haben. Hier müssen wir genau hinschauen und gegebenenfalls nachsteuern. Es muss Schluss damit sein, dass die Spielsucht und deren schlimme Folgen als Kollateralschaden eines boomenden Glücksspielmarktes hingenommen werden. Aber, meine Damen und Herren, die Ministerpräsidenten haben sich im März auf diesen Staatsvertrag geeinigt, der letztendlich vorsieht, Online-Glücksspiel zu legalisieren. Auch wenn ich verstehe, dass manch einer Probleme mit diesem ordnungspolitischen Ansatz hat, kann ich dennoch nachvollziehen, was Kollegin Köditz und Valentin Lippmann als Argument gebracht haben. Es gibt durchaus die berechtigte Hoffnung, mit einer Liberalisierung eben auch diesen Bereich der Branche aus der juristischen Grauzone oder aus dem Schwarzmarkt zu holen und ihn damit bändigen zu können. Aber die Anbieter dieser Spiele sitzen nicht selten auf Malta, oder sie operieren aus anderen Staaten wie Russland und China. Das macht die Überwachung nicht gerade einfacher. Das Internet und die internationalen Zahlungsströme sind nicht leicht zu überwachen, und wir leben nun einmal im globalen Zeitalter. Wir werden also nicht alle dunklen Ecken illegalen Glückspiels im Netz ausleuchten können. Einzelstaaten kommen dabei schnell an ihre Grenzen. Deswegen liegt auch in Sachsen-Anhalt eine große Verantwortung, denn dort soll die neue Glücksspielbehörde ihren Sitz haben und bundesweit die Überwachung der neuen Spielregeln übernehmen. Ich hoffe, dass die Behörde es schafft und alles dafür tut, den Staatsvertrag so umzusetzen, dass die Menschen in unserem Land vor den Gefahren der Spielsucht bestmöglich geschützt werden und manche Spieleanbieter im Netz uns nicht mehr auf der Nase herumtanzen. Meine Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis, dass bei uns zum vorliegenden Staatsvertrag nicht nur Begeisterung herrscht; das haben wir in der Debatte auch schon von anderen Fraktionen gehört. Die Regelung ist sicher nicht optimal. Sie stellt aber gleichwohl eine deutliche Verbesserung zum gesetzlosen Zustand her, den wir bisher auf dem Markt haben. Das bundesweite, übergreifende Sperrsystem, das Einsatzlimit – obwohl noch einmal über die 1 000 Euro gesprochen werden muss –, die Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits, die Stärkung des Vollzugs und der Kontrolle durch eine zentrale Behörde in Halle sind lobenswert, und es ist wichtig, den nächsten Schritt bei der Glücksspielregulierung jetzt bundesweit zu gehen. Weitere Schritte müssen folgen. So gilt für die SPD: Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist vor dem Ausführungsgesetz, ist vor dem nächsten Glücksspielstaatsvertrag. Daher stimmt die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, wenn gewünscht. – Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte schön.
Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Regierungschefs der Länder auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 verständigt. Dies ist eine gute Nachricht für Anbieter und Spieler. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 soll den derzeitigen Glücksspielstaatsvertrag ablösen, der mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft tritt. Der jetzige Gesetzentwurf knüpft an die bestehenden Regelungen an und entwickelt sie in entscheidenden Punkten weiter. Wir kanalisieren den natürlichen Spieltrieb in geordnete Bahnen, wir verbessern den Spielerschutz und wir bekämpfen den bestehenden Schwarzmarkt. Das grundsätzliche Internetverbot behalten wir bei, aber wir lockern es. Dieser Glücksspielstaatsvertrag erlaubt daher virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und OnlineCasinospiele. Auch im Bereich der Sportwetten setzt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 einen neuen Akzent. Er erlaubt künftig Live-Ereigniswetten und damit zum Beispiel auch die Wette auf das nächste Tor. Meine Damen und Herren! Wir wollen auch die Spieler besser schützen. Daher treffen wir neue Maßnahmen für das Online-Glücksspiel: ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von grundsätzlich 1 000 Euro monatlich, eine zentrale Limitdatei zur Kontrolle der Einhaltung der Limits, eine zentrale Datei zur Verhinderung parallelen Spielens bei mehreren Anbietern gleichzeitig, ein automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielern – Safe-Server-System. Darüber hinaus weiten wir das Spielersperrsystem aus und erfassen künftig auch Anbieter des gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen und Gaststätten. Um den Vollzug zu stärken, führen wir neue Befugnisse ein, zum Beispiel die IPSperre. Vor allem aber errichten die Länder eine zentrale Behörde für den Bereich des Online-Glücksspiels in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mitteldeutschland, in Halle an der Saale. Meine Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Mit den bestehenden neuen Regelungen stellen wir das Glücksspiel in Deutschland auf eine neue und dauerhafte rechtsund zukunftssichere Grundlage. Dies nützt den Anbietern, vor allem aber auch den Spielern selbst. Ich möchte bei dieser Diskussion noch einmal deutlich machen, was die Alternative ist: Kein Glücksspielstaatsvertrag bedeutet keine Regulierung. In den Anhörungen ist immer wieder herausgearbeitet worden: Wir verzichten darauf und dann wird automatisch der Schwarzmarkt verschwinden. Dem ist nicht so. Wir brauchen diese Regulierungen, und diese Regulierung heißt, dass sie in der nahen Zukunft noch angepasst werden soll und sich fortentwickeln muss. Ich danke allen, die an diesem wichtigen Staatsvertrag mitgearbeitet haben, und bitte Sie hiermit um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Prof. Wöller für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt, wenn es keinen Widerspruch gibt, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021, Drucksache 7/4737, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/5841, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor, und damit kann ich Ihnen, meine Damen und Herren, vorschlagen, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Wenn es keinen Widerstand dagegen gibt, verfahren wir so. Damit rufe ich die Überschrift auf. Wer der Überschrift die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmenthaltungen und noch mehr Stimmen dagegen ist der Überschrift trotzdem so zugestimmt. (Zurufe) – Entschuldigung, wir wiederholen die Abstimmung. Die AfD hat sich enthalten an der Stelle? – Gut, wir wiederholen es trotzdem noch einmal, damit es hier für das Protokoll keine Missverständnisse gibt. Wer stimmt für die Überschrift? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke schön. Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und noch mehr Stimmenthaltungen ist der Überschrift trotzdem zugestimmt. Wir kommen jetzt zu Artikel 1 zum Glücksspielstaatsvertrag 2021. Wer stimmt dafür? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Wieder das gleiche Abstimmungsverhalten. Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und noch mehr Stimmenthaltungen ist Artikel 1 damit trotzdem zugestimmt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Ausführungsgesetz zum Drucksache 7/5025, Gesetzentwurf Drucksache 7/5839, Beschlussempfehlung Es ist bis dato keine Aussprache vorgesehen. Ich frage trotzdem den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Lippmann, ob er das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall; vielen Dank. Da es keinen Aussprachebedarf gibt, stelle ich den Gesetzentwurf zügig zur Abstimmung. Aufgerufen ist der Entwurf eines Sächsischen Ausführungsgesetzes zum eIDKarte-Gesetz, Drucksache 7/5025. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/5839. Es liegen keine Änderungsanträge dazu vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in dieser Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen worden ist, paragrafenweise abzustimmen. Findet das Ihre Zustimmung? – Jawohl. Wir kommen zu Artikel 2. Wer stimmt dafür? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und noch mehr Stimmenthaltungen ist damit Artikel 2 zugestimmt. Wir kommen jetzt zum letzten Abschnitt, „Inkrafttreten“ und „Bekanntmachung“. Wer stimmt dem zu? – – (Kurze Abstimmung der Präsidentin mit dem Juristischen Dienst) Es gab kleinere Unstimmigkeiten bei der Abstimmung, mein Fehler. Wir sind eigentlich schon fertig mit der Abstimmung, nämlich mit Artikel 2. Jetzt lasse ich über den Gesetzentwurf in Gänze abstimmen. Ich stelle jetzt den Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Gänze zur Abstimmung. Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und vielen Stimmenthaltungen ist damit der Entwurf als Gesetz beschlossen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. – Ich sehe keinen Widerspruch dagegen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs eID-Karte-Gesetz (SächsAGeIDKG) der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Wir verfahren so und ich stelle als Erstes die Überschrift zur Abstimmung. Wer gibt der Überschrift die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und vielen Stimmenthaltungen ist der Überschrift somit zugestimmt. Wir kommen zu § 1, Zuständige Behörden. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und vielen Stimmenthaltungen ist § 1 zugestimmt. Wir kommen zu § 2, Inkrafttreten. Wer gibt dem die Zustimmung. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und vielen Stimmenthaltungen ist dem § 2 zugestimmt. Wir stellen jetzt den Gesetzentwurf in Gänze zur Abstimmung. Wer stimmt dem Ganzen zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und vielen Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf soTagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Staatsvertrag über den Drucksache 7/5118, Gesetzentwurf Drucksache 7/5842, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Ich frage vorab, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Sodann, als Erster das Wort wünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur allgemeinen Aussprache der Fraktionen in der Reihenfolge CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die SPD. Ich erteile für die CDUFraktion Herrn Abg. Nowak das Wort; bitte.
Andreas Nowak CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 2 556 Tagen hat das Bundesverfassungsgericht das ZDF-Urteil gesprochen. Bevor Sie den Taschenrechner zücken: Das war morgen auf den Tag genau vor sieben Jahren. Mit diesem Urteil standen auch wir als Gesetzgeber vor der Aufgabe, die Gremienbesetzung beim MDR entsprechend neu zu regeln. Das dafür maßgebliche Werk ist der MDRStaatsvertrag; er stammt vom 30. Mai 1991 und hätte somit in wenigen Wochen das 30-jährige Jubiläum. In diesen 30 Jahren wurde der Staatsvertrag niemals grundlegend novelliert. Es ist also nur recht und billig, die Umsetzung des ZDF-Urteils für diese größere Novellierung zu nutzen. Die Lebenswirklichkeit, die technischen Möglichkeiten beim Rundfunk, die Gesellschaft als solche und die politischen Verhältnisse in den Parlamenten haben sich in den letzten 30 Jahren recht grundsätzlich gewandelt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Verhandlungen zum neuen MDR-Staatsvertrag einen großen zeitlichen Rahmen in Anspruch genommen haben. Zwischen dem ZDF-Urteil und der heutigen Plenarbefassung lagen in Sachsen und Thüringen zwei Landtagswahlen und in Sachsen-Anhalt eine. Ich verrate kein Geheimnis, dass es in Zeiten von Wahlkampf und Regierungsbildung um eine solche Verhandlung nicht wirklich schnell bestellt ist und dass die Verhandlungen als solche doch sehr heterogen zusammengesetzt waren; es war kein einfacher Prozess. An vielen Stellen galt es, tragfähige Kompromisse zu suchen. Die Konfliktlinien verlaufen dabei nicht nur zwischen den beteiligten Parteien, sondern naturgemäß bei einer Mehrländeranstalt auch zwischen den Bundesländern. Es war deshalb eine kluge Entscheidung der Landesregierungen, die regierungstragenden Fraktionen sehr frühzeitig mit zugestimmt, und dieses Gesetz gilt ab sofort als beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 schon beendet. Wir kommen zum des Entwurfs Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) der Staatsregierung des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus in die Verhandlungen einzubinden. Dadurch wurden Kompromisse möglich, die dann auch parlamentarisch durchgetragen werden. Ich persönlich habe auch durch den direkten Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen und Regierungen der anderen Bundesländer ein besseres Gespür für deren Anliegen und Bedürfnisse bekommen. Es liegt in der Natur eines guten Kompromisses, dass er allen Beteiligten Einigungswillen und Einigungsfähigkeit abverlangt. Vor diesem Hintergrund kann sich der neue MDR-Staatsvertrag durchaus sehen lassen. Wir entscheiden heute über einen Staatsvertrag, der die Vorgaben des ZDF-Urteils konsequent umsetzt, auf die Entwicklung der Lebenswirklichkeit reagiert und die gravierenden technischen Änderungen im Medienbereich aufgreift. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Besetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat. Hierbei haben wir einerseits die Zahl der staatsnahen Vertreter klar auf unter einem Drittel begrenzt. Andererseits bildet vor allem der Rundfunkrat die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 30 Jahre ab. Neue gesellschaftliche Gruppen sind hinzugekommen, während wichtige Vertreter weiterhin im Rundfunkrat vertreten sind. Um dies ohne einen ungebührlichen Aufwuchs an Sitzen zu erreichen, werden die Sitze teilweise zwischen den Bundesländern rotieren, teils nach einer, teil nach zwei Amtszeiten. Auf diese Weise beugen wir Verkrustungen vor. Diesem Ziel dient auch die neu eingeführte Amtszeitbegrenzung an sich. Amtszeiten in Rundfunk- und Verwaltungsrat werden dabei gemeinsam betrachtet. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wird eine Parität hergestellt. Der Verwaltungsrat wird von sieben auf zehn Sitze erweitert. Dadurch ist sichergestellt, dass aus jedem Bundesland ein staatsnaher Vertreter wählbar ist und das ZDF-Urteil dennoch eingehalten wird. Zudem erhält die Rechtsaufsicht die Möglichkeit, in den Sitzungen gehört zu werden. Durch die erweiterte Sitzzahl kann mehr wirtschaftlicher Sachverstand in den Verwaltungsrat einziehen. Bei der Frage der Ressourcenverteilung wird die bisher existierende Formulierung von § 29 alt nach § 2 neu umgesetzt. Rundfunk- und Verwaltungsrat erhalten die Möglichkeit, dazu Vorschläge zu unterbreiten. Weitere Änderungen betreffen die Freienvertretungen, die Vergütungen von Intendanz und Direktoren sowie die Anpassung an die Lebenswirklichkeit durch die Berücksichtigung von digitalen Angeboten für Hörfunk und Fernsehen. Mehr Kontrolle und Transparenz wird erreicht, indem der Rundfunkrat bereits bei Verträgen ab 2 Millionen Euro mitentscheidet. Bisher lag diese Grenze bei 5 Millionen Euro. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich bei Änderungen nach einer langen Zeit Protest regt. Im Vorfeld der heutigen Entscheidung wurde von verschiedenen Akteuren Kritik geübt, zuletzt vom MDR selbst. Auf einige dieser vorgebrachten Kritiken möchte ich eingehen. Vorangestellt sei, dass ich mich über die Vehemenz mancher Kritik gewundert habe. Man hatte stellenweise den Eindruck, es geht nicht um Gremienbesetzung beim MDR, sondern um Sitze im UNO-Sicherheitsrat. Aber das nur am Rande. So wurde von verschiedenen Wirtschaftsvertretern die Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite angezweifelt. Hier ist zu sagen, dass in der bisherigen Regelung drei Vertreter der Wirtschaftsverbände, drei Vertreter der Handwerksverbände und einem Vertreter der IHK lediglich drei Arbeitnehmervertreter entsprachen. Im neuen Staatsvertrag erhöhen wir deshalb die Zahl der Arbeitnehmer von drei auf sechs. Es ist Konsens zwischen den Verhandlungsteilnehmern, dass diese jeweils zur Hälfte von Beamtenbund und DGB entsandt werden sollen. Bei den Arbeitgebern wird der Anteil der Wirtschaftsverbände um einen Sitz reduziert und gleichzeitig ein Rotationsprinzip eingeführt. Der Sphäre der Arbeitgeber werden Wirtschafts- und Handwerksverbände sowie der Sitz der IHK zugeordnet. Dass diese Zuordnung sachgerecht ist, zeigen die gemeinsamen Auftritte dieser Organisationen in den vergangenen Wochen, so bei Stellungnahmen zur Grundsteuer oder zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022. Durch den festen Sitz der IHK aus Sachsen ist darüber hinaus sichergestellt, dass in allen Amtsperioden ein Vertreter der sächsischen Wirtschaft im Rundfunkrat sitzt. Ab 2027 und 2033 sind es sogar zwei. Durch die Wahl von staatsnahen Vertretern sowie von weiteren gesellschaftlichen Gruppen im Parlament mit Zweidrittelmehrheit wird die Rolle des Parlamentes bei der Besetzung an sich gestärkt. Die gesellschaftliche Bandbreite wird besser abgebildet und orientiert sich bei der notwendigen Mehrheit an der Wahl zum Medienrat der SLM. Darüber hinaus schafft die Regelung mehr Klarheit über die Zahl der staatsnahen Vertreter als das Entsendeverfahren nach d’Hondt. Dieses war durch die Aufteilung über die Bundesländer zusätzlich kompliziert, und eine klare Einhaltung der Zweidrittel-Vorgabe des ZDF-Urteils war so nicht möglich. Bei den Sitzen von Caritas und Diakonie sind zwar die jeweiligen Bundesorganisationen benannt, allerdings rotieren auch hier die Sitze durch die drei Bundesländer hindurch. Außerdem gibt es die zwingende Voraussetzung, dass Rundfunkräte ihren Wohnsitz im Sendegebiet haben müssen. Damit ist sichergestellt, dass diese Sitze nicht von außerhalb besetzt werden können. Besonders der MDR kritisiert die Möglichkeit der Teilnahme der Rechtsaufsicht im Verwaltungsrat sowie den Passus zur Ressourcenverteilung. Beides sei verfassungsrechtlich bedenklich. Dies hat die Anstalt nicht nur in der Anhörung des Medienausschusses hier im Hohen Hause formuliert, sondern auch eine entsprechend ergänzende Pressearbeit betrieben, die Rundfunkfreiheit sei in Gefahr. Ich persönlich finde diesen Vorwurf nicht nur unangebracht; das presseöffentliche Agieren der Anstalt jenseits unserer bereits öffentlichen Anhörung zeigt, dass wir bei der Akzeptanz der Rolle des Parlamentes bei Regelungen der Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks offensichtlich noch weiteren Diskussionsbedarf haben. Man muss erkennbar kein Verfassungsrechtler sein, um zu erkennen, dass es mit den vorliegenden Regelungen keinen Verfassungsbruch gibt und die Rundfunkfreiheit auch nicht in Gefahr ist. Insoweit der MDR seine Kritik auf das Gutachten von Prof. Dörr stützt, sei angemerkt, dass ein Gutachten der Professoren Gersdorf oder Degenhart wohl ein anderes Ergebnis gebracht hätte. Die Regelung, dass die Intendantin im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken soll, die Anteile an den Einnahmen des MDR entsprechend auf die Sitzländer zu verteilen, ist nicht neu. Sie steht bereits im alten Staatsvertrag. Neu ist lediglich die Zuordnung zu § 2. Allein daraus ist rechtlich keine neue Qualität erwachsen. Die Einführung eines Berichtswesens stärkt die Transparenz. Für die neue Möglichkeit der Gremien, Vorschläge zu unterbreiten, gibt es im Verwaltungsrat sogar eine zwingende Zweidrittelmehrheit. Gegen Sachsen kann dort nichts beschlossen werden. Das ist ein Erfolg unserer Verhandlungen. (Unruhe im Saal) Dass es bei dieser Hinwirkungspflicht zuerst um die Umsetzung des Versorgungs- und Programmauftrags geht, versteht sich von selbst. Wie gesagt, die grundlegende Regelung an sich ist nicht neu. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Nowak, darf ich Sie einmal unterbrechen? – Ich verstehe Herrn Nowak hier vorn kaum. (Dirk Panter, SPD: Danke! Sehr gut!) Ich weiß nicht, wie es Ihnen im Saal geht. Ich finde, dass es um ein wesentliches Thema geht, wie im Übrigen bei allem, das wir hier besprechen. Deshalb wäre es schön, wenn es im Saal ein wenig ruhiger wäre – ansonsten die Gespräche draußen. Danke schön. – Herr Nowak, bitte schön.
Andreas Nowak CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Der MDR stützt seine Kritik darüber hinaus auf eine Protokollerklärung des Freistaates Thüringen zu einer möglichen Kündigung. Dazu muss gesagt werden, dass diese Protokollerklärung bloßen politischen, jedoch keinerlei rechtlich bindenden Charakter hat. Die Kündigung des Staatsvertrages ist in § 42 geregelt. Diese Regeln gelten auch für den Freistaat Thüringen, mit oder ohne Protokollerklärung. Die Kritik an der Teilnahme der Rechtsaufsicht geht aus unserer Sicht ebenfalls ins Leere. Direkte analoge Regelungen gibt es in den Staatsverträgen zum NDR und zum RBB. In allen anderen Staatsverträgen oder Landesgesetzen zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, außer in Bremen, haben Regierungen oder Parlamente sogar feste Sitze und Stimmrecht im Verwaltungsrat. In Bayern führt zum Beispiel der Landtagspräsident sogar qua Amt den Vorsitz im Verwaltungsrat. All das ist selbstverständlich verfassungskonform, solange die Zahl der Sitze unter einem Drittel bleibt. Die Rechtsaufsicht hat aber im Verwaltungsrat kein Stimmrecht, sondern sie ist lediglich zu hören. Verschiedentlich wird kritisiert, dass die Novellierung nicht umgehend eine vertiefte Debatte um Auftrag und Struktur genutzt hat. Das stimmt. Ich habe eingangs auf die Heterogenität der Verhandlungspartner hingewiesen. In zwei von drei Bundesländern stehen in diesem Jahr Landtagswahlen an. Dazu läuft die Amtszeit des Rundfunk- und in der Folge des Verwaltungsrates Ende dieses und Anfang nächsten Jahres ab. Es ist daher eine zwingende Notwendigkeit gewesen, zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen, das verfassungsrechtlich trägt und dennoch eine Modernisierung einleitet. Das ist uns gelungen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Staatsvertrag nicht wie sein Vorgänger 30 Jahre lang unangetastet bleibt. Deshalb zum Schluss noch einige Worte über das aus unserer Sicht kommende Nötige: Im Rahmen einer Debatte über die Reform bei Auftrag und Struktur müssen wir stärker diskutieren, wie der Sender in Zukunft aussehen soll. Für eine Begrenzung der linearen Angebote spricht nicht nur die technische Entwicklung, sondern auch die zunehmende Debatte über die Akzeptanz der Höhe des Rundfunkbeitrages. Hier sollten wir klar die neuen Möglichkeiten des Digitalen ins Auge fassen. Die Nutzer stimmen teilweise bereits per Mausklick ab. Entsprechende Überlegungen gibt es in den Diskussionen über die Novellierung der Staatsverträge zu NDR und RBB, die aktuell laufen. Ich verfolge das mit großem Interesse und kann mir gut vorstellen, dass wir in einer nächsten der Runden auch hier noch moderner werden können. Information, Bildung und Dokumentation gehören gestärkt und vor allem in die Hauptsendezeit. Sie sollten nicht mehr nur im Schutze der Dunkelheit gesendet werden, sondern sie gehören, prominent platziert, in die Mediathek. Überhaupt die Mediathek: Hier muss es perspektivisch ein gemeinsames Angebot aller öffentlich-rechtlichen Anstalten geben, auch unter Einbindung von ZDF, Deutschlandfunk und Deutschlandradio. Das ist eine Forderung, die der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow vor geraumer Zeit selbst aufgemacht hat – zunächst intern. Dafür bekam er damals viel Prügel. Jetzt hat er sie öffentlich nochmals in der FAZ erklärt. Das hat unsere ausdrückliche Unterstützung. Weiter gehört die Werbefinanzierung auf den Prüfstand. Sie sorgt für eine Quotenorientierung, die aus programmlicher Sicht fragwürdig ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nicht zuvorderst nach Quote senden. Seine Aufgaben liegen vor allem dort, wo der restliche Markt versagt, zum Beispiel bei Bewegtbildnachrichten im Regional- und Lokalbereich. Worin sich dagegen die Radiowellen von MDR Jump, MDR Sputnik oder auch die ARD Hitnacht von den privaten Sendern unterscheiden, bleibt mir zusehends schleierhaft. Insofern ist es offensichtlich möglich, solche Programme gut ohne Rundfunkbeitrag zu produzieren. Auch daran ist ersichtlich, dass die Reduktion linear verbreitet wird, das terrestrische Programm kein Ding der Unmöglichkeit ist, wenn man es denn will. Aus Sicht der CDU-Fraktion hätten wir auch gut mit einer Begrenzung der Gehälter von Intendanz und Direktoren auf Besoldung der Richter und des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes leben können. Das war in den Verhandlungen nicht mehrheitsfähig, aber es würde dem gemeinwohlorientierten Charakter der Anstalt gut zu Gesicht stehen, und es müsste, glaube ich, trotzdem niemand am Hungertuch nagen. Natürlich bleibt die Forderung nach mehr deutschlandweit publizistisch relevanten Redaktionen. Von 50 Gemeinschaftseinrichtungen nur zwei in den neuen Bundesländern, das ist und bleibt ein Armutszeugnis. Der MDR muss gemeinsam mit dem RBB und dem ostdeutschen Teil des NDR deshalb innerhalb der ARD mehr Programme aus Ostdeutschland und vor allem auch mehr Führungskräfte aus Ostdeutschland durchsetzen. Das muss im Übrigen auch im eigenen Haus bei jeder Entscheidung berücksichtigt werden. Die Verlagerung der ARD-Infonacht von Halle nach Hamburg ist deshalb das absolut falsche Signal. Wenn es künftig Umzüge gibt, dann vom Westen in den Osten und nicht umgekehrt. Für die Kontrolle über die Einhaltung des Auftrages, die Ausgewogenheit der Berichterstattung und die Akzeptanz der Angebote bei der Bevölkerung braucht es aus unserer Sicht einen Gesamtblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; denn jenseits der Rundfunk- und Fernsehräte gibt es nur eine Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD. Eine gesamte Betrachtung inklusive ZDF und Deutschlandfunk findet derzeit aber nicht statt, sondern das passiert jeweils nur separat. Deshalb wollen wir ein staatsfernes und anstaltsfernes Auftragsmonitoring, das sich am Finanzierungsmonitoring der KEF orientiert. Der Reformbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist mit dem heutigen Tag nicht erledigt – im Gegenteil. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag haben wir diese Modernisierung aber begonnen. Er ist für uns eine gute Grundlage für die weiter nötigen Reformschritte, und deshalb werben wir für diesen Start heute um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Abg. Nowak für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Gahler. Bitte.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk soll ein zukunftssicherer Weg für den MDR gefunden worden sein. Wie mein geschätzter Kollege Nowak bereits ausführte, (Zurufe von der AfD, den LINKEN, der SPD und der CDU) hat es 30 Jahre gedauert, bis man es als nötig erachtet hat, den mehr als angestaubten Rundfunkstaatsvertrag zu ändern. Eine Modernisierung in kooperativer Weise war es aber nicht. Während einzelne Beteiligte Fragmente zur kurzfristigen Stellungnahme erhielten, wurden andere Akteure überhaupt nicht oder verspätet einbezogen. Kommen wir zum MDR selbst: Wie lässt es sich beschreiben, wenn die juristische Direktion in ihrer Stellungnahme mitteilt, dass man am 26.11.2020 gebeten wurde, bis zum 10.12.2020 Stellung zu nehmen, aber wesentliche Unterlagen nicht erhielt? Nicht anders sieht es beim Rundfunkrat aus. Der Rundfunkrat erhielt erst am 12.02.2021 die Aufforderung zur Stellungnahme, um sich dann zu äußern. Bei einer früheren Beteiligung wäre offensichtlich geworden, dass beispielsweise im § 13 des MDR-Staatsvertrages Änderungen zur Beschwerde vorgenommen wurden, die unsystematisch sind. Es wäre auch klargeworden, dass die notwendigen Veränderungen in § 19 Abs. 4 zur Stimmabgabe des Rundfunkrats in elektronischer und postalischer Weise eines Verweises auf § 20 Abs. 3 bezüglich der Mehrheitserfordernisse bedurft hätten. Ferner fehlt offensichtlich in § 20 Abs. 1 ein Hinweis, ob die Regelungen des ZDF-Urteils auch bei der Zusammensetzung der Ausschüsse und Gremien des Rundfunkrats gelten. Der MDR-Verwaltungsrat mahnte ebenso wie der Rundfunkrat an, in Zukunft früher in Prozesse eingebunden zu werden. Durch die späte Einbindung konnten Passagen Einfluss finden, die bei früherer Beteiligung nicht getroffen worden wären. Beispielsweise wurde in § 2 geregelt, dass die Intendantin im Rahmen ihrer Tätigkeit darauf hinzuweisen hat, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen mittelfristig zugutekommen und sie darüber zu berichten hat. Zu Recht weist der Verwaltungsrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass dies ein Eingriff in die Programmautonomie und die Organisationshoheit des MDR bedeutet. Weiter widerspricht dies dem Auftrag des MDR, die Mittel nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzusetzen. Anstatt dem Gedanken der Kostenersparnis Rechnung zu tragen und Rundfunkbeiträge nicht erhöhen zu müssen, schafft man Gründe für eine Kostenexplosion. (Beifall bei der AfD) Weitaus gravierender ist die Neuregelung in § 25. Darin wird die Entsendung von Mitgliedern der Rechtsaufsicht der Landesregierung geregelt. Der Verwaltungsrat bemängelt zu Recht die fehlende Staatsferne der Kontrolle und das Durchbrechen des Selbstverwaltungsrechts des MDR. (Andreas Nowak, CDU: So ein Käse!) Auch der Thüringische und der Sächsische Rechnungshof haben Bedenken geäußert. Warum wurde der MDR nicht verpflichtet, bei Unterschreiten der EU-Schwellenwerte das nationale Vergaberecht anzuwenden? Natürlich ist den Prüfbehörden auch der Widerspruch zwischen Geldverteilung nach § 2 und den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bekannt. Die Landesmedienanstalten Thüringen und Sachsen hatten auch Einwendungen, die sich jedoch ebenfalls nicht im vorliegenden Gesetzentwurf und Staatsvertrag widerspiegeln. Wo findet man die zahlenmäßige Benennung der zulässigen Hörfunkprogramme? Warum wird nur dem MDR laut § 3 Abs. 4 die technische Übertragungsmöglichkeit des Programms garantiert und nicht den Privatanbietern – und jetzt kommt’s! –, obwohl dies Ausfluss von Artikel 12 Abs. 1 der Thüringer Landesverfassung ist? Wie verhält es sich mit § 15 Abs. 5 Nummer 4 des MDR-Rundfunkstaatsvertrages? Dürfen Gremienmitglieder überhaupt eine Homepage, einen YouTube-Kanal oder einen FacebookAccount haben? Oder sind sie dann schon Anbieter von Telemedien? Das ist nicht geklärt. Auch der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen vermisst Regelungen zur Barrierefreiheit. Die evangelische und katholische Kirche haben ebenfalls Bedenken geäußert. Fehlende Änderungen in der Präambel, fehlende Präzisierung der Angebote des MDR bis hin zur Kritik am Rotationsprinzip im Rundfunkrat sind hier zu nennen. Man sieht sogar einen Verstoß und Eingriff in das kirchliche Selbstverwaltungsrecht, wobei ich die Frage hätte: Wieso entsendet die katholische Kirche einen festen Vertreter in den Rundfunkrat, wenn sie doch über eine Tochterfirma, die TELLUX-GmbH, zu 50 % an einer MDR-Tochter beteiligt ist? Ich hätte da Bedenken. Die Frage der Entsendung von Mitgliedern der Caritas ist dabei ebenso fragwürdig wie die Entsendung eines Mitglieds der Diakonie. Warum wurden keine anderen Mitglieder der Liga der freien Wohlfahrtspflege benannt – DRK, Volkssolidarität oder AWO? Wobei die AWO gerade ein schlechtes Beispiel ist. Die haben zurzeit ähnliche Probleme mit den Finanzströmen und Provisionen wie die CDU. (Beifall bei der AfD) Der Deutsche Journalistenverband bemängelt zu Recht die fehlende rechtssichere innerbetriebliche Mitbestimmung für freie Mitarbeiter des MDR in § 35. Dies muss umgehend geändert werden, um Rechtssicherheit für diese Mitglieder zu gewährleisten. Etwas schockiert war ich über die Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes Thüringen. Dieser bemängelte die Nichtberücksichtigung von schwarzen Menschen. Ich glaube, das ist ein vollkommen falscher Ansatz. Die Hautfarbe sollte überhaupt keine Begründung für irgendetwas sein, egal, ob schwarz, weiß, gelb, rot oder grün. Alles sind Menschen, (Beifall bei der AfD) die durch Verbände repräsentiert werden – vom Migrantenverband über Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverbände bis hin zu Parteien. Die Verbände der Wirtschaft Thüringens und Sachsens brachten zutreffend den Verstoß der paritätischen Besetzung des Rundfunkrates durch die Sozialpartner zur Sprache. Entgegen der Auffassung unseres geschätzten Kollegen Nowak kommen die nämlich zu einem anderen Ergebnis. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Die Argumentation, dass die Arbeitgeber durch Wirtschaftsverbände, Handwerkskammern und IHK zur Parität gegenüber den Arbeitnehmervertretern führt, ist unzutreffend. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Denn die Aufgabe der Handwerkskammern und der IHK ist die Vertretung der Interessen auch der Arbeitnehmer und der Auszubildenden. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Der IHK ist es zudem gesetzlich verboten, sozialpolitische und arbeitsrechtliche Interessen zu verfolgen. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Leider blieb der vom DGB mitgetragene Vorschlag von drei Vertretern der Arbeitgeberverbände unberücksichtigt. Die Nichtbeteiligung im Anhörungsverfahren wurde auch hier zu Recht bemängelt. Dies wurde auch durch die Pressemitteilung des VSW bekräftigt. Also halten wir bis hierhin einmal fest: Es gibt Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit dieses vorliegenden Gesetzes und des dazugehörigen MDR-Rundfunkstaatsvertrags. Es gibt rechtliche und fachliche Mängel sowie große Bedenken von Vertretern wesentlicher gesellschaftlicher Gruppen. Es gibt Beschwerden über mangelnde Beteiligung im Vorfeld. Herr Prof. Heinker wies bereits in einer früheren Anhörung auf noch zu lösende Punkte hin. Es fehlen konkrete Vorgaben des Gesetzgebers an den Programmauftrag und deren Kontrolle. Es fehlt eine klare und enge Definition der zentralen Begriffe, wie Bildung, Kultur, Information und Beratung. Es fehlt an einer stärkeren lokalen Berichterstattung. Es soll auf Inhalte verzichtet werden, die dem Publikum auch ohne Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfügbar sind. Es fehlt an einer Quotierung der Programminhalte, und es sollte auf Werbung generell verzichtet werden. Darüber hinaus sehe ich noch folgende Probleme: Warum wurden die Grundgehälter der Intendanz von der Leitungsebene nicht gedeckelt? (Beifall bei der AfD) Thüringen und Sachsen-Anhalt waren dafür. Laut Staatsminister Robra aus Sachsen-Anhalt ist dies an der sächsischen Regierung gescheitert. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Laut § 7 Abs. 1 Satz 3 muss der MDR den Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten bei der Auftragsvergabe von medialen Inhalten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren. Wie wird das aber realisiert, wenn MDR-Tochterunternehmen in direkter Konkurrenz mit anderen Unternehmern auftreten und günstigere Angebote abgeben und eventuell die Preise drücken? Beispiele hierfür sind die Nachbearbeitung von Filmbeiträgen. Und wie verhält es sich eigentlich bei Preisvergaben, wenn der MDR in der Jury sitzt? Laut § 8 Abs. 4 soll der MDR sicherstellen, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtangebot der Anstalt in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet und die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen. Warum wurde dann mein geschätzter Kollege Prantl am Montag nicht interviewt, aber andere Teilnehmer kamen zu Wort? (Marco Böhme, DIE LINKE: Weil Rassismus keine Meinung ist!) – Ihre Meinung. Als Letztes möchte ich auf die Besetzung des Rundfunkrates eingehen. Wo sind denn dort die Lehrer, die Rentner, die Kinder, die Steuerzahler, Vertreter des ländlichen Raumes und die Gebührenkritiker? Und wo bleibt die Opposition? Herr Prof. Dr. Fechner von der TU Ilmenau hat dazu ausführlich Stellung genommen. Laut seinen Ausführungen gibt es wesentliche Punkte des MDR-Staatsvertrages, die verfassungswidrig sind. Der Grundgedanke des Rundfunkrates ist die Abbildung der Vielfalt innerhalb der Gesellschaft. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch die Pluralität der Parteienlandschaft im Rundfunkrat widerzuspiegeln. (Beifall bei der AfD) Eine Filterung politischer Strömungen durch die Landtage ist damit verfassungsrechtlich kaum vertretbar. Herr Prof. Elicker kam übrigens im Rahmen der öffentlichen Anhörung hier im Landtag zur gleichen Konsequenz. Wegen all dieser Mängel lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Abg. Gahler für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Feiks.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1991 gibt es den MDR-Staatsvertrag, und wenn man sich anschaut, wie sich Gesellschaft, Kommunikation und die Medien seitdem verändert haben, ist es längst überfällig, dass er grundsätzlich angefasst wird. Klar hat der MDR, das muss man schon sagen, an vielen Stellen mit der Zeit Schritt gehalten. Andererseits war es für mich schon eine Überraschung, als ich 2017 in den Rundfunkrat kam, dass dieser nicht öffentlich tagt. Der Rundfunkrat hat sich nach längerem Diskussionsprozess entschieden, öffentlich zu tagen. Das ist richtig so. Aber das ist halt auch ein praktisches Beispiel, dass sich nicht alles ganz automatisch zeitgemäß weiterentwickelt. Gut, dass der neue MDR-Staatsvertrag, den wir heute auf dem Tisch haben, die Öffentlichkeit von Rundfunkratssitzungen festschreibt. Es ist auch gut, dass sich die Landesregierungen der MDRLänder auf einen neuen Staatsvertrag einigen konnten. Es war sicher 1991 noch undenkbar für die CDU-Fraktion, sich mit einer linksgeführten Landesregierung ins Benehmen zu setzen. Wissend um den Kompromisscharakter, sind die folgenden Punkte im vorliegenden Entwurf gut gelungen: Die Novelle berücksichtigt die zunehmende kulturelle Vielfalt. Milieuvielfalt und Pluralität von Lebensstilen werden besser in der Zusammensetzung des Rundfunkrates abgebildet. Es gibt eine verstärkte Sensibilität für die Aspekte Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit. Der Erhalt der Lebensgrundlagen und der Einbezug der ökologischen Aspekte in die Berichterstattung sind neu. In die Angebotsgrundsätze und die Aufgaben der Landesfunkhäuser ist die Entwicklung von Klima und Umwelt hineingeschrieben. Die Gremien wurden zeitgemäß weiterentwickelt. Das ZDF-Urteil zur Staatsferne wurde endlich umgesetzt und die Geschlechterparität eingeführt. Das Mitspracherecht der Gremien wurde deutlich aufgewertet, der Rundfunkrat an sich gestärkt. Die Transparenz wurde deutlich erhöht. Die Öffentlichkeit der Rundfunkratssitzung habe ich schon erwähnt. Gehälter von Intendantin, Direktorinnen und Direktoren sowie deren Altersversorgung sind im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Verträge ab 2 Millionen Euro brauchen den Beschluss des Rundfunkrates und werden damit auch öffentlich. Gesamtvergütungen über 150 000 Euro im Jahr sind zu veröffentlichen. Ich begrüße ganz ausdrücklich, dass die regionale Berichterstattung im Auftrag gestärkt wurde. Dass dieser Staatsvertrag unter Beteiligung der jeweils regierungstragenden Fraktion in den Ländern plus CDU Thüringen verhandelt wurde, empfinde ich im Übrigen als Einstieg in einen ganz guten Weg. Dieser sollte in Zukunft vielleicht sogar ausgebaut werden – hin zur Beteiligung der Parlamente vor der Unterschrift der Ministerpräsidenten, denn dann machen auch die Anhörungen in den Landtagen Sinn. Das alles sind tatsächlich Fortschritte, die man auch als solche benennen kann. Wir wären allerdings eine schlechte Opposition, wenn wir nicht auch Kritik formulieren würden. Auch hier wissend um den Kompromisscharakter, hoffen wir dennoch auf Weiterentwicklung des MDR-Staatsvertrages. Die Verträge der freien Vertreter müssen besser geregelt werden. Es geht nicht, dass freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Wohlwollen der Intendanz angewiesen sind. Auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR sollten, wie in anderen Anstalten schon üblich und im Bundespersonalvertretungsgesetz künftig vorgesehen, durch den Personalrat vertreten werden. Die Regelung zur Freienvertretung im § 35 des MDR-Staatsvertrages schränkt die bisherige Praxis beim MDR sogar noch ein, indem sich die Freienvertretung auf die arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne von § 12 a des Tarifvertragsgesetzes beschränkt. Diese Kritik ist im Übrigen auch kein Misstrauen der derzeitigen Intendanz gegenüber, aber Staatsverträge – das sehen wir heute – überdauern ein Weilchen, und man weiß nie, was kommt. Die journalistische Unabhängigkeit ist unzureichend ausgestaltet. Es wurden keine Regelungen für einen Redakteursbeirat bzw. für Redakteursstatuten geschaffen, die die innere Pressefreiheit beim MDR sicherstellen. Gerade die innere Pressefreiheit war nach der friedlichen Revolution 1989 ein wichtiges Anliegen der Akteurinnen und Akteure, die 1990 eine demokratische Mediengesetzgebung für die Noch-DDR entwarfen. Bei der Ausgestaltung des Auftrages ist nicht geregelt, wie tief der MDR ins Regionale gehen soll. Das ist angesichts dessen, dass lokale Fernsehsender und Zeitungsverlage ihr Engagement in den Regionen eher reduzieren, ein Problem, da die lokale Medienvielfalt nicht mehr gesichert ist. Es wurden leider auch keine Auftragserweiterungen im Kinderbereich vorgenommen, und es fehlt eine MultiPlattform-Strategie mit Rückführungsstrategie, die sicherstellt, dass, wenn der MDR auf Drittplattformen geht, die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer für die eigenen Angebote wieder zurückgewonnen werden. Der Auftrag wurde bis auf Ergänzungen des Tele-Medien-Bereiches nicht angefasst. Diese Auftragsdebatte muss aber dringend geführt werden, wenn wir einen starken MDR wollen und einen öffentlich-rechtlichen generell. Es wurde leider auch keine Evaluation publizistischer Qualität eingeführt, und wir vermissen im neuen MDR-Staatsvertrag die Einführung von Publikumsräten für eine noch stärkere und bessere gesellschaftliche Verankerung. Wir sehen es kritisch, dass die Ressourcenverteilungsfrage nicht politisch geklärt werden konnte oder wurde – und dass sie nur mittels Hilfskrücken an die Intendanz delegiert wurde. Das alles sind Punkte, die bearbeitet werden müssen und die auch schon mit diesem MDR-Staatsvertragsentwurf zu großen Teilen hätten gelöst werden können. Wir werden aufgrund unserer Bedenken dem MDR-Staatsvertrag nicht zustimmen, sondern uns enthalten, denn zumindest die Umsetzung des ZDF-Urteils zur Staatsferne muss endlich sichergestellt werden. Wir sagen aber auch ganz deutlich, dass wir weiterdiskutieren wollen und dass eine Überarbeitung des Staatsvertrags nicht erst in 30 Jahren erfolgen kann. Mich stimmen die Aussagen der Koalition und auch aus den anderen MDR-Ländern sehr zuversichtlich, dass die Überarbeitung an den kritischen Stellen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten muss. Aber nun müssen wir auch dranbleiben. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher. Bitte schön.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Irgendwann muss jedes Haus einmal modernisiert werden. Auch wenn es viele Jahre lang gut in Schuss gehalten wurde, steht die Welt drumherum nicht still. Was beim Aufbau hochmodern war, erscheint Jahre später überarbeitungswürdig. Ansprüche und Gewohnheiten ändern sich. Man kann eine ganze Weile mit dem Renovieren einzelner Bereiche zurechtkommen. Wenn aber die grundlegenden Gegebenheiten nicht mehr passen, dann muss man etwas tun. Reden dann mehrere Partner mit, braucht es zunächst eine Verständigung darüber, was die Erneuerung denn umfassen soll. Das ist bisweilen kein leichtes, leider auch kein kurzfristiges Unterfangen, gerade wenn die Beteiligten das Haus aus unterschiedlichen Himmelsrichtungen betrachten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung des MDR-Staatsvertrags steht seit Längerem ins Haus. Seit der Freistaat Thüringen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Sachsen diesen Vertrag 1991 geschlossen haben, hat sich in der Medienwelt und in der bundesrepublikanischen, aber auch in der ostdeutschen Gesellschaft sehr viel verändert in der Lebenswelt der Menschen. Die gesetzliche Grundlage der Dreiländeranstalt hingegen blieb stets unangetastet, bis heute. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatsfernen Besetzung der Aufsichtsgremien des ZDF – und damit eben auch der anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten – haben wir die Novellierung in den drei Partnerländern diskutiert, mussten sie diskutieren. Aber das war 2014. Die Änderungsbedarfe wurden anschließend auch unter Einbezug der Parlamente verhandelt, nicht nur der regierungstragenden Fraktionen und der CDU-Fraktion Thüringen in dem letzten Jahr. Zudem wurden sie in der letzten Legislatur, daran möchte ich erinnern, auch zwischen den Medienausschüssen verhandelt, die dazu auf Ihre Initiative hin zusammengekommen sind. Das war ein Novum, das ich sehr begrüße. Dabei ging es um vieles mehr als um die staatsferne Zusammensetzung der Gremien und um das Austarieren der Interessen dreier Länder. Immer wieder geriet der Prozess ins Stocken, mussten Blockaden gelöst werden. Im Freistaat Sachsen haben wir BÜNDNISGRÜNEN gemeinsam mit CDU und SPD im Jahr 2019 eine umfassende Novellierung als dringlichstes Ziel im Koalitionsvertrag verankert. Ich freue mich, dass nun ein Durchbruch gelungen ist und wir heute eine Überarbeitung des MDR-Staatsvertrags vor uns liegen haben, mit der der MDR eine tragfähige und moderne Grundlage für seine weitere Entwicklung erhält. Die Besetzung des MDR-Rundfunkrats und des Verwaltungsrats wird nun verfassungskonform geregelt. Dazu gehört nicht nur die Begrenzung des Anteils der staatsnahen Mitglieder auf höchstens ein Drittel, sondern auch die Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen, die jetzt im Rundfunkrat besser abgebildet wird. Das war für uns BÜNDNISGRÜNE einer der wichtigsten Punkte. Dafür habe ich mich gemeinsam mit den Medienpolitikerinnen und Medienpolitikern der BÜNDNISGRÜNEN aus Thüringen und Sachsen-Anhalt im Verlauf der letzten Jahre stark gemacht. Wir haben auch länderübergreifende Vorschläge eingebracht. Dass die bisherige Zusammensetzung des Rundfunkrats längst nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist, wird deutlich, wenn wir uns vor Augen führen, welche grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen sich in den letzten 30 Jahren vollzogen haben. Es ist beispielsweise mehr als 15 Jahre her, dass mit dem Zuwanderungsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung auch die Wende hin zu dem Konsens geschafft wurde, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Seitdem wird die bessere Teilhabe von Migrantinnen und Migranten intensiv diskutiert. Dabei sind die öffentlichrechtlichen Medien ein wichtiges Feld. Das bestätigte auch die Sachverständige Rudaba Badakhshi vom Migrantinnenverband DaMigra in der Anhörung im Medienausschuss eindrücklich. Durch eine Repräsentanz der Migrantenverbände im Rundfunkrat kann die Teilhabe der bislang gesellschaftlich marginalisierten Gruppen eindeutig gestärkt werden – in den Angeboten des MDR und auch beim Personal. Höchste Zeit ist es auch für die Aufnahme von Vertreterinnen und Vertretern von LSBTIQ*. Diese mittlerweile gängige Abkürzung ist selbst Ausdruck einer zunehmenden und breiten Sensibilisierung für die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans-, Inter- und queeren Menschen. Ihre Verbände sind schon viele Jahre etabliert. Ihre Berücksichtigung bei der internen inneren Kontrolle der Programmgestaltung im MDR ist längst überfällig. Im neuen Rundfunkrat, der sich im Dezember dieses Jahres konstituiert, werden nun also Verbände von Migrantinnen und Migranten sowie LSBTIQ* jeweils einen festen Sitz haben, aber – genauso neu und wichtig – auch Verbände aus den Bereichen Klima, Natur- und Umweltschutz, Inklusion, Kultur sowie eine Angehörige oder ein Angehöriger des sorbischen Volkes. Diese gesellschaftlichen Gruppen erhalten damit eine dauerhafte Stimme bei der Kontrolle der Angebote und Inhalte des MDR und – das ist wichtig – bei seiner Weiterentwicklung. Außerdem sorgen die Begrenzungen der Entsendungsdauer aus den verschiedenen Gruppen und ein Rotationsmodell für eine regelmäßige personelle Erneuerung. Der monierten Versteinerung wird damit entgegengewirkt. Schließlich wird auch die Gleichstellung von Frauen und Männern verbessert. All dies sind für uns sehr wesentliche Fortschritte, die mit diesem Staatsvertrag kommen werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der MDR-Staatsvertrag ist selbstverständlich auch angesichts der massiven Umwälzungen in der Medienwelt erforderlich. Zum einen sind Anpassungen an den übergeordneten Medienstaatsvertrag notwendig, der den Schritt von der Rundfunk-Fixierung hin zur medienübergreifenden Regulierung vollzieht. Zum anderen ist der MDR zwar bereits wichtige Schritte bei den trimedialen Organisationsformen und der digitalen Programmverbreitung gegangen, aber irgendwann muss die Rechtsgrundlage dann auch einmal diesen Realitäten folgen und angepasst werden, muss vor allem auch Türen für die Weiterentwicklung öffnen. Mit der Überarbeitung wird der Ausbau landesspezifischer und vernetzter Telemedienangebote zusätzlich zu Hörfunk und Fernsehen befördert. Das ist unabdingbar, damit der MDR die öffentliche Meinungsbildung mit regionalem Bezug auch in der digitalen Medienwelt angemessen fördern kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir BÜNDNISGRÜNE heute diesem Staatsvertrag zustimmen, so nehmen wir doch die Kritik ernst, die gerade in den letzten Wochen in der öffentlichen Diskussion von verschiedenen Seiten an die Novelle herangetragen wurde. Auch wir hätten uns eine Reihe weiterer Verbesserungen gewünscht, (Zuruf von den LINKEN: Ja!) etwa die konsequentere Stärkung der festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Stärkung der inneren Pressefreiheit über ein Redaktionsstatut, das die Mitwirkungsrechte in Programmangelegenheiten regelt. Wir wollten die Regierung künftig ganz aus dem Rundfunkrat heraushalten und die Gesamtzahl der Sitze nicht erhöhen. Auch der festgehaltene Kompromiss zur Ressourcenverteilung ist an dieser Stelle einmal kritisch zu würdigen. Die Bedenken des MDR kann ich hier gut nachvollziehen. Nach meinem Dafürhalten als Medienpolitikerin muss sich der MDR als Dreiländeranstalt gut aufstellen können, um zeitgemäße und regional ausdifferenzierte Angebote zu entwickeln, die nah dran sind an den Menschen und die diese auch etwas über sich selbst und ihre Region erfahren lassen. Die Ressourcenverteilung hat aus meiner Sicht damit eher wenig zu tun. Dieser Staatsvertrag ist aus unserer Sicht nicht perfekt, er ist aber ein guter Kompromiss und eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung des MDR. Die vereinbarten Regelungen müssen sich nun in der Praxis bewähren. Dort, wo sie das nicht tun, werden wir uns für eine weitere Anpassung des Staatsvertrags einsetzen, und zwar nicht erst wieder in 30 Jahren. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Ich bitte jetzt Dirk Panter für die SPD-Fraktion ans Rednerpult.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sieben Jahre sind eine sehr lange Zeit. Vor sieben Jahren haben die Diskussionen begonnen, die jetzt zur Veränderung des MDR-Staatsvertrags führen. Ich habe das Glück, dass ich seit sieben Jahren diese Verhandlungen begleiten durfte. Böse Zungen würden behaupten: Vielleicht haben sie deshalb so lange gedauert. (Heiterkeit bei der SPD –
Christian Hartmann CDU
Hört, hört!) – Man kann auch selbstkritisch sein; keine Frage! Ja, die böse Zunge; davon sitzt eine hier vorne. (Heiterkeit bei Abg. Christian Hartmann, CDU) – Danke, Christian! Nein, Spaß beiseite: Das ist ein ernstes Thema. Es hat deshalb so lange gedauert, weil an diesem Staatsvertrag drei Regierungen und zehn verschiedene Fraktionen beteiligt waren. Das ähnelt manchmal der Quadratur des Kreises. Selbstverständlich braucht man da – das ist von der Kollegin Maicher ja gerade angesprochen worden – auch immer wieder Auszeiten und muss zusätzliche Runden drehen. Zudem gab es zwischenzeitlich Wahlen, Konstellationen haben sich verändert usw. Umso schöner ist es, dass wir heute diesen Staatsvertrag hier beschließen können. Insofern ist auch für mich persönlich heute ein sehr schöner Tag. Nun ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon unglaublich viel gesagt worden. Ich kann insbesondere an Claudia Maicher und Andreas Nowak anknüpfen, die schon viele Details genannt haben, die in diesem Staatsvertrag wichtig sind. Nehmen wir zum Beispiel das Thema Rotation: Das ZDF-Urteil hat gezeigt, dass wir Versteinerungen in Gremien entgegenwirken sollten. Das tun wir mit dieser Rotation. Genauso nehmen wir aber auch die Staatsferne ernst. Wir haben gleichzeitig die Vielfalt im Rundfunkrat, in den Gremien erhöht. Wir haben darüber hinaus die Transparenz verbessert, vor allem bei den Finanzen. Die Öffentlichkeit ist deutlich gestärkt worden. Nicht nur bei Gremiensitzungen kann sie mittlerweile mitwirken und dabei anwesend sein. Das alles sind Punkte, die für uns sehr wichtig sind und die Eckpunkte darstellen. Ich möchte auch ganz besonders als Vertreter der SPD sagen, dass uns bei der Besetzung des Rundfunkrates die Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ganz besonders wichtig war und dass dort für uns der DGB eine ganz besondere Rolle spielt, wobei dieser zukünftig in allen drei Ländern als größte Dachgewerkschaft einen Sitz erhält. Das ist uns besonders wichtig. Ich möchte insofern für die klarstellenden Worte in dem Brief der Staatskanzlei danken, sodass diesbezüglich keine Fragen offengeblieben sind. Natürlich ist es aber auch so, dass bei solch einem Staatsvertrag, wenn um ihn gerungen wird, wenn Kompromisse gemacht werden, nicht alles gut ist und dass er nicht alle immer zufriedenstellt. Das ist bei mir, bei uns in der SPD Fraktion auch so. Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass es zu der schwierigen Frage der Ressourcenverteilung eine andere Regelung gibt. Aber es sind drei Bundesländer, die miteinander übereinkommen und eine Verständigung finden müssen. Von uns, von Sachsen aus gesehen, wo sich auch der Hauptsitz des MDR befindet, ist es leicht, nach Thüringen zu schauen, wo man jetzt dem historischen Fehler des MDR von Anfang an nachtrauert. Deshalb ist auch verständlich, dass es dort etwas andere Interessen gab. Es gibt auch noch andere Punkte: Dass der Verwaltungsrat jetzt auch mit Rechtsaufsicht begleitet wird, ist bereits angesprochen worden. Ich hätte es aus der Historie des MDR heraus gut gefunden, wenn der Rundfunkrat in Zukunft eine echte Wahl gehabt hätte und nicht nur auf einen Vorschlag des Verwaltungsrates hin reagieren kann. Das war leider alles nicht möglich. Trotzdem ist das Ganze ein sehr guter Staatsvertrag. Dass es in der Zukunft noch Anpassungsbedarf geben wird, dürfte klar sein und ist keine Frage. Das Thema der Freienvertretung ist bereits angesprochen worden; damit werden wir uns sicherlich beschäftigen müssen. Aber auch die Auftragsdebatte, die Auftragsdiskussion, die Herr Kollege Nowak angesprochen hat, wird in den nächsten Jahren zu führen sein und wird zwangsläufig auch zu Anpassungen bei diesem Staatsvertrag führen müssen. Darüber werden wir dann neu diskutieren. Ich möchte jetzt aber nicht alle Punkte noch einmal aufzählen. Ich möchte nur daran erinnern, wie sich der Sender, um den es hier geht, in den letzten Jahren entwickelt hat. Wenn wir einmal zurückdenken: Vor zwölf Jahren war der MDR deutschlandweit bekannt als „Schunkelsender“ – sicherlich auch arg beäugt, weil man relativ hohe Quoten erzielte. Aber wer da überhaupt irgendwann einmal hineingeschaltet? Das war doch eher eine Zielgruppe, die nicht die gesamte Gesellschaft repräsentiert – so möchte ich es einmal ausdrücken. Dann haben wir vor ziemlich genau zehn Jahren eine Situation gehabt, wo der MDR vom Schunkelsender zum Skandalsender wurde. Es gab eine umfangreiche Aufklärung des Ganzen, es gab staatsanwaltschaftliche Verfahren und Dutzende Personen sind gegangen; es wurde eine Intendanz aufgegeben. Es gab also über Jahre hinweg sehr viel Unruhe im Sender. In den letzten Jahren aber, nach der Wahl von Frau Prof. Wille zur Intendantin und auch einigen anderen Umbesetzungen, hat sich der MDR weiterentwickelt. Er ist bei gleichbleibend hohen Quoten trotzdem mittlerweile – ich denke, das kann man sagen – einer der modernsten, wenn nicht gar der modernste öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland, was sich sehen lassen kann. Ich höre den Kollegen Nowak murmeln. Natürlich heißt das nicht, dass man nicht auch einen guten Sender noch weiter entwickeln kann. Aber ich denke, man kann diese Entwicklung über die letzten zehn bis zwölf Jahre auch anerkennen. In dieser Zeit, in der wir sehr intensiv diskutiert haben, hat sich der MDR jedenfalls intensiv weiterentwickelt. Dafür können wir dankbar sein, sowohl dem Sender insgesamt als auch natürlich in vorderster Front Frau Prof. Wille. Heute haben wir hier einen sehr modernen Staatsvertrag vorliegen, der viele gute Regelungen beinhaltet. Mit diesem modernen Staatsvertrag schließen wir quasi auch zum Sender und zur Entwicklung des MDR auf. Ich denke, das ist ein guter Schritt. Daher möchte ich gerne allen danken, die daran in sehr intensiven Diskussionen über die letzten Jahre mitgewirkt haben, allen, die kompromissbereit waren an verschiedenen Stellen, aber auch hart geblieben sind, wo es nötig war. Mir hat es meistens sehr viel Freude bereitet, diesen Ausgleich zu schaffen, denn Demokratie bedeutet Ausgleich und Kompromiss. Ich denke, wir haben nun etwas vorliegen, was auch die drei Länder eher zusammenführt als auseinander. Dafür bin ich sehr dankbar und habe heute der SPD-Fraktion die Zustimmung empfohlen. Wir werden zustimmen. Wie gesagt: Darauf freue ich mich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Panter für die SPD Fraktion. Damit haben wir die erste Runde abgeschlossen und beginnen nun die zweite Runde mit Herrn Abgeordneten Nowak für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Andreas Nowak CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe noch einige kurze Anmerkungen: Herr Gahler, es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Dinge zu regeln, nicht des Rundfunkrates oder des Verwaltungsrates. Natürlich sind wir auch in diesem Prozess mit den Kolleginnen und Kollegen dort im Gespräch gewesen; aber am Ende tragen wir die Verantwortung. Insofern kann man diese nicht auf den Rundfunkrat oder den Verwaltungsrat abwälzen. Dass dort Eingriffe in Programmfreiheit und Organisationshoheit erfolgen, was ja in der Tat verfassungsrechtlich bedenklich wäre, sehen wir nicht. Das Gesetzeswerk hat die Normenkontrolle in drei Bundesländern passiert, und auch an dieser Stelle sind diesbezüglich keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert worden. Wenn man diese unbedingt überprüfen will, gibt es ja den entsprechenden Rechtsweg. Die Anbieter von Telemediendiensten sind übrigens dann Anbieter von Telemediendiensten, wenn sie Rundfunk betreiben, was bedeutet, dass sie genehmigungspflichtig und lizenzpflichtig sind. Das ist relativ klar geregelt; da gibt es auch keine Grauzonen. Dass also ein Rundfunkrat einen privaten Twitter-Account betreiben kann, ist ja wohl vollständig ohne komplizierte Diskussion klar. Sachsen-Anhalt hat übrigens erst nach der Unterzeichnung seine Liebe zu einem Gehaltsdeckel geäußert; in den Verhandlungen selbst dagegen wurde er von dort nicht vorgetragen. Insofern ist das jetzt also auch kein Aspekt, der hier ziehen kann. Frau Kollegin Feiks, der Begriff „innere Rundfunkfreiheit“ ist alles andere als unumstritten. Die Medien- und Kommunikationswissenschaft sieht ihn in der Größenordnung bzw. in Gänze eher nicht – genauso wie diejenigen Verfassungsrechtler, die sich mit Rundfunkrecht beschäftigen. Insofern glaube ich, dass das an dieser Stelle nicht wirklich zur Weiterentwicklung taugt. Noch einen Satz zu den gesellschaftlichen Gruppen bzw. zur Größe des Rundfunkrates: Es liegt in der Natur der Sache, dass, wenn neue gesellschaftliche Gruppen hinzukommen sollen, die Zahl der Rundfunkräte schwer bei der alten Zahl bleiben kann oder nur ein ganz geringer Aufwuchs erfolgt. Denn es ist ja so, dass die alten Gruppen dort nicht weniger relevant werden, nur weil es jetzt relevante neue Gruppen gibt. Ich nenne einmal exemplarisch den Bund der stalinistisch Verfolgten. Es war uns besonders wichtig, dass dieser, solange noch Betroffene unter uns sind, auch entsprechend einen Sitz bekommt, genauso wie die Kirchen und die Handwerker, die auch infrage gestellt wurden. Auch das war für uns eher kein Ansatz. Insofern finde ich den Aufwuchs auf 50 Rundfunkräte einen durchaus moderaten Ansatz und einen Kompromiss, den man eingehen kann. Dass die Sorben dort einen neuen festen Platz haben, ist auch mehr als überfällig gewesen. Denn wir senden im Regionalstudio Bautzen in sorbischer Sprache. Da ist es schon ganz hilfreich, wenn dort jemand sitzt, der Programmkontrolle betreiben soll, dass er diese Sprache auch versteht. Zum Thema Ressourcenverteilung hat Dirk Panter eigentlich alles gesagt. Wir werden natürlich darauf schauen müssen, wie das in den nächsten Jahren dort weitergeht. Aber im Verwaltungsrat – ich habe es vorhin schon erwähnt – ist ja diese Zweidrittelmehrheit für Vorschläge entsprechend festgeschrieben, sodass gegen die Stimmen von Sachsen nichts passieren kann. Aber man muss natürlich auch darauf achten, dass man mit den Thüringer Kollegen dort weiter an der Seite zu sein versucht. Insofern wird das sicherlich auch ein kommunikativ sehr intensiver Prozess, auf den ich mich persönlich freue. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf von den anderen Fraktionen? – Herr Gahler bitte für die AfD-Fraktion.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nowak hat nicht unrecht. Es sind einige Änderungen zum Positiven getroffen worden, jedoch ist die Mitwirkung der Beteiligten sehr fragwürdig. Es hätte auch nicht so viele Beschwerden über mangelnde Beteiligung gegeben, wenn das tatsächlich erfolgt wäre und vor allem in einem zeitlichen Rahmen. Wir haben gesagt: 30 Jahre ist dieser Staatsvertrag alt, sieben Jahre das ZDF-Urteil. Da wäre es doch wohl möglich gewesen, nicht bloß innerhalb von 14 Tagen manch Beteiligten um eine Stellungnahme zu bitten. Des Weiteren ist es nicht nur so, dass der Rundfunkrat größer geworden ist, sondern auch der Verwaltungsrat wurde von sieben auf zehn Mitglieder erweitert. Das hat selbst die Mitglieder des Verwaltungsrates etwas verwundert. Die Argumentation im Verwaltungsrat war sogar: Warum macht man das? Es entstehen ja mehr Kosten, und auch die Gremienbüros haben mehr Tätigkeiten. (Andreas Nowak, CDU: Die Kontrolle wird besser!) Dass die Kontrolle besser wird, das ist auch teilweise Aufgabe des Rechnungshofes, wo die Kostenkontrolle speziell für die Tochterfirmen, wo das Geld versickert, stattfinden würde. Aber das ist ein anderes Thema. Das werden wir demnächst wieder beim Bericht des Rechnungshofpräsidenten erörtern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung. Herr Staatsminister Schenk, bitte. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mitteldeutsche Rundfunk hat den gesetzlich verankerten Auftrag, freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt zu gewährleisten. Damit werden die Bürger bei uns im Freistaat und in seinen Nachbarländern Thüringen und Sachsen-Anhalt in die Lage versetzt, sich über Ereignisse in ihrer Region, politische Entwicklungen und vieles mehr zu informieren und auf dieser Grundlage an politischen Meinungsbildungsprozessen umfassend teilzunehmen. In Zeiten, in denen Falschmeldungen und Hassreden immer mehr zunehmen, der Ton der Auseinandersetzung verletzender wird, leisten die Journalistinnen und Journalisten des MDR mit ihren Informationen regional und überregional einen wichtigen Beitrag für unser demokratisches System, für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und für unser Gemeinwesen. Im Corona-Jahr dürfte das an den täglichen Informationen, Recherchen, Hintergrundberichten und Dokumentationen deutlich geworden sein. Das spiegelt sich auch in den hohen Einschaltquoten wider, die der MDR seit Ausbruch der Pandemie vor einem Jahr gerade in seinem Informationsteil erfährt. Aber es ist nicht nur diese Information, was den MDR auszeichnet. Er bietet ein breites Spektrum auch an Unterhaltungsformaten wie den Seriendauerbrenner „In aller Freundschaft“, der schon bald sein 25-jähriges Jubiläum feiert. Innerhalb der ARD gehört der MDR – sicherlich auch aus den genannten Gründen – zu den beliebtesten Sendern. Beliebt, denn, meine Damen und Herren, gut soll der MDR auch in Zukunft sein. Die Politik kann durch die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ganz wesentlich wird dieser Rahmen durch den MDRStaatsvertrag gestaltet. Er ist allerdings seit seinem Inkrafttreten vor nunmehr fast 30 Jahren kaum verändert worden. Dazwischen lagen viele Veränderungen im Kleinen, die korrigiert, nachgezeichnet werden müssen, aber natürlich vor allem auch in den technischen Veränderungen der gesamten Medienlandschaft. Heute liegt nun ein neuer Staatsvertrag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Er baut einerseits auf Bewährtem auf, geht aber andererseits mit Blick auf den Wandel in Gesellschaft und Technik neue Wege. Er wird die rechtliche Grundlage des MDR unter anderem in folgenden Punkten modernisieren: Unsere Nachbarstaaten Polen und die Tschechische Republik werden in den Angeboten des MDR noch besser berücksichtigt – ein klares europäisches Signal. Gleichstellungsfragen sollen künftig durch interne Dienstvereinbarungen geregelt werden, die sich inhaltlich am Bundesgleichstellungsgesetz orientieren. Arbeitnehmerähnliche Personen sollen künftig durch eine ausdrücklich im Staatsvertrag erwähnte Freienvertretung repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass bei den Staatsvertragsverhandlungen davon ausgegangen wurde, dass der DGB mit drei Vertretern neben dem DBB mit ebenfalls drei Vertretern im MDR-Rundfunkrat vertreten sein wird. Der technischen Entwicklung hin zur Trimedialität von Fernsehen, Radio und Internet wird in den Regelungen des MDR-Staatsvertrags jetzt umfassend Rechnung getragen. Ein Dauerthema der letzten Jahre war die sogenannte Ressourcenverteilung zwischen den Staatsvertragsländern. Im alten Staatsvertrag sah § 29 vor, dass der Intendant im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken hat, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zugutekommen. Diese Regelung wurde nun aus Gründen des Sachzusammenhangs in § 2 übernommen. Ähnlich ist man übrigens auch bei anderen Staatsverträgen wie dem NDR-Staatsvertrag verfahren. Der Freistaat Thüringen hat diese rein numerische Hochstufung so interpretiert, als würde nun der MDR-Staatsvertrag standortpolitische Fragen zu regeln erlauben. Dieser Ansatz ist auch in diesem Hohen Haus, wie ich finde, zu Recht auf Bedenken gestoßen und findet sich im vorliegende Staatsvertrag auch nicht wieder. Stattdessen soll der MDR künftig alle drei Jahre einen Bericht darüber erstellen, wie die Beitragsgelder den drei Ländern zugutekommen. Rundfunkrat und Verwaltungsrat können hierzu Empfehlungen abgeben. Wie sie umgesetzt werden, liegt im Ermessen des MDR. Der Verwaltungsrat muss die Empfehlungen mit Zweidrittelmehrheit aussprechen und kann dies folglich nicht gegen die Stimmen von Sachsen tun. Noch einmal zur Klarstellung: Es soll nach wie vor keine spezielle Hinwirkungspflicht dahin gehend geben, dass der MDR mit seinen Standortentscheidungen Beitragsgelder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Form von Arbeitsplätzen und Produktionsaufträgen den drei Ländern zurückzahlt. Die Hinwirkungspflicht steht – das möchte ich ausdrücklich betonen – immer unter der Einschränkung „im Rahmen des Möglichen“. Was rechtlich möglich ist, bestimmen selbstverständlich die Rundfunkfreiheit sowie der Grundsatz der effizienten Beitragsverwendung. § 2 soll den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum der Intendantin also in keiner Weise einschränken. Die Formulierung „zugutekommen“ heißt laut verfassungskonformer Auslegung, der MDR soll den programmlichen Versorgungsauftrag zugunsten der Bürger in den MDR-Staatsvertragsländern erfüllen, wobei die Mittel aus dem Rundfunkbeitrag nach dem Grundsatz der effizienten Mittelverwendung, der gleichzeitig Prüfmaßstab der KEF ist, einzusetzen sind. Durch die Landesfunkhäuser in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist gewährleistet, dass die Bürger über die regionalen Ereignisse bestmöglich informiert sind. So kommen die Angebote des MDR allen Beitragszahlern in gleicher Weise zugute. Nochmals zur Klarstellung: Der künftige Bericht der Intendantin oder des Intendanten des MDR hat aus den geschilderten verfassungsrechtlichen Gründen vor allem darauf einzugehen, wie der MDR seinen Versorgungsauftrag erfüllt. Eine Standortpolitik mit Beitragsmitteln verstieße hingegen gegen das Grundgesetz. Eine aus unserer Sicht entscheidende Neuerung im vorliegenden Staatsvertrag ist die Zusammensetzung des Rundfunkrates. Das Bundesverfassungsgericht, das hier schon mehrfach zitiert wurde, hat im Jahr 2014 in seinem ZDFUrteil entschieden, dass Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit maximal einem Drittel staatsnaher Personen besetzt werden dürfen. In Vorbereitung auf den Staatsvertrag gab es eine sehr umfassende Prüfung, wer künftig alles im Rundfunkrat vertreten sein soll. Es sollten viele neue gesellschaftliche Gruppen, die unsere Gesellschaft widerspiegeln, im Rundfunkrat vertreten sein. Dennoch sollte die Arbeitsfähigkeit des Gremiums nicht durch zu viele Mitglieder beeinträchtigt werden. Der Kostenaspekt spielte schließlich auch eine Rolle. Im hier vorliegenden Staatsvertrag wurde aus meiner Sicht eine gute Lösung dieses Zielkonflikts gefunden: Manche Gruppen und Organisationen sind zwar in jeder Amtsperiode im Rundfunkrat vertreten. Die Bundesländer, welche Vertreter aus diesen Institutionen entsenden, wechseln jedoch nach ein oder zwei Amtsperioden. Durch diese Regel wird einer oft in Gremien zu beobachtenden Versteinerung entgegengewirkt. So entsenden zum Beispiel die Verbände von Menschen mit Behinderungen in der ersten Amtsperiode einen Vertreter aus Thüringen, später dann aus Sachsen und dann aus Sachsen-Anhalt. Das Ergebnis entspricht dem, was das Bundesverfassungsgericht im Blick hatte: ein Rundfunkrat, der viele Gruppierungen in unserer Gesellschaft abbildet. Nicht unerwähnt bleiben sollte schließlich, dass Sachsen künftig auch einen festen Sitz für einen Vertreter der Sorben im Rundfunkrat hat. Meine Damen und Herren! Das Ihnen heute vorliegende Gesetz setzt die Regelungen des Staatsvertrags in Landesrecht um. Im Fall der Ratifizierung durch alle Bundesländer treten die Änderungen am 1. Juni 2021 in Kraft. Es sind Änderungen, die aus Sicht der Staatsregierung gut und richtig sind. Ich will an dieser Stelle all denjenigen ganz herzlich danken, die in den vergangenen Jahren sehr intensiv an diesem Werk mitgewirkt, Kompromisse gesucht, sich für Regelungen eingesetzt und schließlich diesen Staatsvertrag mit zustande gebracht haben. Zum Abschluss darf ich Sie daher bitten: Stimmen Sie dem Gesetz zum Staatsvertrag über den MDR zu und sorgen Sie damit für eine technisch und inhaltlich gute Berichterstattung und anspruchsvolle Unterhaltung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schenk. Wenn es jetzt keinen weiteren Redebedarf gibt, dann würden wir zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk in Drucksache 7/5118, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in Drucksache 7/5842. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde Ihnen vorschlagen, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, dann wäre es schön, wenn wir so verfahren würden. – Widerspruch sehe ich nicht. Also würden wir als Allererstes über die Überschrift abstimmen. Wer gibt der Überschrift die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist der Überschrift somit zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt über Artikel 1 ab. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt über Artikel 2 ab. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 2 dementsprechend zugestimmt worden. Nun stimmen wir über den Entwurf „Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)“ in Gänze ab. Wer stimmt diesem Entwurf zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist dem Gesetz somit zugestimmt und das Gesetz beschlossen worden. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, dann würden wir dem so entsprechen. – Den Widerspruch sehe ich an der Stelle nicht. Es liegt uns außerdem ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/5897 vor. Ich würde jetzt die Fraktion DIE LINKE, und zwar Frau Kollegin Feiks, um die Einbringung bitten.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir gerade den MDR-Staatsvertrag beschlossen. Alle demokratischen Fraktionen haben formuliert, dass wir weiter dranbleiben müssen. Wir haben uns dafür entschieden, einen Entschließungsantrag einzureichen, um diese Willensbekundungen tatsächlich in einen begleitenden Beschluss münden zu lassen. Der erste Teil unseres Entschließungsantrags befasst sich mit den Grundlagen. Wir halten es für wichtig, festzuhalten, in welchen Rahmenbedingungen wir uns medienpolitisch eigentlich bewegen. Das sind leider alles keine Selbstverständlichkeiten mehr. Wir halten im ersten Teil fest, was der MDR im Sinne von Transparenz und damit Akzeptanz schon auf den Weg gebracht hat. Wir halten fest, dass Medien innerhalb unserer Demokratie eine wichtige Säule darstellen und ohne saubere Kommunikation eben nichts läuft. Wir machen die Notwendigkeit von Vielfalt deutlich und sagen auch, dass allein viele Anbieter diese Vielfalt noch nicht sicherstellen. All das ist nicht auf unserem Mist gewachsen, muss man dazu sagen, sondern viele der Punkte sind in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts festgehalten. Wir stellen in diesem ersten Teil fest, dass die Beitragsfinanzierung die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellt, was ein Pfund ist. Und wir halten auch fest, dass die innere Pressefreiheit mit dem heute beschlossenen Rundfunkstaatsvertrag noch nicht ausreichend abgesichert ist. Wenn man den Begriff nicht so sehr mag, dann kann man ja über Redakteursstatute und -beiräte reden. Wir erinnern dabei an die Vereinbarungen des runden Tisches von 1990 bei der Diskussion über eine neue Medienordnung. Wir halten unter Abschnitt I fest, wie der derzeitige Stand des MDR-Staatsvertrags einzuordnen ist. Unter Abschnitt II nehmen wir die nötigen Debattenpunkte auf. So müssen wir am Programmauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks arbeiten und die Redakteursbeiräte und -statute sicherstellen. Über den Punkt der Staatsferne muss man weiter diskutieren. Ein wichtiger Punkt, die vollumfängliche Vertretung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR durch den Personalrat, muss sichergestellt werden. Wir sollten Publikumsbeiräte des MDR installieren, um mehr Transparenz und Akzeptanz sicherzustellen. Die Frage der Ressourcenverteilung muss durch die Politik geklärt werden, damit der MDR nicht auch nur im Entferntesten in den Verdacht gerät, in seiner Pressefreiheit eingeschränkt sein. Im Grunde genommen stehen Ressourcenfragen jetzt schon darin. Es gibt einen Sitz des MDR und drei Landesfunkhäuser. Warum kann man nicht darüber nachdenken, das weiterzuentwickeln, wenn es doch den Wunsch gibt? Schließlich sollte die Intendantenwahl durch den Rundfunkrat erfolgen. Das wäre noch einmal eine tatsächliche Stärkung. Bei allen Bauchschmerzen und Wünschen, die heute hier in der Debatte geäußert wurden, wäre es ein richtiges Zeichen, wenn wir heute auch gleichzeitig benennen, wohin wir wollen. Dementsprechend bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten für die einbringende Fraktion DIE LINKE Antje Feiks. Jetzt bitte ich um die Aussprache zum Entschließungsantrag. – Herr Kollege Nowak, wollen Sie gleich an Mikrofon 5 bleiben?
Andreas Nowak CDU
Ich würde gleich hierbleiben. Das macht es etwas schneller. – Also, wir haben an gewissen Stellen durchaus inhaltliche Differenzen. Wie gesagt, den eher allgemein gehaltenen, umstrittenen Begriff der inneren Rundfunkfreiheit sehen wir an dieser Stelle nicht. Wenn man sich Punkt 11, Unterabschnitt I, durchliest, worin formuliert wird, dass die Privaten sozusagen hinter den Öffentlich-Rechtlichen zurückstehen sollten, zumindest nach diesem ursprünglichen Versuch im Jahr 1990, dann ist das für uns nicht der richtige Weg. Auch Punkt 3, Unterabschnitt II: Die Staatsferne ist aus unserer Sicht gewährleistet. Auch zum Thema Rechtsaufsicht hatte ich schon ausgeführt. Das ist genauso wie bei NDR und RBB geregelt. Was der Publikumsrat jenseits des Rundfunkrates für eine Funktion haben soll, erschließt sich uns auch nicht ganz. Zu den Ressourcen wurde ja schon ausführlich formuliert, wie wir das sehen. Bei der Intendantenwahl sehen wir diesen Punkt zwischen Rundfunkrat und Verwaltungsrat schon als einen ordentlichen Punkt von Checks and Balances. Insofern würden wir daran auch nichts ändern wollen. Entsprechend haben wir das in den Vertrag so hineingeschrieben. Die CDU wird jedenfalls diesen Entschließungsantrag ablehnen. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Jetzt am Mikrofon 7 Herr Gahler für die AfD-Fraktion.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin natürlich bei Frau Feiks. Ich finde es gut, dass dieser Rundfunkstaatsvertrag weiterentwickelt werden soll. Allerdings hatte ich hier noch mehrere Punkte, die alle klärungsbedürftig sind, unter anderem die Schärfung des Programmauftrags etc., was auch Kollege Nowak schon angesprochen hat. Das hätte man vielleicht alles noch mit einbauen können. Es ist so: Dieser Vertrag stammt aus der Feder von Prof. Hoff, das ist ein Parteikollege von Ihnen aus Thüringen. Vielleicht hätten Sie dazu einmal miteinander kommunizieren sollen und vorher die Aspekte mit einfließen lassen können. Von daher ist es nicht verständlich, wie zum Beispiel die Arbeitnehmerrechte für freie Mitarbeiter nicht berücksichtigt wurden. Vielleicht hätte man das im Vorfeld einbauen können und natürlich auch andere Dinge, zum Beispiel die Repräsentanz im Rundfunkrat. Ich habe vorhin schon dazu ausgeführt. Wesentliche Gruppen werden gar nicht berücksichtigt, beispielsweise Kinder; eine Kindervertretung fehlt. Rentner werden nicht vertreten, der VdK hätte ja einbezogen werden können, etc. Das hat man alles unterlassen. Das ist diese fehlende Kommunikation im Vorfeld. Dadurch ist dieser Antrag nicht weitgehend genug. Wir werden ihn ablehnen. Vielen Dank (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Gibt es bei den Tagesordnungspunkt Schulgeldfreiheit für die Drucksache 7/5795, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD und DIE LINKE. Ich bitte als Erstes für die CDU-Fraktion Frau Dr. Schenderlein ans Rednerpult.
Dr. Christiane Schenderlein CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ob Ergotherapeut, Physiotherapeut oder Logopäde, all diese Berufsgruppen eint, dass für die Ausbildung zu diesen Berufen bislang Schulgeld fällig wurde. Der Freistaat Sachsen wird nun das Schulgeld für diese so wichtigen Gesundheitsfachberufe übernehmen. Auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist vorgesehen, das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abzuschaffen. Wir kommen der Bundesregelung damit zuvor und regeln das in eigener Zuständigkeit. Auch andere Bundesländer sind bereits vorangegangen. Indem wir jetzt nachziehen, bauen wir mögliche Benachteiligungen ab. Grundlage unserer heutigen Entscheidung ist der sächsische Koalitionsvertrag, in dem wir uns genau auf diese Übereinkunft verständigt haben. So wurde die Schulgeldfreiheit bereits in das Sofortprogramm 2020 als eine der wesentlichen Prioritäten aufgenommen. Das heißt, dass wir ab dem Schuljahr 2021/2022 analog zur Schuldgeldfreiheit bei der Ausbildung zum Erzieher und Heilerziehungspfleger den Schulen in freier Trägerschaft pauschalierte Mittel zuweisen werden, um auch für jene nicht akademischen Gesundheits-, Therapie- und Heilberufe, die nicht im Modell der dualen Berufsausbildung ausgebildet werden, eine Schulgeldfreiheit zu ermöglichen. Ganz konkret handelt es sich um die medizinisch-technischen Assistenten, pharmazeutisch-technischen Assistenten, Physiotherapeuten, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden sowie die Masseure. Bundesweit gibt es knapp 900 Ausbildungsgänge mit rund 53 500 Schülerinnen und Schüler. Interessant ist, dass sich 61 % in freier bzw. privater Trägerschaft und 17 % in staatlicher Trägerschaft befinden, welche nicht notwendigerweise mit einem anderen Fraktionen Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Den sehe ich nicht. Ich stelle den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/5897, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Bei einigen Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen ist die Drucksache 7/5897 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Gesundheitsfachberufe herstellen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Krankenhaus gemäß § 2 Nr. 1 a Krankenhausgesetz verbunden sind. Rund 90 % der Ausbildungsgänge an Schulen in freier Trägerschaft und knapp 8 % der Ausbildungsgänge an Schulen in staatlicher Trägerschaft erheben im aktuellen Schuljahr Schulgeld. Die Höhe des monatlichen Schulgeldes liegt im Mittel bei Schulen in staatlicher Trägerschaft bei 106 Euro und 263 Euro bei Schulen in freier und privater Trägerschaft. Zusammengefasst: Es betrifft sehr viele Ausbildungsgänge und sehr viele Auszubildende. Es gibt zahlreiche Schulen in freier und privater Trägerschaft, die ein höheres Schulgeld einfordern. Mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages wollen wir erreichen, dass sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden. Dazu müssen wir die Ausbildung deutlich attraktiver gestalten. Wir werden die Hürde Schulgeld nehmen. Wir leisten damit einen wichtigen und zugleich notwendigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Klar ist: Wir brauchen dringend die Fachkräfte in Gesundheits-, Therapie- und Heilberufen. Es handelt sich um Berufe, welche für die gesundheitliche und medizinische Versorgung der Bevölkerung grundlegend wichtig sind. Sie sind für das Gemeinwohl von größter Bedeutung. Wir zeigen damit auch, dass wir den Menschen in den Gesundheitsheilberufen eine hohe Anerkennung zollen. Die bislang vorhandene Ungerechtigkeit zwischen den verschiedenen Ausbildungsgängen und vor allem die Ungerechtigkeit in Bezug auf Studienfachrichtungen im Gesundheitsbereich wird mit der zu beschließenden Schulgeldfreiheit abgeschafft. Ich freue mich daher auf Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Schenderlein für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Melcher.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt sie noch, die guten Nachrichten. Hier ist eine solche: Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen in Sachsen kein Schulgeld mehr zahlen müssen. Das ist in der Tat eine gute Nachricht; denn damit wird die Ausbildung für Schüler und Schulen attraktiver. Wir können so dem Fachkräftemangel begegnen. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für andere Berufsgruppen. Mit dem Bildungsstärkungsgesetz hat die Koalition in Sachsen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher sowie die Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger vom Schulgeld befreit. Freie Schulträger, die die entsprechenden Ausbildungsgänge anbieten und auf die Erhebung von Schulgeld verzichten, erhalten eine erhöhte pauschale monatliche Zuweisung. Eine analoge Regelung gilt es, nun auch für die Gesundheitsfachberufe vorzusehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist klar: Der Fachkräftemangel ist vielerorts akut. Das betrifft die pädagogischen und sozialen Bereiche ebenso wie das Gesundheitswesen. Im Vergleich zu anderen nicht minder betroffenen Branchen werden Fachkräfte in den genannten Berufsfeldern jedoch nicht dual ausgebildet. Erzieherinnen, Ergotherapeuten und Logopädinnen erhalten keine Ausbildungsverträge in einem Betrieb, sondern werden vollzeitschulisch ausgebildet. In der Mehrzahl übernehmen diese Aufgabe berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft. Ohne freie Träger wäre der Bedarf an Nachwuchs überhaupt nicht zu decken. Bis 2030 werden in Sachsen 21 000 zusätzliche Pflegekräfte gebraucht. Jährlich brauchen wir im Freistaat bis zu 2 500 neue Erzieherinnen und Erzieher, um beispielsweise Altersabgänge auszugleichen, aber natürlich auch die verbesserten Betreuungsrelationen abzusichern. Etwa drei von vier angehenden Erzieherinnen lernen an einer Schule in freier Trägerschaft. In den Gesundheitsfachberufen sind die Quoten ähnlich. Frau Schenderlein hat das schon ausgeführt. Die freien Träger sind aber bei der Finanzierung der Ausbildung in der Regel auf die Erhebung von Schulgeld angewiesen. Das führt mitunter dazu, dass junge Menschen sich zwar für eine Ausbildung interessieren, aber diese dann nicht antreten. Solche finanziellen Zugangshürden bei der Ausbildung können wir uns in Anbetracht des Fachkräftemangels schlichtweg nicht leisten. Wir müssen junge Menschen für die Ausbildung in dringend benötigten Bereichen gewinnen. Wir brauchen jede Frau und jeden Mann für diese wichtigen Jobs. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Die Schulgeldfreiheit ist ein gutes Argument und ein Anreiz, eine Ausbildung aufzunehmen und auch abzuschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße es, dass der Freistaat mit dieser Regelung in Vorleistung geht. CDU, CSU und SPD im Bund haben im Koalitionsvertrag zwar die Abschaffung des Schulgeldes für die Gesundheitsfachberufe vereinbart, konkrete Regelungen, wie bei der Pflegeausbildung, wurden jedoch noch nicht verabschiedet. Höchstwahrscheinlich wird das auch in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt. Gleichzeitig verschärft sich aber die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Deshalb halte ich es für folgerichtig und konsequent, dass Sachsen hier vorangeht. Wir befinden uns damit übrigens in guter Gesellschaft. Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat das Schulgeld für die Gesundheitsberufe bereits in Eigenregie abgeschafft, darunter alle Stadtstaaten, Bayern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen; auch das hat Frau Dr. Schenderlein schon ausgeführt. Eine Bemerkung noch zum Abschluss: Im Zuge der Haushaltsverhandlungen zeichnet sich ab, dass wir uns auf ein schlankes, unbürokratisches Förderverfahren einigen werden. Die positiven Erfahrungen, die wir mit der Zuweisung an die Träger, wie bei den angehenden Erzieherinnen und Heilerziehungspflegerinnen, gesammelt haben, werden wir nutzen und analog auf die Gesundheitsfachberufe übertragen. Das spart viele Seiten Antragsformulare, Zeit und Nerven. Ich bitte daher auch hierzu um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Melcher für die BÜNDNISGRÜNEN. Ich bitte jetzt für die SPD-Fraktion Simone Lang ans Rednerpult; bitte schön.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Fachkräftemangel im Bereich der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung beschäftigt uns bereits seit vielen Jahren. Auch hier im Parlament war er schon oft ein Thema. Dabei ging es vor allen Dingen um Pflegekräfte einerseits und die ärztliche Versorgung andererseits. Heute wollen wir den Blick auf die Gesundheitsfachberufe richten, also die Berufe, die in vollzeitschulischen Ausbildungsgängen vermittelt werden. Dazu gehören, wie wir gehört haben, Fachkräfte in der Physiotherapie, Ergotherapie, Diätassistenz und Logopädie, ebenso wie die Assistenzberufe Medizintechnik, Pharmazietechnik oder Radiologie. Die Wichtigkeit unseres Antrages möchte ich gern an der großen Gruppe der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten verdeutlichen. Viele von Ihnen waren bestimmt schon einmal bei einem Physiotherapeuten. Ich bin jedes Mal aufs Neue beeindruckt, welch umfangreiches Wissen meine Physiotherapeutin hat, wie intensiv sie sich weiterbildet und wie sehr sie ihren Beruf liebt, und nicht zuletzt, wie gut sie es schafft, ihre Patientinnen und Patienten fachkundig und nachhaltig von Rückenschmerzen zu befreien, steife Nacken zu mobilisieren und nach Sportverletzungen und Operationen wieder fit zu machen. Der Fachkräftemangel bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ist groß: 3,5 offene Stellen kommen auf eine arbeitssuchende Fachkraft. Die durchschnittliche Wartezeit für Patientinnen und Patienten liegt bei einem Monat. Viele Praxen brauchen lange, um freie Stellen zu besetzen. Dabei ist es besonders die Physiotherapie, die von sehr großem Wert für unser Gesundheitssystem ist. Physiotherapeutische Behandlungen helfen dabei, viele operative Eingriffe zu vermeiden und damit Kosten zu reduzieren. Außerdem befreien sie nicht nur Patienten und Patientinnen von akuten Schmerzen, sondern sie vermitteln auch Gesundheitswissen und Hilfe zur Selbsthilfe und haben dabei den größten nachhaltigen und präventiven Charakter. Aus den genannten Gründen brauchen wir viele junge Menschen, die sich für die Ausbildung zum Physiotherapeuten entscheiden. Dabei ist besonders die Tatsache, dass eine solche Ausbildung Geld kostet, eine große Hürde bei der Berufswahl. Bei solchen Berufen auf Schulgeld zu verzichten, ist für uns aber nicht nur eine Frage des Fachkräftemangels, sondern auch eine Frage der Wertschätzung. Das war uns schon bei den Pflegeberufen ein Herzensanliegen und gilt beim Erzieherberuf genauso wie bei den Gesundheitsfachberufen. Wer sich in den Dienst der Gesellschaft stellt, wer sich um Menschen kümmert, sie versorgt und heilt, darf dafür kein Schulgeld zahlen müssen. Nein, in den oder in die muss unsere Gesellschaft, unser Staat dankbar investieren. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – ich zitiere –: „Wir fordern die bundesweite Abschaffung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe und setzen uns für eine angemessene Ausbildungsvergütung ein.“ Wir sind froh, dass der aktuelle Haushaltsentwurf der Staatsregierung trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen diesen Punkt umsetzt. Wenn der Landtag den Doppelhaushalt im Mai beschließen sollte, dann wird die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen ab dem nächsten Ausbildungsjahr kostenfrei sein. Mit unserem Antrag wollen wir sicherstellen, dass hierfür ein einfaches und unbürokratisches Verfahren gewählt wird. Im Dezember letzten Jahres hat der Landtag die Schulgeldfreiheit für Erziehungsberufe beschlossen. Dies wird mithilfe einer Zuweisungsverordnung einfach und unbürokratisch umgesetzt. Das können wir uns für die Gesundheitsberufe ebenso gut vorstellen. Darum geht es in diesem Antrag, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung, damit ab dem nächsten Ausbildungsjahr die Gesundheitsberufe in Sachsen schulgeldfrei werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Schaufel.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Regierungsfraktionen! Ihr Antrag hat mich doch sehr erstaunt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Sie sind also der Auffassung, Fachkräfte aus den Gesundheitsfachberufen braucht das Land. Nun sollen Hürden beseitigt werden, um mehr junge Menschen zu motivieren, sich in wichtigen Gesundheitsfachberufen ausbilden zu lassen. Das Problem ist doch schon sehr lange bekannt und immer wieder, inklusive der Lösungsmöglichkeiten, klar benannt worden, und trotzdem haben Sie nichts getan. „Abschaffung Schuldgeld aller Gesundheitsberufe“, so steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde einberufen, um die Details festzulegen. Bereits im Juni 2019 haben die Gesundheitsminister der Länder einstimmig beschlossen, das Schulgeld für nicht akademische Berufe abzuschaffen. Bis Ende des Jahres 2019 sollten bundeseinheitliche Regelungen durch das Bundesministerium für Gesundheit von ihrem mittlerweile vielfach gescheiterten Gesundheitsminister Herrn Spahn vorgelegt werden, aber nichts ist geschehen. Anstatt etwas zu tun, setzt Herr Spahn seine Schwerpunkte offensichtlich woanders, zum Beispiel in seine 4,2 Millionen teure Immobilie. Im Januar 2020 hat Ihr Kabinett beschlossen und medienwirksam verkündet, dass der Freistaat ab dem Schuljahr 2020/2021, wie wir es heute gehört haben, das Schulgeld für Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen übernimmt. Als Bestandteil des Sofortprogramms „Start 2020“ sollten zur Abschaffung des Schulgeldes 5 Millionen Euro für die Gesundheitsfachberufe zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der AfD) Freuen durften sich die Schüler an freien Schulen, die sich, wie wir gehört haben, zu Ergotherapeuten, zu Logopäden, zu Masseuren und medizinischen Bademeistern haben ausbilden lassen. Aber die Freude währte nicht lange, das Versprochene wurde nicht eingehalten, denn Sie haben die Schulgeldfreiheit coronabedingt weggekürzt. Angesichts dessen frage ich mich: Meinen Sie es wirklich ernst damit, wichtige Gesundheitsberufe stärken zu wollen? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Was sind 5 Millionen Euro für kostenloses Schulgeld in einem Staatshaushalt von 21 Milliarden Euro? (Beifall bei der AfD) Haben Sie nicht vielleicht an der falschen Stelle gekürzt? (Jörg Urban, AfD: Sie sollten sich schämen!) Sehr geehrte Abgeordnete! Bildung darf nicht am Geld scheitern; denn Bildung ist die wichtigste Investition in die Zukunft, zum einen für unsere jungen Menschen, zum anderen für unsere gesamte Gesellschaft, vor allem, wenn es um einen solch essenziellen Bereich wie das Gesundheitswesen geht. Aber für solche elementaren Dinge gibt die Staatsregierung weniger bzw. kein Geld aus. Herr Vorjohann, Sie setzen andere Prioritäten. Statt in die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens zu investieren, gönnt sich die Staatsregierung lieber 33 neue, gut bezahlte Stellen im grün geführten Umweltministerium (André Barth, AfD: Genau!) und stellt eine Beauftragte für schwule, lesbische, bisexuelle, trans-/intersexuelle sowie queere Menschen (André Barth, AfD: Queeren-Beauftragte!) mit einem Jahresgehalt von satten 130 000 Euro ein; ja, Sie haben richtig gehört! (André Barth, AfD: Unglaublich!) Wir als AfD-Fraktion setzen uns für eine qualitativ hochwertige Grundversorgung ein. Dazu gehört, dass genügend Personal vorhanden ist, um die Versorgung sicherzustellen. (Beifall bei der AfD) Hier werfe ich Ihnen als Staatsregierung große Versäumnisse vor. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Berlin haben das Schulgeld bereits abgeschafft. Wieso wir in Sachsen nicht? Sachsen, das Bundesland mit einer der ältesten Bevölkerungen im Bundesdurchschnitt und damit das Bundesland mit dem höchsten Bedarf, ist das Schlusslicht. (André Barth, AfD: Wie in vielem!) Junge Menschen, die sich in Gesundheitsberufen ausbilden lassen wollen, werden zum Beispiel nach Hessen abwandern; denn dort müssen sie kein Schuldgeld bezahlen und bekommen zusätzlich noch eine Ausbildungsvergütung. Schulgeld ist eine große Hürde, einen Gesundheitsberuf zu erlernen. Zusätzlich müssen wir die geringen Verdienstmöglichkeiten in den Gesundheitsberufen berücksichtigen. Wer nicht das Glück hat, sich an einer öffentlichen Schule gebührenfrei ausbilden zu lassen, startet mit Schulden in sein Berufsleben. Das kann es doch nicht sein, dass wir den Menschen, die sich mit einer hohen Motivation um unsere Gesundheit kümmern wollen, solche Steine in den Weg legen. Wir können froh sein, dass es überhaupt noch Menschen gibt, die sich trotz dieser Widrigkeiten für eine schulgeldpflichtige Ausbildung im Gesundheitsbereich entscheiden. Unsere alternde Gesellschaft ist dringend auf sie angewiesen. Ich fordere die Staatsregierung auf: Erstens. Tun Sie endlich etwas dafür, dass sich genügend junge Menschen für einen Beruf im Gesundheitsbereich entscheiden! Zweitens. Gestalten Sie die Ausbildung attraktiver! Drittens: Schaffen Sie das Schulgeld vollständig und schnell ab! (Sören Voigt, CDU: Das machen wir ja! –
André Barth AfD
Schaufensterantrag!) – Herr Voigt, abwarten! (André Barth, AfD: Das ist ein Schaufensterantrag!) Jetzt möchte ich etwas sagen, was für ganz Deutschland gilt: Im Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren alles auf Kante gespart worden, eingeleitet von der rot-grünen Bundesregierung Schröder/Fischer, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) flankiert von entsprechenden Maßnahmen auf Landesebene. Gerade beim medizinischen Personal, beim Pflegepersonal und bei den übrigen Gesundheitsberufen wird ständig an der Effizienzschraube gedreht. Die Folgen Ihrer verfehlten Gesundheitspolitik müssen wir nun alle tragen. Obwohl die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten in den letzten Monaten am Limit gearbeitet haben, obwohl Pflegeeinrichtungen händeringend Personal gesucht haben, ist nach einem Bericht in der „Berliner Zeitung“ vom 12.03. die Zahl der Beschäftigten in der Pflege zwischen April und Ende Juli 2020 bundesweit um 9 000 Personen gesunken. 21 Krankenhäuser wurden im Jahr 2020 deutschlandweit geschlossen, und in der Altenpflege sinkt die Anzahl offener Stellen. Da frage ich Sie: Wie kann das sein? Warum haben Sie keine Lösungen? Meine Fraktion tritt dafür ein, dass die Qualität der Gesundheitsversorgung an erster Stelle stehen muss, und zwar vor einer Kostenorientierung. Um Gesundheitsberufe attraktiv zu gestalten, bedarf es mehr als Schulgeldfreiheit. Wir fordern – erstens – einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung (Beifall bei der AfD) und – zweitens – bessere Arbeitsbedingungen, also höhere Verdienstmöglichkeiten und bessere Personalausstattung. Ich beende mit einem Zitat von Barbara Klepsch vom Juni 2019 in ihrer Funktion als CDU-Sozialministerin in Sachsen: „Finanzielle Hürden, die den Zugang zu Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen erschweren, gehören abgeschafft. Wir müssen alles dafür tun, um diese Berufe attraktiver zu gestalten.“ CDU und SPD hatten es also in der Hand. Dass sie immer noch nichts dafür getan haben, zeigt einmal mehr die Unfähigkeit dieser Regierung. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wir stimmen diesem Antrag zu und hoffen, dass endlich etwas passiert. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Herr Barth, das nennt man Schaufensterrede! –
André Barth AfD
Schaufensterrede zu einem Schaufensterantrag, genau!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Schaufel für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE ans Rednerpult. Bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann den Antrag in einem Satz zusammenfassen: Die freien Schulen in Sachsen brauchen bei den Gesundheitsberufen kein Schulgeld mehr zu erheben. Bemerkenswert ist dennoch, dass dazu zwei A4-Seiten benötigt werden. Auch ist bemerkenswert, dass er vier Monate nach unserer Anhörung im Sozialausschuss zum exakt selben Thema kommt. Darüber kann man sich nur freuen – Links wirkt. (Och! von der AfD) Der erste Teil hat das Niveau einer Kleinen Anfrage. Die Antworten darauf sollen dann in ein paar Wochen als Bericht der Staatsregierung ausgegeben werden. So frage ich mich zum Beispiel, wie Sie den entsprechenden Haushaltsansatz aufgestellt haben, wenn Ihnen noch nicht einmal bekannt ist, wie viele Auszubildende überhaupt betroffen sind. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ich frage mich bei Punkt 1 c, ob die Staatsregierung keine Liste hat, um zu wissen, an welchen berufsbildenden Einrichtungen und Schulen in Sachsen die von ihr gemeinten Berufe ausgebildet werden. Wahrscheinlich ist das tatsächlich der Fall; denn welchen Grund sollte es dafür geben, dass der zweite Teil des Antrages derart nebulös geschrieben ist? Es wird keinerlei Klarheit darüber hergestellt, was für wen tatsächlich geschehen wird, auch wenn hier Berufsgruppen vorgetragen werden. Nicht vorgetragen wurden zum Beispiel die Hygieniker(innen) oder die Medizintechniker(innen) etc. pp. Das Vorhaben an sich ist längst überfällig; darin sind wir uns einig. Es wurde schon seit vielen Jahren diskutiert. Auch das Sofortprogramm 2020 wurde angesprochen, worin ja sämtliche Vorhaben der Koalition enthalten waren. Dann kam die Corona-Pandemie. Sie zeigte mehr als deutlich die Versäumnisse der letzten Jahre in dem gesamten Bereich, die nicht nur der jetzigen Regierung anzulasten sind. Dabei ist die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe ein wichtiger Bestandteil, aber nur ein kleines Puzzlestück im Kontext der Pandemie. Ich hätte mir wirklich weitreichendere Schlussfolgerungen gewünscht. Meine Fraktion hat sich, wie bereits gesagt, mit der hier in Rede stehenden Problematik ausführlich befasst. Deshalb kann ich als Vorbild für einen etwas umfassenderen Plan zur Verbesserung der Ausbildungssituation in den Gesundheits- und Pflegeberufen unseren Antrag „Gesundheitsund Pflegeberufe durch Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütungen aufwerten!“, Drucksache 7/3264, vom Juli 2020 nur empfehlen. Er wurde, wie gesagt, im November im Ausschuss angehört und hätte reichlich Anregungen für weitere Überlegungen geboten. Leider ist es aufgrund der Geschäftsordnung des Landtags nicht möglich, diesen Antrag hier, dieser Debatte, anzuhängen, wenn das Verfahren im Ausschuss schon begonnen hat. Hätte man ihn direkt gegenübergestellt, wären manche Mängel noch offensichtlicher geworden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie hätten ja einen neuen schreiben können!) Dazu gebe ich ein paar Beispiele. Zum Ersten: Wir brauchen in Sachsen etliche Maßnahmen, um nicht nur Fachsondern auch die Helfer- und Assistenzberufe als staatlich anerkannte Berufe, zum Beispiel Teilberufe, zu haben. Das ist wichtig, damit berufliche Entwicklungspfade in diesem Bereich eröffnet werden. Ein anerkannter Assistenz- und Heilberuf mit Abschluss, der überall in Sachsen nach einem einheitlichen Grundcurriculum absolviert wird, sollte grundsätzlich als Ausbildungszeit anerkannt werden, wenn sich die Auszubildenden später für eine weitergehende Fachqualifikation entscheiden. Die Anerkennung könnte zudem einen Anspruch auf Schulgeldfreiheit in diesem Beruf begründen. Auch dort wäre sie nötig. Insgesamt ist es für potenzielle Auszubildende in Sachsen völlig unübersichtlich, welche Berufe es gibt, wie sie aufeinander aufsetzen, wie die Bildungswege, bis hin zur akademischen Ausbildung, aussehen. Manchmal befürchte ich, dass die Staatsregierung es aufgegeben hat, sich an das Entflechten dieses Knäuels, dieses Wirrwarrs zu machen. Ich möchte Sie aber an dieser Stelle wirklich ermutigen. Es fehlt eine nachprüfbare Aufstellung derjenigen Berufe, die mit der hier zu besprechenden Schulgeldfreiheit erfasst sein sollen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ein weiteres Beispiel für den Handlungsbedarf ist, dass viele der Gesundheits- und Pflegeberufe noch immer nicht im Berufsbildungsgesetz oder gleichwertigen gesetzlichen Regelungen auf der Bundesebene erfasst bzw. bundesweit vereinheitlich sind. Mir ist auch klar, warum, denn es ist eine Frage der geringen Bewertung dieser Berufe. Eine verbal höhere Bewertung hat in der Zeit der Pandemie durchaus stattgefunden. Aber der Weg bis zur allgemeinen Bundesregelung ist leider noch sehr weit; denn dann würde nicht nur die Schulgeldfreiheit zur Sprache kommen, sondern es müsste auch eine angemessene Mindestausbildungsvergütung zur Pflicht gemacht werden, wie dies zum Beispiel für die dual auszubildenden Berufe gemäß dem Bildungsgesetz ist. Ich meine, es hätte der Koalition keinen einzigen Cent gekostet, in ihrem Antrag – genau wie in unserem – zumindest den guten Willen erkennen zu lassen, dass man sich mit konkreten Maßnahmen gegenüber dem Bund dafür einsetzen wird, dass weit mehr Gesundheits- und Pflegeberufe als bisher bundesweit reguliert werden, damit zumindest mittelfristig deren Aufwertung als sozialer Beruf erreicht wird. In diesem Beruf geht es nicht ohne praktische Übung und ohne Berufserfahrung. Das heißt, es ist inhaltlich oft schon längst quasi duale Ausbildung mit sehr hohen fachlichen Ansprüchen. Auch dort ist der Umgang mit moderner Technik unentbehrlich geworden, aber sie werden weiter als schulische deklassiert, nur weil der Ausbildungsvertrag nicht mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden kann oder weil diese Arbeit weniger geschätzt wird als in einem produzierenden Unternehmen. Das Thema kam übrigens auch zu unserem Antrag in der Anhörung zur Sprache. Sie hätten damit den Antrag durchaus aufwerten können. Ein letzter Punkt. Angesichts des eben beschriebenen Durcheinanders im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe in Sachsen hatte ich im April des vergangenen Jahres zur Vorbereitung unseres Antrags eine Kleine Anfrage gestellt, um mir einen Überblick zu verschaffen. Damals zeigte sich, dass in Sachsen nach unserem Verständnis auch etliche weitere Veränderungen in den Strukturen der Berufsausbildung ratsam wären, die ich hier nur als Stichwort nennen möchte. Es wäre sinnvoll, dass alle infrage kommenden Berufe, also auch MTA, Funktionsdiagnostiker, Orthoptisten usw., eine staatliche Ausbildungsmöglichkeit und eben nicht nur eine in freier Trägerschaft bekommen könnten. Es wäre notwendig, dass es für alle Berufe, die wir in Sachsen brauchen, auch eine Ausbildungsmöglichkeit in Sachsen gibt, um der Abwanderung vorzubeugen, zum Beispiel für die Chirurgiemechaniker, Medizintechniker usw. Ich gehe davon aus, dass jetzt klar wurde, warum wir uns bei dem Antrag nur enthalten. Wir brauchen grundsätzlichere Maßnahmen zur Ordnung und Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. Nicht alles hier ist vom Freistaat zu verantworten, das ist uns wohlbekannt, aber dennoch braucht es sehr viel mehr, als in Ihrem Antrag vorgesehen ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN – Zwiegespräch zwischen den Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Damit erteile ich der Staatsregierung das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin Köpping.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! „Gesundheitsfachberuf“ – das ist ein furchtbar abstrakter Begriff. Dahinter verbergen sich Menschen, die jeden Tag wertvolle Arbeit leisten. Sie schultern viel Verantwortung und sind die Stütze in unserer funktionierenden Gesundheitsgesellschaft. Dahinter verbergen sich Menschen und Berufe, die die Digitalisierung nie ersetzen wird. Dahinter verbergen sich Ergotherapeut(inn)en, Physiotherapeut(inn)en und viele andere Berufsbilder. Wir brauchen diese Menschen. Die Coronakrise hat das nur noch deutlicher gemacht – das wurde jetzt auch schon in den Beiträgen erwähnt. Wir brauchen junge Menschen, die sich für diese Berufe begeistern und für andere Menschen da sein wollen. Dafür müssen wir handeln. Das zeigen mir die vielen Schreiben von Schülerinnen und Schülern, die mein Haus und mich erreichen. Das zeigen mir die Nachwuchssorgen von Einrichtungen, das zeigt der Trend der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Denn die interessierten jungen Leute gibt es – ja, dessen bin ich mir ganz sicher –; wenn sie sich aber für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf entscheiden, dann kommt gleich zu Beginn eine Hürde auf sie zu: das Schulgeld. Sie wollen einen wichtigen Beruf für unsere Gesellschaft lernen; dafür lässt sie die Gesellschaft aber erst einmal draufzahlen. Das kann doch niemand sinnvoll begründen. Das war und ist ungerecht, insbesondere, wenn man hinschaut, wie viele Ausbildungen nicht nur schulgeldfrei sind, sondern bezahlt werden. Auf einem hart umkämpften Ausbildungsmarkt soll sich niemand nur wegen des Schulgeldes dagegen entscheiden, einen Gesundheitsfachberuf zu wählen. Interessierte können nicht immer auf die staatliche Schule ausweichen. Bisher scheiterte die Schulgeldfreiheit wie so oft am Geld. Ich bin froh, dass der SPD-Teil des Startprogrammes nun genau dafür genutzt wird: für die Ausbildung von jungen Menschen, die wir als Gesellschaft brauchen. Der Bund hat in den bereits novellierten Berufsgesetzen der Gesundheitsfachberufe dafür gesorgt, dass einige Ausbildungen schulgeldfrei sind. Dies gilt für die Hebammenausbildung, die Pflegeausbildung, bei der wir in Sachsen schon vorher das Schulgeld erstattet haben, die Ausbildung der Notfallsanitäter, die künftige Ausbildung der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenten. In knapp zwei Jahren wird dies auch für die Ausbildung in der Medizintechnik gelten. In weiteren therapeutischen Berufsausbildungen wie der Physiotherapie und der Logopädie müssen Nachwuchskräfte aber weiterhin an zahlreichen Schulen ein Schulgeld bezahlen. Ist das gerecht? Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir können nicht warten, bis der Bund die Schulgeldfreiheit auch in diesen und weiteren Ausbildungen gesichert hat. Lassen Sie uns die Hürden im Freistaat Sachsen bereits ab dem Schuljahr 2021/2022 abschaffen. Für alle Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen soll durch einen Zuschuss eine Schulgeldfreiheit ermöglicht werden. Davon werden im Freistaat Sachsen bis zu 4 000 Auszubildende profitieren. Wichtig dabei ist: wenig Bürokratie für die Ausbildung, für die Schulen und die Verwaltung. Ich bin meinem Kollegen Herrn Piwarz deswegen dankbar für die Zusammenarbeit. Wir wollen den Schulgeldzuschuss durch das Landesamt für Schule und Bildung einfach und transparent auszahlen. Der Aufwand ist auch für die Schulen minimal. Der Schulgeldzuschuss wird dazu beitragen, dass sich junge Menschen für die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf entscheiden – das ist ein Grundstein. Weitere Bausteine, zum Beispiel Karrierechancen und gute Rahmenbedingungen, um Familie und Beruf zu vereinen, und vor allem eine attraktive Entlohnung müssen folgen. Nur so wird es uns gelingen, dass zukünftig ausreichend Fachkräfte in den Gesundheitsfachberufen die hohe Qualität unserer Gesundheitsversorgung gewährleisten. Sehr geehrte Damen und Herren! Applaus wie zu CoronaZeiten ist immer schön, aber wirkliche Unterstützung drückt sich im Handeln aus. Deswegen hoffe ich, dass dieser Antrag angenommen wird und die von uns eingestellten Mittel am Ende der Verhandlungen im Haushalt stehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Köpping. Es folgt das Schlusswort für die CDU-Fraktion. Bitte, Frau Schenderlein.
Dr. Christiane Schenderlein CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Argumente sind an dieser Stelle sehr klar und einhellig ausgetauscht. Es geht nachdrücklich darum, dass diese Berufsgruppen, die wir alle jetzt genannt haben, deutlich Tagesordnungspunkt Verfassungsrechtlich garantierte gegen eine Aufnahme spezieller Drucksache 7/5785, Ihnen liegt die Drucksache 7/5785 vor, ein Antrag der AfDFraktion mit dem Titel „Verfassungsrechtlich garantierte Wertschätzung für Familien bewahren – gegen eine Aufnahme spezieller Kinderrechte ins Grundgesetz“. Hierzu können die Fraktion wie folgt Stellung nehmen: als Einreicherin die AfD, dann die CDU, DIE LINKE, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Jetzt bitte ich für die einreichende Fraktion AfD Herrn Dr. Keiler.
Dr. Joachim Keiler AfD
Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Überschrift unseres Antrages lautet „Verfassungsrechtlich garantierte Wertschätzung für Familien bewahren – gegen eine Aufnahme spezieller Kinderrechte ins Grundgesetz“. Aktuell ist die GroKo in Berlin wieder – das ist wohl das dritte Mal, soweit ich das überblicke, 2013, 2019 war das schon einmal der Fall – damit befasst, ein altes SPD-Projekt und Projekt der LINKEN so kurz vor Schluss durchzuschieben, und zwar die Aufnahme von Kinderrechten – angelehnt an die UN-Charta – in das Grundgesetz, dort in den Artikel 6, der sich im Wesentlichen mit der Familie befasst. attraktiver werden, dass wir dem Fachkräftebedarf entgegenkommen, dass sich mehr Personen und junge Leute für den Beruf interessieren und das gern machen und mit Freude zur Arbeit gehen. Ich denke, es ist auch deutlich geworden ist, wie ernst wir das Thema nehmen und dass wir es schon eine ganze Weile ernst genommen haben. Insoweit freue ich mich auch über die gute Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, die gerade angesprochen wurden, und bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Schenderlein mit dem Schlusswort für die CDU-Fraktion. Uns liegen keine Änderungsanträge vor und deswegen können wir jetzt zügig zur Abstimmung kommen. Uns liegt zur Abstimmung die Drucksache 7/5795 vor. Ich bitte all diejenigen um das Handzeichen, die diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und wenigen Enthaltungen ist die Drucksache beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Wertschätzung für Familien bewahren – Kinderrechte ins Grundgesetz Antrag der Fraktion AfD Der Antrag zielt darauf ab, weil aller Voraussicht nach das auch im Bundesrat – – Das ist eine Verfassungsänderung, die geplant ist, sie ist im Bundestag im Februar schon beraten, der Prüfung bedarf hier die sächsische Position, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was will er denn jetzt?) wie soll ich sagen, sich zu positionieren, dass eine Zustimmung für dieses Verfahren nicht erfolgt. Ich möchte aber zunächst einmal vorausschicken: Das hat keinesfalls irgendwie die Intention, dass sich die AfD kinderfeindlich zeigen will, (Nein-Rufe) sondern im Gegenteil, die AfD ist eine ausgesprochen kinderfreundliche Partei. (Beifall bei der AfD – Ah-Rufe – Sören Voigt, CDU: Muss man das auch noch betonen?) Wir haben auf unserem Sozialparteitag einiges für Kinder beschlossen, (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) unter anderem zum Beispiel eine Rentenfreistellung von 20 000 Euro pro Kind. Wir werden ein Familiensplitting als Vorschlag bringen. Denken Sie in Sachsen an das Begrüßungsgeld für Kinder. Es ist mitnichten so, dass wir uns kinderfeindlich zeigen wollen, sondern vielmehr haben wir einen anderen Hintergrund der Überlegung. Wir haben staatsrechtliche Probleme mit der Aufnahme der Grundgesetzänderung systematischer Art und am langen Ende auch im Hinblick auf die Ausrichtung. – Das vorausgeschickt. Wir müssen einmal beäugen, welche Werte, Rechtekanons und Normenqualitäten es im Grundgesetz gibt. Es gibt im Grundgesetz Grundrechte. Diese sind als Abwehrrechte ausgestaltet; das grundsätzlich einmal. Es gibt sogenannte Einrichtungs- oder Institutionsgarantien. Es gibt Mitwirkungsrechte. Das sind die, die in Artikel 21 oder 38 reglementiert sind und uns als Abgeordnete oder Parteimitglieder zum Beispiel betreffen. Es gibt Werteentscheidungen. Wenn ich mir diese Bestrebungen – nicht die 2019-er, die von den LINKEN ausgingen, sondern die letzten von der GroKo – vom Text, soweit der jetzt bekannt ist, anschaue, ich glaube, die Endform steht noch nicht hundertprozentig fest, aber das, was jetzt durchgedrungen ist, dann komme ich in die Ecke, dass mir das systematisch im Grundrechtskanon und Wertekanon und in die Systematik des Grundgesetzes nicht hineinpasst. Nach aktueller Beschlusslage der Bundesregierung wird durch eine Erweiterung des Artikels 6 beabsichtigt, Kinderrechte explizit in das Grundgesetz aufzunehmen. Diese Maßnahme ist überflüssig und reine Symbolpolitik. Sie führt zu erheblichen verfassungsrechtlichen Komplikationen. Auf den ersten Blick mag man die Idee, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, sympathisch finden. Das ist klar. Wer könnte schon etwas gegen Kinderrechte haben? Beschäftigt man sich jedoch genauer mit der Thematik, wird man feststellen, dass Kinder einen vollwertigen verfassungsrechtlichen Schutz im Rahmen des Grundgesetzes in Kombination mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genießen. Es besteht im Bereich der Kinderrechte keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Das Grundgesetz kennt grundsätzlich keine Altersbeschränkung. Kinder sind genauso wie Erwachsene vollwertige Grundrechtsträger. Als solche partizipieren Kinder an allen grundrechtlichen Gewährleistungen. Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. So hat dieses bereits in diversen Urteilen die Grundrechtsträgerschaft von Kindern in einer kindstypischen Ausgestaltung betont. Das macht das Bundesverfassungsgericht ohnehin. Kinder verfügen entgegen mancher Behauptungen verfassungsrechtlich bereits heute über eine besondere Subjektstellung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Einer der Bezugspunkte in der Argumentation der Befürworter ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die Konvention verlangt allerdings keine Aufnahme von Kinderrechten in die jeweiligen nationalen Verfassungen. Mit der Ratifizierung gilt die Konvention bereits als Bundesgesetz. Wir haben in Artikel 59 eine Völkerrechtsregelung. Die kann jeder nachlesen. Das bedeutet, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag mit Regulatoren einer UN-Charta oder einer europäischen Charta für Menschenrechte geschlossen ist, dann ist das transmittiert, insoweit auf gesetzlicher Ebene, dass das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung diese Grundsätze berücksichtigt und entsprechend UN-Charta-freundlich auslegt. Das Bundesverfassungsgericht orientiert sich ohnehin an dieser UN-Charta. Überraschung: Der Kompromiss, der im Moment von der GroKo vorgelegt wurde, ist ein Kompromiss. Die UN-Charta geht wesentlich weiter. Wenn man das weglässt, würde die auslegungsfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter greifen als das Projekt, das dort im Moment in Vorlage gebracht ist. Auch unter diesem Gesichtspunkt offenbart sich die geplante Verfassungsänderung mehr als Symbolpolitik. Eine tatsächliche Stärkung der Kinderrechte, beispielsweise Kinder besser vor Armut, Missbrauch oder mangelnder Bildung zu schützen, wird durch diese Verfassungsergänzung nicht erreicht. Verbesserungen müssen in gesetzlichen Bereichen geschehen, wie wir das im Übrigen vorschlagen, beispielsweise im Straf- und Sozialgesetzbuch, im Steuerrecht und in sonstigen zivilrechtlichen Regulatorien, weitestgehend wie auch im BGB. Nicht abwegig ist daher die Vermutung, dass es den Verfechtern des Gesetzesvorhabens weniger um das Kindeswohl als vielmehr darum geht, den Ausbau der staatlichen Verfügungsgewalt über Kinder zu verfestigen. Ziel dürfte sein, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen, womit das bislang austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat grundlegend gefährdet wird. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben angesichts der Erfahrungen einer weitestgehend verstaatlichten Kindererziehung im Dritten Reich die Rolle des Staates auf ein Wächteramt bewusst zurückgedrängt und den Eltern die primäre Verantwortung für das Wohl der Kinder übertragen. Das Grundgesetz baut zum Wohle des Kindes vorrangig auf die Familie und verordnet dem Staat Zurückhaltung, und das ist gut so, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Das Grundgesetz geht zu Recht davon aus, dass das Kindeswohl im Regelfall bei den Eltern in den besten Händen ist. Deshalb kann das Elternrecht nur bei einer ernsthaften Beeinträchtigung des Kindeswohls zurückgedrängt werden. Insbesondere gestattet Artikel 6 Grundgesetz kein staatliches Tätigwerden, um entgegen dem Elternwillen für eine vermeintlich optimale Entwicklung des Kindes zu sorgen. Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz droht sich genau dies zu ändern. Kinderrechte besitzen Potenzial bei Berufung auf ihren Schutz, Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern. Artikel 6 Grundgesetz regelt vornehmlich das Familienrecht, das muss man sehen, auch durch die Systematik, an welchem Ort das im Grundgesetz steht. Prof. Dr. Gregor Kirchhof, einer der Gutachter in den Verfahren 2013/2019, warnt in diesem Zusammenhang vor einer Verrechtlichung der Eltern-Kind-Beziehung durch eigene Kinderrechte im Grundgesetz. Ich darf zitieren: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Eltern-Kind-Beziehung, die familiäre Gemeinschaft zu prägen.“ Darüber hinaus müssten zusätzliche Kinderrechte, die den Kindern gegenüber ihren Eltern zustehen, im Streitfall von den staatlichen Organen geltend gemacht werden und würden daher im Fall ihres Wirkens Kinder in Distanz zu ihren Eltern bringen. Kinder würden damit gegen ihre Eltern in Stellung gebracht, und das Primat der elterlichen Erziehungsverantwortung würde zugunsten des Staates infrage gestellt. Der Verfassungsgeber riskiert daher, ohne Not tradierte verfassungsrechtliche Pfade im Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zu verlassen und das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsgericht preiszugeben. Ein weiteres Problem einer Grundrechtsänderung besteht darin, dass mit der Einführung eines Sondergrundrechts ein systemischer Bruch innerhalb des bisherigen Grundgesetzes vollzogen würde. Das Grundgesetz kennt grundsätzlich keine speziellen Grundrechte für einzelne Teile der Gesellschaft, weder für Junge noch für Alte, weder für Gesunde noch für Behinderte. Grundsätzlich erfolgt der Schutz über den Artikel 1 der Menschenwürde und die speziellen Individualgrundrechte im Weiteren. Der individuelle Grundrechtsschutz ist einheitlich und umfassend aufgebaut; er beruht vornehmlich auf Abwehrrechten gegenüber dem Staat. Kinderrechte brechen nicht nur diese einheitliche Struktur auf, sondern sind auch Anspruchsrechte, die dem Wesen der Abwehr fremd sind. Das ist also auch von der Normdogmatik her systemwidrig. In der Folge eröffnet sich jeder vermeintlich besonders schutzbedürftigen Personengruppe die Möglichkeit, eigene Rechte im Grundgesetz zu postulieren. Letztlich wird auch das Grundgesetz weiter aufgebläht. Verfassungsrecht sollte in einem freiheitlich-demokratischen Staat ebenso schlank wie eindeutig gestaltet sein. (Beifall bei der AfD) Alles, was über das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat hinausgeht und in einer Verfassung festgeschrieben ist, wird dem politischen Wettstreit und damit dem demokratischen Prozess entzogen. Die Definitionshoheit würde zum Verfassungsgericht verlagert. Deshalb: Wir müssten jede einfachgesetzliche Regelung dann an dem Normcharakter verfassungsimmanent prüfen. Sie haben dann immer bei der Gesetzgebung bezüglich irgendwelcher Mechanismen, die zugunsten der Kinder wirken, einen Prüfrahmen obendrüber – das Verfassungsgericht. Deshalb sprechen sich Staatsrechtler, und zwar sämtliche, dagegen aus. Ich habe mich in den letzten Tagen eingehend damit befasst. Ich habe seit 2013 nicht einen gefunden, selbst denjenigen der Antragsteller nicht, der diese Kinderrechtsaufnahme in das Grundgesetz befürwortet. Nicht einen! Ich habe hier einen Riesenpacken von Gutachten, sieben, acht namhafte Leute querbeet, von Wollenschläger bis Kirchhof – nicht einer! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb sprechen sich Staats – – Ja, es ist so! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb sprechen sich Staatsrechtler beinahe einhellig gegen eine Übernahme der Kinderrechte ins Grundgesetz aus und haben dies in den bisherigen Sachverständigenanhörungen stets deutlich gemacht. Aus den genannten Gründen hatte auch die CDU stets eine derartige Initiative abgelehnt und verhindert. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Sächsische Staatsregierung hat allerdings in einer Stellungnahme zu einem Antrag der LINKEN hier im Hause, Drucksache 7/567, vom Januar 2020 geantwortet. Da steht zu lesen: „Aus Sicht der Staatsregierung bestehen auf der verfassungsrechtlichen Ebene keine Defizite mit Blick auf die Rechte der Kinder.“ Wenig konsequent hat die Staatsregierung in derselben Stellungnahme nur einen Satz später verlautbart: „Die Staatsregierung unterstützt jedoch Initiativen für Kinderrechte im Grundgesetz.“ Ich weiß nicht, wo da die Konsequenz ist. Weshalb die Sächsische Staatsregierung trotz der fehlenden verfassungsrechtlichen Notwendigkeit eine entsprechende Verfassungsänderung unterstützt, bleibt womöglich Koalitionsgeheimnis. Montesquieu sagte einmal: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ Das gilt umso mehr für eine Verschlimmbesserung. Wir appellieren daher an alle Vertreter des Hohen Hauses, besonders aber an die Kollegen der CDU-Fraktion, sich unserem Antrag anzuschließen und die Staatsregierung damit aufzufordern, sich in den Beratungen und einer eventuellen Bundesratsabstimmung gegen eine Grundrechtsänderung auszusprechen. Stärken Sie dagegen mit uns die Familien! Sie sind die Zellen des Staates, wie Franz Josef Strauß immer gesagt hat. Stärken Sie die Alleinerziehendenkinder mit einem sächsischen Begrüßungsgeld! Aber doktern wir nicht an den Elternrechten mehr als nötig herum, schon gar nicht im Grundgesetz. Tun wir dies für Sachsen im Bundesrat kund! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Abg. Modschiedler.
Martin Modschiedler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut dem vorliegenden AfDAntrag soll der Sächsische Landtag also jetzt feststellen, dass erstens die Familie die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft ist und dass zweitens Kinder Träger von eigenen Grundrechten sind, und drittens soll kein Bedarf für eine Aufnahme spezieller Kinderrechte im Grundgesetz bestehen. Herr Dr. Keiler, da haben Sie sich sehr ausgelassen! Familie als Grundeinheit der Gesellschaft, Kinder als Träger von Grundrechten. Also sollen wir feststellen, was in Sachsen schon in der Verfassung steht. Stimmt’s? Also: Artikel 9 Sächsische Verfassung hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Inhalt. Artikel 22 Abs. 1 stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Wir sollen also jetzt beschließen, dass sich die Erde um die Sonne dreht. Das tut sie definitiv, und ich denke, dann müssen wir das auch nicht mehr beschließen. Dann zu der letzten Forderung, die Sie aufgestellt haben: Es besteht kein Bedarf für eine Aufnahme spezieller Kinderrechte im Grundgesetz. – Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass Änderungen des Grundgesetzes in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Wir haben eine eigene Verfassung, und zwar unsere Sächsische Verfassung. Es ist eine reine Grundrechtsdiskussion, die wir gerade führen, und die sollten wir in diesem Haus gar nicht führen. Wir würden nämlich der Debatte im Bundestag und im Bundesrat vorgreifen. Das wollen wir nicht, und meiner Ansicht nach brauchen wir das auch nicht. Herr Kollege, ich würde sagen, Sie haben die Rede im falschen Haus geführt. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) – Das ist eine andere Frage. Auch die stellen wir hier nicht, Herr Kollege. – Frage dazu: Was ist eigentlich bis jetzt geschehen? Im Januar hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zur Beratung auf den Weg gebracht. Damit wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt. Zum Hintergrund: Der Entwurf geht auf die Empfehlung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück, die zuletzt im Oktober 2019 tagte. Auf dieser Grundlage hat sich eine vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am 12. Januar dieses Jahres auf einen Kompromiss verständigt – im Januar, Sie haben den Februar angesprochen. Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Elternrechte beschreibt und die Familie schützt, soll durch einen neuen Absatz zu den Kinderrechten ergänzt werden – immer aufpassen: Futur. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deutlich gemacht, was der erzielte Kompromiss ist: Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar machen und zugleich die Erstverantwortung der Eltern bewahren. – So weit die Bundestagsfraktion. Die Kinder- und die Elternrechte sollen eben nicht – und das ist der Hintergrund – gegeneinander ausgespielt werden. Dann hat die Bundesregierung dem Bundesrat einen Vorschlag zur Stellungnahme übermittelt. Das Verfahren ist dem Grunde nach erst einmal angelaufen. Wie es inhaltlich ausgestaltet wird und wie letztlich die Intention und der Wortlaut auch sein werden, das steht noch in den Sternen. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Diese Diskussion sollte erst einmal der Bund führen. Wir sind gar nicht gefragt. Ich will nicht, dass man mir hier hineinredet und ich vorher, bevor ich eine Diskussion führe, schon von anderen gesagt bekomme, wie sie es meinen; denn ob aus diesem geplanten Vorhaben überhaupt irgendetwas wird, wird sich erst zeigen. Das haben Sie übrigens selbst gesagt. Welcher konkrete Wortlaut, das wissen Sie selbst nicht. Das haben Sie gesagt, Herr Keiler. Das nehme ich zur Kenntnis; es stimmt nämlich auch. Für die Grundgesetzänderung sind übrigens Zweidrittelmehrheiten, und zwar sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat, nötig, und die Oppositionsparteien im Bundestag haben sich bereits kritisch geäußert, und zwar in verschiedene Richtungen. Den einen geht der Vorstoß viel zu weit, und den anderen geht er nicht weit genug. Das ist in diesem Haus übrigens dasselbe. Deshalb sollten wir den Bundestag und den Bundesrat in ihrer ureigenen Kompetenz selbst diskutieren lassen. Dazu braucht es uns nicht und vor allem nicht, Herr Dr. Keiler, ungefragt. Wir sind dazu überhaupt nicht gefragt worden. Wir nämlich – und jetzt sind wir wieder bei unserer eigenen Kompetenz – planen dazu keine Verfassungsänderung in Sachsen. Weiter fordern Sie in Ihrem Antrag die Staatsregierung auf – Zitat –: „… dem Vorhaben, spezielle Kinderrechte in Artikel 6 Grundgesetz aufzunehmen, auf allen Ebenen – vornehmlich im Bundesrat – entschieden entgegenzutreten“. Vorhin haben Sie gesagt: Okay, ich weiß jetzt nicht, ob ich das mit dem Entgegentreten noch sagen soll. Jetzt versuche ich es einmal mit „positionieren“. Das Entgegentreten halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich; denn im Grundgesetz ist geregelt, dass nur die Landesregierung Weisungen für die Stimmabgabe beschließen kann. Die Landesregierung! Wir sind hier das Parlament. Die Landtage sind nach dem Grundgesetz dazu eigentlich gar nicht befugt. In einem Punkt sind wir uns alle einig: die Rechte von Kindern zu achten. Wir wollen sie schützen und fördern. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der müssen wir uns stellen, und der wollen wir auch gerecht werden; das ist klar. Aber die Rechte der Kinder brauchen einen entsprechenden rechtlichen Rahmen, und diesen Rahmen bilden zunächst die Bundesgesetze. Da bin ich wieder bei dem Wort: Schuster, bleib bei deinem Leisten. Das ist hier nicht unsere Aufgabe. Es ist doch in erster Linie eine rein verfassungspolitische und eben keine verfassungsrechtliche Frage, ob und wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert werden soll. Dieses Thema soll auf Bundesebene diskutiert und verhandelt werden. Wir hier in Sachsen, hier in unserem Hohen Haus, müssen das nicht, da wir unsere Verfassung in dieser Art nicht ändern wollen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Abg. Gorskih.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Kinderrechte gehören in das Grundgesetz. Davon sind wir LINKE überzeugt. Im Gegensatz zur AfD-Fraktion sind wir auch der Überzeugung, dass Kinderschutz, Kindeswohlprinzip, das Recht auf Beteiligung und auf Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit sehr wohl eine besondere Beachtung verdienen und dementsprechend auch rechtlich umgesetzt werden müssen. Im Antrag der AfD-Fraktion steht: Die im Grundgesetz normierten Grundrechte gelten sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene. Nur sind Kinder eben keine kleinen Erwachsenen. Kinder haben besondere Bedürfnisse und ihre Rechte brauchen auch besonderen Schutz, denn Kinder haben im Gegensatz zu Erwachsenen keine starke Lobby, die sich für ihre Rechte einsetzt. Wenn also Kinderrechten kein Vorrang eingeräumt wird, werden sie schlicht und einfach übersehen. Man muss leider konstatieren, dass das in der Praxis andauernd passiert. Kinder und Jugendliche werden als Träger eigener Rechte insbesondere in Krisenzeiten schnell übersehen. Das sehen wir auch in der gegenwärtigen Coronakrise. Die Lebenswirklichkeiten und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden im gesamten Krisendiskurs mehr oder weniger ignoriert. Kinder und Jugendliche sind im gesamten Zeitraum der Einschränkungen in ihrer sozialen Entwicklung und in ihren Bildungschancen stark beeinträchtigt. Man kann es auch eine politisch zu verantwortende strukturelle Kindeswohlgefährdung und Kinderrechtsverletzung nennen. Die elementaren Rechte von Kindern und Jugendlichen, wie das Beteiligungsrecht beispielsweise, werden konsequent missachtet. Deswegen haben wir als Fraktion DIE LINKE im September letzten Jahres einen Antrag im Landtag eingereicht, in dem es um einen Krisenstab Kinder- und Jugendhilfe ging, der auch die Aufgabe haben sollte, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie zu wahren. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt. Zu Recht fühlen sich Kinder – auch nach neuesten Ergebnissen von Studien und Umfragen – mit ihren Sorgen und Ängsten nicht gehört. Laut einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der Bertelsmann-Stiftung geben 58 % der Befragten an, dass ihre Situation die Politikerinnen und Politiker nicht interessiert und ihnen nicht wichtig ist. Ich finde, das sind alarmierende Befunde. Wir LINKE setzen uns ganz klar für eine Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in das Grundgesetz ein. Wir haben bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag im Landtag eingereicht und die Sächsische Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und im Bundesrat für eine kraftvolle und starke Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz einzusetzen. Auch der Vorschlag, der jetzt auf Bundesebene vorliegt, geht uns nicht weit genug. Wir wollen eine starke Regelung, die Kinderrechten entsprechenden Vorrang einräumt. Passiert ist das bisher nicht, ganz im Gegenteil, unser Antrag wurde im Ausschuss abgelehnt. Ich möchte an dieser Stelle noch aus einem Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes Heinz Hilgers zitieren, das im Redaktionsnetzwerk Deutschland erschien: „Kinder sind die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Sie brauchen unsere besondere Fürsorge und Unterstützung. Deshalb sollte das Kindeswohl eine besondere Bedeutung haben.“ Im Übrigen seien Kinder in der Familie zwar fast immer am besten aufgehoben, aber eben auch nur fast. Pro Woche kämen nämlich drei Kinder in der eigenen Familie um und das gelte es ebenfalls zu beachten. Aber um den Schutz der Kinder geht es der AfD-Fraktion ja gar nicht. Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder stellt wiederholt gravierende Mängel mit Blick auf Kinderschutz und Kinderrechte in Deutschland fest und im Antrag wird lediglich gesagt, dass Kinder und Jugendliche schon einen umfassenden Schutz des Grundgesetzes genießen würden. Kinderschutzorganisationen plädieren seit Jahrzehnten dafür, dass Kinderrechte und Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen sind, damit der Kinderschutz nicht auf der Strecke bleibt, beispielsweise, wenn Kinder in Deutschland infolge der Hartz-IVSanktionen unterhalb des Existenzminimums in Armut leben müssen. Aber der Antrag sieht schlicht keine Schutzlücke. Ergo will die AfD-Fraktion den Kindern ihr Recht auf Achtung, Schutz und Förderung verwehren. Ergo ist die AfD eine Partei, der es nicht um Kinderrechte und Kinderschutz geht, sondern schlicht und einfach um den Schutz ihres eigenen, völlig veralteten, zutiefst patriarchalen und autoritären Familienbildes, wo ausschließlich der Mann als Familienoberhaupt das Sagen hat (Widerspruch bei der AfD) und die Kinder auf gar keinen Fall mitreden und mitbestimmen, sondern am liebsten wortlos gehorchen und ja nicht eine eigenverantwortliche und mündige Persönlichkeit entfalten sollen. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich ablehnen. (Beifall bei den LINKEN – Widerspruch bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Abg. Hammecke.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sprechen wir über Themen, die junge Menschen betreffen, dann sprechen wir selten mit ihnen und viel zu häufig über sie und über ihre Bedürfnisse. Dabei sind Kinder und Jugendliche Expert(inn)en in ihrer ganz eigenen Lebensrealität und müssen als solche anerkannt und ernst genommen werden. Viele Kinder und Jugendliche möchten mitreden, sie möchten mitgestalten und dabei lernen sie noch ganz nebenbei demokratische Spielregeln und erleben dabei Selbstwirksamkeit. Die fehlende Berücksichtigung junger Menschen bei politischen Entscheidungen ist ein Problem. Dagegen vorzugehen, sollte im Zentrum einer Politik stehen, die Kinder und Jugendliche ernst nimmt und als das sieht, was sie sind: Eigenständige Menschen mit besonderen Entwicklungsbedarfen, aber – und da stimme ich mit Frau Gorskih ganz überein – eben keine kleinen Erwachsenen. Eine wichtige Forderung, um dieses Anliegen zu unterstützen, ist die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, eine Forderung, die wir als BÜNDNISGRÜNE schon lange vertreten, und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich auch unsere Ablehnung zu Ihrem Antrag begründen. Wir als BÜNDNISGRÜNE stehen diametral zu Ihrem Vorschlag. Wir stehen ganz klar hinter der Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Vor über 30 Jahren, am 20. November 1989, haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet, um die Situation von Kindern weltweit zu verbessern. Auch die Bundesrepublik hat sich zur Durchsetzung dieser Rechte verpflichtet, allerdings damals noch unter dem Vorbehalt einiger Artikel, übrigens mit dem gleichen Argument, wie es heute die AfD-Fraktion anbringt. Dieser Vorbehalt wurde von Deutschland aber bereits im Jahr 2000, also vor über 20 Jahren, zurückgenommen. Seitdem haben sich die Rechte von Kindern in Deutschland massiv verbessert. Das kann man immer wieder in den Staatenberichten der Vereinten Nationen nachlesen. Darunter fällt zum Beispiel das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, welches erst im Jahr 2000 gesetzlich verankert wurde, oder der Anspruch auf einen Kitaplatz im Jahr 2013, was den Zugang zu früher Bildung sichern soll. Daneben bleibt aber die sehr berechtigte Kritik, dass es bei der Umsetzung von Kinderrechten noch hapert und Kinderrechte bei den Behörden und Gerichten nicht bekannt genug sind bzw. angewendet werden, egal ob es um die Rolle von Kindern in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren geht oder um das Kindeswohl bei Abschiebungen und auch die Beteiligung von Kindern. Deshalb ist die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auch ein Weg, um gegen die mangelhafte Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vorzugehen. Wie ich bereits erwähnte, fordern die BÜNDNISGRÜNEN im Bundestag dies seit vielen Jahren und haben dazu mehrfach Vorschläge vorgelegt. Bei Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, habe ich den Eindruck, dass Sie dem Debattenstand doch um einige Jahre hinterherrennen. Mir wäre das hier etwas peinlich. Immerhin beziehen Sie sich auf eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2013, wo wohlgemerkt nicht alle Sachverständigen sich kritisch zur Verankerung äußern. Diese Debatte ist nun auch schon acht Jahre her und vielleicht hätten Sie sich in Vorbereitung auf Ihren Antrag noch einmal mit aktuelleren Debatten beschäftigen sollen. Zwei vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kamen 2017 zu dem Ergebnis, dass es verfassungspolitisch sinnvoll sein kann, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Eine jener Sachverständigen aus dem Jahr 2013 hat auch dieses neue Rechtsgutachten von 2017 verfasst. 2013 sprach sie noch davon, dass die Gefahr bestünde, dass das Elternrecht zurückgedrängt werden könne. Diese Meinung hat sie 2017 dann revidiert. Nun liegt ein Vorschlag der Großen Koalition zur Aufnahme ins Grundgesetz vor. Viele Verbände und Fachexpertinnen und -experten, wie die UN-Monitoring-Stelle, das Deutsche Kinderhilfswerk oder UNICEF, begrüßen grundsätzlich den Vorschlag, kritisieren aber die Formulierung. Darüber muss man sich jetzt ganz explizit verständigen. Eine Zweidrittelmehrheit ist notwendig und die sucht ganz sicherlich niemand bei der AfD-Fraktion, weder hier in Sachsen noch im Bundestag. Zusammengefasst zeichnen Sie das Bild des unmündigen Kindes, beziehen sich auf veraltete Sachstände und ignorieren all jene Advokat(inn)en für Kinderrechte, die wirklich Ahnung von ihrem Thema haben. Auch das sind weitere gute Gründe Ihren Antrag abzulehnen. So oder so, wir als Gesellschaft haben die Verantwortung, Kinder und Jugendliche zu stärken, ihre Entwicklung zu ermöglichen und zu fördern sowie ihre Rechte zu schützen. Kinder und Jugendliche gehören ins Zentrum der Politik und ihre Rechte ins Grundgesetz. Wie? Das wird noch debattiert. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht jetzt – – (Dr. Joachim Keiler, AfD, steht am Mikrofon.) – Eine Kurzintervention?
Dr. Joachim Keiler AfD
Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte, Herr Dr. Keiler.
Dr. Joachim Keiler AfD
Frau Kollegin, ich wollte Sie einmal fragen: Was steht denn in der UN-Charta für Kinderrechte? Können Sie mir kurz einmal schildern, was drinsteht? (Sabine Friedel, SPD: Let me google it for you? –
Valentin Lippmann GRÜNE
Der Mann ist gut vorbereitet! – Zuruf: Das kann man auch schriftlich machen!) – Der Mann ist gut vorbereitet, ja! (Zuruf von den LINKEN: Darauf erwarten Sie keine Antwort, oder?) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte keine Zwiegespräche. Möchten Sie darauf antworten? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist hier keine Fragestunde, sondern das ist eine Kurzintervention!)
Dr. Joachim Keiler AfD
Ich kann doch auch fragen! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Kennen Sie die Geschäftsordnung nicht, als Jurist? – Weitere Zurufe) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren!
Dr. Joachim Keiler AfD
Herr Gebhardt, Herr Gebhardt – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dialoge kann man führen, wenn man hier vorne steht! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Was soll denn das jetzt hier? – Lebhafte Unruhe) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Hammecke, ich vermute, dass Sie nicht darauf antworten möchten. Damit ist das jetzt erledigt. Herr Dr. Keiler, ich bitte Sie. Es gibt jetzt keinen Grund mehr, noch eine Rede zu halten. Bitte. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ich habe ja ausgeführt …! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Nichts ist! Nein!) – Herr Dr. Keiler, Sie haben von mir jetzt nicht das Wort. Sie haben eine Frage an Frau Hammecke gestellt, die so eigentlich nicht korrekt ist; es muss eine Kurzintervention sein. Wollen Sie diese Kurzintervention jetzt noch halten oder nicht? (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ja, das würde ich!) Gut. Aber keine Fragen.
Dr. Joachim Keiler AfD
Ist okay, ja. – Also, wir haben diese UN-Charta, und sie ist völkerrechtlich verbindlich. Insofern, das bezieht sich generell auf Ihre Ausführungen, ist es vollkommen überflüssig, überhaupt jedwedes Kinderrecht in die Verfassung aufzunehmen, weil über Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht das ohnehin hineindenkt in die Rechtsprechung. Damit ist ein kompletter Schutzteppich gelegt. Es ist völlig überflüssig, an dem Familienartikel 6 herumzudoktern. Insofern kommt es letztlich auch gar nicht auf ein gewechseltes Gutachten an. Eine dieser Gutachterinnen – – Wobei: Das ist jetzt eine Behauptung; ich weiß nicht, ob es stimmt, das müsste man nachprüfen. Ich habe nichts gefunden dazu. Es ist generell überflüssig, vollkommen überflüssig. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchten Sie, Frau Hammecke, jetzt Sie gern darauf reagieren? – Bitte.
Lucie Hammecke GRÜNE
Ja, vielen Dank. – Dann haben Sie jetzt einmal Ihre Meinung festgestellt. Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention, die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt ist, sieht das anders. Ich habe hier eine Stellungnahme aus dem Jahr 2019, die sich bereits auf einen der Anträge der Großen Koalition bezogen hat. Hier steht ganz klar: „Hierzu gehört nach Auffassung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auch, der UN-Kinderrechtskonvention Vorrang vor dem einfachen Recht zu verschaffen und die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern.“ Sie haben Ihre Meinung. Expert(inn)en haben eine andere Meinung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Zuruf: Das haben Sie aber schön gesagt! –
Dr. Joachim Keiler AfD
Wir machen deutsches Verfassungsrecht, nicht die Vereinten Nationen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt geht das Wort an die SPD-Fraktion, an Herrn Abg. Homann.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die geplante Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist ein Meilenstein für die Kinderrechte-Bewegung. Wir wissen, dass Kinder zwar schon heute Rechtsträger sind, Grundrechtsträger, aber sie sind eben besonders schutzwürdig. Diese besondere Schutzwürdigkeit, die eben auch in der UN-Kinderrechtskonvention hervorgehoben wird, findet sich nicht im deutschen Grundgesetz. Deshalb plant die Koalition in Berlin auf Initiative der SPD, den besonderen Schutz, das Recht auf Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit, das Kindeswohl und das Recht auf politische Teilhabe für Kinder im Grundgesetz zu verankern. Es ist notwendig, das zu tun. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Völlig ballaballa!) Wenn die AfD davor warnt, dass das die Rechte von Kindern stärken würde, dann wäre meine Antwort darauf: Ja, genau das ist der Plan. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass Kinderrechte ins Grundgesetz gehören, dann möchte ich gern einmal an den AfD-Abgeordneten Götz Frömming erinnern. Er ist nämlich letztes Jahr im Sommer auf die großartige Idee gekommen, Schüler zu Feldarbeit „abzuordnen“ – Zitat. (Zuruf von der AfD: Fridays for Future!) Genau darum geht es. Es geht zum einen darum, moderne Rechte, moderne Teilhaberechte für Kinder im Grundgesetz zu verankern. Aber es geht eben vor allem auch darum, ihnen Schutz zu gewährleisten, auch Schutz vor einem Rollback, wie er von Ihrem Kollegen im Deutschen Bundestag vorgeschlagen wurde. (Zuruf von der AfD) Damit ist die Sache für mich eigentlich schon besprochen. Ich möchte in der Minute, die ich noch habe, aber eines hervorheben. Ich möchte gerne noch einmal die UN-Kinderrechtskonvention würdigen. Ja, es ist ein großer Erfolg, dass wir in Deutschland Kinderrechte ins Grundgesetz formuliert bekommen, aber das ist im weltweiten Maßstab bei Weitem nicht selbstverständlich. Der große Meilenstein der UN-Kinderrechtskonvention ist eben, dass diese Rechte für jedes Kind gelten, nicht nur für deutsche Kinder, nicht nur für Kinder in Deutschland, sondern überall auf der Welt. Ich glaube, gerade in dieser Pandemiesituation muss es mehr denn je unser aller Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass die Kinder in dieser Welt gut leben können, denn sie können nichts für unsere Kriege. Sie können nichts für die Fehler der Erwachsenen auf dieser Welt. Sie können vor allem auch nichts für diese Pandemie. In diesem Sinne: Kinderrechte sind eine gute Sache – im Grundgesetz und überall. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe noch einmal die AfD-Fraktion auf. Frau Abg. Jost, bitte.
Martina Jost AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte erst einmal ganz kurz eingehen auf: Kinder haben keine Lobby – Kinder finden kein Gehör. Ich weiß nicht: Also, meine Kinder haben bei mir immer Gehör! Eltern sind dafür da. Kinder haben auch eine Lobby, und das sind ihre Eltern – natürlich. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –
Rico Gebhardt Die Linke
Das ist ein Niveau!) Entwicklung: Dafür sollen wir gesellschaftlich sorgen. Ja, das müssen wir machen. Aber doch bitte nicht als gesellschaftliche Akteure, sondern wir als Politiker haben die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Jetzt beginne ich mit Herrn Modschiedler. Herr Modschiedler, wir hatten den gleichen Antrag ja von den LINKEN. Das war uns noch einmal ein Bedürfnis, weil da ja eine Textpassage angemahnt war, für die sich die Staatsregierung einsetzen sollte – dass sie dann auch jener aus der Bund-Länder-Kommission entspricht. Das hatten wir alles im Ausschuss erörtert. Für uns ist aber noch einmal wichtig, dass wir genau darauf hinweisen, dass das eben nicht ins Grundgesetz kommt. Die rechtlichen Ausführungen hat mein Kollege bereits gemacht. Uns ist eben wichtig – das ist unsere Meinung, und diese Meinung vertreten wir hier –, dass es darauf ankommt, dafür noch einmal zu sensibilisieren. In großen Teilen meiner Argumentation folge ich jetzt gleich einer Kollegin Ihrer Partei im Bundestag, (Martin Modschiedler, CDU: Im Bundestag?) Frau Sylvia Pantel. Da kann man sich mal ein Beispiel nehmen. Auch in der CDU-Fraktion machen sich durchaus Leute Gedanken, die sich an ihren Konservatismus erinnern und die das genauso kritisch sehen. Denn wollen wir uns doch einmal ehrlich machen. Wenn wir hier wieder einmal den Schnitt machen, wie immer, dann lautet ja die Aufforderung an die Staatsregierung, sich – genau wie es in der Antwort heißt – – Einmal brauchen wir das nicht im Grundgesetz. Auf der anderen Seite: Wollen wir alle Initiativen unterstützen, die genau die Kinderrechte ins Grundgesetz bringen? Wir möchten Sie auffordern und Sie bitten, genau diese Initiativen nicht zu unterstützen. Das fordern wir in unserem Antrag: sich bei den Abstimmungen im Bundesrat und im Bundestag dazu eben anders zu positionieren. Natürlich gibt es den jetzigen Textvorschlag; das wurde auch noch einmal alles schön erklärt. Ich zitiere aus dem letzten Satz dieses Textvorschlags; das ist das Mindestmaß, was wir fordern. Dort steht nämlich als letzter Satz – ich zitiere –: „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt (insgesamt) unberührt.“ Das ist das Mindestmaß dessen, was man von der nächsten Diskussion, die dann folgt, fordern kann. Denn wenn wir uns ehrlich machen: Neben bedenklichen verfassungsrechtlichen Fragen, die mein Kollege ausgeführt hat, wird das, wenn wir uns dann mit dem Textvorschlag der SPD befassen, ganz klar und deutlich. Es geht doch gar nicht um die Kinderrechte und um das Gehör. In Wahrheit geht es doch um die Beschneidung von Elternrechten und um die Absicht, wie sie der damalige SPD-Generalsekretär und jetzige Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz von der SPD mit diesem unsäglichen Wort geprägt hat: Es geht um die „staatliche Lufthoheit über die Kinderbetten“. Es ist also alles gesagt, die soll erreicht werden, darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Immer wieder sollen sozialistische Utopien der kollektiven Erziehung durch die Hintertür installiert werden, natürlich. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Das habe ich mir sogar von der Frau Pantel „geklaut“. Das können Sie ihr einmal ausrichten. Schauen wir uns einmal die Textpassagen aus Ihrem Textvorschlag an. Ich zitiere: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechtes auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.“ Das klingt super, das kann eigentlich jeder, den man draußen fragen würde, unterschreiben. Aber wenn man sich näher damit beschäftigt, fragt man sich, wer in Zukunft die eigenverantwortliche Persönlichkeit definiert. Ich möchte diese gern für meine Kinder definieren, ebenso wie die meisten Menschen draußen auch; die wissen nämlich gar nichts davon. Wer definiert die soziale Gemeinschaft? Wer ist denn da noch drin? Sind das alle Menschen? Darf ich da noch dabei sein, Herr Gebhardt? (Zurufe von den LINKEN) Und dürfen meine Kinder auch noch dabei sein? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ist Demokratie! Wenn es nette Kinder sind!) – Ja, meine Kinder sind nette Kinder. Schauen wir uns den nächsten Vorschlag an: „Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln angemessen zu berücksichtigen.“ Da muss ich auch wieder fragen: Wer formuliert denn das Wohl des Kindes? Das möchte ich schon gerne für mein eigenes Kind – wie die meisten Eltern auch – tun. Wir können uns aber sehr gut vorstellen, wen Sie in Zukunft damit meinen. Wer soll das definieren? Die Regierung, der Staat, Ihre sogenannte Zivilgesellschaft? Wahrscheinlich stehen Ihre Aktivisten schon ganz gut, die Linksaktivisten und alle anderen – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die stehen vor der Tür!) Die Linksaktivisten, die Lobbyisten für unsere Kinder stehen wahrscheinlich schon in den Startlöchern. Was kommt dann als Nächstes? Darüber gibt uns dann Ihr Textvorschlag „Kinderrecht ins Grundgesetz“, den wir im Rechtsausschuss behandelt haben, Aufschluss. In der vorliegenden Textversion – wir alle haben das schon einmal gehört, wir sitzen ja gemeinsam im Rechtsausschuss – heißt es im letzten Satz: „Jedes Kind hat bei den staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Aha, hier wird dann gleich mal die Altersdefinition eines Kindes aus der UNO-Kinderrechtskonvention aufgehoben, diese geht nämlich bis 18 Jahre. Hier muss ich wieder fragen: Wer definiert denn in Zukunft die Meinung entsprechend dem Alter und der Reife eines Minderjährigen? Wer ist denn das? (Zuruf von der AfD: Der Staat!) Offensichtlich sind es nicht mehr die Eltern, denn in beiden Textvorlagen kommen die Eltern überhaupt nicht mehr vor. Deshalb die Bitte an die CDU, sich dann dort auch wirklich entsprechend an den jetzigen Vorschlag zu halten. Aber jetzt sind wir ja noch nicht ganz am Ende. Im Prinzip ist es so – jetzt komme ich noch zu den GRÜNEN, zu der „Allianz für Kinderrechte ins Grundgesetz“ –: Was kommt denn als Nächstes, dass Sie sich so vehement dafür einsetzen? Schauen wir uns doch einmal an, was Sie so alles im Bundestag machen. Das brauche ich nicht zu wiederholen, denn das wissen Sie besser als ich. Was das Wahlprogramm betrifft, so kommt da vielleicht das Selbstbestimmungsgesetz, und jetzt wird es gruselig. Jetzt haben wir das Alter heruntergenommen. Kinder müssen ja Gehör finden, und Kinder brauchen ja jemanden, was weiß ich, wen sie alles brauchen. Können dann Kinder in Zukunft – ich weiß nicht, ob Sie sich das wünschen, aber wahrscheinlich schon – ab 14 ihr Geschlecht wechseln, können sie Hormontherapien beginnen und Pubertätsblocker nehmen? Ist das vielleicht Ihre Richtung? (Zurufe von mehreren Fraktionen) Das ist nur einmal ein Beispiel, das wir nennen können, wo eine Tür für Ideologien aufgemacht wird. Wir wissen ja gar nicht, wer das ist, der unsere Kinder dann berät, die ja so viel Gehör und Beratung der Gesellschaft brauchen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Können Sie noch schlafen?) – Ich kann schon gut schlafen, glauben Sie mir. Es gibt sogar GRÜNEN-Mitglieder, die sich gegen so etwas stellen. Ich bekomme nur Angst, wenn ich Ihre Vorschläge lese. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sollen Sie auch!) – Ich weiß ja nicht, wie alt Ihre Kinder sind. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: 8, 10, 35!) – Meine sind auch in dem Alter; da sind wir ja Gott sei Dank raus. Aber vielleicht ist es für unsere Enkel wichtig, dass keine staatlichen Akteure in ihre Grundrechte eingreifen. Dass Sie das wollen, ist mir schon klar. Aber wir müssen hier an das appellieren, was wir in unserem Antrag geschrieben haben, und der Adressat ist ganz klar: Sie sind es nicht! (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention, bitte.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Ich würde gern nach dieser sehr ideologischen Diskussion noch einmal auf den Grund von Kinderrechten zurückkommen. Wir gehen davon aus, dass Kinder eigene Grundrechte haben. Wir alle wissen, dass Kinder sich entwickelnde Wesen auf dem Weg zum 18. Lebensjahr sind und dass sie bis dahin andere Unterstützungs- und Begleitungsdinge brauchen, dass sie anderes Gehör brauchen. Das, was die AfD hier sehr schön in dem letzten Redebeitrag transparent gemacht hat, ist, dass es Teile gibt, die Angst haben vor der Meinung von Kindern und Jugendlichen, die Angst davor haben, dass sich Kinder und Jugendliche vielleicht kritisch zu dem verhalten, was Eltern wollen, wo Eltern sie hinbringen wollen. Das macht noch einmal sehr schön deutlich, dass sich dieser Ansatz, dass Kinder eigene Rechte haben und dass wir das ins Grundgesetz bringen wollen, lohnt und dass das der richtige Weg ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Frau Abg. Kuhfuß. Jetzt übergebe ich das Wort zur Beantwortung an Frau Abg. Jost.
Martina Jost AfD
Ja, Frau Kuhfuß, Sie haben es jetzt selbst gesagt: Sie wollen die Entwicklung von Kindern beeinflussen, aber durch wen denn? Sagen Sie einmal, wer das denn sein soll. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie sollen selbstbestimmt etwas tun dürfen. Sie mit Ihrer Beeinflussung! Sie haben doch im Kopf eine Schere! Es geht um Selbstbestimmung, Kinder können selbst entscheiden. Ist das denn so schwierig?) – Nein, das ist nicht so schwierig. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Jost, folgen Sie bitte Ihrer Kurzintervention bis zum Ende. (Zuruf von der AfD: Das ist Quatsch, Herr Gebhardt! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schreien Sie mich nicht an, ich bin nicht schwerhörig!)
Martina Jost AfD
Ich kann schon selbst antworten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich hätte die Bitte, dass wir ein bisschen mehr Respekt voreinander haben. (Weitere Zurufe von der AfD und den LINKEN) Frau Jost, noch einmal, bitte.
Martina Jost AfD
Ich kenne mich ja gar nicht aus mit dem ganzen Kram, das wollte ich auch eigentlich gar nicht. Ich kann auch googlen, das mache ich auch. Deshalb habe ich auch das Wort „gruseln“ benutzt. Es gibt in den zwischen- oder zivilgesellschaftlichen Beratungen, wo Sie alle beraten werden, etwas, was von einem GRÜNEN-Mitglied kommt, die einen Superblog schreibt, die sicher mit vielem von Ihnen einverstanden ist, aber sie hat auch ihre Kritik, genau diese Sachen. Da gibt es Rechtsanwaltskanzleien, die Beratungen schreiben mit Titeln wie „Only Adults? Good Practices in Legal Gender Recognition for Youth“. Das sind Minderjährige! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bitte … sonst verstehe ich das nicht!) Ich habe Ihnen extra eine Mappe gemacht, weil Sie ja immer Quellen haben wollen. (Lachen bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Homann hat auch eine Kurzintervention, bitte.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Kollegin, ich wollte gern noch einmal auf einen Punkt eingehen, der Sie ganz offensichtlich ganz besonders stört. Das betrifft die Frage der Teilhabe und des Selbstbestimmungsrechts von Kindern. Seit vielen Jahren und Jahrzehnten arbeiten wir in Deutschland mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dieses enthält einen ganz wichtigen Satz, dort heißt es nämlich, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Entwicklung an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden müssen. Kinder und Jugendliche sollen also, wenn sie dazu in der Lage sind, an Entscheidungen, die sie betreffen, mitentscheiden. Wissen Sie: Dieser Paragraf hat nie irgendwelchen Ärger gemacht, sondern er hat vor allem eines gemacht – er hat ganz viele tolle Ideen für diese Gesellschaft ermöglicht. Ich glaube, an dieser Stelle wird der Unterschied zwischen Ihnen und uns sehr deutlich. Es geht nicht darum, die Kinder zu beeinflussen, sondern es geht darum, den Kindern zu ermöglichen, uns und unsere gemeinsame Zukunft zu beeinflussen. Diese positive Haltung gegenüber den Kindern ist der blanke Gegensatz gegenüber Ihrer Angst vor der Phantasie und der Herzlichkeit, die diese Kinder in diese Gesellschaft mit einbringen können. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Jost, bitte.
Martina Jost AfD
Das sind natürlich wieder Argumente, die gar nichts mit dem Grundgesetz zu tun haben. Das können Sie doch alles tun! Sie haben selbst schon die Gesetzlichkeiten dafür genannt. Unsere Gerichte, unsere Institutionen – wir können das alles auf einfachgesetzlicher Basis tun. Deswegen hindert man doch kein Kind daran, Teilhabe zu nehmen. Das gibt es doch alles schon. Warum also die Grundgesetzänderung? Das Grundgesetz – Sie haben gehört, welche verschiedene Abstufungen von Rechten es gibt; das sollte man beachten – ist ja kein Spielball. Wir haben es heute schon einmal gehört: Es gibt wechselnde Regierungen. Wir sollten unser Grundgesetz hier schützen vor ständig neuen Angriffen und Forderungen. Das ist nicht nur die Meinung der AfD – es gibt auch andere Abgeordnete, beispielsweise im Bundestag, und das nicht nur von der CDU. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Gibt es jetzt noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Meier, bitte.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder sind unsere Zukunft. Ich glaube, wir alle miteinander können diesem Satz zustimmen. Ich habe nur manchmal den Eindruck, dass uns dieser Satz relativ einfach und leicht über die Lippen geht, ohne vielleicht wirklich darüber nachzudenken, sodass man – jetzt vielleicht etwas zugespitzt – sagen könnte: Dieser Satz droht eine Floskel zu werden. Was heißt es denn, dass Kinder unsere Zukunft sind? Was dieser Satz eher nicht meint, ist, dass sie später nur unsere Renten bezahlen werden. „Kinder sind unsere Zukunft“ sollte doch vielmehr heißen: Unser demokratisches Gemeinwesen hat dann eine gute Zukunft, wenn die Kinder und Jugendlichen von heute möglichst schon jetzt, aber spätestens als Erwachsene, Verantwortung übernehmen und gestalten wollen. Der Satz bedeutet, dass unsere Gesellschaft auch in Zukunft frei, demokratisch und gerecht ist, wenn unsere Kinder davon überzeugt sind, dass Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit erstrebenswert sind. Wir können uns einer guten Zukunft sicher sein, wenn wir für diejenigen sorgen, die diese Zukunft gestalten wollen – eben unsere Kinder. Das wiederum bedeutet, ihnen auch rechtliche Wertschätzung zu zollen. Um nichts weniger geht es bei der Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Wie begegnet unser Gemeinwesen Kindern? Welchen Stellenwert räumt es ihnen ein? Welche Botschaften sendet es? Unser Grundgesetz enthält mehr als nur technische staatsorganisationsrechtliche Bestimmungen, wie oft gewählt wird oder welche Einnahmen aus welchen Steuern wohin fließen. Das Grundgesetz formuliert Werteentscheidungen für unsere Gesellschaft, für die Menschenwürde, für Geschlechtergerechtigkeit, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der ganzen Republik. Der Text des Grundgesetzes zeigt, was nach einer breiten Mehrheit in unserem Land Verfassungsrang haben soll. Er zeigt, was in unserer Rechtsordnung Gewicht hat. Zu den Gütern, die nach dem Grundgesetz Verfassungsrang haben, gehört das den Eltern zustehende Recht auf Kindererziehung sowie die Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, mögliche Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Es ist meine feste Überzeugung, dass das Grundgesetz auch zum Ausdruck bringen soll, welche Bedeutung den Rechten von Kindern in unserer Gesellschaft zukommt. Kinder sind nicht nur Gegenstand elterlicher Erziehung, sondern sie genießen auch eigenen Persönlichkeitsschutz und haben spezifische Bedürfnisse. Das sollte auch das Grundgesetz nicht verschweigen. Kinderrechte im Grundgesetz zu stärken erscheint mir auch in der gegenwärtigen Situation besonders wichtig. Gerade während der Pandemie sind Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten stark eingeschränkt. Seit mehr als einem Jahr stehen auch Kinder- und Jugendangebote nur eingeschränkt und zum Teil gar nicht zur Verfügung, weil sie geschlossen sind. Viele Kinder und Jugendliche – das ist, so glaube ich, in den letzten Wochen, Monaten und Tagen noch einmal sehr deutlich geworden – haben das Gefühl und den Eindruck, dass sie mit ihren Belangen nicht gesehen und nicht gehört werden. Wenn ich das anspreche, geht es mir nicht nur darum, dass die Herausforderungen unserer Zeit – angefangen bei Corona, aber auch beim Thema Klima und Migration – wir hier vor Ort in Deutschland, in Sachsen, aber auch in internationaler Partnerschaft bewältigen müssen. Diese Partnerschaft setzt voraus, dass Deutschland zu seinem völkerrechtlichen Wort steht. Zu diesen völkerrechtlichen Bedingungen gehört – wir haben es soeben vernommen – die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, der Deutschland 1992 beigetreten ist. Es wäre ein gutes Zeichen – nicht nur für die Kinder in unserem Land, sondern auch gegenüber unseren internationalen Partnern –, Kinderrechte auch im Verfassungstext sichtbar zu machen. Nun gibt es, wie wir gehört haben, zwei mögliche Regelungsoptionen für die Änderung des Grundgesetzes: Entweder man beschränkt sich darauf, allein die geltende Verfassungsrechtslage und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Text des Grundgesetzes wiederzugeben, oder man stärkt Kinderrechte tatsächlich, schafft ein umfassendes Beteiligungsrecht und regelt ein Recht auf Förderung der Entwicklung der Kinder. Die Koalitionspartner in Berlin haben sich bislang nur darauf verständigen können, die erste Variante zu wählen. Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederholt lediglich das, was ohnehin schon geltendes Verfassungsrecht ist – und das scheint mir in der Tat ungenügend zu sein. Es bedarf keiner Verfassungsänderung, wenn sie im Ergebnis verfassungsrechtlich bedeutungslos ist und an den derzeitigen Rechten der Kinder nichts ändert. Deswegen setzen wir uns bei den Beratungen im Bundesrat dafür ein, den Gesetzentwurf zu verbessern. Wir wollen, dass in Artikel 6 des Grundgesetzes Kinder und ihre Rechte sichtbar werden, dass das Erziehungsrecht der Eltern in den Kontext des Persönlichkeitsrechts der Kinder und deren wachsender Selbstständigkeit gerückt wird, dass jedes Kind ein Recht auf seine Entwicklung hat, dass Kinder ein umfassendes Beteiligungsrecht entsprechend Alter und Reife erhalten und dass Wille sowie Wohl des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen sind. Die AfD hat hier in mehreren Reden ausgeführt, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Rechte der Eltern erheblich einschränken würde. Das scheint mir in der Tat etwas übertrieben, denn das Erziehungsrecht der Eltern hat sowohl nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch nach den möglichen Verbesserungen, die von uns unterstützt werden, weiterhin selbstverständlich Verfassungsrang und stehen oben an. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Gerichte in der Lage sein werden, die Rechte der Kinder, die Pflichten der Eltern und die Aufgabe des Staates auch unter einer neuen Verfassungsrechtslage in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Was die Eltern dagegen haben sollten, dass Kinder ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung zugesagt bekommen und vom Staat bei Angelegenheiten beteiligt werden, die sie betreffen – das, meine sehr verehrten Damen und Herren, will sich mir beim besten Willen nicht erschließen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten die Frau Staatsministerin. Wir kommen jetzt zum Schlusswort, das die einreichende Fraktion der AfD hat. Herr Dr. Keiler, bitte.
Dr. Joachim Keiler AfD
Frau Ministerin, Sie haben wirklich hervorragend ausgeführt, warum unser Antrag gerade sinnvoll ist. Das war die ganze Palette dessen, warum wir der Meinung sind, dass es vollkommen überflüssig ist. Ich muss auf meine Frage zurückkommen, die in dieser Kurzintervention stecken geblieben ist. Die Kinderrechtscharta der UN kommt aus der Dritten Welt. So ist auch ihr historischer Aufbau. Darin geht es um Geschichten wie das Wasserrecht etc. pp., Recht auf Wasser, Recht auf Nahrung. Es wird hier so getan, als ob wir in Deutschland einen Status hätten wie in Schwarzafrika in den Neunzigerjahren. Ich werde jetzt einmal etwas vorlesen, was auch in dieser Charta steht. UN-Kinderrechtscharta: „das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.“ Oh Wunder! Dieses Kinderrecht ist transmittiert über Artikel 59. Insofern ist Ihr Vorhaben vollkommen überflüssig. Das ist eines der zehn elementaren Kinderrechte der UNCharta – eines der elementaren Kinderrechte! –, Recht auf eine Familie. Deswegen ist es überflüssig. Es ist nichts anderes, als das, was meine Kollegin Frau Jost sehr schön ausgeführt hat –Sie bestätigen es ja –, dass Eingriffsmöglichkeiten in die Familien hinein gesucht werden sollen. Tagesordnungspunkt Novellierung und Weiterentwicklung „Jugendpauschale“ Drucksache 7/3470, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift Frau Kollegin Gorskih für die Fraktion DIE LINKE.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! In unserem Antrag sowie dem dazugehörigen Änderungsantrag geht es um die Jugendpauschale für die Jugendarbeit in Landkreisen und Kommunen. Wenn wir über die Jugendpauschale reden, dann kommen wir nicht umhin, die drastischen Kürzungen unter der CDU- und FDP-Regierung im Jahr 2010 zu erwähnen. Einige werden jetzt die Augen rollen und sagen, Kürzungen im Jahr 2010? Das ist schon so lange her. Wir sollten jetzt nach vorne blicken. Ich denke aber, es ist nicht so einfach. Ich finde, in der heutigen Coronakrise lassen sich auch einige Parallelen zu der Diskussion von damals erkennen. Ich denke an das Interview mit Frau Ministerin Köpping aus dem Oktober 2020, in dem Sie sich, Frau Ministerin – sie ist gerade nicht da –, aus meiner Sicht völlig zu Recht Im Einzelfall, wenn das irgendwie schiefläuft in Deutschland, dann haben wir jede Möglichkeit dieser Welt, über die Jugendämter usw. einfachgesetzlich einzugreifen. Herr Gebhardt, das funktioniert dann so. Es wird ein Amtsvormund bestellt und er kümmert sich dann – allerdings unter der Maßgabe des Kindeswohls und unter Berücksichtigung der Interessenlage der Familien. Es ist überflüssig, es ist unnötig, es ist wahrscheinlich sogar ein Rückschritt hinter den Status, den wir jetzt haben. Es ist blanke Symbolpolitik und darüber hinaus der Versuch, in die Elternrechte einzugreifen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Schlusswort stelle ich nun die Drucksache 7/5785 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/5785 nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum der Förderrichtlinie endlich umsetzen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung erschüttert darüber zeigten, dass bei den Haushaltsverhandlungen eine noch drastischere Kürzung als im Jahr 2010 im Gespräch gewesen sei. Ich denke, für viele, die die Kürzung vor zehn Jahren mitbekommen haben, war das eine Art Retraumatisierung. Viele waren anschließend froh darüber, dass diese befürchtete Kürzung zumindest auf den ersten Blick nicht kam und die Höhe der Jugendpauschale auf dem Niveau von 2019 und 2020 beibehalten wurde. (Zuruf von der CDU: Schwarzmalerei!) Das bedeutet aber nur auf den ersten Blick keine Kürzung. Beim zweiten Blick sieht es schon anders aus; dazu aber später. Eine weitere Parallele: In der Debatte über die Kürzung der Jugendpauschale vor zehn Jahren wurde über verheerende Signale an alle Heranwachsenden gesprochen, insbesondere in den ländlichen Räumen. Die Jugendlichen hätten eine doppelte Last zu tragen. Sie hätten in Zukunft einen riesigen Schuldenberg abzutragen und seien auch heute, in ihrer Jugend, von Einsparungen betroffen. Gerade diese Diskussion über Schulden, die die heutige Jugend vermeintlich abtragen müsse, erinnert mich doch sehr an unsere heutige Diskussion darüber, was ein generationengerechter Haushalt nun bedeutet: weniger Schulden in der Zukunft, dafür aber Einsparungen im Hier und Jetzt, an allen Ecken und Enden, oder zusätzliche Kreditaufnahme heute, damit man Investitionen in die Zukunft, in die Köpfe, in gesellschaftlich notwendige Bereiche tätigen, kurz in ein lebenswertes Sachsen investieren kann? Damals hat man sich – vermeintlich im Namen künftiger Generationen – dafür entschieden, den Haushalt gesundzuschrumpfen, die Betreuung dieser Generationen dafür aber sträflich zu vernachlässigen. Letzten Endes entlastete die drastische Kürzung der Jugendpauschale von 14,30 Euro auf 10,40 Euro den Landeshaushalt nur um lächerliche 4 bis 5 Millionen Euro in den Jahren 2010 und 2011. Der Schaden, den diese Kürzung damals angerichtet hat, war jedoch so groß, dass wir die Auswirkungen noch bis heute spüren, im Ausdünnen, ja, im Ausbluten der Angebote der Jugendarbeit, in der seit Jahren rückläufigen Anzahl der Einrichtungen, im Entstehen komplett weißer Flecken auf der Landkarte der sächsischen Jugendarbeit und in Hunderten bei den freien Trägern seitdem weggefallenen Stellen. Schon damals forderte DIE LINKE, die Jugendpauschale wieder anzuheben. Meine Vorgänger(innen) haben sich hier im Parlament den Mund fusselig geredet und die Notwendigkeit einer Erhöhung und Weiterentwicklung der Jugendpauschale betont. Diese Forderung können wir heute genauso erneuern, was wir mit dem hier vorliegenden Änderungsantrag auch tun. Damit Zeitsprung zurück in die jüngste Vergangenheit, in das Jahr 2020. Die langjährige Kritik an der unzureichenden Finanzierung der Jugendarbeit aufgreifend, hat unsere Fraktion einen Antrag eingereicht, in dem der Landtag und die Staatsregierung aufgefordert werden, die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und Neuberechnung der Jugendpauschale anzuerkennen, um den unterschiedlichen demografischen Entwicklungen im Freistaat gerecht zu werden sowie auch gemäß dem SGB VIII Kindern und Jugendlichen in Sachsen Angebote der Jugendarbeit ausreichend, rechtzeitig und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Die an der Pro-Kopf-Anzahl der jungen Menschen orientierte Berechnung der Jugendpauschale ist neben der völlig unzureichenden Höhe einer der größten Kritikpunkte; denn in die strukturschwachen, ländlichen Regionen in Sachsen, in denen es immer weniger junge Menschen gibt, kann aufgrund der Pro-Kopf-Berechnung der Jugendpauschale nur wenig Geld fließen. Ganz grundsätzlich bildet die ausschließliche Pro-KopfBerechnung der Jugendpauschale nur die Anzahl der Jugendlichen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt ab, nicht jedoch die tatsächlichen Bedarfe und Problemlagen. Die in den vergangenen Jahren eingeführte Notkrücke eines Demografieausgleichs, wonach die eventuell verfügbaren zusätzlichen Mittel jährlich neu an die Landkreise mit der negativsten demografischen Entwicklung verteilt werden, kann weder für langfristige Planungssicherheit sorgen noch die strukturell bedingten Defizite dauerhaft und nachhaltig abfedern. Es bedarf sowohl für die ländlichen Räume als auch für die Ballungszentren zusätzlicher Steuerungselemente für einen angemessenen Ausgleich strukturbedingter Defizite. Als Möglichkeit benennen wir in unserem Antrag deswegen einen Flächenkoeffizienten, der als zusätzliches Kriterium insbesondere in den ländlichen Räumen dafür sorgen könnte, dass es dauerhaft zu keinem Rückgang der gewährten Mittel in den Gebietskörperschaften kommt. Im Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, haben wir außerdem Kritik aus verschiedenen Anhörungen, die im vergangenen halben Jahr stattgefunden haben, aufgegriffen, so zum Beispiel die Kritik aus der öffentlichen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss im Januar 2021. Wir haben die Kritik aus den zahlreichen Stellungnahmen des Landesjugendhilfeausschusses aufgegriffen. Wir haben den Änderungsantrag also an die Entwicklung im letzten halben Jahr angepasst bzw. darauf reagiert. Wir haben auch zahlreiche Anregungen aus den Fachgremien aufgenommen, mit denen wir im Verlauf der vergangenen Monate dauerhaft im Gespräch waren. Im Dezember 2020 wurde nun deutlich, dass eine Erhöhung und Weiterentwicklung der Jugendpauschale im Haushaltsplanentwurf entgegen den Versprechen im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist. Das sorgte zu Recht für viel Kritik. Jetzt schlage ich die Brücke zurück zum Anfang meiner Rede, als ich sagte, dass ein Haushaltsansatz, der auf dem alten Niveau der letzten Jahre bleibt, nur auf den ersten Blick keine Kürzung bedeutet, auf den zweiten allerdings schon. Ich beziehe mich hier auf die im Februar dieses Jahres beschlossene Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses: „Der gegenüber dem Vorjahr unveränderte Etatansatz führt real zu einem Rückgang der operativen Möglichkeiten in den Kommunen, die nur durch einen höheren Eigenanteil der Landkreise und Städte ausgeglichen werden könnten. Möglichkeiten der Weiterentwicklung sind für den Landesjugendhilfeausschuss ebenso wenig erkennbar wie die angekündigte Stärkung der Leistungen im ländlichen Raum.“ Das verdeutlicht: Ein gleichbleibender Haushaltsansatz bedeutet praktisch eine Kürzung. Dabei ging es hier noch gar nicht um die Pandemiefolgen und alle damit einhergehenden Probleme für Kinder und Jugendliche. Die Jugendpauschale müsste eigentlich deutlich aufgestockt werden und auch die Langzeitfolgen der Pandemie berücksichtigen, so zum Beispiel die vermehrten Beratungs- und Begleitungsbedarfe vor dem Hintergrund der psychischen Belastung in der Isolation. Sie können sich sicher sein, dass wir uns gerade mit Blick auf die Höhe der Jugendpauschale auch bei den Haushaltsverhandlungen sehr dafür einsetzen werden, dass sie deutlich erhöht wird. Wie es scheint, dürfen wir leider noch sehr lange auf die angekündigte und auch dringend benötigte Weiterentwicklung und Erhöhung der Jugendpauschale warten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir LINKEN wollen Abhilfe schaffen. Sie haben heute die Chance, gewissermaßen für Ihren eigenen Koalitionsvertrag zu stimmen, nämlich für eine Weiterentwicklung und Erhöhung der Jugendpauschale zu votieren. Wir haben uns erlaubt, Ihnen diese Aufgabe abzunehmen, und einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Es liegt also an Ihnen. Bitte stimmen Sie der Weiterentwicklung und Erhöhung der Jugendpauschale zu. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten gerade für die einbringende Fraktion Frau Kollegin Gorskih. Jetzt müssen wir erst einmal das Pult desinfizieren. Dann spricht zu uns Herr Kollege Dierks für die CDU-Fraktion. – Bitte, Herr Kollege.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar, dass wir heute über das Thema Jugendpauschale und darüber hinaus über das Thema Jugendarbeit diskutieren können, weil uns auch, aber nicht zuletzt die Coronakrise gezeigt hat, wie wichtig diese Strukturen sind, um für Kinder und Jugendliche als Ansprechpartner zu fungieren, als Ort gehört zu werden. Eine unlängst erschienene Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass die Zahl der Jugendlichen, die unter psychischen Belastungen leiden, durch die Coronakrise gestiegen ist, dass das Gefühl, nicht gehört zu werden, durch die Coronakrise gestiegen ist. Deshalb ist es sicher ein guter Zeitpunkt, über die Anstrengungen der Regierungskoalition in diesem Bereich zu sprechen und noch einmal zu verdeutlichen, dass dieses Thema für uns hohe Priorität hat. Frau Gorskih, Sie haben zu Recht die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses angesprochen. Ich werde jetzt natürlich nicht gegen die Stellungnahme sprechen, die ich selbst mit verabschiedet habe. Aber ich will darauf verweisen, dass das, was Sie gesagt haben, sowohl zur letzten Legislaturperiode als auch mit Blick auf das zu Erwartende doch leicht verkürzt dargestellt wurde und sicher ein Stück weit in dem Duktus formuliert war, der der Opposition eigen ist, nämlich zu formulieren, was die Regierung bzw. die sie tragenden Fraktionen nicht tun. Wir haben im Koalitionsvertrag verankert, dass wir eine starke Trägerlandschaft im Bereich der Jugendarbeit wollen, dass wir die Jugendpauschale weiterentwickeln möchten und dass wir sie vor allem mit dem Fokus auf den ländlichen Raum erhöhen wollen. Im Regierungsentwurf – das wurde richtigerweise formuliert – findet sich das nicht wieder. Aber wir befinden uns mitten in den parlamentarischen Beratungen zum Haushalt. Ich kann an dieser Stelle schon einmal sagen, dass wir natürlich als regierungstragende Fraktionen einen Fokus auf diese Fragestellung gelegt haben. Ich glaube aber, dass wir uns hinsichtlich der Weiterentwicklung der Förderrichtlinie Jugendpauschale darüber im Klaren sein müssen, dass nicht nur der schieren Zahl von Jugendlichen im Landkreis, sondern eben auch den entsprechenden Größenverhältnissen bzw. der Fragestellung eines nicht zwingend geringeren Bedarfes aufgrund weniger Jugendlicher Rechnung getragen werden muss. Deshalb halte ich den Landesjugendhilfeausschuss für den richtigen Ort, eine solche Debatte in diesem, aber auch im nächsten Jahr zu führen, um eine sachgerechte und in die Zukunft tragende Lösung zu formulieren, die über das hinausgeht, was wir bereits haben, nämlich den entsprechenden Demografiefaktor in der Förderrichtlinie Jugendpauschale. Was das Thema Dynamisierung angeht, bin ich offen gestanden etwas skeptisch. So wünschenswert es wäre, dass wir Leistungen dynamisieren, so ist es natürlich so, dass wir mit Blick auf die Einnahmensituation nicht jede noch so wichtige und richtige Leistung dynamisieren können. Ich finde es richtig, dass wir in den letzten Jahren den Fokus auf die Jugendpauschale, aber auch auf andere Bereiche der Jugendhilfe gelegt haben. Wir haben zum einen die Jugendpauschale schon in der letzten Legislaturperiode um eine Million Euro im Haushalt erhöht. Wir haben aber auch in der letzten Legislaturperiode mit der Kopplung des Landesprogramms Schulsozialarbeit auf die komplette Abrufung des Betrags der Jugendpauschale, glaube ich, ein sehr deutliches Signal gesetzt, dass wir die Kommunen in ihrer originären Aufgabe der Ausfinanzierung der Jugendhilfe aktiv unterstützen wollen und hier einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Arbeit sehen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Insofern bin ich mir relativ sicher, dass wir mit Blick auf das laufende Haushaltsverfahren gemeinsam noch freudigere Momente erleben werden als mit dem, was Sie gerade formuliert haben, Frau Kollegin Gorskih. Das Thema Jugendpauschale liegt uns in den Koalitionsfraktionen – und wie ich gerade gehört habe, auch darüber hinaus – sehr am Herzen. Wir wollen die Jugendarbeit in der Fläche stärken, weil wir wissen, dass das eine Sache ist, die junge Menschen befähigt, in Gemeinschaft zu leben, demokratische Erfahrungen zu machen, Ansprechpartner zu finden, wenn das möglicherweise aufgrund der sozialen oder der familiären Verhältnisse so nicht gegeben ist. Deshalb bin ich mir sicher, dass wir diese Debatte in den nächsten Monaten miteinander vertiefen werden, nicht zuletzt im Landesjugendhilfeausschuss. Ich freue mich darauf sehr. Ich möchte aber an dieser Stelle sagen, dass wir den Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Nach Herrn Kollegen Dierks – er sprach für die CDU-Fraktion – wird jetzt Frau Kollegen Schwietzer folgen. Sie wird für die AfD sprechen.
Doreen Schwietzer AfD
Die Linksfraktion möchte mit dem vorliegenden Antrag die Fördermittel für die Jugendpauschale erhöhen. Erst einmal ist das positiv zu bewerten. Auch wir haben im Zuge der Verhandlungen der letzten beiden Doppelhaushalte jeweils die Erhöhung dieser Mittel in der Grundpauschale von 12,40 Euro auf 15,00 Euro gefordert. Sie von der Linksfraktion haben unser Vorhaben nicht unterstützt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Komisch. In diesem Sinne ist die Debatte, die Sie heute führen, mehr als unehrlich, weil Sie lieber ein Vorhaben scheitern lassen als mit der AfD abzustimmen. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Das stimmt! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Machen Sie mal wieder Politik für und im Interesse der Bürger und beenden Sie Ihren ideologischen Grabenkampf. Sie sehen, wir stimmen in der Grundausrichtung Ihres Antrages überein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie würden für die linksautonomen Vereine zustimmen? Das ist etwas Neues! – Henning Homann, SPD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Kollegin?
Dr. Matthias Rößler
Es ist keine Zwischenfrage zugelassen.
Doreen Schwietzer AfD
Ich kann aus persönlicher Erfahrung sagen, dass Angebote für Kinder und Jugendliche einen wichtigen Beitrag zur Alltagsbewältigung und Freizeitgestaltung leisten können, weil neben den schulischen Angeboten in den Vereinen soziale Kompetenzen gebündelt und weiter ausgeprägt werden können. Mit diesen wird neben dem Familiendasein eine Art Entlastung von prekären Familienverhältnissen zum Nutzen des Kindes oder Jugendlichen erreicht. Neben der Schule sollte diese Freizeitgestaltung politisch neutral erfolgen. Darauf sollte besonderes Augenmerk gelegt werden. Ebenso braucht es eine kontinuierliche und in ihrer Höhe angemessene Förderung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die den tatsächlichen Bedarfen vor Ort entspricht. Dass es hier gerade die ländlichen Kommunen in der Vergangenheit schwer hatten, genau dieses Angebotsnetz bedarfsgerecht vorzuhalten, ist seit Jahren kein Geheimnis; auch der letzte Sächsische Kinder- und Jugendbericht von 2018 wies darauf hin. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der sächsischen Gesamtbevölkerung ist rückläufig; das wissen wir wohl alle hier in diesem Raum. Besonders hoch sind die Rückgänge bei jungen Erwachsenen im Alter von 20 bis 27 Jahren. Auch bekannt ist, dass es im ländlichen Raum noch schlimmer aussieht. Jugendliche ziehen zur Ausbildung oder zum Studium aus dem ländlichen Raum weg. Auch weil die Lebensbedingungen dort attraktiver sind, ziehen sie in die Städte. Sie bleiben dann natürlich dort und kehren nicht wieder zurück. Letztlich sind auch die Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen Mangelware. In der Folge führt dies zu weiteren Problemen, weil Familien auseinandergerissen werden und familiäre Hilfs- und Unterstützungsstrukturen nicht mehr existieren. Dies stellt die Bürger und den Freistaat bei der Betreuung und Erziehung der Kinder oder bei der Pflege älterer Menschen vor enorme Herausforderungen. Es braucht also eine Steigerung der Attraktivität der ländlichen Räume, um diesen demografischen Tendenzen entgegenzuwirken. Hierzu zählt auch, dass genügend passende und attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche gemacht werden können. Das ist natürlich nur ein kleiner, aber wichtiger Baustein zur Stärkung der ländlichen Räume. Um dies zu gewährleisten, braucht es ausreichend Mittel, damit haben Sie völlig recht. Sie wissen: Ohne Moos nix los. Nun, es ist einleuchtend, dass es in städtischen Regionen mit einer höheren Bevölkerungsdichte auch mehr Kinder und Jugendliche gibt, zum Beispiel in Leipzig. Dort kann natürlich eine Vielzahl von Angeboten vorgehalten werden. Im ländlichen Raum kann man schon froh sein, wenn es überhaupt wohnortnahe Angebote gibt. (Sören Voigt, CDU: Na, na, na, na, na!) Daher ist natürlich ein Demografieausgleich für ländliche Regionen, so wie es der Antrag fordert, sehr sinnvoll. Was Sie völlig außer Acht gelassen haben, liebe Linksfraktion, ist, dass es diesen längst gibt. Sie haben von der Kommunalpauschalenverordnung wahrscheinlich erst durch die Stellungnahme der Staatsregierung zu Ihrem Antrag erfahren; denn die Jugendpauschale wird schon seit Jahren hierüber ausgereicht. Liebe Linksfraktion, dies ging anscheinend an Ihnen völlig vorbei. Darin heißt es in § 3 Abs. 4, dass die zusätzlichen Haushaltsmittel, die über die Grundpauschale von 12,40 Euro hinaus zur Verfügung stehen, nach Demografie verteilt werden. Der Landkreis mit ungünstiger demografischer Situation profitiert am meisten. So erhielt zum Beispiel das Vogtland von den 1,8 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von 260 000 Euro, Leipzig aber nur 20 000 Euro. Leipzig hat aber fast viermal so viele Kinder und Jugendliche wie das Vogtland. Warum es eine Neukonzeption des Demografieausgleichs braucht, erschließt sich uns nicht. Sie müssten hierzu schon sagen, warum der bisherige nicht zielführend ist und nicht ausreicht. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Oder wollen Sie vielleicht mehr Geld für Leipzig? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Connewitz!) Würden Sie diese Analyse vornehmen, könnten Sie dem Landtag diesbezüglich auch konkrete Vorschläge machen, statt eine pauschale Forderung nach mehr Geld für ländliche Regionen in den Raum zu stellen. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Und weil Sie sich mit Ihrem Antrag und Ihrer oberflächlichen Situationsanalyse so richtig in eine Sackgasse manövriert haben, wollen Sie den Antrag noch mit Ihrem Änderungsantrag retten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Oh je! Der ist aber genauso schlecht gemacht wie der Ausgangsantrag. Mit Ihrem Änderungsantrag wollen Sie jetzt nämlich gleich die komplette Förderung umkrempeln und gesetzlich verankern sowie die Förderrichtlinie Jugendpauschale komplett novellieren. Hierzu möchte ich Sie fragen, ob Ihnen dabei in den Sinn gekommen ist, dass die Mittelverteilung vielleicht nicht allein stärker nach demografischen Kriterien erfolgen sollte, sondern auch stärker tatsächliche Problemlagen berücksichtigt werden sollten. Unserer Meinung nach müssen auch mehr Mittel in sozialen Brennpunkten ankommen. Das sind zum Beispiel von Armut geprägte Sozialräume. Soziale Brennpunkte entstehen auch durch die von der Linksfraktion gestützte ungeregelte Massenmigration. (Widerspruch bei den LINKEN) Spannungen bleiben natürlich auch bei den Jugendlichen nicht außen vor. Auch hier braucht es in den Sozialräumen spezifische Angebote, mit denen diesen Problematiken begegnet werden kann und muss. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr streicht doch immer alles im Haushalt! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Diese Brennpunkte sind aber finanziell bei Ihnen nicht zu finden – in ländlich geprägten Kreisen nicht und in den Städten auch nicht. Diesen Aspekt blendet Ihr Antrag völlig aus, und er greift daher viel zu kurz. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Schon 2015 hat dies der Sächsische Rechnungshof kritisiert und kam zu dem Ergebnis – ich zitiere –: „Der derzeitige Förderpreis sichert nicht immer die zweckentsprechende Verwendung der Jugendpauschale.“ – Na, wo sind denn da die Gelder hingegangen? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) „Die Förderrichtlinie Jugendpauschale muss novelliert werden.“ Der Pro-Kopf-Berechnungsmodus für die Ausreichung der Jugendpauschale sei demnach nicht zielführend. Spezifische Problemlagen, wie ich sie gerade genannt habe, bleiben so unberücksichtigt, soweit es die örtliche Jugendhilfeplanung nicht vorsieht. Der Freistaat hat aber gemäß § 82 Abs. 2 SGB VIII einen Steuerungsauftrag: Er muss darauf hinwirken, dass gleichmäßig in allen Regionen Angebote verwirklicht werden. Es geht also um die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen, seien es ländliche oder städtische Regionen sowie Regionen mit speziellen Problemlagen, die Sie außen vor gelassen haben. Hierzu seien die Kohleregion Lausitz, aber auch das Vogtland oder das Erzgebirge beispielhaft genannt. Es hat aber keine Novellierung der Mittelvergabe stattgefunden, und die Staatsregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen haben seither keine Anstalten gemacht, diese Novellierung vorzunehmen. Aber wie bereits gesagt wurde, wird dies ja geschehen. Es braucht hierzu aber weit mehr als die in Ihrem Antrag, werte LINKE, geforderten Aufträge zur Novellierung der Richtlinie. Es braucht konkrete Ideen zur Umsetzung der gesetzten Ziele. Diese liefert Ihr Antrag aber nicht, und wir werden mit Ihrem Antrag kein Stück weiterkommen. Da wir aber grundsätzlich die Probleme anerkennen, die Ihr Antrag anspricht, werden wir uns zu Ihrem Antrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion sprach gerade Frau Kollegin Schwietzer. Frau Kollegin, ich darf Sie darauf hinweisen, dass es guter parlamentarischer Brauch ist, dass man den sitzungsleitenden Präsidenten und die Kolleginnen und Kollegen anspricht – für das nächste Mal.
Doreen Schwietzer AfD
Ja. Das habe ich vergessen. Entschuldigung! (Vereinzelt Heiterkeit)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächstes kommen die BÜNDNISGRÜNEN zum Zuge. Das Wort ergreift Frau Kollegin Kuhfuß.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Es ist mir ein besonderes Vergnügen, das Präsidium zu begrüßen. Sehr geehrte Damen und Herren!
Dr. Matthias Rößler
Im Allgemeinen grüßen wir den sitzungsleitenden Präsidenten, Frau Kollegin, (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der AfD) und die Kolleginnen und Kollegen.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrte Kolleg(inn)en! Ich erlaube mir ein wenig Kreativität. Ich bin immer etwas verwirrt: Kolleginnen mit großem „I“ oder mit Doppelpunkt und kleinem „i“ dann und weiter? – Aber Sie halten das aus. Ich bin immer etwas verwirrt, wenn ich nach Frau Schwietzer nach vorn kommen muss. (Zuruf von der AfD) Ich finde es beeindruckend, wie man eine Förderlogik der Jugendpauschale in einen Topf mit pflegenden Angehörigen, einem tradiertem Familienbild und links-grüner versiffter Jugendarbeit bringt. Lassen Sie mich deshalb noch ein paar Worte zu dieser Jugendpauschaule in ihrer Systematik verlieren. Diese wunderbaren jungen Menschen, die wir eben schon andiskutiert haben, denen zwei Drittel dieses Hauses eine große Selbstbestimmtheit zutraut, haben besondere Rechte. Diese besonderen Rechte sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz – auch ein wirklich zauberhaftes Gesetz, das sich gerade in einer Grundinventur auf Bundesebene befindet – festgeschrieben. In diesem Gesetz steht, dass alle Kinder und Jugendlichen einen Zugang zu Kinder- und Jugendarbeit und auch zu Jugendverbandsarbeit haben müssen. Es ist also kein kommunales Wunschkonzert, ob es Bauspielplätze, Jugendzentren oder Mädchentreffs gibt, sondern es ist eine unbestimmte, aber dennoch rechtlich verpflichtende Leistung. Das kostet allen Gebietskörperschaften eine Menge Geld. In den letzten Jahren waren das circa 12 Millionen Euro, was in den Gebietskörperschaften dafür ausgegeben worden ist. Die Kommunen finanzieren das; die eine Kommune ist großzügiger, die andere Kommune eher sparsamer. Was finanzieren sie denn mit dieser Architektur? Sie finanzieren die Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Jugendgerichtshilfe – sie greift, wenn der junge Mensch in Konflikt mit dem Gesetz gerät – und die Familienbildung. Diese Förderung funktioniert nach einem sehr einfachen Prinzip: Für jeden Taler, den der Landkreis oder die Stadt zur Verfügung stellt, legt der Freistaat noch einen Taler drauf. Oder, um es mit Zahlen auszudrücken: 12,40 Euro muss die Kommune pro unter 27-Jährigen einzahlen, damit das Land das Ganze verdoppelt. Weiterhin eröffnet diese Förderlogik den Landkreisen und kreisfreien Städten das Tor zur Schulsozialarbeit. Dass dieser Mechanismus sinnvoll und notwendig ist, zeigt sich mit jedem Haushaltsplan, der in den Gebietskörperschaften aufgestellt wird. Immer, wenn die Kassen sich leeren, geht der Blick des kritischen Kämmerers in Richtung der sogenannten freiwilligen Jugendhilfe, und es stellt sich die Frage: Braucht das noch einer oder kann das weg? Dort, wo der Jugendhilfeausschuss nicht stark genug und auch juristisch nicht gut aufgestellt ist, wird den Leistungsträgern schnell bange. Die Jugendpauschale garantiert dann zumindest hier eine Mindestausstattung. Zu den Kernpunkten des Antrages der LINKEN, den ich im Gegensatz zu meiner Vorrednerin für sehr durchdacht halte: Ja, es bedarf einer Bedarfsermittlung, um genau zu wissen, was vor Ort gebraucht wird. Als Land können wir das nicht bestimmen. Bei der Definition von Bedarfen, auch von Mindestbedarfen beim Personal und Ähnlichen, müssen wir uns auf die kommunale Selbstverwaltung verlassen, denn die dortigen öffentlichen Jugendhilfeausschüsse stellen eine Jugendhilfeplanung auf und das ist unsere Grundlage. Ich kann der Idee von verpflichtenden landesweiten Fachstandards und Qualitätsrahmen wirklich etwas abgewinnen. Aber in demselben Bild sehe ich Bürgermeister – es gibt nur männliche – und Landräte – gibt es auch nur männliche –, die sich einmischen und es auch rechtlich gut begründen können, dass wir dabei nicht so viel mitzureden haben. Ich sehe weiterhin, dass die Kosten dynamisch steigen, weil wir eine tarifgebundene Bezahlung wollen und Betriebskosten auch in der Jugendhilfe anfallen. Auch hier kann ich der Analyse des Antrages der LINKEN nur zustimmen. Wir haben aber einen anderen Lösungsansatz und machen uns gerade im laufenden Doppelhaushalt für eine deutliche Erhöhung der Pauschale stark. Ja, es braucht klare fachliche Kriterien und eine Definition von Mindestangeboten, damit diese furchtbar selbstbestimmten und liebenswerten jungen Menschen eine Info haben, wie sie überhaupt zu ihrem Angebot kommen. Ich kann dem Ziel also ebenfalls zustimmen, aber das lässt sich nicht anordnen. Wir sehen, wenn wir auch nur andeuten, dass wir die Jugendpauschale erhöhen wollen, dass das einige Landkreise überhaupt nicht gut finden, weil sie sich der finanziellen Mehrbelastung – Sie erinnern sich an das Taler-Taler-Prinzip – nicht gewachsen sehen. Es lässt sich nicht anweisen, sondern nur gemeinsam moderieren. Im Gegensatz zu der Systematik, die meine Vorrednerin dargestellt hat, gibt es hier seit vielen Jahren Prozesse, bei denen man sich gemeinsam auf den Weg gemacht hat. Das Ganze findet im sogenannten Landesjugendhilfeausschuss statt – das ist vielleicht auf der rechten Seite nicht ganz so bekannt, aber dort sitzt auch ein Vertreter der AfD, zumindest gelegentlich –, und dort gab es schon mehrere Aufschläge, diese Systematik zu verbessern. Wir werden uns auch jetzt wieder auf den Weg machen, diese Systematik zu verbessern. Ja, es braucht auch, wie hier im Antrag der LINKEN deutlich gemacht, finanzielle Anreize für die wachsenden Städte – das sind hauptsächlich Leipzig und Dresden –, um mehr Spielraum zu haben. Es braucht aber auch eine finanzielle Sicherheit für die Landkreise, die von Jahr zu Jahr weniger unter 27-Jährige, aber trotzdem nicht weniger Aufwendungen mit denen haben. Last but not least: Ich stimme auch völlig zu und möchte an der Stelle gerne dafür werben, dass wir im Haushaltsbegleitgesetz diese – ich habe es letztens so freundlich formuliert – „Gastgeberschaft“ der Jugendpauschale in kommunaler Eigenverantwortung aufheben und diese Richtlinie wieder zurück in die KSV schicken, um eine gewisse Steuerung zu haben. Kurzum: Wir sind uns im Ziel einig. Ich danke den LINKEN sehr für diesen Antrag und auch dafür, dass wir das Thema Jugend noch einmal positiv besetzen konnten. Wir werden dem Antrag aber nicht zustimmen, weil wir einen anderen Weg gehen werden. (Lachen bei den LINKEN –
Rico Gebhardt Die Linke
Ach Mensch! Wollen wir nicht mal klatschen? – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Henning Homann, SPD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Auf Frau Kollegin Kuhfuß folgt jetzt – – Kollege Homann, wollen Sie eine Kurzintervention machen?
Dr. Matthias Rößler
Entschuldigung; hätte ja sein können. – Jetzt ist Kollege Homann hier am Pult. Wir haben zuvor ein bisschen gesäubert.
Henning Homann SPD
Das war eine kluge Überbrückung.
Dr. Matthias Rößler
Sie hätten die Gelegenheit gehabt. (Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD –
Rico Gebhardt Die Linke
Der Präsident wollte dir Redezeit verschaffen; die ist ja bei der SPD immer knapp!)
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Jugendpauschale steht zu Recht auf der Tagesordnung; denn es ist tatsächlich ein Projekt, das wir uns in den nächsten Jahren vorgenommen haben, um noch einmal zu schauen, wie wir als Freistaat die Kinder- und Jugendarbeit, die in kommunaler Verantwortung liegt und es auch bleiben soll, besser unterstützen können. Wir haben in den letzten Jahren einen starken Weg beschritten. Wir haben dafür gesorgt, dass wir in Sachsen ein großes Landesprogramm für Schulsozialarbeit bekommen. Wir haben dafür gesorgt, dass es eine Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung gibt. Wir haben die kommunalen Gesetze geändert, um Kinder- und Jugendbestimmung zu stärken. Wir haben mehr Geld für die Jugendverbandsarbeit ausgegeben, und wir haben auch schon erste Schritte bezüglich der Jugendpauschale gemacht. Wir wissen, dass die meisten Kinder und Jugendlichen in ihren Städten und Gemeinden unterwegs sind und es darum geht, für die jungen Menschen dort Angebote zu unterbreiten, die sie bei Problemen unterstützen, vor allem aber ihre Talente fördern. Jetzt befinden wir uns in einer Pandemie-Situation. Ich will an dieser Stelle – weil manche schon die Befürchtung geäußert bzw. geunkt haben – auch sagen, dass wir als Koalition Wort gehalten haben. Es gibt keine Kürzungen bei der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen. Das ist ein wichtiges Signal, dass dieser Sozialstaat besonders in der Krise funktioniert und vor allem für jene funktioniert, die am dringendsten unsere Unterstützung brauchen, und das sind nun einmal die Kinder und Jugendlichen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Ich würde gerne mit einer Legende aufräumen, die die Kollegin der AfD hier erzählt hat. Zur Jugendpauschale: Wenn Sie genau hinhören und vielleicht auch noch einmal lesen (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Zuhören und verstehen!) – und zuhören und verstehen! –, dann werden Sie merken, dass wir zwar einen Betrag von derzeit 12,40 Euro pro jungen Menschen an die kommunale Ebene geben, aber es so etwas wie einen Demografie-Mechanismus gibt. (Doreen Schwietzer, AfD: Das habe ich gesagt! – Zurufe von der AfD) Das bedeutet, wir geben Geld in diesen Mechanismus, um die Verluste, die bei den Landkreisen dadurch entstehen, dass junge Menschen vor allem in die großen Städte gehen, auszugleichen. (Zuruf von der AfD) Damit wird an dieser Stelle dem entgegengewirkt, dass der ländliche Raum der Verlierer dieser Jugendpauschale ist. Wir wissen, dass alle jungen Menschen in diesem Land die gleiche Unterstützung brauchen und das Recht auf gleiche Chancen haben müssen. Jetzt sind wir mittendrin in der Debatte über die Zukunft der Jugendpauschale. Ich will an der Stelle klar sagen: Sie wissen ganz genau, dass diese Koalition und auch die drei jugendpolitischen Sprecher die Frage, wie sich die Jugendpauschale finanziell weiterentwickeln lässt, natürlich auf dem Zettel haben. Ich sage auch, dass es hierbei noch Luft nach oben gibt. Wir haben im Jahr 2014 10,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, ab dem Jahr 2017 waren es 12,4 Millionen Euro und ab dem Jahr 2019 sind es 13,4 Millionen Euro. Hierbei ist also eine klare Dynamik nach oben zu erkennen. Ich will aber auch sagen: Bitte lassen Sie uns, wenn wir über die Zukunft der Jugendpauschale sprechen, nicht nur über Geld, sondern vor allem über die Qualität der Kinderund Jugendarbeit in unseren Kommunen sprechen. Wir haben eine Steuerungsfunktion und nehmen sie wahr, zum Beispiel durch den von Alexander Dierks beschriebenen Mechanismus, der von den Kommunen, die Geld für Schulsozialarbeit haben wollen, verlangt, dass sie die Jugendpauschale abrufen. Ich möchte aber, dass wir uns weiterhin Gedanken darüber machen, wie wir etwas für die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit tun können. Dazu mache ich Ihnen einen Vorschlag, über den man vielleicht einmal diskutieren kann: (Doreen Schwietzer, AfD, steht am Mikrofon.) Wir sollten zum Beispiel über so etwas wie einen Qualitätsbonus in der Kinder- und Jugendhilfe nachdenken. Die Kommunen, die Landkreise – –
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege? – Bitte, Frau Kollegin Schwietzer.
Doreen Schwietzer AfD
Herr Homann, sind Sie bereit, nachher mal ins Protokoll zu schauen, was ich zur Demografieverteilung gesagt habe? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Sind Sie bereit, da hineinzuschauen, um festzustellen, dass Sie nicht zugehört haben? (Heiterkeit bei der SPD)
Henning Homann SPD
Ich lese für mein Leben gern Protokolle, und deshalb werde ich gern in das Protokoll schauen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich werde trotzdem gleichzeitig dabei feststellen, dass der Eindruck, den Sie hier in der Gesamtheit erweckt haben – diese Koalition und die Politik der zurückliegenden Jahre hätten dazu geführt, die Kinder- und Jugendhilfe würde dazu beitragen, die Strukturen im ländlichen Raum zu schwächen –, falsch ist. Und dafür schaue ich auch gern mal ins Protokoll. Ich möchte aber gern auf die Bonusidee – das heißt auf die wirklichen Ideen zur Zukunft der Jugendpauschale – zu sprechen kommen. Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich mit besonderem Engagement um eine qualitativ hochwertige Jugendarbeit verdient machen, die zum Beispiel eine aktuelle Jugendhilfeplanung haben und die besonders gut darin sind, Kinder- und Jugendliche bei der Entwicklung ihrer Kinder- und Jugendhilfelandschaft einzubeziehen, sollten wir vielleicht etwas auf die Jugendpauschale obendrauf legen. Aber das ist nur eine Idee. Es gibt bestimmt viele andere Ideen, die vielleicht sogar noch besser sind als jene, die ich jetzt vorgetragen habe. Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Lassen Sie uns nicht nur über die Höhe der Jugendpauschale, sondern auch über kluge Instrumente sprechen, um die Jugendpauschale und die Jugendarbeit in diesem Land besser zu machen. Das richtige Gremium dafür – darin möchte ich mich all meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gern anschließen – ist der Jugendhilfeausschuss. Deshalb gebührt diesem Gremium, das in den letzten zehn Jahren vielleicht nicht immer so ernst genommen wurde, wie es sich gehört – Respekt. Dort muss die Debatte beginnen, und ihm sollten wir den Vorschlag überlassen. Dazu ist die Linkspartei gern eingeladen und deshalb werde ich für Ihren Antrag dagegen stimmen. Vielen Dank. (Beifall und Heiterkeit bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Mit Herrn Kollegen Homann sind wir jetzt am Ende der Rederunde. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Den kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. – Herr Staatsminister Dulig übernimmt das. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Staatsminister. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ehemaliger kinder- und jugendpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist es mir eine besondere Freude, den Redebeitrag für meine Kollegin Köpping zu übernehmen. Wofür brauchen wir die Kinder- und Jugendhilfe eigentlich? Für das Land Sachsen sind das alles freiwillige Leistungen. Kann man dann nicht einfach darauf verzichten? Am Ende ist es doch nur Freizeit, die mit Steuergeld bezahlt wird, oder? – Diese Fragen mit den entsprechenden Hintergedanken sind mir leider zu oft begegnet. Die Coronakrise war für dieses falsche Denken ein Treiber, weil der Blick beim Kürzen leider oft zuerst auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe fällt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Gesellschaft brauchen die Kinder- und Jugendhilfe. Kinder- und Jugendhilfe schützt und stützt unsere Kinder. Die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe kümmern sich um junge Menschen, die Probleme haben. Sie hören sich ihre Sorgen und Nöte am Kinder- und Jugendtelefon an. Sie setzen durch, dass Kinder und Jugendliche beteiligt werden und geben ihnen damit eine hörbare Stimme. Sie stärken ihre Rechte und fördern in vielen Jugendhäusern ihre Talente. Kinder- und Jugendhilfe wirkt präventiv. Sie versucht, auf der einen Seite dafür zu sorgen, dass Talente gestärkt werden, und auf der anderen Seite wird versucht, Probleme zu lösen, bevor sie entstehen. Eine funktionierende Sozialpolitik, eine funktionierende gute Jugendpolitik ist ein Eckpfeiler für unsere Gesellschaft und einen starken Staat. Es ist für mich auch die Aufgabe der Staatsregierung, junge Menschen zu stärken, und dabei ist doch egal, ob sie in einer Großstadt oder auf dem Dorf leben. Damit Jugendlichen in ihrem Lebensumfeld, vor Ort Angebote unterbreitet werden können, gilt es, die örtliche Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. Dafür haben wir verschiedene Programme. Das sind zum Beispiel das Flexible Jugendmanagement, die Frühen Hilfen oder die Schulsozialarbeit. Bewährt hat sich seit Jahren das Instrument der Jugendpauschale. Eine Hälfte finanziert das Land, die andere die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft. Die Jugendpauschale soll dazu beitragen, dass vor allem die Jugendarbeit vor Ort, in den Kommunen, erhalten und gestärkt werden kann, dort, wo die Kinder und Jugendlichen nun einmal leben. Besonders in der momentan so schwierigen Situation brauchen wir Stabilität und dürfen vorhandene Strukturen nicht gefährden. Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung ist das Niveau der Mittel für die Jugendpauschale in gleicher Höhe fortgeschrieben. Das hat viel Einsatz gekostet und war auch dank der breiten Unterstützung aus der Kinderund Jugendhilfelandschaft möglich. Das Haushaltsverfahren liegt jetzt bei Ihnen im Parlament. Wenn Sie an dieser Stelle erhöhen, würde ich mich natürlich freuen; denn es kommt an der richtigen Stelle, bei unseren Kindern und Jugendlichen, an. In die Jugendpauschale wird auch weiterhin ein demografischer Ausgleichsfaktor einbezogen, womit Regionen mit demografisch rückläufiger Entwicklung Rechnung getragen wird. Da die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort mit der Jugendpauschale unterstützt wird, gilt es auch, die Verantwortlichkeiten auf örtlicher Ebene weitestgehend zu belassen. Das ist auch eine Frage des Vertrauens in die Jugendhilfeplanung der Landkreise und kreisfreien Städte. Schließlich ist die Kinder- und Jugendhilfe eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Kommunen. Die Steuerungseinflüsse des Landes halten sich hier bewusst zurück. Letztendlich können die kommunalen Verantwortungsträger besser einschätzen und planen, was genau bei ihnen benötigt wird. Aus fachlichen Erwägungen wäre im Übrigen eine Rückführung der Jugendpauschale in die Förderrichtlinie sachgeregt. Damit würde die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe wieder einheitlich über eine Bewilligungsbehörde erfolgen. Eine verzahnte und übergreifende Steuerung über die örtliche und überörtliche Ebene wäre damit gewährleistet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jugendpauschale ist bei uns immer im Blick. Die Weiterentwicklung ist laufendes Geschäft. Anpassungen und Änderungen werden geprüft und diskutiert. Schließlich kommt es darauf an, die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort und besonders im ländlichen Raum zu stärken und die kommunalen Verantwortungsträger sowie die Jugendhilfeträger einzubeziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus den in der Debatte genannten Gründen empfehle ich die Ablehnung des Antrages, aber über das Ziel – die Kinder- und Jugendhilfe zu stärken – sollten wir uns alle einig sein; denn sie ist die Stütze unserer Gesellschaft. Entscheidend ist, dass die Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Städten und ländlichen Regionen von einer starken Kinderund Jugendhilfe profitieren, dass die Angebote sie erreichen und sie diese nutzen können, dass sie ihren Wert für die Gesellschaft erkennen, dass sie ernst genommen und beteiligt werden und dass ihren Bedarfen und Bedürfnissen bestmöglich entsprochen wird. Das wollen und werden wir auch mit unserem Pakt für die Jugend aufgreifen. Dafür braucht es die örtliche Ebene und uns als Land, um Angebote zu erhalten und zu stärken. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Katja Meier)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Dulig. Jetzt kommen wir zum Schlusswort der einbringenden Fraktion DIE LINKE, und ich verweise gleich darauf – Frau Kollegin Gorskih wird das Schlusswort jetzt halten –, dass dann noch ein Änderungsantrag vorliegt.
Anna Gorskih Die Linke
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich bedanke mich bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern der demokratischen Fraktionen für diese konstruktive Debatte. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sehr gern! –
Norbert Mayer AfD
Gern!) Ich kann mich Ihrer Analyse auch nur anschließen, wenn Sie sagen, dass die Bedeutung der Jugendarbeit unfassbar wichtig ist, dass Jugendangebote ebenso wichtig sind, dass sie insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung sind und dass alle aktuellen Hinweise darauf hindeuten, dass der Jugendarbeit in Zukunft eine noch größere Bedeutung, vor dem Hintergrund der Pandemie, zukommen wird. Das haben wir auch als Argument in unserem Antrag angeführt. Deshalb kann ich mich dem nur anschließen. Es hat mich sehr gefreut zu hören, dass einige Anregungen aus den Fachanhörungen und aus den Stellungnahmen hier Anklang gefunden haben. Es freut mich zu hören, wenn die Koalition sagt, sie möchte die Kommunalpauschalenverordnung in der Hinsicht ändern, dass die Jugendpauschale auch nicht mehr darüber läuft. Wir werden hier auch einiges auf den Weg bringen. Ich freue mich auch, wenn Sie sagen, Sie finden unsere Analysen interessant oder sympathisch, wie Frau Kuhfuß es ausgedrückt hat, mit Blick auf Mindeststandards und die Kopplung der Auszahlung der Mittel an Fachstandards, Mindestangebote usw. Ich möchte im Gegenzug das Angebot in eine andere Richtung anbieten: Lassen Sie uns gern diese Diskussion weiterhin gemeinsam führen. Lassen Sie uns Ideen sammeln, wie die Jugendpauschale weiterentwickelt werden kann, zum Beispiel mit den Ideen, die wir hier aufgeschrieben haben, mit einem Flächenkoeffizienten, der den Demografieausgleich verbessert oder optimiert. Ich habe ja in meiner Rede deutlich gemacht, dass der bisherige Mechanismus aus unserer Sicht noch nicht optimal läuft. Dass beispielsweise die Mittel jährlich immer wieder neu vergeben werden, sorgt einfach nicht für Planungssicherheit in den Landkreisen. Wir sind der Meinung, es braucht einen anderen Mechanismus, der nachhaltiger Wirkung entfalten kann. Lassen Sie uns gern diese Debatte führen. Herr Homann, auch dieser Qualitätsbonus ist ein spannender Gedanke. Ich bin gern bereit, mit Ihnen darüber weiter zu diskutieren, gern im Landesjugendhilfeausschuss. Ich würde mich freuen, wenn wir uns gemeinsam daranmachten, diese Debatte zu führen. Auch wenn ich mir in etwa ausmalen kann, wie die Abstimmung ausfallen wird, möchte ich trotzdem noch mal um Zustimmung zu unserem Antrag werben. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin, möchten Sie gleich den Änderungsantrag in der Drucksache 7/5852 einbringen?
Anna Gorskih Die Linke
Das will ich gleich hiermit machen; vielen Dank, Herr Präsident. Sie fragen sich vielleicht, warum dieser Änderungsantrag? Das ist eigentlich ganz einfach: Bei meinen zahlreichen Gesprächen mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, mit Dachverbänden, mit Vereinen habe ich festgestellt, dass die Jugendpauschale bei allen ein sehr wichtiges, ein sehr drängendes Thema ist. Deswegen haben wir uns im Sommer 2020 auf den Weg gemacht und diesen Ursprungsantrag eingereicht. Nach und nach wurde jedoch deutlich, dass hier noch mehr Entwicklungen passiert sind. Auch meine Kleinen Anfragen, die ich im Laufe der letzten Monate immer wieder eingereicht habe mit Blick auf den Stand der Planungen zur Erhöhung und Weiterentwicklung der Jugendpauschale haben leider keine nennenswerten Ergebnisse gebracht, weil die Regierung nichts zu exekutivem Handeln sagen darf oder möchte oder kann – zumindest uns gegenüber nicht. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Das besagte Interview mit Frau Ministerin Köpping, das zunächst Schlimmes befürchten ließ, hat bei allen viel bewegt. Dann habe ich mich anschließend auf den Weg gemacht und eine Fachanhörung in der Fraktion organisiert, die im November vergangenen Jahres stattgefunden hat. Wir sind noch einmal ins Gespräch gegangen mit verschiedenen Gremien, mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, und dann wurden verschiedene Anregungen an uns herangetragen, die wir jetzt einzubauen versucht haben, wie zum Beispiel die Verankerung der Jugendpauschale im Landesjugendhilfegesetz bzw. die Verankerung von allen Leistungen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und weiteren Leistungen im Landesjugendhilfegesetz oder auch die Anregung von Mindeststandards mit Mindestangeboten. Das war auch eine Anregung aus der Anhörung, Tagesordnungspunkt Nachhaltige Verwertung statt Entsorgung Drucksache 7/5243, Antrag der Fraktionen und SPD, mit Stellungnahme Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion ergreift Frau Kollegin Saborowski das Wort.
Ines Saborowski CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der 2. Mai eines jeden Jahres ist der Tag der Lebensmittelverdie wir einzubauen versucht haben – genauso wie die Anregung aus der öffentlichen Anhörung hier im Landtag im Januar 2021 und die Anregungen aus den Stellungnahmen im Landesjugendhilfeausschuss. Dieser Änderungsantrag bildet wirklich einen Überlegungsprozess ab. Wir reagieren damit nicht nur auf die Entwicklung der letzten Monate. Wir lassen uns nämlich auch gern von Fachgremien belehren, von Leuten mit Ahnung auf ihrem Gebiet, und bleiben nicht bei unserem alten Antrag, wenn wir merken, dass sich die Sachlage verändert hat. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal einen ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten unseres Fachgespräches aussprechen. Herzlichen Dank, dass Sie dabei waren und uns mit Rat und Kritik immer zur Seite gestanden haben – vielen Dank. Dennoch möchte ich an dieser Stelle wieder um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag werben. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Gorskih; der Änderungsantrag ist eingebracht. Ich stelle nun zuerst den Änderungsantrag zur Abstimmung; er liegt Ihnen in der Drucksache 7/5852 vor. Ist dazu noch eine Aussprache gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Wir können über den Änderungsantrag abstimmen, und ich bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 7/5852 bei vielen Stimmenthaltungen nicht beschlossen. Meine Damen und Herren, ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 7/3470 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die genannte Drucksache bei vielen Stimmenthaltungen nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zum von Lebensmitteln in der Abfalltonne CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Staatsregierung schwendung. Der WWF rief im Jahr 2016 den Tag symbolisch aus und markiert einen wichtigen Punkt; denn statistisch gesehen landen die von Januar bis Mai produzierten Lebensmittel jedes Jahr im Müll. Allein in Deutschland, so eine Studie der Universität Stuttgart, werden rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel jährlich entsorgt – für uns Grund genug, das Bewusstsein der Menschen für die Wertschätzung von Lebensmitteln entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Landwirtschaft über die Industrie zum Handel bis hin zum Verbraucher zu schärfen. Wir leben in einer Überfluss- und Wegwerfgesellschaft. Lebensmittel sind für uns oft nicht mehr die im eigentlichen Sinne notwendigen Mittel zum Leben, sondern freie und immer verfügbare Waren, deren genaue Herkunft viele von uns nicht einmal kennen. Diese Entfremdung von unserem täglichen Essen hat in der modernen Industriegesellschaft zu einer Nahrungsverschwendung von grotesken Ausmaßen geführt. Über die Hälfte der Lebensmittel, nämlich ungefähr 52 %, wird in Privathaushalten weggeworfen; das sind sage und schreibe 75 Kilo Lebensmittel pro Kopf und Jahr in Deutschland. Neuesten Schätzungen zufolge landen in der Europäischen Union pro Jahr rund 88 Millionen Tonnen Lebensmittel mit einem Wert von circa 143 Milliarden Euro in der Tonne. Auch hier wird am meisten in privaten Haushalten weggeworfen, gefolgt von der Lebensmittelverarbeitung, der Gastronomie, dem Catering und dem Rest bei der Erzeugung und im Handel. Laut einer UN-Studie werden in den industrialisierten Ländern jedes Jahr fast 50 % der Weizenernte und 46 % vom angebauten Obst und Gemüse entsorgt. Gründe dafür sind die vom Handel gesetzten optischen oder logistischen Kriterien und Normen: zu klein, zu groß, zu krumm, mit kleinen Schönheitsfehlern oder leicht beschädigte Verpackung – eine fatale Verschwendung von kostbaren Ressourcen wie Wasser, Energie, landwirtschaftlicher Fläche, Rohstoffen und menschlicher Arbeit. Ein Beispiel: Der Wasserverbrauch liegt bei der Erzeugung von einem Kilogramm Äpfeln bei ungefähr 1 500 Litern. Bei einem Kilogramm Rindfleisch sind es sogar 15 000 Liter. Parallel dazu steigt die Anzahl der Menschen, die keinen oder nur geringen Zugang zu einer adäquaten und gesunden Ernährung haben, nicht nur in den Ländern mit geringem Einkommen, sondern in ganz Europa. Laut dem Statistischen Amt der EU sind in Europa 81 Millionen Menschen von Armut bedroht; das sind 17 % der Bevölkerung. 42 Millionen leben bereits heute unter der Armutsgrenze. Im Süden verwehrt das System Landwirten den Zugang zu Land und Wasser und dörflichen Gemeinschaften als Ganzes den Zugang zu Nahrung. So werden zum Beispiel Landflächen genutzt, um Tierfutter für die Massentierhaltung zu produzieren und in weit entfernte Märkte zu liefern, anstatt lokal von der örtlichen Bevölkerung bewirtschaftet zu werden, um damit den Lebensmittelbedarf zu decken und somit ihre Ernährungssouveränität zu sichern. In anderen Fällen wird Land genutzt, um Exportkulturen anzupflanzen. Dies wiederum bevorteilt den Import von Lebensmitteln aus dem Ausland, deren Preise oft starken Schwankungen unterliegen und die mitverantwortlich für die Nahrungsmittelkrisen und Unruhen im globalen Süden sind. Schließlich ist das System der Überproduktion und Verschwendung dafür mitverantwortlich, dass unsere Gemeingüter wie Wasser, Boden und Luft unnütz verbraucht, gefährdet und verschmutzt werden. Es reduziert Lebewesen wie Pflanzen und Tiere auf reine Rohstoffe, die ausgebeutet werden, um so schnell und so viel wie möglich zu produzieren. Welche Möglichkeiten gibt es um gegenzusteuern? Aus unserer Sicht kann nicht früh genug mit der Vermittlung verschiedener Grundkompetenzen im Umgang mit Lebensmitteln begonnen werden. Hierfür sind Angebote zur praktischen Ernährungsbildung und Verbraucheraufklärung, angefangen vom Kindergarten über die Schule bis hin zur Erwachsenenbildung, gefragt; denn das größte Potenzial zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist in privaten Haushalten zu finden. In der Antwort der Staatsregierung findet man eine Sammlung von Angeboten zur gesunden Ernährung und dem richtigen Umgang mit Lebensmitteln in Kita und Schule. Ebenso widmet sich die Verbraucherzentrale Sachsen dem Thema unter anderem unter dem Motto: „Zu gut für die Tonne!“ In Anbetracht der genannten Zahlen muss das Thema eine noch größere Rolle spielen. Es gilt zum Beispiel die Verbraucher bei der Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums zu sensibilisieren und aufzuklären. Aber auch praktische Tipps zur Resteverwertung, die an den Verbraucher weitergegeben werden können, sollten zur Selbstverständlichkeit werden. Ich wünsche mir, dass die Verbraucher den Wert regional erzeugter Lebensmittel mehr schätzen. Unsere Landwirtschaftsbetriebe gehen nachhaltig mit den natürlichen Ressourcen um. Aus meiner Sicht stellen besonders die Tafeln bei diesem Thema einen wichtigen Lösungsansatz dar. In Deutschland gibt es Lebensmittel im Überfluss, dennoch herrscht bei einigen Menschen Mangel. Unterstützt durch circa tausend, meist ehrenamtliche, Helferinnen und Helfer bemühen sich die Tafeln in Sachsen um einen Ausgleich für die Bedürftigen in ihrer Region, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Sie sammeln qualitativ einwandfreie Lebensmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden, bewahren sie so vor der Vernichtung und verteilen sie gegen einen symbolischen Beitrag an sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen. So schaffen die Tafeln einen Ausgleich zwischen Überfluss und Mangel. Neben dem sozialen Ausgleich sind Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung wichtige Aspekte der Tafelarbeit. Dabei kommen etwa 100 Transportfahrzeuge und Spezialkühltransporter zum Einsatz, um die Verteilung von Lebensmittelspenden landesweit sicherzustellen. Der Freistaat förderte Investitionen, zum Beispiel die gerade genannten Fahrzeuge, und ermöglicht damit, dass die hohen Qualitätsstandards und die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit vom Spender bis hin zum Verbraucher gewährleistet werden können. Unter diesen Voraussetzungen gelang es in den letzten Jahren, große Mengen von Lebensmitteln vor dem achtlosen Wegwerfen zu bewahren. Eine Zahl noch: 2020 betrug das Gesamtspendenaufkommen an Lebensmitteln und Bedarfsgütern in Sachsen gut 1,2 Millionen Kilogramm. Ich fordere daher alle beteiligten Ministerien auf, unbürokratisch und mit dem Ziel, Sachsens Beitrag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu erhöhen und mit allen Mitteln bestmöglich zu unterstützen. Es kann noch viel mehr getan werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Stimmen Sie unserem Antrag zu, denn ein sorgsamer und wertschätzender Umgang mit unseren Lebensmitteln sollte selbstverständlich sein! Sie sind einfach zu wertvoll für die Tonne. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Frau Kollegin Saborowski. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Zschocke. Bitte schön.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Drittel der weltweiten Nahrungsproduktion geht auf dem Weg zwischen Acker und Teller verloren. Ohne diese Verluste könnte ein Viertel des weltweiten Wasserverbrauchs gespart werden und ein Drittel weniger Fläche müsste für die Landwirtschaft verbraucht werden. Das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung in Deutschland ist enorm; Frau Saborowski ist darauf eingegangen. Pro Sekunde landen 3 Kilogramm genießbare Lebensmittel im Müll. Ohne Fleischabfälle müssten hierzulande jährlich 45 Millionen Hühnchen, 4 Millionen Schweine und 230 000 Rinder weniger gefüttert und getötet werden. Die Lebensmittelverschwendung geht auch massiv zu Lasten von Umwelt und Klima. In der persönlichen Klimabilanz schlägt sie mit einem Fünftel zu Buche. Wir könnten uns zurücklehnen und sagen: Dagegen vorzugehen ist vor allem Sache des Bundes oder der EU. In der Tat sind die länderübergreifenden Handlungsfelder in der nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bereits beschrieben. Es geht im vorliegenden Antrag vor allem darum, dass wir in Sachsen konkret etwas machen. Das, was wir in Landeszuständigkeit tun können, ist vor allem Aufklärung, Beratung und Bildung. Damit sollen aber die nationalen Handlungsnotwendigkeiten nicht ausgeblendet werden. Natürlich müssen verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelproduktion und Handel festgelegt werden. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung sehen vor, dass bis zum Jahr 2030 diese Verschwendung in Deutschland auf der Einzelhandels- und der Verbraucherebene pro Kopf zu halbieren ist. Das Europäische Parlament hat als Zwischenziel eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung um 30 % bis zum Jahr 2025 gefordert. Es ist klar, genießbare Lebensmittel dürfen nicht im Müll landen. Deshalb wäre es wichtig, Supermärkte ab einer gewissen Größe zu verpflichten, nicht verkaufte aber noch gute Lebensmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es gibt bereits Supermärkte, die nicht verkaufte Lebensmittel zum Beispiel über extra Regale kostenfrei bereitstellen. Sie nehmen bewusst die Umsatzeinbußen mit in Kauf. Gerechter wäre es, wenn es für Produzenten und Handel ein klares gesetzliches Primat zur Weiterverwendung gebe. Ein solcher bundeseinheitlicher Rechtsrahmen muss die Haftungsrisiken, die der Handel eingeht, in den Blick nehmen. Das können wir nicht alles auf der Landesebene festlegen. Aber wir können, wie in Punkt 1 formuliert ist, über den rechtlichen Rahmen, der momentan besteht, bei der Weitergabe aufklären und die Unsicherheiten, die immer noch bestehen, beseitigen. Die Praxis der Abholung durch die Tafeln ist in Sachsen bereits etabliert. Frau Saborowski ist darauf eingegangen. Ausbaufähig sind die Angebote des Foodsharings. Dabei können Menschen, die Lebensmittel übrig haben, diese zum Beispiel über eine App oder über eine Internetseite in virtuellen Essenskörben anbieten. Es gibt Verteilstationen inklusive Kühlmöglichkeit, zum Beispiel beim Foodsharing in Bautzen. Das sind förderwürdige Initiativen. Darauf gehen wir in Punkt 3 des Antrages ein. Ein dickes Brett, das wir nicht mit diesem Antrag bohren können, ist die Regelung zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Lebensmittel werden oft weggeworfen, sobald dieses Datum abgelaufen ist, obwohl sie bei richtiger Lagerung oft noch lange nach Ablauf zum Verzehr geeignet sind. Die Hersteller lassen sich bei der Entscheidung für das Mindesthaltbarkeitsdatum von haftungsrechtlichen Bedenken leiten. Auch hier wäre es sinnvoll, bundeseinheitlich standardisierte Leitlinien zu erstellen, damit dieses Datum dem tatsächlichen Verbrauch möglichst nahekommt. Einmal ehrlich, bei langlebigen Produkten, wie Reis oder Nudeln, braucht es kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Letztendlich lässt sich das aber nur europäisch regeln. Im Rahmen unserer sächsischen Zuständigkeit ist es wichtig, immer wieder deutlich zu machen, dass „mindestens haltbar bis“ nicht sofort „tödlich ab“ heißt. Diese Aufklärung macht vor allem bei den privaten Haushalten Sinn, weil hier das größte Potenzial zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung liegt. Deshalb wollen wir gemäß Punkt 2 gerade die privaten Küchen und Kühlschränke in die Aufklärung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen noch stärker einbeziehen. Meine Damen und Herren! Eine wirklich schlimme Entwicklung unserer Konsumgesellschaft ist, dass genießbare Lebensmittel aufgrund von Optik und Äußerlichkeiten aussortiert werden. Derzeit landen in der EU mehr als ein Drittel des angebauten Obstes und Gemüses gar nicht erst im Markt, weil es nicht den Handelsnormen entspricht. Die EU hat zwar einige dieser strengen Vorgaben wieder zurückgenommen, dennoch können sächsische Erzeugerinnen und Erzeuger wegen festgelegter Standardgrößen einen Teil ihrer Produkte nicht vermarkten. Auch können wir hier im Landtag die Vermarktungsnormen und private Handelsstandards nicht ändern, aber es macht viel Sinn, in Verbraucherbildung zu investieren, weil auch kleine Kartoffeln oder krumme Möhren wertvolle Lebensmittel sind. Obst und Gemüse dürfen nicht vernichtet werden, nur, weil sie nicht perfekt aussehen, und das, mit Verlaub, versteht eigentlich jedes Kind. Durch die Stärkung der regionalen Produktion und Vermarktung kann es zudem gelingen, dass weniger Lebensmittel durch überflüssige Handels- und Qualitätsnormen aussortiert werden; denn dort, wo es eine direkte Verbindung zwischen der Stadtbevölkerung und den Erzeugern aus der Region gibt, zum Beispiel auf dem Wochenmarkt oder bei der Direktvermarktung, besteht eine große Chance, diese falsche Fokussierung auf die genormten Produkte aufzubrechen. Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung scheitert die Weitergabe von Lebensmitteln an Tafeln oder andere soziale Einrichtungen oft an Hygieneregeln oder haftungsrechtlichen Bedenken. Auch hier wollen wir gemäß Punkt 4 aufklären und beraten und auch die Handlungsspielräume aufzeigen. Viel Luft nach oben gibt es in Sachsen bei der Ernährungsbildung in Kitas und Schulen. Gerade bei Punkt 5 des Antrages sind verschiedene Ressorts angesprochen. Da geht es um Lehrplan, da geht es um Kenntnisse und Kompetenzen bei der Zubereitung, um Esskultur, also insgesamt um mehr Wertschätzung unserer Lebensmittel als Mittel zum Leben. Ich will am Schluss noch auf einen Punkt eingehen, der im gemeinsamen Koalitionsantrag keine Rolle spielt, aber für uns BÜNDNISGRÜNE sehr wichtig ist. Menschen, die Lebensmittel aus den Abfallcontainern des Supermarktes retten, sollen nicht bestraft werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das Wegnehmen weggeworfener oder noch genießbarer Lebensmittel zum Eigenverbrauch oder zur Weitergabe an Verteilstationen sollte straffrei werden. Dazu muss das Strafgesetzbuch geändert werden. Das Ganze ist nicht trivial, das sage ich ganz deutlich, weil unterschiedliche und andere Straftatbestände berührt sein können, zum Beispiel Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Aber es würde zumindest schon helfen, dass in Fällen des Containerns grundsätzlich wegen der Geringfügigkeit von der Verfolgung abgesehen wird, was in einigen Bundesländern praktisch schon so gehandhabt wird. Wie gesagt, ganz grundsätzlich besteht hier ein ethischer Widerspruch, wenn der gesellschaftlich sinnvolle Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung beim sogenannten Containern kriminalisiert wird. Das ist Sache des Bundesgesetzgebers, aber es gehört hier in diese Debatte, und deshalb wollte ich es angesprochen haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Zschocke. Nun ergreift Kollege Winkler von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erinnern Sie sich daran, wann Sie das letzte Mal Lebensmittel wegwerfen mussten, weil sie eventuell überlagert oder verdorben waren. Ich hoffe, dass Sie sich dann wenigstens geärgert oder vorgenommen haben, dass das in Zukunft in dieser Form nicht wieder oder nur seltener passiert. Mir ist es jedenfalls so gegangen, und jedes Mal treibt es mir auch die Schamesröte ins Gesicht, wenn das passiert, und – man muss es leider so sagen – als Verbraucher sind wir an der Lebensmittelverschwendung wesentlich beteiligt, wie Erhebungen auf europäischer und nationaler Ebene gezeigt haben. Das wurde schon oft genannt, aber man kann es nicht oft genug wiederholen. (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, ich muss Sie kurz einmal unterbrechen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der letzte Antrag, der heute hier im Plenum besprochen wird. Ich bitte noch um etwas Ruhe. Danke schön. – Bitte schön, Herr Kollege.
Volkmar Winkler SPD
Danke, Herr Präsident. – Allein in Deutschland landen zwischen 12 und 18 Millionen Tonnen Lebensmittel jährlich im Müll. Diese enorme Verschwendung von bis zu einem Drittel des Nahrungsmittelverbrauchs bedeutet eine dramatische Ressourcenverschwendung mit bis zu weltweit negativen sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgen; denn für die Produktion dieser Lebensmittel wird das Klima belastet, es werden Energie und Arbeitskraft eingesetzt, Wasser und Rohstoffe verbraucht und landwirtschaftliche Flächen genutzt – all das für den Müll. Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir hier etwas ändern müssen. Die Vermeidung der Verschwendung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in die alle Stufen der Wertschöpfungskette einbezogen werden müssen. Es zeichnet sich leider ab, dass die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die vor allem auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt, nicht ausreichen wird, um die von den Vereinten Nationen, von der EU und der Bundesregierung angestrebte Halbierung der Lebensmittelverluste bis 2030 zu erreichen, auch wenn wir diese natürlich unterstützen, aber es wird nicht reichen; denn irgendwo muss man trotzdem einmal anfangen. Daher haben wir diesen Antrag erarbeitet und fokussieren uns auf die Weitergabe geeigneter Lebensmittel, zum Beispiel über den Weg von Lebensmitteltafeln und Foodsharing-Organisationen. Dieser Ansatz trägt unmittelbar zur Ressourcenschonung bei, da verwertbare Lebensmittel durch Umverteilung vor der Entsorgung gerettet werden. Dabei zielen wir auf den Abbau von Unsicherheiten und auf die Vereinfachung rechtlicher Vorgaben sowie die Stärkung bestehender Programme, die der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung dienen. Andererseits wollen wir weiter die Verbraucheraufklärung und Ernährungsbildung verbessern, also auf klassische Felder der Verhaltens- und Verbraucherpsychologie fokussieren. Ja, ich weiß, dass es an diesem Ansatz durchaus Kritik gibt, da er manchen nicht weit genug geht. Länder wie Italien, Frankreich und Tschechien beschreiten andere Wege, die den Handel mehr einbinden, Lebensmittelspenden verbindlich machen und teils hohe Strafgelder wegen weggeworfener Nahrungsmittel verhängen. Natürlich werden wir das Problem nicht nur mit einer Verhaltensänderung der Verbraucher und auch nicht nur in Sachsen lösen, sondern wir müssen es ganzheitlich und international angehen. Da gehören auch die Erzeuger und der Handel mit ins Boot, wie es im Ansatz der fünf Dialogforen auf Bundesebene bereits praktiziert wird. Wir haben heute bereits über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU diskutiert. Auch hier gibt es etliche Hebel zum Abbau von Überproduktion und Marktsättigung, die in Bewegung gesetzt werden müssen. Genannt sei an dieser Stelle nur die Farm-to-Fork-Strategie. Dieser Antrag beschreibt auch nicht den einzigen Weg, den wir in Sachsen dabei gehen. Wir kofinanzieren beispielsweise ein Bundesprojekt zur Verbraucherberatung hinsichtlich Ernährung, dass durch die Verbraucherzentrale betrieben wird. Wir kofinanzieren das EU-Schulverpflegungsprogramm mit den zwei Strängen Obst, Gemüse und Milch. Begleitende pädagogische Maßnahmen, zum Beispiel die Besuche von Landwirten und Thementage an den Schulen, sollen zu einer Bewusstseinsbildung der Kinder für die Herstellung und den Verbrauch von Lebensmitteln sensibilisieren. Wir unterstützen regionale Erzeuger und die Direktvermarktung ihrer Produkte in der Land- und Ernährungswirtschaft. Das dient einem bewussteren Umgang mit Lebensmitteln aus der Region. Damit tun wir bereits einiges, aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Die genannten Zahlen zeigen, dass es noch viele politische Hausaufgaben zu erledigen gibt, und auch wir selbst als Verbraucher können einiges dazu beitragen, Lebensmittel wertzuschätzen und verantwortungsvoller damit umzugehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Winkler. Nun ergreift Kollege Prantl für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Kollege Prantl.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der langen Kette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zur Lebensmittelverarbeitung, zu den Supermärkten, zu den Restaurants, zu Kantinen und Privathaushalten gehen in jeder Stufe große Mengen an wertvollen Lebensmitteln verloren. Das stimmt! Erfreulicherweise ist Sachsen Pionier bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Nach einer Studie aus dem Jahr 2018 hat kein anderes Bundesland das Thema so systematisch erarbeitet. Dem gebührt Anerkennung! Ihr Antrag nennt nun einige Möglichkeiten, wie die Lebensmittelverschwendung weiter eingedämmt werden könnte, und die Überschrift klingt einigermaßen einleuchtend. Kein Mensch kann hier ernsthaft wollen oder sogar planen, dass potenzielle Lebensmittel mit Vorsatz der Ernährung entzogen werden. Auf diese Frage wird Kollege Zwerg im Anschluss eingehen. Werte Kollegen! Leider gehen Ihre Forderungen überwiegend auf Symptombehandlung und kostenlose Verteilung durch Weitergabe nicht verbrauchter Lebensmittel und auch Verbraucheraufklärung ein. Meinen Sie nicht auch, dass wir stattdessen endlich an die Ursachen heranmüssen? Kollege Zschocke hat es angesprochen, das hat mich gefreut, denn darum geht es viel zu wenig. Sie sprechen über nachgelagerte Rettungsmaßnahmen für übrig gebliebene Lebensmittel, wie die Weiterverwendung für die Lebensmitteltafeln. Das verändert aber erstens nichts an den Ursachen und zweitens nutze ich abseits vom Thema die Gelegenheit Ihnen zu sagen, dass es eine ausgemachte Schande ist, in einem angeblich so reichen und besten Deutschland, das wir je hatten, dass es überhaupt Lebensmitteltafeln geben muss. (Beifall bei der AfD) Zurück zum Thema. Schauen wir genau hin: Wer wirft wo und warum wie viele Lebensmittel weg? Ein Beispiel: Wurde die Erdbeere früher im eigenen Schrebergarten angebaut oder kam sie in der Erdbeersaison vom Obstbauern um die Ecke, kommt sie heute im Winter aus Spanien, aus Marokko oder Ägypten. Vom Hof auf den Tisch? Weit gefehlt! Erdbeeren reifen nicht nach und müssen wenige Tage nach der Ernte verzehrt werden. Die Ernte geht aber von der Plantage in den Flieger, auf den Lkw, ins Zwischenlager, zurück auf den Lkw, weiter zum Supermarkt. Insgesamt entstehen 47 % der Verschwendung in der Primärproduktion, beim Transport, bei der Verarbeitung, in der Gastronomie, im Catering. Und mit jedem Logistiker und mit jedem Zwischenhändler fliegt mehr Essen in die Tonne. Nicht alles, was verzehr- und verkaufsfähig ist, ist dann noch gut genug für den Handel. Was äußeren Qualitätskriterien nicht entspricht, wird aussortiert. Und wenn Sie in Ihrem Antrag richtig sagen, dass die Vermeidung von Lebensmittelabfällen aus ökonomischen, ökologischen und ethischen Gründen dringend geboten ist, dann sagen Sie das bitte nicht nur uns oder dem Verbraucher, ermahnen Sie vor allen Dingen Ihre Parteikollegen von CDU, SPD und GRÜNEN auf EU-Ebene und im Bund, denn deren bizarre Verordnungen tragen zur Wegwerfkultur bei. (Beifall bei der AfD) Es gibt zahlreiche Vermarktungsnormen, Größen-, Formund Gewichtsvorschriften für 36 Obst- und Gemüsearten. Wer kennt sie nicht, die legendäre Gurkenverordnung der EU. Wer kennt sie nicht, die legendäre Bananenverordnung der EU. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Länge, Dicke, Krümmungswinkel werden auf den Millimeter normiert, – – Sie sind auch auf den Millimeter normiert. – damit Banane und Gurke auch wirklich zum Verzehr geeignet sind. Selbst in der untersten Handelsklasse II braucht ein Apfel laut EU-Verordnung ein Mindestgewicht von 90 Gramm oder einen Durchmesser von 60 Millimetern. Trotz hoher innerer Qualität fallen Lebensmittel deshalb durchs Raster, weil sie dem Schönheitsideal der EUKommissare nicht entsprechen. (Widerspruch des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Nach und nach frisst sich die überflüssige EU-Regulierungswut – – Sie haben Sendepause, jetzt rede ich. – in alle Mitgliedsstaaten hinein und so beklagen rumänische Bauern den Rückgang traditionell angebauter Auberginensorten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl, gestatten Sie eine Zwischenfrage? –
Thomas Prantl AfD
Ja, gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann, bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank. Bevor die Märchenstunde hier über EU-Gurkenkrümmungsnormen weitergeht, Herr Prantl, eine Frage von meiner Seite: Ist Ihnen bewusst, dass ein Großteil dieser Normen auf ausdrücklichen Wunsch des Handels zustande gekommen ist, um eine europaweite Normierung zu erreichen, damit beispielsweise Gurken in einheitliche Kisten passen, diese Kisten einheitlich gestapelt werden können und damit die entsprechende Logistik funktioniert, und dass sich das nicht irgendwelche EU-Kommissare auf dem Papier ausgedacht haben, sondern diese Normierung in großen Teilen Wunsch von Handel und Vertrieb war?
Thomas Prantl AfD
Ja, Herr Lippmann, es kann durchaus sein, dass das so ist, aber der Handel behauptet auch, dass es angeblich der Wunsch des Kunden sei, dass dies in dieser Art und Weise gemacht wird. Und Sie habe ich aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass das geändert wird. (Beifall bei der AfD) Die EU-Bürokratie und der Handel – gern für Herrn Lippmann noch einmal – fördern langweiliges Globalisierungseinerlei und schaden der gewachsenen regionalen Sortenvielfalt. Zurück zur Erdbeere: Hat diese Pech im Leben und kann die EU-Leistungsparameter nicht erfüllen, dann hat sie das Klassenziel von 18 Millimeter Durchmesser knapp verfehlt und darf nicht mehr als Frischware verkauft werden. Im Supermarkt geht der Schönheitswettbewerb weiter: Damit Obst- und Gemüseregale auch bis 20 Uhr gut gefüllt sind, werden mehr Lebensmittel bereitgehalten als verkauft. Das ist kalkulierte Verschwendung, mit 5 % ist allein der Handel dabei. In der Summe entsteht ein Drittel der Lebensmittelverschwendung, noch bevor der Verbraucher das Produkt überhaupt gesehen hat, und leider stimmt es auch, dass immerhin fast die Hälfte der Gesamtverschwendung auf private Haushalte entfällt. Zum Beispiel landen durch nicht bedarfsgerechte Einkäufe oder mangelnde Kenntnis über das Mindesthaltbarkeitsdatum viele Lebensmittel sinnlos in der Tonne. Die durch die Marktmacht, durch den Druck von Handelsketten gedrückten Dumpingpreise senken die Hemmschwelle, gutes Essen einfach in die Tonne zu werfen. Diese Verschwendung muss weiter reduziert werden, aber bitte machen Sie das konsequent auf allen Ebenen: Politik, Handel und dann auch die Haushalte. Sie setzen in diesem Antrag zu viel auf die Behandlung von Symptomen statt auf die Hauptursachen. Sie gehen dabei auch den Weg eines geringen Widerstandes. Uns geht das nicht weit genug. Die Schwerpunkte, aber wohl auch die unbequemeren Wege wären nämlich die Prozesse vor dem Wegwerfen gewesen: EU-Vorschriften, deutsche Vorschriften, Handelsvorschriften, die Macht der Handelsketten und am Ende der Versorgungskette auch die Einsicht der Verbraucher. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Prantl. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag macht einmal mehr deutlich, dass die BÜNDNISGRÜNEN mit in der Regierung hocken und wir deshalb im Sächsischen Landtag über Nahrungsmittelverschwendung diskutieren. Sehr gut! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Der Antrag macht aber genauso deutlich, dass er wohl der Maximalkompromiss war. Ungefähr 306 000 Tonnen Nahrungsmittel werden in Sachsen pro Jahr verschwendet – wir haben es schon gehört –, das sind 75 Kilogramm pro Person. Heute Mittag haben wir noch über eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft gesprochen, aber nicht einmal 12 % der produzierten Nahrungsmittel landen auf dem Teller. 18 % gehen bei der Verarbeitung verloren. Das gehört im Übrigen auch zu den bemerkenswerten Folgen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Ich nehme es gleich vorweg: Wir werden dem Antrag zustimmen. Er ist besser als nichts, und dann steht er ja sowieso unter Haushaltsvorbehalt. Ein großer Wurf ist er nicht, aber immerhin kommt die Förderung regionaler Initiativen wie Foodsharing vor, also wie wir den Überfluss in unserer Gesellschaft wenigstens ein bisschen sinnvoll verwenden können. Ich habe auch selber meine Erfahrungen im Foodsharing gesammelt. Immer sonntags – als ich noch hier in der Neustadt gewohnt habe – bin ich 18 Uhr zum Bäcker gegangen und habe den restlichen Kuchen oder auch Brötchen abgeholt. Es ist schon eine ziemliche Herausforderung, sich dann zu überlegen, wie man diese Massen an Brötchen die man in die Hand gedrückt bekommt, auch verteilt und wie man bei seinen Mitmenschen quasi darum betteln muss, dass einem das doch abgenommen wird. Ich konnte auch mehrere Jahre danach keine Brötchen mehr essen. Donnerstags bin ich immer zum Supermarkt um die Ecke gegangen und habe dort auch die restlichen Nahrungsmittel abgeholt. Das Schlimmste daran ist, wenn man sieht, wie die Tiere, die vorher schon im Stall gequält worden sind, dann als Fleisch daliegen und weggeschmissen werden sollen, und man dann noch versucht, es unter die Leute zu bekommen, damit die Tiere nicht umsonst gestorben sind. Ich habe auch meine Erfahrung mit dem Containern gesammelt. Ich bin nachts losgestiefelt, habe mir die Gummihandschuhe angezogen und die Stirnlampe aufgesetzt und habe in die Tonne geschaut, was denn da noch übrig ist. Dabei muss man natürlich auch aufpassen, dass man nicht erwischt wird. Es findet sich einiges an Schätzen in diesen Tonnen. Es ist wie Pilze sammeln, wenn man noch etwas findet, freut man sich. Dann watschelt man mit einer sehr hohen Geruchstoleranz nach Hause, packt die ganzen Sachen aus, muss es abwaschen, erst einmal schauen, was sofort verwertet werden muss oder was sich noch hält. Was kann man noch unters Volk bringen? Es ist eine ziemlich zeitintensive und anstrengende Angelegenheit. Und dafür, dass man die Gesellschaft von ihrem Überfluss befreit, wird man dann auch noch kriminalisiert. Das bringt mich zu drei Forderungen, die ich für aussichtsreicher beim Kampf gegen Nahrungsmittelverschwendung halte, weil sie eher an die Strukturen gehen: Erstens. Es ist zu klären, was dagegen getan werden kann, dass 30 % der produzierten Nahrungsmittel nicht einmal auf dem Teller landen. Zweitens. Wir brauchen Straffreiheit für das sogenannte Containern und ein Gesetz wie in Frankreich, demzufolge große Supermärkte nicht verkaufte Nahrungsmittel spenden müssen. Drittens. Wir brauchen – Volkmar Zschocke hat es schon gesagt – eine Diskussion darüber, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum eine taugliche Angabe ist, um die Haltbarkeit von Nahrungsmitteln auszumachen, (Unruhe) denn es ist ein Mindestdatum. Viele Menschen denken aber: „Oh, der Joghurt ist abgelaufen, den werfe ich jetzt weg!“ Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Ein Joghurt hält sich eine ganze Weile. Von daher braucht es Ernährungsbildung. Woran erkenne ich verdorbene Nahrungsmittel? Worin besteht der Unterschied zwischen Schimmel am Brot und Schimmel am Käse? Was also landet in der Biotonne und was nicht? (Anhaltende Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin, ich muss Sie einmal ganz kurz unterbrechen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es unter diesem Tagesordnungspunkt schon einmal angesprochen: Es ist sehr, sehr laut. Man kann hier vorne fast nichts mehr verstehen. Man hört zwar Sie, aber den Redner oder die Rednerin nicht mehr. Deshalb bitte ich um etwas Ruhe. Vielen Dank. – Bitte schön.
Antonia Mertsching Die Linke
Danke. – Es wird in der Stellungnahme der Staatsregierung ja auch auf drei Seiten beschrieben, was da im Bereich Kita und Schule getan wird. Leider lese ich dort nur von Lehrplänen oder „Informationen zur Gesundheitsförderung“, aber nichts von „Nahrungsmittelverschwendung an unserer Kita“ oder „an unserer Schule“ – also davon, sich tatsächlich im eigenen Lebensumfeld damit zu beschäftigen. Von der Diskrepanz, dass wir da über gesunde Ernährungsbildung reden und dass diese dann nicht einmal den DGEStandards, also den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, entsprechen, wollen wir jetzt gar nicht sprechen. Ich lese in Ihrem Antrag auch von der Förderung von „Ernährungsbildung“ der Verbraucherinnen und Verbraucher. Information, Information, Information – immer nur Information, wie man ein besserer Verbraucher sein kann. Ob öko, fair, regional, gesund oder gegen Nahrungsmittelverschwendung – immer schön die Verbraucherinnen und Verbraucher überfordern, aber nichts an den Mechanismen ändern, die zu den Problemen führen! Wir alle müssen uns die Frage stellen: Sind wir dazu bereit, weniger Abwechslung bei der Auswahl in der Kantine oder im Supermarkt zu akzeptieren, um weniger Nahrungsmittel zu verschwenden? Sind wir bereit, saisonaler zu essen und im Winter auf Tomaten und Erdbeeren zu verzichten? Nehmen wir es hin, wenn ab 15 Uhr kein frisches Brot mehr auf die Theke kommt? Sind wir bereit zu akzeptieren, dass es nicht immer alles gibt? Dass auch einmal etwas alle ist? Weil ich noch ein bisschen Redezeit habe, kann ich allen noch den Tipp geben: Wenn Sie das nächste Mal bei einer öffentlichen Veranstaltung sind und es dort wieder ein Catering gibt, dann packen Sie sich die Brotbüchse ein, denn da können Sie garantiert noch ein paar Reste mitnehmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollegin Mertsching. Jetzt könnten wir eine zweite Rederunde eröffnen. Ich frage einmal ganz kurz entlang der Reihenfolge: CDU? Noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Auch nicht. SPD? – Auch nicht. AfD? – Kollege Zwerg, bitte schön.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was nichts kostet, ist nichts wert – ein Spruch, den jeder kennt. Im Jahr 1980 gaben die deutschen Verbraucher noch etwa 20 % ihrer Konsumaufwendungen für Nahrungsmittel aus. Heute sind es noch 14 %. Wir können hier trefflich streiten, ob die Lebensmittelpreise zu niedrig sind. Fakten schafft derweil die EU-Kommission, denn ihr sind Lebensmittel noch nicht billig genug. Mit dem Mercosur-Abkommen will man die größte Freihandelszone der Welt schaffen – mit freundlicher Unterstützung der sächsischen Regierung. Zur Not werden Nahrungsmittel fünf Mal um den Erdball gekarrt, wenn sich nur ein Ort findet, wo noch 1 Cent günstiger produziert werden kann – auch wenn an diesem Ort vorher Regenwald stand. Lebensmittel werden mehr und mehr zur Ramschware. Rindfleisch wird in Brasilien für rund 2 Euro pro Kilo produziert, in Deutschland für etwa 3 bis 4 Euro. Mit Dumping schafft man keine Wertschätzung für Lebensmittel. Trotzdem tauchen die Begriffe Wertschätzung und Bewusstsein im Antrag jeweils acht Mal auf. Aber ich zweifle, ob die Regierung das Thema wirklich ernst nimmt. Der Anbau von Kulturpflanzen, die Beobachtung ihres Wachstums sowie die anschließende Nutzung als Lebensmittel sind die ersten Schritte zur Bewusstseinsschaffung für den Wert von Lebensmitteln. Oder einfacher: Wer selbst schon Erdbeersträucher gepflanzt, gegossen und geerntet hat, der überlegt sich zweimal, ob er Erdbeeren in den Müll wirft, auch wenn sie nicht perfekt sind. Mit unserem Antrag zum Schulgartenunterricht wollten wir das praktische Lernen gezielt fördern, also den Erwerb von Wissen durch eine reale Handlung unterstützen. Denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr – Sie kennen das vielleicht. Der Antrag wurde abgelehnt, und zwar von allen Fraktionen. Die Staatsregierung verlegt sich lieber auf abstrakte und schwer verdauliche Projekte, zum Beispiel: „Essen für das Klima“ oder „Was hat mein Essverhalten mit dem Klima zu tun?“ Ja, man hält es sogar für notwendig, „Klimaschulen“ zu betreiben und weiter auszubauen. Auf der Seite des SMEKUL heißt es dazu: „Alle Bereiche des schulischen Wirkens sollen von der Klimathematik durchdrungen werden.“ Für Klima-Staatsbürgerkunde haben Sie anscheinend genug Geld; immerhin ist fast eine halbe Million Euro im Haushalt eingeplant. Das praktische Lernen im Schulgarten hingegen ist der Regierung nichts wert. Bevor Sie die Gruppe der privaten Haushalte, wie im Antrag formuliert, noch stärker in Ihre Intensivbehandlung einbeziehen und zwangssensibilisieren wollen, gehen Sie einmal in sich. Mit der Initiative „Zu gut für die Tonne“ wirbt die Bundesregierung für mehr Wertschätzung bei Lebensmitteln. Lebensmittel sind der Bundesregierung zu gut für die Tonne, aber gut genug, um davon Millionen Tonnen in Automotoren zu verbrennen oder in Biogassilos verrotten zu lassen. Getreide, Mais und andere Grundnahrungsmittel werden heutzutage zur Energieproduktion genutzt. Selbst aus energetischer Sicht sind unterjährige Energiepflanzen mehr als fraglich. Eine nachhaltige Lebensmittelverwertung und der Energiepflanzenanbau sind ein unauflösbarer Widerspruch. Werte Kollegen! Den Verbrauchern ein schlechtes Gewissen einzureden, aber die Verschwendung von Lebensmitteln zu fördern – das geht mal gar nicht. Um das Ziel zu erreichen, die Lebensmittelverschwendung in Deutschland pro Kopf, also auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 zu halbieren, müssen wir auch die gesamte Umweltpolitik überdenken. Damit wir die Lebensmittelverschwendung wirksam eindämmen können, müssen wir – erstens – die Globalisierung der Lebensmittelerzeugung zurückdrehen. Zweitens sind die EU-Vermarktungs- und Handelsnormen, die zu einer unnötigen Verschwendung von Obst und Gemüse führen, zu evaluieren und zu überarbeiten. Drittens ist die Wertschätzung durch praktische Wissensvermittlung zu fördern. Ja, das fängt im Schulalter an. Oder seien Sie noch etwas innovativer: Es gibt bereits Ansätze für den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Handel, zum Beispiel KI-gestützte Warenwirtschaftssysteme für die bessere Bedarfsplanung. Warum nicht eine Forschungsinitiative dazu? Der Antrag setzt nicht die richtigen Schwerpunkte und ist inhaltlich unvollständig. Dennoch sind einige Maßnahmen wie die Förderung der Direktvermarktung oder die Weitergabe überschüssiger Lebensmittel sinnvoll. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Zwerg. Jetzt frage ich die Fraktion DIE LINKE. – Kein Redebedarf mehr. Nun könnte die Staatsregierung zum Thema sprechen. – Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.
Katja Meier
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute Herrn Staatsminister Günther vertreten darf – also an dieser Stelle sozusagen die Rede für das SMEKUL. Ja, in Deutschland werden – wir haben es von Frau Saborowski gehört – im Jahr rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet. Allein in Privathaushalten landen rund 55 Kilo pro Kopf und Jahr im Müll. Ich denke, wir alle hier in diesem Landtag sind uns einig, dass Lebensmittelverschwendung ein Problem ist. Es ist auch deshalb ein Problem, weil es Ressourcenverschwendung ist. Kulturlandschaft wird in Anspruch genommen, Tiere werden gehalten und geschlachtet, Pflanzenschutzmittel werden ausgebracht und Treibhausgase ausgestoßen. Aber es wird eben auch Energie verschwendet, ohne dass die Erträge dann auch bestimmungsgemäß genutzt werden. Hier wird weggeworfen, was andernorts Hunger lindern könnte. Beim Thema Lebensmittelverschwendung gibt es aber verschiedene Grundprobleme und Dilemmata. Ich will Ihnen einmal drei nennen. Einerseits: Lebensmittel, die nichts wert sind. Da schauen wir in die Pressemitteilung, die erst am Montag vom Vorstand der Verbraucherzentrale des Bundesverbands veröffentlicht wurde, die da sagt: Acht von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern denken, dass die Landwirtinnen und Landwirte aktuell keine fairen Preise erhalten. Am Beispiel Milch wird das durchaus deutlich. Aktuell bekommen die Betriebe für ihre Milch zum Teil knapp 30 Cent je Liter, und das liegt unter den Erzeugerkosten. Andererseits werden Lebensmittel nicht wertgeschätzt, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig die Arbeit nicht kennen, die von der Anzucht bis zur Auslieferung aus den Betrieben geleistet wird, weil Ernte nicht ausgeliefert wird, weil sie den angenommenen oder vom Handel geforderten Vorstellungen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht entspricht, aber eben auch Kulturtechniken, die unbekannt sind oder nicht angewandt werden. Kulturtechniken des Haltbarmachens und Weiterverarbeitens von Lebensmitteln, mit denen Überschussmengen aus den eigenen Gärten länger verwendet werden können, sind oftmals nicht bekannt oder scheinen zu aufwendig. Denn – und darum geht es ja hier – wenn der hierfür erforderliche Aufwand nicht bekannt ist, kann auch das Ergebnis nicht wertgeschätzt werden. Im Grunde geht es immer wieder um mangelnde Wertschätzung für Produkte und Arbeit. Weiterhin gibt es flankierende rechtliche Unsicherheiten und Regeln, die dazu führen, dass Lebensmittel eher weggeworfen als verzehrt werden. Hier geht es um bundesweite Vorgaben, die auch nur bundesweit angegangen werden können. Zu nennen sind insbesondere fehlende Vorgaben, die Lebensmittelhandel und Produzenten verpflichten, genusstaugliche Lebensmittel weiterzugeben statt wegzuwerfen. Wir haben das in den verschiedenen Reden gehört. Aber was kann die Staatsregierung bzw. SMEKUL tun, für das ich hier stellvertretend vortrage? Die Bewusstseinsbildung und die Maßnahmen zur Steigerung der Wertschätzung für Lebensmittel werden im SMEKUL durch die Einbeziehung der Thematik in die Öffentlichkeitsarbeit zu regionalen und saisonalen Produkten verknüpft. So kann beispielsweise ein Einblick in die Arbeit der Erzeugerinnen und Erzeuger Vertrauen und Wertschätzung für die Produkte erzeugen. Auch können hier Impulse für eine Änderung des Einkaufs- und Verbrauchsverhaltens gegeben werden. Besonders erwähnen möchte ich die neuen Akteure, mit denen auch das SMEKUL in den Austausch gekommen ist. Zu nennen ist hier unter anderem der BUND, die Regionalgruppe hier in Dresden oder Fairteiler Bautzen, organisiert von Foodsharing Bautzen e. V. In Sachsen gibt es darüber hinaus in Leipzig 14, in Dresden 16 und in Chemnitz 5, aber auch in Görlitz, in Zwickau und in Wurzen selbstorganisierte Einrichtungen zum Oberbegriff Foodsharing. Wir haben es von Frau Mertsching gehört. Gemeint sind hier in erster Linie Fairteiler, in denen Leute, die verzehrfähige Nahrungsmittel übrig haben, diese für andere abgeben. Weiterhin wird in selbstorganisierten solidarischen Landwirtschaften die Ernte so geteilt, dass im Grunde kaum noch Reste bleiben. Teilweise wird die Ernte auch gemeinsam verarbeitet und haltbar gemacht. Auch krumme oder kleine, aber dafür umso frischere Möhren landen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die die Ernte gemeinsam finanzieren. Staatsminister Günther hat erst am Freitag letzter Woche in Taucha, in der sogenannten Kooperative Solidarische Landwirtschaft (SOLA) einen Fördermittelbescheid übergeben und mit Gärtnerinnen und Gärtnern über die Perspektive der solidarischen Landwirtschaft in Sachsen gesprochen. Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Problem ist erkannt und wird auf verschiedenen Ebenen von verschiedenen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren parallel angegangen. Die verschiedenen Maßnahmen können nur zum Erfolg führen, wenn sie ineinandergreifen und sich ergänzen. In der Stellungnahme der Staatsregierung sind die Einschätzungen zu den Punkten im Antrag auf sieben Seiten sehr detailreich dargestellt. Die Staatsregierung fungiert als Partner bei der Aufklärung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Umsetzung der nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung. Sie klärt die Beteiligten zu Aspekten der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelrückgabeverfolgbarkeit auf. Aufgabe der Staatsregierung ist es auch, bei der Aufklärungsarbeit die Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Blick zu haben. Sie sehen, die Maßnahmen der Staatsregierung in der Antwort auf den Antrag der Koalition können ein Beitrag sein, der Lebensmittelvernichtung Einhalt zu gebieten. Aber es bleibt für Staatsminister Günther, für die Staatsregierung, für uns alle noch viel zu tun, bis das Ziel erreicht ist. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Für die Koalition spricht Herr Winkler von der SPD-Fraktion.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal herzlichen Dank für die überwiegend sachlichen Diskussionsbeiträge zu diesem sehr wichtigen Thema. Der Ehrlichkeit halber, sehr geehrte Frau Mertsching: Der Antrag findet seinen Ursprung in der CDU-Fraktion, das muss man erwähnen. Die BÜNDNISGRÜNEN haben natürlich inhaltlich mitgewirkt, und ich habe mich bereit erklärt, das Schlusswort zu halten. So teilen wir uns in Anträge. Das Jahr 2021 haben die Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr für Obst und Gemüse erklärt. Mit dem Themenjahr soll neben Ernährungs- und Gesundheitsbedingungen auch etwas zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele getan werden, welche in Punkt 12.3 vorsehen, bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferketten entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten zu verringern. Tagesordnungspunkt Bericht über den Vollzug gemäß § 5 Abs. 7 Sächsisches Garantiefondsgesetz Jahresbericht Drucksache 7/5394, Unterrichtung durch das Drucksache 7/5822, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Norbert Otto Mayer, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir stimmen damit über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/5822 ab. Falls Sie Obst und Gemüse als verderbliche Waren machen mehr als ein Drittel des gesamten Lebensmittelabfalls in Deutschland aus. Strategien gegen die Lebensmittelverschwendung sind wichtig und richtig, durchaus auch zu diskutieren, vielfältig und müssen Priorität haben, auch wenn es heute zum Beispiel schon Verfahren gibt, Treibstoffe aus Lebensmittelresten – Resten wohlgemerkt – klimaneutraler und nicht auf Basis von fossilen Ressourcen herzustellen. Darauf sollten wir uns aber nicht verlassen. Der Fokus muss auf einer Veränderung der Wegwerfgesellschaft liegen – das ist deutlich geworden –, in der wir leben, und die Wertschätzung von Lebensmitteln muss wieder deutlich zunehmen. Dazu sind wir alle aufgerufen, Landwirtschaft, Handel und Verbraucher. Der vorliegende Antrag ist vielleicht ein kleiner, aus Sicht der Koalition aber auch nicht unbedeutender Beitrag zur Lösung des Problems. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das Schlusswort wurde von Herrn Kollegen Winkler von der SPD-Fraktion gehalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/5243 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen, bitte? – Damit ist dem Antrag mit sehr vielen Jastimmen und einigen Enthaltungen zugestimmt worden und die Drucksache 7/5243 ist beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und eröffne des Garantiefondsgesetzes zweiter Halbsatz (SächsGaFoG) Sächsische Staatsministerium der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses dieser zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen, bitte? – Damit ist dem Antrag mit sehr vielen Jastimmen und einigen Enthaltungen zugestimmt worden. Somit ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe auf: Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wird das Wort hierzu gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Diese Sammeldrucksache liegt Ihnen entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung als Drucksache vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Es liegt auch kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/5844 Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 13 und rufe auf: und Berichte zu Petitionen – 7/5845 Der Tagesordnungspunkt 14 ist damit beendet. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 25. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages ist somit abgearbeitet. gen, Donnerstag, den 25. März 2021, um 10:00 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. und wünsche Ihnen einen schönen Abend! (Schluss der Sitzung: 20:53 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
