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Volkmar Zschocke

GRÜNE 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Drittel der weltweiten Nahrungsproduktion geht auf dem Weg zwischen Acker und Teller verloren. Ohne diese Verluste könnte ein Viertel des weltweiten Wasserverbrauchs gespart werden und ein Drittel weniger Fläche müsste für die Landwirtschaft verbraucht werden. Das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung in Deutschland ist enorm; Frau Saborowski ist darauf eingegangen. Pro Sekunde landen 3 Kilogramm genießbare Lebensmittel im Müll. Ohne Fleischabfälle müssten hierzulande jährlich 45 Millionen Hühnchen, 4 Millionen Schweine und 230 000 Rinder weniger gefüttert und getötet werden. Die Lebensmittelverschwendung geht auch massiv zu Lasten von Umwelt und Klima. In der persönlichen Klimabilanz schlägt sie mit einem Fünftel zu Buche. Wir könnten uns zurücklehnen und sagen: Dagegen vorzugehen ist vor allem Sache des Bundes oder der EU. In der Tat sind die länderübergreifenden Handlungsfelder in der nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bereits beschrieben. Es geht im vorliegenden Antrag vor allem darum, dass wir in Sachsen konkret etwas machen. Das, was wir in Landeszuständigkeit tun können, ist vor allem Aufklärung, Beratung und Bildung. Damit sollen aber die nationalen Handlungsnotwendigkeiten nicht ausgeblendet werden. Natürlich müssen verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelproduktion und Handel festgelegt werden. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung sehen vor, dass bis zum Jahr 2030 diese Verschwendung in Deutschland auf der Einzelhandels- und der Verbraucherebene pro Kopf zu halbieren ist. Das Europäische Parlament hat als Zwischenziel eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung um 30 % bis zum Jahr 2025 gefordert. Es ist klar, genießbare Lebensmittel dürfen nicht im Müll landen. Deshalb wäre es wichtig, Supermärkte ab einer gewissen Größe zu verpflichten, nicht verkaufte aber noch gute Lebensmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es gibt bereits Supermärkte, die nicht verkaufte Lebensmittel zum Beispiel über extra Regale kostenfrei bereitstellen. Sie nehmen bewusst die Umsatzeinbußen mit in Kauf. Gerechter wäre es, wenn es für Produzenten und Handel ein klares gesetzliches Primat zur Weiterverwendung gebe. Ein solcher bundeseinheitlicher Rechtsrahmen muss die Haftungsrisiken, die der Handel eingeht, in den Blick nehmen. Das können wir nicht alles auf der Landesebene festlegen. Aber wir können, wie in Punkt 1 formuliert ist, über den rechtlichen Rahmen, der momentan besteht, bei der Weitergabe aufklären und die Unsicherheiten, die immer noch bestehen, beseitigen. Die Praxis der Abholung durch die Tafeln ist in Sachsen bereits etabliert. Frau Saborowski ist darauf eingegangen. Ausbaufähig sind die Angebote des Foodsharings. Dabei können Menschen, die Lebensmittel übrig haben, diese zum Beispiel über eine App oder über eine Internetseite in virtuellen Essenskörben anbieten. Es gibt Verteilstationen inklusive Kühlmöglichkeit, zum Beispiel beim Foodsharing in Bautzen. Das sind förderwürdige Initiativen. Darauf gehen wir in Punkt 3 des Antrages ein. Ein dickes Brett, das wir nicht mit diesem Antrag bohren können, ist die Regelung zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Lebensmittel werden oft weggeworfen, sobald dieses Datum abgelaufen ist, obwohl sie bei richtiger Lagerung oft noch lange nach Ablauf zum Verzehr geeignet sind. Die Hersteller lassen sich bei der Entscheidung für das Mindesthaltbarkeitsdatum von haftungsrechtlichen Bedenken leiten. Auch hier wäre es sinnvoll, bundeseinheitlich standardisierte Leitlinien zu erstellen, damit dieses Datum dem tatsächlichen Verbrauch möglichst nahekommt. Einmal ehrlich, bei langlebigen Produkten, wie Reis oder Nudeln, braucht es kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Letztendlich lässt sich das aber nur europäisch regeln. Im Rahmen unserer sächsischen Zuständigkeit ist es wichtig, immer wieder deutlich zu machen, dass „mindestens haltbar bis“ nicht sofort „tödlich ab“ heißt. Diese Aufklärung macht vor allem bei den privaten Haushalten Sinn, weil hier das größte Potenzial zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung liegt. Deshalb wollen wir gemäß Punkt 2 gerade die privaten Küchen und Kühlschränke in die Aufklärung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen noch stärker einbeziehen. Meine Damen und Herren! Eine wirklich schlimme Entwicklung unserer Konsumgesellschaft ist, dass genießbare Lebensmittel aufgrund von Optik und Äußerlichkeiten aussortiert werden. Derzeit landen in der EU mehr als ein Drittel des angebauten Obstes und Gemüses gar nicht erst im Markt, weil es nicht den Handelsnormen entspricht. Die EU hat zwar einige dieser strengen Vorgaben wieder zurückgenommen, dennoch können sächsische Erzeugerinnen und Erzeuger wegen festgelegter Standardgrößen einen Teil ihrer Produkte nicht vermarkten. Auch können wir hier im Landtag die Vermarktungsnormen und private Handelsstandards nicht ändern, aber es macht viel Sinn, in Verbraucherbildung zu investieren, weil auch kleine Kartoffeln oder krumme Möhren wertvolle Lebensmittel sind. Obst und Gemüse dürfen nicht vernichtet werden, nur, weil sie nicht perfekt aussehen, und das, mit Verlaub, versteht eigentlich jedes Kind. Durch die Stärkung der regionalen Produktion und Vermarktung kann es zudem gelingen, dass weniger Lebensmittel durch überflüssige Handels- und Qualitätsnormen aussortiert werden; denn dort, wo es eine direkte Verbindung zwischen der Stadtbevölkerung und den Erzeugern aus der Region gibt, zum Beispiel auf dem Wochenmarkt oder bei der Direktvermarktung, besteht eine große Chance, diese falsche Fokussierung auf die genormten Produkte aufzubrechen. Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung scheitert die Weitergabe von Lebensmitteln an Tafeln oder andere soziale Einrichtungen oft an Hygieneregeln oder haftungsrechtlichen Bedenken. Auch hier wollen wir gemäß Punkt 4 aufklären und beraten und auch die Handlungsspielräume aufzeigen. Viel Luft nach oben gibt es in Sachsen bei der Ernährungsbildung in Kitas und Schulen. Gerade bei Punkt 5 des Antrages sind verschiedene Ressorts angesprochen. Da geht es um Lehrplan, da geht es um Kenntnisse und Kompetenzen bei der Zubereitung, um Esskultur, also insgesamt um mehr Wertschätzung unserer Lebensmittel als Mittel zum Leben. Ich will am Schluss noch auf einen Punkt eingehen, der im gemeinsamen Koalitionsantrag keine Rolle spielt, aber für uns BÜNDNISGRÜNE sehr wichtig ist. Menschen, die Lebensmittel aus den Abfallcontainern des Supermarktes retten, sollen nicht bestraft werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das Wegnehmen weggeworfener oder noch genießbarer Lebensmittel zum Eigenverbrauch oder zur Weitergabe an Verteilstationen sollte straffrei werden. Dazu muss das Strafgesetzbuch geändert werden. Das Ganze ist nicht trivial, das sage ich ganz deutlich, weil unterschiedliche und andere Straftatbestände berührt sein können, zum Beispiel Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Aber es würde zumindest schon helfen, dass in Fällen des Containerns grundsätzlich wegen der Geringfügigkeit von der Verfolgung abgesehen wird, was in einigen Bundesländern praktisch schon so gehandhabt wird. Wie gesagt, ganz grundsätzlich besteht hier ein ethischer Widerspruch, wenn der gesellschaftlich sinnvolle Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung beim sogenannten Containern kriminalisiert wird. Das ist Sache des Bundesgesetzgebers, aber es gehört hier in diese Debatte, und deshalb wollte ich es angesprochen haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Zschocke. Nun ergreift Kollege Winkler von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

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