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Kerstin Köditz

Die Linke 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 – worum geht es? Im Vorblatt findet sich die schöne Formulierung: „Kanalisierung des natürlichen Spieltriebes der Bevölkerung“. Mal ehrlich – ich kenne eine Menge Leute, die haben diesen Trieb bei sich irgendwie komplett abgetötet, und andere, die das Spielen gerade in Pandemiezeiten neu entdecken, in der Familie oder mit Freund(inn)en. Aber Achtung! Skat nicht mit Angehörigen aus drei Haushalten! Das kann aktuell schon zu einem Polizeieinsatz führen – Verstoß gegen die Corona-SchutzVerordnung. Schon im Vorblatt gibt es also den Verweis auf eine aus wissenschaftlicher Sicht völlig überalterte Vorstellung von Trieben. Selbst für Anhänger von Freud dürfte es einen Unterschied zwischen Spieltrieb und Glücksspiel geben. Völlig absurd wird es aber, wenn man sich die im Innenausschuss formulierte Überlegung auf der Zunge zergehen lässt: „Gerade im Online-Bereich können wir das Glücksspiel nicht verhindern oder auch nur kontrollieren. Also legalisieren wir es doch. Dann können wir es kontrollieren und über Jugendschutz und Suchthilfe reden.“ Tolle Logik! Das empfehlen wir als LINKE auch gern für den Umgang mit Cannabis. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir lehnen diesen Staatsvertrag ab. Wir sagen: So funktioniert parlamentarische Demokratie nicht. Am 27. Oktober 2020 hat jemand für den Freistaat Sachsen den Vertrag unterschrieben. Wer, ist nicht erkennbar. Beim Unterschriftskrakel gibt es oben ein Pünktchen. Es kann also nicht der Herr Kretschmer gewesen sein. Am 2. Dezember wird der Gesetzentwurf dem Landtag übermittelt, über einen Monat später. Am nächstmöglichen Termin, dem 21. Januar, steht er beim Innenausschuss auf der Tagesordnung. Ein Abgeordneter der Koalition beantragt eine Anhörung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Exakt!) Diese wird für die nächste planmäßige Innenausschusssitzung am Donnerstag, dem 11. März, angesetzt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehr wohl!) Die Anhörung findet statt. Während der Anhörung erreicht die Mitglieder des Innenausschusses die Einladung zu einer Sondersitzung des Innenausschusses für Dienstag, den 16. März. Dazwischen lagen, zwei, zweieinhalb Arbeitstage. Plötzliche Eile. Warum? Ganz einfach. Ich zitiere Artikel 35 Abs. 1: „Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Sind bis zum 30. April nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.“ Der Staatsvertrag muss also unbedingt ins März-Plenum, weil wir im April kein Plenum haben. Wir Sachsen wollen doch Musterschüler(innen) sein und zu den ersten 13 gehören. Für Änderungsanträge ist kaum Zeit. Der anhörungsbeantragende Koalitionsabgeordnete: „Aber das ist doch ein Staatsvertrag. Da können wir doch nichts ändern.“ Stimmt. Aber zwischen Artikel 1, Zustimmung zum Staatsvertrag, und Artikel 2, Inkrafttreten, hätte auch gut ein Artikel mit Umsetzungsbestimmungen für den Freistaat Sachsen gepasst, und zwar nach einer sehr interessanten Anhörung mit sehr vielen Hinweisen. Niemand von den Sachverständigen hatte keine Änderungshinweise. Querbeet ging es dabei vom Datenschutz über die Verwendung des Begriffs Spieltrieb zur hohen Steuerbelastung, zu fehlender Forschung, Hinterfragung von Abstandsregelungen, wenn es um Online-Geschäfte geht, bis hin zu Zuschriften auf die Gewährleistung von Jugendschutz und Spielsuchtprävention. Wir würden dann gern noch über die Verwendung der eingenommenen Mittel reden. Anhörungsbeantragender Koalitionsabgeordneter: „Das können wir doch alles beim Ausführungsgesetz beraten. Da unterstützen wir Sie gern im Beratungsverlauf.“ Dann sage ich: „Dann kann der Innenausschuss auch gleich heute beschließen.“ Dann: „Das mit dem Ausführungsgesetz dauert noch, aber da können wir noch eine Anhörung machen. Da haben wir alle Zeit, die Sie brauchen.“, so der anhörungsbeantragende Koalitionsabgeordnete. Dann kam der Zeitplan zum Ausführungsgesetz ganz offiziell über die Staatsregierung an die Mitglieder des Innenausschusses: 15. Juni zweite Kabinettsbefassung, Einbringung in den Sächsischen Landtag; 8. Juli erste Behandlung im Innenausschuss. Und fett gedruckt dazu – ich zitiere –: „Da der Glücksspielstaatsvertrag 2021 am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, sollte das Ausführungsgesetz zeitnah beschlossen werden. Nur auf dieser Basis kann der neue Staatsvertrag rechtlich vollzogen werden.“ Ich hoffe, Sie wissen alle, wie viel Zeit wir für die parlamentarische Beratung haben. Aber wenigstens gehören wir als Sachsen zu den 13 Ländern, die pünktlich ihre Ratifizierung abliefern. Für mich hat das nichts mehr mit Demokratie zu tun. So machen wir Parlamente überflüssig. Mit dem Glücksspiel wird so viel Leid angerichtet. Dieses Agieren ist ein Schlag ins Gesicht der von Spielsucht Betroffenen und ihrer Angehörigen und Freunde und Freundinnen. Der Staat verdient daran, aber nicht mit uns! Wir sagen Nein zu diesem Staatsvertrag, und wir sagen Danke all jenen, die sich in der Suchthilfe und Prävention engagieren. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann.

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