landtag.sachsen.de ↗

Kathleen Kuhfuß

GRÜNE 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrte Kolleg(inn)en! Ich erlaube mir ein wenig Kreativität. Ich bin immer etwas verwirrt: Kolleginnen mit großem „I“ oder mit Doppelpunkt und kleinem „i“ dann und weiter? – Aber Sie halten das aus. Ich bin immer etwas verwirrt, wenn ich nach Frau Schwietzer nach vorn kommen muss. (Zuruf von der AfD) Ich finde es beeindruckend, wie man eine Förderlogik der Jugendpauschale in einen Topf mit pflegenden Angehörigen, einem tradiertem Familienbild und links-grüner versiffter Jugendarbeit bringt. Lassen Sie mich deshalb noch ein paar Worte zu dieser Jugendpauschaule in ihrer Systematik verlieren. Diese wunderbaren jungen Menschen, die wir eben schon andiskutiert haben, denen zwei Drittel dieses Hauses eine große Selbstbestimmtheit zutraut, haben besondere Rechte. Diese besonderen Rechte sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz – auch ein wirklich zauberhaftes Gesetz, das sich gerade in einer Grundinventur auf Bundesebene befindet – festgeschrieben. In diesem Gesetz steht, dass alle Kinder und Jugendlichen einen Zugang zu Kinder- und Jugendarbeit und auch zu Jugendverbandsarbeit haben müssen. Es ist also kein kommunales Wunschkonzert, ob es Bauspielplätze, Jugendzentren oder Mädchentreffs gibt, sondern es ist eine unbestimmte, aber dennoch rechtlich verpflichtende Leistung. Das kostet allen Gebietskörperschaften eine Menge Geld. In den letzten Jahren waren das circa 12 Millionen Euro, was in den Gebietskörperschaften dafür ausgegeben worden ist. Die Kommunen finanzieren das; die eine Kommune ist großzügiger, die andere Kommune eher sparsamer. Was finanzieren sie denn mit dieser Architektur? Sie finanzieren die Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Jugendgerichtshilfe – sie greift, wenn der junge Mensch in Konflikt mit dem Gesetz gerät – und die Familienbildung. Diese Förderung funktioniert nach einem sehr einfachen Prinzip: Für jeden Taler, den der Landkreis oder die Stadt zur Verfügung stellt, legt der Freistaat noch einen Taler drauf. Oder, um es mit Zahlen auszudrücken: 12,40 Euro muss die Kommune pro unter 27-Jährigen einzahlen, damit das Land das Ganze verdoppelt. Weiterhin eröffnet diese Förderlogik den Landkreisen und kreisfreien Städten das Tor zur Schulsozialarbeit. Dass dieser Mechanismus sinnvoll und notwendig ist, zeigt sich mit jedem Haushaltsplan, der in den Gebietskörperschaften aufgestellt wird. Immer, wenn die Kassen sich leeren, geht der Blick des kritischen Kämmerers in Richtung der sogenannten freiwilligen Jugendhilfe, und es stellt sich die Frage: Braucht das noch einer oder kann das weg? Dort, wo der Jugendhilfeausschuss nicht stark genug und auch juristisch nicht gut aufgestellt ist, wird den Leistungsträgern schnell bange. Die Jugendpauschale garantiert dann zumindest hier eine Mindestausstattung. Zu den Kernpunkten des Antrages der LINKEN, den ich im Gegensatz zu meiner Vorrednerin für sehr durchdacht halte: Ja, es bedarf einer Bedarfsermittlung, um genau zu wissen, was vor Ort gebraucht wird. Als Land können wir das nicht bestimmen. Bei der Definition von Bedarfen, auch von Mindestbedarfen beim Personal und Ähnlichen, müssen wir uns auf die kommunale Selbstverwaltung verlassen, denn die dortigen öffentlichen Jugendhilfeausschüsse stellen eine Jugendhilfeplanung auf und das ist unsere Grundlage. Ich kann der Idee von verpflichtenden landesweiten Fachstandards und Qualitätsrahmen wirklich etwas abgewinnen. Aber in demselben Bild sehe ich Bürgermeister – es gibt nur männliche – und Landräte – gibt es auch nur männliche –, die sich einmischen und es auch rechtlich gut begründen können, dass wir dabei nicht so viel mitzureden haben. Ich sehe weiterhin, dass die Kosten dynamisch steigen, weil wir eine tarifgebundene Bezahlung wollen und Betriebskosten auch in der Jugendhilfe anfallen. Auch hier kann ich der Analyse des Antrages der LINKEN nur zustimmen. Wir haben aber einen anderen Lösungsansatz und machen uns gerade im laufenden Doppelhaushalt für eine deutliche Erhöhung der Pauschale stark. Ja, es braucht klare fachliche Kriterien und eine Definition von Mindestangeboten, damit diese furchtbar selbstbestimmten und liebenswerten jungen Menschen eine Info haben, wie sie überhaupt zu ihrem Angebot kommen. Ich kann dem Ziel also ebenfalls zustimmen, aber das lässt sich nicht anordnen. Wir sehen, wenn wir auch nur andeuten, dass wir die Jugendpauschale erhöhen wollen, dass das einige Landkreise überhaupt nicht gut finden, weil sie sich der finanziellen Mehrbelastung – Sie erinnern sich an das Taler-Taler-Prinzip – nicht gewachsen sehen. Es lässt sich nicht anweisen, sondern nur gemeinsam moderieren. Im Gegensatz zu der Systematik, die meine Vorrednerin dargestellt hat, gibt es hier seit vielen Jahren Prozesse, bei denen man sich gemeinsam auf den Weg gemacht hat. Das Ganze findet im sogenannten Landesjugendhilfeausschuss statt – das ist vielleicht auf der rechten Seite nicht ganz so bekannt, aber dort sitzt auch ein Vertreter der AfD, zumindest gelegentlich –, und dort gab es schon mehrere Aufschläge, diese Systematik zu verbessern. Wir werden uns auch jetzt wieder auf den Weg machen, diese Systematik zu verbessern. Ja, es braucht auch, wie hier im Antrag der LINKEN deutlich gemacht, finanzielle Anreize für die wachsenden Städte – das sind hauptsächlich Leipzig und Dresden –, um mehr Spielraum zu haben. Es braucht aber auch eine finanzielle Sicherheit für die Landkreise, die von Jahr zu Jahr weniger unter 27-Jährige, aber trotzdem nicht weniger Aufwendungen mit denen haben. Last but not least: Ich stimme auch völlig zu und möchte an der Stelle gerne dafür werben, dass wir im Haushaltsbegleitgesetz diese – ich habe es letztens so freundlich formuliert – „Gastgeberschaft“ der Jugendpauschale in kommunaler Eigenverantwortung aufheben und diese Richtlinie wieder zurück in die KSV schicken, um eine gewisse Steuerung zu haben. Kurzum: Wir sind uns im Ziel einig. Ich danke den LINKEN sehr für diesen Antrag und auch dafür, dass wir das Thema Jugend noch einmal positiv besetzen konnten. Wir werden dem Antrag aber nicht zustimmen, weil wir einen anderen Weg gehen werden. (Lachen bei den LINKEN –

Alle Reden von Kathleen Kuhfuß Protokoll ↗