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Kerstin Köditz

Die Linke 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Wir müssen nicht zu den ersten 13 gehören!) – Was heißt denn, Sie müssen nicht zu den ersten 13 gehören, Frau Köditz? Wenn das alle Länder machen, dann tritt der Staatsvertrag nicht in Kraft. Wenn sich jedes Land hinstellt und sagt: Nein, wir müssen nicht zu den ersten 13 gehören, dann gehört kein Land zu den ersten 13, und dann geht der Staatsvertrag über die Wupper. Das ist doch der Punkt. Das, was Sie machen, ist Glücksspiel par excellence beim Glücksspielstaatsvertrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Ich sage Ihnen eines: Beim Ausführungsgesetz bin ich relativ entspannt, weil auch die Staatsregierung hineinschreibt: Das soll schnell kommen. Ja, mein Gott: „sollen“ ist nicht „müssen“. Beim Glücksspielstaatsvertrag sind wir an eine Frist gebunden, was die Ratifikation angeht. Von daher sehe ich einem geordneten parlamentarischen Verfahren mit Freude entgegen. Ich verstehe die inhaltlichen Argumente, aber die Verfahrensargumente verstehe ich nun wirklich nicht. Beieinander sind wir übrigens beim Umgang mit Staatsverträgen. Da bin ich vollkommen bei Ihnen. Wir haben generell das Problem, dass wir bei Staatsverträgen in einem sehr ambivalenten Gesetzeswerk unterwegs sind. Einerseits sind Staatsverträge der Versuch des Ausdrucks eines starken Föderalismus im Bundesgebiet, nämlich die Dinge, die wir landesrechtlich zugewiesen haben – bei denen man aber festgestellt hat, dass es nicht klug ist, wenn jedes Land das selbst regelt –, einer einheitlichen Regelung zuzuführen. Andererseits ist es so, dass wir als Land möglichst wenige Staatsverträge haben sollten, weil sie sich zunächst unserem Einfluss in der Gestaltung entziehen. Das ist ein Problem. Dass das jetzt ein Angriff auf die Demokratie ist, kann ich nicht erkennen. Damit bin ich etwas vorsichtiger. Immerhin akzeptieren das alle Ministerpräsidenten unabhängig ihrer Parteifarbe: Kollege Kretschmann in Baden-Württemberg genauso wie der Kollege Ramelow, die nun beide unseren Parteifarben angehören. Es ist nun einmal so, dass das eine probate Entwicklung von Rechtsetzung in Deutschland ist und die Landtage anschließend nicht mehr die Chance haben, damit umzugehen, weswegen sie viele ihrer Änderungsvorhaben hätten gar nicht umsetzen können, weil dazu der Staatsvertrag geändert werden müsste. Jetzt sehe ich aber ein Problem, über das man trefflich streiten kann und bei dem auch bereit bin, durchaus darüber zu diskutieren. Wir haben es erneut mit einer Situation zu tun, dass wir keine frühzeitige Einbeziehung des Landtags bei der Vorunterrichtung des Glücksspielstaatsvertrages hatten. Das ging nämlich tatsächlich Knall auf Fall. Denn wenn man sich das einmal genau anschaut, sind wir nicht zu dem Zeitpunkt darüber informiert worden, an dem der Staatsvertrag mit einer Vorunterrichtung noch ausgestaltbar gewesen wäre. Dazu verweise ich dann doch einmal auf den § 65 Abs. 2 unserer Verfassung, wonach der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung der Staatsregierung und des Landtages bedarf. Dazu sage ich dann schon: Wenn man dem Landtag nicht genügend Gelegenheit gibt, dann werden wir der gesetzlichen Notwendigkeit dort nähertreten müssen, zur Parlamentsinformation bei Staatsverträgen auch klare Fristen einzuziehen, wann die Vorunterrichtungen zu übermitteln sind. Denn was nicht funktioniert, ist, dass wir zu einem Zeitpunkt die Vorunterrichtung erhalten, bei dem der Staatsvertrag schon nicht mehr ausgestaltungsfähig ist. Das ist aber auch ein Problem der Staatsvertragsgenese in Deutschland. Von daher hängt ein großer Rattenschwanz dran. Aber nun zum Glücksspielrecht: Wir sind bekanntlich in einer Materie, die sich seit dem ersten Glücksspielstaatsvertrag in einer Art Dauerreparaturschleife befindet. Zwischen Europarecht, nationaler Rechtsprechung und politischer Zielsetzung kann man sich am Ende immer eines sicher sein: Der Beschluss eines Staatsvertrages führt dazu, dass der nächste Staatsvertrag zum Glücksspielrecht schon in der Schublade liegt, der die Fehler des ursprünglichen Vertrages kompensiert. Auch der derzeitige Vertrag baut auf dem ursprünglichen Vertrag auf und hält an den grundsätzlichen Zielen in der Glücksspielregulierung fest. Er sieht sich aber nunmehr in der Lage und entscheidet das auch, dass zukünftig die Regulierung von Glücksspielen im Internet vorgenommen wird. Erstmals werden Onlineangebote erlaubt, um den unregulierten Grau- und Schwarzmarkt zu bekämpfen, auf dem sich der Sportwetten- und Casinoanbietermarkt bisher abgespielt hat. Auch wir BÜNDNISGRÜNE haben uns dabei die Entscheidungsfindung nicht einfach gemacht, da uns klar ist, dass mit der Regelung eine Ausweitung der Angebote einhergeht und damit natürlich auch ungewünschte Effekte dabei sind. Das hohe Suchtpotenzial des Glücksspiels und die Erweiterung, die mit der Liberalisierung des Glücksspiels im Internet einhergeht, sind als kritisch und potenziell gefährdend anzusehen, das ist richtig. Allerdings regelt der Staatsvertrag nicht nur die Legalisierung von Onlineglücksspiel, sondern er trifft sehr umfassende flankierende Maßnahmen, wie beispielsweise das Spielerkonto, die Sperrdatei und die Limitdatei. Durch Spieler schützende Maßnahmen wie diese soll das Spiel begrenzt werden; anders als auf dem Grau- und Schwarzmarkt, bei dem es das alles nicht gibt. Der Spielsucht und der Überschuldung einzelner Spieler soll damit gezielt entgegengetreten werden. Ich glaube, allen Sachverständigen in der Anhörung war klar, dass es für überschuldete und süchtige Spielerinnen und Spieler immer Wege und Möglichkeiten geben wird, ihrer Sucht nachzugehen. Dagegen kommt auch die beste Regulierung nicht an. Aber wir begrenzen den Teil, den wir in anderen Fällen nicht regeln können. Der nun vorliegende Staatsvertrag bietet die Chance zur Regulierung durch Liberalisierung; denn den Grau- und Schwarzmarkt kann ich nicht gesetzlichen Regelungen wirksam unterwerfen, sondern nur durch Verfolgung. Diese erweist sich aber stellenweise als unmöglich, wenn die Anbieter beispielsweise außerhalb der Europäischen Union sitzen. Dabei gilt – da bin ich ganz ehrlich –, das Glücksspiel im Internet möglichst in legale Wege zu kanalisieren. Ich fand den Vergleich gar nicht so schlecht, weil wir als GRÜNE uns genau diesen Ansatz seit jeher bei der Legalisierung von Cannabis wünschen: Regulierung durch Liberalisierung, indem es dann aus dem Grau- und Schwarzmarkt herausgeht. Von daher unterstützen wir diesen Weg beim Staatsvertrag ausdrücklich. Wir werden dem Staatsvertrag deshalb auch zustimmen. Dass der Staatsvertrag viele Problempunkte hat, ist vollkommen klar. Dass die vorgesehene gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder noch nicht aufgebaut ist, sie erst mal eingerichtet werden muss und sicherlich einen längeren Zeitraum benötigt, ehe sie durchschlägt, ist auch klar. Aber dass hier der Versuch einer klugen landesweiten, übergreifenden Regulierung unternommen wird, ist richtig und auch wichtig. Ein weiteres Problem ist, dass mit den notwendigen Maßnahmen zum Spielerschutz datenschutzrechtlichen Eingriffe einhergehen. Bei der geplanten Aufsichtsbehörde sollen die zentralen Dateien eingerichtet werden, damit zum Beispiel die Daten für die Sperrung von Spielerinnen und Spielern gespeichert werden. Dabei geht es nicht nur um Name, Geburtsdatum und Adresse, sondern auch um Lichtbilder, Grund und Dauer der Sperre sowie der Name der meldenden Stelle. Hinzu kommt eine Reihe von Dokumenten, die zur Sperre führen können. Da es solche Sperrdateien bereits gibt, hält sich unsere Kritik grundsätzlich in Grenzen. Die Kritik der Datenschutzbeauftragten der Länder betraf vor allem die Limitdatei, die quasi eine Live-Abgleichdatei der eingeworfenen Limits und abgerufenen Spiele ist, was am Ende zu einer permanenten Onlineüberwachung von Spielerinnen und Spielern führt, die aus unserer Sicht erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet. Zudem enthält der Staatsvertrag auch Regelungen zur algorithmischen Bewertung, zur Identifizierung von suchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern, die nach unserer Auffassung möglicherweise mit der Datenschutzgrundverordnung in der Form nicht vereinbar sind. Ich halte diese Kritik durchaus für durchgreifend und bin, wie gesagt, mit der datenschutzrechtlichen Ausgestaltung alles andere als zufrieden. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat vor einer Totalüberwachung von Spielern gewarnt. Auch bei mir schlägt der Gefahrenanzeiger an dieser Stelle eher für den Datenschutz als für den Spielerschutz aus. Wir werden diesem Staatsvertrag aber auch deshalb zustimmen, weil klar ist, dass bei allen damit die Erwartung verbunden ist – das hat die Anhörung sehr deutlich ergeben –, dass das Glückspielrecht so oder so weiterentwickelt wird und diese erheblichen Webfehler, die man, glaube ich, auch nicht leugnen kann, bereits mit dem nächsten Glücksspielstaatsvertrag oder in Ausführungsgesetzen beseitigt werden. Von daher ist uns eine unvollkommene Regelung an dieser Stelle lieber, als gar keine Regelung zu treffen. Es ist in diesem Fall tatsächlich besser, schlecht zu regeln als gar nicht zu regeln. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun für die SPD-Fraktion Kollege Pallas; bitte schön.

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