Andreas Nowak
Ich würde gleich hierbleiben. Das macht es etwas schneller. – Also, wir haben an gewissen Stellen durchaus inhaltliche Differenzen. Wie gesagt, den eher allgemein gehaltenen, umstrittenen Begriff der inneren Rundfunkfreiheit sehen wir an dieser Stelle nicht. Wenn man sich Punkt 11, Unterabschnitt I, durchliest, worin formuliert wird, dass die Privaten sozusagen hinter den Öffentlich-Rechtlichen zurückstehen sollten, zumindest nach diesem ursprünglichen Versuch im Jahr 1990, dann ist das für uns nicht der richtige Weg. Auch Punkt 3, Unterabschnitt II: Die Staatsferne ist aus unserer Sicht gewährleistet. Auch zum Thema Rechtsaufsicht hatte ich schon ausgeführt. Das ist genauso wie bei NDR und RBB geregelt. Was der Publikumsrat jenseits des Rundfunkrates für eine Funktion haben soll, erschließt sich uns auch nicht ganz. Zu den Ressourcen wurde ja schon ausführlich formuliert, wie wir das sehen. Bei der Intendantenwahl sehen wir diesen Punkt zwischen Rundfunkrat und Verwaltungsrat schon als einen ordentlichen Punkt von Checks and Balances. Insofern würden wir daran auch nichts ändern wollen. Entsprechend haben wir das in den Vertrag so hineingeschrieben. Die CDU wird jedenfalls diesen Entschließungsantrag ablehnen. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Jetzt am Mikrofon 7 Herr Gahler für die AfD-Fraktion.
