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Jörg Markert

CDU 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im Folgenden zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 sprechen. Lassen Sie mich zunächst den derzeitigen Stand darlegen, dann auf die Neuerungen des Gesetzes eingehen und schließlich eine zusammenfassende Beschlussempfehlung abgeben. Wo stehen wir heute? – Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag tritt am 30. Juni 2021 durch Befristung außer Kraft. Es ist daher notwendig, bis zu diesem Zeitpunkt eine Anschlussregelung in Form eines neuen Glücksspielstaatsvertrages zu schaffen. Die Ratifizierung muss von mindestens 13 der 16 Bundesländer bis zum 30. April 2021 erfolgen. Für das Inkrafttreten am 1. Juli ist es daher wichtig, dass das Gesetz hier im Sächsischen Landtag beschlossen wird. Neben den formalen Rahmenbedingungen sieht das neue Gesetz gegenüber dem bisherigen Staatsvertrag einige inhaltliche Erweiterungen vor. Während die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel im Internet bisher in Gänze verboten war, begegnet der neue Glücksspielstaatsvertrag einer gewissermaßen unglücklichen Entwicklung der vergangenen Jahre; gemeint ist die Zunahme illegalen Glücksspiels im Internet. Damit wären wir bei einer Kernposition des neuen Gesetzes. Es geht darum, legale Möglichkeiten des Glücksspiels auch im Internet zu schaffen, um eine bessere Kontrolle für die Spieler in einem legalen Spielumfeld gewährleisten zu können. Man spricht von einer Kanalisierungsfunktion. Lassen Sie mich auf einige Inhalte genauer eingehen. Der in Rede stehende Staatsvertrag hat im Kern die Aufgabe, ab seinem Inkrafttreten die glücksspielrechtlichen Grundlagen neu zu ordnen. Dabei sollen jedoch die ehernen Grundsätze und Ziele des Vertrages nicht angetastet werden, zum Beispiel die Spielsuchtprävention und -bekämpfung, die Kanalisierung von Spielern und Spielen hin zu des Entwurfs Glücksspielstaatsvertrag 2021 der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport legalen, kontrollierten Angeboten zur Vermeidung und Bekämpfung von illegalem Glücksspiel auf Schwarz- und Graumärkten oder auch der Jugend- und Spielerschutz. Wie bereits eingangs hervorgehoben, sieht eine entscheidende Neuerung des Staatsvertrages Regelungen für das Glücksspiel im Internet vor. Es soll unter strengen Auflagen erlaubt werden. Diese Auflagen sehen einige systematische und miteinander verschränkte Maßnahmen vor. Dies sind im Einzelnen die Pflicht eines jeden Spielers zur Registrierung, ein Spielersperrsystem, ein Spielerkonto mit einem Einzahlungslimit, eine Aktivitätsdatei, die das parallele Spielen verhindert, eine anbieterseitige Früherkennung von Suchtindikatoren sowie eine zentral geführte behördliche Datei, die die Mehrfachregistrierung bei verschiedenen Anbietern verhindern soll. Wie bewerten wir dies? – Es ist unstrittig, dass der uns vorliegende Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages eine Verbesserung der althergebrachten Regeln bedeutet. Durch die Erweiterung des Regulariums auf das OnlineGlücksspiel wird eine Regelungslücke geschlossen. Zugleich wird die bundesweite Gültigkeit hergestellt. Es ist sowohl bei den Beratungen als auch bei den diesen begleitenden Anhörungen deutlich geworden, dass teilweise veraltete Annahmen oder Sichtweisen bestehen und damit oft nicht auf einer aktuellen wissenschaftlichen Basis argumentiert wird. Das betrifft zum Beispiel die Kriterien für den Jugend- und Spielerschutz, die Annahmen über die Suchtgefahren der verschiedenen Spielarten oder ganz konkret auch die Auswirkung der Abstände von Spielangeboten untereinander. Daher ist darauf hinzuweisen, dass eine Änderung des Staatsvertrages selbst zwar nicht möglich ist, jedoch das folgende länderspezifische Ausführungsgesetz, mit dem wir uns hier noch befassen werden, die Chance bietet, sich einigen Aspekten noch einmal genauer zuzuwenden und entsprechend regulierend nachzuarbeiten. Man könnte ein verstärktes Augenmerk auf die Qualitätskriterien legen, etwa bei der Suchtprävention. Wir könnten aber auch wissenschaftliche Befunde einfließen lassen, die zum Beispiel verstärkte Schulungen von Glücksspielpersonal vorsehen, um nur einige zu nennen. Im federführenden Innenausschuss ergab die Abstimmung ein klares Votum zugunsten der Annahme des Gesetzentwurfes der Staatsregierung. Ich empfehle dem Hohen Haus daher, dem Beschluss des Innenausschusses zu folgen und für die Annahme des neuen Glücksspielstaatsvertrages zu stimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Markert für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Zickler.

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