Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder sind unsere Zukunft. Ich glaube, wir alle miteinander können diesem Satz zustimmen. Ich habe nur manchmal den Eindruck, dass uns dieser Satz relativ einfach und leicht über die Lippen geht, ohne vielleicht wirklich darüber nachzudenken, sodass man – jetzt vielleicht etwas zugespitzt – sagen könnte: Dieser Satz droht eine Floskel zu werden. Was heißt es denn, dass Kinder unsere Zukunft sind? Was dieser Satz eher nicht meint, ist, dass sie später nur unsere Renten bezahlen werden. „Kinder sind unsere Zukunft“ sollte doch vielmehr heißen: Unser demokratisches Gemeinwesen hat dann eine gute Zukunft, wenn die Kinder und Jugendlichen von heute möglichst schon jetzt, aber spätestens als Erwachsene, Verantwortung übernehmen und gestalten wollen. Der Satz bedeutet, dass unsere Gesellschaft auch in Zukunft frei, demokratisch und gerecht ist, wenn unsere Kinder davon überzeugt sind, dass Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit erstrebenswert sind. Wir können uns einer guten Zukunft sicher sein, wenn wir für diejenigen sorgen, die diese Zukunft gestalten wollen – eben unsere Kinder. Das wiederum bedeutet, ihnen auch rechtliche Wertschätzung zu zollen. Um nichts weniger geht es bei der Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Wie begegnet unser Gemeinwesen Kindern? Welchen Stellenwert räumt es ihnen ein? Welche Botschaften sendet es? Unser Grundgesetz enthält mehr als nur technische staatsorganisationsrechtliche Bestimmungen, wie oft gewählt wird oder welche Einnahmen aus welchen Steuern wohin fließen. Das Grundgesetz formuliert Werteentscheidungen für unsere Gesellschaft, für die Menschenwürde, für Geschlechtergerechtigkeit, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der ganzen Republik. Der Text des Grundgesetzes zeigt, was nach einer breiten Mehrheit in unserem Land Verfassungsrang haben soll. Er zeigt, was in unserer Rechtsordnung Gewicht hat. Zu den Gütern, die nach dem Grundgesetz Verfassungsrang haben, gehört das den Eltern zustehende Recht auf Kindererziehung sowie die Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, mögliche Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Es ist meine feste Überzeugung, dass das Grundgesetz auch zum Ausdruck bringen soll, welche Bedeutung den Rechten von Kindern in unserer Gesellschaft zukommt. Kinder sind nicht nur Gegenstand elterlicher Erziehung, sondern sie genießen auch eigenen Persönlichkeitsschutz und haben spezifische Bedürfnisse. Das sollte auch das Grundgesetz nicht verschweigen. Kinderrechte im Grundgesetz zu stärken erscheint mir auch in der gegenwärtigen Situation besonders wichtig. Gerade während der Pandemie sind Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten stark eingeschränkt. Seit mehr als einem Jahr stehen auch Kinder- und Jugendangebote nur eingeschränkt und zum Teil gar nicht zur Verfügung, weil sie geschlossen sind. Viele Kinder und Jugendliche – das ist, so glaube ich, in den letzten Wochen, Monaten und Tagen noch einmal sehr deutlich geworden – haben das Gefühl und den Eindruck, dass sie mit ihren Belangen nicht gesehen und nicht gehört werden. Wenn ich das anspreche, geht es mir nicht nur darum, dass die Herausforderungen unserer Zeit – angefangen bei Corona, aber auch beim Thema Klima und Migration – wir hier vor Ort in Deutschland, in Sachsen, aber auch in internationaler Partnerschaft bewältigen müssen. Diese Partnerschaft setzt voraus, dass Deutschland zu seinem völkerrechtlichen Wort steht. Zu diesen völkerrechtlichen Bedingungen gehört – wir haben es soeben vernommen – die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, der Deutschland 1992 beigetreten ist. Es wäre ein gutes Zeichen – nicht nur für die Kinder in unserem Land, sondern auch gegenüber unseren internationalen Partnern –, Kinderrechte auch im Verfassungstext sichtbar zu machen. Nun gibt es, wie wir gehört haben, zwei mögliche Regelungsoptionen für die Änderung des Grundgesetzes: Entweder man beschränkt sich darauf, allein die geltende Verfassungsrechtslage und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Text des Grundgesetzes wiederzugeben, oder man stärkt Kinderrechte tatsächlich, schafft ein umfassendes Beteiligungsrecht und regelt ein Recht auf Förderung der Entwicklung der Kinder. Die Koalitionspartner in Berlin haben sich bislang nur darauf verständigen können, die erste Variante zu wählen. Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederholt lediglich das, was ohnehin schon geltendes Verfassungsrecht ist – und das scheint mir in der Tat ungenügend zu sein. Es bedarf keiner Verfassungsänderung, wenn sie im Ergebnis verfassungsrechtlich bedeutungslos ist und an den derzeitigen Rechten der Kinder nichts ändert. Deswegen setzen wir uns bei den Beratungen im Bundesrat dafür ein, den Gesetzentwurf zu verbessern. Wir wollen, dass in Artikel 6 des Grundgesetzes Kinder und ihre Rechte sichtbar werden, dass das Erziehungsrecht der Eltern in den Kontext des Persönlichkeitsrechts der Kinder und deren wachsender Selbstständigkeit gerückt wird, dass jedes Kind ein Recht auf seine Entwicklung hat, dass Kinder ein umfassendes Beteiligungsrecht entsprechend Alter und Reife erhalten und dass Wille sowie Wohl des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen sind. Die AfD hat hier in mehreren Reden ausgeführt, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Rechte der Eltern erheblich einschränken würde. Das scheint mir in der Tat etwas übertrieben, denn das Erziehungsrecht der Eltern hat sowohl nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch nach den möglichen Verbesserungen, die von uns unterstützt werden, weiterhin selbstverständlich Verfassungsrang und stehen oben an. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Gerichte in der Lage sein werden, die Rechte der Kinder, die Pflichten der Eltern und die Aufgabe des Staates auch unter einer neuen Verfassungsrechtslage in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Was die Eltern dagegen haben sollten, dass Kinder ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung zugesagt bekommen und vom Staat bei Angelegenheiten beteiligt werden, die sie betreffen – das, meine sehr verehrten Damen und Herren, will sich mir beim besten Willen nicht erschließen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)
