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Lucie Hammecke

GRÜNE 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Ja, vielen Dank. – Dann haben Sie jetzt einmal Ihre Meinung festgestellt. Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention, die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt ist, sieht das anders. Ich habe hier eine Stellungnahme aus dem Jahr 2019, die sich bereits auf einen der Anträge der Großen Koalition bezogen hat. Hier steht ganz klar: „Hierzu gehört nach Auffassung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auch, der UN-Kinderrechtskonvention Vorrang vor dem einfachen Recht zu verschaffen und die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern.“ Sie haben Ihre Meinung. Expert(inn)en haben eine andere Meinung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Zuruf: Das haben Sie aber schön gesagt! –

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