Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Freiwilligen Feuerwehren, der Katastrophenschutz, der Rettungsdienst, sie alle kämpfen Tag für Tag für unsere Sicherheit. Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass bei uns Hilfe auch wirklich zur Stelle ist, wenn sie gebraucht wird. Dafür gilt jeder sächsischen Kameradin, jedem sächsischen Kameraden in Feuerwehr und Katastrophenschutz, dafür gilt allen Helfern beim Rettungsdienst mein Dank. Vor knapp zwei Jahren habe ich an dieser Stelle gesagt: Dieser Einsatz braucht einen zeitgemäßen gesetzlichen Rahmen, und genau einen solchen haben wir damals beschlossen. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Vorschlag der AfD möchte nun die bestehenden Regelungen um monetäre Aspekte ergänzen, und das, obwohl wir mit unseren Ehrenamtspauschalen bereits ein, wie ist ich finde, funktionierendes System haben, um bestimmte Dienste an der Allgemeinheit zu würdigen. Natürlich kann man immer fragen, inwiefern Ehrenamt zusätzlich honoriert werden sollte. Ganz grundlegend gehe ich darauf gleich noch einmal ein. Zuvor muss ich – wie viele meiner Vorredner auch – feststellen: Der hier vorgelegte Entwurf leistet zu dieser Diskussion leider keinen sinnvollen Beitrag. Erstens: Eine verbindliche Altersgrenze von 60 Jahren macht schon allein deshalb keinen Sinn, weil glücklicherweise viele Ältere auch darüber hinaus in ihren Einheiten tätig sind. Es kann niemand ernsthaft wollen, diesen Kameradinnen und Kameraden einen wichtigen Lebensinhalt und deren Einheiten so viel Erfahrung zu nehmen. Darauf hat meine Kollegin Nicolaus eindrucksvoll hingewiesen. Auch die Behauptung, es gebe kein Mitgliederwachstum, ist falsch. Ich möchte nur auf die Entwicklung der Kinderund Jugendfeuerwehren hinweisen, die wir nicht nur unterstützen, sondern auch verstärkt unterstützen. Sie haben nämlich ein Mitgliederwachstum 2019 zu 2018 gehabt. Selbst im letzten, coronabedingten Krisenjahr haben wir ein Wachstum, das zeigt: Die Feuerwehren haben Zulauf. Sie setzen auch auf die Jugend. Das ist eine Leistung, die die Kameraden in den Ortswehren und in den Stadtwehren erbracht haben. Das zu negieren hieße, diese Leistung zu negieren, für die ich außerordentlich dankbar bin und für die ich mich hier noch einmal herzlich bedanken möchte, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweitens – auch das ist angesprochen worden – privilegiert der vorliegende Entwurf das Engagement bei Hilfsorganisationen über Maß. Das ist anderen Ehrenamtlichen gegenüber, die ja ebenfalls Dienst an der Gesellschaft tun, schlicht nicht fair. Drittens bleibt die Frage nach der Finanzierung völlig unbeantwortet. Der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet kein Versicherungsmodell, sondern basiert auf einem ausschließlich durch den Landeshaushalt zu finanzierenden Kapiteldeckungsverfahren. Nur, die dafür verwendeten Berechnungen sind einfach schlicht falsch. Laut Ihren Angaben müssten allein für die 42 800 aktiven Angehörigen der Feuerwehren und die 6 600 aktiven Helfer im Katastrophenschutz insgesamt 3 Millionen Euro pro Jahr eingeplant werden. Zusätzlich sollen aber auch die bereits aus dem aktiven Dienst Ausgeschiedenen einen Leistungsanspruch erhalten, ohne dass hier ein Kapitalstock angespart werden konnte. Summa summarum könnte man mit Ihrem pro Jahr aufzubringenden Betrag selbst im besten Fall maximal 5 000 sogenannten Ruheständlern eine Feuerwehrrente zahlen. Viele Kameraden sind jedoch deutlich länger dabei, als von der AfD angenommen, weshalb das veranschlagte Budget eher für 2 000 bis 3 000 als für 5 000 jährliche Renten reichen würde. Selbst unter guten kapitalwirtschaftlichen Voraussetzungen wäre der kommunale Versorgungsverband nicht einmal ansatzweise in der Lage, die erforderlichen Zinsen für den tatsächlich bestehenden Mittelbedarf zu erwirtschaften. Genau dieses Problem hat übrigens in Thüringen dazu geführt, dass dem Land Mehrkosten von 2,3 Millionen Euro pro Jahr entstehen. Meine Damen und Herren der AfD, auch wenn Sie den vorgesehenen Einzelbetrag nun mittels Änderungsantrag senken wollen, ändert das nichts am Prinzip. An dieser Stelle komme ich zu dem für mich wichtigsten Punkt dieser Debatte: Ehrenamt ist Ehrenamt. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Gedanke, selbstlos für andere da zu sein, Schaden nimmt, umso mehr, da Geld eine Rolle spielt. Persönlich kenne ich weder bei der Feuerwehr noch im Sportverein nur einen Ehrenamtler, der sich für sein Engagement allein durch finanzielle Zuwendungen motiviert. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade in unserer heutigen Zeit ist es vielen Engagierten ein Grundbedürfnis, ein Zeichen von Freiheit und gelebter Solidarität, auch ohne klassische Gegenleistung für andere da zu sein. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Auch dies unterstützte die Staatsregierung in den vergangenen Jahren, gerade in den vorigen beiden Jahren in hohem Maße. Es ist darauf hingewiesen worden: die Verdoppelung der Investitionsförderung auf einen Betrag von jährlich 40 Millionen Euro, die Ehrenamtspauschale, die Jubiläumszuwendung, die gestiegene Unterstützung für die Kinderund Jugendfeuerwehr. Ich glaube, das ist ein Paket, das sich sehen lassen kann, um gerade diesen ehrenamtlichen Bereich in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu unterstützen. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Prof. Dr. Wöller. Da die Fraktionen keinen Redebedarf angemeldet haben, zumindest keinen zusätzlichen Redebedarf, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Drucksache 7/3920, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen und das Ganze im Block zu tun, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Dann werden wir jetzt abstimmen über die Überschrift, über Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – und über Artikel 2 – Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln inklusive der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? (Sebastian Wippel, AfD: Mal kurz zählen!) Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Somit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt worden. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Deshalb meine Frage an die AfDFraktion: Wünscht die AfD-Fraktion eine Schlussabstimmung? – Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Drucksache 7/4737, Gesetzentwurf Drucksache 7/5841, Beschlussempfehlung Bevor die Fraktionen das Wort ergreifen, frage ich den Berichterstatter: Herr Wippel, möchten Sie zuvor sprechen? – Das sehe ich nicht. Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun an die Fraktion der CDU und in diesem Zusammenhang an Herrn Kollegen Markert. Bitte schön.
