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Antje Feiks

Die Linke 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1991 gibt es den MDR-Staatsvertrag, und wenn man sich anschaut, wie sich Gesellschaft, Kommunikation und die Medien seitdem verändert haben, ist es längst überfällig, dass er grundsätzlich angefasst wird. Klar hat der MDR, das muss man schon sagen, an vielen Stellen mit der Zeit Schritt gehalten. Andererseits war es für mich schon eine Überraschung, als ich 2017 in den Rundfunkrat kam, dass dieser nicht öffentlich tagt. Der Rundfunkrat hat sich nach längerem Diskussionsprozess entschieden, öffentlich zu tagen. Das ist richtig so. Aber das ist halt auch ein praktisches Beispiel, dass sich nicht alles ganz automatisch zeitgemäß weiterentwickelt. Gut, dass der neue MDR-Staatsvertrag, den wir heute auf dem Tisch haben, die Öffentlichkeit von Rundfunkratssitzungen festschreibt. Es ist auch gut, dass sich die Landesregierungen der MDRLänder auf einen neuen Staatsvertrag einigen konnten. Es war sicher 1991 noch undenkbar für die CDU-Fraktion, sich mit einer linksgeführten Landesregierung ins Benehmen zu setzen. Wissend um den Kompromisscharakter, sind die folgenden Punkte im vorliegenden Entwurf gut gelungen: Die Novelle berücksichtigt die zunehmende kulturelle Vielfalt. Milieuvielfalt und Pluralität von Lebensstilen werden besser in der Zusammensetzung des Rundfunkrates abgebildet. Es gibt eine verstärkte Sensibilität für die Aspekte Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit. Der Erhalt der Lebensgrundlagen und der Einbezug der ökologischen Aspekte in die Berichterstattung sind neu. In die Angebotsgrundsätze und die Aufgaben der Landesfunkhäuser ist die Entwicklung von Klima und Umwelt hineingeschrieben. Die Gremien wurden zeitgemäß weiterentwickelt. Das ZDF-Urteil zur Staatsferne wurde endlich umgesetzt und die Geschlechterparität eingeführt. Das Mitspracherecht der Gremien wurde deutlich aufgewertet, der Rundfunkrat an sich gestärkt. Die Transparenz wurde deutlich erhöht. Die Öffentlichkeit der Rundfunkratssitzung habe ich schon erwähnt. Gehälter von Intendantin, Direktorinnen und Direktoren sowie deren Altersversorgung sind im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Verträge ab 2 Millionen Euro brauchen den Beschluss des Rundfunkrates und werden damit auch öffentlich. Gesamtvergütungen über 150 000 Euro im Jahr sind zu veröffentlichen. Ich begrüße ganz ausdrücklich, dass die regionale Berichterstattung im Auftrag gestärkt wurde. Dass dieser Staatsvertrag unter Beteiligung der jeweils regierungstragenden Fraktion in den Ländern plus CDU Thüringen verhandelt wurde, empfinde ich im Übrigen als Einstieg in einen ganz guten Weg. Dieser sollte in Zukunft vielleicht sogar ausgebaut werden – hin zur Beteiligung der Parlamente vor der Unterschrift der Ministerpräsidenten, denn dann machen auch die Anhörungen in den Landtagen Sinn. Das alles sind tatsächlich Fortschritte, die man auch als solche benennen kann. Wir wären allerdings eine schlechte Opposition, wenn wir nicht auch Kritik formulieren würden. Auch hier wissend um den Kompromisscharakter, hoffen wir dennoch auf Weiterentwicklung des MDR-Staatsvertrages. Die Verträge der freien Vertreter müssen besser geregelt werden. Es geht nicht, dass freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Wohlwollen der Intendanz angewiesen sind. Auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR sollten, wie in anderen Anstalten schon üblich und im Bundespersonalvertretungsgesetz künftig vorgesehen, durch den Personalrat vertreten werden. Die Regelung zur Freienvertretung im § 35 des MDR-Staatsvertrages schränkt die bisherige Praxis beim MDR sogar noch ein, indem sich die Freienvertretung auf die arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne von § 12 a des Tarifvertragsgesetzes beschränkt. Diese Kritik ist im Übrigen auch kein Misstrauen der derzeitigen Intendanz gegenüber, aber Staatsverträge – das sehen wir heute – überdauern ein Weilchen, und man weiß nie, was kommt. Die journalistische Unabhängigkeit ist unzureichend ausgestaltet. Es wurden keine Regelungen für einen Redakteursbeirat bzw. für Redakteursstatuten geschaffen, die die innere Pressefreiheit beim MDR sicherstellen. Gerade die innere Pressefreiheit war nach der friedlichen Revolution 1989 ein wichtiges Anliegen der Akteurinnen und Akteure, die 1990 eine demokratische Mediengesetzgebung für die Noch-DDR entwarfen. Bei der Ausgestaltung des Auftrages ist nicht geregelt, wie tief der MDR ins Regionale gehen soll. Das ist angesichts dessen, dass lokale Fernsehsender und Zeitungsverlage ihr Engagement in den Regionen eher reduzieren, ein Problem, da die lokale Medienvielfalt nicht mehr gesichert ist. Es wurden leider auch keine Auftragserweiterungen im Kinderbereich vorgenommen, und es fehlt eine MultiPlattform-Strategie mit Rückführungsstrategie, die sicherstellt, dass, wenn der MDR auf Drittplattformen geht, die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer für die eigenen Angebote wieder zurückgewonnen werden. Der Auftrag wurde bis auf Ergänzungen des Tele-Medien-Bereiches nicht angefasst. Diese Auftragsdebatte muss aber dringend geführt werden, wenn wir einen starken MDR wollen und einen öffentlich-rechtlichen generell. Es wurde leider auch keine Evaluation publizistischer Qualität eingeführt, und wir vermissen im neuen MDR-Staatsvertrag die Einführung von Publikumsräten für eine noch stärkere und bessere gesellschaftliche Verankerung. Wir sehen es kritisch, dass die Ressourcenverteilungsfrage nicht politisch geklärt werden konnte oder wurde – und dass sie nur mittels Hilfskrücken an die Intendanz delegiert wurde. Das alles sind Punkte, die bearbeitet werden müssen und die auch schon mit diesem MDR-Staatsvertragsentwurf zu großen Teilen hätten gelöst werden können. Wir werden aufgrund unserer Bedenken dem MDR-Staatsvertrag nicht zustimmen, sondern uns enthalten, denn zumindest die Umsetzung des ZDF-Urteils zur Staatsferne muss endlich sichergestellt werden. Wir sagen aber auch ganz deutlich, dass wir weiterdiskutieren wollen und dass eine Überarbeitung des Staatsvertrags nicht erst in 30 Jahren erfolgen kann. Mich stimmen die Aussagen der Koalition und auch aus den anderen MDR-Ländern sehr zuversichtlich, dass die Überarbeitung an den kritischen Stellen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten muss. Aber nun müssen wir auch dranbleiben. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher. Bitte schön.

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