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Andreas Nowak

CDU 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe noch einige kurze Anmerkungen: Herr Gahler, es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Dinge zu regeln, nicht des Rundfunkrates oder des Verwaltungsrates. Natürlich sind wir auch in diesem Prozess mit den Kolleginnen und Kollegen dort im Gespräch gewesen; aber am Ende tragen wir die Verantwortung. Insofern kann man diese nicht auf den Rundfunkrat oder den Verwaltungsrat abwälzen. Dass dort Eingriffe in Programmfreiheit und Organisationshoheit erfolgen, was ja in der Tat verfassungsrechtlich bedenklich wäre, sehen wir nicht. Das Gesetzeswerk hat die Normenkontrolle in drei Bundesländern passiert, und auch an dieser Stelle sind diesbezüglich keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert worden. Wenn man diese unbedingt überprüfen will, gibt es ja den entsprechenden Rechtsweg. Die Anbieter von Telemediendiensten sind übrigens dann Anbieter von Telemediendiensten, wenn sie Rundfunk betreiben, was bedeutet, dass sie genehmigungspflichtig und lizenzpflichtig sind. Das ist relativ klar geregelt; da gibt es auch keine Grauzonen. Dass also ein Rundfunkrat einen privaten Twitter-Account betreiben kann, ist ja wohl vollständig ohne komplizierte Diskussion klar. Sachsen-Anhalt hat übrigens erst nach der Unterzeichnung seine Liebe zu einem Gehaltsdeckel geäußert; in den Verhandlungen selbst dagegen wurde er von dort nicht vorgetragen. Insofern ist das jetzt also auch kein Aspekt, der hier ziehen kann. Frau Kollegin Feiks, der Begriff „innere Rundfunkfreiheit“ ist alles andere als unumstritten. Die Medien- und Kommunikationswissenschaft sieht ihn in der Größenordnung bzw. in Gänze eher nicht – genauso wie diejenigen Verfassungsrechtler, die sich mit Rundfunkrecht beschäftigen. Insofern glaube ich, dass das an dieser Stelle nicht wirklich zur Weiterentwicklung taugt. Noch einen Satz zu den gesellschaftlichen Gruppen bzw. zur Größe des Rundfunkrates: Es liegt in der Natur der Sache, dass, wenn neue gesellschaftliche Gruppen hinzukommen sollen, die Zahl der Rundfunkräte schwer bei der alten Zahl bleiben kann oder nur ein ganz geringer Aufwuchs erfolgt. Denn es ist ja so, dass die alten Gruppen dort nicht weniger relevant werden, nur weil es jetzt relevante neue Gruppen gibt. Ich nenne einmal exemplarisch den Bund der stalinistisch Verfolgten. Es war uns besonders wichtig, dass dieser, solange noch Betroffene unter uns sind, auch entsprechend einen Sitz bekommt, genauso wie die Kirchen und die Handwerker, die auch infrage gestellt wurden. Auch das war für uns eher kein Ansatz. Insofern finde ich den Aufwuchs auf 50 Rundfunkräte einen durchaus moderaten Ansatz und einen Kompromiss, den man eingehen kann. Dass die Sorben dort einen neuen festen Platz haben, ist auch mehr als überfällig gewesen. Denn wir senden im Regionalstudio Bautzen in sorbischer Sprache. Da ist es schon ganz hilfreich, wenn dort jemand sitzt, der Programmkontrolle betreiben soll, dass er diese Sprache auch versteht. Zum Thema Ressourcenverteilung hat Dirk Panter eigentlich alles gesagt. Wir werden natürlich darauf schauen müssen, wie das in den nächsten Jahren dort weitergeht. Aber im Verwaltungsrat – ich habe es vorhin schon erwähnt – ist ja diese Zweidrittelmehrheit für Vorschläge entsprechend festgeschrieben, sodass gegen die Stimmen von Sachsen nichts passieren kann. Aber man muss natürlich auch darauf achten, dass man mit den Thüringer Kollegen dort weiter an der Seite zu sein versucht. Insofern wird das sicherlich auch ein kommunikativ sehr intensiver Prozess, auf den ich mich persönlich freue. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf von den anderen Fraktionen? – Herr Gahler bitte für die AfD-Fraktion.

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