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Valentin Lippmann

GRÜNE 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, zur Bedeutung des Ehrenamts haben sowohl die geschätzte Kollegin Nicolaus als auch der geschätzte Kollege Schultze bereits sehr viel gesagt. Ich kann mich dem nahezu vollumfänglich anschließen – auch hinsichtlich der Frage, was man tatsächlich tun müsste, um das Ehrenamt besser zu unterstützen und was Frau Kollegin Nicolaus zur Frage „Was tun wir denn eigentlich schon, um die Feuerwehren zu unterstützen“ bereits ausgeführt hat. Insbesondere der Eindruck, den Herr Kollege Kuppi erweckt hat, dass die Koalition quasi nichts tun würde und die Staatsregierung die Freiwilligen Feuerwehren im Stich lassen würde, ist wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Märchen. Ich will das hier aber nicht weiter vertiefen. Deswegen nur ganz kurz zu Ihrem Gesetzentwurf: Ich bin froh, dass Sie erkannt haben, dass Ihre Finanzierung nicht funktioniert. Herzlichen Glückwunsch! Während sich heute Morgen Ihr Fraktionsvorsitzender hier noch in großer Mathematik versuchte und dabei auch versucht hat, irgendwelche Inzidenzen zu berechnen, müssen Sie ja nun bei diesem Gesetzentwurf zugeben, dass Sie nicht einmal einfachste Mathematik beherrschen. (Zuruf von der AfD) Immerhin haben Sie nun Ihren Fehler erkannt und in der Folge den Betrag abgesenkt. Nun wird es wirklich skurril – zum einen, weil man sich wirklich fragen muss, ob dieser Betrag mit einem Euro pro Dienstjahr am Ende wirklich etwas ist, wo man noch im Bereich dessen ist, worüber sich Leute freuen, oder ob er eher eine Abspeisung ist, worüber man an der einen oder anderen Stelle lacht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD und der CDU) Zum anderen sind Sie ja diejenigen, die immer von Geldentwertung sprechen. Nun überlegen Sie einmal, was auf diese Weise nach 20 Dienstjahren herauskommt und was das möglicherweise in 20 Jahren nach ihrer Überzeugung noch für eine Kaufkraft hat. Da haben Sie dann wirklich einen Punkt erreicht, wo man wirklich fragen kann, ob der Verwaltungsaufwand für das Geld, welches Sie hierfür einsetzen wollen, noch gerechtfertigt erscheint. Schon allein aus diesen Gründen können wir dem nicht zustimmen. Zweiter Punkt: Sie haben noch nicht einmal verstanden, was ein Kapitaldeckungsverfahren ist. Auch nach fünfmaligem Lesen Ihres Gesetzentwurfs bin ich nicht daraus schlau geworden, ob Sie darin den Auszahlungsbetrag regeln oder den Einzahlungsbetrag für die Kapitaldeckung. Sie konnten mir das bisher auch im Ausschuss nicht erklären. Wenn Sie den Auszahlungsbetrag regeln, dann brauchen Sie kein Kapitaldeckungsverfahren, sondern dann müssen Sie einfach nur festlegen, was der Freistaat pro Jahr an wen auszahlt. Wenn Sie den Einzahlungsbetrag regeln, dann wünsche ich Ihnen wirklich alles Gute, das mit einem Euro pro aktivem Dienstjahr Einzahlung ein Kapitaldeckungsverfahren zu realisieren bei der aktuellen Zinslage am Markt – (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der CDU) es sei denn, Sie sind der Überzeugung, dass der Kommunale Sozialverband, der das dann machen soll, demnächst in hoch spekulative Derivate investieren soll, um das am Ende auch finanziell auch wirksam anlegen zu können. (Dr. Sören Voigt, CDU [zur AfD-Fraktion]: Das ist eine absolute Mogelpackung von Ihnen!) Das werden wir nicht unterstützen; vor diesem Hintergrund lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. – Nun erhält die SPD-Fraktion das Wort. Kollege Pallas, bitte.

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