Anna Gorskih
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Kinderrechte gehören in das Grundgesetz. Davon sind wir LINKE überzeugt. Im Gegensatz zur AfD-Fraktion sind wir auch der Überzeugung, dass Kinderschutz, Kindeswohlprinzip, das Recht auf Beteiligung und auf Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit sehr wohl eine besondere Beachtung verdienen und dementsprechend auch rechtlich umgesetzt werden müssen. Im Antrag der AfD-Fraktion steht: Die im Grundgesetz normierten Grundrechte gelten sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene. Nur sind Kinder eben keine kleinen Erwachsenen. Kinder haben besondere Bedürfnisse und ihre Rechte brauchen auch besonderen Schutz, denn Kinder haben im Gegensatz zu Erwachsenen keine starke Lobby, die sich für ihre Rechte einsetzt. Wenn also Kinderrechten kein Vorrang eingeräumt wird, werden sie schlicht und einfach übersehen. Man muss leider konstatieren, dass das in der Praxis andauernd passiert. Kinder und Jugendliche werden als Träger eigener Rechte insbesondere in Krisenzeiten schnell übersehen. Das sehen wir auch in der gegenwärtigen Coronakrise. Die Lebenswirklichkeiten und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden im gesamten Krisendiskurs mehr oder weniger ignoriert. Kinder und Jugendliche sind im gesamten Zeitraum der Einschränkungen in ihrer sozialen Entwicklung und in ihren Bildungschancen stark beeinträchtigt. Man kann es auch eine politisch zu verantwortende strukturelle Kindeswohlgefährdung und Kinderrechtsverletzung nennen. Die elementaren Rechte von Kindern und Jugendlichen, wie das Beteiligungsrecht beispielsweise, werden konsequent missachtet. Deswegen haben wir als Fraktion DIE LINKE im September letzten Jahres einen Antrag im Landtag eingereicht, in dem es um einen Krisenstab Kinder- und Jugendhilfe ging, der auch die Aufgabe haben sollte, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie zu wahren. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt. Zu Recht fühlen sich Kinder – auch nach neuesten Ergebnissen von Studien und Umfragen – mit ihren Sorgen und Ängsten nicht gehört. Laut einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der Bertelsmann-Stiftung geben 58 % der Befragten an, dass ihre Situation die Politikerinnen und Politiker nicht interessiert und ihnen nicht wichtig ist. Ich finde, das sind alarmierende Befunde. Wir LINKE setzen uns ganz klar für eine Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in das Grundgesetz ein. Wir haben bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag im Landtag eingereicht und die Sächsische Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und im Bundesrat für eine kraftvolle und starke Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz einzusetzen. Auch der Vorschlag, der jetzt auf Bundesebene vorliegt, geht uns nicht weit genug. Wir wollen eine starke Regelung, die Kinderrechten entsprechenden Vorrang einräumt. Passiert ist das bisher nicht, ganz im Gegenteil, unser Antrag wurde im Ausschuss abgelehnt. Ich möchte an dieser Stelle noch aus einem Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes Heinz Hilgers zitieren, das im Redaktionsnetzwerk Deutschland erschien: „Kinder sind die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Sie brauchen unsere besondere Fürsorge und Unterstützung. Deshalb sollte das Kindeswohl eine besondere Bedeutung haben.“ Im Übrigen seien Kinder in der Familie zwar fast immer am besten aufgehoben, aber eben auch nur fast. Pro Woche kämen nämlich drei Kinder in der eigenen Familie um und das gelte es ebenfalls zu beachten. Aber um den Schutz der Kinder geht es der AfD-Fraktion ja gar nicht. Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder stellt wiederholt gravierende Mängel mit Blick auf Kinderschutz und Kinderrechte in Deutschland fest und im Antrag wird lediglich gesagt, dass Kinder und Jugendliche schon einen umfassenden Schutz des Grundgesetzes genießen würden. Kinderschutzorganisationen plädieren seit Jahrzehnten dafür, dass Kinderrechte und Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen sind, damit der Kinderschutz nicht auf der Strecke bleibt, beispielsweise, wenn Kinder in Deutschland infolge der Hartz-IVSanktionen unterhalb des Existenzminimums in Armut leben müssen. Aber der Antrag sieht schlicht keine Schutzlücke. Ergo will die AfD-Fraktion den Kindern ihr Recht auf Achtung, Schutz und Förderung verwehren. Ergo ist die AfD eine Partei, der es nicht um Kinderrechte und Kinderschutz geht, sondern schlicht und einfach um den Schutz ihres eigenen, völlig veralteten, zutiefst patriarchalen und autoritären Familienbildes, wo ausschließlich der Mann als Familienoberhaupt das Sagen hat (Widerspruch bei der AfD) und die Kinder auf gar keinen Fall mitreden und mitbestimmen, sondern am liebsten wortlos gehorchen und ja nicht eine eigenverantwortliche und mündige Persönlichkeit entfalten sollen. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich ablehnen. (Beifall bei den LINKEN – Widerspruch bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Abg. Hammecke.
