Rico Gebhardt
Das ist ein Niveau!) Entwicklung: Dafür sollen wir gesellschaftlich sorgen. Ja, das müssen wir machen. Aber doch bitte nicht als gesellschaftliche Akteure, sondern wir als Politiker haben die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Jetzt beginne ich mit Herrn Modschiedler. Herr Modschiedler, wir hatten den gleichen Antrag ja von den LINKEN. Das war uns noch einmal ein Bedürfnis, weil da ja eine Textpassage angemahnt war, für die sich die Staatsregierung einsetzen sollte – dass sie dann auch jener aus der Bund-Länder-Kommission entspricht. Das hatten wir alles im Ausschuss erörtert. Für uns ist aber noch einmal wichtig, dass wir genau darauf hinweisen, dass das eben nicht ins Grundgesetz kommt. Die rechtlichen Ausführungen hat mein Kollege bereits gemacht. Uns ist eben wichtig – das ist unsere Meinung, und diese Meinung vertreten wir hier –, dass es darauf ankommt, dafür noch einmal zu sensibilisieren. In großen Teilen meiner Argumentation folge ich jetzt gleich einer Kollegin Ihrer Partei im Bundestag, (Martin Modschiedler, CDU: Im Bundestag?) Frau Sylvia Pantel. Da kann man sich mal ein Beispiel nehmen. Auch in der CDU-Fraktion machen sich durchaus Leute Gedanken, die sich an ihren Konservatismus erinnern und die das genauso kritisch sehen. Denn wollen wir uns doch einmal ehrlich machen. Wenn wir hier wieder einmal den Schnitt machen, wie immer, dann lautet ja die Aufforderung an die Staatsregierung, sich – genau wie es in der Antwort heißt – – Einmal brauchen wir das nicht im Grundgesetz. Auf der anderen Seite: Wollen wir alle Initiativen unterstützen, die genau die Kinderrechte ins Grundgesetz bringen? Wir möchten Sie auffordern und Sie bitten, genau diese Initiativen nicht zu unterstützen. Das fordern wir in unserem Antrag: sich bei den Abstimmungen im Bundesrat und im Bundestag dazu eben anders zu positionieren. Natürlich gibt es den jetzigen Textvorschlag; das wurde auch noch einmal alles schön erklärt. Ich zitiere aus dem letzten Satz dieses Textvorschlags; das ist das Mindestmaß, was wir fordern. Dort steht nämlich als letzter Satz – ich zitiere –: „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt (insgesamt) unberührt.“ Das ist das Mindestmaß dessen, was man von der nächsten Diskussion, die dann folgt, fordern kann. Denn wenn wir uns ehrlich machen: Neben bedenklichen verfassungsrechtlichen Fragen, die mein Kollege ausgeführt hat, wird das, wenn wir uns dann mit dem Textvorschlag der SPD befassen, ganz klar und deutlich. Es geht doch gar nicht um die Kinderrechte und um das Gehör. In Wahrheit geht es doch um die Beschneidung von Elternrechten und um die Absicht, wie sie der damalige SPD-Generalsekretär und jetzige Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz von der SPD mit diesem unsäglichen Wort geprägt hat: Es geht um die „staatliche Lufthoheit über die Kinderbetten“. Es ist also alles gesagt, die soll erreicht werden, darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Immer wieder sollen sozialistische Utopien der kollektiven Erziehung durch die Hintertür installiert werden, natürlich. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Das habe ich mir sogar von der Frau Pantel „geklaut“. Das können Sie ihr einmal ausrichten. Schauen wir uns einmal die Textpassagen aus Ihrem Textvorschlag an. Ich zitiere: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechtes auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.“ Das klingt super, das kann eigentlich jeder, den man draußen fragen würde, unterschreiben. Aber wenn man sich näher damit beschäftigt, fragt man sich, wer in Zukunft die eigenverantwortliche Persönlichkeit definiert. Ich möchte diese gern für meine Kinder definieren, ebenso wie die meisten Menschen draußen auch; die wissen nämlich gar nichts davon. Wer definiert die soziale Gemeinschaft? Wer ist denn da noch drin? Sind das alle Menschen? Darf ich da noch dabei sein, Herr Gebhardt? (Zurufe von den LINKEN) Und dürfen meine Kinder auch noch dabei sein? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ist Demokratie! Wenn es nette Kinder sind!) – Ja, meine Kinder sind nette Kinder. Schauen wir uns den nächsten Vorschlag an: „Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln angemessen zu berücksichtigen.“ Da muss ich auch wieder fragen: Wer formuliert denn das Wohl des Kindes? Das möchte ich schon gerne für mein eigenes Kind – wie die meisten Eltern auch – tun. Wir können uns aber sehr gut vorstellen, wen Sie in Zukunft damit meinen. Wer soll das definieren? Die Regierung, der Staat, Ihre sogenannte Zivilgesellschaft? Wahrscheinlich stehen Ihre Aktivisten schon ganz gut, die Linksaktivisten und alle anderen – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die stehen vor der Tür!) Die Linksaktivisten, die Lobbyisten für unsere Kinder stehen wahrscheinlich schon in den Startlöchern. Was kommt dann als Nächstes? Darüber gibt uns dann Ihr Textvorschlag „Kinderrecht ins Grundgesetz“, den wir im Rechtsausschuss behandelt haben, Aufschluss. In der vorliegenden Textversion – wir alle haben das schon einmal gehört, wir sitzen ja gemeinsam im Rechtsausschuss – heißt es im letzten Satz: „Jedes Kind hat bei den staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Aha, hier wird dann gleich mal die Altersdefinition eines Kindes aus der UNO-Kinderrechtskonvention aufgehoben, diese geht nämlich bis 18 Jahre. Hier muss ich wieder fragen: Wer definiert denn in Zukunft die Meinung entsprechend dem Alter und der Reife eines Minderjährigen? Wer ist denn das? (Zuruf von der AfD: Der Staat!) Offensichtlich sind es nicht mehr die Eltern, denn in beiden Textvorlagen kommen die Eltern überhaupt nicht mehr vor. Deshalb die Bitte an die CDU, sich dann dort auch wirklich entsprechend an den jetzigen Vorschlag zu halten. Aber jetzt sind wir ja noch nicht ganz am Ende. Im Prinzip ist es so – jetzt komme ich noch zu den GRÜNEN, zu der „Allianz für Kinderrechte ins Grundgesetz“ –: Was kommt denn als Nächstes, dass Sie sich so vehement dafür einsetzen? Schauen wir uns doch einmal an, was Sie so alles im Bundestag machen. Das brauche ich nicht zu wiederholen, denn das wissen Sie besser als ich. Was das Wahlprogramm betrifft, so kommt da vielleicht das Selbstbestimmungsgesetz, und jetzt wird es gruselig. Jetzt haben wir das Alter heruntergenommen. Kinder müssen ja Gehör finden, und Kinder brauchen ja jemanden, was weiß ich, wen sie alles brauchen. Können dann Kinder in Zukunft – ich weiß nicht, ob Sie sich das wünschen, aber wahrscheinlich schon – ab 14 ihr Geschlecht wechseln, können sie Hormontherapien beginnen und Pubertätsblocker nehmen? Ist das vielleicht Ihre Richtung? (Zurufe von mehreren Fraktionen) Das ist nur einmal ein Beispiel, das wir nennen können, wo eine Tür für Ideologien aufgemacht wird. Wir wissen ja gar nicht, wer das ist, der unsere Kinder dann berät, die ja so viel Gehör und Beratung der Gesellschaft brauchen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Können Sie noch schlafen?) – Ich kann schon gut schlafen, glauben Sie mir. Es gibt sogar GRÜNEN-Mitglieder, die sich gegen so etwas stellen. Ich bekomme nur Angst, wenn ich Ihre Vorschläge lese. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sollen Sie auch!) – Ich weiß ja nicht, wie alt Ihre Kinder sind. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: 8, 10, 35!) – Meine sind auch in dem Alter; da sind wir ja Gott sei Dank raus. Aber vielleicht ist es für unsere Enkel wichtig, dass keine staatlichen Akteure in ihre Grundrechte eingreifen. Dass Sie das wollen, ist mir schon klar. Aber wir müssen hier an das appellieren, was wir in unserem Antrag geschrieben haben, und der Adressat ist ganz klar: Sie sind es nicht! (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention, bitte.
