Dr. Matthias Rößler
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Schlusswort stelle ich nun die Drucksache 7/5785 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/5785 nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum der Förderrichtlinie endlich umsetzen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung erschüttert darüber zeigten, dass bei den Haushaltsverhandlungen eine noch drastischere Kürzung als im Jahr 2010 im Gespräch gewesen sei. Ich denke, für viele, die die Kürzung vor zehn Jahren mitbekommen haben, war das eine Art Retraumatisierung. Viele waren anschließend froh darüber, dass diese befürchtete Kürzung zumindest auf den ersten Blick nicht kam und die Höhe der Jugendpauschale auf dem Niveau von 2019 und 2020 beibehalten wurde. (Zuruf von der CDU: Schwarzmalerei!) Das bedeutet aber nur auf den ersten Blick keine Kürzung. Beim zweiten Blick sieht es schon anders aus; dazu aber später. Eine weitere Parallele: In der Debatte über die Kürzung der Jugendpauschale vor zehn Jahren wurde über verheerende Signale an alle Heranwachsenden gesprochen, insbesondere in den ländlichen Räumen. Die Jugendlichen hätten eine doppelte Last zu tragen. Sie hätten in Zukunft einen riesigen Schuldenberg abzutragen und seien auch heute, in ihrer Jugend, von Einsparungen betroffen. Gerade diese Diskussion über Schulden, die die heutige Jugend vermeintlich abtragen müsse, erinnert mich doch sehr an unsere heutige Diskussion darüber, was ein generationengerechter Haushalt nun bedeutet: weniger Schulden in der Zukunft, dafür aber Einsparungen im Hier und Jetzt, an allen Ecken und Enden, oder zusätzliche Kreditaufnahme heute, damit man Investitionen in die Zukunft, in die Köpfe, in gesellschaftlich notwendige Bereiche tätigen, kurz in ein lebenswertes Sachsen investieren kann? Damals hat man sich – vermeintlich im Namen künftiger Generationen – dafür entschieden, den Haushalt gesundzuschrumpfen, die Betreuung dieser Generationen dafür aber sträflich zu vernachlässigen. Letzten Endes entlastete die drastische Kürzung der Jugendpauschale von 14,30 Euro auf 10,40 Euro den Landeshaushalt nur um lächerliche 4 bis 5 Millionen Euro in den Jahren 2010 und 2011. Der Schaden, den diese Kürzung damals angerichtet hat, war jedoch so groß, dass wir die Auswirkungen noch bis heute spüren, im Ausdünnen, ja, im Ausbluten der Angebote der Jugendarbeit, in der seit Jahren rückläufigen Anzahl der Einrichtungen, im Entstehen komplett weißer Flecken auf der Landkarte der sächsischen Jugendarbeit und in Hunderten bei den freien Trägern seitdem weggefallenen Stellen. Schon damals forderte DIE LINKE, die Jugendpauschale wieder anzuheben. Meine Vorgänger(innen) haben sich hier im Parlament den Mund fusselig geredet und die Notwendigkeit einer Erhöhung und Weiterentwicklung der Jugendpauschale betont. Diese Forderung können wir heute genauso erneuern, was wir mit dem hier vorliegenden Änderungsantrag auch tun. Damit Zeitsprung zurück in die jüngste Vergangenheit, in das Jahr 2020. Die langjährige Kritik an der unzureichenden Finanzierung der Jugendarbeit aufgreifend, hat unsere Fraktion einen Antrag eingereicht, in dem der Landtag und die Staatsregierung aufgefordert werden, die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und Neuberechnung der Jugendpauschale anzuerkennen, um den unterschiedlichen demografischen Entwicklungen im Freistaat gerecht zu werden sowie auch gemäß dem SGB VIII Kindern und Jugendlichen in Sachsen Angebote der Jugendarbeit ausreichend, rechtzeitig und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Die an der Pro-Kopf-Anzahl der jungen Menschen orientierte Berechnung der Jugendpauschale ist neben der völlig unzureichenden Höhe einer der größten Kritikpunkte; denn in die strukturschwachen, ländlichen Regionen in Sachsen, in denen es immer weniger junge Menschen gibt, kann aufgrund der Pro-Kopf-Berechnung der Jugendpauschale nur wenig Geld fließen. Ganz grundsätzlich bildet die ausschließliche Pro-KopfBerechnung der Jugendpauschale nur die Anzahl der Jugendlichen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt ab, nicht jedoch die tatsächlichen Bedarfe und Problemlagen. Die in den vergangenen Jahren eingeführte Notkrücke eines Demografieausgleichs, wonach die eventuell verfügbaren zusätzlichen Mittel jährlich neu an die Landkreise mit der negativsten demografischen Entwicklung verteilt werden, kann weder für langfristige Planungssicherheit sorgen noch die strukturell bedingten Defizite dauerhaft und nachhaltig abfedern. Es bedarf sowohl für die ländlichen Räume als auch für die Ballungszentren zusätzlicher Steuerungselemente für einen angemessenen Ausgleich strukturbedingter Defizite. Als Möglichkeit benennen wir in unserem Antrag deswegen einen Flächenkoeffizienten, der als zusätzliches Kriterium insbesondere in den ländlichen Räumen dafür sorgen könnte, dass es dauerhaft zu keinem Rückgang der gewährten Mittel in den Gebietskörperschaften kommt. Im Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, haben wir außerdem Kritik aus verschiedenen Anhörungen, die im vergangenen halben Jahr stattgefunden haben, aufgegriffen, so zum Beispiel die Kritik aus der öffentlichen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss im Januar 2021. Wir haben die Kritik aus den zahlreichen Stellungnahmen des Landesjugendhilfeausschusses aufgegriffen. Wir haben den Änderungsantrag also an die Entwicklung im letzten halben Jahr angepasst bzw. darauf reagiert. Wir haben auch zahlreiche Anregungen aus den Fachgremien aufgenommen, mit denen wir im Verlauf der vergangenen Monate dauerhaft im Gespräch waren. Im Dezember 2020 wurde nun deutlich, dass eine Erhöhung und Weiterentwicklung der Jugendpauschale im Haushaltsplanentwurf entgegen den Versprechen im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist. Das sorgte zu Recht für viel Kritik. Jetzt schlage ich die Brücke zurück zum Anfang meiner Rede, als ich sagte, dass ein Haushaltsansatz, der auf dem alten Niveau der letzten Jahre bleibt, nur auf den ersten Blick keine Kürzung bedeutet, auf den zweiten allerdings schon. Ich beziehe mich hier auf die im Februar dieses Jahres beschlossene Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses: „Der gegenüber dem Vorjahr unveränderte Etatansatz führt real zu einem Rückgang der operativen Möglichkeiten in den Kommunen, die nur durch einen höheren Eigenanteil der Landkreise und Städte ausgeglichen werden könnten. Möglichkeiten der Weiterentwicklung sind für den Landesjugendhilfeausschuss ebenso wenig erkennbar wie die angekündigte Stärkung der Leistungen im ländlichen Raum.“ Das verdeutlicht: Ein gleichbleibender Haushaltsansatz bedeutet praktisch eine Kürzung. Dabei ging es hier noch gar nicht um die Pandemiefolgen und alle damit einhergehenden Probleme für Kinder und Jugendliche. Die Jugendpauschale müsste eigentlich deutlich aufgestockt werden und auch die Langzeitfolgen der Pandemie berücksichtigen, so zum Beispiel die vermehrten Beratungs- und Begleitungsbedarfe vor dem Hintergrund der psychischen Belastung in der Isolation. Sie können sich sicher sein, dass wir uns gerade mit Blick auf die Höhe der Jugendpauschale auch bei den Haushaltsverhandlungen sehr dafür einsetzen werden, dass sie deutlich erhöht wird. Wie es scheint, dürfen wir leider noch sehr lange auf die angekündigte und auch dringend benötigte Weiterentwicklung und Erhöhung der Jugendpauschale warten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir LINKEN wollen Abhilfe schaffen. Sie haben heute die Chance, gewissermaßen für Ihren eigenen Koalitionsvertrag zu stimmen, nämlich für eine Weiterentwicklung und Erhöhung der Jugendpauschale zu votieren. Wir haben uns erlaubt, Ihnen diese Aufgabe abzunehmen, und einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Es liegt also an Ihnen. Bitte stimmen Sie der Weiterentwicklung und Erhöhung der Jugendpauschale zu. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
