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Torsten Gahler

AfD 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk soll ein zukunftssicherer Weg für den MDR gefunden worden sein. Wie mein geschätzter Kollege Nowak bereits ausführte, (Zurufe von der AfD, den LINKEN, der SPD und der CDU) hat es 30 Jahre gedauert, bis man es als nötig erachtet hat, den mehr als angestaubten Rundfunkstaatsvertrag zu ändern. Eine Modernisierung in kooperativer Weise war es aber nicht. Während einzelne Beteiligte Fragmente zur kurzfristigen Stellungnahme erhielten, wurden andere Akteure überhaupt nicht oder verspätet einbezogen. Kommen wir zum MDR selbst: Wie lässt es sich beschreiben, wenn die juristische Direktion in ihrer Stellungnahme mitteilt, dass man am 26.11.2020 gebeten wurde, bis zum 10.12.2020 Stellung zu nehmen, aber wesentliche Unterlagen nicht erhielt? Nicht anders sieht es beim Rundfunkrat aus. Der Rundfunkrat erhielt erst am 12.02.2021 die Aufforderung zur Stellungnahme, um sich dann zu äußern. Bei einer früheren Beteiligung wäre offensichtlich geworden, dass beispielsweise im § 13 des MDR-Staatsvertrages Änderungen zur Beschwerde vorgenommen wurden, die unsystematisch sind. Es wäre auch klargeworden, dass die notwendigen Veränderungen in § 19 Abs. 4 zur Stimmabgabe des Rundfunkrats in elektronischer und postalischer Weise eines Verweises auf § 20 Abs. 3 bezüglich der Mehrheitserfordernisse bedurft hätten. Ferner fehlt offensichtlich in § 20 Abs. 1 ein Hinweis, ob die Regelungen des ZDF-Urteils auch bei der Zusammensetzung der Ausschüsse und Gremien des Rundfunkrats gelten. Der MDR-Verwaltungsrat mahnte ebenso wie der Rundfunkrat an, in Zukunft früher in Prozesse eingebunden zu werden. Durch die späte Einbindung konnten Passagen Einfluss finden, die bei früherer Beteiligung nicht getroffen worden wären. Beispielsweise wurde in § 2 geregelt, dass die Intendantin im Rahmen ihrer Tätigkeit darauf hinzuweisen hat, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen mittelfristig zugutekommen und sie darüber zu berichten hat. Zu Recht weist der Verwaltungsrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass dies ein Eingriff in die Programmautonomie und die Organisationshoheit des MDR bedeutet. Weiter widerspricht dies dem Auftrag des MDR, die Mittel nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzusetzen. Anstatt dem Gedanken der Kostenersparnis Rechnung zu tragen und Rundfunkbeiträge nicht erhöhen zu müssen, schafft man Gründe für eine Kostenexplosion. (Beifall bei der AfD) Weitaus gravierender ist die Neuregelung in § 25. Darin wird die Entsendung von Mitgliedern der Rechtsaufsicht der Landesregierung geregelt. Der Verwaltungsrat bemängelt zu Recht die fehlende Staatsferne der Kontrolle und das Durchbrechen des Selbstverwaltungsrechts des MDR. (Andreas Nowak, CDU: So ein Käse!) Auch der Thüringische und der Sächsische Rechnungshof haben Bedenken geäußert. Warum wurde der MDR nicht verpflichtet, bei Unterschreiten der EU-Schwellenwerte das nationale Vergaberecht anzuwenden? Natürlich ist den Prüfbehörden auch der Widerspruch zwischen Geldverteilung nach § 2 und den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bekannt. Die Landesmedienanstalten Thüringen und Sachsen hatten auch Einwendungen, die sich jedoch ebenfalls nicht im vorliegenden Gesetzentwurf und Staatsvertrag widerspiegeln. Wo findet man die zahlenmäßige Benennung der zulässigen Hörfunkprogramme? Warum wird nur dem MDR laut § 3 Abs. 4 die technische Übertragungsmöglichkeit des Programms garantiert und nicht den Privatanbietern – und jetzt kommt’s! –, obwohl dies Ausfluss von Artikel 12 Abs. 1 der Thüringer Landesverfassung ist? Wie verhält es sich mit § 15 Abs. 5 Nummer 4 des MDR-Rundfunkstaatsvertrages? Dürfen Gremienmitglieder überhaupt eine Homepage, einen YouTube-Kanal oder einen FacebookAccount haben? Oder sind sie dann schon Anbieter von Telemedien? Das ist nicht geklärt. Auch der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen vermisst Regelungen zur Barrierefreiheit. Die evangelische und katholische Kirche haben ebenfalls Bedenken geäußert. Fehlende Änderungen in der Präambel, fehlende Präzisierung der Angebote des MDR bis hin zur Kritik am Rotationsprinzip im Rundfunkrat sind hier zu nennen. Man sieht sogar einen Verstoß und Eingriff in das kirchliche Selbstverwaltungsrecht, wobei ich die Frage hätte: Wieso entsendet die katholische Kirche einen festen Vertreter in den Rundfunkrat, wenn sie doch über eine Tochterfirma, die TELLUX-GmbH, zu 50 % an einer MDR-Tochter beteiligt ist? Ich hätte da Bedenken. Die Frage der Entsendung von Mitgliedern der Caritas ist dabei ebenso fragwürdig wie die Entsendung eines Mitglieds der Diakonie. Warum wurden keine anderen Mitglieder der Liga der freien Wohlfahrtspflege benannt – DRK, Volkssolidarität oder AWO? Wobei die AWO gerade ein schlechtes Beispiel ist. Die haben zurzeit ähnliche Probleme mit den Finanzströmen und Provisionen wie die CDU. (Beifall bei der AfD) Der Deutsche Journalistenverband bemängelt zu Recht die fehlende rechtssichere innerbetriebliche Mitbestimmung für freie Mitarbeiter des MDR in § 35. Dies muss umgehend geändert werden, um Rechtssicherheit für diese Mitglieder zu gewährleisten. Etwas schockiert war ich über die Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes Thüringen. Dieser bemängelte die Nichtberücksichtigung von schwarzen Menschen. Ich glaube, das ist ein vollkommen falscher Ansatz. Die Hautfarbe sollte überhaupt keine Begründung für irgendetwas sein, egal, ob schwarz, weiß, gelb, rot oder grün. Alles sind Menschen, (Beifall bei der AfD) die durch Verbände repräsentiert werden – vom Migrantenverband über Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverbände bis hin zu Parteien. Die Verbände der Wirtschaft Thüringens und Sachsens brachten zutreffend den Verstoß der paritätischen Besetzung des Rundfunkrates durch die Sozialpartner zur Sprache. Entgegen der Auffassung unseres geschätzten Kollegen Nowak kommen die nämlich zu einem anderen Ergebnis. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Die Argumentation, dass die Arbeitgeber durch Wirtschaftsverbände, Handwerkskammern und IHK zur Parität gegenüber den Arbeitnehmervertretern führt, ist unzutreffend. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Denn die Aufgabe der Handwerkskammern und der IHK ist die Vertretung der Interessen auch der Arbeitnehmer und der Auszubildenden. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Der IHK ist es zudem gesetzlich verboten, sozialpolitische und arbeitsrechtliche Interessen zu verfolgen. (Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Leider blieb der vom DGB mitgetragene Vorschlag von drei Vertretern der Arbeitgeberverbände unberücksichtigt. Die Nichtbeteiligung im Anhörungsverfahren wurde auch hier zu Recht bemängelt. Dies wurde auch durch die Pressemitteilung des VSW bekräftigt. Also halten wir bis hierhin einmal fest: Es gibt Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit dieses vorliegenden Gesetzes und des dazugehörigen MDR-Rundfunkstaatsvertrags. Es gibt rechtliche und fachliche Mängel sowie große Bedenken von Vertretern wesentlicher gesellschaftlicher Gruppen. Es gibt Beschwerden über mangelnde Beteiligung im Vorfeld. Herr Prof. Heinker wies bereits in einer früheren Anhörung auf noch zu lösende Punkte hin. Es fehlen konkrete Vorgaben des Gesetzgebers an den Programmauftrag und deren Kontrolle. Es fehlt eine klare und enge Definition der zentralen Begriffe, wie Bildung, Kultur, Information und Beratung. Es fehlt an einer stärkeren lokalen Berichterstattung. Es soll auf Inhalte verzichtet werden, die dem Publikum auch ohne Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfügbar sind. Es fehlt an einer Quotierung der Programminhalte, und es sollte auf Werbung generell verzichtet werden. Darüber hinaus sehe ich noch folgende Probleme: Warum wurden die Grundgehälter der Intendanz von der Leitungsebene nicht gedeckelt? (Beifall bei der AfD) Thüringen und Sachsen-Anhalt waren dafür. Laut Staatsminister Robra aus Sachsen-Anhalt ist dies an der sächsischen Regierung gescheitert. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Laut § 7 Abs. 1 Satz 3 muss der MDR den Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten bei der Auftragsvergabe von medialen Inhalten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren. Wie wird das aber realisiert, wenn MDR-Tochterunternehmen in direkter Konkurrenz mit anderen Unternehmern auftreten und günstigere Angebote abgeben und eventuell die Preise drücken? Beispiele hierfür sind die Nachbearbeitung von Filmbeiträgen. Und wie verhält es sich eigentlich bei Preisvergaben, wenn der MDR in der Jury sitzt? Laut § 8 Abs. 4 soll der MDR sicherstellen, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtangebot der Anstalt in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet und die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen. Warum wurde dann mein geschätzter Kollege Prantl am Montag nicht interviewt, aber andere Teilnehmer kamen zu Wort? (Marco Böhme, DIE LINKE: Weil Rassismus keine Meinung ist!) – Ihre Meinung. Als Letztes möchte ich auf die Besetzung des Rundfunkrates eingehen. Wo sind denn dort die Lehrer, die Rentner, die Kinder, die Steuerzahler, Vertreter des ländlichen Raumes und die Gebührenkritiker? Und wo bleibt die Opposition? Herr Prof. Dr. Fechner von der TU Ilmenau hat dazu ausführlich Stellung genommen. Laut seinen Ausführungen gibt es wesentliche Punkte des MDR-Staatsvertrages, die verfassungswidrig sind. Der Grundgedanke des Rundfunkrates ist die Abbildung der Vielfalt innerhalb der Gesellschaft. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch die Pluralität der Parteienlandschaft im Rundfunkrat widerzuspiegeln. (Beifall bei der AfD) Eine Filterung politischer Strömungen durch die Landtage ist damit verfassungsrechtlich kaum vertretbar. Herr Prof. Elicker kam übrigens im Rahmen der öffentlichen Anhörung hier im Landtag zur gleichen Konsequenz. Wegen all dieser Mängel lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Abg. Gahler für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Feiks.

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