Andreas Nowak
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Der MDR stützt seine Kritik darüber hinaus auf eine Protokollerklärung des Freistaates Thüringen zu einer möglichen Kündigung. Dazu muss gesagt werden, dass diese Protokollerklärung bloßen politischen, jedoch keinerlei rechtlich bindenden Charakter hat. Die Kündigung des Staatsvertrages ist in § 42 geregelt. Diese Regeln gelten auch für den Freistaat Thüringen, mit oder ohne Protokollerklärung. Die Kritik an der Teilnahme der Rechtsaufsicht geht aus unserer Sicht ebenfalls ins Leere. Direkte analoge Regelungen gibt es in den Staatsverträgen zum NDR und zum RBB. In allen anderen Staatsverträgen oder Landesgesetzen zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, außer in Bremen, haben Regierungen oder Parlamente sogar feste Sitze und Stimmrecht im Verwaltungsrat. In Bayern führt zum Beispiel der Landtagspräsident sogar qua Amt den Vorsitz im Verwaltungsrat. All das ist selbstverständlich verfassungskonform, solange die Zahl der Sitze unter einem Drittel bleibt. Die Rechtsaufsicht hat aber im Verwaltungsrat kein Stimmrecht, sondern sie ist lediglich zu hören. Verschiedentlich wird kritisiert, dass die Novellierung nicht umgehend eine vertiefte Debatte um Auftrag und Struktur genutzt hat. Das stimmt. Ich habe eingangs auf die Heterogenität der Verhandlungspartner hingewiesen. In zwei von drei Bundesländern stehen in diesem Jahr Landtagswahlen an. Dazu läuft die Amtszeit des Rundfunk- und in der Folge des Verwaltungsrates Ende dieses und Anfang nächsten Jahres ab. Es ist daher eine zwingende Notwendigkeit gewesen, zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen, das verfassungsrechtlich trägt und dennoch eine Modernisierung einleitet. Das ist uns gelungen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Staatsvertrag nicht wie sein Vorgänger 30 Jahre lang unangetastet bleibt. Deshalb zum Schluss noch einige Worte über das aus unserer Sicht kommende Nötige: Im Rahmen einer Debatte über die Reform bei Auftrag und Struktur müssen wir stärker diskutieren, wie der Sender in Zukunft aussehen soll. Für eine Begrenzung der linearen Angebote spricht nicht nur die technische Entwicklung, sondern auch die zunehmende Debatte über die Akzeptanz der Höhe des Rundfunkbeitrages. Hier sollten wir klar die neuen Möglichkeiten des Digitalen ins Auge fassen. Die Nutzer stimmen teilweise bereits per Mausklick ab. Entsprechende Überlegungen gibt es in den Diskussionen über die Novellierung der Staatsverträge zu NDR und RBB, die aktuell laufen. Ich verfolge das mit großem Interesse und kann mir gut vorstellen, dass wir in einer nächsten der Runden auch hier noch moderner werden können. Information, Bildung und Dokumentation gehören gestärkt und vor allem in die Hauptsendezeit. Sie sollten nicht mehr nur im Schutze der Dunkelheit gesendet werden, sondern sie gehören, prominent platziert, in die Mediathek. Überhaupt die Mediathek: Hier muss es perspektivisch ein gemeinsames Angebot aller öffentlich-rechtlichen Anstalten geben, auch unter Einbindung von ZDF, Deutschlandfunk und Deutschlandradio. Das ist eine Forderung, die der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow vor geraumer Zeit selbst aufgemacht hat – zunächst intern. Dafür bekam er damals viel Prügel. Jetzt hat er sie öffentlich nochmals in der FAZ erklärt. Das hat unsere ausdrückliche Unterstützung. Weiter gehört die Werbefinanzierung auf den Prüfstand. Sie sorgt für eine Quotenorientierung, die aus programmlicher Sicht fragwürdig ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nicht zuvorderst nach Quote senden. Seine Aufgaben liegen vor allem dort, wo der restliche Markt versagt, zum Beispiel bei Bewegtbildnachrichten im Regional- und Lokalbereich. Worin sich dagegen die Radiowellen von MDR Jump, MDR Sputnik oder auch die ARD Hitnacht von den privaten Sendern unterscheiden, bleibt mir zusehends schleierhaft. Insofern ist es offensichtlich möglich, solche Programme gut ohne Rundfunkbeitrag zu produzieren. Auch daran ist ersichtlich, dass die Reduktion linear verbreitet wird, das terrestrische Programm kein Ding der Unmöglichkeit ist, wenn man es denn will. Aus Sicht der CDU-Fraktion hätten wir auch gut mit einer Begrenzung der Gehälter von Intendanz und Direktoren auf Besoldung der Richter und des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes leben können. Das war in den Verhandlungen nicht mehrheitsfähig, aber es würde dem gemeinwohlorientierten Charakter der Anstalt gut zu Gesicht stehen, und es müsste, glaube ich, trotzdem niemand am Hungertuch nagen. Natürlich bleibt die Forderung nach mehr deutschlandweit publizistisch relevanten Redaktionen. Von 50 Gemeinschaftseinrichtungen nur zwei in den neuen Bundesländern, das ist und bleibt ein Armutszeugnis. Der MDR muss gemeinsam mit dem RBB und dem ostdeutschen Teil des NDR deshalb innerhalb der ARD mehr Programme aus Ostdeutschland und vor allem auch mehr Führungskräfte aus Ostdeutschland durchsetzen. Das muss im Übrigen auch im eigenen Haus bei jeder Entscheidung berücksichtigt werden. Die Verlagerung der ARD-Infonacht von Halle nach Hamburg ist deshalb das absolut falsche Signal. Wenn es künftig Umzüge gibt, dann vom Westen in den Osten und nicht umgekehrt. Für die Kontrolle über die Einhaltung des Auftrages, die Ausgewogenheit der Berichterstattung und die Akzeptanz der Angebote bei der Bevölkerung braucht es aus unserer Sicht einen Gesamtblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; denn jenseits der Rundfunk- und Fernsehräte gibt es nur eine Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD. Eine gesamte Betrachtung inklusive ZDF und Deutschlandfunk findet derzeit aber nicht statt, sondern das passiert jeweils nur separat. Deshalb wollen wir ein staatsfernes und anstaltsfernes Auftragsmonitoring, das sich am Finanzierungsmonitoring der KEF orientiert. Der Reformbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist mit dem heutigen Tag nicht erledigt – im Gegenteil. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag haben wir diese Modernisierung aber begonnen. Er ist für uns eine gute Grundlage für die weiter nötigen Reformschritte, und deshalb werben wir für diesen Start heute um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Abg. Nowak für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Gahler. Bitte.
