Lucie Hammecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sprechen wir über Themen, die junge Menschen betreffen, dann sprechen wir selten mit ihnen und viel zu häufig über sie und über ihre Bedürfnisse. Dabei sind Kinder und Jugendliche Expert(inn)en in ihrer ganz eigenen Lebensrealität und müssen als solche anerkannt und ernst genommen werden. Viele Kinder und Jugendliche möchten mitreden, sie möchten mitgestalten und dabei lernen sie noch ganz nebenbei demokratische Spielregeln und erleben dabei Selbstwirksamkeit. Die fehlende Berücksichtigung junger Menschen bei politischen Entscheidungen ist ein Problem. Dagegen vorzugehen, sollte im Zentrum einer Politik stehen, die Kinder und Jugendliche ernst nimmt und als das sieht, was sie sind: Eigenständige Menschen mit besonderen Entwicklungsbedarfen, aber – und da stimme ich mit Frau Gorskih ganz überein – eben keine kleinen Erwachsenen. Eine wichtige Forderung, um dieses Anliegen zu unterstützen, ist die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, eine Forderung, die wir als BÜNDNISGRÜNE schon lange vertreten, und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich auch unsere Ablehnung zu Ihrem Antrag begründen. Wir als BÜNDNISGRÜNE stehen diametral zu Ihrem Vorschlag. Wir stehen ganz klar hinter der Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Vor über 30 Jahren, am 20. November 1989, haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet, um die Situation von Kindern weltweit zu verbessern. Auch die Bundesrepublik hat sich zur Durchsetzung dieser Rechte verpflichtet, allerdings damals noch unter dem Vorbehalt einiger Artikel, übrigens mit dem gleichen Argument, wie es heute die AfD-Fraktion anbringt. Dieser Vorbehalt wurde von Deutschland aber bereits im Jahr 2000, also vor über 20 Jahren, zurückgenommen. Seitdem haben sich die Rechte von Kindern in Deutschland massiv verbessert. Das kann man immer wieder in den Staatenberichten der Vereinten Nationen nachlesen. Darunter fällt zum Beispiel das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, welches erst im Jahr 2000 gesetzlich verankert wurde, oder der Anspruch auf einen Kitaplatz im Jahr 2013, was den Zugang zu früher Bildung sichern soll. Daneben bleibt aber die sehr berechtigte Kritik, dass es bei der Umsetzung von Kinderrechten noch hapert und Kinderrechte bei den Behörden und Gerichten nicht bekannt genug sind bzw. angewendet werden, egal ob es um die Rolle von Kindern in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren geht oder um das Kindeswohl bei Abschiebungen und auch die Beteiligung von Kindern. Deshalb ist die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auch ein Weg, um gegen die mangelhafte Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vorzugehen. Wie ich bereits erwähnte, fordern die BÜNDNISGRÜNEN im Bundestag dies seit vielen Jahren und haben dazu mehrfach Vorschläge vorgelegt. Bei Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, habe ich den Eindruck, dass Sie dem Debattenstand doch um einige Jahre hinterherrennen. Mir wäre das hier etwas peinlich. Immerhin beziehen Sie sich auf eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2013, wo wohlgemerkt nicht alle Sachverständigen sich kritisch zur Verankerung äußern. Diese Debatte ist nun auch schon acht Jahre her und vielleicht hätten Sie sich in Vorbereitung auf Ihren Antrag noch einmal mit aktuelleren Debatten beschäftigen sollen. Zwei vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kamen 2017 zu dem Ergebnis, dass es verfassungspolitisch sinnvoll sein kann, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Eine jener Sachverständigen aus dem Jahr 2013 hat auch dieses neue Rechtsgutachten von 2017 verfasst. 2013 sprach sie noch davon, dass die Gefahr bestünde, dass das Elternrecht zurückgedrängt werden könne. Diese Meinung hat sie 2017 dann revidiert. Nun liegt ein Vorschlag der Großen Koalition zur Aufnahme ins Grundgesetz vor. Viele Verbände und Fachexpertinnen und -experten, wie die UN-Monitoring-Stelle, das Deutsche Kinderhilfswerk oder UNICEF, begrüßen grundsätzlich den Vorschlag, kritisieren aber die Formulierung. Darüber muss man sich jetzt ganz explizit verständigen. Eine Zweidrittelmehrheit ist notwendig und die sucht ganz sicherlich niemand bei der AfD-Fraktion, weder hier in Sachsen noch im Bundestag. Zusammengefasst zeichnen Sie das Bild des unmündigen Kindes, beziehen sich auf veraltete Sachstände und ignorieren all jene Advokat(inn)en für Kinderrechte, die wirklich Ahnung von ihrem Thema haben. Auch das sind weitere gute Gründe Ihren Antrag abzulehnen. So oder so, wir als Gesellschaft haben die Verantwortung, Kinder und Jugendliche zu stärken, ihre Entwicklung zu ermöglichen und zu fördern sowie ihre Rechte zu schützen. Kinder und Jugendliche gehören ins Zentrum der Politik und ihre Rechte ins Grundgesetz. Wie? Das wird noch debattiert. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht jetzt – – (Dr. Joachim Keiler, AfD, steht am Mikrofon.) – Eine Kurzintervention?
