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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Irgendwann muss jedes Haus einmal modernisiert werden. Auch wenn es viele Jahre lang gut in Schuss gehalten wurde, steht die Welt drumherum nicht still. Was beim Aufbau hochmodern war, erscheint Jahre später überarbeitungswürdig. Ansprüche und Gewohnheiten ändern sich. Man kann eine ganze Weile mit dem Renovieren einzelner Bereiche zurechtkommen. Wenn aber die grundlegenden Gegebenheiten nicht mehr passen, dann muss man etwas tun. Reden dann mehrere Partner mit, braucht es zunächst eine Verständigung darüber, was die Erneuerung denn umfassen soll. Das ist bisweilen kein leichtes, leider auch kein kurzfristiges Unterfangen, gerade wenn die Beteiligten das Haus aus unterschiedlichen Himmelsrichtungen betrachten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung des MDR-Staatsvertrags steht seit Längerem ins Haus. Seit der Freistaat Thüringen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Sachsen diesen Vertrag 1991 geschlossen haben, hat sich in der Medienwelt und in der bundesrepublikanischen, aber auch in der ostdeutschen Gesellschaft sehr viel verändert in der Lebenswelt der Menschen. Die gesetzliche Grundlage der Dreiländeranstalt hingegen blieb stets unangetastet, bis heute. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatsfernen Besetzung der Aufsichtsgremien des ZDF – und damit eben auch der anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten – haben wir die Novellierung in den drei Partnerländern diskutiert, mussten sie diskutieren. Aber das war 2014. Die Änderungsbedarfe wurden anschließend auch unter Einbezug der Parlamente verhandelt, nicht nur der regierungstragenden Fraktionen und der CDU-Fraktion Thüringen in dem letzten Jahr. Zudem wurden sie in der letzten Legislatur, daran möchte ich erinnern, auch zwischen den Medienausschüssen verhandelt, die dazu auf Ihre Initiative hin zusammengekommen sind. Das war ein Novum, das ich sehr begrüße. Dabei ging es um vieles mehr als um die staatsferne Zusammensetzung der Gremien und um das Austarieren der Interessen dreier Länder. Immer wieder geriet der Prozess ins Stocken, mussten Blockaden gelöst werden. Im Freistaat Sachsen haben wir BÜNDNISGRÜNEN gemeinsam mit CDU und SPD im Jahr 2019 eine umfassende Novellierung als dringlichstes Ziel im Koalitionsvertrag verankert. Ich freue mich, dass nun ein Durchbruch gelungen ist und wir heute eine Überarbeitung des MDR-Staatsvertrags vor uns liegen haben, mit der der MDR eine tragfähige und moderne Grundlage für seine weitere Entwicklung erhält. Die Besetzung des MDR-Rundfunkrats und des Verwaltungsrats wird nun verfassungskonform geregelt. Dazu gehört nicht nur die Begrenzung des Anteils der staatsnahen Mitglieder auf höchstens ein Drittel, sondern auch die Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen, die jetzt im Rundfunkrat besser abgebildet wird. Das war für uns BÜNDNISGRÜNE einer der wichtigsten Punkte. Dafür habe ich mich gemeinsam mit den Medienpolitikerinnen und Medienpolitikern der BÜNDNISGRÜNEN aus Thüringen und Sachsen-Anhalt im Verlauf der letzten Jahre stark gemacht. Wir haben auch länderübergreifende Vorschläge eingebracht. Dass die bisherige Zusammensetzung des Rundfunkrats längst nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist, wird deutlich, wenn wir uns vor Augen führen, welche grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen sich in den letzten 30 Jahren vollzogen haben. Es ist beispielsweise mehr als 15 Jahre her, dass mit dem Zuwanderungsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung auch die Wende hin zu dem Konsens geschafft wurde, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Seitdem wird die bessere Teilhabe von Migrantinnen und Migranten intensiv diskutiert. Dabei sind die öffentlichrechtlichen Medien ein wichtiges Feld. Das bestätigte auch die Sachverständige Rudaba Badakhshi vom Migrantinnenverband DaMigra in der Anhörung im Medienausschuss eindrücklich. Durch eine Repräsentanz der Migrantenverbände im Rundfunkrat kann die Teilhabe der bislang gesellschaftlich marginalisierten Gruppen eindeutig gestärkt werden – in den Angeboten des MDR und auch beim Personal. Höchste Zeit ist es auch für die Aufnahme von Vertreterinnen und Vertretern von LSBTIQ*. Diese mittlerweile gängige Abkürzung ist selbst Ausdruck einer zunehmenden und breiten Sensibilisierung für die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans-, Inter- und queeren Menschen. Ihre Verbände sind schon viele Jahre etabliert. Ihre Berücksichtigung bei der internen inneren Kontrolle der Programmgestaltung im MDR ist längst überfällig. Im neuen Rundfunkrat, der sich im Dezember dieses Jahres konstituiert, werden nun also Verbände von Migrantinnen und Migranten sowie LSBTIQ* jeweils einen festen Sitz haben, aber – genauso neu und wichtig – auch Verbände aus den Bereichen Klima, Natur- und Umweltschutz, Inklusion, Kultur sowie eine Angehörige oder ein Angehöriger des sorbischen Volkes. Diese gesellschaftlichen Gruppen erhalten damit eine dauerhafte Stimme bei der Kontrolle der Angebote und Inhalte des MDR und – das ist wichtig – bei seiner Weiterentwicklung. Außerdem sorgen die Begrenzungen der Entsendungsdauer aus den verschiedenen Gruppen und ein Rotationsmodell für eine regelmäßige personelle Erneuerung. Der monierten Versteinerung wird damit entgegengewirkt. Schließlich wird auch die Gleichstellung von Frauen und Männern verbessert. All dies sind für uns sehr wesentliche Fortschritte, die mit diesem Staatsvertrag kommen werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der MDR-Staatsvertrag ist selbstverständlich auch angesichts der massiven Umwälzungen in der Medienwelt erforderlich. Zum einen sind Anpassungen an den übergeordneten Medienstaatsvertrag notwendig, der den Schritt von der Rundfunk-Fixierung hin zur medienübergreifenden Regulierung vollzieht. Zum anderen ist der MDR zwar bereits wichtige Schritte bei den trimedialen Organisationsformen und der digitalen Programmverbreitung gegangen, aber irgendwann muss die Rechtsgrundlage dann auch einmal diesen Realitäten folgen und angepasst werden, muss vor allem auch Türen für die Weiterentwicklung öffnen. Mit der Überarbeitung wird der Ausbau landesspezifischer und vernetzter Telemedienangebote zusätzlich zu Hörfunk und Fernsehen befördert. Das ist unabdingbar, damit der MDR die öffentliche Meinungsbildung mit regionalem Bezug auch in der digitalen Medienwelt angemessen fördern kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir BÜNDNISGRÜNE heute diesem Staatsvertrag zustimmen, so nehmen wir doch die Kritik ernst, die gerade in den letzten Wochen in der öffentlichen Diskussion von verschiedenen Seiten an die Novelle herangetragen wurde. Auch wir hätten uns eine Reihe weiterer Verbesserungen gewünscht, (Zuruf von den LINKEN: Ja!) etwa die konsequentere Stärkung der festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Stärkung der inneren Pressefreiheit über ein Redaktionsstatut, das die Mitwirkungsrechte in Programmangelegenheiten regelt. Wir wollten die Regierung künftig ganz aus dem Rundfunkrat heraushalten und die Gesamtzahl der Sitze nicht erhöhen. Auch der festgehaltene Kompromiss zur Ressourcenverteilung ist an dieser Stelle einmal kritisch zu würdigen. Die Bedenken des MDR kann ich hier gut nachvollziehen. Nach meinem Dafürhalten als Medienpolitikerin muss sich der MDR als Dreiländeranstalt gut aufstellen können, um zeitgemäße und regional ausdifferenzierte Angebote zu entwickeln, die nah dran sind an den Menschen und die diese auch etwas über sich selbst und ihre Region erfahren lassen. Die Ressourcenverteilung hat aus meiner Sicht damit eher wenig zu tun. Dieser Staatsvertrag ist aus unserer Sicht nicht perfekt, er ist aber ein guter Kompromiss und eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung des MDR. Die vereinbarten Regelungen müssen sich nun in der Praxis bewähren. Dort, wo sie das nicht tun, werden wir uns für eine weitere Anpassung des Staatsvertrags einsetzen, und zwar nicht erst wieder in 30 Jahren. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Ich bitte jetzt Dirk Panter für die SPD-Fraktion ans Rednerpult.

Alle Reden von Dr. Claudia Maicher Protokoll ↗