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Torsten Gahler

AfD 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nowak hat nicht unrecht. Es sind einige Änderungen zum Positiven getroffen worden, jedoch ist die Mitwirkung der Beteiligten sehr fragwürdig. Es hätte auch nicht so viele Beschwerden über mangelnde Beteiligung gegeben, wenn das tatsächlich erfolgt wäre und vor allem in einem zeitlichen Rahmen. Wir haben gesagt: 30 Jahre ist dieser Staatsvertrag alt, sieben Jahre das ZDF-Urteil. Da wäre es doch wohl möglich gewesen, nicht bloß innerhalb von 14 Tagen manch Beteiligten um eine Stellungnahme zu bitten. Des Weiteren ist es nicht nur so, dass der Rundfunkrat größer geworden ist, sondern auch der Verwaltungsrat wurde von sieben auf zehn Mitglieder erweitert. Das hat selbst die Mitglieder des Verwaltungsrates etwas verwundert. Die Argumentation im Verwaltungsrat war sogar: Warum macht man das? Es entstehen ja mehr Kosten, und auch die Gremienbüros haben mehr Tätigkeiten. (Andreas Nowak, CDU: Die Kontrolle wird besser!) Dass die Kontrolle besser wird, das ist auch teilweise Aufgabe des Rechnungshofes, wo die Kostenkontrolle speziell für die Tochterfirmen, wo das Geld versickert, stattfinden würde. Aber das ist ein anderes Thema. Das werden wir demnächst wieder beim Bericht des Rechnungshofpräsidenten erörtern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung. Herr Staatsminister Schenk, bitte. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mitteldeutsche Rundfunk hat den gesetzlich verankerten Auftrag, freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt zu gewährleisten. Damit werden die Bürger bei uns im Freistaat und in seinen Nachbarländern Thüringen und Sachsen-Anhalt in die Lage versetzt, sich über Ereignisse in ihrer Region, politische Entwicklungen und vieles mehr zu informieren und auf dieser Grundlage an politischen Meinungsbildungsprozessen umfassend teilzunehmen. In Zeiten, in denen Falschmeldungen und Hassreden immer mehr zunehmen, der Ton der Auseinandersetzung verletzender wird, leisten die Journalistinnen und Journalisten des MDR mit ihren Informationen regional und überregional einen wichtigen Beitrag für unser demokratisches System, für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und für unser Gemeinwesen. Im Corona-Jahr dürfte das an den täglichen Informationen, Recherchen, Hintergrundberichten und Dokumentationen deutlich geworden sein. Das spiegelt sich auch in den hohen Einschaltquoten wider, die der MDR seit Ausbruch der Pandemie vor einem Jahr gerade in seinem Informationsteil erfährt. Aber es ist nicht nur diese Information, was den MDR auszeichnet. Er bietet ein breites Spektrum auch an Unterhaltungsformaten wie den Seriendauerbrenner „In aller Freundschaft“, der schon bald sein 25-jähriges Jubiläum feiert. Innerhalb der ARD gehört der MDR – sicherlich auch aus den genannten Gründen – zu den beliebtesten Sendern. Beliebt, denn, meine Damen und Herren, gut soll der MDR auch in Zukunft sein. Die Politik kann durch die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ganz wesentlich wird dieser Rahmen durch den MDRStaatsvertrag gestaltet. Er ist allerdings seit seinem Inkrafttreten vor nunmehr fast 30 Jahren kaum verändert worden. Dazwischen lagen viele Veränderungen im Kleinen, die korrigiert, nachgezeichnet werden müssen, aber natürlich vor allem auch in den technischen Veränderungen der gesamten Medienlandschaft. Heute liegt nun ein neuer Staatsvertrag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Er baut einerseits auf Bewährtem auf, geht aber andererseits mit Blick auf den Wandel in Gesellschaft und Technik neue Wege. Er wird die rechtliche Grundlage des MDR unter anderem in folgenden Punkten modernisieren: Unsere Nachbarstaaten Polen und die Tschechische Republik werden in den Angeboten des MDR noch besser berücksichtigt – ein klares europäisches Signal. Gleichstellungsfragen sollen künftig durch interne Dienstvereinbarungen geregelt werden, die sich inhaltlich am Bundesgleichstellungsgesetz orientieren. Arbeitnehmerähnliche Personen sollen künftig durch eine ausdrücklich im Staatsvertrag erwähnte Freienvertretung repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass bei den Staatsvertragsverhandlungen davon ausgegangen wurde, dass der DGB mit drei Vertretern neben dem DBB mit ebenfalls drei Vertretern im MDR-Rundfunkrat vertreten sein wird. Der technischen Entwicklung hin zur Trimedialität von Fernsehen, Radio und Internet wird in den Regelungen des MDR-Staatsvertrags jetzt umfassend Rechnung getragen. Ein Dauerthema der letzten Jahre war die sogenannte Ressourcenverteilung zwischen den Staatsvertragsländern. Im alten Staatsvertrag sah § 29 vor, dass der Intendant im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken hat, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zugutekommen. Diese Regelung wurde nun aus Gründen des Sachzusammenhangs in § 2 übernommen. Ähnlich ist man übrigens auch bei anderen Staatsverträgen wie dem NDR-Staatsvertrag verfahren. Der Freistaat Thüringen hat diese rein numerische Hochstufung so interpretiert, als würde nun der MDR-Staatsvertrag standortpolitische Fragen zu regeln erlauben. Dieser Ansatz ist auch in diesem Hohen Haus, wie ich finde, zu Recht auf Bedenken gestoßen und findet sich im vorliegende Staatsvertrag auch nicht wieder. Stattdessen soll der MDR künftig alle drei Jahre einen Bericht darüber erstellen, wie die Beitragsgelder den drei Ländern zugutekommen. Rundfunkrat und Verwaltungsrat können hierzu Empfehlungen abgeben. Wie sie umgesetzt werden, liegt im Ermessen des MDR. Der Verwaltungsrat muss die Empfehlungen mit Zweidrittelmehrheit aussprechen und kann dies folglich nicht gegen die Stimmen von Sachsen tun. Noch einmal zur Klarstellung: Es soll nach wie vor keine spezielle Hinwirkungspflicht dahin gehend geben, dass der MDR mit seinen Standortentscheidungen Beitragsgelder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Form von Arbeitsplätzen und Produktionsaufträgen den drei Ländern zurückzahlt. Die Hinwirkungspflicht steht – das möchte ich ausdrücklich betonen – immer unter der Einschränkung „im Rahmen des Möglichen“. Was rechtlich möglich ist, bestimmen selbstverständlich die Rundfunkfreiheit sowie der Grundsatz der effizienten Beitragsverwendung. § 2 soll den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum der Intendantin also in keiner Weise einschränken. Die Formulierung „zugutekommen“ heißt laut verfassungskonformer Auslegung, der MDR soll den programmlichen Versorgungsauftrag zugunsten der Bürger in den MDR-Staatsvertragsländern erfüllen, wobei die Mittel aus dem Rundfunkbeitrag nach dem Grundsatz der effizienten Mittelverwendung, der gleichzeitig Prüfmaßstab der KEF ist, einzusetzen sind. Durch die Landesfunkhäuser in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist gewährleistet, dass die Bürger über die regionalen Ereignisse bestmöglich informiert sind. So kommen die Angebote des MDR allen Beitragszahlern in gleicher Weise zugute. Nochmals zur Klarstellung: Der künftige Bericht der Intendantin oder des Intendanten des MDR hat aus den geschilderten verfassungsrechtlichen Gründen vor allem darauf einzugehen, wie der MDR seinen Versorgungsauftrag erfüllt. Eine Standortpolitik mit Beitragsmitteln verstieße hingegen gegen das Grundgesetz. Eine aus unserer Sicht entscheidende Neuerung im vorliegenden Staatsvertrag ist die Zusammensetzung des Rundfunkrates. Das Bundesverfassungsgericht, das hier schon mehrfach zitiert wurde, hat im Jahr 2014 in seinem ZDFUrteil entschieden, dass Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit maximal einem Drittel staatsnaher Personen besetzt werden dürfen. In Vorbereitung auf den Staatsvertrag gab es eine sehr umfassende Prüfung, wer künftig alles im Rundfunkrat vertreten sein soll. Es sollten viele neue gesellschaftliche Gruppen, die unsere Gesellschaft widerspiegeln, im Rundfunkrat vertreten sein. Dennoch sollte die Arbeitsfähigkeit des Gremiums nicht durch zu viele Mitglieder beeinträchtigt werden. Der Kostenaspekt spielte schließlich auch eine Rolle. Im hier vorliegenden Staatsvertrag wurde aus meiner Sicht eine gute Lösung dieses Zielkonflikts gefunden: Manche Gruppen und Organisationen sind zwar in jeder Amtsperiode im Rundfunkrat vertreten. Die Bundesländer, welche Vertreter aus diesen Institutionen entsenden, wechseln jedoch nach ein oder zwei Amtsperioden. Durch diese Regel wird einer oft in Gremien zu beobachtenden Versteinerung entgegengewirkt. So entsenden zum Beispiel die Verbände von Menschen mit Behinderungen in der ersten Amtsperiode einen Vertreter aus Thüringen, später dann aus Sachsen und dann aus Sachsen-Anhalt. Das Ergebnis entspricht dem, was das Bundesverfassungsgericht im Blick hatte: ein Rundfunkrat, der viele Gruppierungen in unserer Gesellschaft abbildet. Nicht unerwähnt bleiben sollte schließlich, dass Sachsen künftig auch einen festen Sitz für einen Vertreter der Sorben im Rundfunkrat hat. Meine Damen und Herren! Das Ihnen heute vorliegende Gesetz setzt die Regelungen des Staatsvertrags in Landesrecht um. Im Fall der Ratifizierung durch alle Bundesländer treten die Änderungen am 1. Juni 2021 in Kraft. Es sind Änderungen, die aus Sicht der Staatsregierung gut und richtig sind. Ich will an dieser Stelle all denjenigen ganz herzlich danken, die in den vergangenen Jahren sehr intensiv an diesem Werk mitgewirkt, Kompromisse gesucht, sich für Regelungen eingesetzt und schließlich diesen Staatsvertrag mit zustande gebracht haben. Zum Abschluss darf ich Sie daher bitten: Stimmen Sie dem Gesetz zum Staatsvertrag über den MDR zu und sorgen Sie damit für eine technisch und inhaltlich gute Berichterstattung und anspruchsvolle Unterhaltung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schenk. Wenn es jetzt keinen weiteren Redebedarf gibt, dann würden wir zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk in Drucksache 7/5118, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in Drucksache 7/5842. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde Ihnen vorschlagen, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, dann wäre es schön, wenn wir so verfahren würden. – Widerspruch sehe ich nicht. Also würden wir als Allererstes über die Überschrift abstimmen. Wer gibt der Überschrift die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist der Überschrift somit zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt über Artikel 1 ab. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt über Artikel 2 ab. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 2 dementsprechend zugestimmt worden. Nun stimmen wir über den Entwurf „Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)“ in Gänze ab. Wer stimmt diesem Entwurf zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist dem Gesetz somit zugestimmt und das Gesetz beschlossen worden. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, dann würden wir dem so entsprechen. – Den Widerspruch sehe ich an der Stelle nicht. Es liegt uns außerdem ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/5897 vor. Ich würde jetzt die Fraktion DIE LINKE, und zwar Frau Kollegin Feiks, um die Einbringung bitten.

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