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Albrecht Pallas

SPD 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will die Feuerwehrrente einführen. Das ist kein sehr umfangreicher Gesetzentwurf, klingt zunächst mal einfach und logisch – aber, wie so oft, steckt der Teufel eben im Detail. Auch die SPD wollte schon einmal die Feuerwehrrente einführen: Das war vor elf Jahren. Dazu stehe ich auch, denn damals war das noch ein sehr neues Thema. Aber wir haben uns in der Zwischenzeit weiterentwickelt. Wir haben uns mit dem Thema beschäftigt und halten das inzwischen – nach Abwägung aller Effekte und Argumente – nicht mehr für sehr sinnvoll. Die wichtigsten Gründe: Eine Feuerwehrrente führt faktisch zu einer Zweiklassengesellschaft beim Ehrenamt. Wir müssen weiterhin für gute Arbeitsbedingungen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst sorgen – die Feuerwehrrente hilft dabei eben nicht. Dafür ist sie sehr teuer. Selbstverständlich – Herr Kuppi hat das sehr schön ausformuliert – freut sich jeder Kamerad, jede Kameradin darüber, wenn es solch eine Feuerwehrrente geben würde. Das ist doch gar keine Frage; das nimmt jeder gern mit. Aber Sie wissen – und Sie werden ja auch nicht müde, uns darauf hinzuweisen –, dass unsere Ressourcen als Freistaat Sachsen begrenzt sind. Und wenn ich dann die Wahl habe, ob ich in eine Feuerwehrrente investiere, die in 20 oder 30 Jahren zur Auszahlung kommt, oder in gute Arbeitsbedingungen bei den Ortswehren oder den Hilfsorganisationen, dann ist für mich klar, dass ich mich lieber um das Hier und Jetzt kümmere und dadurch die Motivation der Menschen steigere, in diese Ehrenämter zu gehen. (Zuruf von der AfD: Für zahllose Demokratie-Förderprojekte ist aber Geld da! – Weitere Zurufe von der AfD) Diese und andere Probleme haben sich im Ergebnis der Anhörung und der fachlichen Auseinandersetzungen in den Ausschüssen herauskristallisiert, und sie wurden auch durch sie nicht beseitigt. Ich will auf die wichtigsten eingehen. Problem 1: Gleichbehandlung im Ehrenamt. Warum sollen gerade Menschen, die sich ehrenamtlich in der Feuerwehr engagieren, eine Zusatzrente bekommen? Ist die Arbeit in der Feuerwehr wirklich mehr wert als in anderen Bereichen, zum Beispiel der ehrenamtlichen Palliativpflege oder im Sport oder in vielen anderen Bereichen? Dieses Problem ändern Sie nicht, indem Sie Ihren Ansatz von 5 Euro monatlicher Rente je Einsatzjahr bei der Feuerwehr auf 1 Euro gekürzt haben. Es bleibt eine Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt. Problem 2: Ihr monetärer Ansatz als vermeintliche Motivation. Die Erfahrung gerade auch aus Thüringen zeigt ja, dass dieser Ansatz einer Feuerwehrrente eben keine großen Auswirkungen auf Anmeldezahlen bei den Freiwilligen Feuererwehren hat. Wer heute 20 oder 30 Jahre alt ist, wird sich nicht für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr melden, um eine Mini-Zusatzrente in 20 oder 30 Jahren zu bekommen. Die Motivation entsteht durch ein gutes Gemeinwesen, Kameradschaft, durch Wertschätzung sowie gute Ausstattung und Arbeitsbedingungen in den Wehren, beim Katastrophenschutz oder beim PSNV, aber auch beim Ehrenamt im Allgemeinen, und darauf kommt es uns als SPD an. Als SPD beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit den Fragen, wie wir das Engagement der Feuerwehrmänner und -frauen attraktiver machen, die Ortswehren besser unterstützen können und den Kameradinnen und Kameraden die Unterstützung und Wertschätzung entgegenbringen können, die sie verdienen. Bei diesem Anspruch treffen wir uns. So ist es uns Anfang der letzten Legislaturperiode gelungen, zur Förderung der Nachwuchsarbeit beizutragen, indem wir die Jugendpauschale eingeführt haben – als Anreiz für die Kommunen, Kinder- und Jugendfeuerwehren vor Ort attraktiver zu machen. Diese Maßnahme zeigt Wirkung: In allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten verzeichnen wir Zuwachs beim Nachwuchs der Feuerwehr. Wie der Landesfeuerwehrverband jüngst mitteilte, war das sogar im ersten Corona-Jahr 2020 so, wo wir noch für alle Kommunen insgesamt eine leichte Steigerung verzeichnen konnten. 2018 haben wir mit dem Feuerwehrpaket ein ganzes Bündel von Maßnahmen umgesetzt, um damit die Kameradinnen und Kameraden vor Ort zu unterstützen. Einzelne Bausteine wurden schon genannt: die Bezahlung des Feuerwehrführerscheins, die Feuerwehrpauschale für die Gemeinden, die Jubiläumszuwendungen und auch die Erleichterung für die Beschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge. Ich nehme wahr, dass die Rückmeldung aus den Wehren da eher positiv war, auch weil die Wehren und auch die Gemeinden selbst entscheiden können, wie sie die Feuerwehrpauschale einsetzen. Das wurde als starkes Zeichen der Wertschätzung wahrgenommen. Wir haben uns auch darum gekümmert, dass keine unterschiedliche Behandlung der Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr, also den roten Organisationen mit den weißen Organisationen, stattfindet, Stichwort Helfergleichstellung. Wir haben dafür gesorgt, im ersten Schritt klarzustellen, dass es auch für die Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer Entschädigungen für Verdienstausfall gibt, damit sie tätig werden können. Wir haben uns für die Schaffung von Investitionsmitteln für die Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten eingesetzt, und wir setzen das aktuell auch fort. Wenn Sie sagen, es sei noch nichts passiert durch die Koalition, dann warten Sie einmal ein paar Tage ab. Wir werden in den Haushaltsberatungen der Ausschüsse sicher auch über dieses Thema sprechen können. In Vorbereitung ist zudem die große Novelle des Blaulichtgesetzes. Dabei können wir alle diese Fragen gern noch einmal beleuchten. Die weiteren ungelösten Probleme dieses Vorschlags möchte ich nur der Vollständigkeit halber nennen. Ihr Vorschlag ist finanziell unschlüssig und nicht gedeckt. Er ist auch rechtlich sehr ungenau, weil Sie zum Beispiel nicht klären, was Einsatzjahre eigentlich sind. Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf führt zu einer Zweiklassengesellschaft beim Ehrenamt, hat keinerlei Auswirkungen auf die Motivation, als junger Mensch in die Freiwillige Feuerwehr zu gehen. Außerdem ist der vorgeschlagene Finanzierungsweg unschlüssig, und er deckt die Kosten nicht. Die SPD-Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Jetzt könnten wir in eine zweite Rederunde einsteigen. Frage an die Fraktionen: Gibt es noch Redebedarf vonseiten der AfD, der CDU, der LINKEN, der BÜNDNISGRÜNEN oder der SPD? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Prof. Wöller, bitte schön.

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