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Albrecht Pallas

SPD 24.03.2021 Sitzungen 7/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Mit nur wenigen Klicks kann man beim Online-Glücksspiel viel Geld verspielen. Deshalb war es bisher in allen Bundesländern illegal, außer in Schleswig-Holstein. Doch der Schwarzmarkt blüht, das haben wir in den vorangegangenen Reden auch schon gehört. Glückspielsüchtige stürzen sich und ihre Familien ins Unglück. Der uns vorliegende Glücksspielstaatsvertrag soll als neues, bundesweit einheitliches Regelwerk das OnlineGlücksspiel in geregelte Bahnen lenken und so Spielerinnen und Spieler vor der Suchtfalle schützen. Es ist ein sinnvolles Vorhaben; im Ausführungsvertrag wird es aber notwendig sein, Suchtprävention und Suchtbekämpfung noch stärker in den Blick zu nehmen. Wir müssen uns mehr auf die Verlierer des Glücksspielsystems konzentrieren, und das sind nun mal die Süchtigen. Spielsucht ist eine genauso gefährliche Erkrankung wie Sucht nach anderen Stoffen. Wenn wir es als Staat akzeptieren und daran partizipieren, dass es Glücksspiel gibt, dann haben wir auch die Pflicht, für die Verlierer dieses Systems zu sorgen. Das, was wir in Sachsen und in Deutschland insgesamt brauchen, ist eine effektivere Glücksspielsuchtprävention. Spielsucht nimmt auch in Sachsen zu. Die Zahl der Süchtigen ist zwar noch relativ niedrig, aber es zeichnet sich ein steigender Trend ab. Nach den Angaben der AOK PLUS stieg in Sachsen und Thüringen die Zahl der pathologischen Spielsüchtigen je 100 000 Versicherter, die sich in stationäre oder ambulante Behandlung begeben haben, in den Jahren 2016 bis 2019 von 34 auf immerhin 39 rechnerische Menschen. Glücksspielsucht ist erst seit dem Jahr 2004 eine anerkannte Erkrankung. Sie ist offenbar noch nicht bekannt genug, und die Scham ist, wie auch bei anderen Suchterkrankungen, groß. Deshalb werden Therapien oftmals erst sehr spät in Angriff genommen. Durch den Lockdown haben sich auch die Online-GamingNutzungszeiten vor allem jüngerer Menschen deutlich erhöht. Die Suchtberatungsstelle des Advent-Wohlfahrtswerkes in Chemnitz gibt an, dass sich im letzten Jahr die Anträge für eine stationäre Therapie in Sachsen verdoppelt haben. Hier müssen wir genau hinschauen und gegebenenfalls nachsteuern. Es muss Schluss damit sein, dass die Spielsucht und deren schlimme Folgen als Kollateralschaden eines boomenden Glücksspielmarktes hingenommen werden. Aber, meine Damen und Herren, die Ministerpräsidenten haben sich im März auf diesen Staatsvertrag geeinigt, der letztendlich vorsieht, Online-Glücksspiel zu legalisieren. Auch wenn ich verstehe, dass manch einer Probleme mit diesem ordnungspolitischen Ansatz hat, kann ich dennoch nachvollziehen, was Kollegin Köditz und Valentin Lippmann als Argument gebracht haben. Es gibt durchaus die berechtigte Hoffnung, mit einer Liberalisierung eben auch diesen Bereich der Branche aus der juristischen Grauzone oder aus dem Schwarzmarkt zu holen und ihn damit bändigen zu können. Aber die Anbieter dieser Spiele sitzen nicht selten auf Malta, oder sie operieren aus anderen Staaten wie Russland und China. Das macht die Überwachung nicht gerade einfacher. Das Internet und die internationalen Zahlungsströme sind nicht leicht zu überwachen, und wir leben nun einmal im globalen Zeitalter. Wir werden also nicht alle dunklen Ecken illegalen Glückspiels im Netz ausleuchten können. Einzelstaaten kommen dabei schnell an ihre Grenzen. Deswegen liegt auch in Sachsen-Anhalt eine große Verantwortung, denn dort soll die neue Glücksspielbehörde ihren Sitz haben und bundesweit die Überwachung der neuen Spielregeln übernehmen. Ich hoffe, dass die Behörde es schafft und alles dafür tut, den Staatsvertrag so umzusetzen, dass die Menschen in unserem Land vor den Gefahren der Spielsucht bestmöglich geschützt werden und manche Spieleanbieter im Netz uns nicht mehr auf der Nase herumtanzen. Meine Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis, dass bei uns zum vorliegenden Staatsvertrag nicht nur Begeisterung herrscht; das haben wir in der Debatte auch schon von anderen Fraktionen gehört. Die Regelung ist sicher nicht optimal. Sie stellt aber gleichwohl eine deutliche Verbesserung zum gesetzlosen Zustand her, den wir bisher auf dem Markt haben. Das bundesweite, übergreifende Sperrsystem, das Einsatzlimit – obwohl noch einmal über die 1 000 Euro gesprochen werden muss –, die Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits, die Stärkung des Vollzugs und der Kontrolle durch eine zentrale Behörde in Halle sind lobenswert, und es ist wichtig, den nächsten Schritt bei der Glücksspielregulierung jetzt bundesweit zu gehen. Weitere Schritte müssen folgen. So gilt für die SPD: Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist vor dem Ausführungsgesetz, ist vor dem nächsten Glücksspielstaatsvertrag. Daher stimmt die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, wenn gewünscht. – Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte schön.

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