Martin Modschiedler
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut dem vorliegenden AfDAntrag soll der Sächsische Landtag also jetzt feststellen, dass erstens die Familie die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft ist und dass zweitens Kinder Träger von eigenen Grundrechten sind, und drittens soll kein Bedarf für eine Aufnahme spezieller Kinderrechte im Grundgesetz bestehen. Herr Dr. Keiler, da haben Sie sich sehr ausgelassen! Familie als Grundeinheit der Gesellschaft, Kinder als Träger von Grundrechten. Also sollen wir feststellen, was in Sachsen schon in der Verfassung steht. Stimmt’s? Also: Artikel 9 Sächsische Verfassung hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Inhalt. Artikel 22 Abs. 1 stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Wir sollen also jetzt beschließen, dass sich die Erde um die Sonne dreht. Das tut sie definitiv, und ich denke, dann müssen wir das auch nicht mehr beschließen. Dann zu der letzten Forderung, die Sie aufgestellt haben: Es besteht kein Bedarf für eine Aufnahme spezieller Kinderrechte im Grundgesetz. – Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass Änderungen des Grundgesetzes in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Wir haben eine eigene Verfassung, und zwar unsere Sächsische Verfassung. Es ist eine reine Grundrechtsdiskussion, die wir gerade führen, und die sollten wir in diesem Haus gar nicht führen. Wir würden nämlich der Debatte im Bundestag und im Bundesrat vorgreifen. Das wollen wir nicht, und meiner Ansicht nach brauchen wir das auch nicht. Herr Kollege, ich würde sagen, Sie haben die Rede im falschen Haus geführt. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) – Das ist eine andere Frage. Auch die stellen wir hier nicht, Herr Kollege. – Frage dazu: Was ist eigentlich bis jetzt geschehen? Im Januar hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zur Beratung auf den Weg gebracht. Damit wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt. Zum Hintergrund: Der Entwurf geht auf die Empfehlung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück, die zuletzt im Oktober 2019 tagte. Auf dieser Grundlage hat sich eine vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am 12. Januar dieses Jahres auf einen Kompromiss verständigt – im Januar, Sie haben den Februar angesprochen. Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Elternrechte beschreibt und die Familie schützt, soll durch einen neuen Absatz zu den Kinderrechten ergänzt werden – immer aufpassen: Futur. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deutlich gemacht, was der erzielte Kompromiss ist: Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar machen und zugleich die Erstverantwortung der Eltern bewahren. – So weit die Bundestagsfraktion. Die Kinder- und die Elternrechte sollen eben nicht – und das ist der Hintergrund – gegeneinander ausgespielt werden. Dann hat die Bundesregierung dem Bundesrat einen Vorschlag zur Stellungnahme übermittelt. Das Verfahren ist dem Grunde nach erst einmal angelaufen. Wie es inhaltlich ausgestaltet wird und wie letztlich die Intention und der Wortlaut auch sein werden, das steht noch in den Sternen. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Diese Diskussion sollte erst einmal der Bund führen. Wir sind gar nicht gefragt. Ich will nicht, dass man mir hier hineinredet und ich vorher, bevor ich eine Diskussion führe, schon von anderen gesagt bekomme, wie sie es meinen; denn ob aus diesem geplanten Vorhaben überhaupt irgendetwas wird, wird sich erst zeigen. Das haben Sie übrigens selbst gesagt. Welcher konkrete Wortlaut, das wissen Sie selbst nicht. Das haben Sie gesagt, Herr Keiler. Das nehme ich zur Kenntnis; es stimmt nämlich auch. Für die Grundgesetzänderung sind übrigens Zweidrittelmehrheiten, und zwar sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat, nötig, und die Oppositionsparteien im Bundestag haben sich bereits kritisch geäußert, und zwar in verschiedene Richtungen. Den einen geht der Vorstoß viel zu weit, und den anderen geht er nicht weit genug. Das ist in diesem Haus übrigens dasselbe. Deshalb sollten wir den Bundestag und den Bundesrat in ihrer ureigenen Kompetenz selbst diskutieren lassen. Dazu braucht es uns nicht und vor allem nicht, Herr Dr. Keiler, ungefragt. Wir sind dazu überhaupt nicht gefragt worden. Wir nämlich – und jetzt sind wir wieder bei unserer eigenen Kompetenz – planen dazu keine Verfassungsänderung in Sachsen. Weiter fordern Sie in Ihrem Antrag die Staatsregierung auf – Zitat –: „… dem Vorhaben, spezielle Kinderrechte in Artikel 6 Grundgesetz aufzunehmen, auf allen Ebenen – vornehmlich im Bundesrat – entschieden entgegenzutreten“. Vorhin haben Sie gesagt: Okay, ich weiß jetzt nicht, ob ich das mit dem Entgegentreten noch sagen soll. Jetzt versuche ich es einmal mit „positionieren“. Das Entgegentreten halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich; denn im Grundgesetz ist geregelt, dass nur die Landesregierung Weisungen für die Stimmabgabe beschließen kann. Die Landesregierung! Wir sind hier das Parlament. Die Landtage sind nach dem Grundgesetz dazu eigentlich gar nicht befugt. In einem Punkt sind wir uns alle einig: die Rechte von Kindern zu achten. Wir wollen sie schützen und fördern. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der müssen wir uns stellen, und der wollen wir auch gerecht werden; das ist klar. Aber die Rechte der Kinder brauchen einen entsprechenden rechtlichen Rahmen, und diesen Rahmen bilden zunächst die Bundesgesetze. Da bin ich wieder bei dem Wort: Schuster, bleib bei deinem Leisten. Das ist hier nicht unsere Aufgabe. Es ist doch in erster Linie eine rein verfassungspolitische und eben keine verfassungsrechtliche Frage, ob und wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert werden soll. Dieses Thema soll auf Bundesebene diskutiert und verhandelt werden. Wir hier in Sachsen, hier in unserem Hohen Haus, müssen das nicht, da wir unsere Verfassung in dieser Art nicht ändern wollen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Abg. Gorskih.
