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Plenarprotokoll 8/40

08.12.2022 · 464 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (46)Die Linke (45)SPD (43)AfD (33)CDU (33)FDP (15)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 40. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26 : Befragung der Landesregierung. Befragung der Landesregierung – Drucksache 8/1568 – Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/1568 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jede Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen. Bevor wir mit der Befragung beginnen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Zwischenzeitlich hat die Staatskanzlei mitgeteilt, dass das Thema Nummer 6 zuständigkeitshalber nicht von der Justizministerin, sondern von der Wissenschaftsministerin beantwortet wird. Vor diesem Hintergrund wird das Thema Nummer 6 nach dem Thema Nummer 14 aufgerufen. Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD, hat zwischenzeitlich sein Thema Nummer 1 zurückgezogen. Der Abgeordnete Daniel Peters, Fraktion der CDU, hat zwischenzeitlich sein Thema , unter der Nummer 10 in der Drucksache 8/1568 aufgeführt, zurückgezogen. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres, Bau und Digitalisierung. Ich bitte den Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Ja, schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Pegel! Die Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz, sie kommt nicht aus den Schlagzeilen. Heute mussten wir erneut in den Medien lesen, wie erneut eine schwere Gewalttat dort stattgefunden hat. Und dazu gibt es auch eine weitere Person, die mit dieser Einrichtung in Verbindung steht, der Name auch aus den Medien bekannt, Bilel Z., ein tunesischer Intensivtäter, der eine lange Akte an Straftaten bereits in unserem Land auflisten musste. Er wurde abgeschoben, die Wiedereinreise erfolgte und zuletzt jüngst die schwere Attacke dann auf dem Marienplatz, ebenfalls eine Messerattacke, die dort stattgefunden hat. Es liegen Bezüge zu Stern Buchholz allein aufgrund der verschiedenen Asylverfahren vor. Deswegen frage ich Sie, Herr Minister: Welche Polizeiberichte liegen dem Ministerium mit Bezug auf aktenkundige Vorfälle in der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz vor, die im Monat September 2022 einen direkten Bezug zu Straftaten der in der Öffentlichkeit unter dem Namen Bilel Z. bekannten Person aufweisen, und was beinhalten sie?

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Christian Pegel

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind tief in persönlichkeitsrelevanten Sachverhalten. Ich sehe mich außerstande, in einer öffentlichen Sitzung detailliert zu berichten.

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Birgit Hesse

Herr Tadsen, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Zustimmung) Bitte!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die besagte Person auch in der letzten Fragestunde bereits einmal Thema war und Sie dort ja auch ausführen konnten über den Polizeibericht, der dort aktenkundig ist, wie begründen Sie, dass Sie jetzt nicht auskunftsfähig sind, über entsprechende Polizeiberichte, die ja vorliegen müssen, hier zu berichten? (Marcel Falk, SPD: Hat er doch gesagt!)

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim letzten Mal haben wir über einen Sachverhalt berichtet, der nicht durch mich, sondern ohnehin schon presseöffentlich war (Zuruf von Horst Förster, AfD) und der damit schon die Persönlichkeitsrechte möglicherweise verletzend, aber außerhalb meines Einflussbereichs der Öffentlichkeit zugänglich gewesen ist. In diesem Falle fragen Sie mich möglicherweise nach Sachverhalten, die darüber hinausgehen, die bisher nicht medienwirksam sind und die ich dann als Vertreter einer staatlichen Behörde in die Öffentlichkeit tragen würde.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte nun Herrn Tadsen, die Frage zum Thema Nummer 3 zu stellen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Die Aufnahmekapazität des Landes in den Kommunen im Zuge der herrschenden Migrationspolitik ist ja bekanntermaßen strapaziert. Daher frage ich Sie: Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte werden derzeit nach Kenntnis des Ministeriums zur Ausweitung der Aufnahmekapazitäten in den Kommunen des Landes neu eingerichtet, neu hergerichtet, geplant oder gebaut? Welche Informationen haben Sie dazu?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mit Sicherheit nicht alle Informationen direkt vor Augen haben. Ich kann sagen, dass wir selbst als Land Erweiterungen in Stern Buchholz, unserer eigenen Erstaufnahmeeinrichtung, vorgenommen haben und auch weiterhin vornehmen, indem wir zum einen erneut Notplätze in Nebenräumlichkeiten schaffen, aber darüber hinaus in diesem Jahr zwei Gebäude weitergehend ertüchtigt haben, um sie in die Nutzung zu bringen, und auch bei einem weiteren Gebäude genau das jetzt in den kommenden Monaten tun werden. Ich kenne darüber hinaus – oder wir haben alle acht Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, zu erweitern oder neu zu errichten –, ich kenne zumindest drei Sachverhalte, die ernsthaft diskutiert werden, die bis zu mir gedrungen sind. Noch mal, das ist keine Gewähr dafür, dass nicht in den Verwaltungsebenen, in dem Fall ja in eigenen behördlichen Kontexten Kreise und Landkreise, kreisfreie Städte Weiteres erörtern. Die Stadt Schwerin hat nach meinem Kenntnisstand vorgestern im Rahmen ihrer Stadtvertretersitzung sich für eine entsprechende Erweiterung entschieden. Das zumindest habe ich der Medienlage entnommen, und das waren auch schon vorher Diskussionspunkte, die wir intern kannten Es gibt in Nordwestmecklenburg ernsthaftere Erwägungen nach meinem Kenntnisstand, eine Freifläche zu nutzen, mit einer Containeranlage zu versehen. Und wir kennen auch Diskussionen in weiteren Landkreisen, die zumindest konkreter werden. Ein Sachverhalt in Greifswald und damit Vorpommern-Greifswald lässt sich momentan noch nicht abschließen, aber auch an den Stellen sind entsprechende Erörterungen geführt. Nach meinem Kenntnisstand ist in Ludwigslust-Parchim ein Gebäudekomplex im Blick, der offenbar mal, möglicherweise vor 1990, in militärischer Nutzung gewesen ist. Vor dem Hintergrund sind nach meinem Kenntnisstand alle Landkreise und kreisfreien Städte auf dem Weg. Das sind aber die Projekte, die ich konkret selbst vor Augen habe.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Tadsen, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Zustimmung) Bitte schön!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr gerne. Herr Minister, dazu ergänzend gefragt: Wie sieht es denn aus mit Kapazitäten von der Bundesseite? Die waren ja im Rahmen von Gesprächen mit dem Bund durchaus zur Debatte stehend. Und welche Kapazitäten resultieren aus dem, was Sie gerade gesagt haben, und zusammen mit dem Bund genommenen Plätzen, die insgesamt kurzfristig entstehen können?

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Christian Pegel

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Die BImA, ich sage mal, ein Stück weit die Vermögensverwaltung des Bundes, zumindest für die meisten der Flächen, ist durch die Bundesinnenministerin und den Bundesfinanzminister beauftragt worden, alle Bereiche zu scannen, hat eine Liste von knapp unter 70 Immobilien, die aus ihrer Sicht bundesweit sofort verfügbar wären, den Ländern übergeben. Darin finden wir uns nicht wieder. Die BImA ist jetzt beauftragt, weiter zu scannen. Das scheint mir bei vermutlich mehreren 10.000 Liegenschaften ein relativ langwieriger Prozess. Wir sind deshalb unsererseits schon vor mehreren Wochen aktiv auf die Landkreise und kreisfreien Städte zugegangen und haben gebeten, umgekehrt zu schauen. Im Regelfall kennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreise ihre Beritte relativ gut, und wir haben sie gebeten, mal einzuschätzen, ob sie vermutlich in der Verwaltung der BImA liegende Immobilien haben, früher von der Bundeswehr oder NVA genutzt, vom Zoll genutzt, mag auch andere Dinge geben. Noch mal, die Beteiligten vor Ort kennen oft, wenn sie länger in der Kreisverwaltung sind, ihren Bereich unglaublich gut, sondern gebt uns eure Gedanken an die Hand, und wir gehen mit denen zur BImA und sagen, konzentriert bitte für diese 20, 30, 40 Bereiche gucken, bevor die BImA hier alle denkbaren Varianten durchscannt. Einziges Angebot der BImA, was ich kenne, war in Greifswald in einem Gewerbegebiet, was aber dem Landkreis Vorpommern-Greifswald bauordnungsrechtlich und auch offenbar von den Gesamtkonstellationen her nicht umsetzbar schien. Ein Punkt, den wir noch mit der BImA diskutieren, das ist keine Neuerschließung, sondern eine bereits genutzte Liegenschaft im Landkreis Vorpommern-Rügen. Da war aber nur ein sehr kurzfristiger Nutzungsüberlassungsvertrag geschlossen. Und der Landkreis hatte Interesse daran, das längerfristig fortzusetzen, um die dort bereits geschaffene und genutzte Kapazität behalten zu können. Da sind wir alle dann bei einer quasi Bestandsverlängerung im Gespräch, aber gleichzeitig mit der BImA in Kontakt.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte nun den Abgeordneten Daniel Peters, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 4 zu stellen.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wir erleben ja in den letzten Tagen verstärkt auch Angriffe, Attacken auf die kritische Infrastruktur, durchaus natürlich auch von unterschiedlichen Tätergruppen. Zum einen mit Blick auf die kritische Infrastruktur, was denn den Bereich der Cyberkriminalität angeht, haben wir immer wieder ja auch erleben müssen in den vergangenen Monaten, dass wir hier eine, ja, durchaus eine gewisse Gefährdung erleben müssen, und neuerdings eben auch durch eine neue Tätergruppe, die sogenannte Letzte Generation, die sich ja sozusagen herauskristallisiert hat und meint, mit ihren Aktivitäten auf den drohenden Weltuntergang aufmerksam machen zu müssen. Wir erleben bisher in Mecklenburg-Vorpommern nur vereinzelte Aktionen, aber sehen natürlich auch die Presseverlautbarungen der Aktivisten, sogenannten Aktivisten, die auch für Mecklenburg-Vorpommern durchaus Aktivitäten angekündigt haben. Und hier wäre meine Frage, ob die Landesregierung, ob die Sicherheitsbehörden hier mit einer verstärkten Sicherheitslage beziehungsweise mit verstärkten Maßnahmen versuchen, auf mögliche Aktivitäten einzuwirken beziehungsweise dem vorzubeugen.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soweit die verschiedenen Sicherheitsbehörden da Dinge vorhersehen können, versuchen sie selbstredend entweder selbst aktiv zu werden, prophylaktisch, oder aber andere Behörden vorzuwarnen. Die Aktivitäten haben sich bisher im Schwerpunkt fokussiert auf die öltransportierende Infrastruktur, möglicherweise mögen noch LNG oder Gas künftig eine größere Rolle spielen. In den Kontexten haben wir aber sehr verschiedene Gruppen im Übrigen erlebt. Gerade auch in Lubmin waren es ja verschiedenste Beteiligte, die dort vor Ort gewesen sind und Aktionen bemüht haben. In dem Moment, wo die entsprechenden Sicherheitskräfte davon Kenntnis erlangen, wird sofort reagiert. Im Übrigen sind im Regelfall ja standardisierte und von den Betreibern der kritischen Infrastruktur entwickelte Konzepte vorhanden, Sicherheitskonzepte, die mit Wachdiensten verbunden sind, mit Überwachungskameras und Ähnlichem, um eben Dinge vorhersehen oder zumindest im Moment des Geschehens erkennen zu können. Aber da, wo wir das auf uns zulaufen sehen, gehen wir damit um. Ein Beispiel ist, als das Schiff der ReGas den Hafen Lubmin, Entschuldigung, den Hafen Sassnitz anlief, dort liegt sie zurzeit. Es ist natürlich eine größere Beobachtung und Aufmerksamkeit auf so einem Anlaufen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ganz viele Beteiligte das auch mit kritischen Augen beäugen.

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Birgit Hesse

Herr Peters, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Daniel Peters CDU

Ja, sehr gern. Wie bewertet die Landesregierung, wie bewerten Sie persönlich die Diskussion um diese Letzte Generation? Sollte aus Sicht der Landesregierung hier mit härteren Maßnahmen dieser Tätergruppe begegnet werden? (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch mal: In Lubmin haben wir eher dann die Identitäre Bewegung gehabt, die zwischendurch aktiv geworden ist. Wir haben auf der anderen Seite die Letzte Generation möglicherweise – ich weiß gar nicht, ob sich alle immer bekannt haben bei den Aktivitäten auf Pumpstationen der Erdölpipeline – gehabt. Das war dann eher im Sommer und Frühsommer dieses Jahres. Ich bin bei dem Absolutismus, der den Aktionen innewohnt, und der geistigen Grundhaltung deutlich am Zweifeln. Ich habe persönlich – und das darf ich dann vielleicht auch mal als Innenminister, als Persönlichkeit da mit hineintragen – große Bedenken, ob wir in einer Demokratie klug daran tun, wenn wir überzeugt sind, dass wir verabsolutierte Positionen haben, bei denen ich auch rechtsstaatliche Vorgaben überspringen darf, die für mich dann nach meiner Selbstwahrnehmung nicht gelten, um auf solche Ziele hinzuweisen. Ich glaube aber umgekehrt, dass wir im Strafrecht ein relativ großes Besteck haben, mit dem man da an den Stellen umgehen kann. Und ich bin umgekehrt kein Freund davon, jetzt die Überschriften der kriminellen Vereinigung, der terroristischen Vereinigung herauszuholen, weil die feste Tatbestandsmerkmale haben. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist juristisch zumindest … (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist juristisch zumindest derzeit nicht naheliegend, was dort vorgetragen wird. Und ob ein Bundesgesetzgeber sich gemüßigt fühlt, weitere Tatbestände zu schaffen, da möchte ich die Diskussion abwarten wollen. Ich glaube auf jeden Fall – und weil Sie schon einen Zwischenruf äußerten, den ich leider akustisch nicht verstanden habe, ich höre auf dem rechten Ohr schwächer als auf dem linken, ohne dass das politisch ist, ganz ausdrücklich, ohne dass das politisch ist –, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit auf der Regierungsbank) ich glaube nicht, dass wir gut daran tun, wenn wir es überhöhen. Und ich bin momentan auch nicht sicher, ob die sehr fokussierte Medienwahrnehmung nicht eher den Interessenlagen entspricht, als ihnen widerspricht. Und man wird als politischer Raum nicht zwingend in die Falle tappen wollen, genau das, was dort erreicht werden soll, nämlich von großer öffentlicher Wahrnehmung zu leben, noch mal zu verstärken.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Abgeordneten Marc Reinhardt hat darum gebeten, dass seine Frage zum Thema Nummer 5 schriftlich gestellt wird. Das Gleiche gilt auch für die Frage zum Thema Nummer 7 . Insofern entlasse ich den Innenminister jetzt hier vom Rednerpult – nur vom Rednerpult – und brauche auch nicht aufzurufen den Geschäftsbereich des Finanzministers. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Petra Federau, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.

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Petra Federau AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Meyer! Vor Kurzem titelte die Presse: „MV-Wirtschaftsminister hält Rückkehr zu niedrigen Energiepreisen für unmöglich“, weil, so O-Ton: „Wir haben uns auf dem günstigen russischen Gas ausgeruht.“ Meine Frage dazu: Schließen Sie also aus, dass wir wieder preiswertes russisches Gas und Öl beziehen werden?

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Reinhard Meyer

Das schließe ich zu den Konditionen, wie es insbesondere vor dem Einmarsch der russischen Truppen auf Putins Befehl in die Ukraine geschehen ist, aus. (Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Petra Federau AfD

Ja, habe ich.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Petra Federau AfD

Im vergangenen Wirtschaftsausschuss debattierten wir über das anstehende Embargo und die Auswirkungen hier auf M-V. Da gab es eine Nachfrage seitens des Ausschussvorsitzenden, als Sie ansprachen, dass wir Verhandlungen mit Polen und Kasachstan führen, und er sprach an, dass insbesondere Kasachstan ja gute wirtschaftliche Beziehungen zu Russland pflegt, ob es da nicht sehr wahrscheinlich ist, dass wir auf Umwegen also doch russisches Öl oder Gas bekommen würden. Ihre Antwort darauf war, ich sage jetzt mal, nichtssagend. Sie haben es nicht verneint. Und in Anbetracht dieser Tatsache, dass wir also davon ausgehen müssen, dass wir auf Umwegen ja doch russisches Gas und Öl erhalten, nur jetzt aber zu einem vielfach höheren Preis, könnten Sie sich da vorstellen, im Interesse der Wirtschaft und der Bürger Gespräche mit der Bundesregierung aufzunehmen und darauf einzuwirken, dass die Sanktionen, die uns schaden, vielleicht überdacht werden?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Nein, weil wir stehen zu den Sanktionen, die die Bundesregierung ergriffen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Die Fragen zum Thema Nummer 9 und 10 wurden durch die Antragsteller zurückgezogen. Ich rufe daher auf den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Hannes Damm GRÜNE

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Das Thema Nummer 11, da möchte ich die Landesregierung fragen beziehungsweise Sie, Herr Minister, ob in der nächsten Förderperiode öffentliche Mittel aus der zweiten Säule der GAP für die AUKM auf entwässerten Moorböden gezahlt werden und, wenn ja, mit wie vielen Mitteln diese klimaschädliche Bewirtschaftung voraussichtlich subventioniert werden soll.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist uns gelungen, tatsächlich, was den Moorschutz anbetrifft, jetzt endlich eine Lösung zu finden, wie wir zu einer Vernässung der Moore kommen. Und das neue Förderprogramm ist ja über die GAP, im Übrigen die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik mit dem Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland, was im Übrigen ja durch Herrn Özdemir in Brüssel beantragt worden ist, gerade am Anfang des letzten Monats endlich bestätigt worden. Darüber freue ich mich im Übrigen sehr. Und zum ersten Mal ist es uns gelungen, für Deutschland, und da war Mecklenburg-Vorpommern federführend, dass die Vernässung von Mooren tatsächlich über das Förderprogramm der ersten und zweiten Säule dann ermöglicht wird.

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Birgit Hesse

Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, sehr gerne.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Hannes Damm GRÜNE

Herr Minister, ich habe jetzt festgestellt, dass Sie zwar natürlich zu dem grundsätzlichen Anliegen was gesagt haben, aber nicht zu meiner Frage, ob Mittel tatsächlich jetzt aus diesen AUKM beantragt werden können, wenn weiterhin eine Nutzung auf Mooren stattfindet, die klimaschädlich ist. Das bedeutet also, dass das zu Emissionen, Zersetzen dieser torfhaltigen Böden führt.

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Dr. Till Backhaus

Also Sie wissen, denke ich, doch – sehr geehrte Frau Präsidentin! –, sehr geehrter Herr Damm, Sie wissen doch, dass wir mit dem Kompetenzzentrum, insbesondere mit dem Moorzentrum der Universität Greifswald über Jahre hinweg eine Strategie entwickelt haben, wie wir Moorschutz und Nutzung für die Zukunft weiterentwickeln können. Und da sind wir federführend in der Welt. Das hat im Übrigen ja dann auch im Pariser Klimaschutzabkommen seinen Niederschlag gefunden, der Schutz der Moore, federführend aus Mecklenburg-Vorpommern. Und deswegen sage ich hier noch mal, unser Ziel ist es, bis 2040 CO -neutral zu werden, und dabei spielt die 2 Umsteuerung der Moorbewirtschaftung eine entscheidende Rolle. Und wenn Sie sich überlegen, unser Förderprogramm ermöglicht eine Förderung, den Wasserstand auf zehn Zentimeter unter Flur zu ermöglichen, sodass wir damit round about 90 Prozent der Emissionen reduzieren können, ist das ein ganz wesentlicher Beitrag, im Übrigen auch die Landwirtschaft mitzunehmen auf die Reise, nämlich dafür zu sorgen, Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser und gesunde Ernährung und neue Wertschöpfungsketten zu entwickeln und in Mecklenburg-Vorpommern aufzubauen. Und die Fördersätze können Sie sich im Internet anschauen. Die liegen tatsächlich – je nachdem, wie die Vernässung denn stattfindet, das ist eine Vernässungsstrategie –, ich betone das noch mal ausdrücklich, da können die Landwirte tatsächlich bis zu 450 Euro für die Paludi, für die nasse Landwirtschaft, an Förderung erhalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Damm, ich bitte nun die Frage zum Thema Nummer 12 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich würde den Herrn Minister bitten, diese Frage diesmal nicht ausweichend zu beantworten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich genau dieselbe Frage in der Fragestunde vor einem Monat schon mal schriftlich eingereicht hatte und um Beantwortung gebeten hatte, unter anderem vor 15 Tagen im Agrarausschuss und vor 8 Tagen im Agrarausschuss nachgefragt hatte, und jedes Mal zugesichert wurde, dass die Antwort umgehend erfolgt. Das ist bis jetzt nicht passiert. Deswegen möchte ich die Frage nun noch einmal stellen, ganz einfach im selben Wortlaut: Auf wie viel Jahre wird die Genehmigung für den Import von fossilem Gas über das Terminal der deutschen ReGas über die Behörden oder durch die Behörden des Landes befristet?

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Dr. Till Backhaus

Also ganz konkret kann ich die Antwort Ihnen geben: Wir gehen davon aus, das Genehmigungsverfahren läuft auf Hochtouren, und für mich, das habe ich auch im Übrigen an anderer Stelle gesagt, wird dieses Projekt, was die Frage, was LNG anbetrifft, auf das Jahr 2031, 31.12. beschränkt, …

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Birgit Hesse

Herr Damm, möchten Sie noch eine …

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Dr. Till Backhaus

… im Übrigen in Abstimmung auch mit der Bundesregierung.

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Birgit Hesse

Herr Damm, möchten Sie noch eine Nachfrage stellen zum Thema Nummer 12?

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Hannes Damm GRÜNE

Ich möchte den Minister nur noch mal um eine Konkretisierung bitten. Das bedeutet also, die Genehmigung für den LNG-Import, das heißt fossiles LNG, wird auf 2031 befristet werden, richtig?

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Dr. Till Backhaus

Maximal auf 31, 2031. (Horst Förster, AfD: Das kann man ja verlängern.)

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Hannes Damm GRÜNE

Jetzt möchte ich mal klatschen an der Stelle, Herr Backhaus.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich würde Sie nun bitten, die Frage zum Thema Nummer 13 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Das ist eine Frage genau zum Zeitplan des Klimaschutzgesetzes. Herr Backhaus! Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Worterteilung! Ich möchte aus dem Landtagsbeschluss der Drucksache 8/406 vom Februar dieses Jahres zitieren: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, … zur Förderung der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz und bestmöglichen Abstimmung geeigneter Maßnahmen einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern aus allen Regionen des Landes und unter Einbeziehung der relevanten gesellschaftlichen Akteure durchzuführen, dessen Ergebnisse in den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes … einfließen. Anschließend ist in einem ersten Schritt der zuständige Ausschuss durch das federführende Ministerium bis zum Ende … 2022 über die Zwischenergebnisse des Dialogprozesses zu informieren.“ Nun fand im Juni eine fabulöse Auftaktveranstaltung mit Häppchen und viel Prominenz statt. Im Herbst sollte die breite Bürgerbeteiligung starten. Diese wurde jetzt auf das Frühjahr 2023 verschoben, auf über ein Jahr nach dem zitierten Beschluss des Landtages, und das bei dem, wie Sie sagen immer wieder, für Sie auch dringlichen Thema. Und mehr noch: Zum Ende des Jahres soll bereits der Referent/-innen-Entwurf im Ministerium vorliegen. Die von den Fraktionen SPD und LINKE bisher so gern für die Ablehnung jeder klimaschutzparlamentarischen Initiative von meiner Fraktion bemühte Bürgerbeteiligung zur Ausgestaltung des Gesetzentwurfs droht so, jedweden Einfluss auf eben diesen Gesetzentwurf zu verlieren. Wie sich der weitere Prozess aufgrund der Verzögerung gestaltet, wird jedenfalls bisher nicht proaktiv kommuniziert. Und ich frage Sie daher: Wie wirkt sich die aktuelle Verzögerung auf den Gesamtzeitplan aus?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Also für unser Haus und auch für die Landesregierung hat die Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes absolute Priorität. Und im Übrigen wird natürlich auch intensiv interministeriell an dem Thema gearbeitet. Und wenn mich nicht alles täuscht, habe ich Sie auch gesehen am 30.11. in der Onlineauftaktveranstaltung für den öffentlichen Beteiligungsprozess. Das nehme ich zur Kenntnis. Und ich gehe davon aus, dass Sie auch wahrgenommen haben, dass die verschiedenen Unterarbeitsgruppen und im Übrigen auch das Verfahren, was wir in Deutschland einmalig umsetzen, was die Sektorenbewertung anbetrifft, daraus ergibt sich im Übrigen ein Stück weit die Verzögerung, weil die Sektorenbewertung Ende Februar, spätestens abschließend dann im April vorliegen wird. Und ich glaube, Sie haben auch wahrgenommen, dass wir Ihnen und der Öffentlichkeit in einem Onlineprojekt jetzt auch vorgelegt haben, wie die weiteren Schritte sind, und dass die Grundlinien für die Erarbeitung und auch, wenn man es so will, die Grundrichtung der Erarbeitung des Prozesses ja dargestellt worden ist. Und insofern ist für uns klar, diese Onlinekonferenz ist ja in verschiedene Arbeitsgruppen dann aufgegliedert worden, die natürlich auch dann an dem Prozess weiterarbeiten. Und im Übrigen, innerhalb der einzelnen Häuser – der Finanzminister hat ja gestern im Übrigen auch dazu Stellung bezogen, was die Zielrichtung der öffentlichen Verwaltung anbetrifft, und so gilt es für jedes einzelne Haus, in den einzelnen Komponenten auch an dem Komplex weiterzuarbeiten. Die Regionalkonferenzen, die wir dann im April, weil wir dann nämlich die entsprechenden Fakten und Daten vorliegen haben, die wird es im Prozess geben. Und der Onlinebeteiligungstool ist ja bereits gestartet worden, sodass permanent an diesem Prozess weitergearbeitet wird. Und im Übrigen auch die Einrichtung der Zukunftswerkstatt, die dann auch die Ergebnisse bereits im Dezember vorlegen wird, hat jetzt viermal getagt. Insofern kann ich Ihnen auch noch mal sagen, ich bin da über alles im Detail informiert. Sie haben ja auch wahrgenommen, dass ich selber an diesen Veranstaltungen ja teilnehme, und ich gehe davon aus, dass wir Ihnen ja auch gezeigt haben, mit welchen Schrittfolgen wir wann was vorlegen werden. Und 2023, ist klar, wird der Gesetzentwurf dieses Hohe Haus erreichen.

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Birgit Hesse

Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen oder Ihre nächste Frage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ich würde sehr gern noch eine Nachfrage stellen.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Hannes Damm GRÜNE

Herr Minister, Sie haben recht, ich war auch da. Nun ist es so, da wurde ja was vorgestellt, was Sie da schon erarbeitet haben in Ihrem Haus. Vielen Dank dafür ausdrücklich noch mal! Insbesondere mit Blick jetzt auf die von Ihnen zitierte Sektorenstudie wurde mir aber, und auch den anderen Teilnehmenden, erklärt, dass das CO -Budget, 2 was im Übrigen aus dieser Bürgerbeteiligung eine ganz zentrale Forderung war, die ich jedenfalls wahrgenommen habe, wo ich Sie darum bitten würde, dass Sie das aufnehmen, wurde uns so vorgestellt, dass eine Ableitung aus dem IPCC-Report und dem Paris-Abkommen erst mal so nicht vorgesehen ist, jedenfalls nicht beauftragt, und dass Ihre Ausgestaltung des CO -Budgets im 2 Prinzip einfach eine Summierung der für Sie zu erwartenden Emissionen bis 2040 – da wollen wir klimaneutral sein – sein wird. Also das heißt, wir machen im Prinzip eine Budgetrechnung nicht aufgrund meiner Monatseinnahmen, was kann ich ausgeben, sondern meiner Monatsausgaben, und errechne dann daraus, wie viel hätte ich denn gerne als Budget. Und ich würde Sie fragen, ob Sie vorhaben, an diesem Budgetansatz noch etwas zu verändern beziehungsweise diese Anregung aus der Bürgerbeteiligung auch tatsächlich aufzunehmen.

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Dr. Till Backhaus

Also ich sage mal ausdrücklich, dieser Prozess läuft – und wir wollen ein modernes und sehr weit nach vorne reichendes Klimaschutzgesetz vorlegen –, der im Übrigen zu weiten Teilen natürlich auf dieser Basis der breiten Beteiligung basiert und am Ende natürlich auch für uns, auch das ist ja gestern schon mal deutlich geworden, noch eine Art von Sanktionismus haben muss. Wenn wir es ernst nehmen mit dem Klimaschutz, ist für uns klar – und wir nehmen das sehr ernst –, bis 2040 klimaneutral zu sein, wenn es geht, sogar noch schneller. Und daran wird sich das alles orientieren. Und lassen Sie uns den Prozess in Ruhe machen, und die Anregung aus den Online- oder auch aus den Regionalkonferenzen nehme ich persönlich jedenfalls sehr, sehr ernst.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Damm, ich würde Sie bitten, jetzt die letzte Frage zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Das mache ich sehr gern. Vielen Dank, Frau Präsidentin! Da geht es um das Klimaschutzmaßnahmenkonzept M-V 2022 bis 2030. Laut der Festlegung in Paragraf 17 Absatz 12 im Haushaltsgesetz 2022/23 wird das Finanzministerium, ich zitiere, „ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sowie mit … Zustimmung des Finanzausschusses des Landtages zum Zwecke der Komplementärfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen des Bundes sowie ergänzender Klimaschutzmaßnahmen des Landes unbeschadet des Haushaltsvermerks zu Titel 1111 359.01 entsprechend dem Bedarf insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 20.000.000 Euro aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen und bestehende Titel oder neu einzurichtende Titel mit diesen Mitteln auszustatten sowie zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen auszubringen. Weitere Voraussetzung“ – das ist jetzt der relevante Teil – „für die Inanspruchnahme der Ermächtigung ist die Erarbeitung eines Klimaschutzmaßnahmenkonzepts für den Zeitraum 2022 bis 2030.“ Nun haben wir das Schreiben vom Finanzministerium am 27. September 2022 erhalten, wo genau diese Zustimmung im Finanzausschuss erreicht werden soll, jedenfalls für die ersten 15 Millionen. Und da sind insbesondere direkte und indirekte Treibhausgasminderungseffekte zu berücksichtigen für die Jahre 2022 bis 2030. Das ist die Voraussetzung – jedenfalls laut Haushaltsgesetz, das wir hier ja beschlossen haben – für die Auszahlung. Jetzt schaut man in dieses Programm rein, da gibt es zwei Maßnahmen, eine davon ist die Moorklimaschutzagentur – auf die möchte ich gleich abstellen –, das andere sind die Solar-, Dachsolar- oder Balkonsolaranlagen. Wenn man jetzt in dieses Konzept der Moorschutzagentur reinschaut, dann finde ich da Wiedervernässungskonzept 23, 24, 25, 26, 27, dann ist Schluss. Und zu den Solarzellen haben wir hier gehört, dass Sie davon ausgehen, dass das Förderprogramm sehr, sehr schnell vergriffen sein wird. Und ich möchte Sie jetzt fragen, ob Sie sozusagen für Ihr Haus das Gefühl haben, dass hier im Einverständnis mit Ihnen diese Voraussetzung erfüllt ist, dass das Klimaschutzmaßnahmenkonzept – und das soll ja auch aus meiner Sicht vollständig mehr oder weniger sein – für die Jahre 2022 bis 2030 unter der Voraussetzung, dass das Moorschutzkonzept 2027 endet und offensichtlich die Balkonfinanzierung ebenfalls früher, dann diese Voraussetzung für die Auszahlung dieser zusätzlichen Mittel auch erfüllt ist.

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Birgit Hesse

Herr Damm, ich würde Sie jetzt bitten, zum Schluss zu kommen, da Sie schon bei 2 Minuten 30 sind.

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Dr. Till Backhaus

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Also grundsätzlich noch mal, ich glaube, es macht auch Sinn, dass ich das noch mal insgesamt im Agrar- und Umwelt-, im Klimaschutzausschuss noch mal vorstelle, welche Maßnahmen wir insgesamt umsetzen. Das will ich noch mal ausdrücklich sagen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber nicht öffentlich.) Das sind zum einen 82 Millionen Euro, die im Übrigen dankenswerterweise über den EFRE über die LEKA dann auch bereitgestellt werden für tatsächlich CO - und 2 Energieeffizienzmaßnahmen. Das ist ein ganz großer Baustein. Der andere große Baustein, den habe ich Ihnen gerade angedeutet, das ist die Landwirtschaft, sie nämlich mitzunehmen für den Moorschutz und damit für klimaschützende Maßnahmen – auch da im Übrigen, um CO -Minderungspotenziale zu heben, auch zum ersten 2 Mal in dieser Förderperiode dann der EFRE mit beteiligt. Und dann bin ich bei den anderen Maßnahmen, um das auf den Punkt zu bringen, was die 20 Millionen anbetrifft. Also ich bin ja auch zunächst etwas belächelt worden – nicht durch Sie, ich sage das ausdrücklich –, was die steckerfähigen Kleinkraftanlagen anbetrifft. Und ich kann hier heute sagen, ich habe ja – auch da haben wir unsere Schularbeiten gemacht –, wir haben mittlerweile über 2.000 Anträge innerhalb von einem Monat, über 2.000 Anträge. Und es wird auch deutlich, dass insbesondere sowohl bei den Mietern – wobei wir da noch ein gewisses Problem haben, das kennen Sie, da kommen wir ja noch mal drauf in dieser Sitzungsphase –, aber auch die Privaten investieren in die Erneuerbaren und damit in Klimaschutz und letzten Endes auch in dieses Segment hinein, sodass ich davon ausgehe, dass dieses Programm sehr gut angenommen wird. Und wir werden dann in der weiteren Entwicklung auch in den Haushaltsgesprächen nach Lösungen suchen. Was die Gründung der Moorschutzagentur anbetrifft, das ist – diese Phase der Gründungsentwicklung ist abgeschlossen, die 5 Millionen, es sind ja die 10 Millionen, die in den Bereich der Kleinkraftanlagen geht, also von denen Sie über die Balkonanlagen sprechen –, die 5 Millionen sind für die Mooragentur, die im ersten Halbjahr komplett die Arbeit aufnehmen wird. Aber da hängen wir natürlich ein Stück weit auch an den Bundesmitteln – das wissen Sie –, was den Klimaschutz und die Artenvielfalt anbetrifft. Das 4-Milliarden-Programm, das ist gerade noch mal durch das BMU bestätigt worden, dass im ersten Quartal hoffentlich jetzt endgültig die Richtlinien kommen sollen und dabei insbesondere der Moorschutz eine wichtige Rolle spielen soll. Und diese 5 Millionen Euro werden wir in diesem Gesamtprozess mit dem Bundesprogramm mit integrieren.

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Birgit Hesse

Herr Damm, möchten Sie noch eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, eine kurze aber. Und zwar, Herr Backhaus, ich danke Ihnen, Sie haben es noch mal gesagt: 2.000 Anträge innerhalb von einem Monat. Die Mittel reichen nach Ihrer eigenen Schätzung so für 20.000 Anträge. Das heißt, in zehn Monaten ist das damit voraussichtlich ausgeschöpft, dann ..., ja, mehr oder weniger. Die Moorklimaschutzagentur, was Sie da eben gerade als Plan vorgelegt haben, endet 2027, die konkreten Maßnahmen, so. Jetzt ist die Auszahlungsvoraussetzung, dass Sie einen Maßnahmenplan vorlegen für 2022 bis 2030. Deswegen frage ich Sie in der Nachfrage: Mit welchen konkreten Maßnahmen rechtfertigen Sie die Auszahlung dieser zusätzlichen Mittel für die Jahre 2028/2029 und 2030?

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Dr. Till Backhaus

Also in der Mittelfristigen Finanzplanung ist das ja mit aufgenommen worden, das sage ich mal ganz klar. Wir arbeiten mit Hochdruck – im Übrigen in Kooperation mit dem Bund – an unserem Moorschutzkonzept, an der Weiterentwicklung, und dabei wird es natürlich immense, immense Mittelabflüsse hoffentlich geben in diesen Prozess hinein. Und die Hochrechnung, die wir vorliegen haben – da kann ich Ihnen eine Zahl, eine grobe Zahl schon mal nennen –: Da geht es um ein Gesamtinvestitionsvolumen in den Moorschutz hinein, um CO -neutral zu werden, 2 von um die 1,2 Milliarden Euro. Ja, und daran können Sie erkennen, dass wir mit dem Bund ein hohes Interesse dran haben, dass wir dieses Projekt umgesetzt bekommen. Und ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass Mecklenburg-Vorpommern, was die Moorschutzagentur anbetrifft, wohl auch beim Bund ausdrücklich eine positive Hausnummer schon hat, sodass wir in den Vorbereitungen dieser Maßnahmen mittlerweile voll drinstecken. Das erfolgt auch mit einem Maßnahmenpaket.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Gäste des Vereins „Ein Herz für Zwei“ aus Ludwigslust. Schön, dass Sie heute hier sind und der Befragung der Landesregierung beiwohnen! Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Katy Hoffmeister, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

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Katy Hoffmeister CDU

Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Härtefallfonds für DDR-Opfer: In den vergangenen Jahren ist viel erledigt worden, wenn es darum ging, SED-Unrecht aufzuarbeiten, Anwendungsbereiche zur Rehabilitierung sind verändert worden, Ausschlussfristen sind aufgehoben worden, sodass Entschädigungsleistungen jetzt nach wie vor ohne Fristen beantragt werden können. Die SED-Opferbeauftragte hat zuletzt im Juni auf ein besonderes Thema noch mal deutlich hingewiesen, dass es, wie Sie sagt, nicht darauf ankommen könne, „wie lange man im Knast gesessen habe“, so wörtlich, zu Unrecht oder ob man in einen Jugendwerkhof gesteckt wurde. Wir haben in den letzten Tagen auch aus der „Ostsee-Zeitung“ einen Beitrag dazu gelesen von einem, der davon ebenfalls betroffen war, aus Kühlungsborn. Deswegen bitte ich um Nachsicht, dass es mich auch ganz besonders interessiert. Und wir wissen, dass also die SED-Opferbeauftragte gefordert hat, vom Bund einen Härtefallfonds aufzulegen, damit alle Bundesländer davon auch profitieren können oder die Menschen in allen Bundesländern, die davon betroffen sind, davon profitieren können. Das lässt auf sich warten. Zwischenzeitlich haben vier Bundesländer – zuletzt auch Thüringen – einen Härtefallfonds eingerichtet auf Landesebene, und ich gehe davon aus, dass wir das auch beabsichtigen. Könnten Sie uns da über den Stand unterrichten?

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Bettina Martin

Sehr gern! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Frau Hoffmeister! Es gibt in der Tat fünf Härtefallfonds auf Landesebene in den Ländern – ich muss jetzt nachgucken – Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die in den letzten Jahren auferlegt wurden. Bei uns ist in der letzten Legislatur wohl aus dem zuständigen Justizministerium noch keine Initiative dazu erfolgt. Wir haben inzwischen, und das ist sehr zu begrüßen, auf Bundesebene in dem Ampelkoalitionsvertrag einen Passus, der wie folgt heißt: „Wir richten ergänzend einen bundesweiten Härtefallfonds für die Opfer ein und entwickeln hierfür die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiter.“ Das, und das sage ich nach Absprache mit der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, ist sehr zu begrüßen, es muss nämlich darum gehen – und Sie haben es ja gerade auch aus der „Ostsee-Zeitung“ erwähnt –, es muss um wohnortunabhängigen Zugang gehen und es muss auch um einheitliche Richtlinien gehen, einheitliche Zugangsvoraussetzungen. So, wie es im Moment geregelt ist – es gibt eben in den fünf Ländern den Härtefallfonds, der sich nur wohnortabhängig an diejenigen, die dort wohnen, wendet –, das blendet alle aus, die in den letzten 30 Jahren umgezogen sind. Das blendet aber auch alle aus, die in den anderen Bundesländern sowieso leben. Das ist ein großes Problem. Deswegen ist auch aus unserer Sicht und auch nach Absprache mit Frau Drescher sehr zu begrüßen, dass es einen einheitlichen Fonds geben soll. So ist das geplant auf Bundesebene. Wir unterstützen und begrüßen das sehr und gehen davon aus, dass das erfolgt. Dass wir einen Härtefallfonds brauchen, am besten prioritär auf Bundesebene, ist für uns völlig klar, und wir werden das beobachten, wir werden auch darauf hinweisen auf Bundesebene, dass der kommen muss. Die Gespräche laufen, und wir werden dann natürlich prüfen, wie der ausfällt und ob da noch Handlungsbedarf besteht.

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Birgit Hesse

Frau Hoffmeister, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Katy Hoffmeister CDU

Ja, natürlich. Danke schön, Frau Präsidentin! Frau Ministerin, den Zynismus habe ich wohl erkannt, nichtsdestotrotz wissen Sie auch, wann die anderen Bundesländer die Härtefallfonds eingerichtet haben. Meine Frage bezieht sich also darauf, wenn Sie in der Regel darauf warten, dass der Bund eine Leistung erbringt, aber sehen, dass alle anderen Bundesländer möglicherweise tatsächlich handeln und aktiv werden, dann gehe ich davon aus, dass auch Sie das erkennen. Und wir kennen das Thema ja aus den Hochschulen. Also ich glaube, dazu werden wir uns hier heute auch noch mal auseinandersetzen. Das Warten auf den Bund, das kann lange dauern, und alle anderen Bundesländer haben nun Handlungen offensichtlich für notwendig erachtet. Sie sicher auch, oder doch nicht?

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Bettina Martin

Es sind nicht – ich habe es schon mal gerade ausgeführt –, ... Ich darf antworten, ʼne?

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Birgit Hesse

Ja.

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Bettina Martin

… es sind nicht alle Bundesländer, die bisher gehandelt haben. Wie gesagt, das Beste wäre, wenn wir einen bundesweiten hätten. Sollte es diesen nicht geben, werden wir selbstverständlich handeln. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das heißt, Sie machen nichts.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Katy Hoffmeister, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 15 zu stellen.

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Katy Hoffmeister CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Schönen guten Morgen, Frau Ministerin! Ich glaube, uns treibt gemeinschaftlich ein besonderes Thema um, nämlich die Belastung der Kliniken und auch der Praxen mit Blick auf den RS-Virus, der insbesondere bei Kindern auftritt, nichtsdestotrotz auch bei Erwachsenen. Ich wusste nicht, ehrlich gesagt, als ich das Thema angemeldet habe, dass sich die Situation noch mal verschärfen wird, also mit Blick auf die Situation der Notwendigkeit von Verlegungen, von Absagen, von Behandlungen – also von nicht zwingend notwendigen Behandlungen –, und das natürlich gerade in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, wenn wir uns die Kinder- und Jugendmedizin ansehen, die nicht als stabil bezeichnet werden kann, insbesondere zum Beispiel auch nach der Schließung von Parchim oder der besonderen Situation in Rostock. Sehr geehrte Frau Ministerin, was nun, würde ich am liebsten fragen, welche Handlungsoptionen haben wir, um dem zu begegnen, weil wir vor allem wissen, dass der Höhepunkt möglicherweise eben noch nicht erreicht ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Helios hat heute Morgen Alarm angemeldet.)

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hoffmeister! Es treibt uns tatsächlich gemeinsam die Sorge um. Dabei möchte ich drei Dinge unterscheiden, zum einen die niedergelassenen Ärzte. Dort wird sehr viel im Moment an Patientenbesuchen abgearbeitet. Das ist wirklich eine hervorragende Arbeit, die die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte aus zweierlei Hinsicht zu leisten haben: Das eine ist das von Ihnen angesprochene RS-Virus, das in diesem Jahr eine höhere Welle als beispielsweise im letzten Jahr oder auch noch in den Jahren davor aus dem Grund hatte, dass die Kinder im letzten Jahr wenig Kontakt miteinander hatten und die schweren Fälle meistens bei den 0- bis 1-Jährigen auftreten, dieses Jahr wir aber die Situation haben, dass auch die 2- bis 3-Jährigen betroffen sind. Die Normalstationen in den Krankenhäusern sind im Moment sehr angespannt, Helios ganz besonders hier in Schwerin. Und die Maßnahmen, die jetzt schnell ergriffen werden können, sind die Maßnahmen, die wir aus der Corona-Situation heraus schon kennen. Wir haben die Cluster wieder eingerichtet, das heißt, es gibt jetzt Clustermanager: für den Bereich niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, wie kann dort zusammengearbeitet, auch mit Personal ausgeholfen werden. Und wir haben auch noch eine zweite Situation, die Grippewelle ist noch viel akuter als das RS-Virus. In dem letzten ARE-Bericht von Mittwoch geht das RS-Virus wieder herunter, die Grippewelle allerdings nicht, und deswegen ist auch viel Personal von dieser Atemwegserkrankung betroffen und fällt aus. Und deswegen sind die Cluster eine gute Möglichkeit, sich untereinander zu helfen. Auch das sogenannte Kleeblattsystem, bei dem die Bundesländer sich untereinander bei ITS-Bettenbelegungen helfen, ist wieder angesprungen. Zum Glück haben wir dort eher die helfende Rolle einnehmen können. Wir wissen aber möglicherweise nicht, ob in den nächsten Tagen wir nicht auch umgedreht mal umgekehrt von Hamburg oder Berlin unterstützt werden müssen. Also die Situation ist sehr angespannt in den Krankenhäusern, zum Glück in Mecklenburg-Vorpommern so, dass mit den Maßnahmen innerhalb der Krankenhäuser – also Verlegung von Personal, Absagen von elektiven Eingriffen – die Situation zu meistern ist und wir uns nach dem jetzigen ARE-Bericht hoffentlich schon auf der Spitze des RS-Virus befinden. Die Grippe scheint eine sehr starke Welle dieses Jahr zu werden.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Frau Hoffmeister, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Katy Hoffmeister CDU

Ja. Und zwar eigentlich geht es mir darum, Sie haben gesagt, wir haben die Cluster eingerichtet. Können Sie einmal was zur Krisenkommunikation zwischen Sozialministerium und Clusterkrankenhäusern sagen?

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Stefanie Drese

Ja, auch da bauen wir so wie bei Corona wieder auf, dass es regelmäßige Runden gibt, und wir telefonieren natürlich von der Gesundheitsabteilung aus auch die Krankenhäuser an, um uns nicht darauf zu verlassen, was in dem RKI-Bericht ankommt, weil das immer zeitlich verzögert ist.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte nun die Abgeordnete Anne Shepley, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 16 zu stellen.

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Anne Shepley GRÜNE

Ja, guten Morgen, Frau Präsidentin! Vielen Dank! Guten Morgen, Frau Ministerin! Eltern von drei oder mehr Kindern bewältigen einen anspruchsvollen Alltag, das ist uns allen bekannt. Sie leisten einen großen Beitrag zum sozialstaatlichen Generationenvertrag und wir können sie daher auch als Leistungsträger in unserer Gesellschaft bezeichnen. Gleichzeitig sind sie leider in großem Maße armutsbetroffen. Und insbesondere in den aktuellen Krisen stehen Mehrkindfamilien vor hohen Herausforderungen, Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie belasten hier in besonderem Maße. Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass jede dritte Familie mit drei oder mehr Kindern in Mecklenburg-Vorpommern armutsgefährdet ist. Ich möchte an dieser Stelle deswegen nachfragen, welche Maßnahmen zur passgenauen und bedarfsgerechten Unterstützung von Mehrkindfamilien plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode?

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Stefanie Drese

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vielen Dank für diese Nachfrage! Insgesamt ist es Anspruch der Landesregierung, alle Familien zu unterstützen. Bei den Mehrkindfamilien spielen natürlich diese Maßnahmen, wie beispielsweise beitragsfreie Kita oder Erhöhung des Kindergeldes, auch eine größere Rolle. Insgesamt ist aber die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die Erreichung von Berufs- und Schulabschlüssen, die Ausweitung von Berufswahlverhalten, die konsequente Umsetzung des Mindestlohns und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf neben der beitragsfreien Kita natürlich unser Anspruch. Und wir fördern das, beispielsweise durch die Unterstützung von Kinder- und Familienzentren, in denen auch Familien mit mehreren Kindern, aber selbstverständlich auch Alleinerziehende mit einem oder zwei Kindern genauso Unterstützung bei den sozialen Fragen und Antragstellungen bekommen wie beispielsweise Familienbildung, die wir über Familienbegegnungsstätten fördern. Die frühen Hilfen spielen eine große Rolle – eine immer wichtigere Rolle –, sowohl bei der Frage, wie kriegt man Kontakt zu den Familien als auch, wie findet Vernetzung dann statt, damit die Hilfen auch passgenau dort ankommen. Familienhebammen unterstützen wir weiterhin, in der Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit sind wir aktiv, immer mit dem Blick darauf, im Sozialraum auch zu gucken, wie wir gerade den Familien mit vielen Kindern weiterhelfen können. Die Produktionsschulen werden wir weiterhin unterstützen. Das ist vielleicht nur ein Auszug aus dem Angebot, aber natürlich sind die Länder und die Kommunen auch weiterhin unterwegs, in dieser jetzigen Krise, auf die Sie ja angesprochen haben, beispielsweise mit der Frage Kindergeld, in den Paketen, die wir jetzt schon haben, noch ganz besonders zu helfen.

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Birgit Hesse

Frau Shepley, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Zustimmung) Bitte!

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Anne Shepley GRÜNE

Ja, sehr gerne. Danke, Frau Präsidentin! Danke, Frau Ministerin! Inwiefern werden Mehrkindfamilien im Rahmen des aktuellen Energiefonds berücksichtigt und welche konkreten Hilfen und Auffangprogramme plant die Landesregierung für Großfamilien angesichts der aktuellen Preissteigerungen? Ich habe natürlich wahrgenommen, dass es – Sie haben die Möglichkeiten genannt, da waren natürlich auch viele Bundesinitiativen dabei. Vielleicht dahin gehend noch mal die Frage etwas zugespitzt: Was soll eine Mehrkindfamilie tun, die jetzt aktuell in Not geraten ist oder unter weiteren Druck gekommen ist und wo diese, ich sage jetzt mal Unterstützungsprogramme, die eigentlich immer laufen sollten, nicht mehr greifen?

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Stefanie Drese

Ja, auch dort unser Beratungsangebot über die Familienzentren in Anspruch nehmen, weil wir dort dann auch den Ansprechpartner für die Frage Härtefallfonds und Unterstützung in der Energiekrise ansiedeln werden.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Weitere Fragestellungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Hinweis. Die Fraktion der FDP hat zwischenzeitlich bekannt gegeben, dass sie ihren Antrag auf Drucksache 8/1565(neu), Tagesordnungspunkt 38, von dieser Tagesordnung absetzt. Dieser Antrag wird im Januar erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27 : Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Mecklenburg-Vorpommern zum Land der Guten Arbeit weiter entwickeln, Drucksache 8/1580. Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD Mecklenburg-Vorpommern zum Land der Guten Arbeit weiter entwickeln – Drucksache 8/1580 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

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Henning Foerster Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die rot-rote Landesregierung ist dafür angetreten, Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zum Land der guten Arbeit weiterzuentwickeln, und dass dies insbesondere in Zeiten zunehmender Konkurrenz um Arbeits- und Fachkräfte auch zwingend notwendig ist, darüber dürfte es hier im Saal an und für sich keinen Zweifel geben. Fakt ist, als Niedriglohnland mit schlechter Tarifbindung hat der Nordosten keine gute Perspektive. Und deshalb gilt es, an verschiedenen Stellschrauben zu drehen, um besser und letztlich auch konkurrenzfähiger zu werden, insbesondere im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Es gibt dafür keinen Königsweg, aber mit dem vorliegenden Antrag beschreiben wir aus der Sicht der Fraktionen von SPD und LINKE an fünf konkreten Beispielen, was aus unserer Sicht im Sinne der gewünschten Entwicklung passieren muss. Wir wissen, dass es dabei sowohl Dinge gibt, die wir als Land selbst beeinflussen können, als auch solche, die vor allem bundespolitische Weichenstellungen verlangen. Eine gute Möglichkeit, faire Löhne im Allgemeinen und Tarifverträge im Speziellen zu fördern, besteht im Rahmen der Ausgestaltung der Fördersätze für die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“. Und warum das so ist, kann man bereits im Endbericht zur Evaluation der GRW aus dem Jahr 2020 nachlesen. Dort heißt es wie folgt, und ich werde das zitieren: „Die große Herausforderung für die Wirtschaftspolitik besteht darin, operationalisierbare Indikatoren für ein mögliches Produktivitätsziel in der GRW zu definieren, die gleichzeitig Fehlanreize für die Antragsteller verhindern. Eine erste Säule zur Stärkung der betrieblichen und regionalen Produktivitätsentwicklung bildet die Beschäftigung von hochqualifizierten Arbeitskräften in den Betrieben. Die empirische Literatur liefert dabei hinreichende Evidenz dafür, dass das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter zu einer höheren Produktivität in den Betrieben führt … Neben der Qualifikation der Beschäftigten rückt damit auch eine zweite Säule in den Fokus. Diese beinhaltet Leitplanken für arbeitsmarktrelevante Aspekte, die sich aus der Berechnung der Produktivität als Output pro … Arbeitseinsatz ergibt. Die Produktivität ließe sich nämlich auch erhöhen, indem der Arbeitseinsatz reduziert wird (bzw. weniger stark wächst als der Output). Dies verdeutlicht einen möglichen Konflikt mit den arbeitsmarktrelevanten Zielen. Vor diesem Hintergrund fällt den Löhnen eine entscheidende Bedeutung zu. Das Regelwerk der GRW muss sicherstellen, dass die Produktivitätsgewinne an die Beschäftigten weitergereicht werden und nicht ein neuer Verteilungskonflikt zu den Vermögenseinkünften provoziert wird. Die Literatur thematisiert in diesem Zusammenhang bspw. die Lohnsetzungsmacht von Unternehmen … Die empirische Literatur … findet etwa für Deutschland, dass die Elastizität der Löhne geringer ist als sie es in Märkten mit perfektem Wettbewerb sein müsste. Eine Möglichkeit, diesen Fehlanreiz zu kompensieren, besteht etwa darin, die Vergabe von GRW-Mitteln künftig an die Lohnentwicklung in den geförderten Betrieben zu koppeln.“ Und genau das hat die Landesregierung mit der Neuausrichtung der Kriterien für die GRW-Wirtschaftsförderung getan. „Mit dem ‚Königskriterium Tarifbindung‘ werden tariflich gebundene Unternehmen bei der Fördermittelvergabe automatisch erheblich bessergestellt.“ Und auch „Unternehmen, die deutlich über Mindestlohn zahlen“, erhalten „in zwei Stufen eine zusätzliche Förderung. … Beide Ansätze werden die dringend notwendige Verbesserung des Entgeltniveaus merklich unterstützen. Auch die weiteren Bonuskriterien, wie Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Vereinbarkeit und Nachhaltigkeit, sind absolut zielführend.“ DGB Nord-Vize Ingo Schlüter kommt folglich zu dem Schluss, dass die Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern damit „im Vergleich mit den anderen Bundesländern am zielgenauesten auf Gute Arbeit und Tarifbindung ausgerichtet“ ist. Und dieses Lob freut uns als Koalition natürlich, aber dabei soll es natürlich nicht bleiben. Wir wollen nach dem ersten nun auch den zweiten Schritt machen und im ersten Quartal 2023 das alte Landesvergabegesetz durch ein echtes Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern ablösen. Letzteres soll Verzerrungen im Wettbewerb um Aufträge und Konzessionen der öffentlichen Hand, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, verhindern. Es wird das Ziel verfolgen, einen wirksamen Beitrag zum Schutz der betroffenen Beschäftigten zu leisten, einen unfairen Unterbietungs- und Verdrängungswettbewerb zu verhindern sowie die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren. Es soll zudem die Praxis der öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern und die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen im Bereich der öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe verbessern. Und es wird einem gerechten Interessenausgleich zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten dienen. Dahinter steht die Erkenntnis, dass letztlich nur über eine höhere Tarifbindung am Standort Mecklenburg-Vorpommern endlich ein wettbewerbsfähiges Entgeltniveau erreicht werden kann. Die Tarifbindung zu stärken, ist deshalb das von den Gewerkschaften unterstützte Anliegen der rot-roten Landesregierung, ob bei der Wirtschaftsförderung oder bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Es muss daher künftig gelten: Gutes Steuergeld nur noch für gute Arbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Nun habe ich schon viel über die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung, den sie tragenden Fraktionen und den Gewerkschaften gesprochen. Das möge man mir als Gewerkschafter an der Stelle verzeihen. Aber selbstverständlich wissen wir auch um die Erwartungen der Unternehmen und ihrer Verbände, wenn es um die Frage geht, wie wir beim Thema „Gute Arbeit“ weiterkommen können. Ein zentraler Ansatz ist es, die industrielle Basis unseres Landes zu stärken. Vor allem die Vereinigung der Unternehmensverbände um Sven Müller und Jens Matschenz hat dieses Thema in den vergangenen Jahren nach vorn getrieben. Zu Recht haben beide darauf verwiesen, dass unser Land bereits ein attraktiver Industriestandort mit ausbaufähigen Potenzialen vor allem im verarbeitenden und im produzierenden Gewerbe ist. Bei der VU, dem DGB und der Landesregierung weiß man, dass Industrie grundsätzlich für hoch qualifizierte Arbeitsplätze, ein attraktives Lohnniveau sowie innovative Produkte steht, denn der Einsatz moderner Technologien führt nicht zuletzt im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe oft auch zu guten Arbeitsbedingungen. Und man kann schon sagen, dass grundsätzlich in den vergangenen Jahren die industrielle Basis im Land gewachsen ist. Dennoch ist der Industrieanteil mit seinem hohen Wertschöpfungspotenzial noch zu niedrig, um daraus für die Zukunft eine wohlstandssichernde und nachhaltige Perspektive des Landes zu sichern. Und deshalb gilt es nun, die industriepolitische Ausrichtung unter Berücksichtigung der gestiegenen globalen Herausforderungen, insbesondere der Transformation in Sachen Digitalisierung, Dekarbonisierung und Demografie weiterzuentwickeln. Dazu kommen natürlich gestiegene Anforderungen an die Resilienz von Unternehmen aufgrund von Krisen. Das haben wir ja gerade im Zuge der Corona-Pandemie und nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges erlebt. All diese Dinge spielen im Industriepolitischen Konzept des Landes eine Rolle und müssen nun mit Leben erfüllt werden. SPD und LINKE begrüßen daher ausdrücklich, dass nach einem Jahr anhaltender Krisenbewältigung nun durch die Ernennung von Jochen Schulte zum maritimen und zum Industriebeauftragten des Landes wieder mehr Dynamik in diesem Thema entfaltet werden soll. Zu den letzten beiden Punkten: Wer gute Arbeit fördern will, muss als Land auch Beratungsangebote zu konkreten Herausforderungen unserer Zeit bereitstellen. In unserem Land arbeiten mittlerweile zahlreiche ausländische Beschäftigte, in manchen Bereichen ginge ohne sie gar nichts mehr. Das betrifft beispielsweise die ausländischen Erntehelfer in der hiesigen Landwirtschaft. CORRECT! M-V berät muttersprachlich zu arbeitsrechtlichen Kernthemen individuell und aufsuchend, aber auch im Rahmen von Infoveranstaltungen. Dabei begegnen den bewundernswert engagierten Frauen auch strafrechtlich relevante Themen wie Menschenhandel, Zwangsarbeit und verschiedenste Formen von Arbeitsausbeutung. Sie sind es, die den Kontakt zu Kontroll- und Verfolgungsbehörden herstellen, sie unterstützen bei der Erstunterbringung, sie achten auf die Einhaltung von Standards auf dem deutschen Arbeitsmarkt, sie beraten bei Fragen zur Mitbestimmung im Betrieb und helfen, die Integration von ausländischen Beschäftigten nachhaltig zu verbessern. Kurzum, auch sie tragen entscheidend zur Wahrnehmung von Mecklenburg-Vorpommern als Land der guten Arbeit bei. Dafür gebührt ihnen auch von dieser Stelle heute einmal Dank und Anerkennung dieses Hauses. Und deshalb soll die Förderung dieser wichtigen Arbeit auch von uns verstetigt werden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD oder DIE LINKE) und zwar ganz konkret zunächst, indem die im Kontext des Ukrainekrieges geschaffene zusätzliche Stelle im kommenden Jahr weiter finanziert wird. Zum letzten Thema: Ich habe es ja oft gesagt, jede gesetzliche Regelung ist letztlich nur so gut, wie sie auch kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Seit dem 01.10.2022 gilt in Deutschland eine Lohnuntergrenze von 12 Euro, allein in Mecklenburg-Vorpommern profitiert jeder dritte Beschäftigte davon. Wenn Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn nicht einhalten, müssen sie sich bei uns allerdings mangels Kontrolle kaum Sorgen um drohende Konsequenzen machen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) So wurden im ersten Halbjahr 2022 nur 748 Arbeitgeberprüfungen und damit 32 weniger als im Vergleichszeitraum 2021 durchgeführt. Bei einer Anzahl von 57.343 Betrieben im Land entspricht dies einer Quote von 1,3 Prozent. Dabei wurden 75 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, 40 Ordnungswidrigkeitsverfahren, zum Beispiel wegen nicht ordnungsgemäßer oder rechtzeitiger Zahlung des Arbeitsentgeltes, und 100 Strafverfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verhängt. Ich will an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich sagen, Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern als Wirtschaftskriminalität zu bezeichnen, denn hier wird hart arbeitenden Beschäftigten das ihnen zustehende Entgelt vorenthalten. Um die zugunsten der Beschäftigten geltenden Regelungen durchzusetzen, braucht es daher eine entsprechende Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Das ist die letzte, aber nicht weniger wichtige Forderung im Antrag von SPD- und Linksfraktion. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer.

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank für diesen Antrag, weil er genau in die richtige Richtung weist, wie wir uns Wirtschaftspolitik begleitend in den nächsten Jahren vorstellen! Und man muss sich ja auch Gedanken über sein eigenes Tun und Handeln gelegentlich machen und auch Revue passieren lassen, was man in der Vergangenheit getan hat. Ich gestehe, als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, 20 Jahre her, kann ich mich daran erinnern, wie wir nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland auf Investorenwerbung gegangen sind mit Invest in MV, und wir haben immer als Erstes damit geworben, dass in Mecklenburg-Vorpommern die günstigsten Löhne sind. Das, meine Damen und Herren, ist vorbei. Wir haben zwar im deutschen Durchschnitt immer noch die gelbe oder die rote Laterne, also die niedrigsten Löhne insgesamt, aber angesichts des ganzen Themas „Arbeits- und Fachkräftemangel“ wird es Zeit, dass wir uns anders aufstellen, und wir werben schon lange nicht mehr mit dem Thema „Günstige Löhne in Mecklenburg-Vorpommern“, sondern jedes Unternehmen, das sich bei uns ansiedeln und investieren will, fragt als Erstes, gibt es überhaupt noch genügend Arbeits- und Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern, da, wo ich mich ansiedeln möchte. Und dazu, meine Damen und Herren, gehören unmittelbar gute Löhne. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Was wir gemacht haben in der Förderpraxis der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, ich habe es im Wirtschaftsausschuss schon vorgestellt, dass wir ... (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Birgit Hesse

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Reinhard Meyer

Geht das auf Kosten meiner Zeit?

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Birgit Hesse

Ja.

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Reinhard Meyer

Dann nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sind doch Minister, Sie können doch eh überziehen! – Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich habe mir vorgenommen, fünf Minuten zu reden, (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) damit wir bei dieser Tagesordnung auch durchkommen. Danke schön! (Beifall Rainer Albrecht, SPD – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP – Torsten Koplin, DIE LINKE: Da hatten wir drum gebeten. – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) So, wir haben das im Wirtschaftsausschuss vorgestellt, es geht um ein Bonussystem, und Herr Foerster hat richtigerweise bereits darauf hingewiesen, wenn wir als Staat Geld für Förderung geben, dann wollen wir auch sehen, dass wir Tarifgebundenheit haben, dass gute Löhne gezahlt werden, dass der Abstand zum Mindestlohn entsprechend eingehalten wird. Das übrigens, meine Damen und Herren, nach dem Vorbild von Mecklenburg-Vorpommern, erleben wir gerade in der Diskussion um die Neuordnung der Gemeinschaftsaufgabe auf der Bundesebene. Nächste Woche tagt der Koordinierungsausschuss, und auch der Bund wird Vorschläge machen nach dem Vorbild dessen, was wir schon längst tun. Das zeigt also, auch da sind die Zeichen der Zeit erkannt, und ich weise ja auch darauf hin, dass der bundesweite Mindestlohn von der Bundesregierung auf 12 Euro festgesetzt worden ist. Und, meine Damen und Herren, ich glaube persönlich, es lohnt sich in heutigen Zeiten langfristig kein Wirtschaftskonzept mehr, das ausschließlich darauf basiert, nur Mindestlohn zu zahlen. Das hat keine Zukunft. Und das muss man in Unternehmen, die gut am Markt sind, auch heute gar nicht mehr erklären. Das ist kein Klassenkampf, sondern die guten Unternehmen haben heute erkannt, sie müssen gute Löhne zahlen, damit sie überhaupt noch die Fachkräfte bekommen, die sie brauchen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es auch konsequent, dass wir ein Tariftreue- und Vergabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern vorlegen mit entsprechenden Regelungen, was den Mindestlohn angeht, was die Tarifbindung angeht, was nachhaltige und regionale Wertschöpfung angeht. Das ist zurzeit in der Ressortabstimmung und wird im ersten Quartal nächsten Jahres den Weg in Richtung Landtag gehen. Darauf ist schon hingewiesen worden. Wichtig ist für uns, meine Damen und Herren, natürlich, über das Thema Industrie zu reden. Darüber könnte man eine eigene Debatte führen. Ich bin froh, dass wir mit Jochen Schulte eine Entscheidung getroffen haben zum Industriebeauftragten und zum Koordinator der maritimen Wirtschaft, weil, ich sage es ganz deutlich, wir kein Erkenntnisproblem haben – wir haben zum Beispiel im Industriekonzept gemeinsam mit den Sozialpartnern 137 Handlungsempfehlungen –, sondern jetzt geht es um die Umsetzung, und dafür ist Jochen Schulte die beste Person, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vielleicht zum Abschluss noch ganz kurz zwei/drei Bemerkungen zum Thema Fachkräfte. Wir wissen, wir sind auf Zuwanderung in Deutschland angewiesen. Die Bundesregierung hat entsprechend jetzt wiederum gehandelt und wir werden erweiterte Möglichkeiten bekommen. Das müssen wir begleiten. Wir werden deswegen auch einen Weg finden, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die IQ-Beratung auch flächendeckend im Land zu erhalten. Da sind wir gerade dabei. Und gestern im Begleitausschuss ist auch festgelegt worden, dass die Beratungsstelle CORRECT! auf jeden Fall ein Jahr weiter verlängert wird und finanziert wird. Aber wir haben natürlich eine weitere Sicht der Dinge bis zum Ende der Legislaturperiode, und darüber werden wir im nächsten Jahr reden, weil die schwächsten Personen auf dem Arbeitsmarkt sind Flüchtlinge, Zugewanderte, die sich über die Rechtssituation in Deutschland nicht auskennen, die informiert werden sollen. Und ich bin stolz darauf, dass diese Beratungsstelle CORRECT! das erste Mal vor, ich glaube, acht Jahren in Schleswig-Holstein ins Leben gerufen wurde, dass wir das hier in Mecklenburg-Vorpommern übernommen haben, und das ist der richtige Weg. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Letzte Bemerkung: Bei Bekämpfung von Schwarzarbeit und Einhaltung von Mindestlohn ist der Zoll gefordert, die Bundesregierung. Und ich sage mal ganz deutlich, das ist kein Kavaliersdelikt. Vor allem geht es mir darum, dass diejenigen, die rechtstreu sind, die sich an alle Vorschriften halten, dass die im Wettbewerb auch wirklich geschützt werden, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) und das ist eine uroriginäre Aufgabe, die dann auch das Bundesfinanzministerium entsprechend mit organisieren muss durch häufige Kontrollen. Ich finde den Antrag gut. Lassen Sie uns Mecklenburg-Vorpommern zum Land der guten Arbeit machen, damit wir wirtschaftlich vorankommen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sechs Minuten 36, 37, 38 ... Die Zeit läuft noch. (Schriftführerin Petra Federau: Ich sitze das erste Mal hier. – Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Hat er nicht fünf Minuten eingehalten?) Nee, hat er gar nicht. (Zuruf von Minister Reinhard Meyer) Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ich rede heute hier in Vertretung für unseren arbeitsmarktpolitischen Sprecher Michael Meister und habe dazu Folgendes zu sagen. Also zunächst einmal: Herrn Foerster – er ist ja selber Gewerkschafter –, dem kaufe ich das tatsächlich ab, was er hier gesagt hat und dass er hinter dem Antrag steht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir stehen auch dahinter.) Das wollte ich hier mal kundtun. Das ist sicherlich die Position der LINKEN, allerdings der SPD-Fraktion dann doch nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Ha, ha, ha!) Und warum sage ich das jetzt hier? (Torsten Renz, CDU: Da bin ich gespannt, ja.) Sie ahnen es wahrscheinlich schon, (Torsten Renz, CDU: Nee. – Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) die Überschrift müsste eigentlich lauten: Wer gute Arbeit fördern will, der muss mit gutem Beispiel vorangehen, meine Damen und Herren. Und da sind wir wieder bei Ihren Sozialverbänden, auch wenn Sie es nicht mehr hören wollen. Und jetzt werden Sie wieder sagen, die AWO zahlt doch Mindestlohn, und dann sage ich Ihnen, das ist zur Hälfte nur die Wahrheit, meine Damen und Herren, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Christine Klingohr, SPD, und Thomas Krüger, SPD) denn die AWO hat alles das, wo sie denn wenig Geld zahlen und wo sie sich nicht an Tarifverträge halten, meine Damen und Herren, (Christine Klingohr, SPD: Nein, nein!) ausgegliedert in Service-Agenturen und Service-gGmbH, (Christine Klingohr, SPD: Ja.) weil sie sich nämlich auch dann nicht daran halten wollen, Tariflöhne zu zahlen, vor allen Dingen in den Jobs, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) vor allen Dingen in den Jobs, meine Damen und Herren, wo geputzt wird, wo es um Hausmeistertätigkeiten geht et cetera. Das ist die ganze Wahrheit. (Christine Klingohr, SPD: Ihre Wahrheit!) Gehen Sie doch einfach mit gutem Beispiel voran! Oder wir betrachten einfach mal die SPD-Medienholding. (Unruhe bei Nadine Julitz, SPD, und Torsten Renz, CDU) Auch dort sind Sie im Zeitungsvertrieb et cetera tätig. Gehen Sie da mit gutem Beispiel voran! Zahlen Sie gute Tariflöhne und unterstützen Sie eben auch dort die Arbeiter, (Thomas Krüger, SPD: Tun wir!) so, wie Sie es hier eben auch tun wollen! Das wäre ehrlich, meine Damen und Herren. (Rainer Albrecht, SPD: Da, wo wir Einfluss haben, machen wir ihn auch geltend. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) So ehrlich sind Sie nicht, und ich finde, das muss hier mal gesagt werden! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Antrag an sich mit der Intention ist zu begrüßen, dass das Land hier die Vergaberichtlinien ändert, eben dann dort auch anzusetzen, aber, wie gesagt, das eigene Handeln konterkariert das von Ihnen. Die eine Frage habe ich noch: Wie geht man eigentlich mit EU-weiten Ausschreibungen um, wie will man sich denn da an die Vergaberichtlinien halten? Vielleicht kann dazu noch einer was sagen. Ich weiß nicht, ab einer gewissen Summe X muss ja ausgeschrieben werden EUweit. Was ist dann mit Tariftreue? Ich hätte dazu gerne noch eine Information von den Antragstellern hier, aber Sie haben ja noch Redezeit. Noch einen Wermutstropfen hätte ich hier. Die SVZ vom 16.03.2022 schreibt: „Erst vor kurzem habe sein Chef in neuen Revierplänen die Arbeitszeit kurzerhand verkürzt – von siebeneinhalb auf fünfeinhalb Stunden für die Reinigung mehrerer Treppenhäuser.“ Meine Damen und Herren, auch durch die Mindestlohnerhöhung wächst der Druck auf die Arbeitnehmer, indem einfach kurzerhand die Arbeitszeit verkürzt wird, man noch mehr von ihnen abverlangt, nur, um sich vermeintlich an den Mindestlohn zu halten. Auch das sollten Sie bitte im Blick haben. Das soll es von mir aus erst mal gewesen sein zum Thema. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich bin schon ein bisschen sprachlos, könnte ich so sagen. Herr Foerster, Ihr Antrag, the show must go on, es ist einfach der Gipfel der Arbeitsverweigerung. Der Wert und Gehalt und die Wirkung des Antrags sind derart gering, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass man es kaum als parlamentarische Arbeit bezeichnen kann. Und wenn ich Sie dann höre, welche Grundeinstellung in Ihnen – dass Sie das möchten, das nehme ich Ihnen durchaus ab –, aber welche Grundeinstellung Sie gegenüber der Wirtschaft haben, es ist ja von Misstrauen, von Wirtschaftsfeindlichkeit geprägt. (Henning Foerster, DIE LINKE: So ein Blödsinn! – Rainer Albrecht, SPD: Das hat er doch gar nicht gesagt!) Ja, natürlich! Da müssen Sie doch mal zuhören, was für ein Misstrauen gegenüber der Wirtschaft geprägt ist! Ich glaube, dass eine Entwicklung von Löhnen und Gehältern nur mit der Wirtschaft funktionieren kann, aber nicht gegen die Wirtschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ich will mal da im Einzelnen auf Ihre Punkte eingehen. Im Koalitionsvertrag „Aufbruch 2030 – Verantwortung für heute und morgen.“ heißt es auf Seite 20: „Die Koalitionspartner beabsichtigen …, das Landesvergabegesetz weiterzuentwickeln“ und „eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung zu stärken.“ Das ist in dem Entwurf. Es ist ein Jahr vorbei. Wir wissen, dass es kommt. Im Wirtschaftsministerium gehe ich davon aus, dass der Entwurf dafür längst auf dem Tisch liegt und auch schon auf dem Weg ist, sage ich mal. Und Sie sagen jetzt, wir sollen das machen, was wir im Koalitionsvertrag bereits vereinbart haben, und jetzt schieben wir mal den Wirtschaftsminister an, dass er das nun endlich auf die Reihe kriegt. Also ich weiß nicht, für was dieser Antrag dann gut sein soll, es sei denn, Sie misstrauen dem Wirtschaftsministerium in Gänze. (Marc Reinhardt, CDU: Das wird wohl so sein.) Eins fällt mir auf, also im Koalitionsvertrag, da sprechen Sie noch von „nachhaltigen“ Wertschöpfungsketten. Und hier sprechen Sie im Antrag nur noch von „steigenden“ Wertschöpfungsketten. Im Punkt 2 auf Seite 15 wurde auch im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Koalitionspartner zusammen mit den Kammern und den Sozialpartnern die im Rahmen des Zukunftsbündnisses erstellte Industriestrategie konsequent umsetzen werden. Und wenn man jetzt genau liest in Ihrem Antrag, entweder Sie haben aus dem Koalitionsvertrag nicht richtig abgeschrieben oder Sie haben das bewusst gemacht –jetzt unterstelle ich Ihnen mal, dass Sie gewissenhaft sind und das bewusst gemacht haben –, dass nun im Antrag von den Kammern keine Rede mehr ist, sondern nur noch von den Sozialpartnern. (Sabine Enseleit, FDP: Ja.) Also Sie schließen dort schon, in Ihrem Antrag schließen Sie schon die Wirtschaft wieder aus. Und in dem Antrag von SPD und LINKE könnte im Antrag, könnte eigentlich auch erwähnt werden, dass die umzusetzende Industriestrategie ein gemeinsames Industriepolitisches Konzept der damaligen Regierung SPD und CDU war. Frau Schwesig und Herr Glawe haben das am 14. Juni 2021 gemeinsam mit dem grundsätzlichen 10-Punkte-Plan verkündet. Und ich darf mal zitieren von diesem 14. Juni bei der Pressevorstellung die Pressemitteilung von Herrn Glawe: „Unser Ziel ist es, die heimische Industrie durch Erweiterungen und Ansiedlungen weiter zu stärken, ebenso deren Widerstandsfähigkeit gegen Krisen. Durch Forschung, Entwicklung und Innovationen gilt es die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu erhöhen, um im Ergebnis auch zu mehr zukunftsfähigen Arbeitsplätzen zu kommen. Eine Kernfrage ist auch die Fachkräftesicherung für die Industrie in den kommenden Jahren. Das Thema Nachhaltigkeit soll mehr Gewicht bekommen. Das Potential der Industriebranche, die Qualität der Produkte, das Know-how der heimischen Arbeitnehmer, aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Land können wir weiter noch bekannter machen. Wir haben die Voraussetzungen, um als Industriestandort auch über die Region hinaus wahrgenommen zu werden. Unser Land hat herausragende Standortvorteile. Es ist dank seiner geografischen Lage und ausgebauten Infrastruktur ein prädestinierter Industriestandort.“ Ich freue mich natürlich, dass Sie jetzt erkannt haben, dass dieses Industriekonzept weitergeführt werden soll, es ist aber da. Es ist da, es ist vorhanden, und es fehlt hier nicht an einer Konzeption oder dergleichen, sondern es fehlt an der, (Henning Foerster, DIE LINKE: Das hat doch keiner gefordert, da steht doch, dass es umgesetzt werden soll.) es fehlt an der Umsetzung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er sucht das Haar in der Suppe.) Und Sie schreiben es im Koalitionsvertrag, tun ein Jahr nichts, und jetzt kündigen Sie an, dass das Industriekonzept, (Henning Foerster, DIE LINKE: Wir haben ein Jahr Krisenbewältigung unter schwersten Bedingungen getätigt.) das Industriekonzept kommen soll. Das ist eine Glanzleistung, die Sie hier hinlegen, Herr Foerster, wunderbar! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: So ist es.) Das Industriekonzept benennt ungefähr, benennt zehn Aufgaben. Das können Sie alles nachlesen in diesem Industriekonzept, ich will das jetzt im Einzelnen hier nicht aufführen. Aber dass die Umsetzung schon hätte längst erfolgen müssen, (Torsten Renz, CDU: Tja!) zumindest angefangen werden müssen, zeigt ja auch die aktuelle Lage, die wir haben. Die Kernfrage der Fachkräftesicherung ist aktueller denn je. Wir warten auf das angekündigte Fachkräftesicherungskonzept, was in dem Fall hoffentlich auch mit der Wirtschaft – aber das haben Sie ja gesagt – gemacht wird. Ich warte drauf, es ist aber auch schon wieder ein Jahr vergangen und bis heute ist nichts da. Und wenn ich die Eulen da höre, dann sagen die mir, na ja, es ist vorgesehen, vielleicht nächstes Jahr im Oktober, dass es dann kommt. Wie lange wollen wir denn warten? Die Wirtschaft, immer noch von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen, sieht sich von der Bundes- und Landesregierung in der Energiekrise im Stich gelassen. Der Standortvorteil Mecklenburg-Vorpommern verblasst angesichts der im Bundesvergleich hohen Netzentgelte, und wir haben immer noch hohe unbesetzte Ausbildungsstätten. Die Industriestrategie muss also nicht nur weiter mit Leben gefüllt werden, sondern es muss einfach nur umgesetzt werden. Und zudem ist es fatal – und deswegen nehme ich das ernst, was Sie da reinschreiben –, dass Sie, wenn Sie die Kammern nicht mehr erwähnen, dass Sie sie bewusst ausschließen und ohne die Kammern, ohne die Wirtschaft dieses Industriekonzept scheinbar umsetzen wollen. Ich glaube, es ist ein Fauxpas, nicht den Diskurs mit den Vertretern der Industrie und des Handels zu suchen, so zumindest hier in dem Antrag. Ich glaube nicht, dass der Herr Meyer so denkt, aber Ihr Antrag sagt das aus. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Dass diese Menschen von der Politik schon lange nicht mehr einbezogen werden, zeigt gerade der Brief am 9. September, ein Forderungspapier der Industrie- und Handelskammer. Ein Forderungspapier schreibt man ja immer nur dann, wenn man sich nicht mitgenommen fühlt, wenn man ein Defizit verspürt. Und das ist ein Beweis dafür. (Henning Foerster, DIE LINKE: Da gingen viele Forderungspapiere an Herrn Glawe, kann ich mich erinnern.) Als erster wichtiger Schritt sind die Vertreter der Kammern wieder in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie wollen nur den Fokus darauf lenken.) die Entscheidungen können nicht aus dem Elfenbeinturm heraus getroffen werden. Punkt 3: Da musste ich jetzt gerade ein bisschen schmunzeln, also unterm Strich machen Sie hier einen Antrag, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) machen Sie einen Antrag, damit eine ukrainische Mitarbeiterin ein Jahr weiterbeschäftigt werden soll. Wir haben Flüchtlinge, ukrainische Flüchtlinge, wir haben Winter, es werden wahrscheinlich noch mehr kommen, und Sie kommen auf die Idee, dass diese Mitarbeiterin ein Jahr lang weiterbeschäftigt werden soll. Wow, eine Glanzleistung! (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Jetzt haben wir gerade noch gehört, dass Herr Meyer gesagt hat, es ist uns gelungen oder es ist gelungen, dass das schon erledigt ist. Also jetzt weiß ich nicht, wann das gelungen ist, aber zum Zeitpunkt, wo Sie den Antrag geschrieben haben, wird das wohl schon so gewesen sein. Also was schreiben Sie denn hier in den Antrag, wenn das schon längst erledigt ist?! Das ist doch kein Inhalt hier! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und zum Punkt 4, die Personalausstattung beim Zoll: Also auch in Ihrer Einbringung, Sie strotzen ja nur so von Misstrauen und grundsätzlichem Generalverdacht gegen jedes Unternehmen hier im Land. (Rainer Albrecht, SPD: Hat er auch nicht gesagt.) Das ist unglaublich! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist Ihre Fehlinterpretation.) Das Hauptzollamt Stralsund beschäftigte 2021 etwa 180 Personen im operativen Einsatz. Im ersten Halbjahr 2022 wurden im Nordosten 748 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Sie haben da mit unterschiedlichen Zahlen hantiert. Ich weiß gar nicht, was jetzt da, was da noch, wo Sie Ihre Zahlenquellen hernehmen. 1,3 Prozent, haben Sie gesagt, (Henning Foerster, DIE LINKE: Alles Antworten der Bundesregierung.) der 57.000 Betriebe im Land – na ja, allein die IHKs haben ja schon 85.000 Betriebe. Also ich weiß nicht, was Sie da dann aufschreiben. So, aber entscheidend ist, dass dabei 75 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet worden sind. Und Sie vermuten aufgrund dieser Zahlen, da ist Potenzial drin, die Unternehmer sind grundsätzlich schlecht, die bescheißen den Staat (Rainer Albrecht, SPD: Das hat er auch nicht gesagt, dass die schlecht sind!) und deswegen müssen wir da noch mehr reinmachen. Es gibt, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Reden Sie doch nicht immer die Unternehmerschaft so schlecht!) es gibt keine, es gibt keine Datenerhebungen darüber, wie viele Verfahren wirklich zu einer Strafe geführt haben und wie viele Ermittlungsverfahren wieder eingestellt wurden. Aber Sie haben die Weisheit, eben zu dieser Schlussfolgerung zu kommen. Arbeitgeberprüfungen wegen dem Verdacht auf Verstöße gegen den Mindestlohn sind nicht in allen Betrieben im Land geboten. Bei korrekter Betrachtung gibt es zahlreiche Wirtschaftszweige, in denen eine Kontrolle über die Einhaltung des Mindestlohns überhaupt nicht infrage kommt. Also so generell diesen Antrag so zu formulieren, das funktioniert nicht. Und der Antrag lässt außerdem außer Acht, dass im Land Personalnot in nahezu allen Bereichen und auch im betroffenen Niedriglohnsektor herrscht. Allein dadurch bedingt ist der Konkurrenzdruck der Arbeitgeber höher denn je, und Unternehmen sind darauf angewiesen, ihr Personal zu halten und angemessen zu vergüten. Ich meine, der Antrag, das sind politische Vorgaben ohne Einbezug der Wirtschaft oder gegen die Wirtschaft. Sie sehen die Wirtschaft, die Unternehmen als reine Mittel zum Zweck. Sie dürfen sehr gerne Arbeitsplätze schaffen und so weiter, den Rest wollen Sie diktieren. So funktioniert kein freies Unternehmertum, so verlieren wir die Wettbewerbsfähigkeit im Land, und diesem dirigistischen Vorgehen von Ihnen fehlt eines, also Sie wollen dirigistisch vorgehen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung!) aber eines fehlt, und das unterstelle ich bei Ihnen grundsätzlich, die mangelnde Wertschätzung gegenüber unserer Wirtschaft und unseren Unternehmen und die Stellung, die die Wirtschaft in unserer Gesellschaft hier hat. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Boshafte Unterstellung! Überhaupt nicht, überhaupt nicht!) Diese missachten Sie, sie sind für Sie reine Mittel, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) reine Mittel zum Zweck. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Boshafte Unterstellung!) Und zum Schluss will ich sagen, weil die Zeit jetzt auch um ist, der Antrag, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) der Antrag, der hier auf dem Papier steht, der ist das Papier nicht im geringsten wert. (Rainer Albrecht, SPD: Ui!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zurufe von Henning Foerster, DIE LINKE, und Torsten Koplin, DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Winter. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Tief im Klassenkampfgraben! – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und René Domke, FDP)

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Vorbereitung auf diese Rede heute kam mir eine Frage in den Sinn, eine Frage, die wurde mir selbst gestellt. Und zwar war ich heute vor einer Woche in dem bekannten Politpodcast „7 Tage, 7 Nächte“ zu Gast. Dort fragte mich der Host, Frédéric Schwilden, ob die China-Begeisterung bestimmter Intellektueller in Deutschland, ob ich diese nachvollziehen könne. Ich sage ganz klar, als Demokrat fällt es mir grundsätzlich schwer, Autokratien und Diktaturen etwas Positives abzugewinnen, und der Preis des rücksichtslosen Wachstums im Reich der Mitte geht zweifelsohne auf Kosten der Humanität und Ökologie, und zwar in horrenden Größenordnungen. Dennoch hat mich vor mehr als zehn Jahren ein mehrwöchiger Studienaufenthalt in Shanghai durchaus positiv beeindruckt, denn der Aufbruch der chinesischen Volkswirtschaft wurde von den Menschen vor allem auch mit Fortschrittsglauben, Offenheit und Adaptionsfähigkeit begleitet. In Deutschland und Europa scheinen wir in diesen Punkten einiges verlernt zu haben. Während in China bei Neuem gefragt wird, wie können wir uns das zunutze machen, scheint mir bei uns oft die Frage, wenn Neuerungen auf den Plan treten, bedroht mich das oder meinen Wohlstand. Zweifelsohne hat das auch etwas mit der Phase und mit dem Niveau der ökonomischen Entwicklung zu tun, in dem wir uns hier in Europa im Unterschied zu den Schwellenländern befinden, aber es finden auch gesellschaftliche Erfahrungen Widerklang. Und dieser Widerklang bei uns in Ostdeutschland ist ganz klar, als der Aufbruch Ostdeutschland in das wiedervereinigte Deutschland von vielen Menschen zunächst einmal geprägt war von einer herben Enttäuschung. Das Gras war meistens grüner auf der anderen Seite, und zwar auf der anderen Seite der Elbe. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja bald legal. – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Die von Helmut Kohl versprochenen blühenden Landschaften weckten enorme Erwartungen. (Torsten Renz, CDU: Oi, oi, oi! Oi, oi, oi!) Die Befreiung von Diktatur und Mangelwirtschaft erzeugte Aufbruchsstimmung. (Beate Schlupp, CDU: Da müssen Sie sich mal die alten Bilder angucken!) Dem Rausch, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dem Rausch der Wiedervereinigung folgte alsbald der Kater des Strukturbruchs in den neuen Bundesländern. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Die SPD war ja sowieso gegen die Wiedervereinigung.) Arbeitslosigkeit und Abwanderung waren die Folge, die etwa 15 Jahre, in einigen Landesteilen auch länger, (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus – Heiterkeit bei Minister Reinhard Meyer) das ökonomische Klima in Mecklenburg-Vorpommern prägten. Die Wirtschaftsförderung hatte dabei vor allem eine Richtung: Arbeitsplätze in möglichst großer Zahl in das Land holen, und zwar mit großzügigen Ansiedlungsunterstützungen und Investitionshilfen. Der Minister hat hierzu ja ausgeführt und auch, sage ich mal, einige selbstkritische Worte, so würde ich es nennen, gefunden. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Aber das ist klar, heute lässt sich das im Rückspiegel so einfach bewerten, denn es war damals dennoch eine richtige Politik, ...

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Birgit Hesse

Herr Winter, …

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Christian Winter SPD

… um die Basis, …

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Birgit Hesse

… gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Christian Winter SPD

Lassen Sie mich kurz ausreden! ... um die Basis für Prosperität in diesem Land zu schaffen. So, und jetzt horche ich gerne der Zwischenfrage von Herrn Renz. Bitte! (Zuruf von Harry Glawe, CDU)

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Torsten Renz CDU

Danke, Frau Präsidentin! Danke, Herr Kollege! Sie haben eben ausgeführt, dass der Minister seine eigene Zeit von vor 20 Jahren als Staatssekretär kritisch dargestellt hat. Das habe ich so nicht erkannt. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Hat er auch gar nicht gesagt.) Deswegen meine Frage dazu: Die Niedriglohnpolitik vor 20 Jahren in Begleitung, ich glaube, Minister Ebnet, Staatssekretär Meyer, Regierungsfraktion SPD, war das aus Ihrer Sicht ein politischer Fehler zur damaligen Zeit oder muss man es möglicherweise so betrachten, dass vor 20 Jahren andere Zeiten waren? (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Also dazu würde mich Ihre Meinung noch mal interessieren. (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE)

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Christian Winter SPD

Während Sie aufgestanden sind, ist Ihnen wahrscheinlich entgangen, dass ich ja schon eingeräumt habe, dass sich das im Rückspiegel so sagen lässt, und so hat es ja der Minister auch eingeordnet. Unter den damaligen Maßstäben – und so werde ich gleich weiter ausführen – war es die richtige Politik und hat überhaupt erst mal die Grundlage geschaffen, dass die Ansiedlungen, die jetzt hier sind, ja auch die Grundlage von Prosperität sind.

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Birgit Hesse

Herr Winter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage ...

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Christian Winter SPD

Bitte!

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Birgit Hesse

… von Herrn Renz?

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Torsten Renz CDU

Jetzt bin ich doch etwas irritiert. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Sie sagten, der Staatssekretär hat das kritisch dargestellt, jetzt haben Sie eine andere Schlussfolgerung gezogen, deswegen noch mal auf den Punkt gebracht: Die Niedriglohnpolitik vor 20 Jahren unter Führung der SPD im Bereich der Wirtschaft war also ein politischer Fehler?

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Christian Winter SPD

Nein, es war kein politischer Fehler. (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Birgit Hesse

Einen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: So, jetzt ist es aber gut, ʼne?!) einen Moment bitte, Herr Renz!

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Christian Winter SPD

Sie haben meinen ersten Ausführungen nicht zugehört.

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Birgit Hesse

Herr Renz! Herr Winter, Herr Renz hat eine Frage gestellt, die ist gerade durch Herrn Winter, so habe ich es verstanden, beantwortet werden. Jetzt könnte Herr Renz noch eine weitere Zwischenfrage stellen. Sie können hier aber kein Zwiegespräch führen.

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Christian Winter SPD

Genau. (Julian Barlen, SPD: Jetzt ist es aber auch mal gut! – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau.) Deswegen, ich würde jetzt gerne weiter ausführen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist sonst aus dem Zusammenhang hier.) Und dann können Sie ja noch mal das Instrument der Kurzintervention nutzen, wenn Sie das kommentieren möchten. Anschließend an die Fragen, die ich ja hier gerade auch bekommen habe, möchte ich gerne weiter fortführen, dass natürlich das, die Ansiedlungen, die auch geschehen sind, überhaupt erst mal die Grundlage für die Prosperität waren, die Prosperität, in der immerhin von 1991 an in den folgenden 25 Jahren das nominale Bruttoinlandsprodukt sich mehr als verdreifachte. Aber die Enttäuschung, individuelle Erfahrungen von Existenzangst und Verlust, insbesondere in den 90er-Jahren, wiegen jedoch schwer, denn die materielle Lebensgrundlage und Sicherheit sind Grundvoraussetzungen für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen. Vertrauensaufbau ist langwierig und erfordert Kontinuität, denn anders als im Bevormundungsregime sind repräsentative Demokratien auf Vertrauen im Sinne gesellschaftlicher Stabilität und Nachhaltigkeit angewiesen. Daher ist es elementar für unseren Zusammenhalt, dass die wirtschaftspolitischen Instrumente in diesem Sinne nun optimiert werden und endlich qualitative Förderkriterien in den Vordergrund rücken. Neben einem Bonus für Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen unseres Landes gibt es Pluspunkte in der Landesförderung für Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit. Die Anwendung und Betonung qualitativer Standortkriterien ist Wesenszug progressiver Wirtschaftspolitik. Wirtschaftspolitisch ist besonders auch der Innovationsbonus hervorzuheben, der nun eingeführt wird. Des Weiteren kann mit einer Tarifbindung und überdurchschnittlich hohen Löhnen ein Unternehmen einen Förderbonus von jeweils bis zu fünf Prozent zusätzlich erreichen. Das angesprochene Tariftreuegesetz, das wir mit diesem Antrag fordern, das wird natürlich auf – wie es angesprochen wurde – Herausforderungen treffen, Herausforderungen, die in der EU-weiten Ausschreibung zum Beispiel, die beantwortet werden müssen, und deswegen ist es ja auch kein unkomplexes Gesetz. Deswegen haben wir ja hier nicht schon einen Gesetzentwurf vorliegen, sondern das will genau ausgearbeitet werden. In anderen Bundesländern wurden entsprechende Gesetzesentwürfe ja schon kassiert, und das soll in Mecklenburg-Vorpommern natürlich nicht passieren, denn starke Löhne und Arbeitsbedingungen werden so zum Königskriterium der Wirtschaftsförderung Mecklenburg-Vorpommerns. Der Antrag, der dient dazu, diesem entscheidenden Thema, einem der wichtigsten für mich in dieser Legislatur, hier in der Vertretung der Menschen des Landes, hier im Landtag die richtige politische Bühne zu geben. Und das finde ich schon bemerkenswert, dass Sie das so kritisch anmerken, Herr Waldmüller, dass wir das Thema hier heute ganz vorne mit aufrufen, da, wo es hingehört, und dass Sie es so diskreditieren. Aber ich denke, das spricht Bände darüber, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) ich denke, das spricht Bände darüber, welche Aufmerksamkeit die CDU dem Thema „Gute Arbeit“ widmet und es würdigt. Genau, gar nicht. (Henning Foerster, DIE LINKE: Da hat sie nichts mit am Hut, das wissen wir doch.) Vertrauen generieren, das heißt aber auch, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Deswegen braucht es handlungsfähige und gut ausgestattete Instrumente zur Durchsetzung dieser Bedingungen, wie hohen Arbeitsschutz und ordentliche Bezahlungsstandards, (Beifall Philipp da Cunha, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) sowie zur Verhinderung von Schwarzarbeit. Dafür steht das Projekt CORRECT!, denn es richtet sich besonders an Beschäftigte mit anderen Staatsangehörigkeiten, die überproportional von Ausnutzung und Ausbeutung am Arbeitsplatz betroffen sind. Und zu den bisherigen Missständen: Ich möchte ja gar nicht verneinen, dass es bisher nicht optimal gelaufen ist, und ich stehe hier vorne als Mitglied der SPD und auch als Mitglied einer Gewerkschaft. Mitglied der AWO bin ich bisher noch nicht, (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Das wird aber Zeit.) von daher kann ich dazu auch keine Stellung nehmen. Aber klar ist doch, dass wir jetzt auch die Instrumente ausstatten, nachschärfen, gegen Missstände, die es in verschiedenen Bereichen, auch bei den freien Wohlfahrtsverbänden, die es dort gibt. Und zum anderen ist es natürlich auch so, dass das Industriekonzept, was ja gemeinsam 2021 aufgestellt wurde, sich mitten in der Umsetzung befindet. Und, Herr Waldmüller, Sie verfolgen ja auch die Nachrichtenlage (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) und sehen, dass sowohl die Koalitionsfraktionen, aber insbesondere auch die Landesregierung andauernd im Austausch mit den Kammern ist. Und ich finde es, also vielleicht haben Sie ja auch etwas, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Lesen Sie doch Ihren eigenen Antrag!) ja, nicht so eine lange Konzentrationsdauer, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) aber der Energiegipfel, der ist ja nun noch nicht so lange her, (Henning Foerster, DIE LINKE: Er hat auch nichts anderes gefunden.) und da haben auch die Vertretungen der Kammern, hat auch die Vertretung der Kammer mit am Tisch gesessen. Der Energiegipfel ist auch schon ein bisschen her, im August. Und die Dinge, die dort besprochen wurden, die haben wir umgesetzt. Da haben wir – Sie waren ja auch dabei –, wir haben gestern hier auch noch diskutiert, als die anderen Kolleginnen und Kollegen in ihrem verdienten Feierabend waren, da haben wir hier noch gearbeitet an der Umsetzung des Energiefonds, eben um die Härten für die Wirtschaft abzumildern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wenn Sie sich hier hinstellen und behaupten, wir würden nichts tun, dann, Herr Waldmüller, grenzt das bei Ihnen an Arbeitsverweigerung und Sturheit. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: In Ihrem Antrag steht nur nichts.) In freien Gewerbeflächen und grüner Energie liegt ungeheures Wachstumspotenzial. Der Fach- und Arbeitskräftemangel, verschärft durch die demografische Entwicklung, hingegen ist die größte Gefahr für Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb deutscher und europäischer Wirtschaftsstandorte. Die Lösung dieses Problems muss primär bei den Löhnen ansetzen. Mecklenburg-Vorpommern hat hier zum einen oft die rote Laterne oder manchmal auch die gelbe, wie der Minister meinte, bei den Arbeitsentgeltstatistiken. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Zum anderen zeigt eine jüngste Erhebung, dass zu niedriger Lohn nach wie vor mit klarem Abstand bei den meisten Befragten der Grund für Unzufriedenheit am Arbeitsplatz ist und das erste Kriterium für einen Arbeitsplatzwechsel darstellt. Zur Wahrheit gehört aber auch – und das ist, ja, die wirtschaftliche Seite der Argumentation –, zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir mit mehr Arbeitsplätzen jenseits der üblichen Dienstleistungsbranchen, also vor allem im industriellen Bereich, aber auch mit mehr Innovation im Land die Produktivität unserer Arbeit und unserer Wirtschaft erhöhen müssen. Und damit setzen wir ebenfalls die richtige Grundlage dafür, weil für dieses Mehr an Produktivität braucht es mehr qualifizierte Arbeit, und die wird, genau, muss gut und stark bezahlt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Lernen wir aus der Vergangenheit, machen wir es besser als in anderen Staaten, indem wir auf qualitatives Wachstum setzen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) um die Menschen an der ökonomischen Prosperität angemessen teilhaben zu lassen, um im Einklang mit unserer Natur zu leben und gesellschaftliche Nachhaltigkeit zu praktizieren! Am Ende geht es nicht nur um Fortschrittsglauben und um Offenheit, um eine Aufbruchsstimmung, wie sie vielleicht in den Schwellenländern da ist, sondern es geht um erfüllte Erwartungen und um eine starke materielle Lebensgrundlage, denn diese nährt das Vertrauen in die Gesellschaft und in den Staat, in den Zusammenhalt. Solches Vertrauen – auch dafür gibt es empirische Nachweise in internationalen Studien –, dieses Vertrauen erzeugt Glück und Wohlstand. Daher stärken wir Arbeitnehmende, aber eben auch Unternehmen, die faire Bedingungen gewährleisten. Das Rückgrat der Wirtschaft ist nämlich dort am stabilsten, Herr Waldmüller, wo Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber durch ihr Zusammenwirken starke Bande bilden. Wir werden uns daher weiter für starke Tarifparteien und mehr Mitbestimmung in den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bis hin zur Wirtschaftsdemokratie einsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Und einen gesetzlichen Mindestlohn.) Und natürlich zählen auch die Unternehmen und die Wirtschaft zu den Sozialpartnern. So stellt die MV-Koalition nicht nur die Stabilität unserer Demokratie auf eine noch festere Basis, sondern gibt den Menschen im Land den Glauben an ein besseres Morgen.

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Birgit Hesse

Herr Winter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schult?

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Christian Winter SPD

Nein. M-V, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch aus den Gewerkschaften, die hier im Raum sind, die uns auch zuhören und zusehen, M-V verdient nicht nur den Titel „Land zum Leben“, sondern auch den Titel „Land zum Arbeiten“. Und daher fordere ich Sie alle hier auf, (Torsten Renz, CDU: Wir haben die rote Laterne!) stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention vor. Bitte, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Winter, ich hörte den Begriff eben „Wirtschaftsdemokratie“, da kann ich jetzt noch nicht so viel mit anfangen. Vielleicht können Sie das mal ganz kurz erläutern, den höre ich von Ihnen oder allgemein jetzt zum ersten Mal. Aber Sie werden mir wahrscheinlich da Näheres erläutern können.

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Christian Winter SPD

Da können Sie gerne …

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Birgit Hesse

Herr Winter, möchten Sie erwidern auf die Kurzintervention? Bitte!

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Christian Winter SPD

Entschuldigung, Frau Präsidentin, für das Ins-Wort-Fallen! Ja, ich erwidere sehr gerne: Letztendlich ist Wirtschaftsdemokratie ein Konzept, das können Sie auch in der wirtschaftswissenschaftlichen Fachliteratur nachlesen. Da gibt es natürlich verschiedene Stärkegrade der Implementierung. Das reicht von wirklich starker Mitbestimmung. Letztendlich geht es darum, dass die Beschäftigten noch stärker auch in unternehmenspolitischen Entscheidungen beteiligt werden. (Sandy van Baal, FDP: Können!) Und in einigen Konzepten geht das auch dahin, da arbeiten zum Beispiel auch viele Startups mit mittlerweile, dass die Beschäftigten auch, ja, Eigentümerinnen und Eigentümer des Unternehmens sind. Wie gesagt, da gibt es unterschiedliche Stärkegrade der Implementierung, aber ich sage mal, in der Formvollendung ist dort auch vorgesehen, dass die Beschäftigten auch Anteilseigner bis hin zu alleinigen Eigentümerinnen und Eigentümer des Unternehmens sind. (René Domke, FDP: Aber sie tragen dann auch unternehmerisches Risiko.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Bevor ich den nächsten oder die Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Regionalen Schule Grimmen. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass es sich hier um einen Rückenwindantrag handelt, der die Festlegungen Ihres Koalitionsvertrages mit einer gehörigen Wucht in die Landesregierung trägt, darüber brauchen wir nicht zu streiten, und insoweit stimme ich Ihnen noch zu, Herr Waldmüller. Das haben wir ja aber nun öfter. Der Koalitionsvertrag kann ja nicht lautlos umgesetzt werden, sondern er braucht hier aus dem Plenum immer wieder auch noch mal Unterstützung. (René Domke, FDP: Die einen sagen so, die anderen so.) Ich glaube aber tatsächlich, dass es auch darum geht, oder ich würde meine Rede damit beginnen, mir zuerst mal den Status quo im Land anzusehen, also wo stehen wir in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hinkt der Verdienst von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den östlichen Bundesländern immer noch denen im Westen hinterher. Einer kürzlich erschienenen Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung zufolge liegt der Abstand insgesamt bei 13,7 Prozent. Und hier sind erklärende Faktoren wie das Geschlecht, die unterschiedliche Berufserfahrung oder die Größe des Betriebes bereits herausgerechnet. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass die Gehaltslücke bei Vollzeitbeschäftigung bis zu 1.000 Euro im Monat betragen kann. Das ist leider immer noch die Realität, meine Damen und Herren. Einer der wesentlichen Erklärungsfaktoren für den Unterschied ist die geringe Tarifbindung ostdeutscher Betriebe. Und, Herr Waldmüller, das ist doch genau eine gemeinsame vertragliche Verhandlung, ein Tarifvertrag. Insofern sind die Unternehmen ja nicht außen vor, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) wenn es darum geht, für bessere Löhne und Gehälter einzutreten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Fakt ist, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) und Fakt ist auch, Arbeitnehmer/-innen verdienen in der Regel deutlich weniger, wenn die Arbeitgeber/-in nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Während Ende der 90er-Jahre in Mecklenburg-Vorpommern noch 70 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden waren, ist die Tarifbindung der Beschäftigten seit damals deutlich gesunken. So lag die Tarifbindung der Beschäftigten in Ostdeutschland 2021 nur noch bei rund 45 Prozent, verglichen mit Westdeutschland bei 54 Prozent. In bestimmten Branchen, etwa im Einzelhandel, gelten in Ostdeutschland nur noch für rund 20 Prozent der Beschäftigten überhaupt Tarifverträge. Positiv ist hieran nur, dass sich die Tarifbindung seit einigen Jahren halbwegs stabilisiert hat, also nicht noch weiter zurückgeht. Der vorliegende Antrag ist daher grundsätzlich richtig und ausdrücklich zu begrüßen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sollten alles Mögliche dafür tun, dass die Menschen im Land endlich anständige Löhne erhalten für ihre Arbeit. Ein erster Schritt dafür war die Erhöhung des Mindestlohns, die von der Ampel auf Bundesebene beschlossen wurde. Seit dem 1. Oktober beträgt die Lohnuntergrenze für den Stundenlohn 12 Euro. Berechnungen zeigen, dass gerade in den ostdeutschen Landkreisen sehr viele Arbeitnehmer/-innen von der Erhöhung des Mindestlohnes profitiert haben. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern und zeigt ganz deutlich, wie gering das Lohnniveau bei uns im Land ist. Insofern war die Erhöhung des Mindestlohns absolut richtig und längst überfällig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da zu befürchten ist, dass einige Arbeitgeber/-innen nach wie vor versuchen werden, den Mindestlohn zu umgehen, ist die Forderung nach einer besseren Personalausstattung beim Zoll zu begrüßen. Auch die weitere und kontinuierliche Unterstützung von CORRECT! M-V unterstützen wir ausdrücklich. So können Verstöße gegen den Mindestlohn besser aufgedeckt werden und die hart arbeitenden Menschen werden nicht um den ihnen zustehenden Lohn geprellt. Gebraucht wird aber auch eine bessere Tarifbindung bei den Beschäftigten im Land. Eine Maßnahme der Landesregierung, dieses Ziel bei den Beschäftigten und damit Lohnniveau im Land auf lange Sicht zu erhöhen, besteht in der neu ausgerichteten Wirtschaftsförderung des Landes, wonach Unternehmen, die deutlich über Mindestlohn zahlen und tarifgebunden sind, in den Genuss einer höheren Fördersumme kommen. Ob es durch so gesetzte Anreize gelingt, mittel- und langfristig bessere Löhne zu erreichen, ist wünschenswert, bleibt aber abzuwarten. Eine weitere Stellschraube ist das Landesvergabegesetz, zu dem sich im Koalitionsvertrag der rot-roten Koalition eine längere Passage findet und dessen Weiterentwicklung mit diesem Antrag augenscheinlich vorangetrieben wird. Das finden wir gut. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen verstärkt daran zu knüpfen, ob die Unternehmen faire Löhne beziehungsweise nach Tarifvertrag zahlen, ist auch aus unserer Sicht ein sinnvolles Vorgehen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir unterstützen, dass bei der öffentlichen Vergabe nur noch die Unternehmen zum Zug kommen sollen, die tarifgebunden sind oder tarifgleiche Löhne zahlen. Auf diese Weise wird die Tarifbindung im Land gestärkt und mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten gute und faire Löhne. Es ist lobenswert, wenn das Land mit gutem Vorbild vorangeht und die Tarifflucht von Unternehmen nicht mehr belohnt. So trägt M-V außerdem dazu bei, die dringend nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West voranzubringen. Wir stimmen dem Antrag daher zu, das kann ich an dieser Stelle schon verraten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie aber das Landesvergaberecht schon neu aufrollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten Sie nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Konkret sollten neben sozialen Aspekten unbedingt auch nachhaltigkeits- und umweltbezogene Kriterien verankert werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dagmar Kaselitz, SPD – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich ja auch dazu einiges vorgenommen. Auf Seite 20 ist ab Zeile 511 zum Beispiel zu lesen, dass das Vergaberecht modernisiert werden soll und, ich zitiere, „eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung zu stärken“ ist. Ab Zeile 516 heißt es wörtlich: „Darüber hinaus soll die regionale und lokale Leistungserbringung bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden.“ Und weiter: „Die Koalitionspartner beabsichtigen daher, einen Nachhaltigkeitsfaktor bei der Vergabe einzuführen, um so unter anderem die Transportwege möglichst kurz und die damit verbundenen Emissionen möglichst gering zu halten.“ Das sind doch gute Vorhaben, und wir nehmen Sie hier beim Wort und freuen uns, wenn das Vergaberecht des Landes entsprechend modernisiert wird. Auch das Vorhaben, künftig mehr auf Qualität zu achten und das wirtschaftlichste anstatt das billigste Angebot zu wählen, ist aus unserer Sicht ein großer Fortschritt. „Billig kauft zweimal“ ist ein geflügelter Spruch, und da ist was dran. Deshalb ist das günstigste Angebot nicht immer das beste. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Krüger, SPD) Nur die Anschaffungskosten als Maßstab zu nehmen und Folgekosten zu ignorieren, kann das Land auf Dauer teurer zu stehen kommen. Langlebige Produkte sind hier deutlich schonender für die öffentlichen Haushalte. Bei der Vergabe auf gute Arbeitsbedingungen, Regionalität, ökologische Aspekte und Lebenszykluskosten zu achten, zahlt sich am Ende definitiv für alle Beteiligten aus. Deswegen von unserer Seite Unterstützung für den Antrag, verbunden mit der eindringlichen Aufforderung an LINKE und SPD, ihren Koalitionsvertrag an dieser Stelle ernst zu nehmen und wie vereinbart auch umzusetzen. Die Zukunft unseres Landes sind nachhaltige Wirtschaftsstrukturen mit gut bezahlten Arbeitsplätzen. Das bringt uns voran. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir uns in der letzten Sitzung bereits mit einem wenig konkreten Antrag der Fraktion DIE LINKE und der SPD auseinandersetzen durften, geht es diese Woche direkt in die Verlängerung. Dieses Mal wollen Sie „Mecklenburg-Vorpommern zum Land der Guten Arbeit weiterentwickeln“, für das, wie wir beim DGB nachlesen können, nur gutes Steuergeld verwendet werden soll, indem Unternehmen mit Tarifbindung oder bei Einhaltung von Umweltauflagen eine Förderung erhalten. Und wieder stimmen Sie damit implizit Ihren Abgesang auf Mecklenburg-Vorpommern als das Land mit der offenbar dann aktuell schlechten Arbeit und seinem vermeintlichen Lohnkeller an. In einem Land, in dem man gut leben kann, müsse sich die gute Arbeit erst entwickeln, so Ihr Fazit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Zu Recht stellen Sie zu Beginn Ihres Antrages fest, dass es 30 Jahre nach der deutschen Einheit noch nicht gelungen ist, die Lohnlücke zu schließen. Zur Wahrheit gehört aber auch, es ist Ihnen nicht gelungen. Und es wird Ihnen auch nicht gelingen, wenn Sie, wie so oft, erneut unser Land schlechtreden. Damit kommen die Investoren, auf die Sie indirekt in Ihrer Industriestrategie abheben, schon dreimal nicht hierher, um hier zu investieren, denn Kapital ist ein scheues Reh, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und wenn Sie es denn einmal angelockt hätten, ist es auch schnell wieder weg. Beispiele dafür gibt es gerade hier im Land genug. Doch wie konkret Sie dieses Kapital anlocken wollen, dazu finden wir in Ihrer Strategie und auch in Ihrem Antrag nichts. Mit den Sozialpartnern wollen Sie die Strategie umsetzen. Okay. Aber wo finden Sie denn die Unternehmen für Ihre Strategie? Denn Ihre Strategie steht und fällt mit den Unternehmen, die Sie überzeugen können, hier zu investieren. Die Belohnung für das Einhalten von Tarifverträgen und Umweltauflagen ist erst einmal hauptsächlich für Sie ein überzeugendes Argument, gerade für größere Unternehmen ist das sowieso eine Selbstverständlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und da bedarf es noch ein paar mehr Argumente, damit Investoren sich hier ansiedeln. Da kann man nur hoffen, dass diese potenziellen Investoren unsere Landtagsdebatten nicht mitverfolgen, so oft, wie hier die Worte „Reichensteuer“, „Steuererhöhungen“ und „Enteignungen“ fallen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Darüber sollten Sie auch mal nachdenken. Jedenfalls scheint diese Strategie noch nicht erfolgreich zu sein bei dem, was wir hören, welche Unternehmen wegziehen beziehungsweise welche sich hier gar nicht erst ansiedeln, siehe Intel. Intel ist übrigens ein sehr gutes Beispiel für einen durchaus berechtigten Punkt in Ihrer Industriestrategie, nämlich Punkt 6 „Innovationsfähigkeit und technologische Wettbewerbsfähigkeit stärken“. Dieser Punkt ist ein entscheidender, wenn es um die Ansiedlung von Unternehmen geht. Doch statt dieses hohe Wertschöpfungspotenzial auszuschöpfen, kürzen Sie aktuell bei den Hochschulen und damit in der Forschung, und das, obwohl es noch nie so wichtig war, in die Köpfe in unserem Land zu investieren. Stattdessen konzentrieren Sie sich in Ihrem Antrag auf das Landesvergabegesetz. Mich wundert an dieser Stelle nicht, dass im Koalitionsvertrag „Verwaltung“ in Kapitel 1 vor „Wirtschaft“ in Kapitel 2 behandelt wird. Das ist symptomatisch für diese Landesregierung und nimmt damit auch schon die Erfolgsaussichten der Industriestrategie vorweg. Warum noch mehr Bürokratie, die hauptsächlich den vielen kleinen Unternehmen in unserem Land schadet, die sich keine eigene Rechts- oder Verwaltungsabteilung leisten können, um die ganzen bürokratischen Vorgaben zu erfüllen, die Sie vorgeben? Eines Ihrer Ziele dürfte es auch sein, die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder zu erhöhen. (Thomas Krüger, SPD: Zu Recht!) Mit gerade einmal 44 Prozent ist die Tarifbindung im Land übersichtlich. Nur 29 Prozent der Beschäftigten im Land haben einen Tarifvertrag und einen Betriebsrat. Die Zahlen gehen seit Jahren zurück, auch im Westen, der ja immer zum Vergleich herangezogen wird. Aber ist das nicht so, dass der Markt doch die ehrlichste Form der Demokratie ist? (Heiterkeit und Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Wenn die Menschen eine Dienstleistung nicht mehr wollen, bezahlen sie auch nichts dafür. Also sollten sich die Gewerkschaften einmal selbst hinterfragen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, ja, ja.) warum die Menschen nicht mehr bei ihnen Mitglied sein möchten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Schließlich braucht es gute Argumente, wenn jemand ein Prozent seines Bruttomonatsverdienstes an die Gewerkschaft überweisen soll. Aber vielleicht wollen Sie ja gerade deshalb die mobile Beratungsstelle CORRECT!, die unter derselben Adresse wie der DGB firmiert, weiter fördern, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so?! Das habe ich noch nicht gewusst.) was in Ihrem Antrag ganz beiläufig und unvermittelt am Schluss erwähnt wird. Laut einer Kleinen Anfrage, die Herr Foerster 2021 noch als Opposition gestellt hat, geht hervor, dass CORRECT! im November 2019 seine Beratungsleistungen aufgenommen hat. Dabei geht es vor allem um ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten und die Aufklärung über deren Rechte, also hauptsächlich Saisonarbeitskräfte. Sechs Beschäftigte habe ich auf der Seite gezählt. In der Zeit von Beginn bis zum Datum der Anfrage, also in circa anderthalb Jahren, wurden 44 Beratungsgespräche durchgeführt. 2,2 Millionen Euro sind für dieses Projekt angesetzt. Sie können jetzt selbst einmal ausrechnen, was eine Beratungsstunde hier kostet. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Während wir nun schon wieder seit Wochen über die längst überfällige, bessere Ausstattung der Behörde für die Aufarbeitung des SED-Unrechts streiten, wo die Zahl der Anfragen in nur einem Jahr bei über 600 liegt und von vier Personen bestritten wird, sprechen wir hier von 44 Beratungsgesprächen in anderthalb Jahren. Das überzeugt mich nicht, ein Projekt wie CORRECT! zu verlängern beziehungsweise mit zusätzlichen Stellen auszustatten, wie Sie es beabsichtigen. Kommen Sie doch bitte in der nächsten Plenarwoche mal mit einem Antrag zur Wirtschaft und zum Arbeitsmarkt, der das Land wirklich voran- und eine wirkliche Verbesserung bringt! Dann wäre auch unsere Unterstützung sicher. Diesen Antrag werden wir ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Mir liegt zu Ihrem Redebeitrag noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Winter vor.

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Enseleit! Ein Kommentar auf jeden Fall zu dem, was Sie dort sagen: Sie haben gesagt, es ist uns nicht gelungen, hier eine Dynamik in die Lohnentwicklung zu bekommen, sodass in Mecklenburg-Vorpommern bessere Löhne gezahlt werden. Alle fünf ostdeutschen Bundesländer teilen sich, wechseln sich ab mit der roten Laterne, und es gibt hier einen eklatanten Unterschied und … (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Doch, das betrifft auch Sachsen! Wie gesagt, die letzten fünf Plätze sind unter den fünf neuen Bundesländern aufgeteilt, und da haben ja bekanntermaßen mitunter, seit der Wiedervereinigung, durchgängig auch andere Parteien das politische Zepter geführt. Ich möchte noch ergänzen – das haben Sie so ein bisschen außer Acht gelassen –, dass natürlich bei der Wirtschaftsförderung auch Familienfreundlichkeit und eben der Innovationsbonus maßgeblich mitgefördert werden. Das ist zusätzlich auch ganz zentral. Und wir haben ja hier anscheinend immer ein bisschen unterschiedliche Wahrnehmungen. Ich stimme Ihnen zu, dass ich die Worte „Enteignung“, „Steuererhöhung“ und „Reichensteuer“ tatsächlich oft in Debatten hier vernehme im Landtag, allerdings kommen diese Worte meistens aus den Fraktionen CDU, FDP und AfD und nicht von uns. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP – Petra Federau, AfD: Das ist ja wohl ein Witz?!)

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Birgit Hesse

Frau Enseleit, möchten Sie erwidern? (Petra Federau, AfD: Weil wir darauf aufmerksam machen.)

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Sabine Enseleit FDP

Ja, also zu dem letzten Punkt möchte ich erwidern: Nein, das kommt aus den Reihen da drüben. Ich weiß nicht, da haben wir offensichtlich eine unterschiedliche Wahrnehmung oder Sie hören auf einem Ohr anders als auf dem anderen, wie Ihr Minister. Und ja, was soll ich dazu sagen? Also Sie geben ja selbst zu, und Ihr Minister hat es ja auch zugegeben, dass die Niedriglohnstrategie, die Sie zu Beginn geführt haben, nicht erfolgreich war, und deswegen freuen wir uns jetzt auf das, was Sie jetzt umsetzen, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) um das zu verändern. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ich denke, Sie lehnen das ab?! Das wiederspricht sich.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE Herr Foerster.

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Henning Foerster Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst vielen Dank für die angeregte Debatte zu unserem Antrag! Wie Sie, Herr Waldmüller, dazu kommen, dass ich wirtschaftsfeindlich wäre, wenn ich hier die Umsetzung des Industriepolitischen Konzeptes fordere oder beispielsweise die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Regularien, das bleibt Ihr Geheimnis. Das war wieder nichts weiter als schwarze Ideologie aus der Mottenkiste. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Und weil Sie ja bei allem versucht haben, an den Dingen rumzumäkeln, die ich hier vorgetragen habe, noch ein kurzer Hinweis zu statistischen Daten: Es ist ein Unterschied, ob man über Betriebe, Betriebsstätten oder Betriebsstellen redet. So viel noch zu der Statistik. (Der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und ich lasse keine …

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Birgit Hesse

Herr Foerster, …

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Henning Foerster Die Linke

… Zwischenfragen …

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Birgit Hesse

… gestatten Sie …

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Henning Foerster Die Linke

… zu.

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Birgit Hesse

… eine Zwischenfrage?

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Henning Foerster Die Linke

Nein! In Richtung von Herrn de Jesus Fernandes: Sie hatten die Frage gestellt, wie verhält sich das mit Tariftreue bei Ausschreibungen, insbesondere auf der europäischen Ebene. Da möchte ich Ihnen entgegnen, Tariftreueklauseln sind unionsrechtlich zulässig. Die EU-Vergaberichtlinie hat die Spielräume zugunsten sozialer Kriterien, also auch Löhne, erweitert, und die revidierte EU-Entsenderichtlinie eröffnet auch neue Spielräume für die Anwendung von Tarifverträgen. Ich hoffe, damit Ihre Frage im Kern beantwortet zu haben. Grundsätzlich liegt es ja in der Natur der Sache, dass die Meinungen … (Auf den Handys ertönt anlässlich des bundesweiten Warntages ein Warnsignal. – allgemeine Unruhe – Beifall Thomas Würdisch, SPD – Julian Barlen, SPD: Ah! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sandy van Baal, FDP: Alarm! – Julian Barlen, SPD: In meinem Handy ist nichts angekommen.)

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) ich bitte, Ruhe zu bewahren. Das ist der angekündigte Alarm (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) beziehungsweise Warntag. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Lassen Sie uns die Sitzung für eine Minute unterbrechen, (Ministerin Stefanie Drese: Wie kriegt man das aus?) bis die Warnungen vorbei sind und Herr Foerster dann fortfahren kann. Unterbrechung: 10:59 Uhr __________ Wiederbeginn: 11:01 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, sich wieder auf den Plätzen einzufinden. Ich gehe davon aus, dass jetzt alle Handys ihre Warnungen abgegeben haben, fast abgegeben haben. (Minister Christian Pegel: Kann zwei/drei Minuten dauern.) Da der Geräuschpegel jetzt aber relativ gering ist, schlage ich vor, dass wir die Sitzung fortsetzen. Und ich habe gerade eben noch die Information von dem Innenminister erhalten, dass in circa einer Stunde dann die Entwarnung gegeben wird, also dass es dann passieren kann, dass unsere Handys auch wieder den entsprechenden Alarm abgeben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Philipp da Cunha, SPD) Herr Foerster, wenn Sie einverstanden sind und es Sie nicht stört, dass ab und zu jetzt noch mal ein Piepton ist, dann würde ich, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) würde ich vorschlagen, dass wir mit der Sitzung fortfahren. Herr Foerster, Sie haben das Wort.

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Henning Foerster Die Linke

Na ja, der NDR kann ja dann vielleicht berichten, dass zu dem Tagesordnungspunkt hier reichlich Alarm geherrscht hat im Plenarsaal. (allgemeine Heiterkeit – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Ann Christin von Allwörden, CDU) Also, Warntag hat funktioniert, dann kehr ich noch mal zurück. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Es liegt in der Natur der Sache, dass die Meinungen darüber, ob und gegebenenfalls wie man Mecklenburg-Vorpommern zu einem Land der guten Arbeit weiterentwickeln soll, auseinandergehen. Für die Koalitionsfraktionen möchte ich daher als letzter Redner in der Debatte noch einmal deutlich machen, was gute Arbeit aus unserer Sicht eigentlich bedeutet. Wir teilen das gemeinsame Verständnis, dass unter guter Arbeit Arbeitsbedingungen verstanden werden, die von den Beschäftigten als entwicklungsförderlich und belastungsarm beschrieben werden. Und dazu gehört zuvorderst natürlich auch ein Einkommen, das als angemessen und leistungsgerecht empfunden wird. Und weil wir das genauso sehen, haben wir uns im Koalitionsvertrag ja auch auf diverse Stellschrauben verständigt, die bewegt werden müssen, wenn wir diesem Ziel näherkommen wollen. Und ich glaube, dass wir uns bei allen Unterschieden in den Sichtweisen auf das Thema oder die Themen dieses Antrages sicher einig darüber sind, dass es hier nicht eine einzelne Maßnahme gibt, die uns dabei hilft, nicht mehr der Lohnkeller der Republik zu sein. Und die im Antrag beschriebenen fünf Handlungsoptionen sind folglich auch keine abschließende Aufzählung. Sie zeigen aber sehr deutlich die unterschiedlichen Notwendigkeiten, auch wenn wir uns diesbezüglich besser aufstellen wollen als in der Vergangenheit. Es klang bei vielen Rednern an, nach unserer festen Überzeugung spielen Tarifverträge dabei eine zentrale Rolle. Sie alle wissen, dass sich der Fachkräftebedarf in unserem Land aufgrund des deutlichen Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in den kommenden Jahren erheblich zuspitzen wird. Und im Wettbewerb um die klügsten Köpfe werden untertarifliche Entgelte künftig ein Wettbewerbsnachteil sein. Das sei hier an der Stelle auch einmal ganz deutlich, insbesondere in Richtung der FDP, gesagt. Das Bestreben, die Tarifbindung wieder zu erhöhen, ist ja eben keine linke Fiktion, sondern eine knallharte Notwendigkeit, denn der Ruf des Niedriglohnlandes ist inzwischen ein klarer Standortnachteil. Wer mehr über den Zusammenhang zwischen geringer Tarifbindung, schwierigen Arbeitsbedingungen und Fachkräftemangel erfahren möchte, dem lege ich den Tarifreport des DGB Nord ans Herz. Fakt ist, für die Beschäftigten lohnt es sich allemal, für mehr Tarifverträge einzutreten, denn Tarif bedeutet in Mecklenburg-Vorpommern ganz konkret bis zu 850 Euro brutto im Monat mehr in der Brieftasche. Die rot-rote Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben daher mit der neu strukturierten Wirtschaftsförderung bereits den ersten Schritt getan, und der zweite in Form eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes M-V soll Anfang des Jahres zügig folgen. Das sagte der Minister in seinem Redebeitrag auch. Genauso wichtig ist aber auch die Arbeit an der Umsetzung des Industriepolitischen Konzeptes, denn mit circa 43 Industrieunternehmen je 1.000 Einwohner wies der Nordosten zuletzt die geringste Industriedichte aller Flächenländer auf. Und auch die Exportquote verharrt mit circa 34 Prozent gegenüber bundesweit über 50 Prozent auf einem auch aus unserer Sicht zu niedrigen Niveau. Und dass nur 0,3 Prozent der deutschen Patente aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, spricht außerdem für eine zu niedrige Innovationskraft. Und deswegen, wie gesagt, ist es gut, dass es jetzt mit Jochen Schulte auch einen Industriebeauftragten in diesem Land gibt, der dem Thema wieder ordentlich Wind unter die Segel verschaffen wird. Wir sind und wir bleiben eines der wichtigsten Tourismusländer der Bundesrepublik Deutschland. Wir arbeiten auch gemeinsam daran, die Qualität und die Beschäftigungsbedingungen in dieser Branche stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Aber für mich persönlich steht fest, wenn wir auf dem Weg zum Land guter Arbeit wesentlich weiter vorankommen wollen, dann braucht es mehr als den sprichwörtlichen Strandkorb als Markenzeichen für unser Land. Alle, die den Nordosten genau für diese Attribute lieben, denen möchte ich zurufen: Industrie heißt heutzutage nicht mehr, dass es aus schwarzen Schloten raucht und stinkt, im Gegenteil, in vielen Industriebetrieben könnte man dank modernster Technik in den Werkhallen vom Fußboden essen. Und letzter Punkt: Wir haben hier verschiedentlich schon kontrovers darüber diskutiert, wie wir unsere Fachkräftebedarfe künftig decken können. In unserer Landwirtschaft, aber auch in den verschiedensten Dienstleistungsbranchen geht es heute gar nicht mehr ohne ausländische Kolleginnen und Kollegen. Und auch für diese soll Mecklenburg-Vorpommern natürlich ein Land der guten Arbeit sein. Das dürfte eigentlich auch im ureigensten Interesse der Unternehmen liegen, denn wenn sich beispielsweise unter Saisonarbeitenden herumspricht, dass man hierzulande um seinen Lohn geprellt, schlecht untergebracht und beim kleinsten Anzeichen von Krankheit rausgeschmissen wird, dann ist das bestimmt keine Werbung dafür, hier künftig einer solchen Tätigkeit nachzugehen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Und um nicht missverstanden zu werden, wie überall gibt es auch in diesem Bereich sehr vorbildliche Betriebe und es gibt schwarze Schafe. (Rainer Albrecht, SPD: Leider!) Um es Letzteren schwerer zu machen und den ausländischen Kolleginnen und Kollegen beratend zur Seite zu stehen, gibt es CORRECT!. Und die Frauen – da wiederhole ich mich gerne – dort, die machen bei ihren Besuchen auf Spargelfeldern und anderswo einen knochenharten Job. Ich habe das im Sommer live erleben dürfen. Das ist überhaupt nicht lustig, wenn man permanent aus vorbeifahrenden Autos beleidigt, gefilmt oder bedroht wird. Diese Arbeit, Frau Enseleit, die sollten Sie nicht lächerlich machen, die verdient allerhöchsten Respekt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und die muss weiter unterstützt werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der CDU vor. Bitte schön, Herr Waldmüller!

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Wolfgang Waldmüller CDU

Herr Foerster, keiner bestreitet, dass wir im Land nicht gute Löhne brauchen, überhaupt keine Frage. Ich glaube aber, dass es – was uns unterscheidet – einseitige politische Eingriffe, Vorgaben gibt, die nicht mit der Wirtschaft abgestimmt sind. Ich glaube, dass – und vor allen Dingen, wenn man den Markt ignoriert –, ich glaube, dass Entscheidungen, politische Entscheidungen, die möglicherweise ohne die Wirtschaft miteinzubinden, möglicherweise auch die Leistungsfähigkeit von Unternehmen überschreiten, das wollen wir mit Sicherheit nicht. Und ich glaube, Lohnsteigerungen, das, was ja in den letzten zehn Jahren war, gehen auch nur einher mit Produktivitätssteigerung in den einzelnen Betrieben. Und das niedrige Lohnniveau in unserem Land oder Niedriglohn liegt auch daran, dass wir eine sehr geringe Industriedichte haben – also all diese Dinge zusammen. Also unterstellen Sie uns nicht, dass wir nicht für gute Löhne im Land sind! Die Art und Weise, wie man da, wie man dazu kommt, die unterscheidet uns. Aber was wir kritisieren, was ich auch getan habe hier vorne, ist nicht, das zu negieren, dass wir gute Löhne brauchen, sondern, dass dieser Antrag, ich sage mal, eine reine Show ist. Und ich behaupte ganz einfach, dass keiner dieser einzigen Punkte, die da draufstehen, wenn es diesen Antrag nicht gäbe, trotzdem kommen würde, und das ist die Kritik.

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Beate Schlupp

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Henning Foerster Die Linke

Ja, selbstverständlich.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Henning Foerster Die Linke

Sehr geehrter Herr Kollege Waldmüller, es steht Ihnen natürlich als Opposition frei, Antragsinitiativen, die wir hier einbringen, aus Ihrer Sicht zu interpretieren. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich glaube, der Kollege Winter hat schon was ganz Wichtiges gesagt, sowohl für die SPD als auch für DIE LINKE, sind das Thema „gute Löhne“ und die Stellschrauben, die dahin führen können, ein ganz wesentliches und zentrales in dieser Wahlperiode. Und genau deshalb halten wir es für richtig, das hier auch zu prominenter Zeit im Parlament mit Ihnen zu diskutieren, auch damit für die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern deutlich wird, wo positionieren sich denn die einzelnen Fraktionen und Parteien genau zu diesem für die Menschen so wichtigen Thema. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Und zu der Frage „Einbeziehung der Unternehmen“: Ich glaube, Sie sind so lange im Geschäft, Sie wissen, wie Gesetzentwürfe entstehen und wie Beteiligungsverfahren, Verbandsanhörungen et cetera da organisiert werden. Da können Sie sicher sein, dass selbstverständlich auch die Unternehmen und die Wirtschaft sich da Gehör verschaffen können. Und ich halte mich jetzt nicht für unfehlbar. Wenn in unserem Antrag in der Aufzählung tatsächlich die Kammern fehlen, dann ist das möglicherweise übersehen worden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Seien Sie sicher, dass wir selbstverständlich den Dialog sowohl mit Industrie- und Handelskammer als auch mit den Handwerkskammern jederzeit fortsetzen werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer. (Zuruf von Harry Glawe, CDU)

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Reinhard Meyer

Keine Sorge, Harry Glawe! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, geht ganz kurz. Herr Foerster hat im letzten Satz gesagt, aber ich will jetzt noch mal ausdrücklich betonen, selbstverständlich sind die Wirtschaftskammern Bestandteil des Zukunftsbündnisses. Selbstverständlich reden wir über all diese Dinge auch mit den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, zuletzt am Montag dieser Woche. Das einfach zur Klarstellung, weil das so im Raum stand. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1580. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1580 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 37 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Finanzierung des Childhood-Hauses in Schwerin verstetigen, Drucksache 8/1573. Antrag der Fraktion der AfD Finanzierung des Childhood-Hauses in Schwerin verstetigen – Drucksache 8/1573 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kindesmisshandlung und der sexuelle Missbrauch von Kindern sind grausamste Straftaten, bei denen die Täter, sofern sie gefasst und verurteilt werden, spätestens nach einigen Jahren wieder auf freiem Fuß sind, während das missbrauchte und misshandelte Kind quasi lebenslänglich bekommen hat, da die traumatischen Erlebnisse fast nie vollständig verarbeitet werden und einen das gesamte Leben begleiten. Meine Damen und Herren, am 16.09. erschien in der SVZ ein Artikel über das Childhood-Haus in Schwerin mit der Überschrift „Kein Kind muss mehr zur Polizei, ins Krankenhaus oder zum Friedhof“. Sie hören richtig: zum Friedhof! Denn bis vor Kurzem musste ein Kind, welches hier und in den umliegenden Landkreisen Opfer von sexueller und körperlicher Gewalt wurde, zum Zwecke der forensischen Untersuchungen auf den Friedhof in Schwerin, da sich dort in der Trauerhalle die Rechtsmedizin befindet. Als vor circa zwei Jahren im Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Schwerin die Ziele der Childhood Foundation und die Möglichkeit der Errichtung eines Childhood-Hauses in Schwerin vorgestellt wurden, war allen sofort klar, dass die Landeshauptstadt alles daransetzen muss, eine solche professionelle Einrichtung nach Schwerin zu holen. Für diejenigen, die nicht wissen, was ein Childhood-Haus leistet, zitiere ich Herrn Dr. Matthias Bernhard. Er ist Ärztlicher Leiter der Interdisziplinären Kinderschutzgruppe des Departments für Frauen- und Kindermedizin und Oberarzt der Neuropädiatrie der Unikinderklinik. Ich zitiere: „Im Mittelpunkt steht das missbrauchte und misshandelte Kind und nicht der Untersucher, Arzt, Polizist, Richter oder Rechtsanwalt. Es gibt natürlich rechtliche Rahmenbedingungen, die erfüllt werden müssen. Es darf aber nicht geschehen, dass weiterhin in unserem Land Kinder, die bereits durch den Missbrauch schwersttraumatisiert wurden, durch vermeidbare Belastungen, wiederholte Untersuchungen, Befragungen in dazu nicht kindgerechten Umgebungen immer wieder und wieder zu traumatisieren.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir wissen, wie oft es zu Endlosdiskussionen zwischen Politik und Verwaltung kommt, aber hier waren sich alle einig, die Chance, die durch die finanzielle Unterstützung sowie Expertise der World Childhood Foundation auftat, zu nutzen und für eine schnelle Umsetzung der Willensbekundung in die Tat zu sorgen. Im April dieses Jahres konnte dann die Einrichtung unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt Schwerin eröffnet werden, die als hoch professionelle Einrichtung Missbrauchsopfern weit über die Stadtgrenzen hinweg zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, wir hätten uns, wie sicher jeder von Ihnen hier, gewünscht, dass bis heute kein einziges Kind oder Jugendlicher das Childhood-Haus jemals hätte aufsuchen müssen. Aber selbst als Realist bin ich entsetzt über die Zahl von 67 Fällen – 67 Schicksale seit April, 67 Mal lebenslänglich für die Opfer. Meine Damen und Herren, dass zahlreiche Gespräche zwischen der Einrichtung, der Stadt und den Ministerien stattgefunden haben, zeigt uns allen, dass auch hier die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieser Einrichtung gesehen wird. Dazu schreibt das Sozialministerium auf seiner Webseite, ich zitiere: „Das Childhood Haus Schwerin eröffnete im April dieses Jahres als erstes seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern. Es geht auf eine internationale Initiative der World Childhood Foundation zurück. Die Einrichtung betreut Kinder und Jugendliche, die Opfer von körperlicher sexualisierter Gewalt sind. … ‚In Deutschland geht es den meisten Kindern gut. Sie sind ausreichend ernährt und ihre Gesundheitsfürsorge ist gesichert. Und doch – das wissen wir alle – gibt es Schattenseiten. Das Childhood Haus zeigt wegweisend auf, wie die Betreuung in einer Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in einem geschützten Raum aufgebaut werden kann.‘ Die Einrichtung schaffe über die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Medizin, Psychologie, Kinder- und Jugendhilfe einen sicheren Ort für die Nachsorge und Aufarbeitung erlebter Straftaten und vereine alle wichtigen Hilfen, so“ Frau „Drese.“ Zitatende. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da die Finanzierung dieser in M-V einmaligen Einrichtung aber vorerst nur noch bis Mitte des kommenden Jahres gesichert ist, bedarf es jetzt dringend einer Zusage zur Kofinanzierung durch das Land, um die wegweisende und professionelle Hilfe für missbrauchte Kinder zu sichern, und genau dieses soll unser heutiger Antrag voranbringen. Wir danken für Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Regionalen Schule Grimmen. Herzlich willkommen! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf ein gesundes und sichereres Aufwachsen. Die Durchsetzung ihrer Rechte gehört zu den zentralen Aufgaben von Politik und Gesellschaft. Deshalb ist es absolut richtig, dass ihre Interessen und Belange immer wieder in den politischen Fokus gerückt werden. Das gilt erst recht und insbesondere für diejenigen, die unserer besonderen Unterstützung bedürfen, Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben. Seit seiner Eröffnung im April dieses Jahres leistet das Childhood-Haus einen wichtigen Beitrag bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die Gewalt zum Opfer gefallen sind, und zur Aufarbeitung der Vorfälle. Um eine möglichst schonende Versorgung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Missbrauchserfahrung zu erreichen, vereint die Einrichtung behördenübergreifende und multiprofessionelle Ansätze. Im Childhood-Haus Schwerin werden sowohl polizeiliche und richterliche Videovernehmungen als auch medizinisch notwendige Untersuchungen durchgeführt. Auch die Informationen über das weitere Verfahren und mögliche rechtliche Unterstützung, wie ein Rechtsbeistand oder psychosoziale Begleitung, werden im Childhood-Haus durch geschultes Personal weitergegeben. Das Haus bietet mit seinen räumlichen Möglichkeiten einen Ort für eine gut abgestimmte, fachübergreifende Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Das hilft in diesen schwierigen Situationen und Fällen dabei, die dringend notwendige Sicherung von Beweisen für eine auf die Betroffenen so wenig wie möglich belastende Weise vorzunehmen. Die Betroffenen profitieren davon am meisten. Sie müssen das Erlebte nicht immer wieder neu und in anderen Situationen unterschiedlichen Gesprächspartnern erklären. Ich selbst durfte mir in Gesprächen mit der Foundation und bei einem Besuch im Childhood-Haus Schwerin ein umfangreiches Bild über die Arbeit der Einrichtung machen. Es ist beeindruckend, wie koordiniert das Childhood-Haus Schwerin als zentrale Anlaufstelle arbeitet und als wichtige Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen fungiert. Seit Aufnahme der Arbeit im April 2022 bis Ende November sind 66 Kinder, mittlerweile nun 67 Kinder im Childhood-Haus in Schwerin betreut worden. Davon kam der Großteil aus der Landeshauptstadt selbst, 38 Kinder und Jugendliche. Aber auch Betroffene aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim hat das Haus dort betreut und auch 6 Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Sehr geehrte Damen und Herren, ganz sicher ist dies keine Erfolgsbilanz, es ist traurige Realität. Wir werden nach rund sieben Monaten der Arbeit den Expertinnen und Experten Glauben schenken müssen, die von der Betreuung von rund 100 Kindern und Jugendlichen im Jahr ausgehen. Dennoch oder gerade deshalb möchte ich mich bei der World Childhood Foundation für ihr Engagement für betroffene Kinder und Jugendliche bedanken und ich möchte mich bei der Landeshauptstadt Schwerin mit Oberbürgermeister Rico Badenschier an der Spitze bedanken. Die Stadt Schwerin, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) die Stadt Schwerin hat für das Childhood-Haus die Verantwortung übernommen, und damit ist es bundesweit eines der wenigen Häuser, das konzeptionell überzeugend in Trägerschaft eines örtlichen Trägers geführt wird. Vielen Dank auch an dieser Stelle an das gesamte Team des Schweriner Childhood-Hauses für seine tolle Arbeit seit der Eröffnung im Frühjahr 2022! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, umso wichtiger ist es, die wertvolle Arbeit des Hauses über eine gesicherte Finanzierung auch künftig gewährleisten zu können, und hierzu kann ich Erfreuliches mitteilen. Ausgehend von zahlreichen und schon länger stattfindenden Gesprächen mit der Foundation, der Landeshauptstadt Schwerin und dem Childhood-Haus Schwerin hat es eine grundsätzliche Übereinkunft gegeben, dass eine Beteiligung an der Finanzierung des Childhood-Hauses ab dem 01.07.23 ermöglicht wird. Dabei ist die Deckung der Gesamtkosten in Höhe von rund 230.000 Euro jährlich beziehungsweise 115.000 Euro für das zweite Halbjahr 2023 durch die Landesregierung, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim vorgesehen. Entsprechend des Wunsches der Landeshauptstadt soll die Einrichtung auch vom Landkreis Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim zu jeweils 20 Prozent mitgetragen werden. Den Landesanteil von 40 Prozent tragen das Justizministerium, das Innenministerium und das Sozialministerium zu gleichen Teilen. Die Detailabsprachen mit den Landkreisen erfolgen derzeit noch. Wenn ich die Signale aus der Landeshauptstadt richtig verstanden habe, dann haben wir allen Anlass, auch hier optimistisch in die Zukunft blicken zu können. Das ist eine gute Nachricht, vor allem für die betroffenen Kinder. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Enrico Schult, AfD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die im Antrag der AfD enthaltenen Forderungen sind also meinen Äußerungen nach entsprechend der Stand der Entwicklung, sie sind erfüllt, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Childhood-Haus in Schwerin ist ein Muster dafür, wie man körperliche, seelische, aber eben auch sexuelle und körperliche Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen auf den Punkt bringt und dafür sorgt, dass eine gute Betreuung, gute Gespräche, vor allen Dingen aber eben auch ein professionelles Team zur Verfügung stehen müssen, um das Erlebte zu verarbeiten und damit den Kindern und Jugendlichen einen Weg aufzuzeigen, wie einerseits die Gesellschaft mit diesen Themen umgeht und andererseits aber eben auch gerade die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen, die sexuelle Gewalt oder körperliche Gewalt erlebt haben, dass sie das gut verarbeiten können. Von daher kann man nur sagen, dieses Thema ist hier natürlich im Hohen Hause auch wichtig, und ich bin mir ganz sicher gewesen, dass die Sozialministerin heute hier eine Lösung präsentiert, denn die Dinge sind ja im April dieses Jahres angeschoben worden. Die Landeshauptstadt hat dieses Thema auch vorangetrieben. Wichtig ist – und das ist die entscheidende Botschaft –, dass ab nächstem Jahr im Juli die Finanzierung zu stehen scheint. Die Grundsatzabsprachen haben stattgefunden, jetzt muss das im Detail noch untersetzt werden. Von daher wird es dann eben auch wichtig sein, dass wir einerseits die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendamt – als Beispiele – oder Staatsanwaltschaft, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eben auch Rechtsmedizin et cetera dann auch zusammenfassen, um den besten Weg einerseits für die Gesundung oder die psychologische Betreuung sicherzustellen und andererseits auch dafür zu sorgen, dass wir daran guttun, zu überlegen, wie kann man diese Missstände auch belangen und wie kann man vor allen Dingen die Kinder und Jugendlichen dann auch schützen vor Aussagen oder vor Dingen, die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben. Die Finanzierung hat sich ja noch ein bisschen erhöht jetzt auf 230.000 Euro. Da muss man davon ausgehen, dass gerade im Personalbereich die Hauptkostenlast liegen wird. Sie wird so um die 180.000 Euro sein. Entscheidend wird aber auch sein, dass das Gebäude natürlich betrieben werden muss und dass eben auf gewisse Weise eine Anonymität gewährleistet wird. Und daher, sehr geehrte Kollegen von der AfD, war es sicherlich hilfreich, diesen Antrag hier zu bringen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) aber die Entscheidung … Ja, hilfreich. Habe ich doch gesagt. Entscheidend ist, dass eine Lösung auf dem Tisch liegt, dass der Landkreis Ludwigslust-Parchim, aber auch Nordwestmecklenburg, die Landeshauptstadt Schwerin und das Land in dieser Frage eine Lösung gefunden haben, die dann auch zielführend dann im nächsten Jahr weiter die Betreibung dieses Hauses im Interesse der Kinder und Jugendlichen, die traumatisiert worden sind, die sexuellen Missbrauch erlebt haben oder auch Gewalt, ihnen dann weiter geholfen wird, um dafür zu sorgen, dass für die Zukunft Spätfolgen et cetera weitestgehend zurückgedrängt werden können. Noch mal meinen Dank an Frau Ministerin! Das ist eine gute Botschaft, auch für das Parlament, und von daher freue ich mich auf die weitere Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Franz-Robert Liskow, CDU, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Uhr und auf den Sachstand zum Thema möchte ich mich in meinem Redebeitrag kurzfassen. Dass das Childhood-Haus ein ganz besonderes Angebot darstellt, das es so oder so ähnlich sonst in M-V nicht gibt und das absolut erhaltens- und unterstützenswert ist, das ist, glaube ich, unstrittig ja auch in den bisherigen Redebeiträgen eindeutig zum Ausdruck gekommen. Dem möchte ich mich auch anschließen. Auch ich habe mir von Frau Schirrmacher das Haus zeigen und das zugrunde liegende Konzept und auch die Arbeit, die dort geleistet wird, einmal umfassend darstellen lassen, und ich muss sagen, es hat mich natürlich auch sehr bewegt und auch froh gestimmt, dass es so was gibt, auch wenn natürlich der Umstand, dass wir solche Angebote leider brauchen, ein trauriger ist. Jetzt haben wir die Situation, dass im Juni 2023 die Anschubfinanzierung der Stiftung ausläuft und durch Stadt, Landkreise und Land übernommen werden muss. Die Abstimmungen dazu haben stattgefunden, die Finanzierung steht. Das ist, glaube ich, schon eine sehr freudige Kunde. Frau Ministerin hat dazu ausgeführt. Damit ist sachlich, fachlich zum Antrag erst mal alles gesagt. Der Intention des Antrages, die ja nur – in Anführungsstrichen – ein Prüfauftrag war, ist schon deutlich überentsprochen worden. Wir haben eine konkrete Lösung, und entsprechend lehnen wir den Antrag dann auch ab, da bereits abgearbeitet. Ich möchte aber noch vielleicht zwei/drei Worte zum Prozess verlieren, gerade bei so einem sensiblen Thema. Ich sagte ja, dass ich persönlich vor Ort war und auch mit Frau Schirrmacher gesprochen habe. Ich weiß, dass die Schweriner Abgeordneten der demokratischen Fraktionen sich in den Austausch begeben haben, teilweise sehr lange schon das Haus begleiten und auch sehr intensiv begleiten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Also bei Herrn Foerster, bei Frau Pfeifer weiß ich das auf jeden Fall, und ich vermute, dass es auch bei den anderen in Schwerin Ansässigen so ist. Soweit ich weiß, war aber die AfD noch nie da, bei der Eröffnung nicht, auch darüber hinaus noch nicht, und schwingt sich jetzt aber mit dem Antrag zum Champion der Einrichtung auf. Und aus meiner Sicht … (Enrico Schult, AfD: Woher wissen Sie denn das, dass wir nicht angesprochen wurden?) Weil ich mit Frau Schirrmacher gesprochen habe letzte Woche Freitag und habe auch genau diese Frage gestellt. (Horst Förster, AfD: Das war Ihnen das Wichtigste wahrscheinlich.) Nö, das war so hinten raus, habe ich mal gefragt, (Enrico Schult, AfD: Uns gehts um die Kinder.) aber dazu sage ich gleich noch was. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Denn konkrete einzelne Betroffene, egal, ob es um einen Sportverein, einen sozialen Träger und Unternehmen oder sonst wen geht, sollten schon noch mitreden dürfen, durch wen sie sich politisch vertreten lassen möchten. Dazu gehört dann eben, dass man vorher mal mit den Betroffenen spricht (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt kommen Sie mit politischer Ausgrenzung, mit ideologischer Ausgrenzung. Sie sollten sich schämen, zu diesem Thema! Das ist ja widerlich!) und sich ein politisches Mandat erteilen lässt, an ihrer statt sprechen zu dürfen, bevor man Anträge in ihrem Namen stellt. (Enrico Schult, AfD: Setzen Sie sich wieder hin! Das ist völlig unpassend, Ihre Rede.) Vielleicht wollen sie ja auch gar nicht vereinnahmt werden. Das hat jetzt nicht mal in dem Falle was damit zu tun, dass Sie die AfD sind, sondern das betrifft ja jede Fraktion so. Und wer länger schon kommunalpolitisch aktiv ist, weiß das ja. Also wenn irgendein Verein, irgendein Träger ein Problem hat, dann geht man hin, spricht und sagt, Mensch, wir würden in eurem Interesse gerne einen Antrag stellen, wollt ihr das, gebt uns was mit, ist das okay für euch so. Und ab und an – auch das ist mir persönlich schon passiert – sagen die, nee, fühle ich mich nicht wohl mit, wir möchten nicht vereinnahmt werden, macht das bitte überfraktionell oder, oder, oder. Also da sollten die schon Mitspracherecht haben. Und das findet man aber nur raus, wenn man wirklich den Kontakt sucht. Den hatten Sie bisher nicht gesucht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll! Genau so!) Das möchte ich Ihnen vielleicht noch mitgeben, wenn Sie es mit dem Thema wirklich ernst meinen, das vielleicht in Zukunft so zu handhaben. Und dann, ja, glaube ich, würde das so einen Prozess insgesamt qualifizieren. Ansonsten inhaltlich habe ich hier alles gesagt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich werde versuchen, von meinem Redeskript abzuweichen, weil ich kann mich da Herrn Glawe nur anschließen: Meinen herzlichen Dank an die Ministerin und an die Landesregierung, dass wir jetzt hier eine Lösung auf dem Tisch haben! Das habe ich mir natürlich erhofft, und ich glaube, da können wir uns alle gemeinsam drüber freuen, dass wir zumindest die Anschlussfinanzierung für dieses Haus gesichert haben. Und vor allem möchte ich hier vielleicht noch mal hervorheben – über die Arbeit des Hauses wurde auch schon berichtet –, ich glaube, der Ansatz, den wir hier sehen, dass wirklich im Bereich Kindesmissbrauch die Behörden und die einzelnen Puzzleteile der Aufarbeitung, der Klärung des Tatverhaltes zusammenarbeiten, und zwar so zusammenarbeiten, dass das Kind, das Kindeswohl im Mittelpunkt auch einer Ermittlung stehen, das ist was ganz Besonderes. Denn natürlich haben wir ein Strafrecht, und natürlich will das Strafrecht ganz genau wissen, wer war die oder der Täter, wie ist es alles gewesen. Und bestimmte Behörden müssen natürlich darauf bestehen, dass auch ein korrektes Ermittlungsverfahren passiert. Und das können wir nur manchmal oder in vielen Fällen wird es so gemacht, dass Kinder retraumatisiert werden, dass Kinder Sachen durchleben müssen, die ihnen im Childhood-Haus in gewisser Weise erspart bleiben. Und das ist ein ganz wichtiger Ansatz. Und ich glaube, wir müssen diese interdisziplinäre Geschichte nehmen, und wir müssen daraus lernen für viele andere Bereiche. Wir dürfen natürlich jetzt auch nicht dabei stehen bleiben, dass wir sagen, wir haben ein Childhood-Haus, das ist was ganz Tolles, und es ist auch superwichtig für Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben jetzt eins. Wir haben gerade gehört, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Schwerin, da können wir jetzt sagen, da können Kinder hinkommen. Aber was mache ich, wenn ich in Vorpommern sitze? Was mache ich, wenn ich auf Rügen bin? Wir haben gerade die Fallzahlen gehört. Wir wissen, dass die Dunkelziffern viel, viel höher sind als das, was wir auf unseren Zetteln haben, egal, ob Frau Drese jetzt drei weniger und ich zwei mehr auf meinem Zettel habe, das spielt keine Rolle, weil es Kinder geben wird, die da gar nicht auftauchen. Und wenn wir wirklich diesen Ansatz weitertragen wollen, dann dürfen wir nicht bei diesem einen Childhood-Haus stehen bleiben, dann verlange ich von uns als Parlament, dass wir in den kommenden Jahren auch Lösungen finden, dass wir Anlaufstellen in den anderen Landkreisen, in anderen sozusagen Zentren finden, dass wir dieses Modell weitertragen. Denn es kann einfach nicht sein, dass ein Kind, was dann einfach in einem anderen Landesteil so eine schreckliche Erfahrung machen muss, nicht diesen Ansatz sozusagen – davon „profitieren“ ist das falsche Wort –, aber sozusagen, dass diesen Kindern das dann nicht zugutekommen kann. Das, finde ich, ist ein Weg, den wir gehen sollten. Und ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass wir natürlich auch in Sachen Kinderschutz im Land noch viele andere Schritte vor uns haben. Uns fehlt noch der oder die Kinderschutzbeauftragte – haben wir noch nicht. Wir haben Kinderrechte noch nicht in der Landesverfassung vollständig verankert. Das sind alles noch Schritte, die wir gehen müssen. Ich freue mich ganz sehr über diesen Erfolg, aber lassen Sie uns bitte dabei nicht heute stehen bleiben, sondern lassen Sie uns immer daran denken, dass leider, leider der Weg bis zu einer besseren Situation noch ein ganz weiter ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, vielen Dank! Ich denke, ich brauche jetzt nicht mein sorgfältig vorbereitetes Manuskript hier noch einmal vorzulesen, weil fast alles ist an dieser Stelle gesagt und besser könnte ich es am Ende auch nicht formulieren. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass unseren Kindern ganz besonderer Schutz zu gewähren ist und im Besonderen bei Missbrauch dann den Schutzbefohlenen entsetzliches Unrecht auch widerfahren ist. Und ich denke, das, was hier vorgetragen wurde – ich muss nicht noch einmal aufzählen, wer sich alles im Childhood-Haus darum kümmert, dass diese Kinder in einer doch durchaus geschützten Umgebung sich den Dingen aussetzen müssen. Wir dürfen nicht vergessen – das haben Sie sehr gut gesagt –, es wird ja dann zu einem Verfahren kommen, wie geht man mit den Tätern um. Und auch hier – Kinder haben auch Fantasie –, hier muss das wirklich alles sauber aufgeklärt werden im Interesse der Kinder, aber auch, um hier dann auch entsprechend mit Tätern verfahren zu können, die sollen wir hier nicht vergessen. Aber das muss wirklich in strengster und auch in sauberer und geklärter Art und Weise passieren. Der Antrag der AfD – durchaus in meinen Augen ein ehrenwerter Antrag, aber ich denke, und da danke ich Ihnen, Frau Ministerin, zu all dem hätte ich Sie jetzt gerne aufgefordert, aber Sie haben die Lösung hier schon vorgetragen. Ich möchte mich trotzdem auch meiner Vorrednerin hier noch einmal anschließen: Was machen wir mit dem östlichen Landesteil? Ich habe 67 Kinder in meiner Rede stehen. Ja, klar, die Dunkelziffer wird mit Sicherheit höher sein, denn wer erfasst die Fälle im östlichen Landesteil? Wir sollten hier nicht aufhören, sondern im Interesse unserer Kinder, im Interesse einer sauberen forensischen Aufklärung hier Möglichkeiten finden, auch den östlichen Landesteil mit einem Childhood-Haus ausstatten zu können. Das ist meine dringende Bitte an uns alle, im Besonderen an Sie, Frau Ministerin. Ich denke, da werden Sie auch gute Ideen haben. Ich freue mich sehr, dass die Finanzierung gesichert ist, dass wir eine Lösung gefunden haben, und es bedarf des Antrags der AfD nicht mehr. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Pfeifer.

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Childhood-Haus in Schwerin ist eine Einrichtung, die es eigentlich gar nicht geben sollte, und gleichzeitig ist das Childhood-Haus in Schwerin ein Leuchtturm im Kinderschutz. Ich muss Ihnen sagen, mein Besuch dort, den hatte ich noch Tage danach im Gepäck, zum einen, weil es so schrecklich ist, dass es so ein Haus geben muss mit all dem, was dazugehört, auch an medizinischen Untersuchungseinrichtungen, an Videovernehmungen. Sie werden dort einen Raum finden, in denen auch der Täter Platz nimmt, damit der in seinen Rechten weiterhin beschränkt wird. Und trotzdem findet das alles – und dafür bin ich hoch dankbar – in einer empathischen Umgebung für Kinder statt, und deren Wohlbefinden in diesen ganzen Aufklärungsmaßnahmen steht dabei im Mittelpunkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ziel ist es, die Sachverhalte so zu dokumentieren, dass sie für die Aufklärung der Straftaten, die ja meist dahinterstecken, verwendet werden können, und zwar möglichst so, dass Kinder nicht immer wieder neu befragt werden müssen – das haben wir schon gehört –, und damit werden Retraumatisierungen vermieden. Und ich möchte auch im Namen meiner Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Childhood-Hauses danken, die diese wichtige, aber sicherlich nicht ganz leichte Arbeit übernehmen und Kindern dort helfen und sie in den Mittelpunkt stellen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Childhood-Haus und seine Wirksamkeit ist auch davon abhängig, dass man es kennt. Insofern ist es gut, dass wir hier heute darüber sprechen. Stand gestern haben dort 72 Kinder bereits Betreuung gefunden, 51 davon in Fällen von sexualisierter Gewalt. Wir mögen uns das hier alle miteinander nicht vorstellen wollen und gleichzeitig wissen wir, dass eine gerichtsfeste Befunddokumentation dazu führt, dass Täter überführt werden und auch verurteilt werden können. Und das ist der größte Schutz, den wir an dieser Stelle den Kindern angedeihen lassen können. Gleichzeitig finden aber auch eine psychologische Betreuung der Kinder und auch eine Beratung der Eltern statt. Das ist ja auch immer ganz wichtig. Ich bin total dankbar, dass die Sozialministerin hier heute die Finanzierungsbereitschaft des Landes ab Juli 2023 signalisiert hat, weil es eben ein Leuchtturm im Kinderschutz ist. Es ist aber auch folgerichtig, dass das Land sich an dieser Stelle beteiligt, weil eben auch die Arbeit der Landespolizei und auch die Arbeit der Gerichtsbarkeit durch dieses Haus deutlich unterstützt werden. In diesem Sinne vielen Dank, dass wir es weiterhin sichern im Haushalt 2024! Das obliegt dann uns als Haushaltsgesetzgeber. Den Antrag der AfD-Fraktion braucht es nicht, deswegen lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich danke an dieser Stelle, dass unser Antrag genau die Wirkung erreicht hat, die wir beabsichtigt hatten, denn ich habe hier noch vom Sozialdezernenten der Stadt Schwerin eine Aussage liegen, dass es trotz einer Vielzahl von Gesprächen bisher keinerlei Zusagen gab. Das hat sich mit diesem Antrag mit dem heutigen Tage geändert. Und deswegen bin ich froh über die meisten Aussagen, die hier getätigt wurden. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Aber zu Herrn Albrecht: Was Sie hier von sich gegeben haben, diese verächtlich machende, menschenverachtende Art, mit der Sie mit Personen umgehen, Aussagen, hier in den Raum zu stellen – es gibt ganz persönliche Gründe, warum ich diese Einrichtung nicht besuchen möchte, die liegen in meiner Vergangenheit. Und das ist der Grund. Ich beschäftige mich sehr viele Jahre mit diesem Thema. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1573. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1573 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Hochschulen brauchen Planungssicherheit für die kommenden Monate, Drucksache 8/1576. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1633 vor. Antrag der Fraktion der CDU Hochschulen brauchen Planungssicherheit für die kommenden Monate – Drucksache 8/1576 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1633 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hände für die Hochschulen und zugleich grundsätzlich Hände weg von der Hochschulfinanzierung – mit diesen Worten möchte ich die Anhörung der Hochschulen in den letzten Wochen zusammenfassen. Inhaltlich ging es bei der Expertenanhörung um die finanzielle Situation der Hochschulen, und Hintergrund war unter anderem der schreiende Appell der Universität Greifswald vom September dieses Jahres. Vom September, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist mittlerweile über zwei Monate her. Seitdem sollte sich doch etwas an der Situation verändert haben oder die Beteiligten sollten sich wohl aus Sicht des Ministeriums beruhigt haben. Gespräche sollten geführt worden sein. Im Ergebnis kann ich die Anhörung aber zusammenfassen, das scheint so nicht passiert zu sein, zumindest nicht so, dass den Hochschulen ihre Bedenken hätten genommen werden können. Nach der Anhörung vor einer Woche war ich vielmehr überrascht – und ich muss sagen, in Teilen sogar schockiert –, mit welcher Offenheit und Klarheit uns alle Hochschulen des Landes ihre Situation dargestellt haben und wie wichtig unser Antrag und die Diskussion hier heute im Landtag ist. Eigentlich wurde dieser Antrag, der ja vor der Expertenanhörung gestellt wurde und eingereicht wurde, letzte Woche eineindeutig durch das Expertengespräch im Wissenschaftsausschuss eingebracht, und eingebracht nicht durch mich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Meine Fraktion hatte das Expertengespräch, so könnte man sagen, ja nur beantragt. Diesen Ihnen heute vorliegenden Antrag haben die Hochschulen des Landes in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses in der letzten Woche begründet. In der Anhörung fielen Worte wie „Raubbau“, „Aufkündigung der Zielvereinbarung durch die Landesregierung“, „Vertragsbruch“. Und, sehr geehrte Kollegen der SPD, bevor Sie daran zweifeln, empfehle ich Ihnen dringend, noch mal sich das Wortprotokoll anzusehen, denn genau diese Worte sind dort gefallen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Alle betonen immer, die Vertreter der Hochschulen sind die Säulen in unserem Land für Wissenschaft, Forschung und Lehre. Das stimmt. Aber sie berichteten in dieser Expertenanhörung von Unsicherheiten und Vertrauensverlust, bemängelten die fehlende Planbarkeit für das anstehende Haushaltsjahr, bemängelten im Endeffekt die Kommunikation mit dem Ministerium, welches wohl spricht, aber offensichtlich nicht hinreichend zuhört. Also weniger Dialog, eher Monolog? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe die Aufgabe der Politik und dieses Landtages darin – und das ist der Sinn dieses Antrages –, dem Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern Zuversicht und Sicherheit zurückzugeben. Deshalb finden Sie heute diesen Antrag vor sich. Es geht klar darum, dass die Zielvereinbarung ein Vertragswerk zwischen zwei Partnern auf Augenhöhe ist, nämlich zwischen den Hochschulen und dem Land, und dass so ein Vertrag nicht einfach einseitig zum Nachteil eines anderen einfach mal eben so abgeändert werden kann. Über Veränderungen der Grundlage dieser Zielvereinbarung kann man reden, ohne Zweifel, aber man kann sie nicht einseitig bestimmen. Kürzungen im Bereich von Forschung und Lehre müssen, wenn sie überhaupt gedacht werden, gut durchdacht sein. Und ja, ich sehe das, worüber wir hier reden, im Endeffekt als Kürzung des Hochschulbudgets für das Jahr 2023. Die Inflation im Allgemeinen, die gestiegenen Energiekosten im Besonderen, schon diese beiden Punkte setzen die Hochschulen im Land unter Druck, unter erheblichen Druck. Sie sind eine Herausforderung, eine Herausforderung, der wir uns alle stellen müssen, ja, aber die Hochschulen stehen unter einem besonderen Druck. Wir verlangen von ihnen als Gesellschaft, was richtig ist, Präsenzbetrieb unter Normalbedingungen, und Energieeinsparungen fordern wir zudem. Und da bin ich bei dem Punkt Planungssicherheit. Noch vor dem angesprochenen September bis weit in den November hinein wurden die Appelle der Hochschulen schlichtweg ignoriert. Vielmehr gab es die Aussage der Landesregierung, dass wir auf den Bund gucken werden – das haben wir heute ja schon mal gehört – und die Preisbremsen sich ja schließlich auch für die Hochschulen auszahlen werden. Dann Mitte November 180-Grad-Drehung, der Energiefonds des Landes betrifft auch die Hochschulen. Plötzlich waren sie also dabei, was gut ist, was richtig ist. Gut so! Keine Woche später dann in der Antwort des Wissenschaftsministeriums auf die Kleine Anfrage von Ihnen, Herr Damm, die Aussage – und jetzt zitiere ich –: „Angesichts der steigenden Energiepreise ist Unterstützung auch für die Hochschulen notwendig.“ Gut! „Diese wird es bereits mit dem Entlastungspaket des Bundes geben, hier profitieren die wissenschaftlichen Einrichtungen sowohl von der Soforthilfe als auch von den Preisbremsen.“ Kommando zurück, alles ist Wording, der Bund macht schon, und wir gucken mal?! Und dann vor wenigen Tagen der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt, wo dann doch 5 Millionen Euro für die Hochschulen drinstehen, 5 Millionen, von denen keiner sagen kann, wie diese verteilt werden. Nun gut, das kann man ja regeln. Es kann aber noch nicht mal jemand abschließend sagen, welche Hochschulen überhaupt gemeint sind. Weder die Betroffenen noch das Ministerium konnten dazu in der letzten Woche Auskunft geben. Und die Grundlagen, die Ermittlungsgrundlagen dieses Betrages werfen nur Fragen auf. Warum 5 Millionen? Warum nicht 6 oder 4 oder 15? Dazu wurde ausgeführt, man habe die Meldungen der Hochschulen ausgewertet und sei bei rund 8,5 Millionen Euro Mehrkosten herausgekommen. Das ist in mehreren Aspekten erstaunlich. Einmal, weil noch gar nicht klar ist, welche Hochschulen bedacht werden sollen. Das war die Aussage der Landesregierung in der Expertenanhörung. Welche Meldungen welcher Hochschulen wurden also zugrunde gelegt, um die Mehrkosten zu ermitteln? Denn nur die können ja auch von der Unterstützung profitieren. Und dann haben die Hochschulen in der Anhörung ihre Mehrkosten ausführlich dargelegt. 5 Millionen oder die 8,5 Millionen? Weit entfernt, ich kam auf gute 20 bis 25 Millionen alleine an Mehrkosten. 5 Millionen Euro sind da nicht mehr als eine politische Geste – besser als nichts, das stimmt, aber eben auch nicht mehr. Und sich im Wochentakt ändernde Aussagen aus dem Wissenschaftsministerium, unklare Berechnungsgrundlagen, oftmals gar keine Erklärung – (Zuruf von Daniel Peters, CDU) es drängt sich die Frage auf, was ist denn hier mit der Wissenschaftspolitik und wie ist es um sie gestellt. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Fragen Sie mich besser nicht! Problem ist nur, dass aufgrund dieser Kommunikation bei den Betroffenen die Planungsunsicherheit nur weiter steigt. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Und dazu noch der Griff der Landesregierung in die Rückstellungen und Rücklagen. Das Geld wurde den Hochschulen in den letzten Jahren zur eigenen Verantwortung zur Verfügung gestellt. Es wurde von ihnen erwartet, dass sie daraus Rückstellungen bilden. Bestimmte Projekte, Investitionen und Risikoabsicherungen sollten davon vorgenommen werden, damit sich die Hochschulen eben nicht bei großen Projekten, bei großen Investitionen eben einfach noch mal zusätzlich an das Land wenden und um Geld bitten. Dies war eine Vorgabe der Landesregierung, und dem sind die Hochschulen in den letzten Jahren nachgekommen. Und dargelegt wurde auch, dass die Pflichtrücklagen, sofern sie von den Hochschulen übrigens benötigt werden, schnellstmöglich – durch sie selbst natürlich – wieder aufgefüllt werden müssen. Insoweit haben die Hochschulen Rücklagen, und ja, sie haben Rückstellungen, ja, aber aufgrund der Vorgaben der Landesregierung und nach den Grundsätzen der Zielvereinbarung. Und jetzt, wo sich die Landesregierung selbst Einsparvorgaben gegeben hat im Wissenschaftsbereich, 18,3 Millionen Euro – die grundsätzlich gut sein und ihren Sinn haben könnten, die aber unter ganz anderen Voraussetzungen beschlossen wurden –, jetzt sollen, ich sage gegebenenfalls, allein die Hochschulen diese Einsparvorgaben umsetzen?! Und warum? Warum? Ich kann das nicht nachvollziehen, und ich halte das angesichts der derzeitigen Situation für vollkommen falsch. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und, liebe Abgeordnete der SPD und der LINKEN, liebe Ministerin, Sie werfen mir vor, ich würde Sie und die Landesregierung absichtlich missverstehen. Aber scheinbar bin ich nicht die Einzige, die Ihr Verhalten so versteht. Es waren auch in dem Expertengespräch alle derselben Meinung. Sie haben die öffentlichen Appelle, die Briefe erhalten (Daniel Peters, CDU: Aha! Hört, hört!) und waren auch bei den Demonstrationen. Die Worte kommen nicht von mir, die Sie gehört haben, sie kamen nicht von meiner Fraktion oder einer anderen Oppositionsfraktion, sie kommen ganz alleine von den Handelnden vor Ort. Die Worte kamen von den Betroffenen selbst. Dort kommt Ihr Handeln genau so an. Das haben Sie doch letzte Woche selbst gehört. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ihr Handeln, Ihre Aussagen, Ihr Hakenschlagen schürt Unsicherheit bei den Hochschulen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Herr Stamer hat ziemlich deutlich ausgeführt in der Sitzung, sowohl schriftlich als auch in der angesprochenen Sitzung, die Hochschulen hätten genug Geld und – das ist jetzt allerdings meine Übersetzung – sollten nicht jammern. (Daniel Peters, CDU: Wahnsinn! Wahnsinn! – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ich spüre da kein Missverständnis meinerseits. Sie können das auch nachlesen. Und ich finde diese Aussagen sogar sehr deutlich. Wenn ich, wenn die Betroffenen Sie missverstehen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dann gibt es ja heute Gelegenheit, das klarzustellen. (Julian Barlen, SPD: Mit Hausverbot kennt sich Herr Peters aus. – Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Belehren Sie uns gern eines Besseren und überraschen Sie uns! Geben Sie den Hochschulen das wichtige politische Signal, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dass Lehre und Forschung, dass Lehre und Forschung, (Daniel Peters, CDU: Typisch, dass von Ihnen nur so eine dusslige Bemerkung kommt.) dass Lehre und Forschung immer die Unterstützung der Politik in diesem Land haben, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern den Wissenschaftsstandort weiterentwickeln wollen (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und keine strukturellen Eingriffe vornehmen wollen. Ich kann Sie nur bitten, Hände weg von den Grundlagen der Finanzierung unserer Hochschulen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Wissenschaft und Kultur Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich erfreulich, dass sich das Hohe Haus heute mal mit der Bedeutung von Wissenschaft und Forschung, gerade auch in diesen schwierigen Zeiten, beschäftigt, doch ich muss mich doch ein bisschen wundern über das Niveau, auf dem das hier passiert. Hier werden irgendwie kunterbunt Äpfel mit Birnen zusammengeschmissen. Das ist nicht lauter und hilft eigentlich auch in der Sache nicht wirklich. Zunächst, Selbstverständlich…, wie in Teil I und Teil II, Selbstverständlichkeiten in diesem vorliegenden CDU-Antrag werden hier beschrieben und müssen wir hier eigentlich gar nicht mehr vortragen. Natürlich sind die Hochschulen in ihren eigenen Angelegenheiten autonom, natürlich bedürfen sie einer auskömmlichen Finanzierung, und das, glaube ich, bestreitet hier wohl auch niemand. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und logisch ist für uns auch, das Präsenzstudium muss gesichert sein. Nach mehr als zwei Jahren Pandemie, in der die Studierenden weit überwiegend auf digitale Lehre angewiesen waren, wäre alles andere auch wirklich unverantwortlich. Die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister aller Länder sind sich einig, dass es nicht dazu kommen darf, dass Studierende und Lehrende ins Homeoffice geschickt werden, um dadurch die öffentlichen Haushalte zu schonen. Und diese Position teilen auch die Hochschulrektorinnen und Hochschulrektoren unseres Landes. Alle Bemühungen des Bundes und des Landes sind darauf gerichtet, Präsenzlehre und Präsenzstudium trotz Energiekrise auch sicherzustellen. Die Studierenden brauchen nach den Corona-Semestern dringend die Präsenzlehre. Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesregierung vorzuwerfen, wir würden die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung und einer guten Lehre an unseren Hochschulen für die Innovationsfähigkeit und für die Zukunft unseres Landes insgesamt nicht erkennen und würden hier die Axt anlegen wollen, ist ganz gut für reißerische Überschriften in der Presse, aber entspricht schlicht nicht den Tatsachen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Marc Reinhardt, CDU: Doch!) Das Gegenteil ist der Fall: Die Landesregierung steht zu ihren Hochschulen und Universitätsmedizinen und steht zu ihrem Wort. Wenn in der Energiekrise ein finanzielles Delta zwischen Bundeshilfen und tatsächlichem Bedarf entsteht, hilft das Land. Das habe ich von Anfang an gesagt, öffentlich, und das gilt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir wissen inzwischen, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) dass auch die Hochschulen die Bundeshilfen, also Abschlagszahlungen und Energiepreisbremsen, erhalten werden, und wir werden morgen hier im Landtag über den Nachtragshaushalt debattieren. Dort sind, wir haben es gerade gehört, explizit 5 Millionen Euro Hilfen (Marc Reinhardt, CDU: Wahnsinn! Wahnsinn!) für die Hochschulen im Härtefallfonds reserviert. (Marc Reinhardt, CDU: Donnerwetter! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Diese für die Hochschulen bereitstehenden Mittel aus dem Härtefallfonds werden wir dann schnell und bedarfsgerecht an die Hochschulen auch ausreichen, und – das hat der Finanzminister ja auch schon gestern Abend im Ausschuss gesagt – diese Zahl ist nicht in Stein gemeißelt. Natürlich haben wir bei den Hochschulen (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) schon seit Längerem den prognostizierten Mehrbedarf abgefragt, übrigens das erste Mal bereits im August. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) An diesen Daten, die uns von den Hochschulen rückgemeldet wurden, orientieren wir uns. (Heiterkeit bei Katy Hoffmeister, CDU: Welche denn?) Sie haben sie ja selbst gerade zitiert. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Daniel Peters, CDU) Doch wir wissen ja auch alle, dass die Antwort nur ein Schätzwert sein kann. In welchem Umfang dieser vom Land zu deckende Bedarf auftreten wird, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ist aktuell beim besten Willen von niemandem konkret zu beziffern. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle, sehr geehrte Mitglieder des Landtages, ist es wichtig, zwei Dinge rechnerisch voneinander zu trennen, um auch redlich zu bleiben: die Belastungen durch Energiekrise und die Inflation auf der einen Seite und die für 2023 beschlossene globale Minderausgabe, die übrigens über alle Ressorts läuft, auf der anderen. Wir müssen einen verfassungsmäßigen Haushalt haben, und das hat ja hier auch so der Landtag beschlossen. Die Hochschulen können in der aktuellen beispiellosen Situation in 2023 nicht aus der gesamtfiskalischen Solidarität herausgenommen werden – leider, muss ich sagen. In diesem Zusammenhang von einem Bruch der Zielvereinbarung zu sprechen, ist aus gesamtpolitischer Sicht eigentlich verantwortungslos. (Katy Hoffmeister, CDU: Das haben die Hochschulen gemacht. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushaltsbeschluss sieht für 2023 im Einzelplan 13 eine globale Minderausgabe von 18,3 Millionen Euro vor. Jedem und jeder Abgeordneten sollte dabei klar gewesen sein, dass diese globale Minderausgabe aufgrund der Struktur des Einzelplans 13 vor allem die Hochschulen betreffen wird. Und auch Sie, Frau Hoffmeister, kennen diesen Einzelplan. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Mehr als 70 Prozent der Mittel des Plans sind für Hochschulen, Wissenschaft und Forschung vorgesehen. Ohne Streichung der globalen Minderausgaben aus dem Einzelplan 13 würde eine Stabilitätsgarantie, wie von der CDU-Fraktion speziell für die Hochschulen gefordert, zwangsläufig dazu führen, dass massive strukturelle Einsparungen an anderer Stelle erfolgen müssten. In den Rücklagen der Hochschulen liegen derzeit mehr als 136 Millionen Euro. Und ich betone hier, es handelt sich um Rücklagen und nicht, wie es eben ja auch ausgeführt wurde – wie es auch fehlerhaft übrigens im CDU-Antrag heißt –, um „Rückstellungen“. Jahr für Jahr sind diese Rücklagen angestiegen. Und ich sage es hier auch ganz deutlich, dieser Umstand, dass jedes Jahr über 10 Millionen hinzugekommen sind, hat meine Verhandlungsposition und die Verhandlungsposition meiner Vorgängerinnen und Vorgänger in diesem Ressort beim Finanzminister nicht gerade erleichtert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Daniel Peters, CDU) Es wurden Jahr für Jahr diese Rücklagen erhöht. Wir sind, wie gesagt, bei über 136 Millionen Euro, und die sind nicht alle gebunden. Darin liegt die Chance, die haushälterisch leider gebotenen Minderausgaben verantwortungsvoll zu erbringen. Und klar, auch für mich ist jeder Euro schmerzhaft, den wir in der Wissenschaft erbringen müssen. Allein in der Pflichtrücklage liegen mehr als 9 Millionen Euro, die totes Kapital sind. Genauso haben es die Rektorinnen und Rektoren in der Expertenanhörung vor einer Woche ausgedrückt. Hinzu kommen noch viele weitere Millionen, die eingesetzt werden können, ohne an die Substanz gehen zu müssen. Alle Daten, die uns vorliegen, machen deutlich, dass die Befürchtungen, die Erbringung der globalen Minderausgabe würde zu Stellenstreichungen, so heißt es ja in der Öffentlichkeit, und anderen strukturellen Einschnitten führen, zeigen, dass diese Befürchtungen nicht begründet sind. Und so sage ich hier ganz deutlich, das Land steht zur Umsetzung der Zielvereinbarungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, und wenn die CDU hier fordert, eine Erhöhung der Landesmittel zu prüfen, ist festzuhalten, dass die Hochschulen bereits erhebliche nicht energiebezogene Steigerungen der Sachausgaben für 2023 auch gemeldet haben. In diesem Zusammenhang ist aber auch zu betonen, dass der Sachkostenzuschuss des Landes an die Hochschulen jährlich um 1,5 Prozent gesteigert wurde und wird, und zwar unabhängig von der tatsächlichen Preisentwicklung. Das heißt, auch in vergangenen Zeiten, als die Inflation unter 1,5 Prozent lag, ist diese Steigerung geflossen. (Harry Glawe, CDU: Jaja!) Trotzdem bedarf es natürlich einer Überprüfung des Landeszuschusses beziehungsweise seiner Dynamisierung, sofern sich die hohen Inflationsraten verfestigen sollten. Dies kann aber sicherlich nicht wie beantragt bis zum 31. März 2023 erfolgen, sondern sollte mit der notwendigen Gründlichkeit im Hinblick auf den Landeshaushalt 2024/2025 in Gang gebracht werden. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und da muss angesichts der prekären Haushaltslage aufgrund der multiplen Krisen auch über Priorisierungsentscheidungen zugunsten von Forschung und Lehre diskutiert werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden in den kommenden Monaten weiter enge Gespräche mit den Hochschulen führen und gemeinsame Lösungen suchen für diese schwierige Lage, und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um zweieinhalb Minuten überschritten. Und ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Timm. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Paul-Joachim Timm AfD

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, die „Erkenntnis von heute kann die Tochter eines Irrtums von gestern sein.“ Dieses Zitat wird der österreichischen Dramatikerin Freifrau Marie von Ebner-Eschenbach zugeschrieben. Wenn wir also feststellen, dass es in dieser krisenbehafteten Zeit schlecht um unsere Hochschulen im Land steht, so müssen wir doch die Frage stellen, ob es nicht schon vorher schlecht um sie bestellt war und wir in der Vergangenheit Fehler machten, diese nicht auskömmlich zu finanzieren, damit also die derzeitige Situation der sprichwörtliche Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt. Für uns als Bundesland, arm an Rohstoffen und Industrie, unter Außerachtlassung des Schiffbaus, sind unsere Hochschulen und Universitäten ohne Wenn und Aber unsere beste Möglichkeit, den immateriellen Wohlstand zu mehren, womit in erster Linie gar nicht der konkrete Arbeitsplatz gemeint ist, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Technik von heute war die Wissenschaft von damals. Vorab, werte antragstellende CDU, beinhaltet Ihr Antrag im Feststellungsteil überwiegend Banalitäten und Plattitüden, wie beispielsweise, Hochschulen wirken am Wissenschaftsstandort mit, oder, das digitale ersetze nicht das soziale Miteinander. In der Reihe fehlt uns noch, dass es bei Schneefall draußen weiß wird. Unbenommen teilen wir die Feststellung, dass die Präsenzveranstaltungen das A und O der Wissensvermittlung und des Wissenserwerbs bilden sollten. Nur wundert es uns, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, dass Sie anscheinend einer Totalamnesie unterliegen, da Sie selbst in den letzten Jahren verantwortlich waren, unter anderem mit einem CDU-geführten Gesundheitsministerium, dass unsere Studenten in der digitalen Einsamkeit festsaßen. Nichtsdestotrotz befinden wir uns heute in einer Situation, in der das soziale Miteinander an den Fakultäten unterbrochen werden kann, diesmal schlicht, weil die Räume zu kalt sind. Im Gegensatz zu einer wie auch immer bewerteten gesundheitlichen Notlage ist diese Lage nun hausgemacht, aber nicht zwangsläufig unabwendbar. Die Anhörung letzte Woche im Wissenschaftsausschuss hat uns – und so weit will ich hier einmal das Einende zwischen der Antragstellerin und meiner Fraktion betonen – bestätigt, dass die Hochschulen durch die Zielvereinbarungen einerseits gebunden sind, andererseits jedoch angehalten sind, die Krise aus eigenen Sparschweinen abzufedern. Darin sei ein Vertragsbruch zu sehen, so die Experten. Das Vertrauen in die Politik ist erschüttert, zumal das Aufbrauchen der Reserven, die für Investitionen vorgesehen sind, die spontane Lösung von Notsituationen einfach nicht mehr gewährleistet, ergo negative Effekte auf Lehre und Forschung erzeugen. Gleichzeitig handele es sich, so versicherten uns die Experten, dass es ein Glücksspiel ist, da weder die konkrete Höhe der Einsparung bis heute bekannt ist noch die betroffenen Hochschulen endgültig definiert seien. Auch kam die Frage, ob auch die Hochschule in Güstrow betroffen ist. Das konnte nicht beantwortet werden. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, entbehrt jeglicher Form des fairen Miteinanders und ist hoffentlich nur ein Missverständnis zwischen den Akteuren. Langer Rede kurzer Sinn: Unabhängig von der Frage, wie eine auskömmliche Hochschulfinanzierung auszusehen habe, um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen – und wir konnten es ja gestern wieder von Frau Ministerin hören, wie wir im Hochschulbereich dann konkurrenzfähig sein müssen –, es kann einfach nicht der Weisheit letzter Schluss sein, an aufoktroyierten Sparzwängen festzuhalten, die Hochschulen zum Verzehr ihrer anderweitig verplanten Reserven anzuhalten und der akuten Notlage mit dem Fingerzeig nach Berlin zu begegnen. Wir sind Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, wir sind mit Ihnen gespannt, wie viel der Landesregierung das Bekenntnis zur konkurrenzfähigen beziehungsweise exzellenten Hochschullandschaft wirklich wert ist oder ob Frau Martin unsere Hochschulen am ausgestreckten Arm verhungern lässt. Wir stimmen heute Ihnen zu und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Abgesehen davon, dass ich Ihren grundsätzlichen Einlassungen im Feststellungsteil folgen kann, muss ich zu dem Schluss kommen, dass Sie sich anscheinend von einer seriösen, haushälterischen Notwendigkeiten Rechnung tragenden Argumentation verabschiedet haben, die Sie sonst bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit hervorholen. Sie pochen zu Recht auf die Autonomie der Hochschulen, auf die ausreichende Finanzausstattung der Standorte, die Berücksichtigung der steigenden Energiepreise für die Hochschulen und die Beibehaltung der Präsenzlehre in den kommenden Monaten. Das ist auch für mich, meine Fraktion, für den Koalitionspartner unstrittig. Die letzten Monate und Jahre waren für Hochschulstudierende durch die Pandemie bereits eine große Belastung. Jetzt geht es direkt nahtlos mit der nächsten Krise weiter. Ihr Ruf nach vollumfänglicher Weiterleitung europäischer und Bundesmittel an die Hochschulen ist an der Stelle eine Scheinforderung. Wie Sie wissen, passiert das bereits. Bundesmittel, wie die Mittel aus dem Hochschulpakt, werden zu 100 Prozent weitergeleitet und eingesetzt, um beispielsweise die Ausbildung von Lehrkräften an den Hochschulen zu verbessern. Das Einwerben zusätzlicher Mittel ist fortwährende Aufgabe, die auch wahrgenommen wird. Jetzt an der Stelle wird es aber interessant. Sie verlangen von der Landesregierung, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem die Hochschulen, ich zitiere, „sicher durch die nächsten Monate“ geführt werden sollen, und übergehen dabei, dass Sie selbst wenige Zeilen vorher genau solche Konzepte, die die Hochschulen bereits eigenverantwortlich entwickelt haben, ausdrücklich loben – ja, auch zu Recht. Es scheint Ihnen entgangen zu sein, aber das Land führt die Hochschulen nicht, das tun sie selbst, und das ist auch gut so. Auch das ist Bestandteil der Hochschulautonomie. Das Wissenschaftsministerium hat die Rechtsaufsichten, verhandelt alle fünf Jahre mit den Hochschulen Eckwerte und danach Zielvereinbarungen. Und natürlich ist das Ministerium in der aktuellen Krisensituation im ständigen Austausch mit den Hochschulen, um Lösungen zu finden, und dazu bedarf es auch keiner gesonderten Aufforderung seitens der Opposition. Erste Lösungen sind auch schon auf dem Tisch. Das Land wird die Hochschulen bei den Energiebedarfen unterstützen. Im Härtefallfonds sind, wir haben es gehört, 5 Millionen Euro für die Hochschulen eingeplant, und – auch das kam gerade noch mal zum Ausdruck – das WKM ist auch bereit, dazu weitergehende Bedarfe zu decken, je nachdem, was letztendlich umsetzbar ist. Die Landesregierung wird die Bildungseinrichtungen, für die sie verantwortlich ist, nicht im Regen stehen beziehungsweise in der Kälte sitzen lassen. Das sei hier an der Stelle klargestellt. Meine Fraktion ist unterdessen die letzte, die eine Erhöhung der Grundmittel für die Hochschulen zurückweisen würde. Das war und ist die Haltung meiner Fraktion in den letzten Jahren auch immer gewesen. Bildung in all ihren Facetten, mit ihren Akteuren ist eine Zukunftsinvestition, deren auskömmliche Finanzierung stetig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Grundsätzlich ist da die schrittweise Erhöhung der Grundzuweisungen an die Hochschulen absolut richtig. Allein in den letzten zehn Jahren wurden die Grundmittel im Schnitt um 30 bis 50 Prozent bei allen Hochschulstandorten angehoben. Ich will das am Beispiel der Fachhochschulen deutlich machen. Betrug der Zuschuss für die FH Neubrandenburg für das Jahr 2011 noch 12,9 Millionen Euro, so waren es in diesem Jahr bereits 18,7 Millionen Euro, für den Standort Stralsund 2011 12,6 Millionen, in diesem Jahr dann 18 Millionen, und in Wismar haben wir eine Steigerung in diesem Zeitraum von 22 auf 29 Millionen zu verzeichnen. Auch meine Fraktion hätte sich natürlich immer gewünscht, dass man da noch ein bisschen mehr obendrauf packen kann. Wir haben bei den Haushaltsverhandlungen damals ja entsprechende Anträge gestellt, die dann keine Mehrheit gefunden haben. Ich möchte aber betonen, dass das damals auch noch mal ganz andere Zeiten waren. Das waren eben keine Zeiten mit multiplen Krisen, das waren Zeiten, in denen die Energiepreise nicht explodierten, sich vervier-, verfünf-, versechsfacht haben, in denen wir eine Inflation von zehn Prozent und mehr hatten, in denen wir nicht auf allen Ebenen von der Pandemie gebeutelt waren, in denen das Land M-V eben noch eine Rücklage von fast 1 Milliarde Euro sein Eigen nannte und die Banken im Prinzip eine Nullzinspolitik hatten und man auch Geld hätte günstig haben können. All das ist passé, wir sind jetzt in einer ganz, ganz anderen Lage. Ich möchte hier noch mal ausdrücklich unterstreichen, dass ich die Entscheidung der damaligen Landesregierung, die zur Aufnahme der Kredite zur Bewältigung der Corona-Pandemie geführt haben, nach wie vor als richtig ansehe. Meine Fraktion hat diese Entscheidung damals ja auch aus einem Verantwortungsgefühl heraus mitgetragen, obwohl sie damals keine Regierungspartei war. Ich finde es aber bezeichnend, dass die damalige Regierungsfraktion CDU, die dieses Handeln ja auch maßgeblich mit zu verantworten hat, jetzt so tut, als ob das alles nicht passiert wäre und daraus, aus diesen Entscheidungen, keine Konsequenzen erwüchsen. (Torsten Renz, CDU: Es sind ja auch andere Zeiten. Das hat ja Konsequenzen.) Wir haben eine Verschlechterung der haushälterischen Situation, der gestiegene Bedarfe, vor allem im Bereich Energie, gegenüberstehen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) derer wir uns, wie ich bereits erwähnt habe, ja annehmen. Und wenn dann wieder das nächste Mal Haushaltsverhandlungen anstehen, weiß ich jetzt schon, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich finde, der Kollege Albrecht hat recht.) dass Sie in die Mottenkiste der Klischees greifen und uns vorwerfen werden, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Rot-Rot könnte nur Geld ausgeben, sie gehen nicht vernünftig mit Steuermitteln um, (Torsten Renz, CDU: Richtig!) sie müssen entsprechend … (Torsten Renz, CDU: Richtig!) Ja, genau so, das wird kommen. (Torsten Renz, CDU: Jawoll.) Das kam auch beim letzten Mal, das wird wieder kommen. Und dann kommen Sie eben unterjährig mit solchen Anträgen und wollen Geld ausgeben, wo aber keiner weiß, wo das herkommen soll. Ich weiß, gestern im Finanzausschuss gab es einen Antrag, wo Sie dann als Deckungsquelle die Ausgleichsrücklage angegeben haben. Ich habe mal mich umgehört bei den älteren oder langjährigen Mitgliedern hier im Landtag. Da hieß es dann immer, auch seitens der CDU, das wäre eine absolut unseriöse Deckungsquelle. Haben wir in der Vergangenheit auch ein bisschen anders gesehen, (Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) aber jetzt in der Situation mit den auch multiplen Risiken ist das vielleicht auch etwas, wo wir dann ein bisschen schaumgebremst sein sollten, bevor wir da rangehen. Also es gibt eine adäquate Deckungsquelle, die einem, ja, oder man könnte eine adäquate Deckungsquelle finden, die Rücklagen, aber das schließen Sie ja mit Ihrem Antrag kategorisch aus. Im Rahmen der Anhörung haben wir es noch mal dargelegt bekommen, dass die Hochschulen etwa 136 Millionen Euro zurückgestellt haben, mehr als in den Hochschulen in anderen Ländern. Da sind also noch so ein bisschen Fettpölsterchen da, wo man theoretisch rangehen könnte. Der Großteil davon ist gebunden, das weiß ich auch. Und an die gebundenen Rücklagen möchte ja auch keiner ran, denn an diesen gebundenen Rücklagen hängt ja eben auch eine Substanz, und an die möchte keiner ran. Aber die ungebundenen Rückstellungen müssen auf den Tisch, denn genau für Fälle wie diese, für Krisensituationen, sind die ja da. (Torsten Renz, CDU: Kennen Sie noch den Abgeordneten Bartels?) Und die Hochschulen haben auch im Rahmen dieser Anhörung auf die explizite Nachfrage – (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und die kam zweimal, einmal von der Kollegin Hegenkötter und einmal vom Kollegen Stamer – nicht transparent gemacht, wie sich das aufteilt. (Katy Hoffmeister, CDU: Der Kollege Albrecht hat vergessen, dass das Ministerium das abgelehnt hat. – Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Es wurde nicht seitens der Hochschulen eben transparent gemacht, also wo ist hier tatsächlich was gebunden, wo ist was ungebunden. Auch auf die Frage, welchen Beitrag können die Hochschulen leisten, also wo haben sie noch eventuell was, was wir hier noch mal in den Topf reingeben können, wo können wir einen Beitrag leisten, auch dazu gab es keine Antwort. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und das macht es dann natürlich auch schwer, hier seriös zu rechnen, zu argumentieren. Man kann jetzt wie Sie sagen, an die Rücklagen gehen wir partout nicht ran. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Dann frage ich Sie aber: Möchten Sie an die Substanz? Möchten Sie an den Kulturbereich rangehen? Also wo soll es denn dann herkommen? (Katy Hoffmeister, CDU: Da hätten Sie die Ministerin fragen müssen.) Na ja, aber Sie haben ja den Antrag gestellt, also müssen Sie ja sagen, wo Sie es herhaben wollen, denn die globale Minderausgabe ist beschlossen. Und das haben wir nicht gemacht, weil wir den Hochschulen nichts gönnen, sondern weil – (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und das betone ich hier noch mal – wir uns in der schwersten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg befinden. Und alle Ressorts, nicht nur der Bereich Hochschule, der Einzelplan 13, müssen hier einen Beitrag leisten und den Gürtel enger schnallen, es sei denn, wir entscheiden uns dazu, Schulden zu machen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau. So ist es.) Aber da sind Sie ja dann auch die Ersten, die auf die Barrikaden gehen und dann wieder mit der Argumentation, wie ich es vorhin angeführt habe, hier dann aufschlagen. Ich möchte an der Stelle trotzdem noch mal anerkennen, dass die Hochschulen, die Studierendenwerke auch schon einen erheblichen Beitrag geleistet haben. So, das ist aller Ehren wert, möchten wir auch unterstützen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber es bleibt letztendlich ein Delta, das geschlossen werden muss. Und wie dieses Delta geschlossen werden soll, dazu sagen Sie nichts. Eine naheliegende Option, eben die Rücklagen, schließen Sie aus, und unterm Strich leistet Ihr Antrag somit keinen geeigneten Beitrag, um am Status quo hier tatsächlich etwas zum Positiven zu verändern. Wir lehnen daher ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen! Vieles hat ja Frau Hoffmeister schon gesagt in ihrer Einbringungsrede, und ich werde versuchen, einiges davon auch mir zu verkneifen, was ich auf dem Zettel stehen habe. Ich möchte noch mal sagen, für mich ist es interessant, weil die Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2021 bis 2025, da waren wir ja noch nicht im Landtag. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir, viel Kenntnis darüber zu haben, weil ich damals noch im stellvertretenden Vorsitz des Senats der Uni Greifswald saß und die aus der anderen Seite mitverhandelt habe. Und ich muss sagen, in meiner Wahrnehmung damals und natürlich auch heute sind die Umstände tatsächlich so, dass wir als Hochschulen uns damals auf diese Zusagen verlassen haben, dass wir damit planen, dass wir planvoll Rücklagen, Rückstellungen gebildet haben, um verschiedene Ziele umsetzen zu können. Ich sage auch noch mal mit Blick jetzt, wie gesagt, deswegen Uni Greifswald, dass 60 Millionen Euro als Zuweisungen des Landes – in etwa – eine Menge Geld ist, aber Sie werden kaum einen 60-Millionen-Euro-Betrag im Haushalt des Landes finden, der gewinnbringender angelegt wird. Also bei Corona, für Beratungen, AstraZeneca-Impfstoff-Entdeckung, also Lösung der Probleme mit dem Impfstoff, Arbeitnehmer/-innen die Steuern zahlen, Familie, die nach M-V kommt, Fachkräfte, die ausgebildet werden – ich kann es hier nicht länger eigentlich ausführen, und das gilt natürlich analog auch für alle anderen Hochschulen. Insofern volle Unterstützung für den Antrag, insbesondere IV.1, es braucht endlich ein Konzept! Und woher das jetzt kommt mit den Millionenbeträgen, auch in Ihrem Hilfsfonds, ja, mit 5 Millionen Euro, auch das, wie gesagt, sehr gut dargelegt. Die Bedarfe, die hier angemeldet worden sind, waren deutlich höher. Meine Kleine Anfrage wurde jetzt zitiert. Da haben Sie jetzt dazu gesagt, also bereits im August haben Sie das abgefragt. Dann frage ich mich, warum Sie mir im November noch schreiben, Sie wüssten nicht, welche Bedarfe da sind. Gleichzeitig sagen Sie aber, für den Nachtragshaushalt wissen wir es jetzt, ist aber was anderes, als hier erzählt worden ist. Also es tut mir leid, auch für mich passt das nicht zusammen. Und jetzt möchte ich noch einen kleinen Schwank erzählen aus der Hochschulpolitik zu der Zwangsrücklage. Damals war ich nämlich noch im Studierendenparlament auch aktiv. Und da wurde diese Zwangsrücklage eingeführt, weil ein Studierender einen Schlüssel verloren hatte, da eine Schließanlage dann ausgetauscht werden musste und es keine Versicherung gab für diesen Schlüssel und niemand wusste, wer am Ende das bezahlen soll. So, dann wurden die Hochschulen aufgefordert, so eine Zwangsrücklage zu bilden. Dagegen hat man sich gewehrt, lautstark, nicht erfolgreich, und jetzt soll man diese Zwangsrücklage zurückgeben an das Land, weil dem Land die Mittel fehlen. Also tut mir leid, aber da würde ich mich als Hochschule auch verhohnepiepelt fühlen. So, ich denke, dass dieser Protest, in Greifswald wie gesagt 8 Millionen Steigerung allein für die Energiekosten, 14 Millionen insgesamt unter Berücksichtigung der globalen Minderausgabe … Übrigens, was in IV.2 genannt wird, nämlich diese allgemeine Preissteigerung aufgrund der Inflation, das wird massiv unterschätzt. Es findet hier in der Debatte, bis auf jetzt in dem Antrag, eigentlich auch nicht statt. Wir gucken nur auf die Energiekosten, aber selbst da sind wir deutlich, deutlich höher, als was hier eingestellt wird, entsprechend ja auch der Änderungsantrag für den Haushalt, den wir unterstützen. Ich möchte noch einmal sagen, wenn die Hochschulen auf die Straße gehen – in Greifswald hängen zwei Banner am Hauptgebäude, „Hochschule in Not“ –, dann haben die das in der Vergangenheit nicht leichtfertig getan und dann gab es relevante Forderungen. Und ich unterstelle das den Hochschulen, dass sie das an dieser Stelle wieder aus relevanten Gründen tun, und ich möchte Sie bitten, das zu berücksichtigen. Ich möchte einfach appellieren an Sie, weil mehr bleibt mir am Ende auch nicht übrig. Für unseren Änderungsantrag beantrage ich jetzt schon mal die ziffernweise – also arabische Ziffern – Abstimmung, weil es hier im Vorfeld quasi eine Verständigung gab, zumindest mit CDU und, ich glaube, auch Richtung FDP, da möglicherweise Teile von zu übernehmen, bin ich für dankbar. Ich möchte noch mal sagen, warum der Antrag und was drinsteht. Da geht es um die Frage der Präsenzlehre. Aus meiner Sicht liegt das genau im Rahmen von Freiheit von Forschung und Lehre, der ja hier auch in I noch mal bekräftigt wird im Antrag, zu entscheiden, ist die Präsenzlehre jetzt das richtige Mittel oder gibt es auch mögliche Digitalformate, die entweder genauso gut oder möglicherweise sogar besser den Lehrinhalt abbilden können. Da sollten wir unterstützen, das sollte aber eben in der Obliegenheit der Hochschulen bleiben. In dieser Richtung haben wir den Antrag ein kleines bisschen angepasst, einfach in Richtung: Digitallehre ermöglichen, Präsenzlehre in den Formaten, wo es auch notwendig und sinnvoll ist. Also diskursive Formate, Seminare, da macht es aus meiner Sicht nur mit einer sehr, sehr guten Aufbereitung Sinn, ein Digitalformat einzusetzen, und das kann eben nicht immer gewährleistet werden. Auch hier würde ich mir dann ein bisschen Unterstützung natürlich noch weiterhin wünschen aus dem Land, auch wenn ich weiß, dass während der Corona-Pandemie hier auch schon Unterstützung – die möchte ich nicht unterschlagen – gekommen ist. In diesem Sinne bitte ich Sie, der differenzierten Sichtweise auch in unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Zeit ist abgelaufen. Insofern, wir werden den Antrag insgesamt aber trotzdem unterstützen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Damm! Zur Sicherheit frage ich noch mal: Also nur römische Ziffern abstimmen oder auch arabische? (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arabische.) Na ja, die römischen müssen wir ja dann auch noch, ʼne?! Nach römisch I arabisch …, ʼne!? (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich ja gesagt, arabisch.) Okay, gut. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In einer immer komplexer werdenden Welt mit großen existenziellen Bedrohungen spielen Hochschulen eine immer wichtigere Rolle. Gleichzeitig stellt die Energiekrise auch die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung vor große Herausforderungen und bedroht damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Die Bundesregierung hat daher mit der Gassoforthilfe sowie der Gas- und Strompreisbremse umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird es zusätzlich eine Härtefallregelung mit bis zu 500 Millionen Euro geben. Die jüngst auf Bundesebene gefassten Beschlüsse unterstreichen die zentrale Bedeutung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Es geht nun um eine gemeinsame Verantwortung und Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Hochschulen, um beste Lehr- und Forschungsbedingungen als Voraussetzung für den Fortschritt zu sichern. Ich frage mich allerdings: Welchen Beitrag leistet die Landesregierung? Warum machen wir im Ausschuss Anhörungen mit den Hochschulvertreterinnen und -vertretern, wenn die Landesregierung sich am Ende nicht angesprochen fühlt? Es ist leicht, stets den Bund in die Verantwortung zu nehmen, doch für die Grundfinanzierung der Hochschulen sind die Träger verantwortlich, die Bundesländer, also Sie, liebe Landesregierung. Im Ausschuss hieß es nicht nur vom Rektor der Hochschule Wismar „Pacta sunt servanda“, Verträge sind einzuhalten. Alle anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullandschaft Mecklenburg- Vorpommerns waren sich darin einig, dass das Land die Zielvereinbarungen nicht einhält. Besonders hervorheben möchte ich, dass die Einsparungen, welche die Landesregierung von den Hochschulen fordert, ein finanzpolitisches Instrument sind, um die eigenen Defizite bei Haushaltsentscheidungen zu kaschieren, denn wer einen Haushalt lediglich fortschreibt und keine Dynamik einkalkuliert, der kürzt, und das Jahr für Jahr. Einige Hochschulen haben bereits viel Eigeninitiative gezeigt. Sie haben weit vor der Energiekrise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Konzepte zur energetischen Sanierung auf eigene Kosten umgesetzt. Die Quittung ist nun, dass die Landesregierung die Haushalte der Hochschulen kürzen will. Damit wird jeglicher Wettbewerbsvorteil in Forschung und Lehre im Keim erstickt, damit wird jegliches Vertrauen der Hochschulen von der Landesregierung verspielt. Dabei wäre es gerade jetzt in dieser Krisenzeit notwendig, in die Zukunft zu investieren. Sparpotenziale sind an den Hochschulen nicht mehr vorhanden, um der geforderten Verpflichtung zu einer globalen Minderausgabe in Höhe von 18,3 Millionen Euro nachzukommen. Und wenn wir hier über die Hochschulen sprechen, müssen wir auch über die Studentinnen und Studenten sprechen. Auch sie sind von den steigenden Kosten betroffen, auch für sie stellt der Bund Hilfen bereit. Studentinnen und Studenten, aber auch Schülerinnen und Schüler werden mit einer umfangreichen BAföG-Reform unterstützt. Zusätzlich erhalten sie einen ersten und zweiten Heizkostenzuschlag von 230 und 345 Euro. Zuletzt hat der Bund auch Einmalzahlungen an 3,5 Millionen Studenten und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen. Und was macht die Landesregierung? Sie ist nicht einmal gewillt, die Studierendenwerke zu unterstützen. Der Bund unterstützt, unterstützt, unterstützt, das Land schaut zu, das Land schaut runter, das Land schaut weg. Während der Corona-Pandemie haben auch die jungen Menschen an den Hochschulen stark zurückgesteckt. Es hat sich wie an Kitas und Schulen gezeigt, dass gerade für junge Menschen die persönliche Interaktion eine herausragende Rolle spielt. Nicht wenige sind durch die Pandemie vereinsamt und psychisch angeschlagen. Darum ist es wichtig, dass wir jetzt nicht erneut, dieses Mal aus Energiegründen, die jungen Menschen nach Hause schicken. Digitalisierung ist wichtig, das sage ich auch als FDP, aber sie darf nicht zur Kompensation von Energiesparmaßnahmen missbraucht werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das ist auch der Grund, warum wir mit dem Antrag der GRÜNEN nicht ganz übereinstimmen. Hochschulpolitik ist in erster Linie die Aufgabe der Länder und Ziel muss es sein, den Hochschulen die größtmögliche Autonomie zu gewähren. Der Bund hat umfangreiche Hilfen auf den Weg gebracht, nun ist es an der Zeit, dass die Landesregierung ihrer Aufgabe nachkommt und die Hochschulen angemessen unterstützt. Sie, die Landesregierung, stehen in der Pflicht. Dieses Land hat – wie die meisten anderen deutschen Bundesländer – nur einen Rohstoff, die Köpfe. Wir können es uns einfach nicht leisten, diesen Rohstoff nicht nur nicht zu fördern, sondern leichtsinnigerweise auch noch verkümmern zu lassen. Das ist verwerflich für das Land, das ist verwerflich für ganze Generationen. Wir stimmen dem Antrag der CDU zu, denn Wissenschaft ist der Motor für die Zukunft unseres Landes. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer.

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Dirk Stamer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Antrag fordern Sie, Planungssicherheit für die Hochschulen für die kommenden Monate zu schaffen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und es wird Sie überraschen, genau das tun wir schon. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Die Landesregierung und meine Fraktion setzen sich seit Jahren – nicht nur für Monate, sondern seit Jahren – dafür ein, die Hochschulen des Landes zu stärken, die Forschung und Lehre zu verbessern, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den Hochschulen damit diese notwendige Planungssicherheit zu geben. Meine Vorredner haben dazu schon ausgeführt, wie das alles konkret passiert. Und dieses Geben einer Planungssicherheit gilt natürlich auch in diesen herausfordernden Zeiten, die wir jetzt haben. Uns allen hier ist bewusst, dass sich die Hochschulen durch eine andauernde Corona-Pandemie, massiv gestiegene Energiekosten durch den Ukrainekrieg und eine stark angestiegene Inflation in einer schwierigen Situation befinden. Richtig! Die Sorgen der Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen nehmen wir allerdings sehr ernst und suchen immer wieder nach guten Lösungen im Sinne der Hochschulen des Landes, und zwar mit den Hochschulen zusammen an einem Tisch. Die beschriebene derzeit angespannte Lage betrifft nicht nur die Hochschulen, sondern alle Bereiche dieses Landes. Die Auswirkungen der multiplen Krisen treffen uns alle hier. So ist es auch klar, dass die Hochschulen auch ihren Beitrag leisten müssen zur Bewältigung dieser Krisen. So müssen natürlich auch die Hochschulen aufgrund der Energieknappheit zum Beispiel einen Einsparbeitrag in Höhe von 20 Prozent im Energieverbrauch leisten, soweit möglich. Und in diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass für eine Verbesserung der Planungssicherheit die beschlossenen Energiepreisdeckel des Bundes wesentlich sind. Darüber hinaus wird aber auch noch aller Voraussicht nach morgen der Nachtragshaushalt des Landes beschlossen, der mit dem Härtefallfonds des Landes weitere 5 Millionen für Hochschulen und Studierendenwerke – Frau Enseleit, die lassen wir nicht im Regen stehen – des Landes vorsieht, (Torsten Renz, CDU: Das ist aber zu wenig. – Zuruf von René Domke, FDP) um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Das ist aber zu wenig.) Bei dem Thema der finanziellen Mehrbelastung durch Energiekosten sind bereits wesentliche Hilfen seitens des Landes und des Bundes auf den Weg gebracht worden oder stehen kurz davor. Genauso klar ist es aber auch, dass sich auch die Hochschulen an den generell notwendigen Einsparungen im aktuellen Doppelhaushalt (Katy Hoffmeister, CDU: Aber warum denn?) aufgrund der finanziellen Auswirkungen der multiplen Krisen beteiligen müssen. Die globale Minderausgabe im Doppelhaushalt gilt für alle Politikbereiche des Landes, (Katy Hoffmeister, CDU: Die Sie beschlossen haben. – Daniel Peters, CDU: Genau.) und das ist nicht schön, aber unvermeidlich. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) In diesem Zusammenhang ist es auch richtig, darauf zu verweisen, dass die Hochschulen insgesamt Rücklagen von mehr als 136 Millionen Euro haben. Natürlich können nicht die gesamten 136 Millionen Euro zur Erfüllung der globalen Minderausgabe verwendet werden, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) weil große Teile des Geldes zweckgebunden sind. Das ist richtig. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Allerdings gibt es die sogenannte Pflichtrücklage in Höhe von mindestens 9 Millionen Euro, die zur Absicherung von unvorhersehbaren Ereignissen dient und in diesem Fall dafür auch genutzt werden kann, wenn man sich darauf einigt. Darüber hinaus gibt es noch weitere zweckfreie offene Rücklagen (Katy Hoffmeister, CDU: Zweckfrei!) in derzeit unbekannter Höhe. Die Hochschulen des Landes haben bislang nicht klar dargestellt, trotz Nachfrage im Ausschuss in der letzten Woche, wie sich die Rücklagen zusammensetzen, sprich, es ist unklar, wie viele der 136 Millionen tatsächlich zweckgebunden sind oder zweckfrei sind. Die Hochschulen haben sich auf Nachfrage dazu nicht klar geäußert, sondern uns in diesem Ausschuss auch klar gesagt, sie wüssten es, würden es uns aber nicht sagen. Es wäre also wichtig und interessant zu wissen, wie groß die zweckfreien Rücklagen sind. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Darüber hinaus wäre es ebenso wichtig zu wissen, welchen Zwecken, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) zu welchen Zwecken die zweckgebundenen Rücklagen überhaupt gebildet worden sind, um dann zu entscheiden, ob der ursprünglich gedachte Zweck wirklich wichtiger ist als die Bewältigung der Auswirkungen der aktuellen Krisen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich halte es für sinnvoll und vertretbar, dass erst einmal Klarheit über die Zusammensetzung der Rücklagen hergestellt wird, um dann bewerten zu können, inwiefern sich die Hochschulen zur Erbringung der globalen Minderausgabe aus den Rücklagen bedienen können, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) um auch ihren Beitrag zu leisten. Wenn es zweckfreie Rücklagen in nennenswerter Höhe gibt, kann man durchaus erwarten, dass diese dazu auch genutzt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie den Hochschulen des Landes wirklich Planungssicherheit für die nächsten Monate geben wollen, wie Ihr Antrag es sagt, dann erwarte ich auch, dass Sie morgen dem Nachtragshaushalt zustimmen. Der Nachtragshaushalt gibt nämlich diese Planungssicherheit und unterstützt unsere Hochschulen mit weiteren 5 Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Energiekosten. (Torsten Renz, CDU: Das ist doch aber zu wenig. Das wissen Sie doch auch.)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Damm?

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Dirk Stamer SPD

Ja, bitte!

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich habe so lange gewartet, …

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Dirk Stamer SPD

Danke!

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Hannes Damm GRÜNE

… weil ich gehofft habe, dass genau dieser Satz noch mal kommt in Ihrer Rede, den Sie jetzt als Letztes gesagt haben, die 5 Millionen im Nachtragshaushalt. Haben Sie denn – das ist also eine ernst gemeinte Frage auch –, haben Sie denn die Hochschulen mal gefragt, ob das reicht, (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ob diese 5 Millionen reichen, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) ob diese 5 Millionen den Hochschulen die Planungssicherheit geben, also ob die das auch so wahrnehmen? Und wenn Sie gefragt haben, wie war die konkrete Antwort? (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU)

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Dirk Stamer SPD

Ja. (Torsten Renz, CDU: Sie dürfen antworten. Wir übernehmen.) Darf ich das so machen, ohne Frau Präsidentin?

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Beate Schlupp

Möchten Sie antworten? Ja, wir versuchen jetzt gerade noch zu sortieren, wie wir Ihre Änderungsanträge abstimmen werden. Ja, bitte schön!

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Dirk Stamer SPD

Herr Damm, ja. Die Antwort ist Ja. Die Kurzfassung ist: Ja, ich habe die Hochschulen gefragt, und zwar habe ich ganz konkret Herrn Professor Schareck der Universität Rostock gefragt und ich habe auch ganz konkret Frau Professorin Riedel gefragt der Hochschule in Greifswald, und zwar auf einem Parlamentarischen Abend zu Meereswissenschaften vor zwei Wochen. Und die konkrete Antwort darauf war, ob das reicht, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) sie haben sich erst mal beide sehr herzlich bedankt, das war das Erste, über diese Hilfen, dass sie bedacht werden, und sie sagten, ja, sie kämen damit zurecht, (Zuruf von Christiane Berg, CDU) knapp, aber sie kämen damit zurecht. Das war die Antwort – von beiden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marcel Falk, SPD: Hört, hört! – Zuruf von Daniel Peters, CDU)

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten?

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Dirk Stamer SPD

Nee, jetzt nicht mehr. (Torsten Renz, CDU: Aber jetzt wirds spannend.) Nun wirds spannend. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Jetzt wäre es spannend geworden.) Jetzt kommen wir nämlich zum Schluss. Jetzt haben Sie recht. So. Also Sie sehen, die geforderte, im Antrag geforderte Planungssicherheit ist gegeben, und daher sehen wir Ihren Antrag als nicht notwendig an und ich bitte Sie um Ablehnung des Antrages. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, nun war ja dieser Parlamentarische Abend für Meeresschutz – ist ja auch schon ein bisschen her, haben Sie gesagt – vor zwei Wochen. Danach gab es den Brief unter anderem der Hochschule Greifswald, aber mich hat auch Neubrandenburg erreicht, wo bestimmte Bedarfe irgendwie angekündigt werden. Auch in der Anhörung haben wir konkrete Bedarfe gehört. Das war ja nach dem Parlamentarischen Abend. Und ich habe es schon mehrfach jetzt gesagt, Uni Greifswald alleine sagt, 8 Millionen nur für Energie. Deswegen stelle ich jetzt mal im Rahmen meiner Kurzintervention fest – Sie können ja gleich darauf antworten, wenn Sie mögen –, dass diese Zahlen nicht zusammenpassen, dass ich mich frage, warum braucht es dann noch die Ansage der Hochschulen, wir haben hier Mehrbedarfe, die sind deutlich höher. Vielleicht können Sie auch berücksichtigen, dass möglicherweise bei den Hochschulen, als Sie da noch mal raufgeguckt haben, sich ergeben hat, ja, 5 Millionen reichen doch nicht. Aber wie gesagt, für mich passt das nicht zusammen.

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Beate Schlupp

Möchten Sie antworten?

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Dirk Stamer SPD

Ja, vielen Dank! Also zum einen nehme ich wahr, dass die Hochschulen eine andere Auffassung vertreten. Das ist auch durchaus legitim als Interessenvertreter der Hochschulen. Das sehe ich ein. Allerdings, auf der oder während der Anhörung, die wir hier zusammen erleben durften in der letzten Woche, zur Finanzierung der Hochschulen konnten wir zum einen ganz deutlich auch sehen, dass die Hochschulen auch nicht klargemacht haben, unter welchen Bedingungen diese angemeldeten, dort genannten Mehrbedarfe gelten. Gelten sie unter Einbeziehung der jetzt morgen beschlossenen 5 Millionen Soforthilfen? (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Gelten sie unter Einbeziehung der Bundeshilfen? Zu welchem Zeitpunkt gelten sie? Das war teilweise wirklich unklar, diese Sachlage. Und Sie stellen ja auch fest, Politik ist etwas, was nicht in Stein gemeißelt ist. Sollte es tatsächlich so sein, dass diese 5 Millionen Euro nach allen Bremsen sozusagen nicht reichen werden und das tatsächlich belegbar ist durch die Hochschulen, dann sehe ich auch einen Handlungsbedarf seitens des Landes unter der Berücksichtigung, dass natürlich jeder hier in so einer Krise auch seinen eigenen Beitrag leisten muss, um eine Krise abzufedern. Da können wir auch die Hochschulen des Landes leider Gottes nicht aus der Pflicht lassen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Probleme, aber klar eine Medaille: Also es sind gestiegene Kosten, insbesondere Energiekosten auf der einen Seite, die auszugleichen sind, und zwar aus meiner Sicht natürlich mithilfe der Bremse des Bundes, aber zugegebenermaßen auch durch das Land, weil, wie Frau Enseleit richtig ausgeführt hat, die Autonomie und die Zuständigkeit hier in diesen Fragen beim Land liegt. Und auf der anderen Seite – und das, finde ich, ist gerade die Schizophrenie an der Sache – wollen Sie zugreifen auf die Rücklagen/Rückstellungen der Hochschulen, also mit anderen Worten, auf der einen Seite nicht geben, wohl wissend, dass Bedarf, und zusätzlich auch noch etwas rausnehmen aus den Hochschulen. Da erkläre mir doch einer, wie das zusammenpasst! Und ich habe Sie immer gefragt, welche Hochschulen wurden denn jetzt befragt und für welche gelten denn jetzt die 5 Millionen. Ein Blick ins Landeshochschulgesetz kann da durchaus hilfreich sein. Da haben Sie die Universität Greifswald, die Universität Rostock, die HMT, die vier Fachhochschulen oder Hochschulen, dann zusätzlich die Fachhochschule, die Verwaltungsfachhochschule, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock, soweit sie Forschung und Lehre betreffen. Wenn Sie das addieren, dann zählen Sie neun. Dividieren Sie mal 5 Millionen durch neun! Was kommt dann da raus für jede Hochschule?! Selbst wenn wir nicht wissen, wie der Verteilmodus ist, dass das nicht reichen kann, scheint doch wohl klar zu sein. Ich verstehe gar nicht, warum da noch Fragen offen sein sollten. Wenn das so ist, dann sagen Sie zu Recht, dann könnte man sich doch tatsächlich die Rücklagen angucken. Und Sie haben zu Recht ausgeführt, dass im Expertengespräch klargeworden ist, dass es sogenannte tote Rücklagen gibt, wie die Hochschulen es nannten. Das sind, ich will es mal übersetzt sagen, die brodkorbschen Pflichtrücklagen (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder diejenigen, die der Landesrechnungshof gefordert hat. Und diese Rücklagen sind die Hochschulen bereit – das haben sie im Expertengespräch auch deutlich gemacht – zur Verfügung zu stellen, weil sie sie nämlich durch eigene Mittel im Zweifel wieder auffüllen müssten, wenn sie sie denn überhaupt bräuchten. 9 Millionen würden mit anderen Worten durch die Hochschulen bereitwillig bereiterklärt werden, wenn es denn dazu notwendig wäre. Und jetzt zu den Zielvereinbarungen: Sie tun geradezu so, als würden diese Zielvereinbarungen im luftleeren Raum stehen und hätten sie etwas Besonderes mit dem Haushalt 2022/2023 zu tun. Haben sie aber nicht, weil diese Zielvereinbarungen nämlich von 2021 bis 2025 bindend sind. Und die Zielvereinbarungen sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sind vom SPD-geführten Ministerium damals verhandelt und am Ende hier auch eingebracht worden. Und insofern sind Sie nicht frei von der Verantwortung für die Zielvereinbarung und auch nicht von der Bindung an die Zielvereinbarung. Und ehrlich gesagt, Herr Stamer, wo Sie Planungssicherheit erkennen können, kann ich es immer noch nicht. Ich würde die Ministerin ausdrücklich loben, indem sie permanent sich also bereiterklärt, Gespräche mit den Hochschulen zu führen. Das ist ein richtiger und wichtiger Weg. Nur, die Frage ist, die Ergebnisse lassen auf sich warten. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Und weil sie auf sich warten lassen, gibt es eben keine Planungssicherheit. Und genau deshalb stehen die Hochschulen bis jetzt – und, ich befürchte, über den Jahreswechsel hinaus – zu Recht an unserer Tür und fordern von uns genau diese Planungssicherheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch eins sagen: Sie gucken immer auf den Bund, erneut und erneut und erneut. Ja, das kann man machen. Aber ehrlich? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Werden wir doch unserer Verantwortung in diesem Landtag gerecht für unsere Hochschulen! Natürlich sind die Leistungen, die aus dem Bund kommen, zusätzliche Hilfen, aber allein kein Heilmittel und kein Allheilmittel für die Hochschulen, und deshalb sind wir an dieser Stelle auch deutlich gefragt. Und ehrlich, eine Frage muss ich mir an dieser Stelle noch erlauben, Herr Stamer. Zweckfreie Rücklagen? Also da kann man sagen, das sind möglicherweise Rücklagen, die nicht gebunden sind, aber ohne Zweck sind sie sicherlich nicht, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) und deshalb sind sie aus meiner Sicht auch nicht zweckfrei. (Zuruf von Dirk Stamer, SPD) Ich würde Sie deshalb bitten, sich da etwas zu mäßigen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und wie das Ministerium mit den Hochschulen diskutiert über wer wie viel welcher Rücklagen hat, das wird das Ministerium sicherlich in seiner bekannten Art und Weise und Weisheit mit den Hochschulen klären, sollten wir aber hier nicht infrage stellen. Wenn die Zielvereinbarungen so sind, wie sie sind, dann enthalten sie eben auch die Möglichkeiten von Rücklagen und Rückstellungen. Und das war ausdrücklich nicht nur vom Landesrechnungshof, sondern auch von der, ich nenne das noch mal, brodkorbschen Pflichtrücklagendiskussion geprägt. Ich möchte Sie deshalb noch mal dringend bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Er spiegelt genau und nur das wider, was das Ergebnis des Expertengespräches ist. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung die Ministerin für Wissenschaft und Kultur Frau Martin. (Harry Glawe, CDU: Jetzt gehts los!)

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte nur einen Punkt klären, der hier mehrfach als offen dargelegt wurde. In der Tat, zum Zeitpunkt des Ausschusses war das noch nicht endgültig abgestimmt zwischen den Ressorts, aber es ist inzwischen abgestimmt. Die Hochschule Güstrow wird nicht an diesen 5 Millionen im Härtefallfonds teilhaben, wird an anderer Stelle bedient, das ist zwischen ihnen und uns so vereinbart. Insofern haben wir da noch mal ein Stück mehr Planungssicherheit. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dass wir die 5 Millionen bisher noch nicht verteilen konnten an die Hochschulen, ist, glaube ich, auch allen klar, weil die sind nämlich noch gar nicht beschlossen. Das wird hoffentlich das Hohe Haus morgen tun. Insofern ist, glaube ich, der Vorwurf, zu sagen, dass wir bisher die noch nicht verteilt haben und die Hochschulen die noch nicht haben, auch ein bisschen seltsam und nicht wirklich nachzuvollziehen. (Katy Hoffmeister, CDU: Das habe ich auch nicht behauptet.) Insofern glaube ich, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dass wir ab morgen ein großes Stück weiter sind, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) ein großes Stück auch wissen, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) dass eine Prognose dessen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) was an Notwendigkeit da ist, was wir abfedern müssen im Jahr 2023 und danach aufgrund der Energiekrise – wir haben 5 Millionen, wenn es mehr wird, und das haben wir vom Finanzminister gestern ja auch noch mal gehört, muss man da auch weiter helfen –, ich glaube, da werden wir morgen ein großes Stück weiter sein und dann auch so schnell wie möglich die notwendigen Finanzen auch verteilen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die arabischen Ziffern des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln abzustimmen. Vor diesem Hintergrund rufe ich auf die Ziffer I des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1576. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1576 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Ich rufe auf in Ziffer II die Nummern 1 und 2 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1576. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Ziffer II die Nummern 1 und 2 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1576 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Ich rufe auf die Ziffer II Nummer 3. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1633 abstimmen, soweit er diese Ziffer betrifft. Hier machen wir es einzeln, also zuerst stimmen wir ab über die Ziffer … Welche war das jetzt? Jetzt muss ich einmal gucken. Welche war das jetzt? Ich habe mir das doch hingeschrieben. Nee, hier noch nicht. Ziffer II sollten wir noch nicht, in Ziffer II sollten wir einzeln abstimmen. War das richtig, Herr Damm, oder hier auch? (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier nicht. Gut. Also wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und da ist es dann die Ziffer I.1 und 2. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Punkt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer der Ziffer II Nummer 3 des Antrages der Fraktion der CDU zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 3 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1576 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Ich rufe auf Ziffer II Nummer 4 und lasse hier zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1633, soweit er diese Ziffer betrifft, abstimmen. Hier soll einzeln über die arabischen Ziffern abgestimmt werden. Ich rufe also zunächst auf im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ziffer II.1. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Punkt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Jetzt rufe ich auf die Ziffer II.2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1633, des Änderungsantrages. Wer dieser zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Punkt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung durch die Fraktionen der AfD und FDP, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer der Ziffer II Nummer 4 des Antrages zuzustimmen wünscht – jetzt handelt es sich wieder um den Antrag der Fraktion der CDU –, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 4 des Antrags der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1576 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Ich rufe auf die Ziffer III des Antrages der Fraktion der CDU. Wer dieser zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer III des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1576 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Ich rufe auf Ziffer IV des Antrages. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1633 abstimmen. Das ist die Ziffer III des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in diesem Punkt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und CDU, Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung durch die Fraktionen der AfD und FDP abgelehnt. Wer der Ziffer IV des Antrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer IV des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1576 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundesförderungen für kommunale Wärmeplanung und effiziente Wärmenetze ins Land holen, Drucksache 8/1584. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesförderungen für kommunale Wärmeplanung und effiziente Wärmenetze ins Land holen – Drucksache 8/1584 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen! Die Wärmewende ist die Herausforderung der Energiewende. Wenn nicht ein Jahr das gezeigt hat, dass wir dem Thema mehr Aufmerksamkeit schenken müssen, dann dieses. Energiekrise und Klimakrise zeigen mit aller Deutlichkeit, eine fossile Versorgung mit Wärme ist nicht länger tragfähig, weder für das Portemonnaie, die öffentlichen Haushalte oder für das Klima. Drei Jahre und 279 Tage bleiben heute für die Einhaltung des 1,5-Grad-Budgets Mecklenburg-Vorpommerns bei den gegenwärtigen Emissionen unseres Bundeslandes. Das heißt, alles, was wir jetzt reduzieren, schafft uns etwas mehr Zeit. Das kann nur gelingen, wenn wir die Wärme endlich in Angriff nehmen, und dafür hat der Bund zwei wesentliche Förderprogramme nun aufgelegt, das Förderprogramm für kommunale Wärmeplanung und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW. Ich habe es letzte Plenarwoche bereits gesagt und ich sage es heute gerne noch mal: Die Hälfte unserer energiebedingten Emissionen stammt aus dem Wärmebereich. Knapp 400.000 Wohngebäude mit achtmal 1.000 Wohnungen in M-V brauchen eine bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung. Noch gut 80 Prozent der Gebäude werden mit Öl oder Gas beheizt, also Heizungen, die es in 18 Jahren so nicht mehr geben darf. Und damit ist auch klar, dass jede Heizung, die jetzt noch installiert wird und nicht klimaneutral ist, schnell gegen eine emissionsfreie oder schneller gegen eine emissionsfreie Heizung ausgetauscht werden muss, als es deren Besitzer/-innen im Rahmen der üblichen Abschreibung wahrscheinlich vorhaben. Um Eigentümer/-innen, Versorger, Wohnungsbaugesellschaften und die Gemeinden vor solchen Fehlinvestitionen heute zu schützen und um die Klimagrenzen nicht weiter infrage zu stellen, braucht es eine Strategie, die möglicherweise unterschiedlichen Einzelinteressen auch einzufangen und auf das Ziel der Klimaneutralität und Bezahlbarkeit auszurichten. Dazu dient die sogenannte kommunale Wärmeplanung. Dabei wird ein umfangreiches Bild von Wärme- und Kälteverbräuchen, dem Gebäudebestand sowie den Erzeugungskapazitäten und Minderungspotenzialen geschaffen und daraus eine Strategie zur Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet. Jede Gemeinde, jede Stadt hat dabei eine andere Ausgangssituation, auf die individuell eingegangen werden muss. Eine Lösung für alle gibt es nicht, sie muss individuell vor Ort entwickelt werden. Und daher sind die Kommunen genau die Ebene, die gefragt ist, die Wärmewende voranzubringen, denn im Gegensatz zu Strom lässt sich Wärme nicht beinahe verlustfrei über viele, viele Kilometer übertragen. Weil es in der Vergangenheit jedoch an solcherlei Planungen deutlich gefehlt hat, wird der Bund nachhelfen müssen und eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung beschließen. Doch richtigerweise: Vor der Pflicht kommt die Förderung, die es nun dringend in M-V wahrzunehmen gilt, denn bereits zum Ende des nächsten Jahres wird der Gesetzbeschluss zur verpflichtenden Planung erwartet im Bund. Drei Jahre später werden die Gemeinden ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben müssen. Die Pflicht wird wahrscheinlich für Städte ab 20.000 Einwohner/-innen gelten. In Mecklenburg-Vorpommern beträfe das dann die Städte in der Größe von Rostock bis Neustrelitz. Das erreicht allerdings nur etwa 50 Prozent der Bevölkerung unseres Bundeslandes. Wieder einmal sieht man, welche enorme Rolle der ländliche und kleinstädtische Raum in Mecklenburg-Vorpommern spielen. Es gilt also umso mehr, die kleinen Gemeinden landesseitig zu unterstützen, ihre Wärmeplanungen freiwillig umzusetzen. Nur so lassen sich zuletzt auch die Klimaziele der Landesregierung überhaupt umsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und damit die Kommunen diese Aufgabe nun wahrnehmen können, braucht es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und dazu gehören unter anderem oder ganz vorneweg ausreichende finanzielle und personelle Mittel. Für die finanziellen Mittel der eigentlichen Förderung sorgt der Bund zumindest bis nächstes Jahr. Und das Förderprogramm unterstützt Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden, bevor die Pflicht greifen wird mit 90 Prozent der Kosten für die kommunale Wärmeplanung und bei finanzschwachen Kommunen sogar mit 100 Prozent. Und die gilt es jetzt abzuschöpfen, diese Gelder – gerade in M-V haben wir viele, viele finanzschwache Kommunen –, und das geht nur, wenn der Antrag rechtzeitig im Laufe des nächsten Jahres gestellt wird. Ab 2024 sinkt die Förderung auf 60 beziehungsweise 80 Prozent. Und dieses geschenkte Geld darf man nicht liegenlassen. Wer das heute nicht mitnimmt, der handelt aus meiner Sicht fahrlässig, denn wenn die Pflicht kommt, gibt es keine Förderung mehr, und dann wird das Land einspringen müssen, diese Pflicht auch hier umzusetzen. Und da erinnere ich mich an den letzten Mai, an unseren Änderungsantrag und den Antrag der Regierungsfraktionen zur Energiesouveränität, als Herr Seiffert und Herr Beitz noch mit Verweis auf Konnexität und wie üblich mit Verweis auf die Beteiligung zum Klimaschutzgesetz genau diesen Vorschlag abgewunken haben. Aber diese Argumentation, die war schon damals vorgeschoben. Wir sehen jetzt andere Bundesländer, die nach und nach kommen mit solchen Pflichten, die sie umsetzen auch mit der Konnexität, weil es sich eben lohnt, weil es ohnehin notwendig werden wird. Und auch im Mai war schon absehbar, dass eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vom Bund oder eben über das Klimaschutzgesetz M-V kommen wird. So haben Sie es ja auch in Ihrer Präsentation angekündigt. So zu tun, als gäbe es eine Alternative zur umgehenden und flächendeckenden Wärmeplanung, zeugt geradezu von der Ignoranz der Dringlichkeit dieser Sachlage und passt auch nicht zu Ihren eigenen Ankündigungen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und solange das Geld auf der Straße liegt – da liegt das Geld vom Bund – und unsere Gemeinden das nur aufheben müssen, sollten wir alles tun, sie darin zu unterstützen. Daher muss das Land die personellen Voraussetzungen schaffen, damit die Gemeinden überhaupt diese Anträge schaffen zu stellen. Wie schon gesagt, oft haben diese weder das Personal noch die nötige fachspezifische Kompetenz für die Antragstellung. Und Sie können sicher schon erahnen, was ich jetzt sagen werde: Wir brauchen dafür – mein Vorschlag steht aber nicht spezifisch im Antrag drin, weil wir Ihnen diese Auslegung selbst überlassen wollen –, aus unserer Sicht brauchen wir dafür Personal bei der LEKA. Die LEKA ist der richtige Ort für die Beratungen der Kommunen. Entsprechend haben wir das dann für den Haushalt auch als Änderungsantrag gestellt. Die Kommunen kennen die LEKA, die Kommunen vertrauen der LEKA, und da sollte man das nicht wegnehmen, weil man dann sonst andere neue Prozesse aufbauen müsste. Am Ende ist aber entscheidend, dass das Geld vom Bund auf irgendeine Art und Weise nach Mecklenburg-Vorpommern kommt. Gleiches gilt für die andere im Antrag erwähnte Bundesförderung für die effizienten Wärmenetze. Die zielt mehr auf die technische Umsetzung der emissionsfreien Netze oder die Dekarbonisierung der bestehenden Netze ab und nicht so sehr auf die Planung. Ergänzend zur kommunalen Wärmeplanung können über das BEW dann sogenannte Transformationspläne für bestehende Wärmenetze oder eben Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze mit bis zu 50 Prozent finanziert werden. Das ist aber weniger als die 100-Prozent-Finanzierung, die es im Moment gibt. Die Voraussetzung von mindestens 16 beteiligten Gebäuden öffnet auch kleinen Kommunen im ländlichen Raum den Weg zu einer gemeinschaftlichen Versorgung über Nah- oder Kaltwärmenetze, und auf der liegt hier in M-V einfach unser Fokus. Gerade im ländlichen Raum ist die Verbreitung von Wärmenetzen nämlich noch unzureichend. Nur 10 Prozent der Gemeinden verfügen über Nahwärmenetze. Von den anfangs erwähnten 800.000 Wohnungen in M-V werden etwa 40.000 mit Fernwärme versorgt, insbesondere in den Städten. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das ist ein riesiges Potenzial, was wir jetzt angehen müssen, um schnell auch zu den Klimazielen beitragen zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier kann durch die Umstellung der Wärmeversorgung quasi sofort ein Beitrag zur CO -Einsparung geleistet 2 werden. Die sind ja schon angebunden. Und wie oben bereits gesagt, mit „Jeder macht seins“ werden wir hier nicht jede Wohnung, jedes Haus sozial gerecht erreichen können. Es wird immer Haushalte geben, die es sich nicht leisten können, sich allein auf den Weg zu machen, mit einer Wärmepumpe zum Beispiel. Nur mit Wärmenetzen lassen sich Großwärmepumpen umsetzen, lassen sich Erdwärmepotenziale effektiv nutzen und ins System einspeisen. Biogasanlagen, elektronische Rechenzentren, all das, wo Abwärme entsteht, das macht nur dort Sinn, wo die Abwärme auch genutzt werden kann. Wenn wir sie in die Luft blasen wie bisher, bringt uns das keinen Schritt weiter. Netze eröffnen zudem wieder die Möglichkeit, kommunale Gemeinwerke zu schaffen, die dem Gemeinwohl und nicht Gewinninteressen einzelner Unternehmen unterworfen sind, also bezahlbare Energie für alle Bürgerinnen und Bürger. Eine 40-Prozent-Förderung des Bundes für den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen macht diesen Schritt hin zu einer gemeinwohlorientierten Wärmeversorgung möglich. Und auch hier gilt: Wir müssen so viel von diesen 3-Milliarden-Euro-Bundesmitteln nach M-V holen wie möglich. Mit dem Geld sichern wir uns aber nicht nur frühzeitig die Möglichkeit, sondern auch die Kapazitäten der Planer/-innen, die sich jetzt, wenn es so viele Aufträge geben wird, da absehbar ist, dass die anderen Bundesländer auch diese Wärmewende vorantreiben müssen, vor Aufträgen gar nicht mehr retten können. Und darüber hinaus bietet sich eine riesige Chance für unser Handwerk im Bundesland, die auf Jahre, wenn wir das gut anlegen, hier eine gute Auftragslage haben werden müssen. Und da ist natürlich auch Voraussetzung, dass wir genug Fachkräfte für die Energiewende in unserem Land ausbilden beziehungsweise sie ins Land holen, denen gute Lebensbedingungen schaffen und die Ausbildung an die zukünftigen Anforderungen auch anknüpfen und daran orientieren, damit wir eben nicht mehr den Heizungsbauer haben, der bei der Wärmepumpe abhängt und -winkt und sagt, das ist mir zu kompliziert. Wir müssen das stärken, das wird kommen, und unser Handwerk wird davon profitieren, wenn wir hier frühzeitig die Pflöcke einschlagen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wie es im Antrag steht, erreichen wir das durch die entsprechende Beratung, Unterstützungsangebote so- wie die intensive Bewerbung dieser Förderprogramme, zu denen wir Sie also auffordern. In diesem Sinne vertraue ich darauf, dass Sie sich heute für eine Zustimmung entscheiden werden. Alles andere würde mich stark verwundern, auch mit Blick darauf, was Sie eben angekündigt haben in Ihrem Klimaschutzgesetzentwurf am 30., wo das ja als einer der Vorschläge von der Landesregierung auch drinsteht, das irgendwann verpflichtend zu machen. Lassen Sie uns die Chance nutzen! Unterstützen Sie die Kommunen, dass das jetzt zu 100 Prozent beziehungsweise zu 90 Prozent für diese gefördert wird! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Herr Reinhard Meyer.

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Damm, ein bisschen war das so, das gestehe ich Ihnen zu, alles auf einmal zu wollen. In der Politik ist es manchmal so, dass man bestimmte Dinge nacheinander schichten muss, um sie am Ende gesamthaft zu erreichen. Aber fangen wir mal an mit dem Thema, das zweifelsohne wichtig ist, dass wir unsere Klimaziele ja wirklich nur erreichen werden, wenn wir auch eine Wärmewende gestalten, wenn wir über das Thema Sektorenkopplung aktiver und offensiver reden beim Thema Wärme, als wir das zugegebenermaßen bisher tun. Und deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass der Bund hier mit einer Bundesförderung insbesondere die Kommunen animieren möchte, das Thema Wärmeplanung anzugreifen, und die Kommunen sind bei diesem Thema wirklich entscheidend. Aber ich wehre mich bei dem Antrag immer dagegen, das sieht man dezent an anderer Stelle auch, dass immer so getan wird, unsere armen Kommunen haben überhaupt kein Geld, können das alles nicht selber machen, da muss das Land dann helfen, respektive der Bund. Deswegen haben wir ja, und das kann ich auch als ehemaliger Finanzminister sagen, unsere Kommunen sehr gut ausgestattet, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Es hat zuletzt einen Kommunalgipfel gegeben, wo über all diese Themen geredet wurde, wo es auch noch mal darum ging, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu verbessern. Und das tun wir. Insofern, die Ziffern 6 und 7 unter Punkt I, die sind dann doch ein bisschen sehr allgemein gehalten. Meine Damen und Herren, beim Thema Wärmewende – das ist richtig – steht Deutschland ganz am Anfang. Und wenn man den Blick nach Dänemark wirft – ich durfte mit der Ministerpräsidentin Anfang Oktober in Kopenhagen sein, dort waren wir auch im Energieministerium, haben Gespräche geführt –, dann ist das schon sehr beeindruckend, wie man das in Dänemark, übrigens seit den 70er-Jahren schon, über das Thema Sektorenkopplung organisiert hat und insbesondere heute die erneuerbaren Energien massiv dazu nutzt, in den Wärmebereich hineinzugehen. Und das interessiert auch einen Wirtschaftsminister sehr, weil es zum Beispiel gelungen ist, auf diese Art und Weise ein großes Apple-Rechenzentrum in die Mitte von Jütland zu locken als Investitionsstandort, wo Sie normalerweise fragen würden, was suchen die da. Das war gerade das Thema „Strom, erneuerbare Energien und Wärme als Sektorenkopplung“, extrem wichtig für Rechenzentren. Wenn Sie so was ansiedeln wollen, müssen Sie gut aufgestellt sein. Also gemeinschaftliche Wärmenetze sind richtig, sind wichtig. Ich würde allerdings nicht so weit gehen wie hier im Antrag und dann gänzlich auf Einzellösungen verzichten. Auch die werden wir gelegentlich brauchen, um das Thema voranzubringen. Nun zum Thema „Beratung der Kommunen“. Also die Bundesförderung ist gut, es gibt – das kennen Sie wahrscheinlich, Herr Damm – ein Service- und Kompetenzzentrum auf Bundesebene zum kommunalen Klimaschutz, skkk@klimaschutz.de. Dort findet eine individuelle Beratung statt beziehungsweise der Einstieg in die individuelle Beratung. Heute können also schon alle Kommunen diesen Weg gehen. Ich würde allerdings auch vorschlagen, dass wir – und das werden wir tun – federführend, das WM, mit dem Umweltministerium und dem Innenministerium, mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber reden, wie wir das noch verbessern können, ob wir eine zusätzliche Beratung auf Landesebene brauchen. Sie hatten ja auf eine Möglichkeit mit der LEKA bereits hingewiesen. Dass das Thema Wärme wichtig ist, konnte man zuletzt gestern im Fernsehen im Ersten Programm „Plusminus“ beobachten nach 22:00 Uhr, damit Sie wissen, was ein Wirtschaftsminister nach dem Finanzausschuss zum Abschalten noch geguckt hat im wahrsten Sinne des Wortes. Dort war die Kommune Wunsiedel dargestellt im Fichtelgebirge in Bayern und wie man mit sehr vorausschauender Planung über die Stadtwerke als Betreiber heute ein Nahwärmesystem hat, wo sich alle Einwohnerinnen und Einwohner mit hoher Akzeptanz angesichts der Energiekrise darüber freuen, dass man diesen Weg vor allen Dingen über das Thema Wärme gegangen ist. Und auch die Unabhängigkeit von Energielieferungen ist also ein Lehrbeispiel dafür, dass unsere Kommunen genau dieses machen könnten. Also wir werden die Kommunen einladen, gemeinsam reden und schauen, wie wir möglichst viele Mittel aus diesem Bundesprogramm bekommen. Und letzter Punkt, Herr Damm, ja, das sehen wir auch so, man kann eine kommunale Wärmeplanung über ein Klimaschutzgesetz regeln. Andere Länder, bisher Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein, tun das.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

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Reinhard Meyer

Ja, bitte!

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Anne Shepley GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Minister! Es geht auch wahrscheinlich ganz schnell. Sie haben erwähnt, Sie werden die Kommunen zusammenholen gemeinsam mit den anderen Ministerien. Gibt es dafür konkrete Planungen, wann das geschehen soll? Können Sie uns den Monat sagen, dass wir es ein bisschen fester planen können?

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Reinhard Meyer

Das werden wir zu Beginn des neuen Jahres machen, und wir werden jetzt aber vorab mit den kommunalen Spitzenverbänden das abstimmen. So, das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ als Verpflichtung gibt es in Baden-Württemberg, in Hamburg und Schleswig-Holstein bereits in den Klimaschutzgesetzen. Ich glaube, das lohnt sich, das genau anzugucken. Unterschied ist so ein bisschen, wer einbezogen wird, bei Schleswig-Holstein Paragraf 7 Energie- und Klimaschutzgesetz. Aktuell geht es hinunter bis zu den Unterzentren mit Mittelteilfunktionen. Das muss man aber dann noch mal genau sich angucken. Das Ganze ist ja konnex, und damit muss es auch entsprechend finanziert werden. Ich bin mir aber sicher, dass wir da unseren eigenen Mecklenburg-Vorpommern-Weg auch bei diesem Thema finden werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Der Minister hat die Redezeit um 45 Sekunden überschritten. (Zurufe aus dem Plenum. Ooh! – Minister Reinhard Meyer: Das war die Frage.) Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Regionalen Schule aus Ferdinandshof. Seid uns herzlich willkommen! Als Nächstes hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Daniel Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat es gesagt, wenn wir die Energiewende entsprechend gestalten wollen, dann gehört die Wärmewende zweifelsohne dazu, und ein paar Zahlen belegen das auch: 50 Prozent unseres Energiebedarfs werden für die Wärme verwendet, und das alleine macht ja schon sozusagen die Bedeutung des Ganzen aus. Und Sie haben auch das Thema der Sektorenkopplung angesprochen, wie wichtig das ist, dass wir insbesondere, wenn wir auf Mecklenburg-Vorpommern schauen und rein rechnerisch, tatsächlich auch nur rein rechnerisch, unseren Bedarf, unseren Strombedarf zumindest aus erneuerbaren Energien schon zu 100 Prozent decken könnten. Es ist tatsächlich aber eine theoretische Konstruktion. Sie wissen, real sind 85 Prozent. Wir sind eben gerade dann, wenn sozusagen die Sonne nicht scheint und kein Wind in dem Umfang zur Verfügung steht, dann immer noch auch auf grundlastfähige fossile Energieträger angewiesen. Aber davon ab können wir und müssen wir uns darüber natürlich viel stärker unterhalten, wie wir die hier produzierten erneuerbaren Energien auch einsetzen, und da ist das Thema Sektorenkopplung ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Ich will auf viele Dinge, die man hier im Großen und Ganzen dazu sagen kann, gar nicht eingehen. Ich möchte mich tatsächlich auch noch mal, weil ich nicht so viel Redezeit habe, auch noch mit Ihren Punkten, den beiden angesprochenen Bundesprogrammen, auseinandersetzen. Das ist tatsächlich sehr gut, dass es das Bundesprogramm der kommunalen Wärmeplanung gibt und wir hier bis zum 31. Dezember, so, wie es richtigerweise aufgeschrieben wurde, 2023 ein Förderprogramm haben, das Förderquoten bis zu 100 Prozent erlaubt für finanzschwache Kommunen. Und da kommen wir tatsächlich, auch wenn Sie die Finanzausstattung der Kommunen gelobt haben – gerade in den vergangenen Jahren, in der letzten Legislaturperiode ist tatsächlich viel gemacht worden für die Kommunen –, trotzdem haben wir aber die Situation, dass wir immer auch noch sehr finanzschwache Kommunen konstatieren müssen in Mecklenburg-Vorpommern, und für die würde dieser Punkt entsprechend auch zutreffen. Ich will aber auch noch mal auf die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze eingehen, die Sie ja angesprochen haben, und da stehen 3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 zur Verfügung. Jetzt muss ich aber ein bisschen Wasser in den Wein gießen, denn, Herr Damm – und das wäre gut, wenn Sie das tatsächlich auch mit Ihrer Fraktion auf der Bundesebene diskutieren –, hier haben wir Förderquoten von nur 40 Prozent. Jetzt kommt noch der Clou dazu: Wir können das nicht mal, das ist in diesem Bundesprogramm so festgelegt, wir können nicht mal mit Landesmitteln das Ganze ergänzen. Das ist in den Bundes… (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, das ist so! Das ist so, das können Sie gerne mal auch bei den Freunden, Ihren Freunden in Schleswig-Holstein nachfragen. Die haben ja, den Antrag werden Sie ja auch kennen, den haben wir ja da gemeinsam auf den Weg gebracht im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Und da haben das die Kollegen tatsächlich auch in der Debatte so erwähnt und dass es gut wäre, wenn man diese Problematik dann entsprechend in Berlin noch mal aufgreift, weil 40 Prozent werden tatsächlich dann nicht ausreichen, um da eine entsprechende Inanspruchnahme auch hinzubekommen. Und deswegen ist das eigentlich der Punkt, den ich hier aufgreifen möchte. Ansonsten unterstützen wir Sie gerne natürlich bei dem Weg, hier natürlich auch eine stärkere Werbetour zu fahren. Das ist jetzt ein bisschen einfach formuliert, gebe ich zu, aber die Kommunen natürlich mit diesem Bundesprogramm zu ermuntern, entsprechend hier auch tätig zu werden, was die kommunale Wärmeplanung angeht, das ist der Punkt, den ich tatsächlich kritisieren möchte, dass wir hier tatsächlich ins Gespräch kommen. Und das hätten Sie auch erwähnen können, denn hier werden wir das dann an der Stelle erleben, dass die Kommunen tatsächlich auch oder sozusagen in der Netzplanung dann davor zurückschrecken werden. Und hier bitte ich tatsächlich auch noch mal um Rücksprache mit der bundespolitischen Ebene. Ansonsten werden wir dem Antrag zustimmen, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag machen die Bündnisgrünen auf eine wichtige Grundlage der notwendigen Wärmewende aufmerksam, und natürlich haben wir als Koalitionsfraktion dieses wichtige Thema im Blick. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der überarbeiteten Kommunalrichtlinie, die seit November 2022 gilt, wird die kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt. Wie im Antragstext aufgeführt, können bis Ende kommenden Jahres Kommunen für ihre Wärmeplanung 90 Prozent, finanzschwache Kommunen sogar zu 100 Prozent Förderung erhalten. Danach sinkt die Förderquote. Das Programm läuft aber natürlich weiter. Zudem stehen Fördermittel bereit, um die Wärmeversorgung auf Wärmenetze unter Nutzung erneuerbarer Energien umzustellen. Bei beiden Fördermöglichkeiten handelt es sich um Bundesprogramme und -richtlinien. Es wurde dazu ja schon einiges gesagt. Der Antrag selbst zielt darauf ab, die Kommunen besonders auf die Fördermöglichkeiten hinzuweisen, aber auch auf Landesebene organisatorische und vor allem personelle Voraussetzungen zu schaffen, um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können. Für meine Fraktion stelle ich zunächst fest, dass wir die Förderinhalte ausdrücklich begrüßen. Eine Förderung kommunaler Wärmepläne über fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister eröffnet neue Möglichkeiten, denn neben den finanziellen Möglichkeiten fehlen vor allem das Wissen und die Kraft für solche strategisch wichtigen Aufgaben. Im Ehrenamt und mit Ämtern, die personell und fachlich an der beziehungsweise häufig bereits über der Leistungsgrenze arbeiten, ist das sonst nicht machbar. Das bestätigen ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister immer wieder. Insofern ist die Einschaltung Dritter und eine Beauftragung gegen Entgelt gerade für Kleinstädte und dörfliche Gemeinden die einzige Möglichkeit für die Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung. Einige große Städte, wie etwa Rostock, haben sich längst auf den Weg gemacht. Dort wird am Wärmeplan 2050 gearbeitet, und spätestens seit der Energiekrise dürften die Themen „Einsparungen und die effiziente Nutzung von Energie“ und „Umstellung auf erneuerbare Energien“ Chefsache der Verwaltungsspitzen und auch der Stadtwerke sein. Dort sind auch einschlägige Fördermöglichkeiten bekannt und werden genutzt. Kleine Ämter und Gemeinden mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Ehrenamt sind jedoch mit dieser Aufgabe schlichtweg überfordert und brauchen Unterstützung. Insofern sehe ich die Zielrichtung des Antrages der Bündnisgrünen mit dem Fokus auf kleine Städte und Gemeinden. Sie haben das ja auch ausgeführt. Was ist nun unter einer kommunalen Wärmeplanung zu verstehen? Zunächst braucht es eine Bestandsanalyse und die Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz. Auf dieser Grundlage sind Potenziale zum Einsparen von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu ermitteln. Dafür ist eine Zusammenarbeit vieler Akteure nötig. Gute Voraussetzungen bestehen, wo Stadtwerke, große Wohnungsunternehmen und größere Verwaltungseinheiten involviert werden können. Das gilt auch für die Umrüstung vorhandener Wärmenetze auf erneuerbare Energien. Im Umkehrschluss ist eine solche Wärmeplanung oder die Schaffung neuer Wärmenetze ungleich schwieriger, wo Daten erst aufwendig ermittelt werden müssen. Insofern ist die Bundesförderung wirklich sehr, sehr wichtig. Um das Augenmerk darauf zu lenken, sehen wir auch die kommunalen Spitzenverbände natürlich in der Pflicht. Das Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern – Leea – berät unter anderem auch Kommunen zu aktuellen Fördermitteln im Bereich von Energie- und Klimaschutzprogrammen und welche Fördertöpfe genutzt werden können. Über die LEKA erfolgt ebenfalls eine exzellente Kommunalberatung, und endlich sind dort auch die zwölf Stellen gesichert. Ja, klar, mehr Personal ist immer wünschenswert, aber der Landeshaushalt – wir sind ja gerade in den Beratungen zum Nachtragshaushalt – ist in seinen Möglichkeiten begrenzt. Und dann gibt es ja auch noch die kommunale Selbstverwandlung. (Zuruf aus dem Plenum: Selbstverwaltung!) Ja, Selbstverwaltung! Es ist überfällig, dass es überall in den Ämtern und größeren Kommunen Beauftragte gibt, die sich um Klimaschutz, Klimafolgenanpassungen sowie um Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen kümmern. Bislang ist das die Ausnahme. Dazu muss und sollte man die kommunale Ebene ermuntern. Vorschreiben und ersetzen durch Landesstrukturen funktioniert so jedoch nicht einfach so eben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber als Abgeordnete sind wir auch Multiplikatoren. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen, wenn wir landesweit unterwegs sind. Ich danke den Bundesgrünen ausdrücklich, dass wir heute diese Thematik diskutieren, dem Antrag können wir jedoch nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wird konkret auf zwei beschriebene Bundesförderprogramme eingegangen. Das wurde hier schon hinreichend erklärt. Und ja, Wärmewende ist ein Teil der Energiewende. Und ja, wenn es schon Förderprogramme durch den Bund gibt, sollten wir in Mecklenburg-Vorpommern davon auch profitieren. Wir begrüßen es, dass Gemeinden auf diese Förderprogramme aufmerksam gemacht werden sollen. Marketingtechnisch muss es dann noch ein bisschen vernünftig angefasst werden. Da ist noch ein bisschen Arbeit drin in dem Teil. Beratung und Unterstützung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten ist mit Sicherheit auch sehr sinnvoll, damit die Programme auch vollumfänglich genutzt werden können. Das unterstützt meine Fraktion sehr gerne. Was wir aber verhindern möchten, ist, dass durch ein neues Förderprogramm direkt eine Personalaufstockung einhergeht (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder neue Referate eingerichtet werden. Da bin ich Ihnen sehr dankbar, Herr Damm, dass Sie da einen Lösungsvorschlag hier in Ihrer Begründung gebracht haben. Das war aus dem Antrag erst mal nicht ersichtlich, ist ein guter Ansatz, kann man ausarbeiten. Ich wäre Ihnen noch sehr dankbar, wenn Sie in Ihrem Redebeitrag mir dann noch mal kurz oder unserer Fraktion kurz erklären könnten, ob Sie das Personal bei der LEKA nur für diese Aufgabe möchten oder ob dann auch andere einfach mitmachen können, dass man sie auch noch in andere einbindet. Das wäre noch mal interessant für uns zu wissen. Aber die Annahme, dass Kommunen in der Lage sind, den Ausbau eines Wärmenetzes durchzuführen, und gleichzeitig nicht in der Lage sind, einen Förderantrag zu stellen, scheint in unseren Augen ein wenig konfus. Am Ende sollten die Kommunen selbst dafür verantwortlich sein. Und ja, extra personelle und finanzielle Ressourcen dafür freimachen, nein, da warte ich noch mal auf Ihren Redebeitrag gleich. Davon hängt dann auch unser Gesamtabstimmungsverhalten ab. Und aufgrund der angespannten Fachkräftelage, ich glaube, es ist ein spannendes und interessantes Thema, aber das heißt nicht, dass man sich nicht darum bemühen sollte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die „Bundesförderungen für kommunale Wärmeplanung und effiziente Wärmenetze ins Land holen“, hört sich erst mal gut an. Der Antrag selber ist aber aus meiner Sicht widersprüchlich, Herr Damm. Er ist widersprüchlich, und in Ihren Ausführungen hier am Rednerpult haben Sie dann auch noch mal anders ausgeführt, als man im Antrag vermuten könnte. Und Sie haben auch die Personalaufstockung bei der LEKA ins Spiel gebracht. Das ging aus Ihrem Antrag ja überhaupt gar nicht hervor. Und das entspricht zurzeit ja auch noch nicht Ihrem gestellten Antrag. Also da müssen Sie das mal als Änderungsantrag selber hier einbringen, damit man auch weiß, was man hier beschließt. Sie haben sich eben darauf reduziert, die Beschäftigten bei der LEKA, weil die LEKA so eine gut eingeführte Institution ist, hier personell zu verstärken. 2008 wurde die Nationale Klimaschutzinitiative ins Leben gerufen, um gemeinsam mit Bürger/-innen, Akteurinnen und Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft innovative Ansätze und Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Und auch seit 2008 gibt es Kommunalrichtlinien, um das Ganze zu befördern. Da gab es im Jahr, für den Zeitraum 2018 bis 2019 wurde eine Evaluation vorgenommen, und in dieser Evaluation wurde noch mal klargestellt, wie außerordentlich wichtig auch gerade diese Richtlinien sind, weil die Kommunen in der Regel eben nicht über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügen, um den Klimaschutz voranzubringen. Und es wurde noch mal betont, dass sie eine wesentliche Rolle als Vorbildfunktion haben bei der Planung und Gestaltung der Räume für Mobilität, Arbeiten, Wohnen und so weiter, und es ist daher unbedingt erforderlich, die Förderung von Klimaschutz in Kommunen über die Kommunalrichtlinie fortzusetzen und in der Fläche auch auszubauen. So weit sind wir, glaube ich, alle auch einig. Und dann gibt es natürlich die Ziele, die hier noch mal beschrieben werden. Die will ich auch gar nicht wiederholen, die wurden ja auch schon gesagt. Die Antragsberechtigten haben Sie auch schon hier angeführt. Und wenn man dann auf die gemeinsame Homepage geht …

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Tegtmeier?

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Martina Tegtmeier SPD

Ja.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Tegtmeier, es ist ein bisschen unbestimmt, aber Sie haben ganz am Anfang gesagt, dass ich mir widersprochen hätte in meinem Antrag und in meiner Ausführung. Und wenn es nicht noch in Ihrem Redebeitrag ohnehin kommt, würde ich Sie bitten, dazu noch eine kurze Ausführung zu machen, wo der Widerspruch aus Ihrer Sicht war, damit ich das vielleicht aufklären kann in meiner Entgegnung.

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Martina Tegtmeier SPD

Okay, ich habe, ich sehe auch, die Zeit, die läuft so schnell weg. Ich werde mich mal hier, ich werde jetzt das nicht beantworten, ich werde Ihnen dann noch mal den Widerspruch eben kurz, der mich hier beschäftigt, ein bisschen näherbringen. Also der Bund von sich aus hat ja erkannt, dass die Gemeinden Unterstützung brauchen. Er hat die Agentur eingerichtet, die der Minister hier auch schon ja genau benannt hat, also die Landesenergie- und Klimaschutzagen… Nein, gar nicht, das ist unsere Agentur, sondern das SK:KK, wie es ja so schön heißt, auf Bundesebene, das eben die Kommunen dabei unterstützen soll, auch zu Potte zu kommen, weil sie selbst diese Personalpower eben nicht haben. Wir haben bei uns die LEKA, auch die machen eine – das hatten Sie selbst gesagt, wie gut sie diese Unterstützung machen. Aber ich will kurz mal auf Ihren Widerspruch in Ihrem Antrag kommen. Und zwar, in Ihrer Begründung im zweiten Absatz haben Sie hier geschrieben: „Dafür müssen Kommunen und das Land bereit sein, in eine gemeinschaftliche Infrastruktur zu investieren.“ Und weiter unten steht auch noch mal, es ist lange Zeit, da kann gemeinschaftliche, gemeinsame Infrastruktur, also die „Einzel-Investitionen von Pionieren“, haben Sie hier geschrieben. Und das sieht man in der Fläche ja ganz oft, die Leute haben Wärmepumpen eingebaut, die haben Solarzellen verbaut und so weiter. Und da schreiben Sie hier halt rein, diese Pionierleistungen praktisch „können gemeinsame Infrastruktur unwirtschaftlich werden lassen“. Aber wenn man sich die Forderungen aus Ihrem Antrag anguckt, dann ist hier gefordert, dass praktisch jede Gemeinde, die dazu sonst nicht in der Lage wäre, dabei unterstützt wird, bei der Wärmenetzplanung für ihren Bereich, das heißt viele kleine Einzellösungen, wenn Sie sich die Struktur unserer Gemeinden anschauen. Und Sie haben ja selbst noch mit darauf abgezielt, dass es hier um die Gemeinden geht, die eben wahrscheinlich nicht von der Pflicht nachher betroffen sein werden, also mehr als 20.000 Einwohner haben, sondern wirklich die kleinen Gemeinden. Und das ist für mich wirklich ein sehr krasser Widerspruch, und das macht Ihren Antrag fragwürdig, würde ich mal sagen. Aber, Herr Damm, ich gehe eigentlich sowieso eher davon aus oder ich bin davon ausgegangen, bevor ich hier die ganzen Redebeiträge gehört habe, dass Ihr Antrag primär das Ziel verfolgt, die kommunale Wärmeplanung vor dem Hintergrund unseres entstehenden Klimaschutzgesetzes in den Fokus zu rücken. Und deswegen bin ich auch froh über die Ausführungen des Ministers, dass sowieso geplant ist, die kommunale Ebene genau in diesem Zusammenhang mit ins Boot zu holen, weil ich bin der festen Überzeugung, dass es hier in erster Linie darum gehen muss, dass die kommunale Ebene, also die Player vor Ort, erst mal dafür sensibilisiert werden müssen, dass sie hier eine Verantwortung haben und sich dieser Verantwortung stellen und diese Verantwortung für sich annehmen, weil nur so wird ja auch was da draus. Und Beratung funktioniert ja nur, wenn sich jemand auch beraten lassen will. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich fange mal hinten an. Das ist kein Widerspruch. Ich löse das gleich auf, warum, aber die kommunale Wärmeplanung nur ins Rampenlicht zu rücken vor dem Hintergrund des Klimaschutzgesetzes, das war nicht mein Anliegen. Ich meinte das schon auch ernst, dass das beschlossen werden soll, insbesondere deswegen, Frau Tegtmeier, weil der Antragschluss war ja vor dem 30.11., als Sie das vorgestellt haben, dass Sie das ohnehin vorhaben. Und wenn Sie jetzt nicht unterstellen, ich habe eine Glaskugel oder den Zugang zum Minister, zum Rechner des Ministers, dann ist das schon auf meinem Mist quasi gewachsen, weil ich das an sich eine gute Forderung finde. Zum Widerspruch wäre ich ohnehin gekommen beim Minister. Fangen wir mal oben an: Die Kommunen haben kein Geld und dass das nicht stimmt, jedenfalls nicht für alle, da bin ich ja bei Ihnen. Aber es braucht eben auch das Personal, was es können muss, diese Anträge zu stellen, und ich gehe da vor allem ein auf die kleineren Kommunen. Bei den größeren ist das eine andere Sachlage, bin ich dabei, für die gilt ja auch dann die Pflicht. Aber gerade die kleineren Kommunen haben meistens nicht das Personal frei, um diesen organisatorischen Overhead zu machen, um irgendwelche strukturellen Veränderungen voranzubringen. Die sind meistens beschäftigt damit, eben die Arbeit aufrechtzuerhalten, sage ich mal. Und wir haben in Rostock ja auch ein bundesweit führendes Unternehmen, ENEKA heißen die, Eigengewächse aus M-V. Ich würde mir wünschen, dass wir da unsere eigenen Stärken sozusagen pushen und die mit ins Boot nehmen, um da voranzukommen bei allen. Und die Einzellösungen, da gehe ich jetzt drauf ein, natürlich braucht es die an verschiedenen Stellen aus verschiedenen Gründen. Netze lohnen sich immer nur dann, wenn es genug Abnehmer/-innen quasi gibt, die angeschlossen werden. (Der Abgeordnete Marcel Falk bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich kann keine Zwischenfragen beantworten, aber Intervention mache ich gerne. Die Netze haben aber Vorrang aus meiner Sicht vor den Einzellösungen. Und der Grund, warum wir hier loslegen müssen, ist der, dass ein Netz sich ja eben, wie gesagt, nur lohnt, wenn es genug Abnehmer/-innen gibt. Wenn in einem Stadtteil, wo es eigentlich genug Abnehmer/-innen gäbe, die Hälfte schon eine Wärmepumpe macht, weil es kein Netz gibt, ja, dann lohnt sich auch ein Netz nicht mehr und dann müssen alle Haushalte eine Wärmepumpe bauen, auch die, die es sich nicht leisten können. Und das ist der Punkt, warum wir jetzt die Netze vorrangig brauchen (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und auch die Nahwärmenetze in den Kommunen, wo sich das eben lohnt. So, zu Herrn Peters: Das fand ich toll, dass Sie gesagt haben, 85 Prozent Strom real aus Erneuerbaren in M-V, weil das macht Mut, das hier mal zu sagen. Das heißt, es fehlen noch 15 Prozent, die wir durch verschiebbare Lasten und Speicher auch gelöst bekommen. Und mit der Elektrifizierung wandert das meiste auch in den Strombereich, weshalb das zukünftig nicht mehr so ein großes Problem ist, nur zu sagen, betrachten wir den Strom. Heute ist es das. Aber ich möchte Mut machen, gerade mit dieser Sektorenkopplung mit Wärme, die man verschieben kann, ganz einfach Tag/Nacht zum Beispiel, dass wir das schaffen können und dass wir da bundesweit vorangehen können und dass der Bund das schaffen kann. Deswegen wünsche ich mir generell bei dem Thema dann aber auch im Umkehrschluss von der CDU mehr Mut zu sagen, okay, 100 Prozent Erneuerbare schaffen wir auch ohne fossile Kraftwerke in Zukunft. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass wir nur 40 Prozent an der Förderung haben, das kann man kritisieren, mehr ist immer besser. Trotzdem gilt auch hier, die 40 Prozent kommen nur dann, wenn man sie beantragt oder beantragen kann. Aufzustocken – muss ich, finde ich in Richtung Herrn Geue, der nicht da ist –, ich weiß nicht, ob M-V es sich leisten kann, diese Milliardenbeträge aufzustocken. Da kann man im Bund noch mal drüber reden. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, wie es ist: Es lohnt sich einfach auch für die Stadtwerke, wenn die das nicht komplett geschenkt bekommen, diese Investitionen zu tätigen, und da kann auch ein Eigenanteil kommen. Wir sehen es in Greifswald. Sogar ohne Förderung sinken die Fernwärmepreise vor dem Hintergrund der Energiekrise, weil die nämlich schon angefangen haben, Gas auszutauschen gegen erneuerbare Energien. Das schlägt sofort um. Und deswegen denke ich, Förderung ist ein guter Anreiz, muss aber nicht das einzige Instrument sein. So, Herr Seiffert, ich weiß ja, dass es sozusagen Koalitionsstrategie ist, die Anträge von uns immer abzulehnen, auch wenn sie inhaltlich gut sind. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Ich danke dem Minister für die differenzierte Sichtweise noch mal. Aber ich habe wirklich Schwierigkeiten zu erkennen, wo jetzt die Argumente sind, die Sie dann wenigstens versuchen müssten, inhaltlich auch zu geben, dass man das ablehnen kann, weil nur, weil wir die Opposition sind, das finde ich kein gutes Argument. (Nikolaus Kramer, AfD: Aha!) Zur FDP: Bei der LEKA ist unser Vorschlag, die anzusiedeln, da sollen verschiedene Stellen, siehe Haushaltsantrag, quasi geschaffen werden. Einige sollen diese Beratungen machen, aber die sollen nicht sozusagen dann auch die Umsetzung machen, sondern nur helfen bei der Unterstützung der Antragstellung. Und wenn das durch ist, natürlich dürfen die andere machen. Also Förderlotsen allgemein, das ist ein sehr gutes Konzept, können sich aber kleine Kommunen auch nicht leisten. Bei der LEKA soll aber nur das Wo entschieden werden, also wo wird das angesiedelt, nicht das Ob. Das ist auch unser Antrag. Der Antrag, den wir hier stellen, entscheidet über das Ob, ob wir diese Unterstützung machen wollen. Wo Sie die Leute dann hinsetzen, unser Vorschlag wäre die LEKA, das ist im Haushaltsantrag. Das können Sie aber auch ganz woanders machen. Uns ist es wichtig, dass das kommt. Dass der Antrag noch nicht Landtagsdrucksache ist, liegt daran, gestern Abend war der Finanzausschuss. Er ist jetzt gerade in der Einreichung, wird natürlich dann zur Verfügung stehen, und damit würde ich quasi warten, dass wir einen Schritt nach dem anderen machen. Ich würde es hiermit auch beenden. Ich habe gesehen, es gibt noch eine Kurzintervention, vielleicht kann ich da noch das eine oder anderen aufklären. – Vielen Dank! (Rainer Albrecht, SPD: Nein, die ist zurückgenommen.) Ist sogar zurückgezogen, dann habe ich alles erklärt. Dann wünsche ich mir natürlich breite Zustimmung. Vielleicht haben Sie es sich noch mal überlegt. Die Bedenken konnte ich ja jetzt sozusagen hoffentlich auch aufklären.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Damm, ich war wirklich schon sehr großzügig. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat noch mal ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Herr Reinhard Meyer.

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nur entschuldigen, Frau van Baal, dass ich während Ihres Beitrages nicht so aufmerksam dabei war. Es tut mir leid, es soll nicht wieder vorkommen. Ich habe auch den Kollegen Backhaus mit abgelenkt, weil wir gerade parallel über MPK-Vorschläge reden. Also insofern bitte ich um Nachsicht. – Danke!

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1584. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die CDU stimmt … Wie stimmt die CDU, bitte? (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Wir stimmen ab, wenn Sie aufrufen.) Aha! Dann bitte ich jetzt um die Gegenstimmen. – Vielen Dank! Stimmenthaltungen? – Aha! (Zurufe aus dem Plenum: Ah! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vielen Dank! Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1584 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Menschen mit Behinderung in der Kunst für den Arbeitsmarkt stärken, auf Drucksache 8/1564. Antrag der Fraktion der FDP Menschen mit Behinderung in der Kunst für den Arbeitsmarkt stärken – Drucksache 8/1564 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Barbara Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte … Entschuldigung! Ist hier schon Wasser? Ja. (Die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel trinkt aus dem Wasserglas.) So! Sehr geehrte Präsidentin! Das läuft sich noch warm. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mal jetzt ein ganz anderes Thema, fernab von dem, was uns eben alles beschäftigt hat. Ich möchte gerne, dass zwei besondere Dinge, die zusammengehören aus meiner Sicht, in das Zentrum unseres politischen Gestaltungswillens rücken – Menschen mit Behinderung auf der einen Seite und die Kunst auf der anderen Seite. Schon seit Jahren setze ich mich eigentlich mit viel Herz für diese beiden Seiten ein. Und ich denke, was im Sport schon mit viel Erfolg bei uns fast Normalität geworden ist, dass Menschen mit Behinderungen – oder mit besonderen Bedarfen, wie ich gestern gelernt habe –, dass das sehr gut zusammenpasst mit dem Sport, so, denke ich, kann das genau auch in der Kunst sein. Ich möchte, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern durch unseren Antrag die vielversprechende Chance ergreifen, die Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung konkret zu verbessern. Auch sie haben ein Recht darauf, am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Wie soll das jetzt gehen? Welchen Vorschlag habe ich? Was meine ich genau? Die Kulturstiftung des Bundes stellt 3,9 Millionen Euro für das Mentoring-Programm mit dem Namen „pik“ zur Verfügung – „pik“ steht für das „Programm für inklusive Kunstpraxis“. Hier werden Menschen mit Behinderung dafür fit gemacht, dass sie sichtbar werden in unserem Leben, und zwar auf drei Ebenen: im kulturellen Leben, im sozialen Leben und somit auch im ökonomischen Leben. Diese drei Ebenen greifen dann ineinander, sobald wir Menschen mit Behinderungen den richtigen Start für ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Lassen wir Menschen mit Behinderungen ihr Leben eigenverantwortlich gestalten, und zwar durch Kunst, mit Kunst und für die Kunst! Kunst und Kultur haben einen hohen Anteil am Arbeitsmarkt, und Kulturinstitutionen, viele Verbände wünschen sich mehr Menschen mit Behinderungen im Kunstsektor. Zugegeben, es ist erst der 30. Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen anerkennen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Die tägliche Begegnung mit Menschen mit Behinderungen sensibilisiert nämlich für ihre unterschiedlichen Bedürfnisse. Inklusive Kultur tritt also für beides an, für die unmittelbare Teilhabe aller Menschen an der Kunst und in der Folge für die Arbeit an einem zeitgemäßen Gesellschafts- und Beschäftigungsbild. Ich denke, Schluss damit, eingeschliffene Normvorstellungen zu reproduzieren. Gerade die Kunst vermag es, Normierungen auszuhebeln. Durch Kunst, mit Kunst und für die Kunst kann Inklusion in diesem Sinne am besten gelingen. Sie kennen sicher schon, wenn Sie auch unser TV-Programm ab und zu aufmerksam verfolgen, dass es immer mehr auch Schauspieler gibt durchaus mit Trisomie 21 oder gehörlose Schauspieler, die voll ihren Beruf ausüben können. Oder, ein anderes Beispiel, ich bin begeisterte Zuhörerin, ein bisschen Musik kann ich auch selber machen. Ich denke, ich kriege aus jedem Instrument was rausgeklopft. Das ist schon seit frühester Kindheit in unserer Familie durchaus gewesen. Aber ich gehe in ein Konzert und angekündigt war einer der weltbesten Hornisten, Felix Klieser. Ich habe mir überhaupt keinen Kopf gemacht, wer ist Felix Klieser. Ich dachte, Hornist, na ja, interessante Konzerte, tolle Musik. Ich hatte sogar eine CD von ihm. Als ich dann in den Konzertsaal kam, ich muss ehrlich zugeben, ich kam mir ja ein bisschen voyeuristisch vor, denn Felix Klieser hat keine Arme, aber er spielt Horn. Und dieses Konzert, man geht dort nicht hin, weil es jemand spielt, der keine Arme hat, nein, weil er anerkennenswert ist, einer der besten Hornisten, die wir in Europa haben. Und ich denke, das ist ein Erlebnis gewesen. Diese Möglichkeiten – wir haben uns nachher unterhalten, das geht so als Patronatsdame, was ich dann im Rahmen der Musik- und der Festspiele bin –, das sind alles private Initiativen, die die Familien mit ganz viel Kraft, mit sehr viel Aufwand und zu Anfang mit wenig Unterstützung auch durchgeführt haben. Und ich denke, wir sollten diese Möglichkeit der zielgenauen Unterstützung, eine personenkonzentrierte Beratung während der Programms, der Laufzeit von pik, durchaus nutzen. Mindestens ein Mentee mit Behinderung sollte pro Jahr bis 2025 erfolgreich für das Mentoring-Programm hier aus Mecklenburg-Vorpommern ausgewählt werden. Mentoren werden wiederum auf Vorschlag der Mentees gewonnen, und das Rennen um die begehrten Förderplätze hat begonnen. Die Bewerbungsfrist endet im Februar 2023 für den ersten Jahrgang. Also, um den Einstieg in das Bewerbungsverfahren zu erleichtern, braucht es schnell eine mögliche Auswahlliste zur Orientierung für die Bewerberinnen und Bewerber, welche Mentoren auch mit Behinderungen schon erfolgreich in Führungspositionen im Kultursektor tätig sind. Es geht um erfolgreiche Rollenvorbilder, und es gibt sie. Dies könnte von der Landesregierung mit einer Webseite beispielhaft aufbereitet werden, natürlich unter Berücksichtigung von einfacher Sprache, um ihr Engagement für und mit Menschen mit Behinderungen im Kultursektor zu stärken. Ja, es ist ein Bundesprogramm. Aber was können wir hier im Land ausrichten? Genau das ist ja mein Anliegen. Viel zu oft verweisen wir in den Zuständigkeiten von Bund und Land auf Berlin. Was ist also zu tun? Bei Menschen mit Behinderungen müssen wir hier, genau hier vor unserer eigenen Haustür, starten. Ich habe das Gespräch zum Beispiel mit einer Betroffenen geführt, die Trisomie 21 hat. Sie hat Lust, sich professionalisiert in Kunst und Kultur zu entfalten. Mit pik gibt es endlich vom Bund eine Förderung von Soloselbstständigen – auch das können diese Menschen sein –, um die ersten Schritte durch ein 1:1-Mentorat in eine künstlerische Führungsposition zu erreichen. Ich wünsche mir, dass Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern, die Lust haben, sich künstlerisch zu entfalten, hier genau richtig sind. Ein Falsch gibt es nämlich in der inklusiven Kunstpraxis nicht. – Vielen Dank! Ich freue mich über Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat das Wort die Sozialministerin Stefanie Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP-Fraktion thematisiert in ihrem Antrag die Förderung von Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Darüber freue ich mich sehr. Dass dies auch ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist – und das haben Sie in Ihrem Antrag ganz richtig festgestellt –, spiegelt sich auch in der Koalitionsvereinbarung wider. „Nicht ohne uns über uns“, so heißt das Leitmotto der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Leitmotto steht über allen Maßnahmen, die zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern ergriffen werden. Unser Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, die Stärken der Menschen gezielt zu fördern und dort zu unterstützen, wo es notwendig ist. Ich glaube, das sieht die große Mehrheit dieses Hauses genauso. Das ist wichtig, aber auch eine Verpflichtung für uns alle. Welche konkreten Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ergriffen werden müssen, hat mein Ministerium auf mehr als 100 Seiten im Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – übrigens auch in leichter Sprache – dargelegt. Um den Stand der Umsetzung innerhalb der Landesregierung zu überprüfen, koordiniert das Ministerium derzeit übrigens eine umfassende Evaluation. Sehr geehrte Damen und Herren, ein bei der Inklusion eher selten beachteter Bereich ist die Kunst. Dabei können sich doch gerade im künstlerischen Schaffen ganz individuelle Stärken und möglicherweise auch unkonventionelle Talente entfalten. Das neu aufgestellte Programm für inklusive Kunstpraxis, oder kurz das pik-Programm der Kulturstiftung des Bundes, adressiert deshalb gezielt die Bedarfe von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung mit dem Ziel, die Arbeitssituation der Kunstschaffenden mit Behinderungen zu verbessern und Nachteile abzubauen. Künstlerische Innovation soll ermöglicht und bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderung sollen ausgeglichen werden. Alle Institutionen und Einrichtungen im kulturellen Bereich sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderung einzustellen. Natürlich wäre es wünschenswert, dass auch Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung aus Mecklenburg-Vorpommern über dieses Programm gefördert werden. Jedoch sind die Angebote der Kulturstiftung juryvotiert. Es muss also zunächst eine Bewerbung erfolgen, deren Erfolg nicht absehbar ist. Zudem sieht die Stiftung ausdrücklich vor, die Organisation von unten zu fördern, also Menschen und Institutionen zu fördern, die sich eigenständig auf freiwilliger Basis einbringen wollen. Zu glauben, wir könnten dort tatsächlich eine bestimmte Anzahl von Teilnehmenden pro Jahr von oben platzieren, widerspricht diesem Ansatz. Was wir alle tun können, ist, auf dieses Programm hinzuweisen und die Akteure im Bereich der Menschen mit Behinderung darüber zu informieren. Selbstverständlich werden zu gegebener Zeit entsprechende Hinweise und Aufrufe zur Bewerbung auch durch die Landesregierung unterstützt. Ich darf Ihnen zudem mitteilen, dass wir ohnehin auch auf Landesebene Inklusion in der Kunst fördern. Im Rahmen des Projekts „Kultur und Inklusion“ erhielt der Landesverband für Populäre Musik und Kreativwirtschaft M-V dafür den Auftrag, die tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in der Kultur zu untersuchen. Die Laufzeit dieses vollfinanzierten Projekts endet Ende des Jahres, sodass die Ergebnisse 2023 vorliegen werden. Das sind dann gute Grundlagen, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Noch ein zusätzlicher Hinweis: Um Menschen mit Behinderung in der Kunst in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen, können diese bei Bedarf auch Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB IX und der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beantragen. Dies betrifft auch schwerbehinderte Soloselbstständige. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der zweite Teil der Forderungen, nämlich, das Teilhabemanagement im Land im Rahmen einer Zertifizierungsoffensive zu fördern, ist so nicht umsetzbar. Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hat der Gesetzgeber den Präventionsgedanken gestärkt und das Informations- und Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im SGB IX verbessert. Die Rehabilitationsträger werden nunmehr zu einer eingehenderen und an der konkreten Lebenssituation des Hilfesuchenden orientierten Beratung verpflichtet. Das Teilhabemanagement berücksichtigt dabei die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ganzheitlich und unter Einbeziehung des sozialen Umfelds. Diversität und Behinderung werden verstärkt im Zusammenhang gesehen. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen haben einige Rehabilitationsträger zudem eine gemeinsame Empfehlung als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement der Leistungserbringer erlassen. Das Land selbst ist aber kein Rehabilitationsträger, insoweit ist die geforderte Initiative nicht umsetzbar. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Das Programm wurde jetzt hier schon zweimal vorgestellt, auch die Summe, die da zur Verfügung steht, 3,9 Millionen Euro – ein Bundesprogramm, wie wir gehört haben, das sich bezieht auf einen sehr, sehr kleinen, speziellen Teil der Förderung, der für Mecklenburg-Vorpommern wahrscheinlich noch kleiner wäre. Also zunächst, das Anliegen und Ihr persönliches Interesse kann ich nachvollziehen, das begrüße ich. Ich finde das auch gut, dass Sie sich in dem Bereich engagieren. Ihrem Antrag können wir – das sage ich vorweg – aber so nicht entsprechen. Und zwar hat die Ministerin es ja auch schon gesagt – das sagen hier auch immer alle –, dass in dem Bereich bereits sehr viel getan wird. Und gucken wir uns das BTHG an, was hier über die letzten Jahre auf den Weg gebracht wurde, auch das Landesausführungsgesetz dazu, das dient ja genau diesem Zweck, von unten die Förderung jeder einzelnen Person und die individuell quasi staatlicherseits abzusichern, dass man auf alle Belange und alle Wünsche eben auch der Menschen, die es betrifft, eingeht, meine Damen und Herren, und das inkludiert quasi auch Ihre Zielgruppe in meinen Augen. Und ich sage mal, in dem künstlerischen Bereich, das sieht für mich aus, entschuldigen Sie, wenn ich das sage, ein bisschen wie so ein Klientelelitenförderungsantrag von der FDP, wenn ich das mal herabwürdigen will. Das ist nicht meine Absicht, (René Domke, FDP: Sie sagen es trotzdem.) aber so sehe ich den Antrag jetzt gerade. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Keiner hat die Absicht. – Julian Barlen, SPD: Niemand hat die Absicht.) Es geht um eine ganz kleine Personengruppe quasi und hat eben nicht die gesamte Bevölkerung im Blick, meine Damen und Herren. Und wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern über 200.000 Bewohner, Menschen mit Einschränkungen quasi, und da picken Sie sich ein/zwei Leute raus. Das finden wir nicht gut. Ich finde, da kann man mehr machen. Da lassen Sie uns lieber weiter daran arbeiten, dass das BTHG vernünftig umgesetzt wird, dass die Kommunen ausfinanziert werden bis ans Ende und das auch leisten können. Und dann hat jeder persönlich ja auch noch die Möglichkeit, sich in dem Bereich – und Ihnen geht es ja auch um eine Geldförderung – zum Beispiel auch mit Spenden zu beteiligen, was wir ja auch alle, denke ich mal, machen. Ich persönlich mache das, wir unterstützen Behindertenvereine. Und wenn Sie wissen wollen, welche es denn da gibt, also da haben wir im sportlichen Bereich ganz viele angesiedelt. Es gibt dann den Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V zum Beispiel, da können Sie sich auch engagieren. (Zuruf von René Domke, FDP) Sie im künstlerischen Bereich haben ja Ihre Ansprechpartner gefunden, dann können Sie sich direkt dann quasi auch engagieren. Und dann hat das Land sogar ein Servicecenter Kultur, meine Damen und Herren, und eine eigene Webseite – kann ja Frau Drese vielleicht noch mal darauf eingehen, das weiß ich nicht, ob sie das macht – unter servicecenter-kultur.de, meine Damen und Herren. Auch dort geht es um Kulturförderung in dem Bereich und auch dort können sich, wie jeder andere Bürger auch, Menschen mit Behinderungen hinwenden, und ich denke, die werden da sehr gut beraten und erfolgreich begleitet werden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller. (Thomas Krüger, SPD: Herr Waldmüller ist der kunstpolitische Sprecher. – Wolfgang Waldmüller, CDU: Ja, das habe ich eben gerade gesagt.)

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! (Zuruf von René Domke, FDP) Nein, es ist nicht zum Lachen, es ist ein ernsthaftes Thema. Und, Frau Becker-Hornickel, großen Respekt für das Engagement für Behinderte! Die Frage ist, ob dieser Antrag jetzt geeignet ist, in der Tat effektiv und zielführend zu sein für das, was Sie gerne möchten, oder ob wir hier nur über Einzelfälle sprechen. Und ich glaube, es wäre schon gut, dass wir nicht über einzelne Fälle sprechen oder einzelne Personen, sondern dass wir die Behinderten insgesamt ins Auge nehmen. Das Programm für inklusive Kunstpraxis zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen. Dabei sollen Kulturinstitutionen bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Es ist schon gesagt worden, das pik, auf das Sie abzielten in Ihrem Antrag, hat eine Laufzeit bis 2025 und wird von der Kulturstiftung des Bundes – ich sage es auch noch mal – mit 3,9 Millionen gefördert. Es werden insgesamt drei Jahrgänge mit jeweils 15 Mentees gefördert und neben der Beratung durch erfahrene Mentorinnen und Mentoren erhalten die Mentees dann für acht Monate Projektmittel in Höhe von 500 Euro pro Monat. Und über die Vergabe – also die Auswahl, die Vergabe, wenn man sich bewirbt – entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage der Empfehlung einer unabhängigen Fachjury. Und das Ziel des Antrages ist jetzt, so habe ich das zumindest gelesen, zu gewährleisten, dass pro Jahrgang wenigstens eine Person aus Mecklenburg-Vorpommern in diesem pik vertreten ist. Ich glaube, das ist ein gutes Ansinnen, ist gut zu haben, aber ich glaube, wir haben doch schon einen höheren Anspruch, als eine Person pro Jahrgang irgendwo zu entsenden oder die Jury dahin gehend zu unterstützen. Sie schreiben in Ihrem Antrag – und das ist mir nicht klar, vielleicht können Sie das noch mal sagen, können Sie das noch mal erklären –, mit Landesmitteln, also Sie fordern dabei, mit Landesmitteln, mit geeigneten Stützmaßnahmen den Auswahlprozess zu begleiten. Was sind denn jetzt geeignete Maßnahmen? Heißt das Beeinflussung der Jury? Ich sage das mal jetzt bös. (Heiterkeit bei René Domke, FDP) Oder wie wollen Sie, wie wollen Sie, wenn es eine unabhängige Jury in Berlin gibt, wie wollen Sie jetzt sagen, wie wollen Sie mit geeigneten Mitteln das befördern? Ich habe da im Bund angerufen bei der Kulturstiftung, habe da mal gefragt, ist das notwendig oder braucht man das? Also wir haben uns da schon ernsthaft mit befasst. Und da ist mir eben gesagt worden bei der Kulturstiftung, die Fördergrundsätze werden erst noch erarbeitet. Es wird jedoch darauf hingearbeitet, dass die Zugänglichkeit im Bewerbungsprozess so hoch wie möglich ist, unter anderem auch mit barrierefreien Tools und auch mit Zurverfügungstellung, also mit Sprache und Videoanleitung und auch Zurverfügungstellen, wenn notwendig, durch geeignetes Personal, was dann dabei unterstützt und eben hilft. Und aufgrund dieser Antwort des Bundes glaube ich, dass der Einsatz von Landesmitteln, die Sie hier fordern, für diesen sehr kleinen Zweck, ich glaube, wir müssen einen höheren Anspruch haben. Ich will das nicht schlechtreden, aber die Frage ist, der Einsatz der Mittel, die Effektivität, was kann man sonst damit erreichen. Und ich glaube, in Anbetracht der 15 zu vergebenden Plätze pro Jahr bei mehr als – in Mecklenburg – 200.000 behinderten Menschen, allein in Mecklenburg-Vorpommern, wäre es sinnvoller, die für den Antrag veranschlagten Mittel entweder in ein unterstützendes Förderprogramm fließen zu lassen oder eben jetzt die Vorhaben des Landes dorthin gehend mit zu unterstützen, wo dann auch eine Förderung stattfindet. Es ist auch möglich, mit anderen Bundesländern entweder eine Kofinanzierung im Bund noch mitzumachen oder mit anderen Bundesländern zusammen das Programm zu unterstützen, dass da mehr dann reinkommen, aber insgesamt, glaube ich, ist das zu selektiv, was Sie hier vorhaben. Nichts gegen das Ansinnen, ehrenrührig, wirklich wahr, aber nicht effektiv und nicht zielführend. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Steffi Pulz-Debler.

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich die FDP-Landtagsfraktion mit dem vorliegenden Antrag für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzt und auch noch mal aufmerksam macht, dass auch der Bereich der Kunst und Kultur hier eine besondere Aufgabe hat, um auch die Vielfalt in unserer Gesellschaft abzubilden. Das begrüßen wir und unterstützen natürlich in dieser Art und Weise. Gut finde ich auch, dass Sie die diesbezügliche Zielsetzung der rot-roten Landesregierung in Ihrem Antrag begrüßen, und ich stelle fest, in dem Thema sind wir uns einig. Problematisch wird es meistens ja immer im Detail, und so ist es auch im konkreten Fall. Sie beziehen sich – das ist jetzt mehrfach erwähnt – auf das pik-Programm und hier auf das Mentoring-Modul, wo Sie unserer Meinung nach dann etwas die Orientierung verlieren. Es gibt – das ist auch schon erwähnt worden – zum Beispiel kein Entsendeverfahren und auch keinen Länderschlüssel für die insgesamt 45 Mentees. Und wenn es einen Länderschlüssel geben sollte, dann käme unserer Auffassung nach wahrscheinlich auch nur der Königsteiner Schlüssel in Betracht. Und dann würde es für M-V so aussehen, dass wir wahrscheinlich nur auf einen Mentee zurückgreifen können. Ganz abgesehen davon, und da möchte ich Sie einmal ganz kurz zitieren, dass das Rennen noch nicht begonnen hat, noch nicht begonnen haben kann, weil die Bewerbungsmodalitäten erst im Frühjahr 2023 – das ist auch auf der Webseite der Kulturstiftung des Bundes noch mal nachzulesen, wir halten Sie auf dem Laufenden, also das Rennen kann noch gar nicht begonnen haben –, scheint es weiter auch etwas mit der heißen Nadel gestrickt zu sein, denn unsere Kulturstiftung oder Kulturförderberatung in Mecklenburg-Vorpommern hat natürlich auch die Aufgabe, auf Förderprogramme des Bundes hinzuweisen und dort auch noch mal vielleicht zu unterstützen. Und dann gibt es noch das Servicecenter Kultur – warten Sie ganz kurz, ich habe hier ein bisschen rumgeschmiert – und zum anderen auch die Fachstelle Kulturelle Bildung Mecklenburg-Vorpommern, die mit ihrem KuBi-Fonds in der aktuellen Förderphase gerade insbesondere auch inklusive und integrative Projekte hier im ländlichen Raum fördert. Wenn also Ihr Antrag neben dem natürlich – und das haben wir, glaube ich, alle hier auch dargestellt – positiven Anliegen einen konkreten Mehrwert für uns alle hier heute hat oder vor allem auch für die Menschen mit Behinderungen, dann sehe ich den Mehrwert darin, dass wir hier alle heute noch mal auf die Förderprogramme des Bundes und auch auf die des Landes aufmerksam machen. Das ist gut und richtig so, aber deshalb können wir diesem Antrag trotzdem nicht zustimmen. Aber danke für Ihre Initiative! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kunst und Kultur sind für alle da, für Menschen mit und ohne Behinderungen. Doch allzu oft kommt Teilhabe immer noch an ihre Grenzen: im Rollstuhl auf die mobile Toilette beim Festival, mit Sehbehinderung ins Museum oder mit Hörbeeinträchtigungen ins Theater – Barrieren gibt es viele. Doch barrierefrei Kultur zu genießen, ist mehr als der reine Zugang ins Gebäude. Es geht darum, wie wir mit und ohne Behinderung Kunst und Kultur gemeinsam gestalten können. Dazu heißt es in der UN-Behindertenrechtskonvention: „Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.“ Und um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes pik für inklusive Kunstpraxis ins Leben gerufen. Kulturinstitutionen sollen befähigt und bestärkt werden – wir haben es heute schon mehrfach gehört –, künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Jeder kennt die Kunstsparten von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Hier wird getöpfert, gezeichnet und gebaut, doch wirken Menschen mit Behinderungen hier in Sondersystemen abseits der allgemeinen Kulturszene. Dabei gehören sie doch genau dorthin, nämlich mittenrein in eine Kulturszene, die natürlich auch von Vielfalt lebt, die, je größer, je bunter, je breiter sie aufgestellt ist, auch uns als Gesellschaft größer tragen kann und uns mehr bereichern kann. Eine inklusive Kultur spiegelt unsere diverse Gesellschaft wider. Die Sichtweisen, die Fähigkeiten und die Bedürfnisse unterschiedlicher Menschen eröffnen neue Perspektiven und regen den künstlerischen Prozess an, der dann wieder allen zugutekommt, ob es das Hornkonzert oder der Galeriebesuch ist. Eine moderne Kulturpolitik greift die gesellschaftlichen Veränderungen auf und unterstützt die Inklusion. Wir haben gestern über das Budget für Arbeit gesprochen und auch darüber, dass Menschen mit Behinderungen sowie ihre Arbeitgeber/-innen Begleitung brauchen, wenn sie erstmalig auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen. Das pik-Programm ermöglicht Menschen mit Behinderungen genau das. Sie erhalten selbstgewählte Mentor/-innen und werden auf ihrem künstlerischen Werdegang begleitet, von Aufstiegschancen bis hin zu Führungspositionen im Kulturbetrieb. Die Mentor/-innen stammen aus der Praxis und sind selbst Kurator/-innen, Dramaturg/-innen und Künstler/-innen mit Behinderung. Die erste Hürde besteht darin, überhaupt an dem Programm teilzunehmen. Und deswegen, liebe FDP-Fraktion, danke ich Ihnen recht herzlich für diesen Antrag, der genau darauf abzielt, bereits an dieser Stelle Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen darüber zu informieren, dass es diese Möglichkeiten gibt, sie dann gezielt bei der Antragstellung zu unterstützen und auch das Teilhabemanagement in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen. Wir und ich können diesen Antrag nur vollumfänglich unterstützen. Wir freuen uns sehr, dem heute zustimmen zu können, und danken Ihnen, dass Sie das auf unsere Tagesordnung gebracht haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Beatrix Hegenkötter.

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Beatrix Hegenkötter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der UN-Behindertenrechtskonvention ist eindeutig beschrieben, Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte. Sie dürfen nicht benachteiligt werden, sie sollen selbstbestimmt leben. Volle Teilhabe für alle Menschen in allen Lebensbereichen, das ist ein großes Ziel und eine andauernde gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung ein Programm zur Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Beeinträchtigung kürzlich aufgelegt hat. Da bin ich ganz bei Ihnen, denn dieses Programm zielt auf gute Verbesserung im Hinblick auf Einrichtungen, aber auch für den Ausbau von Leitungspositionen von Leuten, die dazu befähigt werden sollen. Bewerben können sich dafür Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen, insofern sie eben als Künstler oder Künstlerin tätig sind oder einer kuratorischen, dramaturgischen oder kunstpädagogischen Arbeit nachgehen. Und ja, es sind nicht alle Leute in M-V, die das betrifft, aber es ist jedoch keine Klientel. Und weder möchte ich Kunst und Kultur auch mit Sport gleichsetzen, denn vielleicht können wir da ja auch die eine oder andere Barriere abbauen im Denken. Liebe Kolleg/-innen, der Antrag der FDP zielt auf eine Unterstützung für Bewerbende mittels Unterstützungsmaßnahmen. Aktuell sind weder das Auswahlprozedere noch die Zugangsbedingungen zu diesem Programm verfügbar, wie meine Kollegin dazu ausführte. Darum können wir alle nur spekulieren, was gegebenenfalls notwendig wäre, um überhaupt Teilnehmer aus M-V zu platzieren. Auch ist in den öffentlich zugänglichen Unterlagen weder von einem Länderschlüssel noch von einer Bewerbungsfrist die Rede, wie im Begründungsteil Ihres Antrages zu lesen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Landesunterstützung zu initiieren, erscheint für mich wenig zielführend, da es sich ausschließlich auch um eine Förderung des Bundes handelt. Ich gehe davon aus, dass Informationen zu dem Programm an die entsprechenden Adressaten weitergegeben werden und auch schon wurden. Nach Rücksprache mit Vertretern der für das Teilhabemanagement verantwortlichen kommunalen Ebene hat sich bereits gezeigt, dass das beschriebene Mentoring-Programm bei uns im Land durchaus bekannt ist. Auch möchte ich noch mal auf das Servicecenter Kultur in Rostock verweisen. Dort werden Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden allgemein Informationen zu Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen bei der Beantragung von Fördermitteln jeder Art geboten. Das Servicecenter bietet auch Gesprächstage und individuelle Beratungstermine in allen kreisfreien Städten und Landkreisen unseres Landes an, und natürlich wird auch dort zum pik-Programm beraten, wie man mir versicherte. Der Grundsatz der Kulturstiftung des Bundes ist allerdings auch die Organisation von unten. Und es geht eben nicht darum, dass die Landesregierung einen Träger ausweist, der das dann macht, sondern es müssen in freiwilliger Basis ein Träger und ein Mentee gefunden werden. Und wir dürfen eben auch nicht vergessen, dass diese Angebote der Kulturstiftung immer juryvotiert sind. Liebe Kollegen, wenn es um Inklusion und Teilhabe im Kulturbereich geht, ist das Projekt „Kultur und Inklusion“ der Fachstelle Kulturelle Bildung – es wurde schon angesprochen – hier vielleicht noch interessanter. Dieses wird seit Ende des letzten Jahres durchgeführt, um zu erheben, inwiefern Inklusion in Kultureinrichtungen bereits mitgedacht wird, welche Angebote es gibt und auch welche Bedarfe. Außerdem sollen Handlungsempfehlungen für eine teilhabeorientierte Kulturpraxis in M-V entstehen. Auch der schon genannte KuBi-Fonds für kleine Projekte hat einen Schwerpunkt bei Inklusionsprojekten gesetzt. Liebe Kollegen, natürlich würde es uns freuen, Kulturschaffende aus Mecklenburg-Vorpommern in dem Programm pik zu sehen, aber ob mit oder ohne besondere Bedarfe, es steht jedem frei, selbst zu entscheiden, ob er oder sie sich für ein Förderprogramm bewirbt oder nicht, denn das ist eben auch eine individuelle und selbstbestimmte Entscheidung. Und das, liebe FDP-Fraktion, ist doch sicherlich auch in Ihrem freiheitlichen demokratischen Sinne. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat noch mal das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht sehe ich jetzt eine Hand. Wer von Ihnen sieht sich besonders bemüßigt, heute noch professionell ein Künstler zu sein, ein Meister auf einem Instrument, ein Meister in der Malerei? Danke, Frau van Baal, danke schön! Dann sind Sie ja – wie soll ich jetzt sagen, wir sind ja alle nicht mehr sehr jung – dann vielleicht die, die dann in einen Länderschlüssel passen. Also ich glaube, was dieses pik-Programm gerade nicht will, ist ein Länderschlüssel. Sie können doch nicht so sagen – nach meiner Auffassung, darum steht es da auch nicht drin –, Mecklenburg-Vorpommern, das muss jetzt zwei stellen. Und wenn wir keine zwei stellen, die gewisse Einschränkungen haben, aber dann auch noch die Voraussetzungen haben, mit ihrer Kunst professionell ihren Lebensunterhalt zu verdienen, das stelle ich mir dann doch ein bisschen schwierig vor. Ich denke, gerade hier geht es darum, individuelle Interessen, individuelles Talent und auch, ich sage es mal ganz lässig, Bock drauf zu haben, so etwas für sich selbst auszuführen, um dann auch so seinen Platz in der Gesellschaft und im Leben zu finden. Also das hat sich mir jetzt nicht so wirklich, war für mich nicht einleuchtend, warum es, wenn sich dort beworben werden kann, es eines Länderschlüssels bedarf. Aber vielleicht habe ich auch nicht alles gelesen. Ich habe es so nicht gefunden. Frau Ministerin, ich finde es ja schon gut und ich weiß auch, was wir alles tun für Behinderte, aber wir haben ja hier gar nicht verlangt, dass hier großartig Sie tätig werden. Es geht uns darum, dass wir Unterstützung fordern, dieses Programm, diese Möglichkeit bekannt zu machen. Wenn es nicht ausreichend bekannt ist, dann kann ich mich auch nicht selbstbestimmt und einzig dafür bewerben. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Darum geht es. Und dass es jetzt eine kleine Gruppe ist, eine kleine Klientel, das mag schon sein. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wissen wir auf der einen Seite nicht und auf der anderen habe ich es ja schon gesagt, es bedarf dort eines gewissen Talentes, Voraussetzung und auch die Kraft und den Mut, so etwas für sein Leben einzugehen. Stellen Sie es sich nicht so einfach vor! Ich finde es sehr schade, dass unser Antrag hier nicht wirklich Gehör finden wird. Ich würde ihn gerne – Sie haben ja gesagt, es wird daran gearbeitet – eventuell in den Sozialausschuss schieben lassen, damit wir da dranbleiben können, denn es kam ja die Kritik, dass vieles hier noch nicht wirklich auf dem Tisch liegt, dass man nicht, so habe ich es verstanden, ausreichend informiert wird, um dort weitere Informationen geben zu können. Ich wage jetzt die Prognose, und die tut mir weh und die tut mir auch sehr leid für dieses Land, wenn es dann beginnt – wir reden noch von einer Bewerbungsfrist und es soll eine Zeit laufen –, dass es dann an unserem Land, an unserem schönen Land, irgendwie vorbeigehen wird, denn ich weiß sehr wohl, dass es in den südlicheren Ländern dort schon durchaus genügend Bewegung gibt, hier an diesem pik-Programm teilzunehmen. Also ich würde mich freuen, wenn Sie wirklich hier noch mal in sich gehen, in den Ausschuss verschieben beziehungsweise unserem Antrag zustimmen würden. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! War das jetzt als Überweisungsantrag zu verstehen? (Barbara Becker-Hornickel, FDP: Ja. Ja.) Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und dann schließe ich damit die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1564 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag folgen will, den bitte ich ums Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag bei Zustimmung der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1564. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann nicht. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1564 bei Zustimmung der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Hinweis. Der Tagesordnungspunkt 41 entfällt, da die Fragestellerin zwischenzeitlich die Aufsetzung der Antwort auf die Kleine Anfrage zurückgezogen hat. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Netzentgelte umgehend gerecht gestalten, auf Drucksache 8/1582. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1634 vor. Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Netzentgelte umgehend gerecht gestalten – Drucksache 8/1582 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/1634 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Falko Beitz.

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in einer vernetzten Welt und im wahrsten Sinne des Wortes: Mobilitätsnetze, Datennetze, Energienetze – unsere Gesellschaft fußt auf diesen drei Säulen. Menschen wahren Informationen, und letztlich auch Energie wie Strom oder Gas werden durch solche Netze von A nach B transportiert, an die Orte, an denen sie gebraucht werden. Ohne wären unsere modernen Gesellschaften schlicht nicht möglich. Doch Netzinfrastrukturen kosten Geld. In der Regel wird eine Netzinfrastruktur von überregionaler Bedeutung auch überregional bezahlt. In der Mobilität wären das die Autobahnen, die der Bund finanziert, beim Strom die Übertragungsnetzbetreiber mit ihren Stromautobahnen, bei denen auch auf Drängen Mecklenburg-Vorpommerns hin inzwischen eine bundesweite Wälzung der Kosten stattfindet. Bei den Land-, Kreis- und Gemeindestraßen ist der Bund allerdings raus. Für die zahlt die Ebene, die Präfix genannt wird, also Land, Kreise und Gemeinden. Ähnlich ist es bei den Verteilnetzen. Auch dort werden die Kosten für den Netzbetrieb vor Ort auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt. Das war auch richtig zu der Zeit, als sich Produktion und Verbrauch vor Ort in der Regel die Waage gehalten haben und die Netze so dimensioniert waren, dass sie zum lokalen Verbrauch passten. In ländlichen Regionen, in denen es mehr Leitungen zu legen gab, waren dann in der Regel die Kosten etwas teurer, in den städtischen Regionen etwas günstiger. Mit der Energiewende wendet sich das Blatt aber. Wind, Solar und Biomasse haben gerade in dünn besiedelten, ländlichen Regionen erhebliche Potenziale und werden entsprechend auch ausgebaut. Das ist grundsätzlich auch gut so, aber es bedeutet letztlich, dass auch die Stromnetze vor Ort ausgebaut werden müssen, damit der Strom von Wind- oder Solarpark letztlich zur Auffahrt auf die Stromautobahnen gelangt. Wer in Physik aufgepasst hat, der weiß, dass bei mehr Strom im Netz beispielsweise die Querschnitte der elektrischen Leiter an den höheren Leistungsbedarf angepasst werden müssen, sonst gibt es kurzzeitig Glühdrähte und dann Stromausfall, wenn im Januar die Winterstürme über das Land fegen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich baue also vor Ort deutlich größere Stromstraßen als eigentlich benötigt, um den Strom vom Acker in Richtung Süddeutschland, aber auch nach Hamburg oder Berlin auf die Reise zu schicken. Die Kosten hierfür bleiben aktuell aber vor Ort, denn es ist ja die Kreisstraße, die ausgebaut wird, und nicht die Autobahn. Dabei hat aber die Stromproduktion beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein längst eine überregionale Bedeutung. Die Energiewende ist kein Projekt des Nordens. Es ist entweder ein gesamtdeutsches Projekt oder gar keins. Die Forderung nach einer fairen Wälzung der Kosten der Energiewende, des notwendigen überdimensionierten Netzausbaus ebenso wie von Redispatchmaßnahmen auf der Ebene der Verteilnetzbetreiber, das ist nicht neu, aber die Frage muss heute neu gestellt werden. Gerade weil wir von einem angespannten Strommarkt sprechen, drohen uns im Land, nämlich bei den Verteilnetzen, besonders hohe Preissteigerungen. Die E.DIS hat in unserer Anhörung im Wirtschaftsausschuss von einem Plus von bis zu 50 Prozent im kommenden Jahr gesprochen. Das bedeutet eine Mehrbelastung eines durchschnittlichen Haushaltes von rund 200 Euro im Jahr. Es ist gut, dass der Bund auf der Ebene der Stromautobahnen im kommenden Jahr tätig wird und den Übertragungsnetzbetreibern dabei hilft, die Übertragungsnetzkosten auf dem diesjährigen Niveau zu stabilisieren. Aber wir benötigen für die wichtigen Regionen, in denen deutlich mehr erneuerbare Energien erzeugt als lokal verbraucht werden, im nächsten Jahr überproportionale Preissteigerungen erwartet werden, ebenso die Soforthilfe des Bundes. Wir benötigen außerdem endlich eine vernünftige Systematik für die Verteilnetzebene, um die lokalen Kosten der Energiewende gemeinsam und fair und bundesweit zu stemmen. Das nennt sich Solidarität, und nicht mehr und nicht weniger fordern wir ein, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Minister Meyer wird bestimmt gleich noch zu den aktuellen Überlegungen des Bundes sprechen. Eine erfolgreiche Energiewende bedeutet den Gleichklang zwischen Ausbau von Erzeugungsanlagen und Netzen. Die Genehmigung des Baus von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, ist nur erfolgreich, wenn ich gleichzeitig die Genehmigung der Netze beschleunige. Und da gehen schon mal zwei Legislaturperioden ins Land, ehe aus den Papieranträgen und -bergen letztlich rollende Bagger werden – zu langsam für das Tempo, was wir bei der Energiewende eigentlich benötigen. Und auch wenn sich Bundes- und Landesregierung bereits auf den Weg gemacht haben, ist eine Bekräftigung dieser Forderungen zur Beschleunigung des Netzausbaus im Einflussbereich des Landes heute wichtig. Denn wir wollen nicht nur nach Berlin schauen, sondern wollen auch unsere eigenen Hausaufgaben ordentlich machen. Die naturschutzfachliche Genehmigung der Netzebenen im laufenden Gesetzesverfahren analog zu den Windparks auch auf die StÄLU hochzuzurren, wäre so ein Punkt. Die Gespräche zur Klärung der Detailfragen laufen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stromnetze sind so ein schönes Beispiel, bei denen wir am Ende des Tages sehr viel regulieren, weil wir die Netze privatisiert haben. Die Debatte, ob die Netze in private Hand gehören, will ich an dieser Stelle nicht aufmachen, aber auf einen Punkt aufmerksam machen, den Sie im letzten Punkt unseres Antrags finden. Die privaten Netzbetreiber, die ja jeweils Monopolisten sind, werden zu Recht reguliert und bekommen ihre Netzentgelte genehmigt. Wir bewegen uns jetzt aber auf den Finanzmärkten in Richtung steigender Zinsen und haben gleichzeitig einen erheblichen Finanzierungsbedarf aufseiten der Netzbetreiber, die dafür zwar eine relativ feste, aber vergleichsweise eher geringe Verzinsung erzielen. Und auch wenn deutsche Stromnetze beispielsweise für Pensionsfonds hoch attraktiv sind, muss das nicht so bleiben. Wenn beispielsweise deutsche Staatsanleihen ähnlich sicher mehr Rendite versprechen, könnten uns auf Dauer die notwendigen Investitionen fehlen und übrigens auch den Netzbetreibern vor Ort die Rendite, um den Ausbau überdeutlich teurer werdender Kredite zu finanzieren. Wer Ja zu privatwirtschaftlich organisierten Netzen sagt, der muss auch Ja sagen zu ausreichend Gewinnmöglichkeiten, um die gesellschaftlich und wirtschaftlich notwendigen Investitionen anzuregen. Hier ist die Bundesnetzagentur gefordert, einen Ausgleich zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein Interesse an möglichst niedrigen Netzentgelten haben, und den Netzbetreibern, die eine angemessene Verzinsung des von ihnen eingesetzten Kapitals erzielen wollen, zu finden. Sehr geehrte Damen und Herren, das notwendige Tempo der Energiewende werden wir ohne gut funktionierende Stromnetze nicht erreichen können. Sie sind die Achillesferse der Energiewende. Zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren für die notwendigen Stromtrassen, faire und bundesweite Verteilung der energiewendebedingten Netzkosten zur Steigerung der Akzeptanz und Erlösstrukturen, die die notwendigen Investitionen in das Netz anregen – mit diesem Dreiklang werden wir den Marathon Energiewende auch erfolgreich und verletzungsfrei schaffen. Ich freue mich auf eine angeregte Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Der Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht gibt es zwei Kernpunkte in diesem vorliegenden Antrag: Das eine ist das Thema Netzausbau, und uns allen muss, glaube ich, klar sein, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern – das wollen wir – synchron erfolgen muss mit dem Netzausbau, weil es geht ja nicht nur darum, dass man die erzeugte Energie auch abtransportiert, wir brauchen den Transport auch zu den Speichermöglichkeiten, das ganze Thema Sektorenkopplung, wir haben heute schon über die Wärmeplanung gesprochen. Und wir brauchen auch weitere Regelungen, die hier notwendig sind, um den Netzausbau zu beschleunigen. Das zweite große Thema ist ein Thema, das uns schon länger beschäftigt und das für mich neben der kommunalen Beteiligung vor Ort und der Bürgerinnen und Bürger zum zentralen Akzeptanzthema beim Thema „Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern“ gehört, nämlich die Kosten der Netzentgelte. Und das geht Ihnen sicherlich so wie mir, man kann den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern nicht erklären, wenn wir sehr viel an erneuerbaren Energien haben, das heißt, eine besondere gesellschaftliche Leistung auch in Deutschland erbringen, dass wir dann die höchsten Stromkosten haben. Das passt nicht zusammen, und das ist der Hintergrund, den wir dringend ändern müssen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zunächst einmal zum Netzausbau: Den müssen wir beschleunigen. Die Anhörung hat das gezeigt im Wirtschaftsausschuss. Wir werden jetzt auch die Verfahren beschleunigen zum Thema Windenergieerlass und den regionalen Planungsverbänden neue Möglichkeiten geben. Aber dazu gehört natürlich gleichzeitig, die Möglichkeit des Netzausbaus zu beschleunigen. Zwei Dinge sehe ich hier: zum einen das Thema Personal. Wir sind dabei, auch hier das Personalkonzept zu überarbeiten, zu erweitern, weil wir über Gebührenfinanzierung der Auffassung sind, dass wir hier eine Beschleunigung durch mehr Personal erreichen können. Und zum anderen geht es aber auch um die Konzentration der Aufgaben, der Genehmigungsverfahren, und deswegen auch die Gespräche, die wir zurzeit führen, dass auch solche Aufgaben von den unteren Naturschutzbehörden hochgenommen werden und dadurch durch eine Konzentration auf der Landesebene beschleunigt werden kann, was das Thema Netzausbau angeht. Und Netzausbau bedeutet auch, dass man zu einer Reduzierung der Redispatchkosten kommt. Damit, meine Damen und Herren, zu den Netzkosten: Wir haben einen Anstieg der Übertragungsnetzentgelte durch Redispatchkosten, der jetzt durch den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse gedämpft wird. Das kostet den Steuerzahler/die Steuerzahlerin 12,84 Milliarden Euro, die der Bund in diesem Gesetzentwurf zur Verfügung stellt an die Übertragungsnetzbetreiber, um dieses Thema der Kosten zu dämpfen. Aber – Herr Beitz hat schon darauf hingewiesen – das Problem für Mecklenburg-Vorpommern ist die Verteilung der regionalen Netzkosten. Und was manche nicht wissen – das hilft jetzt nicht unbedingt in der Debatte, ich komme gleich darauf zurück –, wir werden natürlich durch die Strompreisbremse zumindest diese Erhöhung der Netzkosten beim Bruttopreis abgefedert bekommen, was die 40-Cent-Regelungen angeht, bis zum April 2024, aber zum Beispiel bei der Industrie eben nicht. Und wenn wir immer die Geschichte erzählen, dass wir als Land der erneuerbaren Energien besondere Standortvorteile haben wollen bei der Industrieansiedlung, dann passt das mit den höchsten Preisen eben nicht zusammen. Und deswegen müssen wir ein großes Interesse daran haben, dass es hier zu Regelungen kommt. Übrigens ist das sehr unterschiedlich: Bei E.ON/E.DIS stimmen die Zahlen, die Herr Beitz genannt hat, bei der WEMAG ist das zum Beispiel weniger stark ausgeprägt. Nun kommen wir zur Frage „Taktik und Strategie“. Wie erreicht man das Ziel, über das wir uns, glaube ich, fast alle einig sind? Wie erreicht man eine Umwälzung regionaler Netzentgelte bundesweit? Wir haben zurzeit drei verbündete Länder: Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt. Die haben alle das gleiche Problem. Das reicht aber nicht. Und das ist im Grunde genommen seit Längerem unser Problem. Wir haben das jetzt alles gemeinsam angestoßen, von Schleswig-Holstein gutachterlich unterlegt, welche Nachteile entstehen. Und das Wichtigste ist aber die Ankündigung der Bundesregierung, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Ministers Habeck, seines Staatssekretärs Graichen, zu Beginn des neuen Jahres etwas vorzulegen, was genau in diese Richtung gehen soll. Und ich sage mal an dieser Stelle sehr deutlich: Das haben wir jetzt schon länger gehört. Ich verstehe, dass andere Vorhaben bei der Bundesregierung Vorrang haben, aber wir werden uns jetzt noch ein Quartal, nämlich das erste Quartal 2023, angucken, und sonst legen wir selber eine Bundesratsinitiative vor. Und sonst, meine Damen und Herren, müssen wir auch aus der Gerechtigkeit heraus die Debatte um Strompreiszonen in Deutschland führen, weil es kann nicht sein, dass sich andere, wie im Süden der Republik, darauf ausruhen, dass wir die erneuerbaren Energien liefern und wir dann auch noch die höchsten Kosten haben. Da muss es Unterschiede geben, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zum Abschluss ganz kurz zum CDU-Antrag: Der hat mich in der Tat irritiert. Sie wollen also etwas lösen, nämlich Investitionen aus der Vergangenheit anrechnen lassen – Klammer auf: hab ich noch nie erlebt, Klammer zu –, was wir zusammen als Regierung nicht geschafft haben. Also ich glaube, da müssen wir dann auch ehrlich genug sein, was wir damals nicht geschafft haben, wird jetzt das, was wir jetzt erreichen wollen, bei Weitem überfrachten. Deswegen kann ich nicht dazu raten, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Der Minister hat die Redezeit um eine Minute überschritten. (Torsten Renz, CDU: Schon wieder?! Hat wieder einer was gefragt? – Minister Reinhard Meyer: Darf nicht einreichen.) Für die Fraktion der AfD hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschrift klingt erst einmal gut, und jetzt kommt das Aber, denn eigentlich ist ein Satz in der Begründung des Antrages der aufschlussreichste, ich zitiere: „Diese Situation führt zu Disparitäten“, Ungleichheiten, „zwischen den Bundesländern bei den Verteilnetzkosten. Dieser Webfehler der Energiewende muss aus Gründen der Akzeptanzsicherung folglich umgehend behoben werden.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ganze Energiewende ist ein Webfehler. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Ihrem Antrag beziehen Sie sich unter anderem auf den Ausfall von französischen Kernkraftwerken, wobei doch die eigentliche Maßgabe ist, dass jedes Land in der EU selbst erst einmal für sich verantwortlich sein muss. Statt Doppel-Wumms einfach ein Doppelwebfehler – eigene Kernkraftwerke abschalten, aber auf Kernkraftstrom aus Frankreich hoffen, weil man selbst nicht klarkommt. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der weitere Webfehler liegt darin, dass die Kostenverursacher, sprich die gewerblichen Wind- und Sonnenmüller, keinen gesetzlichen Versorgungsauftrag besitzen, aber gleichzeitig der Kostentreiber für die Ungleichheit im Verteilernetz sind. Hier im Antrag fehlt einmal wieder gänzlich, dass die Nutznießer und Kostentreiber mit zur Verantwortung gezogen werden. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Wer die Bürger wirklich entlasten will, der kommt endlich wieder zu einer vernunftbasierten Energiepolitik zurück. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn es, wie Sie schreiben, gerecht zugehen soll, dann müssen, wie gesagt, die Kostentreiber und Nutznießer, nämlich die Betreiber der Erneuerbaren-Energien-Anlagen, mit an den Kosten beteiligt werden. Ohne dieses können wir den Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Daniel Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich sehr wohlwollend auch deutlich machen, dass der Antrag sehr richtig ist und auch in die absolut richtige Richtung zielt und dass wir das im Wesentlichen auch unterstützten. Es gibt einen Punkt, an dem wir uns ein bisschen stören, da komme ich aber noch gerne zu. Aber es ist natürlich auch nichts Neues. Ich habe mal meine Kolleginnen und Kollegen gefragt, wie hier in der letzten Legislatur und sogar in der Legislaturperiode zuvor, also die letzten beiden … Kurz gefasst: Da hat man sehr, sehr intensiv dieses Thema bearbeitet. Es gab Anhörungen, es gab auch Anträge der damaligen Regierungskoalition, und man hat solche Anträge mit dieser Zielrichtung hier auch in diesem Hohen Haus entsprechend verabschiedet. Insofern ist das nichts Neues, aber trotzdem ist es richtig, dass man auf diese Problematik, weil sie ja in der Kostenstruktur für die Bürgerinnen und Bürger immer höhere Dimensionen einnimmt, dann auch immer noch mal darauf hinweist und auf diese Problematik hinweist. Und es ist auch richtig – das will ich durchaus auch sagen –, dass wir das unterstützen, dass der Netzausbau eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass die Energiewende gelingt. Wenn man sich aber die Signale aus Berlin anhört und auch die Flächenziele, über die wir ja hier auch noch demnächst diskutieren werden, das 2,1-Prozent-Ziel, was wir 2032 hier auch in Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen haben – die Landesregierung möchte dieses Ziel ja bereits eher umgesetzt wissen, darüber sollte man streiten, muss man auch streiten, inwieweit man hier die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bei diesen Zielen mitnehmen kann –, wenn ich mir das angucke, dann ist das Thema des Netzausbaus an der Stelle aber noch nicht so prominent in der Bundespolitik besetzt. Ich sehe zustimmendes Nicken beim Minister. Ich glaube, diese Analyse werden wir wahrscheinlich alle treffen. Insofern ist dieser Antrag auch aus Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig, aber wir müssen – und ich will das auch deutlich für unsere Fraktion sagen –, es braucht einen synchronen Ausbau. Wir können nicht nur ausschließlich über den Zubau von erneuerbaren Energien reden, sondern wir sind der Meinung, mindestens gleichwertig und synchron muss der Netzausbau stattfinden. (Beifall Horst Förster, AfD – Petra Federau, AfD: Ja.) Und da haben Sie auch zu Recht die Genehmigungsprozesse oder Genehmigungszeiträume beschrieben. Und da habe ich mir das noch mal rausgeguckt, da gibt es ja Durchschnittszahlen, also auch auf Deutschland betrachtet. Zwei bis drei Jahre braucht es, um so einen Windpark zu genehmigen, aber um eine 110-kV-Leitung zu genehmigen, braucht es acht bis zwölf Jahre. Das heißt, hier ist tatsächlich dringender Handlungsbedarf erforderlich, meine Damen und Herren. Und insofern ist es richtig, das Thema auch aufzusetzen. Ich möchte aber kurz, weil ich so viel Redezeit ja mal wieder nicht habe – mit den fünf Minuten ist es schwer, auf jeden einzelnen Punkt entsprechend würdevoll einzugehen –, möchte ich aber durchaus noch mal auf den Änderungsantrag eingehen, den der Minister so ein bisschen vom Tisch gewischt hat. Worum geht es uns da? Es geht darum, wenn wir die bisherigen Investitionskosten in die Netze, die wir hier in Mecklenburg-Vorpommern geleistet haben, die sollten aus unserer Sicht bei einer Neubetrachtung, bei der Wälzung der Netzkosten unbedingt berücksichtigt werden, ansonsten haben wir doch den Umstand, dass beim Netzausbau in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wir bei einem solidarisierten System wieder mit zahlen. Das ist der Ansatz. Unser Ansatz ist einfach mit dem Änderungsantrag, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Im Übrigen, Herr Meyer, muss ich Ihnen sagen, dieser Umstand wird sogar von unseren regionalen Netzbetreibern immer wieder diskutiert. Wir haben ja auch mit denjenigen einen engen Austausch, und die warnen genau davor, wenn dann wirklich das System solidarisiert wird, dass genau dieser Umstand zum Tragen kommt. Und da sollten wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus unserem Land doch sehr wohl im Auge haben, und dafür ist dieser Änderungsantrag gut. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich hoffe, dass man das vielleicht von der Perspektive auch bei den Hauptantragstellern so gesehen hat. Und deswegen wünschte ich mir tatsächlich dann doch noch mal eine Überlegung, diesem Änderungsantrag hier stattzugeben, dann macht es die Sache wirklich rund, aus unserer Sicht zumindest. Ansonsten haben wir ein Problem, und deswegen tendieren wir auch zu einer Enthaltung, wenn unser Änderungsantrag a) nicht mit aufgenommen wird und b) wird ja so ein bisschen eine indirekte Zustimmung auch zu den Vorhaben des Ministers Backhaus suggeriert – das ist natürlich gekonnt formuliert, Glückwunsch dazu! –, dass wir auch indirekt zustimmen würden, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windanlagen von den unteren Naturschutzbehörden auf die staatlichen Umweltämter erfolgt. Das sehen wir, wie Sie wissen, etwas kritisch und auch die Vorgehensweise vor allem auch kritisch. Und insofern ist das ein Punkt, dem wir so nicht zustimmen können, und deswegen tendieren wir zu einer Enthaltung. Aber lassen Sie mich im letzten Satz noch mal gesagt haben: Bitte würdigen Sie unter dem beschriebenen Aspekt noch einmal unseren Änderungsantrag, und ich glaube, dann wird das hier eine richtig runde Sache! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns als LINKE beschäftigt die schreiende Ungerechtigkeit im System der Netzentgelte schon seit vielen Jahren, und immer wieder haben wir Verbesserungen gefordert. Mit unserem Koalitionspartner SPD warben und werben wir seit Regierungsantritt intensiv um Einsicht und Mehrheiten im Bundesrat, Bundestag und bei der Bundesregierung und wiesen bei jeder Gelegenheit auf die Reformbedürftigkeit hin. (Marc Reinhardt, CDU: Das sehr gering scheinbar.) Nun scheint sich auf Bundesebene endlich etwas zu tun. Dieser Antrag soll auch dazu dienen, mit unserem Bekenntnis hier aus dem Landtag den Druck auf die Bundesregierung aufrechtzuerhalten. Meine Damen und Herren, „Netzentgelte umgehend gerecht gestalten“ – diese Forderung sollte in dieser Runde auf eine breite Mehrheit stoßen. Der Weg dahin kann nur ein echter Systemwechsel sein, eine grundlegende Neugestaltung der Netzentgeltsystematik. Diese grundlegende Netzentgeltreform muss dazu geeignet sein, langfristig zum Gelingen der Energiewende beizutragen. Es gilt, die nicht weiter hinnehmbare Ungerechtigkeit zu beseitigen, die dafür sorgt, dass hierzulande Menschen und Unternehmen die höchsten Strompreise zahlen, und das, obwohl Strom aus Erneuerbaren weit über den eigenen Bedarf hinaus erzeugt wird. Die hohen Preise sind ein echter Wettbewerbsnachteil bei der Ansiedlung von Unternehmen und schmälern die Wirtschaftskraft im Land. Und die zunehmende Spreizung bei den Netzentgelten zwischen Stadt und Land, aber auch zwischen den nördlichen und südwestlichen Bundesländern sorgt für immer größeren Frust und zunehmende Akzeptanzprobleme. Wie soll man angesichts der hohen Netzentgelte Verbraucherinnen und Verbraucher im ländlichen Raum davon überzeugen, noch weit mehr Flächen für Wind- und Solarparks zu akzeptieren, auch wenn wir diese insgesamt unbedingt benötigen? Und wie soll man erklären, dass Windräder stillstehen, weil die Netzkapazitäten nicht ausreichen und die Kosten dafür den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgebürdet werden? Es wurde heute schon ein paarmal angesprochen, für 2023 erhöhen die beiden großen Netzbetreiber im Land, WEMAG und E.DIS, die Netzentgelte um 30 beziehungsweise 50 Prozent. Und in den Übertragungsnetzen hätte es noch viel dicker kommen können, wenn nicht der Bund mit 13 Milliarden Euro die Übertragungsnetzbetreiber unterstützen würde, um die Netzentgelte wenigstens bei den großen Stromautobahnen für 2023 stabil zu halten. Einer der großen Preistreiber dort ist – das wurde auch schon angesprochen – der notwendige Stromexport nach Frankreich, dessen marode Atomkraftwerke den eigenen Strombedarf leider nicht mehr decken können. Einzig die Strompreisbremse, die ab Januar bis April 2024, also ab diesem Januar bis April 2023, den Deckel auf 40 Cent je Kilowattstunde legen soll, schafft einen zeitlichen Puffer, zumindest für 80 Prozent des Verbrauchs. Als Hochpreisland werden Menschen und Unternehmen gerade in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns von dieser Preisbremse besonders profitieren. Dennoch verbleiben die Preise insgesamt auf hohem Niveau. Bundesnetzagenturchef Müller rechnet generell mit weiter steigenden Netzkosten. Die Unterstützung für die Übertragungsnetzbetreiber fällt irgendwann wieder weg, und wegen der Energiewende stehen immense Investitionen an. Gleiches gilt auch für die Verteilnetzebene, deren Funktion sich auch zum Einsammeln des dezentral erzeugten Stroms geändert hat, und auch die Strompreisbremse gilt nur befristet. Das entstandene Zeitfenster muss also unbedingt genutzt werden, um die Systematik der Netzentgelte zu reformieren und auch ein gutes Investitionsklima für den notwendigen Netzausbau zu schaffen. Man könnte zum Beispiel Übergewinne nutzen, um damit auch den Netzausbau mitzufinanzieren. (Sandy van Baal, FDP: Ja, könnte man.) Aber besonders wichtig ist, dass beim Netzausbau die langen Genehmigungsverfahren beschleunigt, die Verfahren vereinfacht werden und er parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt. Da waren sich in den Ausschussberatungen alle demokratischen Fraktionen einig. Die Stellschrauben, die wir im Land dazu haben, werden wir da auch unbedingt nutzen. Abschließend möchte ich betonen, dass die innerhalb des Landes erzeugte erneuerbare Energie – auch verstärkte Speicherung sowie Nutzung – im unmittelbaren Umfeld verwertet und nicht nur abgeleitet und damit exportiert werden soll. Wir wollen die Wärmewende und Transformation der Wirtschaft voranbringen, und wir wollen mit deutlich mehr regionaler Wertschöpfung aus Erneuerbaren unser Land voranbringen. Zum Änderungsantrag der CDU: Auch ich würde mir natürlich wünschen, dass wir die Ungerechtigkeit der Vergangenheit in irgendeiner Form ausgeglichen bekommen. Allerdings haben wir ja schon gehört, was das für ein dickes Brett ist, in diesem Land, in Deutschland, die solidarische Wälzung durchzusetzen. Und wir haben die Befürchtung, dass, wenn wir das noch weiter aufladen, dann das Ganze noch weiter verkompliziert, mindestens verzögert, vielleicht sogar komplett verhindert wird. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marc Reinhardt, CDU: Siehste! Wahnsinn! – Wolfgang Waldmüller, CDU: Wahnsinn!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ziemlich genau drei Monate nach unserem Bündnisgrünen-Antrag zur Vereinheitlichung der Netzentgelte sprechen wir heute erneut über Netzentgelte. In meinen Ohren raunt es noch, wir machen das schon, das steht in unserem Koa-Vertrag unter Punkt 101, ist nicht zielführend, wir lehnen den Antrag leider ab. Aber nicht nur das, Sie haben auch gleich noch zwei weitere Forderungen und Anträge meiner Fraktion in dem Antrag absorbiert. Haben Sie unseren Anträgen was Neues hinzugefügt? Eher nicht. Also der Reihe nach. Unter Punkt I stellen Sie fest, was schon vielfach festgestellt ist, das Netzentgeltsystem ist ungerecht und muss endlich geändert werden. Entwickelt wurde das übrigens unter Werner Müller, der 1998 bis 2002 auf Ticket der SPD Bundesminister für Wirtschaft und Technologie war. Unter Punkt II dann die Forderung an die Landesregierung, bestehende Bundes- und Landesgesetze einzuhalten beziehungsweise anzuwenden und die Landesverwaltung organisatorisch besser aufzustellen. Auch dafür sollte es besser keines Antrages im Landtag bedürfen. Dennoch freut mich der letzte Satz Ihres Absatzes. Dort nehmen Sie nämlich unsere Forderung auf, die Zuständigkeit der UNBs, naturschutzfachliche Stellungnahmen und so weiter beim Netzausbau neu zu organisieren. Einen Änderungsantrag zu Ihrem entsprechenden Gesetzentwurf für die Windenergie haben wir an Sie zur Abstimmung im Ausschuss herangetragen, und ich freue mich – das sage ich hier ausdrücklich – über die Zusage von heute Morgen und eben auch, Herr Beitz, dass wir dort zusammenfinden wollen und werden. Unter Punkt III dann allerdings passend zur Feststellung in Punkt I Ihre, also unsere Forderung nach einer energiewendetauglichen Regulierung des Netzausbaus und dann doch der Auftrag an die Landesregierung, sich im Bund für einheitliche Netzentgelte einzusetzen. Hätten Sie also vor drei Monaten auch schon zustimmen können! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – und Sandy van Baal, FDP) Was ich wiederum sehr begrüße, ist dann, in der Begründung schreiben Sie, ich zitiere: „Mit den in Ziffer III.2 genannten Maßnahmen sowie einer angemessen ausgestatteten Planfeststellungsbehörde kann ein bisher nicht erreichter Gleichlauf von Erzeugungs- und Netzausbau angestrebt werden.“ Ich gehe jetzt also fest davon aus, dass Sie morgen unserem Änderungsantrag für mehr Stellen in den angesprochenen Planfeststellungsbehörden zustimmen werden, den Sie gestern im Finanzausschuss noch abgelehnt haben. Ich möchte aber auch noch zwei Dinge zu Netzentgelten sagen. Der entsprechende Monitoringbericht der Bundesnetzagentur ist vor wenigen Tagen nämlich veröffentlicht worden, zum einen zu der Entwicklung der Netzentgelte und zweitens zu den Entwicklungen der Einspeisemanagementmaßnahmen. Im Durchschnitt lagen die Netzentgelte für Haushaltskunden in Deutschland im Jahr 2022 bei 8,12 Cent pro Kilowattstunde, etwa 0,6 Cent über dem Vorjahr. In M-V liegt der Schnitt bei 8,71 Cent. Der Abstand zum Bundesdurchschnitt hat sich im vergangenen Jahr allerdings um 0,21 Cent pro Kilowattstunde verringert. Und noch mal: Ein Großteil des Unterschiedes der Netzentgelte ist historisch gewachsen, und die Gründe sind hier vielfältig, beispielsweise die Auslastung der Netze, aber auch die Besiedlungsdichte, das Alter und die Qualität der Netze. Überall in der Republik sind die Netzentgelte in dünn besiedelten ländlichen Räumen deutlich über dem Durchschnitt. Mit dieser Gesamterkenntnis kann man leider den etwas zu undifferenzierten Änderungsantrag der CDU so nicht stehen lassen, weil es eben vielfältige Gründe gibt. Und der Ausbau der Erneuerbaren ist dabei eher ein kleiner Aufschlag, der aber, und das stimmt ja auch, ungerechtfertigt. An die anderen müssen wir aber trotzdem auch noch mal zeitnah ran. Der zweite Punkt: Das waren die Einspeisemanagementmaßnahmen, also das Ausschalten von Windenergieanlagen zur Stabilisierung des Netzes. Diese Maßnahmen haben ihren Grund allerdings zu 73 Prozent – Herr Minister sagte es schon in die Richtung – in der Überlastung der Übertragungsnetze. Und daraus folgt, dass die Entschädigung an die Betreiber auch über die Übertragungsnetze zu decken ist. Die werden aber heute schon bundeseinheitlich gewälzt. Die sind übrigens dieses Jahr noch mal deutlich gestiegen, da die unzuverlässige Atomkraft in Frankreich dazu geführt hat, dass die Gaskraftwerke deutlich mehr liefern mussten als notwendig und damit auch noch mal die Übertragungsnetze verstopft haben, also weniger Erneuerbare reinkommen konnten. Der Anteil der Eingriffe in das Verteilnetz nimmt aber auch ohnehin zu, und es ist daher richtig, den Ausbau der Netze zu beschleunigen, auch der Verteilernetze, und die an die Geschwindigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren anzugleichen. Bei beiden braucht es mehr Tempo, Netze und Erneuerbare. Insofern stimmen wir dem Antrag natürlich zu – wäre ja merkwürdig, wenn wir unsere eigene Forderung nicht unterstützen würden –, aber ich bitte Sie, auch im Sinne des demokratischen Prozesses hier, in Zukunft vielleicht dann schon mal ein bisschen eher zu überlegen, ob Sie sich mit dem Änderungsantrag bei uns beteiligen wollen und wir dann eine gemeinschaftliche Lösung finden in diesem Parlament, die auf breiten demokratischen Schultern steht. Das wäre schön. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich sind die Punkte in Ihrem Antrag richtig. Die derzeitige Regelung benachteiligt Flächenländer und somit logischerweise auch uns als Mecklenburg-Vorpommern. Wir brauchen unbedingt einen begleitenden Ausbau von Netzen und Speichern, Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden, die Redispatchkosten sollen gesenkt und die Ausbaukosten der Netzentgelte auf Verteilnetzebene fair geregelt werden – alles richtig, wunderbar, wir sind dabei! Es kann nicht sein, dass die Regionen, die am meisten erneuerbare Energien produzieren, auch noch die höchsten Netzentgelte bezahlen. Das wurde hier auch schon mehrmals erwähnt, man kann es auch nicht oft genug erwähnen. Dabei ist, wie im Antrag beschrieben, das Problem der Redispatchkosten zu lösen. Eine vernünftige Regelung würde mit Sicherheit auch die Akzeptanz für erneuerbare Energien bei den Bürgern stärken, und das ist auch dringend erforderlich. Die Einigkeit bestand aber schon im September – das sagte der Herr Kollege Damm –, als die Regierungsfraktionen den Antrag der GRÜNEN abgelehnt haben, eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss ebenso. Aber schön, dass Sie immer wieder gute Ideen aus der Opposition aufgreifen, da fühlen wir uns doch ein wenig mitgenommen! Wir vermissen in dem Antrag allerdings konkrete Lösungsvorschläge, über die wir uns gegebenenfalls auch streiten können. Forderungen an die Bundesregierung sind Erfolg versprechender, wenn sie mit konkreten Maßnahmen verbunden sind. Mögliche Maßnahmen zur Senkung der Redispatchkosten wären neben dem Netzausbau Integration von Speichern, dazu gehören Stromwärmespeicher, Energieträger wie Wasserstoff et cetera, et cetera, auf der Nachfrageseite Anpassung der Produktion, Speicherung sowie grundsätzlich Verbrauch dort, wo der Strom erzeugt wird, das wurde schon angesprochen, mögliche Regelungen von Netzentgelten auf Verteilernetzebene – bereits umgesetzt –, bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte, Abschmelzung der vermiedenen Netzentgelte, dämpfende Maßnahmen, zum Beispiel Wälzen der EE-bedingten Verteilernetzausbaukosten, Preiskorridore für Netzentgelt, bundeseinheitliche Netzentgelte, weitergehende Maßnahmen, Kompensation der Verteilnetzbetreiber für die Durchleitung erzeugten Stroms und die Strompreiszonen et cetera, et cetera. Da haben die Fachleute ja genug vernünftige Ideen. Zu den Strompreiszonen: Das finden wir auch sehr interessant, wie wir die Forderungen im Hinblick auf den Länderfinanzausgleich strategisch einbringen könnten/möchten. Wir bekommen über 1 Milliarde aus dem Länderfinanzausgleich. Wenn wir über finanzielle Ungerechtigkeiten uns beschweren, gehört der Punkt auch ein wenig erwähnt. (Beifall René Domke, FDP) Dabei möchte ich ja mal Mäuschen spielen und dazulernen. Vielleicht klärt es sich ja im Frühjahr auf Bundesebene. Die Bundesregierung will das wichtige Thema ja anpacken, und das ist auch dringend notwendig, gerade für uns hier im Land. – Vielen Dank! Ach so, nee, stopp! CDU-Änderungsantrag. (Marc Reinhardt, CDU: Das sind wir, Sandy. Sag Bescheid! – René Domke, FDP: Nun wollte ich schon klatschen.) Soll ich was sagen dazu? (Marc Reinhardt, CDU: Na logisch!) Mache ich. (Marc Reinhardt, CDU: Du findest ihn toll!) Er ist nicht perfekt, macht die Sache aber etwas runder und ist wenigstens ein konkreter Vorschlag, und wir stimmen zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Einen kleinen Moment! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Seiffert, bitte! (Torsten Renz, CDU: Das ist eine Sprache, die verstehen wir wenigstens.)

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Daniel Seiffert Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau van Baal, eigentlich richtet es sich gar nicht so sehr an Sie, aber Sie haben ja den Punkt wieder aufgegriffen, den Antrag der GRÜNEN vom letzten September. Wir haben ja nur fünf Minuten Redezeit, deshalb hatte ich auf den Teil verzichtet in meiner Rede. Ich möchte bloß klarstellen, dass wir den Antrag natürlich aus einem ganz bestimmten Grund abgelehnt haben. Der lautete nämlich folgendermaßen: Demnach sollte sich die Landesregierung nämlich dafür einsetzen, den Konflikt zwischen nationalem und europäischem Recht aufzulösen und politische Zielvorgaben für die „Angleichung der Netzentgelte bezüglich der Verteilernetze gegenüber der Bundesnetzagentur zu formulieren“. Und das war natürlich sehr, sehr speziell, wo es hier um die Rolle des Bundesgesetzgebers ging, wo wir natürlich ganz klar sagen mussten, das hat natürlich überhaupt nicht funktioniert. Darum haben wir den damals auch abgelehnt. – Danke schön!

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Elke-Annette Schmidt

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Sandy van Baal FDP

Gerne. Herr Seiffert, vielen Dank für die Klarstellung! Freut bestimmt die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, dass Sie das hier noch mal klarstellen konnten, aber es ging um das Gesamtthema der Netzentgelte. Ein kleiner Piks muss auch mal sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Falko Beitz.

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Dank für die konstruktive und weitgehend sachliche Debatte! Es ist, denke ich, deutlich geworden, dass beim Ziel, zu mehr Gerechtigkeit bei den Netzentgelten zu gelangen, weitgehend Einigkeit herrscht. Die Neugestaltung, ja, die erwarten wir hier nicht nur als demokratische Fraktionen in diesem Hohen Hause, sondern es ist auch die Pflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, dass wir zu einer fairen Verteilung kommen, denn wenn so komplexe Themen wie Netzentgelte und Netzausbau dominiertes Thema in Gesprächen mit etwa Besuchergruppen sind, so, wie es mich in dieser Woche hier ereilte, dann brennt da etwas, meine Damen und Herren. Und die Debatte hat gezeigt, dass wir nicht so weit auseinanderliegen. Die Frage des Netzausbaus und der damit zusammenhängenden fairen Netzentgeltgestaltung erweist sich nicht als Konfliktthema zwischen Regierung und Opposition, es ist auch keine parteipolitische Auseinandersetzung, vielmehr ist es ein klar von harten Wirtschaftsinteressen geleiteter Nord-Süd-Konflikt. Der Süden setzt in dieser Frage klar auf Rendite, allerdings zulasten des Nordens. An einer solidarischen Problemlösung, meine Damen und Herren, können Sie alle mithelfen, die GRÜNEN und die SPD in der Bundesregierung und die CDU in den jeweils CDU-geführten und blockierenden Länderparlamenten. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Daniel Seiffert, DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) In erster Linie ist der Bund in der Pflicht, mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Herr Peters, Sie haben doch bestimmt auch einen guten Draht zu Herrn Söder, also jedenfalls traue ich Ihnen das zu. In erster, (Marc Reinhardt, CDU: Haben Sie denn einen zu Scholz? Sie fordern immer vom Bund, den ganzen Tag schon, und setzen aber nie um.) in erster Linie ist der Bund in der Pflicht, mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Eine Möglichkeit wären zwei Strompreiszonen, Nord und Süd. Bislang ist dieser Vorschlag allerdings nicht mehrheitsfähig. Ich will noch kurz auf den Änderungsantrag der CDU eingehen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie fordern, Herr Peters, Investitionen in den Netzausbau aus den vergangenen Jahren in der Neuberechnung zu berücksichtigen, und geben eine bundesweite Kostenwälzung vor. Was die bereits getätigten Kosten betrifft, hat Herr Meyer was dazu gesagt. Und auch wenn wir in der Zielstellung sicherlich das Gleiche wollen, nämlich niedrige Netzentgelte, so halten wir Ihren Weg in der aktuellen Gemengelage für schwer realisierbar und auch für unser Land nicht wünschenswert, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Warum?) da wir dann den (Wolfgang Waldmüller, CDU: Warum?) bei einer einheitlichen Wälzung erforderlichen Netzausbau in Baden-Württemberg mitbezahlen müssen und unser vergleichsweise gut ausgebautes Netz haben, aber selber tragen müssen, wir am Ende quasi dann auch doppelt zur Kasse gebeten würden. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Noch mal! Ich hab das grad nicht verstanden.) Ich will vielleicht noch einen Satz zur AfD sagen. Eigentlich wollte ich ihn mir klemmen, aber ich sage ihn doch. Wenn wir die Produzenten erneuerbarer Energien an den Kosten des Netzes beteiligen, wie Sie fordern, dann müssten wir das natürlich auch bei jedem anderen Kraftwerk tun, bei jedem Kernkraftwerk, bei jedem Kohlekraftwerk. Und was sich dann für die Kundinnen und Kunden ändert, das müssten Sie mir vielleicht an anderer Stelle noch mal verraten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen wir nachher auf dem Weihnachtsmarkt.) Herr Damm und Frau van Baal, man kann sich jetzt immer fragen, wer wann wo was zuerst gefordert hat, aber ich will Ihnen vielleicht noch einen Hinweis geben, dass wir ein Wahlprogramm hatten … (Sandy van Baal, FDP: Immer noch.) Habe ich mit gerechnet. … und auch einen Koalitionsvertrag, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und in beiden Dokumenten ist dieses Thema enthalten mit dem Unterschied, dass wir nicht bundeseinheitliche Netzentgelte wollen, sondern dass wir den Anteil der Kosten aus dem Ausbau der Erneuerbaren wälzen wollen. Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion steht außer Frage, dass wir weiter und mit ganzer Kraft am Gelingen der Energiewende arbeiten werden. Und gerade dem ländlichen Raum kommt in dieser Frage eine besondere Verantwortung zu. Diese wollen und müssen wir wahrnehmen. Dazu gehört aber auch, dass wir für die erbrachte Leistung auch faire Netzentgelte erwarten können. Ich danke für die Debatte, für Ihre Aufmerksamkeit und bitte erneut um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention durch den Abgeordneten Herrn Damm vor. Bitte schön!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, jetzt können wir natürlich lange das Spiel spielen, wer hat es erfunden, wer hatte zuerst die Idee. Vor Ihrem Koa-Vertrag war natürlich ein Wahlprogramm. Ich glaube, das grüne kam einen Tag vor dem der SPD raus. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Whatever! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Am Ende – das habe ich schon angebracht in der Einbringung –, am Ende hat das natürlich der Bundesminister der SPD erst mal eingeführt. Insofern ist das ein Fehler, den man damals nicht absehen konnte – kann ich nicht einschätzen –, aber jedenfalls daraus korrigieren muss. Ich finde, das bringt nichts, hin und her zu schieben. Wenn hier ein Antrag gestellt wird, finde ich es okay, wenn man das eh vorhat zu tun, dann mit diesem Antrag dann in die Beratung zu gehen und nicht drei Monate später einen neuen zu stellen. Das war mein Argument. Und diese zweite Sache, was wir damals drinstehen hatten in dem Antrag – na ja, wir machen halt sehr konkrete Vorschläge, wie man es rechtlich auch tatsächlich umsetzen kann, mehr als auf der Bundesebene, soll mal uns irgendwas passieren, so. Deswegen steht das drin, auch mit Landesbezug, mit Bezug zur Europaebene, wo es ein entsprechendes Urteil gab. Das greifen wir auf, und das ist die Qualität an der Arbeit, die wir hier ansetzen wollen. Dazu lade ich Sie herzlich ein, da mitzumachen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

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Falko Beitz SPD

Ja, sehr gerne. Herr Damm, ich freue mich, wenn wir in dieser Frage weiterhin an einem Strang ziehen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir lassen es in dieser komplizierten Frage gerne an der einen oder anderen Stelle etwas offener, um unserer Landesregierung gerade in dieser schwierigen Frage bei den Verhandlungen doch nicht alles ganz genau bis ins Kleinste vorzuschreiben, sondern dass sie dort die Möglichkeit hat, zum Wohle des Landes das Beste herauszuschlagen. Und wenn ich heute vorschreiben würde, dass wir zwei Strompreiszonen bekommen müssen von unserer Seite, und Herr Meyer aber sagt, das werden wir nie durchkriegen, er aber zu einer anderen guten Lösung kommt, dann bin ich da herzlich dankbar. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1634 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich da nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1634 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1582 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? Danke schön! – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1582 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung der Fraktion der AfD und Enthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 54 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Gendern konsequent unterbinden – Kommunikation in regelkonformer Sprache, auf Drucksache 8/1569. Antrag der Fraktion der AfD Gendern konsequent unterbinden – Kommunikation in regelkonformer Sprache – Drucksache 8/1569 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Enrico Schult. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen – und natürlich sind auch die Damen des Hauses damit angesprochen! Werte Bürger auch am Bildschirm! Heute geht es um unseren AfD-Antrag, das Sprechen und Schreiben im offiziellen Bereich freizuhalten von ideologischen Kampagnen, weil damit insbesondere die Neutralität des Staates, seine Überparteilichkeit deutlich zum Ausdruck kommt. Konkret geht es um die Gendersprache, denn ideologisch begründete, aber grammatikalisch falsche Wortkreationen, wie das Gendersternchen, das Binnen-I, der Doppelpunkt und der Unterstrich mitten im Wort, setzen sich auch in der öffentlichen Korrespondenz der Landesbehörden leider immer mehr durch, obwohl der Rat der deutschen Rechtschreibung als einzig maßgebende Instanz diese abenteuerlichen Wortkreationen gerade nicht empfiehlt. Das wollen wir mit unserem Antrag hier heute noch einmal klarstellen. Eigentlich wollten wir diesen Antrag schon in der letzten Plenardebatte bringen, aber der Genderexperte unserer Fraktion, Herr Förster, und ich – (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der hat ja einige Expertisen schon auf diesem Gebiet, das haben Sie ja schon kennengelernt – waren uns in einigen Punkten noch nicht einig. Insofern haben wir diesen Antrag noch mal geschoben, freuen uns aber, dass sich in der Zwischenzeit auch in anderen Landesparlamenten des Themas angenommen wurde, denn auch dort treiben Sprachakrobaten ihr Unwesen und wollen unserer über Jahrhunderte gewachsenen Sprache aus falschen Gerechtigkeitserwägungen den Garaus machen. Ich meine natürlich Thüringen, … (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Herr Renz, Sie sind auch gleich dran. … wo ein CDU-Antrag mit Zustimmung der AfD dafür gesorgt hat, dass künftig allein die Vorgaben des Rates der deutschen Rechtschreibung gelten (Torsten Renz, CDU: Richtig, jawoll!) in der öffentlichen Kommunikation der Behörden, und das ist richtig so. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn Behörden haben nun mal in der amtlichen Sprache zu kommunizieren. Aber diese Selbstverständlichkeiten sind bei Ihnen ja offensichtlich nicht mehr normal. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ob die CDU-Fraktion nun auch den Schneid ihrer Parteikollegen aus Thüringen hat, darf aber getrost bezweifelt werden, denn die CDU-Fraktion hier im Haus stellt selber Anträge, in denen es nur so von Gendersternchen wimmelt. Ja, Herr Renz, Sie gucken ganz ungläubig. Aber ich zitiere aus einem gemeinsamen Antrag von GRÜNEN, FDP und CDU (Torsten Renz, CDU: Es gab einen CDU-Antrag, also stopp, stopp!) vom 26.10., GRÜNEN, FDP und CDU. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da ist von Spätaussiedler/-innen die Rede, von Zuwander/-innen, Ministerpräsident/- (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: -innen!) Innen, … (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Entschuldigung, ich bin da nicht so geübt jetzt. … Arbeits- und Sozialminister/-innen, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) unterschrieben von Herrn Dr. Harald Terpe, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, Herrn Domke, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das geb ich zu, da haben Sie recht.) Fraktionsvorsitzender der FDP, und natürlich Franz-Robert Liskow, Fraktionsvorsitzender der CDU. (allgemeine Unruhe – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ein Unding!) Also von der CDU hier im Landtag ist da offensichtlich nicht viel Gegenwind zu erwarten, anders als Ihre Kollegen in Thüringen. Aber Sie können mich ja eines Besseren belehren, die Abstimmung folgt ja noch. Glücklicherweise wurde der damalige Antrag zwischenzeitlich durch die Verwaltung sprachlich angepasst. Damit ist der Punkt 3 unseres Antrages, dass künftig alle parlamentarischen Dokumentationen frei sein müssen von der falschen Gendersprache, bereits erfüllt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vielen Dank noch mal an die Verwaltung, dass Sie da diesen Unsinn beendet haben und den Antrag sprachlich angepasst haben! (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist richtig.) Dass das Thema aber hoch umstritten ist und dass die Landesregierung offenbar wild entschlossen ist, unsere Sprache, unser nationales Kulturgut sehenden Auges zu verunstalten, machte die gestrige Debatte deutlich, als die Landesregierung aus dem Übersetzer- und Gebärdensprachendolmetschergesetz ein Übersetzenden- und Gebärdensprachendolmetschendengesetz machen wollte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben sie, haben sie ja! Haben sie!) Dabei hat sie sich auch von rationalen Argumenten nicht abbringen lassen. Denn es ist doch ganz klar, ein Übersetzer ist ein Beruf und für den gilt dieses Gesetz. Ein Übersetzender ist jedoch kein Beruf. Das kann jeder von uns sein, der beispielsweise einem Touristen erklärt oder übersetzt, (Julian Barlen, SPD: Ach, ist das langweilig!) wo er da und da hinkommt. Er übersetzt also gerade in dem Moment. (Julian Barlen, SPD: Das ist langweilig.) Er ist in dem Fall ein Übersetzender, aber er ist immer noch kein Übersetzer, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn das ist ein Beruf, liebe Kollegen, aber das scheinen Sie ja völlig in den Wind zu schlagen, diese rationalen Argumente. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wie verrückt dieser Versuch ist, künftig Partizipien zu verwenden, zeigte sich allein schon an der Rede der Justizministerin gestern, die von Gerichtsvollziehenden sprach, aber einräumen musste, dass es für sie auch nicht immer leicht ist, eine geschlechtsneutrale Formulierung zu finden, und das als ausgebildete Juristin, sehr geehrte Damen und Herren! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Christine Klingohr, SPD: Was hat denn das damit zu tun?!) Auch Professor Northoff, immerhin seit 1981 Richter und viele Jahre Professor an der Hochschule Neubrandenburg, musste einräumen, dass es gewöhnungsbedürftig sei, die Menschen immer genderkonform anzusprechen. Also, liebe Kollegen, Sie sprachen ja, warum das denn. Zwei gestandene Juristen und auch wir alle hier, die ja als Politiker als Schwätzer und Wortakrobaten gelten, haben Mühe, und das muss ich bei Ihren Reden auch immer merken, haben Mühe, diese Kunstsprache der geschlechterneutralen Formulierungen zu finden. Und dann, liebe Kollegen, sollen es die Bürger da draußen hinbekommen?! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Berufspolitiker schaffen es schon nicht, und die Bürger da draußen sollen es hinbekommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist der blanke Irrsinn und sorgt in den Schulen, Behörden und Unternehmen des Landes allenfalls für eine weitere geistige Regression. Das muss man mal so festhalten. (Torsten Renz, CDU: Aha! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Sie müssen sich das einmal überlegen: Die Lesekompetenz unserer Schüler nimmt immer mehr ab. Nach Ihrem Wunsch sollen diese aber langfristig auch die komplizierten Genderformulierungen erlernen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich, Herr Dr. Terpe! Wir haben in M-V mehr Jugendliche, die den Schulabschluss nicht schaffen. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie indes haben nichts Besseres zu tun, als diesen noch diese Gendersprache schmackhaft zu machen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) als ihnen dabei zu helfen, einfach den Schulabschluss zu bekommen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Wo sind denn die Zusammenhänge? Die sehe ich nicht.) In Deutschland hat jeder Vierte bereits einen Migrationshintergrund. Wir wollen offiziell zwar die leichte Sprache fördern, Ministerin Drese führte da auch gerade dazu aus, damit sich niemand ausgegrenzt fühlt, aber wir denken uns immer neue Sprachleitfäden aus, die die Grundlage unseres Zusammenlebens, unsere Sprache weiter verkomplizieren. Sie wollen die Sprach-Kitas erhalten, weil, wie Frau Oldenburg sagt, (Thomas Krüger, SPD: Ach, jetzt müssen die auch noch dafür herhalten!) die Sprache ist der Schlüssel zum Leben, Herr Krüger. (Thomas Krüger, SPD: Jaja, jaja!) Da hat Frau Oldenburg natürlich recht. Aber Sie kommen den Eltern und Erziehern immer mit irgendwelchen Vorgaben, (Thomas Krüger, SPD: Ja, Sie sprechen mit Ideologie, ich hör es gerade.) die sie dann in der Kita umsetzen müssen. (Thomas Krüger, SPD: Ja. – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist der Schlüssel zur Welt. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das ist doch widersinnig, Herr Krüger! (Thomas Krüger, SPD: Jaja!) Das ist doch widersinnig! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass die zukünftigen Generationen eigentlich zwei Sprachen lernen müssen, um Texte zu verstehen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Ihre Gendersprache, die Sie immer wieder umbauen und ja selbst noch nicht richtig beherrschen, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) und die Sprache, die vor 20 Jahren gesprochen wurde, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Muttersprache.) als Deutschland irgendwie noch normal war. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Ein bisschen mehr Normalität würde Ihnen guttun.) Ich wäre schon froh, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wer definiert denn „normal“?! Definieren Sie „normal“!) wenn unsere Kinder eine Sprache einigermaßen beherrschen würden, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und Sie kommen immer noch mit diesem Genderkram. Ich sage Ihnen, der Wortschatz der Kinder hat sich in den letzten Jahren deutlich verringert. (Julian Barlen, SPD: Für Sie sind ja noch andere Sachen normal, Stichwort „Fliegenschiss“!) Von 1.300 Wörtern haben die jetzt einen Grundwortschatz von lediglich 900 Wörtern. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie kommen immer noch mit solchen Wortkreationen dazu. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ich habe gestern in der Debatte genau hingehört, und es wäre amüsant, wenn man Ihr Sprachdiktat genau umsetzen würde. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: Wenn das die Probleme dieses Landes sind!) Ich glaube, der Innenminister sprach davon, Abnehmer für die neuen Feuerwehrautos zu haben. Wenn man das jetzt aber irgendwie weiterspinnen würde, würden aus den Abnehmern ja irgendwie Abnehmende werden. (allgemeine Heiterkeit und Unruhe – Michael Noetzel, DIE LINKE: Richtig! – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie lernen dazu. – Julian Barlen, SPD: Sie sind ja ein richtiger Blitzmerker!) Und ich weiß jetzt nicht, sind das jetzt Abnehmende, die Feuerwehrautos abnehmen, oder sind das Kameraden, die gerade abspecken? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sie sehen doch, wie verrückt Ihre, Ihre Diskussion ist, Ihre Argumentation. Klare, prägnante, im Sprachgebrauch etablierte Begriffe führen Sie völlig ad absurdum! Und, wenn meine Kinder morgens mit dem Schulbus fahren, wegen der überzogenen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern müssen sie ja leider noch eine Maske tragen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) und dann zeigen sie dem Busfahrenden, dem Busfahrenden zeigen sie dann ihren Busausweis. (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Zuruf von Nadine Julitz, SPD) Aber da frage ich mich, die Busfahrenden sind sie ja selbst, die sitzen ja hinten auch. Sie sitzen selbst auf den Plätzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Sind sie, sind das jetzt Busmitfahrende? (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Die Mitfahrenden, Herr Schult.) Sie haben ja reichlich Gender-, reichlich Genderexperten hier in Ihrer Fraktion. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Bitte können Sie das noch aufklären? Ich bin da völlig überfragt. Sie sehen, auf welches sprachliche Minenfeld Sie sich hier begeben. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir müssen den Antrag behandeln.) Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn man in einigen Fällen die Paarbezeichnung verwendet. Das hat sich in einigen Bereichen durchaus durchgesetzt. Und tatsächlich glaube ich, dass sich das generische Maskulinum verbreitet, weil damals eben viele Tätigkeiten von Männern gemacht wurden. Das ist wahrscheinlich so. (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Aha!) In dem Sinne habe ich auch nichts dagegen, wenn man Frauen gesondert ansprechen möchte, um es noch mal ganz deutlich zu sagen, aber es muss sinnvoll sein. Es bringt doch nichts, liebe Kollegen, von Niedersachsen und Niedersächsinnen zu sprechen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Oder beispielsweise die Rechtsanwaltskammer und den Apothekerverband umzubenennen aus vermeintlich progressiver Überzeugung heraus. (Thomas Krüger, SPD: Und das sind Ihre Probleme hier, ja?! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Eine sprachliche Säuberungswelle dieses Ausmaßes hat bisher nur die DDR hinbekommen. Das sind Ansätze totalitärer Staaten, liebe Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Eindeutig!) Das haben wir nicht nötig hier, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die Sprache entwickelt sich ohne politische Einflussnahme. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Die Sprache entwickelt sich, richtig.) Und Ihre Gendersternchen und Co werden sich ohnehin nicht durchsetzen, weil zwei Drittel der Deutschen das ablehnen. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Und das ist gut so! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wenn Sie wirklich geschlechtsneutral sprechen wollen, dann können Sie gerne das generische Maskulinum verwenden, denn damit sind alle angesprochen, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nicht direkt, nein!) auch jene beispielsweise, die sich dem dritten Geschlecht zugehörig fühlen, Frau Shepley. (Julian Barlen, SPD: Das Beispiel mit dem Bus, das Sie gebracht haben, ist komplett falsch. Das zeigt, dass Sie gar nicht verstanden haben, worum es geht!) Denn das generische Maskulinum meint immer das grammatikalische Geschlecht und nicht das biologische. (allgemeine Unruhe – Julian Barlen, SPD: Sie sollten das Ihren Kindern mal erklären vielleicht!) Es geht uns nicht darum, Menschen auszugrenzen. Diesen Floh haben Sie …

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Birgit Hesse

Herr Schult, ich weise Sie darauf hin, …

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Enrico Schult AfD

… den Leuten ins Ohr gesetzt.

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Birgit Hesse

… dass die Redezeit abgelaufen ist. (Zuruf aus dem Plenum: Schade!)

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Enrico Schult AfD

Es geht um Sprachpanscherei. Dieser Sprachpanscherei können Sie einen Riegel vorschieben, indem Sie unserem Antrag jetzt zustimmen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und bevor ich der Justizministerin das Wort übergebe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und aus der Landeshauptstadt Schwerin. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen. Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Alle Jahre wieder in regelmäßigen Abständen kommt ein Antrag oder ein Gesetzentwurf der AfD zur geschlechtergerechten Sprache, (Horst Förster, AfD: Richtig! Das bleibt auch so.) der an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht und die Rückwärtsgewandtheit der AfD deutlich macht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dieser Antrag ist ein Beweis dafür, dass die AfD eine Verbotspartei ist. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Mit dem vorliegenden Antrag wollen Sie das Gendern verbieten und gleichzeitig wollen Sie noch den Vorrang des generischen Maskulinums festgestellt haben. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es genügt Ihnen also nicht nur, das Gendern zu verbieten, sondern am liebsten soll auch noch alles männlich werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ja, die deutsche Sprache ist wirklich eine ganz wunderbare Sprache, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber die verhunzen Sie ja so, diese Sprache.) die im stetigen Wandel ist und schon jetzt geschlechtergerecht in Bezug auf Männer und Frauen ist. Wie Sie aber dazu kommen, dass vorrangig das generische Maskulinum zu verwenden sei, das müssen Sie mir mal erklären! Und, Herr Schult, weil Sie vorhin auf Herrn Professor Dr. Northoff und auf mich als Juristen verwiesen, ich möchte einmal die Frage an Sie zurückweisen: Sie haben doch einen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Juristen.) Juristen bei sich in der Fraktion. Sie nehmen niemals zu gesetzlichen, zu Regelungen Bezug, die gerade die Verwendung einer geschlechtersensiblen Sprache vorschreiben. Im Gegenteil, mit Ihrem Antrag rufen Sie noch dazu auf, gleich in zwei Fällen einen Rechtsbruch zu begehen, und missachten unsere Verfassung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deshalb würde mich mal Ihre rechtliche Einordnung interessieren. Und ich mache Ihnen also auch ganz deutlich, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja?) erstens darf nach Artikel 3 des Grundgesetzes niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wird ja auch keiner.) Und genau dazu fordern Sie im Bereich Sprache auf, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) indem Sie das generische Maskulinum verwendet haben wollen vorrangig. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und zweitens ist die Feststellung im Antrag nicht vereinbar mit Artikel ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Irgendwann werden Sie alle Kinofilme verbieten, weil sie die Sprache nicht verwenden. Die sind ja verfassungsfeindlich!)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr de Jesus Fernandes! Sie haben noch die Gelegenheit, gleich wieder ans Rednerpult zu treten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Präsidentin)

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Jacqueline Bernhardt

Und zweitens … (Julian Barlen, SPD: Die Videos, die Sie da gucken, ʼne?! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

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Birgit Hesse

Einen Moment! Einen Moment bitte, Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort hat die Justizministerin, weder Herr de Jesus Fernandes noch Herr Barlen, und ich bitte, sich daran jetzt zu halten. Sie haben alle die Möglichkeit, noch ans Rednerpult zu treten. Ich bitte jetzt aber, der Ministerin zuzuhören. Vielen Dank!

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Jacqueline Bernhardt

Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Und zweitens ist die Feststellung im Antrag nicht vereinbar mit Artikel 13 unserer Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern, die die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel hat. Dieser Förderauftrag ist dann auch in Paragraf 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Dort heißt es, ich zitiere: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das macht man doch nicht mit einem Sternchen! Das ist doch Quatsch!) Das besagt im Übrigen auch das Bundesgleichstellungsgesetz in Paragraf 4 Absatz 3 für Bundesnormen. „Sollen“ heißt, grundsätzlich ist natürlich die sprachliche Gleichstellung voranzutreiben, und nur in Ausnahmefällen nicht, falls Sie das juristisch nicht verstanden haben. Dagegen würden wir mit Ihrem Antrag aber schon verstoßen, wenn wir, wie von der AfD-Fraktion beantragt, vorrangig das generische Maskulinum verwenden (Enrico Schult, AfD: Was heißt „vorrangig“? Sie sind doch Juristin!) und somit eine geschlechtersensible Sprache unterbinden würden. (Enrico Schult, AfD: Was heißt „vorrangig“?) Herr Schult, bitte informieren Sie sich, was „vorrangig“ und was „grundsätzlich“ bedeutet! „Grundsätzlich“ habe ich gerade ausgeführt. Es ist fast immer nur in begründeten Ausnahmefällen die sprachliche Gleichstellung zu nehmen. Sie mit Ihrem Antrag wollen vorrangig das generische Maskulinum. Ich glaube, da fällt selbst Ihnen irgendwie ein, dass da ein kleiner Widerspruch ist. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, was bedeutet eigentlich das generische Maskulinum? Ich erkläre es gerne noch einmal, was damit gemeint ist: Es ist die männliche Form von Personenbezeichnungen, die sowohl für Frauen als auch für Männer genommen wird. Lehrer zum Beispiel, Mitarbeiter oder Studenten. Es ist eben nicht klar, ob tatsächlich nur Männer oder eben Männer und Frauen gemeint sind. (Horst Förster, AfD: Ja, das ist Ihre falsche Interpretation. Und das sagt die Justizministerin!) Wenn wir also das sogenannte generische Maskulinum verwenden, heißt das nichts anderes, als dass wir die männliche Form für alle Personen verwenden und uns darauf verlassen, dass die Angesprochenen beziehungsweise Hörenden oder Lesenden sich denken werden, dass damit alle Menschen gemeint sind. Das ist es aber nicht, sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, wie mehrere Studien belegen. Das hatte ich Ihnen gestern schon zitiert. Bitte informieren Sie sich! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das generische Maskulinum schließt sprachlich 50 Prozent der Bevölkerung, nämlich Frauen, aus. Es fühlen sich eben nicht alle Menschen durch das generische Maskulinum angesprochen, (Horst Förster, AfD: Das sind doch alles Unterstellungen, die nicht stimmen!) und es werden nicht alle Menschen dann eben mitbedacht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich mache Ihnen das noch einmal deutlich, was das in der Praxis bedeutet, wenn Ihr Antrag eine Mehrheit hätte: Ich traf vor zwei Wochen bei der Landesregierung vor Ort eine tolle junge Frau, mit der ich mich über Sprache unterhielt. Und sie meinte beispielsweise, dass sie sich nicht angesprochen fühlt, wenn nur das generische Maskulinum verwendet wird. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da fehlt jetzt aber der Hintergrund dieser Frau.) Sie spricht eben geschlechtersensibel. Und wissen Sie was, ich kann für mich sagen: Richtig so! Ich fühle mich dadurch auch nicht angesprochen. Das ist eine Meinung, das ist eine Haltung, die Sie unterbinden würden, ein Beleg, wie Sie zur Meinungsfreiheit Andersdenkender stehen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, zum Gesetzestext. Sie sind doch Juristin, das müssen Sie doch verstanden haben!) ganz nach dem Motto: Passt mir nicht! Weg damit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich will noch einen Gedanken ausführen: Sprache und Kommunikation sind etwas Lebendiges. Ja, sie entwickeln sich weiter. Und weil Sie sich ja immer auf den Rat für deutsche Rechtschreibung als die einzig wahre Instanz, so Herr Schult, wie er es bezeichnet hatte, beziehen, selbst der Rat für Rechtschreibung bekräftigte in seinen Empfehlungen vom 26. März 2021, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Diese Empfehlung ignorieren Sie einmal geflissentlich in Ihrem Antrag an dieser Stelle und ich frage mich, was Sie nun eigentlich wollen. In Punkt 1 Nummer 3 wollen Sie, dass allein die Maßgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung verbindliche Normen vorgeben, und dann ignorieren Sie die Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung. Sie erwähnen eben immer nur das, was Ihnen gerade passt. Nein, das ist mit uns nicht zu machen, und deshalb kann man dieses Ansinnen nur ablehnen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Förster vor. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Kann sie nicht ans Pult gehen?! – Ministerin Jacqueline Bernhardt: Aber er hat doch auch nicht rechtzeitig gesagt, dass er die Kurzintervention stellen will. – Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also jetzt wirds lustig. – Zuruf aus dem Plenum: Also jetzt wird es richtig schräg. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Können Sie nicht einen anderen Ton anschlagen?!)

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Horst Förster AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ja, ich denke, Sie werden es ertragen müssen. Wir haben ja gestern schon darüber gesprochen, Sie haben ja konkret mich auch angesprochen. Also wissen Sie, man kann ja nichts dafür, in welche Muttersprache man geboren wird. Das sehe ich ja ein. Und in unserer Sprache ist es nun mal so, überhaupt in diesem Komplex von ähnlichen Sprachen, dass das generische Maskulinum seit jeher auch gebraucht wird, dann, wenn es nicht auf das biologische Geschlecht ankommt. Das ist nun mal so. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Aber das kann sich doch ändern, Herr Förster! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Die Gesellschaft ändert sich doch.) Das hat bis vor einiger Zeit niemanden in diesem Lande aufgeregt, bis dann feministische Gruppen auf die Idee kamen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) den Menschen einzureden, wenn also von Bürgern eines Landes gesprochen wird, dass da möglicherweise nur die Männer gemeint sind. Das ist im Grunde völlig absurd. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was ist denn da absurd?) Ich will Ihnen ein ganz einfaches Beispiel nennen, wie schwer auch diese Umwandlung ist, fiel mir eben ein. Nehmen wir mal die Raucher. Ich spreche davon, wie viel Raucher es im Lande gibt, oder ich kann auch sagen, Nikotinabhängige. Bei Rauchern kann ich Raucher und Raucherinnen sagen, bei Nikotinabhängigen fällt es schwer, geht es nicht. Glauben Sie im Ernst, dass irgendwer in diesem Lande, wenn ich von Rauchern spreche oder von Nikotinabhängigen, da irgendwo einen Unterschied sieht und nicht begreift, dass es auf die Menschen ankommt, die rauchen. Und wenn Sie meinen, durch irgendeine Studie belegen zu können, dass sich dann die weiblichen Raucher ausgeschlossen fühlen, ist das einfach Irrsinn. Das ist eine Unterstellung! Und wenn Sie nun auf die Gleichberechtigung zielen, also das muss ich Ihnen nicht sagen, der Artikel 3, der ist ja ähnlich. Gleichberechtigung ist ja übergeordnet, Gleichstellung, das muss man mit Verstand anwenden, und das heißt nicht, dass zwingend oder heißt nicht, dass man zur Auslegung kommt, entgegen der Sprachausübung seit Jahrhunderten, dass Frauen dadurch ausgeschlossen werden. Und wenn Sie zum Beispiel die Straftäter haben, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) auf den Anklagebänken sitzen 80 bis 90 Prozent Männer, so. Und trotzdem deshalb, vielleicht auch deshalb reden wir überwiegend von Straftätern im Negativbereich ohnehin, Sie reden nicht von Verbrecherinnen und Mörderinnen. Sie sagen nicht Mörderinnen, Soldatinnen, und Soldaten sind Mörderinnen und Mörder. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Doch, selbstverständlich!) Auf die Idee würden Sie nie kommen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Doch.) Es ist einfach nicht machbar! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und vor allem nach Ihrer Theorie …

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Birgit Hesse

Herr Förster, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie das Instrument der Kurzintervention …

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Horst Förster AfD

Ja. Einen Satz, ja?

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Birgit Hesse

Einen Satz.

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Horst Förster AfD

Gut, also wenn Sie das Binäre, die binäre Geschlechterordnung lehnen Sie ja im Grunde ab, die wird ja damit hier vertieft. Sie schließen ja all diese anderen Geschlechter, die Sie ja für gleichwertig ansehen, komplett aus mit Ihrer Theorie. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, möchten Sie erwidern?

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Jacqueline Bernhardt

Ja, gerne. Also, sehr geehrter Herr Förster, ich finde es erst mal witzig, dass Sie sich, wenn man von Rauchern spricht, sich als Mann auch angesprochen fühlen. Aber Sie dürfen mir doch nicht in Abrede stellen, dass ich mich da nicht angesprochen fühle, wenn das generisches Maskulinum ist. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich bin eine Raucherin – gelegentlich –, oute mich, aber ich fühle mich bei Rauchern tatsächlich nicht angesprochen. Zweitens, Herr Förster, was Sie mir niemals beantworten, wie Sie damit umgehen, dass in Paragraf 4 Absatz 2 unseres Gleichstellungsgesetzes die sprachliche Gleichstellung von Mann und Frau festgeschrieben ist in Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften. Davon habe ich noch nie von Ihnen eine rechtliche Einordnung gehört. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Das übergehen Sie einfach mal geflissentlich! Nicht heute, nicht gestern habe ich das gehört. Wie stehen Sie als Jurist zu Paragraf 4 Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern? Das möchte ich gerne mal von Ihnen hören. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zweitens, es ist nicht machbar. Wissen Sie was? Ich hatte gestern schon ein positives Beispiel hervorgehoben, und ich möchte es heute noch mal machen. Das ist die Presse. Die Presse hat letztes Jahr – dpa – verkündet, im Juni 2021, dass sie möglichst geschlechtersensibel sprechen möchten und das generische Maskulinum nicht mehr verwenden möchten. Die machen es uns vor. Die Zeitschriftentitel habe ich gestern genannt. Dort ist es machbar. Wieso nicht auch bei uns? Auch bei Ihnen sehe ich da schon einen Wandel. Also Herr Schulte war ja vorhin schon in seinen Beispielen wirklich beispielhaft, wie er das alles geschlechtersensibel ausgedrückt hat. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Deshalb habe ich auch noch Hoffnung in Sie. (Julian Barlen, SPD: Da geht einiges.) Sie werden das schon schaffen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Berg. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede etwas klarstellen: Entgegen meiner Vorrednerin und wahrscheinlich auch dem größten Teil meiner Nachredner/-innen lehnen wir, also meine Fraktion, und lehne ich das Gendern ab. Dafür kann man jetzt viele Gründe nennen. Ich möchte mal auf drei abstellen, wir haben ja nur eine kurze Frist. Erstens. Das Gendern eint nicht, es spaltet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Horst Förster, AfD: Genau, ganz genau.) Und wenn ich das jetzt sehe oder höre, was wir eben gehabt haben, ist schon ganz schön weit auseinander, die Position. Ich komme darauf noch zurück. Zweitens. Gendern leistet keinen Beitrag zur Gleichstellung. Ich sage mal das Stichwort „Barrierefreiheit“. Es grenzt Menschen mit sprachlichem Handicap aus. (Julian Barlen, SPD: Gleichstellung ist aber nicht Inklusion. – Zuruf von Nadine Julitz, SPD) Gebärdensprache hat diese Sachen noch nicht drin. Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen sowieso und auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband lehnt das ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hört, hört!) Drittens. Gendern hat keinen Rückhalt in der Bevölkerung, geringen Rückhalt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Null!) keinen kann man nicht sagen, geringen Rückhalt. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thore Stein, AfD) Und der Großteil der Bevölkerung sagt, wir wollen das nicht. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und wenn es von oben herab runtergebrochen wird, dann ist es ein Problem. Das kann in einem demokratischen Staat nicht gewollt sein, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau. – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) wenn eine Regierung, eine Behörde, ein Amt Bürgern Sprechregeln aufzwingt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die aber bislang mit keiner rechtlichen Norm untersetzt sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Enrico Schult, AfD, und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Und das passiert aber beim Gendern. Wir werden konfrontiert mit Worten, die die wenigsten oder sagen wir, die, die sie sich ausgedacht haben, und einige nutzen. Zufußgehende, das ist nur ein Beispiel, oder ganz aktuell hatten wir gestern die Dolmetschenden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ganz toll!) Darauf will ich jetzt nicht mehr eingehen. Nebenbei auch noch gesagt, bei meinen Recherchen, ich habe mich so ein bisschen im Internet ausgetobt, (Julian Barlen, SPD: Ach, Sie waren das!) und da fielen mir dann auf die Satiriker. Die holen sich natürlich ein paar tolle Pointen aus dem Gendern. Da ist noch viel Luft. (Heiterkeit und Zuruf von Julian Barlen, SPD) Bei solchen Verrenkungen – für mich sind das auch teilweise sprachliche Verrenkungen – muss eines klar deutlich werden: Es wäre uns als Fraktion natürlich lieber, wenn die Mitarbeiter nicht für diese Sprachveränderungen oder Sprachklitterung, kann man bald sagen, eingesetzt werden, sondern wenn sich das Land der Energieversorgung, der Krankenhauslandschaft, der Digitalisierung oder einer Stiftung mit einem dubiosen Kremlkontakt widmen würde. Und, meine Damen und Herren, das Problem des Genderns ist ja nicht, das ist … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Also wir haben den Antrag nicht gestellt. Nur mal so zur Erinnerung! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Ist schon richtig, aber Sie sind die Befürworter. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Sie sind die Befürworter! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und das Problem am Gendern ist ja nicht, dass es Menschen gibt, die diese Worte nutzen oder diese Sprachpausen machen oder was man da auch immer will. Wenn sie das freiwillig machen, klingt das ja manchmal ganz, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) klingt das so gut und ist in Ordnung. Aber es muss zugestanden werden, dass die, die das nicht wollen, dass die das gleiche Recht (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das machen wir doch!) und die gleichen freiheitlichen Möglichkeiten haben, es nicht anzuwenden. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das muss man aushalten können, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) solange es keine rechtsverbindliche Norm gibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP – Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nee, ich habe doch nur die kurze Zeit, jetzt nicht!

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Birgit Hesse

Frau Berg, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Christiane Berg CDU

Nein. Und hier kommen wir zum Kern des Problems. Es ist eine Ideologie und der Glaube, dass man mit dieser Ideologie die Gesellschaft über die Sprache formen kann, und das halte ich für falsch und in Teilen manchmal gefährlich. (Julian Barlen, SPD: Nein, die Gleichberechtigung der Menschen ist im Grundgesetz geregelt und keine Ideologie. Das ist ein feiner Unterschied.) Und dagegen sollten wir uns als Gebot bürgerlicher Vernunft entgegenstellen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es kann sich auch oder es kann auch helfen, wenn wir uns erinnern, Gleichstellung verbessert sich nicht durch das Gendern, es verbessert sich auch nicht, wenn ich einen Frauentag einführe, sondern es verbessert sich mit wirklichen Maßnahmen. Das heißt, gleiche Löhne für Frauen, für Männer und natürlich auch für bisexuelle, intersexuelle Menschen. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Nadine Julitz, SPD, und Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Es verändert sich mit Parität in Führung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, auch, auch!) Das ist für mich Gleichstellung. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Thore Stein, AfD) So, und … (Zurufe von Nadine Julitz, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Und jetzt kommen wir mal zurück zum Antrag. Dieser AfD-Antrag, der kann in dieser Beziehung natürlich keine nachhaltigen Verbesserungen erreichen, weil er der Landesregierung vorschreiben will, wie sie zu agieren hat. Und das bringt uns nicht weiter, weil es braucht den Diskurs (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist jetzt aber total inkonsequent!) und es braucht eine gesamtgesellschaftliche Debatte, ob wir das wollen oder nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das braucht eine Mehrheit hier im Parlament, mehr nicht, nur eine Mehrheit im Parlament.) Und dies fordert im Übrigen – auch das, was ich vorhin gesagt habe – der Blinden- und Sehbehindertenverband. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist so, wie sie es in Thüringen haben, diese Mehrheit. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und bis dahin, meine Damen und Herren, und gerade jetzt in dieser besinnlichen Adventszeit, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Sandy van Baal, FDP) steht es uns allen – Befürwortern und Gegnern – gut zu Gesicht, wenn wir ein wenig abrüsten und wenn wir die Position oder Verständnis für die Position der Gegenseite aufbringen. Meine Fraktion ist dazu bereit, und wir lehnen aber diesen Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Winter vor.

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Christiane Berg CDU

Ja.

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Christian Winter SPD

Ja, mir ist doch so einiges aufgefallen bei Ihrem Vortrag eben, zum einen bei der Gebärdensprache. Ich war hier neulich in Schwerin im Theater, ein ganz tolles Stück, was simultan auch in Gebärdensprache gedolmetscht wurde, eine tolle Leistung. Und soweit es mir bekannt ist, werden dort bestimmte, ja, Zuschreibungen, sage ich mal, mit Gesten dargestellt, mit diesen Gesten zum Beispiel. Ich weiß das nicht genau, aber beim Rauchen sicherlich würde man so eine Bewegung machen.

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Christiane Berg CDU

Bei was?

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Christian Winter SPD

Beim Rauchen.

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Christiane Berg CDU

Ach so!

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Christian Winter SPD

Wir hatten ja eben das Beispiel des Rauchens. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Beim Rauchenden.) Da würde man halt diese Geste nachahmen. (Enrico Schult, AfD: Des Rauchenden.) Und da ist mir jetzt nicht klar, inwiefern, also da ist das ja gar nicht mit männlich oder weiblich versehen, wenn nicht explizit von einem Mann oder einer Frau gesprochen wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Da bitte ich einmal um Aufklärung. Ich bin aber nicht nur ein Theaterfan, sondern auch ein Fan gut gemachter Satire. Und da erlebe ich immer wieder, dass sich auch darüber lustig gemacht wird, wie sich Leute über Gendern aufregen.

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Christiane Berg CDU

Ja.

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Christian Winter SPD

Weil es ist doch so, dass niemand das Gendern vorschreibt. Wir haben jetzt … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!) Wir diskutieren … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Wir haben gestern, wir haben gestern darüber gesprochen, dass es jetzt mal Anwendung findet, aber wir sehen doch, dass die Gesellschaft das vorlebt. Sprache lebt, Menschen leben Sprache. (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, Torsten Renz, CDU, und Beate Schlupp, CDU) Und Politik darf das gerne umsetzen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Das finde ich durchaus gut, und daher möchte ich noch mal klarstellen: Gendern spaltet nicht, weil Gendern ist Ausdruck von Freiheit. (Zurufe von Nadine Julitz, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Und wenn ich gendere, beschneide ich dadurch niemanden, der das nicht möchte, in seiner Freiheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich der Abgeordneten Frau Berg wieder das Wort gebe, bitte ich doch um etwas mehr Ruhe auch zwischen den Bänken, weil sonst die Rednerin in der Kurzintervention, Redner und Rednerinnen schwer zu verstehen sind. (Horst Förster, AfD: Redende, genau. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Faselnde.) Frau Berg, Sie haben jetzt die Möglichkeit, auf die Kurzintervention zu antworten.

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Christiane Berg CDU

Ich fange mal hinten an. Also spalten tut es. Ich habe im Zuge, dass ich erzählt habe, was ich, wozu ich reden darf, und dann hieß es, da wirst du doch wohl und … Also es gibt ganz harte Positionen. Und das habe ich gemeint, als ich gesagt habe, wir müssen einfach Toleranz auch wieder walten lassen, weil da bin ich bei Ihnen, wer das freiwillig machen will, der soll das tun. (Julian Barlen, SPD: Das sagen Sie jetzt den Toleranten oder den Untoleranten? – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da ist nichts mit „freiwillig“!) Nur wenn wir beginnen, es in einem Gesetz festzuschreiben, dann haben wir es ja verstetigt beziehungsweise dann ist es die Pflicht. Und dorthin wollten wir nicht, weil wir haben keine Mehrheit dafür. So, dann haben Sie gefragt, „Satiriker“, ʼne? Also es gibt natürlich von beiden Seiten Stoff, um diejenigen, die sich ereifern – in jedem Falle Gegner/Befürworter –, zu zeigen, vorzuführen. Und da ist ja manchmal auch, nicht manchmal, ist es der Zweck der Satire zu überhöhen und dann zu zeigen, wo seid ihr. Was war die dritte Sache? Das war das, was ich gestern im Internet auch gesucht habe, weil natürlich die Brailleschrift diese Sachen noch nicht beinhaltet. Und das gehört für mich natürlich dazu für absolut blinde Menschen, dass sie dann einen behördlichen Text, den wir möglicherweise dann übersetzen müssten in die Brailleschrift, dass wir das dann so machen müssten.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Schmidt.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen Landtagsabgeordnete! (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Herr Schult, (Enrico Schult, AfD: Hier bin ich!) wenn Sie uns hier begrüßen mit „Werte Kollegen“, fühle ich mich nicht angesprochen, es tut mir herzlich leid, und ganz viele Frauen, die hier in diesem Raum sitzen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Dann „Liebe Landsleute“ oder was weiß ich … (Horst Förster, AfD: Wir sagen dann immer „Kolleginnen“, weil die ja hier konkret sitzen.) Aber Sie haben auch schon oft, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) oft genug die weibliche Form nicht benannt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Ist das in Ordnung, ist das gendergerecht, Landsleute?) Darf ich jetzt gleich mal weitermachen? (Nikolaus Kramer, AfD: Landspersonen! Landspersonen! – Thore Stein, AfD: Landsmenschen!) Dann fühlen sich viele Frauen eben nicht angesprochen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielleicht nicht alle, das will ich doch durchaus zugestehen. Vielleicht nicht alle, aber viele auch in diesem Raum fühlen sich nicht angesprochen. Und das ist nicht wertschätzend, das ist nicht höflich, (Horst Förster, AfD: Deshalb sagen wir immer auch „Kolleginnen“ hier, weil wir die lebendig vor uns sehen.) und das ist nicht zeitgemäß. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und darauf möchte ich erst mal hinweisen. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Birgit Hesse

Frau Schmidt, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Nein, ich habe zu wenig Zeit. Es tut mir leid. Ich bin jetzt schon nicht mehr bei meinem Manuskript, weil hier so viel aufgeworfen wird. (Torsten Renz, CDU: Na dann ist es ja auch egal. – allgemeine Heiterkeit) Nein, wirklich nicht, Herr Renz. Und, Frau Berg, Sie haben vollkommen recht, es gibt so viele andere Themen in Sachen Gleichstellung, über die wir uns unterhalten müssten, und wir unterhalten uns immer wieder über die Sprache. Es ist ein Bestandteil, ein Bestandteil, um zu Chancengleichheit zu kommen von Frauen und Männern, und das andere besprechen wir leider nicht in diesem Raum. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was hat das mit Chancengleichheit zu tun?!) Aber wir tun es, wir machen es mit einem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm. Das wird jetzt auf den Weg gebracht. Da können Sie sich drauf freuen. Und da werden all die Themen, die Sie hier angesprochen haben, werden Bestandteil sein. Das können Sie mir glauben, so wahr ich hier stehe. Jetzt zurück zu meinem Manuskript: Liebe AfD-Fraktion, und wieder grüßt das Murmeltier, möchte man sagen bei Ihrem Antrag. Immer mal wieder kommen Sie mit diesen Dingen (Horst Förster, AfD: Ja, das bleibt auch so.) hier in dieses Parlament. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo es notwendig ist.) Nein, ist es nicht! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, doch! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und immer ist es dieses böse Gendern, das Sie durchs Dorf treiben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Durchs Land!) und es ist dieser Genderstern, der zum Symbol des absoluten Bösen von Ihnen verklärt wird. Das Binnen-I, was eigentlich schon gar keiner mehr gebraucht, weil das ist veraltet, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach?! – Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Weil es sich nicht durchgesetzt hat, deswegen.) das führen Sie auch noch wieder an. Selbst davor fürchten Sie sich. Und das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Und wissen Sie was, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wissen Sie was, Herr Förster, mit der Verlaufsform, ja, da kann man ja so sein Problem haben, mit den Rauchenden und mit den was auch immer. Benutzen Sie doch den Stern, dann haben Sie das ausgemerzt, (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann sind alle einbezogen und dann sind wir alle Sorgen los! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum sperren Sie sich dagegen?! Ich verstehe es nicht. (Thore Stein, AfD: Soll ich „Stern“ aussprechen?! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) So, ich werde jetzt ein bisschen runterfahren. (Thore Stein, AfD: Bauarbeiter-Stern/-innen, oder was?!) Frau Berg, es ist Adventszeit, ich werde etwas runterfahren. Das Für und Wider einer geschlechtergerechten Sprache wird in der Öffentlichkeit und auch im Privaten durchaus mal mehr und mal weniger hitzig diskutiert. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das sehen wir hier heute, und das hören wir auch manchmal im Fernsehen, an Beiträgen und so weiter. Und das ist richtig, denn es geht hier um Aushandlungsprozesse. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aushandlungsprozesse?!) Ja, um Aushandlungsprozesse, die wir in der Gesellschaft ganz einfach vollziehen und die hier auch erforderlich sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie wollen doch gar nicht aushandeln, Sie wollen vorschreiben.) Ach, jetzt kommen Sie noch mit diesen Unsachlichkeiten, also nun ist es aber gut! Die Ministerin ist sehr ausführlich auf den Zusammenhang zwischen Sprache und Wandel beziehungsweise Weiterentwicklung in der Gesellschaft eingegangen. Ich möchte aber noch einmal auf einen grundsätzlichen Ansatz des Themas eingehen. Eine diskriminierungsarme Sprache hilft dabei, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und eine gesellschaftliche Atmosphäre der gegenseitigen Anerkennung und Akzeptanz zu schaffen (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das kriegt man auch ohne Gendern hin.) und nicht zu spalten, wie das hier immer wieder fälschlicherweise propagiert wird. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Es stärkt die Demokratie in unserem Land, wenn wir Vielfalt und Chancengleichheit zulassen und fördern, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das sind schiere Behauptungen, das kann man gar nicht belegen!) statt sie durch die Ablehnung geeigneter sprachlicher Mittel zu behindern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was hat denn das mit dem Sternchen zu tun?!) Und genau das beinhaltet nämlich Ihr Antrag, die Ablehnung von Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit und damit, … (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist eine Unterstellung! Das ist eine Unterstellung!) Ja, das macht der. … und damit die Ablehnung unserer demokratischen Grundwerte, meine Damen und Herren! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oha! – Zuruf von Thore Stein, AfD) Ja, und Sie fordern hier allen Ernstes, dass wir in unseren Schulen, Hochschulen und Universitäten per Verordnung verbieten sollen, diskriminierungsarme Sprachformen zu verwenden! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wissen Sie, was in der Hochschule los ist?! Da kriegen Leute schlechte Noten, wenn sie nicht gendern.) Also wissen Sie, das schlägt dem Fass den Boden aus! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und da kommen Sie mit „freiwillig“!) Schulen, Hochschulen und Universitäten sind Orte, an denen neben fachlichem Wissen auch und insbesondere gesellschaftliche Werte vermittelt werden, wo man sich zu demokratischen Leitbildern und Kernaufgaben verständigt. (Beate Schlupp, CDU: Über die Männer haben wir doch noch gar nicht diskutiert.) Und das machen unsere Universitäten und Hochschulen, so die Universität Rostock, die sich einen Leitfaden gegeben hat, so machen das viele andere Hochschulen (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Vorauseilender Gehorsam heißt so was.) und Universitäten in unserem Land auch. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Jetzt ist meine Zeit schon wieder rum. Ich bin, werde, ich bin hier irre! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Gut, leider ist sie um. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie kriegen noch Redezeit, da ist eine Kurzintervention.) Aber bitte gestatten Sie mir noch ein allerallerletztes Zitat: „Sprache ist ein scharfes Schwert. Nimmt man es mit ihr genau, kann sie die Sicht auf unsere Wirklichkeit verändern. Verwendet man sie unscharf und manipulativ, vernebelt sie die Wahrnehmung.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das machen Sie! Das machen Sie, genau das!) Vielleicht denken Sie darüber mal nach, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Die Abgeordnete Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Renz vor.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Landtagsabgeordnete! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auweia! – Thore Stein, AfD: Oh!) Ihre Berufsbezeichnung ist „Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern“. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie Sie diese Bezeichnung tagtäglich aushalten, Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Steffie Pulz-Debler, DIE LINKE) Ich habe noch keine Frau in diesem Saal, in diesem Plenarsaal getroffen, die sich dadurch diskriminiert gefühlt hat. (Julian Barlen, SPD: Das Mitglied! – Zuruf von Nadine Julitz, SPD) Ich glaube, diese Diskussion zum Beispiel in dieser Form an diesem Beispiel zeigt, dass das Ganze überzogen ist. (allgemeine Unruhe) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Birgit Hesse

Frau Schmidt, möchten Sie erwidern?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ja, sehr gern.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Vielen Dank, Herr Renz, für die Vorlage! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Also „Mitglied“ ist ein neutraler Begriff, und ich wende mich gegen alle, die aus Mitglied Mitgliederin oder solche Geschichten machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da sage ich, so was geht für mich nicht! Vielen Dank, Herr Renz! (allgemeine Unruhe)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Und ich ermahne noch einmal zu etwas mehr Ruhe, dass die Redner und Rednerinnen (allgemeine Heiterkeit) dann auch zu verstehen sind. Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley. (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war eine der letzten Aufforderungen zur Ermahnung zur Ruhe. Ich weiß, dass Sie das Thema erhitzt, aber ich bitte doch jetzt um etwas mehr Ruhe.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen! Ich wuchs in einem kleinen Dorf in Vorpommern mit Eltern aus Sachsen auf und hatte im Kleinkindalter eine Tagesomi, die Platt sprach. Es gibt farbenfrohe Erzählungen meiner Mutter, wonach ich den ganzen Tag auf Platt sprach und sang und meine Eltern mich nicht mehr verstanden. Später hatte ich das große Glück, ein paar Semester Germanistik und Anglistik studieren zu dürfen. Danach lebte ich fast zehn Jahre im englischsprachigen Ausland, und inzwischen bin ich mit einem Briten verheiratet. Wir leben in einem bilingualen Haushalt, in dem der Wechsel zwischen Sprachen und der Austausch über Worte, Redewendungen und Ausdrucksmöglichkeiten alltäglich ist. Warum erzähle ich Ihnen das alles? Weil Sprache, meine Damen und Herren, mich schon immer fasziniert hat, weil ich gerne beobachte, wie sie sich entwickelt und was es über Kulturen aussagt, wie sie etwas ausdrücken, wie sie sprechen und welche Worte es überhaupt für bestimmte Momente gibt. Und jede, die sich schon mal näher mit Sprache und ihrer Entwicklung befasst hat, merkt sehr schnell, wie sich über die Jahre alles immer weiterentwickelt und den jeweiligen Lebensumständen der Menschen zu der Zeit anpasst und immer weiter anpassen wird. Sprache ist lebendig. (Horst Förster, AfD: Richtig!) Sprache ist Ausdruck davon, wie wir gesellschaftlich zusammenleben und leben wollen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und wenn man das im Hinterkopf behält, und nur dann, dann kann man sich auch dem Thema „Gendergerechte Sprache“ aus dem einzigen Blickwinkel nähern, aus dem man sich ihm nähern kann, nämlich mit der wichtigen Frage: Wie wollen wir denn eigentlich miteinander leben? Meine Antwort als bündnisgrüne Mandatsträgerin ist ganz klar: in Vielfalt, Toleranz und mit größtmöglicher Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die Art und Weise, wie wir uns miteinander verständigen, heißt das, dass auch genau dieses Werkzeug der gegenseitigen Verständigung, die Sprache, eine Vielfalt zum Ausdruck bringen sollte. Dafür bietet Sprache schier unerschöpfliche Möglichkeiten, und das ist einfach wunderbar. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aus genau diesem Grund habe ich mich dazu entschieden, möglichst geschlechtersensibel zu kommunizieren, so bewusst wie möglich darauf zu achten, Frauen und divers gleichberechtigt anzusprechen, denn es ist mir wichtig, dass sich alle Menschen angesprochen fühlen, sich niemand übersehen oder ausgegrenzt fühlt, sondern sich sicher sein kann, ich werde hier mitgedacht. Auch für uns Politiker/-innen übrigens eine ganz wichtige Sache: Ich spreche nicht übers Gendern, sondern ich tu es einfach. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch, wenn wir heute noch nicht so weit sind, Sprache wird ihren Weg finden, aus den vielen Fragen rund um geschlechtsspezifische Sprech- und Schreibweisen nach und nach regelhafte Nutzung werden zu lassen. Das war schon immer so und das wird auch immer so sein. Und wenn es irgendwann dazu kommt, dass die Kultusminister/-innenkonferenz auf Anraten des Rates für deutsche Rechtschreibung eine Regeländerung für sprachliche Möglichkeiten in Schule und Verwaltung beschließt, dann wird vielleicht auch das Sternchen oder das Binnen-I flächendeckend Einzug in unsere Sprache finden, genauso, wie seit Neuestem – und das hat mich wirklich überrascht – es das ß auch als Großbuchstaben gibt. (Zuruf aus dem Plenum: Was?!) Ja, stimmt, ist wahr! Bis dahin gilt, was auch jetzt schon gilt, niemand … (Julian Barlen, SPD: In welchem Wort denn?) Das stand irgendwo gestern, habe ich recherchiert. (allgemeine Unruhe) Bis dahin gilt, was auch jetzt schon gilt: Niemand ist gezwungen zu gendern. Es fordert auch nach meinem Wissensstand gerade überhaupt niemand, dass entsprechende Regeln zum expliziten Gendern erlassen werden. Die Einzigen in diesem Parlament, die immer und immer wieder über geschlechtergerechte Sprache sich ereifern, die keine Gelegenheit auslassen, dramatisch Stellung zu beziehen, und uns vom Ende des geregelten Sprachgebrauchs erzählen wollen sowie entsprechende Anträge wie den hier vorliegenden stellen, sind die Vertreter/-innen der AfD-Fraktion. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Waren Sie gestern nicht da? – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie wollen uns was aufzwingen, was wir nicht wollen!) Die Einzigen, die hier etwas verordnen und erzwingen möchten, sind Sie. Sie würden so gerne der Sprache einen Zaun bauen, darauf bestehen, dass nicht gegendert werden darf. Aber dann machen Sie sich doch wenigstens ehrlich und teilen Sie die wirklichen Motive Ihres Antrages mit uns! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, jetzt kommts!) Es liegt doch völlig klar auf der Hand, (Horst Förster, AfD: Jetzt kommen die verrückten Unterstellungen!) dass Sie so furchtbar gerne dafür sorgen würden, dass alles, was die emanzipatorische Bewegung erreicht hat, infrage gestellt wird (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mein Gott!) und wir wieder rückwärtsgehen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das glauben Sie doch nicht selbst!) sozusagen generisches Maskulinum forever. (Horst Förster, AfD: Das ist eine völlig dumme Unterstellung! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Aber wissen Sie was, das wird Ihnen nicht gelingen, denn unsere Gesellschaft ist längst so viel weiter. Und die Dynamiken, die für die Veränderung unserer Sprache sorgen, die haben sich nie und die werden sich niemals an irgendeine Regel halten. Das ist einfach so. Und was die politische Arbeit angeht, so haben wir wahrlich andere Probleme zu beackern, (Thomas Krüger, SPD: Das stimmt.) als uns hier mit den von Ihnen angezettelten Stellvertreterkriegen auseinanderzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben ein Gender-Pay-Gap, wir haben Frauenhäuser, die besser finanziert werden müssen, wir müssen das Ehegattensplitting abschaffen, wir müssen Care-Arbeit besser aufteilen. Wir haben im Bereich der Gleichberechtigung und Gleichstellung einen Riesenberg von Arbeit. Lassen Sie uns lieber dazu Anträge schreiben! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Die Themen liegen alle vor uns. Und noch eine ganz kleine Randnotiz: Was mich ganz besonders betroffen gemacht hat, ist Ihr Wille, an den Hochschulen irgendwelche Sprachzwänge einzurichten. (Horst Förster, AfD: Wir doch nicht!) Ich bitte Sie, ganz dringend nachzuschlagen, was es heißt, die Freiheit der Lehre an den Hochschulen zu achten. – Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Frau Shepley, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Anne Shepley GRÜNE

Ich gestatte, was auch immer jetzt noch möglich ist, ja.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Können Sie vielleicht für mich noch mal korrekt „Stellvertreterkrieg“ gendern, damit ich das auch im richtigen Deutsch habe aus Ihrer Sicht? (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Ooh! – Horst Förster, AfD: Richtig, ja.)

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Anne Shepley GRÜNE

Ich mache von meinem Recht Gebrauch, darauf nicht zu antworten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf aus dem Plenum: Jawoll!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Und ich wiederhole noch mal meine mahnenden Worte: Ich bitte, auch bei Zwischenrufen darauf zu achten, dass die parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten werden, und mit Wertungen vorsichtig zu sein. Ich rufe auf für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen: „Es ist an der Zeit, im behördlichen Sprachgebrauch der Gleichstellung von Mann und Frau und dem zeitgemäßen Selbstverständnis der Frau von ihrer Stellung in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Somit ist es nicht länger angebracht, bei der Anrede weiblicher Erwachsener im behördlichen Sprachgebrauch anders zu verfahren, als es bei männlichen Erwachsenen seit jeher üblich ist. … Im behördlichen Sprachgebrauch ist daher für jede weibliche Erwachsene die Anrede ,Frau‘ zu verwenden.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn es aber ein „divers“ ist?!) Dies ist ein Zitat aus dem Runderlass des Bundesministeriums des Innern vom 16. Januar 1972. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sein Leiter Hans-Dietrich Genscher war es, der den Begriff „Fräulein“ aus der behördlichen Sprache der alten Bundesrepublik streichen ließ. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Hat er gut gemacht.) Diese Abschaffung hatte die FDP-Abgeordnete Marie-Elisabeth Lüders im Bundestag bereits 1954 gefordert. Manchmal dauert es eben einige Zeit, bis sich notwendige Veränderungen durchsetzen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Richtig!) Dabei wurde die Bezeichnung „Fräulein“ nicht immer als diskriminierend empfunden. Bis ins 18. Jahrhundert war die Anrede „Fräulein“ dem Adel vorbehalten. Erst danach wurde sie auch auf bürgerliche junge Frauen ausgedehnt, später auf alle unverheirateten Frauen und damit zu einem diskriminierenden Makel, der nur Frauen vorbehalten war. Für unverheiratete Männer gab und gibt es bis heute keine Bezeichnung. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Junggeselle! – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Sprache wandelt sich, passt sich gesellschaftlichen Entwicklungen an und entwickelt sich weiter. Bereits im 19. Jahrhundert begann der sprachpuristische Kampf gegen französische Wörter. Vor einigen Jahren hat sich die AfD noch den Anglizismen entgegengestellt und heute möchte sie selbst das Handwerk boostern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Julian Barlen, SPD: Sehr schön!) Sprache wandelt sich, und darum ist es nur folgerichtig, dass wir heute darauf achten, sprachlich allen Geschlechtern gerecht zu werden. Ein weiblicher Arzt ist nun mal eine Ärztin, und dies sollten wir auch so benennen, damit wir nicht Sprachbilder bedienen, die suggerieren, dass es sich bei dem Beruf des Arztes immer zwangsläufig um einen Mann handelt. (Thore Stein, AfD: Wer denkt das denn?) Das hat mir gerade erst, haben mir gerade erst Jugendliche von ihren Klassenkameraden erzählt. Asterisk, Doppelpunkt oder Binnen-I, bislang haben wir aus meiner Sicht noch keine befriedigende Antwort zur geschlechtergerechten Sprache gefunden. Da gebe ich Ihnen sogar recht. Auch substantivierende Partizipien sind meines Erachtens ungeeignet für geschlechtergerechte Sprache. Ein Student ist nicht automatisch ein Studierender und als Studierender muss man nicht zwangsläufig ein Student sein. Mein Kollege René Domke hat das gestern bereits sehr treffend ausgeführt, vor welchen Herausforderungen und Unstimmigkeiten wir aktuell noch mit dem Anspruch einer gendergerechten Sprache stehen. Dabei sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, mir sogar schon einen Schritt voraus. Während ich noch von Lehrlingen spreche, sprechen Sie bereits von Auszubildenden. (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD – Thore Stein, AfD: Sehr gut!) In Ihrem Antrag beziehen Sie sich zur Klärung auf den Rat für deutsche Rechtschreibung. Dabei verkennen Sie allerdings, dass auch dieser lange und hart für Veränderungen wie die neue Rechtschreibung kämpfen musste. Diese Reform hat ihre Ursprünge übrigens in den 1980er-Jahren. Der Rat ging erst 2004 aus den hitzigen Debatten um die damals neue Rechtschreibung hervor. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: War auch eine Katastrophe.) Und so stellt der Rechtschreibrat dann auch folgerichtig fest, dass sich Sprache in einer stetigen Entwicklung befindet. Darum ist eine seiner zentralen Aufgaben, die Entwicklung der deutschen Sprache zu beobachten, Zweifelsfälle zu klären und Vorschläge für das amtliche Regelwerk zu machen. Zu dieser Entwicklung tragen auch Behörden und Universitäten bei, die Universität Rostock mit dem Leitfadenhinweis für einen diskriminierungsarmen Sprachgebrauch an der Universität Rostock und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amts- und Rechtssprache. Es wäre fatal, wenn wir versuchen würden, sprachliche Entwicklung durch Gesetze und Verordnungen zu unterbinden, so, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Abschließend noch einige Worte zum rechtlichen Aspekt. Die Zuständigkeit für die Einführung neuer Rechtschreibregeln richtet sich laut Grundgesetz nach den allgemeinen Regelungen über die Verwaltungszuständigkeiten. Bund und Länder bestimmen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich, welche Rechtschreibregelungen gelten. Sie sehen also, der Rechtschreiberat ist gerade nicht die letzte Instanz, was regelkonforme Sprache betrifft. Und der Rechtschreiberat spricht sich auch nicht generell gegen Unterstriche oder Doppelpunkt aus. Er empfiehlt sie zurzeit einfach nicht. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sprache befindet sich im Wandel und dieser Wandel braucht manchmal seine Zeit. Darum brauchen wir Debatten darüber und müssen uns intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, so, wie wir es heute hier auch getan haben. Wichtig ist nur anzuerkennen, dass ein Wandel stattfindet und stattfinden muss, weil sich die gesellschaftlichen Anforderungen gewandelt haben. (Zuruf von Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Die Lösungen, die wir aktuell haben, sind nicht perfekt. Wir müssen weiter nach Lösungen suchen, diskutieren und debattieren. Was wir aber nicht tun dürfen, ist, uns dem Wandel zu verwehren. Das hat die FDP 1954 und auch 1972 nicht getan, denn wir stehen gestern und heute für den gesellschaftlichen Fortschritt. Sie, liebe AfD, …

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Sabine Enseleit FDP

… wollen die Vergangenheit konservieren, und das lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Pfeifer.

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Einmal mehr legt die AfD-Fraktion hier einen Antrag vor, mit dem sie sehr schwarz auf blütenweiß sagt, was sie vom respektvollen Umgang mit Menschen, die eben nicht so denken wie sie, hält. Da sehe ich tiefschwarz. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Der Antrag ist ein Schlag ins Gesicht gegen alle Menschen, die sich bemühen, inklusiv zu handeln und auch sprachlich niemanden auszugrenzen. (Horst Förster, AfD: Dann haben Sie es völlig missverstanden.) Und aus diesem Antrag spricht die Angst vor einer Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, (Horst Förster, AfD: Man will das ja nicht verstehen.) die Angst vor dem Aufbrechen von manifestierten männlichen Machtstrukturen, und es wird ein Thema skandalisiert, was überhaupt nicht zu skandalisieren ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie doch gerade!) Und es spricht die pure Angst der AfD … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es spricht die pure Angst der AfD daraus vor gelebter Vielfalt und vor einer bunten Welt, kurz, vor Menschen, die Farbe bekennen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Glauben Sie mir, wir sind weder ängstlich noch zurückhaltend!) Zudem spricht der Antrag mal wieder von der völligen Unkenntnis der AfD und leider, Frau Berg, auch von Ihnen. Ich habe noch nie ein Gesetz gelesen, das die Verwendung einer gendergerechten Sprache fordert und deren Nichtverwendung unter Strafe stellt. (Horst Förster, AfD: Sie meint aber Ihre Ministerin.) Ich habe auch keine Sprachpolizei gesehen, die Leute einsammelt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die hier nicht gendergerecht sprechen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Gleichstellungsgesetz sieht in Paragraf 4 Absatz 2 vor, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dass die männliche und weibliche Form zu berücksichtigen ist, dass wir hier gendersensibel als Landesregierung formulieren müssen. Und das ist auch gut und richtig so, weil wenn wir gendersensible Rechtsverordnungen und Gesetze erlassen, dann müssen wir auch die Perspektiven aller mitdenken und können uns nicht auf das generische Maskulinum fokussieren. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Für mich ist dieser Antrag ein klarer Beweis für die Orientierung am ewig Gestrigen, werte Kolleg/-innen der AfD. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und was ist hier eigentlich ideologisch? Wer ist hier ideologisch, ist die Frage. (Horst Förster, AfD: Das beweisen Sie gerade. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Zum einen, Herr Schult, spricht Ihr Vortrag schon dafür, dass Sie dieses ganze Thema ideologisch begreifen, und zum anderen spricht Ihr Beispiel dafür, dass Sie es nicht verstanden haben. Sitzt ein Mann im Bus und steuert ihn, ist es ein Busfahrer. Sitzt eine Frau am Lenker, ist es eine Busfahrerin. Es ist relativ einfach. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht bei der Verwendung von gendersensibler Sprache um Achtsamkeit. Natürlich hat jeder Mensch seinen Sprachkomfort. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Birgit Hesse

Frau Pfeifer, gestatten Sie eine Nachfrage?

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Mandy Pfeifer SPD

Nein, das geht ja von meiner Zeit ab, Frau Präsidentin. Jeder Mensch ist in seiner Zeit sozialisiert, Herr Förster in der Zeit des generischen Maskulinums. Ich muss für mich selber eingestehen, ich bin das in der Zeit der männlichen und weiblichen Formulierungen. Meine Kinder sind es jetzt in der Zeit des Gendersternchens, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) des geschlechtergerechten Redens. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und was wir wohl alle wahrnehmen können, ist, in welcher Perfektion unsere Jugendlichen das Gendersternchen verwenden (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und uns damit auch sehr bewusst ihre Erwartungen dazu mitteilen, wohin sich unsere Gesellschaft entwickeln soll, zu mehr Farbe bekennen, zu mehr echter Toleranz und zu Weltoffenheit. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das glauben Sie doch selber nicht!) Nun kann man meinen, das sei ideologisch, aber das wäre ja auch schön einfach. Wissenschaftliche Abhandlungen weisen darauf hin, dass sich durch die Benennung der Vielzahl der Geschlechter in unserer Sprache ein gesellschaftlicher Wandel abbildet. (Horst Förster, AfD: Sie benennen doch nicht alle Geschlechter, nur zwei.) Diesen Wandel können Sie nicht wegdiskutieren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und das ist ein Wandel weg von einer männerdominierten Welt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was machen Sie denn mit divers?! Das ist doch gar nicht männlich und weiblich! Das ist doch total intolerant und inkonsequent!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sprache ist nicht nur ein Schlüssel zur Welt, sie ist auch ein Spiegel unserer Gedanken und unserer Seele: Bin ich bereit, die gesellschaftlichen Veränderungen anzunehmen oder nicht? Mache ich mir die Mühe, die Perspektiven aller Geschlechter in dieser Gesellschaft mitzudenken oder nicht? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: 80 Prozent der Bevölkerung sagen Nein!) Weil Sie es skandalisieren! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Nein!) Doch! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Präsidentin) Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Horst Förster, AfD: Sie begreift nicht, was Sprachwandel und was ein Sprachdiktat ist!)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte!

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Mandy Pfeifer SPD

Es diktiert niemand, Herr Förster, das begreifen …

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole es, ich weiß nicht, zum wievielten Mal. Die Wortmeldungen oder Wortbeiträge, die jetzt von den Bänken kommen, sind so überlappend, dass die Rednerin nicht mehr zu verstehen ist. (Marc Reinhardt, CDU: Komischerweise sagen Sie es nicht, wenn wir reden.) Herr Reinhardt, Sie kennen die Regel: Wenn die Präsidentin spricht, haben Sie zu schweigen! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich bitte jetzt um etwas mehr Ruhe, sodass wir diesen Tagesordnungspunkt dann auch vernünftig absolvieren können. Bitte, Frau Pfeifer!

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Mandy Pfeifer SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Schult, Sie haben hier in Ihrem Antrag auch Regelungen im Bildungsbereich in anderen konservativ geführten Bundesländern zitiert. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Und dass in Thüringen die AfD gemeinsam mit der CDU in einer solchen Sache stimmt, das spricht für sich. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Das ist ganz schlimm, ʼne?! – Enrico Schult, AfD: Das ist jetzt aber undemokratisch!) Ich bin froh, dass die MV-Koalition sich hier noch nicht auf den Weg gemacht hat, hier noch keine einschränkenden Regelungen gebracht hat, weil das schlicht und ergreifend auch nicht die Welt derer abbildet, die unsere Schulen besuchen. Das sind nämlich die Jugendlichen, und die gendern, wie gesagt, sehr, sehr vorbildlich. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Vorbildlich! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Danke für diese Auskunft!) Vorbildlich, ja. Der aktuelle Leitfaden zur Verwendung der geschlechtergerechten Sprache in der Landesregierung dürfte sich in Bearbeitung befinden. Hier wird eine Lösung zu finden sein, die am Ende niemanden mehr ausschließt. Ihren Antrag, werte Kolleg/-innen der AfD-Fraktion, den lehnen wir ab. Das war ja auch zu erwarten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank! Frau Pfeifer, ich hörte oder ich vernahm Ihren Ausführungen, Sie sind ja wohl eine veritable Genderexpertin. Insofern bedanke ich mich, dass Sie meine Frage aufgegriffen haben nach dem Busfahrer oder dem Busfahrenden oder der Busfahrerin. Aber berichtigen Sie mich, wir wollen doch gerade diese Paarform nicht mehr verwenden, um beispielsweise Leute, die sich dem dritten Geschlecht zugehörig fühlen, nicht anzusprechen oder zu brüskieren oder sie sozusagen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auszuschließen.) auszuschließen. Vielen Dank! Das erschließt sich mir jetzt nicht. Also ist zum Beispiel da ein Busfahrer, der sich dem dritten Geschlecht zugehörig fühlt, wie muss ich den ansprechen, wenn ich dort einsteige? (Thomas Krüger, SPD: Das waren zwei Fragen. – Nadine Julitz, SPD: Zwei Fragen.)

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Mandy Pfeifer SPD

Genau, also das ist es. Also in der Regel kann man ja Geschlechter zusortieren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wenn jemand möchte oder wenn jemand sich nicht binär fühlt, dann wird er das kundtun müssen, damit dass jemand Fremdes sozusagen auch berücksichtigen kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der weiß es doch aber vorher nicht. Er weiß es aber nicht.)

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Enrico Schult AfD

Wo steht das? Steht das hier drauf beim Busfahrer? (allgemeine Unruhe)

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Beate Schlupp

Einen Moment, meine …

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Mandy Pfeifer SPD

Nein. Muss das draufstehen?

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Beate Schlupp

Einen Moment, auch Frau Pfeifer! Es ist eine Kurzintervention und eine Antwort auf die Kurzintervention. Ich glaube, entweder haben wir es jetzt beendet oder Frau Pfeifer fährt in der Kurzintervention fort, aber es gibt hier keinen Dialog. Das ist nicht geschäftsordnungsmäßig, also bitte ich auch darauf zu achten. So, Frau Pfeifer, jetzt können Sie fortfahren.

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Mandy Pfeifer SPD

Vielen Dank! Es steht nirgendwo geschrieben, dass jeder sein Geschlecht preisgeben muss. (Horst Förster, AfD: Aber Sie wollen jeden ansprechen.) Wenn Menschen divers sind, können sie es kundtun. Ansonsten bitte ich um die Achtsamkeit, geschlechtersensibel zu formulieren. Für die Behörden ist es geregelt, da geht es um die Paarform. (Horst Förster, AfD: Uns geht es um die Diversen. Sie weichen aus, also bitte!) Nein, ich weiche nicht aus. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Nadine Julitz, SPD)

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Beate Schlupp

Einen Moment, einen Moment! Ich habe gerade erklärt, dass es hier eine Kurzintervention gibt. Herr Schult hat seine Frage gestellt, ist auch zulässig, da er ja im Rahmen der Rede seine Zwischenfrage nicht stellen konnte. Jetzt sind wir in der Beantwortung der Kurzintervention. Es darf also von dritter Seite keine weiteren Fragen oder Kommentare geben. Bitte schön!

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Mandy Pfeifer SPD

Aber wenn Sie die Diversen mitnehmen wollen, was Sie ja sehr ehrt, dann sagen Sie doch Ihren Kindern, die sollen einfach sagen, guten Morgen, Herr Busfahrer/-in. (Beifall Horst Förster, AfD) Danke schön! (allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit und Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Herr Busfahrer/-in!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen! Ja, eine sehr intensive Debatte, die wir hier geführt haben. Es wurde immer wieder angesprochen, alle Jahre wieder kommt die AfD mit einem solchen Antrag. Das ist nicht der Fall. Also der lag jetzt nicht irgendwo in einer Schublade. Im Gegenteil, ich sagte es schon, Herr Förster und ich waren da also, ich habe sozusagen diesen Antrag initiiert, weil – und das muss man ganz klar feststellen – die Gendersprache sich immer mehr durchsetzt in diesen behördlichen Schreiben und beispielsweise auch in der Korrespondenz des Landtages. Sie können hier vorne diese Ausstellung sich anschauen, da ist von Bodendenkmalpfleger/-innen beispielsweise schon die Sprache, obwohl das überhaupt nicht der Normsprache entspricht. Ich habe hier eine Pressemitteilung des Bildungsministeriums, dort heißt es: „… finden Lehrkräfte sowie Schüler:innen und Eltern ab sofort eine Übersicht der außerschulischen MINT-Lernorte“, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) eine offizielle Pressemitteilung des Bildungsministeriums, Herr Krüger. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Obwohl, wenn ich hier diesen Verlautbarungen jetzt glauben darf, dann ist das ja ausgeschlossen, dann sprechen wir immer nur von der Paarform oder beispielsweise der Lehrerkampagne, und da sind Sie ja auch inkonsequent. Wenn Sie die Lehrerwerbekampagne ansprechen, dann sagen Sie natürlich, das ist die Lehrerwerbekampagne, und dann werben Sie natürlich auch im Internet, Lehrer werden in M-V, da sagen Sie nicht, Lehrende werden in M-V oder Lehrer und Lehrerinnen werden in M-V, weil Sie nämlich genau wissen, dass die Leute da draußen überhaupt nicht so sprechen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) wie Sie hier alle in dieser Kunstsprache und wie Sie uns das hier weismachen wollen. Und ich sage das noch mal ganz eindeutig, wir haben uns jetzt hier nicht explizit gegen die Paarform gewendet, das habe ich auch in meiner Rede deutlich herausgestellt. Wir haben gesagt oder ich habe gesagt, das muss sinnvoll sein. Ich habe überhaupt gar kein Problem, wenn man sagt, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. Aber zur Wahrheit gehört eben auch dazu, dass Sie dann natürlich eine Gruppe ausschließen, nämlich jene mit dem dritten Geschlecht. Ansonsten würden wir diese Diskussion ja hier gar nicht führen. Ansonsten können wir ja sagen, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, aber Sie kommen ja immer noch mit diesem Gendersternchen, weil Sie in der Zwangslage sind, alle ansprechen zu müssen. Und Sie haben sich da auf einen Pfad begeben, der dazu führt, dass wir unsere Sprache vollends verhunzen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Marcel Falk, SPD) und das gehört dazu und das muss man ganz klar so sagen. Und das ist auch, wie Frau Bernhardt immer meinte, das Gleichstellungsgesetz, das wollen wir gar nicht insofern angreifen. Dort steht, geschlechterneutral muss gesprochen werden, in der Tat, aber geschlechterneutral spreche ich eben mit dem generischen Maskulinum, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Wieso denn nur?! Da fühl auch ich mich nicht angesprochen.) weil ich dann die Damen und Herren oder wie auch immer mit den dritten Geschlechtern, die sich dem dritten Geschlecht zugehörig fühlen, dann auch anspreche. So, Frau Berg, vielen Dank für diese deutlichen Worte! Auch „Gebot bürgerlicher Vernunft“, das habe ich mir notiert, das ist wirklich ein guter Ausspruch, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) der hier des Öfteren mal zur Kenntnis genommen werden müsste und beherzigt werden müsste. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Es wurde gesagt, Liberalität, es ist kein Ausdruck der Liberalität, und da bin ich genau bei Ihnen, weil es ist ja so – und das hatte Frau Shepley auch angesprochen, dass natürlich nicht jeder, es kann jeder so sprechen, wie er möchte, Sie können sich hier hinstellen, können Lehrer/-innen oder was weiß ich, was Sie dann immer sagen, (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) das will Ihnen ja niemand verbieten –, aber wir befinden uns sozusagen auf der Ebene der Behörden. Es sind Behörden und Behörden haben in amtlicher Sprache zu kommunizieren. Und Sie können das gerne zu Hause machen mit Ihrem Mann oder in Ihrem Freundeskreis, das kann jeder von Ihnen hier machen, aber die Behörden können das eben nicht machen, weil die Legitimation eben nicht da ist für diese Sprache. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich sagte es bereits, wir haben das, dass sich das immer mehr durchsetzt, wir haben es an den Schulen bisweilen schon. Wir haben Webseiten, wo dann wirklich progressive Kräfte, die jetzt frisch von der Uni kommen und dann sozusagen das den Kindern aufoktroyieren, sozusagen ganz subtil ihnen sagen, ja, so muss gesprochen werden, so muss gesprochen werden. Aber wir haben oder die haben nicht die Legitimation dazu, (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und das ist ganz klar ein Punkt, den wir hier so deutlich ansprechen wollen. Wir wollen den Leuten nicht vorschreiben, wie sie zu sprechen haben, aber wir wollen den Ministerien vorschreiben, wir wollen den Behörden vorschreiben, dass sie sich an die amtliche Sprache, an die Normsprache zu halten haben. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) So, dann jetzt noch mal, Frau Schmidt hat das ganz große Rad noch mal gedreht: Aushandlungssache, stärkt die Demokratie in diesem Land, Ablehnung der demokratischen Grundordnung. Da hatte ich kurz eben drauf, bin ich kurz drauf eingegangen. Demokratische Grundordnung, ich weiß nicht, inwieweit die jetzt hier tangiert ist. Ich sage mal, es wurde ja auch noch nie darüber abgestimmt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wie die Leute hier sprechen wollen. Mein Kollege Herr Fernandes sagte, dass wirklich zwei/drei Viertel das ablehnen. Also ich sage mal, wenn Sie wirklich das als demokratisches Votum beherzigen, dann nutzen Sie nicht Ihre Macht hier in den Ministerien und drücken das diesen Menschen da draußen auf! Und das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ja auch durch Zwangsgebühren bezahlt wird und der ja auch seine Macht nutzt, um den Leuten das immer wieder zu verkaufen. Die Posse war natürlich noch die Nachfrage von Herrn Renz, wo ja auch Frau Schmidt nicht so wirklich darauf antworten konnte. (Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Was?! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Mitglied, ja, sehen Sie, soweit sind wir schon gekommen, dass wir selbst gestandene Politiker, die ja eigentlich mächtig sind, mit Worten umzugehen, dass sie selber nicht wissen, wie muss ich mich dazu äußern. Also das zeigt schon, dass hier durchaus Regelungsbedarf ist, und Sie zeigen es ja hier am Pult immer wieder …

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Beate Schlupp

Herr Schult, Ihre Redezeit ist abgelaufen!

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Enrico Schult AfD

…, dass Sie sich auf einen völligen Irrweg begeben haben. Sie haben jetzt die Chance noch … (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Beate Schlupp

Sie können durchaus stehenbleiben, denn zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist noch Redezeit?) Wenn Sie stehengeblieben wären, hätte ich Ihnen das schon mitteilen können, und zwar von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Julitz!

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Nadine Julitz SPD

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Frau Enseleit hat ja in ihrer eindrucksvollen Rede vorhin, und ich möchte mich noch mal herzlich bedanken, erklärt, dass Sprache sich durchaus im Laufe der Zeit verändert hat. Das werden wir – und Sie haben ja selber Kinder – allein daran erkennen, dass die Kinder uns wahrscheinlich ein bisschen blöd angucken, wenn wir erzählen, dass wir ein fetziges Nicki anhaben, sondern eher vielleicht „Wyld“ oder „YOLO“ verstehen werden. Insofern verändert sich Sprache ja durchaus, auch jetzt gerade aktuell bei diesem Thema. Und im Übrigen höre ich hier im Saal, habe ich noch nie gehört, dass jemand geraunt hat, wenn Sie sich entscheiden, vielleicht nur die Kollegen anzusprechen. Mir geht es so, ich lehne das ab. Ich finde das nicht gut, aber ich akzeptiere das, wenn Sie diese Form wählen. Ich höre hier aber durchaus immer ein Raunen im Saal. Wenn Frau Shepley nach vorne geht zum Beispiel und sehr geehrte Kolleg/-innen sagt, dann höre ich hier aus bestimmten Ecken immer ein Raunen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Insofern hat das für mich nichts mit Toleranz zu tun. Und ich höre auch immer ein Raunen, das war vorhin bei meiner Kollegin der Fall, die gesprochen hat, wenn jemand durchaus sich Mühe gibt, sensibel mit Sprache umzugehen, und vielleicht tatsächlich ins Stocken gerät bei dem einen oder anderen Wort, um sich dort auszudrücken, und dann höre ich immer, sehen Sie da so ein süffisantes Grinsen. Und genau das ist es, wir schreiben hier niemand was vor. Im Übrigen habe ich von Frau Shepley auch noch nie gehört, dass Sie mich anmahnt, wenn ich nicht Kolleg/- innen sage oder wenn ich kein Sternchen in meinen Schriften benutze. Das hat nämlich was mit Toleranz zu tun, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann haben Sie den Antrag nicht verstanden, Frau Julitz.) und wir schreiben hier niemandem vor, wie er zu reden oder zu schreiben hat. Das können Sie machen, wie Sie möchten. Ich finde das vollkommen in Ordnung, wenn Sie das ablehnen, aber Sie versuchen uns zu sagen, dass wir es nicht dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.)

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Beate Schlupp

Möchten Sie antworten, Herr Schult?

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr gerne. Vielen Dank, Frau Julitz, für die Frage! Die Sache mit dem Nicki, das wird tatsächlich bei uns zu Hause immer noch so gesagt, eine komische Posse. (Thomas Krüger, SPD: Ja, das glaube ich.) Ja, Herr Krüger, das ist aber auch jetzt nicht irgendwie despektierlich, (Thomas Krüger, SPD: Nee, nee!) sondern das ist einfach, wenn man das so kennengelernt hat. Der Unterschied ist doch, inwieweit ich jetzt selber, inwieweit sich die Sprache selber verändert, das Reden zu Hause, in der Familie, im Freundeskreis oder wenn es von oben herab durch Behörden, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Das ist es.) durch Medien, durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sozusagen aufgezwungen wird, und das ist ja der entscheidende Punkt. Frau Shepley kann gerne hier sich hinstellen und Bürger/-innen oder weiß ich was sagen, das habe ich eben hier am Pult auch ausgeführt. Es geht uns, und das ist ja auch der Sinn unseres Antrages, es geht uns darum, das zu regeln. Es geht uns darum, dass Sie hier nicht die demokratische Legitimation haben, das zu machen. Und es ist wirklich so, es hat überhandgenommen. Ich sehe es, ich habe die Pressemitteilung des Bildungsministeriums zitiert, ich war auf einer Schulmesse hier vor Kurzem in Rostock. Da heißt es, Schulmesse auch von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt – 273 Schüler/- innen, ein Referendar/-in, pädagogische Fachpraktikant/- innen und so weiter. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was ist denn da schlimm?) Das ist einfach eine Sache, die steht Ihnen nicht zu. Holen Sie sich die demokratische Legitimation der Bevölkerung dafür, ansonsten handeln Sie nach der amtlichen Normsprache, (Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, und Thomas Krüger, SPD) die der Rat für deutsche Rechtschreibung im Übrigen festlegt! (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und er legt die ja deshalb fest. Und er steht ja auch mächtig unter Druck, gerade durch intellektuelle oder progressive Kräfte. Aber das Gute ist, dass beim Rat für deutsche Rechtschreibung natürlich sieben Nationen vertreten sind, 41 Mitglieder aus sieben Nationen. Und glauben Sie mir, was die für einen Druck bekommen, dass sie natürlich endlich dieses Gendersternchen aufnehmen in die amtliche Sprache. Und das darf nicht passieren! Eine kleine Minderheit in einflussreichen Bereichen versucht, der großen Mehrheit was aufzuzwingen, eine Sprache aufzuoktroyieren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt reden Sie den Rat doch wohl schlecht, oder was?! – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Und wo das hinführt, das haben wir ja gesehen, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das haben wir ja gesehen, wenn wir hier mit Partizipien argumentieren und so weiter, dass wir selber völlig, völlig überfordert sind. Und bitte, bitte tun Sie das unseren Kindern, unseren Jugendlichen nicht an, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Ihre ideologische Sichtweise dazu! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Philipp da Cunha, SPD: Hören Sie auf, das verbieten zu wollen! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1569. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1569 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden. Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Luftrettungsstandort Güstrow erhalten – Gutachten zur Ermittlung des Bedarfes für einen vierten Luftrettungsstandort in Auftrag geben, Drucksache 8/1577. Antrag der Fraktion der CDU Luftrettungsstandort Güstrow erhalten – Gutachten zur Ermittlung des Bedarfes für einen vierten Luftrettungsstandort in Auftrag geben – Drucksache 8/1577 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. (allgemeine Unruhe)

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Unser Thema heißt jetzt „Christoph“, und zwar „Christoph 34“. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Mitte Oktober sorgte ein Bericht, unter anderem in der SVZ, für relativ großes Aufsehen. Demnach beabsichtigt das Sozialministerium eine Verlegung des Luftrettungsstandortes von Güstrow nach West- beziehungsweise Nordwestmecklenburg. Bis heute sind die Umstände trotz zweimaliger Befassung und Berichterstattung der Ministerin im Sozialausschuss nicht vollumfänglich geklärt. (Ministerin Stefanie Drese: Na dann versuche ich es gleich zum dritten Mal.) Protokollauszüge, Protokollauszüge an einer Mail, Telefonate – wo und von wem und warum eigentlich? Warum eigentlich ist diese Diskussion festgesetzt worden? Klar ist jedenfalls, dass die Reaktion der Betroffenen auf ein ziemliches Kommunikationsdesaster seitens des Sozialministeriums hindeuten lässt. Augenscheinlich wurde der zuständige Leiter des Rettungsdienstes zunächst nur telefonisch über die Pläne der Verlegung durch das Sozialministerium informiert. Bei einer Entscheidung mit einer solch großen Tragweite darf man doch eigentlich von einem professionelleren Vorgehen eines Landesministeriums ausgehen, unabhängig davon, ob damit lediglich, wie es heißt, ein Diskussionsprozess auf Fachebene hätte eingeleitet werden sollen. Solch ein Vorgehen, das für große Unsicherheit bei den beteiligten Trägern und bei der Bevölkerung vor Ort sorgt, ist völlig unverständlich, gerade auch mit Blick darauf, dass der Standort seit 30 Jahren großartige Arbeit in der Region und landesweit leistet. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Unklar ist weiterhin, warum seitens des Sozialministeriums ohne fundierte Faktengrundlage in Form eines Gutachtens eine solche derartige Diskussion aufgemacht wurde, das Argument der Ministerin in der zweiten Befassung der Ausschusssitzung, es werde schließlich alle zehn Jahre eine Überplanung der landesweiten Luftrettung stattfinden, sprich 2026. 2026! (Ministerin Stefanie Drese: Genau.) Zu einem, ich darf es mal vorsichtig sagen, Vorevaluierungsprozess ist eine Landesregierung selten bekannt geworden. Und dass man die Vorevaluierung jetzt schon vier Jahre vorher, also quasi mit sechs Jahren Wirkung, schon beginnt und auf den Weg bringt, klingt nicht unbedingt nachvollziehbar, insbesondere nicht – diese Anmerkung erlaube ich mir jetzt –, wenn wir auf den Gesetzentwurf zum Landesausführungsgesetz zum SGB IX denken. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Zum anderen fragt man sich, warum dann aber nur ein einziger Standort kontaktiert worden ist und nur der offensichtlich evaluiert werden soll, und das auch nur sehr inoffiziell. Ein doch bedenklicher und fragwürdiger Weg, oder etwa nicht? Warum wurden dann nicht auch die beteiligten Betroffenen wie das DRK oder das KMG Klinikum eingebunden? Und eines muss dann doch auch geklärt werden und beantwortet werden: Warum befürwortet dann das Sozialministerium den Neubau eines Hubschrauberlandeplatzes noch im Frühjahr dieses Jahres am Standort in Güstrow? Und haben Sie mal überlegt, welche Folgen bereits jetzt eintreten könnten, wenn man so eine Diskussion ohne eine Konzeption und ohne ein Gutachten führt, Stichworte „Fachkräftesicherung“, „medizinische Versorgung im ländlichen Raum“, „Schaffung von neuen Versorgungslücken im Rettungsdienst“. Diese Fragen sind alle ungeklärt, aber ich bin sicher, dazu werden Sie, Frau Ministerin, sicherlich gleich etwas sagen. (Ministerin Stefanie Drese: Ja.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns ist jedenfalls klar, und das nicht erst seit dem Gespräch mit den beteiligten Trägern vor Ort, dass der Luftrettungsstandort Güstrow gemeinsam mit den anderen Standorten im Land erhalten bleiben muss. Er leistet herausragende Arbeit – und das hat ja auch die SPD jetzt bestätigt, indem sie an den Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des Luftrettungsstandortes in Güstrow teilgenommen hat –, ist mit rund 1.100 Einsätzen im Jahr gut ausgelastet, verfügt über etablierte Strukturen in der Luftrettung und in der Zusammenarbeit mit dem bodengebundenen Rettungsdienst. Und ich darf Ihnen einfach sagen, das Team ist einfach super vor Ort. Es ist nicht nur fachlich professionell, sondern auch menschlich wunderbar. Wenn also eine Versorgungslücke in Westmecklenburg vermutet wird – das kann man ja möglicherweise mal in den Raum stellen, schließlich ist uns allen daran gelegen, das ganze Land im Blick zu haben und eine bessere Versorgung im ganzen Land zu sichern, und natürlich kann es sein, dass man auch nach 30 Jahren einen Veränderungsprozess braucht –, und wenn es so sein sollte, dass eine solche Lücke vermutet wird und die Mitversorgung durch die benachbarten Bundesländer nicht im erhofften Umfang stattfindet, dann könnte man doch aber eben einen solchen tatsächlichen Bedarf vielleicht zunächst mal durch ein entsprechendes Gutachten ermitteln. Und nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag. Wir möchten mit unserem Antrag diesen Prozess unter Einbindung aller beteiligten Akteure auf den Weg bringen. Und zudem erhoffen wir uns durch die Debatte, sehr geehrte Frau Drese, endlich Klarheit zu Ihrer Motivation, diesen Standort infrage zu stellen. Mangels Fakten muss es andere Gründe geben, um diesen Diskussionsprozess angestoßen zu haben, und deshalb sind wir gespannt auf Ihre Aussagen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Rostock. Herzlich willkommen! Die Diskussion geht zum Luftrettungsstandort Güstrow, damit Sie vielleicht der Debatte am besten folgen können. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Von der Landesregierung hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie bereits mehrfach im Sozialausschuss berichte ich auch gerne hier im Landtag über die Versorgung mit Rettungstransporthubschraubern in unserem Land, übrigens muss ich Sie enttäuschen, auf Grundlage von Fakten. Eines vorneweg: Bei der Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern stehen wir am Anfang eines Prozesses. Bei der Gestaltung des Prozesses setzen wir auf die Sach- und Fachkompetenz verschiedener Akteure, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) zuvorderst auf den Landesbeirat für das Rettungswesen, auf die Kostenträger und auf die Expertinnen und Experten in der Gesundheitsabteilung unseres Ministeriums. Erlauben Sie mir, einen kurzen Überblick zur Sachlage und aktuellen Situation zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird die flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung primär durch den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt, hierzu ergänzend werden Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber eingesetzt. Durch diese Strukturen wird die rettungsdienstliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt. Die Rettungstransporthubschrauber kommen dabei immer dann zum Einsatz, wenn die Lage ein besonders schnelles Eingreifen erfordert. Daher ist besonders in diesen schweren Fällen eine gute und vor allem gleichmäßige Abdeckung der Luftrettung in unserem Land wichtig, denn das Ziel ist die bestmögliche Versorgung des gesamten Bundeslandes. Die luftgebundene Notfallrettung in Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit durch drei Rettungstransporthubschrauber an den Standorten in Güstrow, Greifswald und Neustrelitz abgedeckt. Darüber hinaus steht am Klinikum Südstadt in Rostock der einzige Intensivtransporthubschrauber des Landes, der im Ausnahmefall für Rettungseinsätze genutzt wird. Neben den in Mecklenburg-Vorpommern stationierten Rettungstransporthubschraubern können darüber hinaus auch die Hubschrauber an den Standorten in Perleberg/Brandenburg, Uelzen/Niedersachsen, Hamburg und Siblin/Schleswig-Holstein für die Notfallrettung in Westmecklenburg alarmiert werden, um unsere Rettungsmittel im Bedarfsfall zu ergänzen. Allerdings haben wir hier jeweils nur ein Zweitzugriffsrecht. Wenn der Hubschrauber im Heimatbundesland im Einsatz ist, steht der natürlich nicht für Westmecklenburg zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns im Prozess der Überplanung dieser Strukturen, weil es das Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Rettungsdienstplanung genauso vorsehen. Rein rechtlich muss die Versorgung mit Rettungstransporthubschraubern und Intensivhubschraubern alle zehn Jahre überprüft werden. Diese Aufgabe muss bis 2026 erfüllt sein, und wenn sich Veränderungen ergeben, dann sind eventuell Kündigungen und Ausschreibungen nötig, deshalb sind wir 2022 nicht zu früh. Der Rettungsdienst ist nach dem Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern bedarfsgerecht und bei sparsamer Wirtschaftsführung umzusetzen. Wichtig ist, bei der Überplanung der Luftrettungsstandorte geht es keinesfalls um die Überprüfung der Leistungen, die der jeweilige Standort erbracht hat. Auch die Arbeit der Rettungskräfte am Standort und im Landkreis stehen in keinster Weise in der Kritik. Wer das behauptet, weiß es nicht besser oder will bewusst Zwietracht säen oder auch beides. Es geht bei der Überplanung der Luftrettungsstandorte um eine bestmögliche Abdeckung des gesamten Landesgebietes zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten und die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verteilung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn die Rettungstransporthubschrauber sollen und müssen dort stationiert sein, wo sie am meisten Nutzen für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger bringen können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, die Luftrettungsmittel dienen lediglich der Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Das bedeutet – lassen Sie mich das hervorheben –, dass sie dementsprechend für die gesetzliche Hilfsfrist nicht relevant sind, denn die Hilfsfrist ist von den Landkreisen und kreisfreien Städten grundsätzlich ohne die Berücksichtigung der Luftrettungsmittel zu erfüllen und sicherzustellen. Ein Rettungstransporthubschrauber gehört keinem Landkreis oder keiner kreisfreien Stadt und auch keinem Krankenhaus, Rettungshubschrauber sind überregional zu disponierende Rettungsmittel, die möglichst gleichmäßig im gesamten Bundesland verteilt sein sollen. Das heißt im Umkehrschluss, sofern argumentiert wird, dass eine Standortverlegung des Rettungshubschraubers zu einer Gefährdung des Rettungsdienstbetriebes in der betroffenen Region führt, dann wäre eine Überprüfung der bodengebundenen Rettungsmittel vorzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, man braucht kein abgeschlossenes Geografiestudium, um das Problem zu erkennen, es reicht ein Blick auf die Landkarte: Der westliche Landesteil ist durch Rettungstransporthubschrauber nicht ausreichend im eigenen Land selbst versorgt. Vor diesem Hintergrund und im Rahmen der vorgeschriebenen Überprüfung gibt es deshalb auf fachlicher Ebene Diskussionsvorschläge. Eine politische Entscheidung fällt erst auf Grundlage der fachlichen Vorarbeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, eingangs hatte ich es bereits betont, wir befinden uns innerhalb eines Prozesses, eines Prozesses, der gesetzlich vorgeschrieben ist und geordnet und regulär abläuft, und eines Prozesses, der die entsprechenden Träger des Rettungsdienstes miteinbezieht. Insofern ist die Kritik der CDU, die diesen regulären Verwaltungsprozess kritisiert und an dessen Stelle ein Gutachten fordert, schwer nachzuvollziehen. Damit ist die Kritik nicht inhaltlicher und konstruktiver Art, sondern bezieht sich lediglich auf den Vorgang. Diese Argumente wurden auch im Sozialausschuss am 26.10. und am 23.11., wie ich finde, ausführlich dargestellt. Mir erschließt sich inhaltlich nicht, warum ein teures Gutachten gefordert wird. Gern führe ich deshalb in aller Kürze einmal aus, warum ein Gutachten zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig erscheint. Erstens. Die nötige Expertise in Form von Fach- und Sachkenntnissen liegt im Kreis der involvierten Akteure vor. Zweitens. Auf dieser fachlichen Ebene ergibt sich durch den vorgeschlagenen Gutachterauftrag kein Mehrwert. Er ist so eng gefasst, dass die erbrachte Leistung nicht über die vorgeschriebene Überprüfung nach dem Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommerns hinausgehen würde. Drittens. Als Resultat der ersten beiden Punkte stellt ein Gutachten keine sinnvolle Nutzung der finanziellen Mittel dar. Kosten und Nutzen stehen hier in keinem Verhältnis. Und viertens wage ich die Frage aufzuwerfen, ob hinter der Forderung nach einem Gutachten parteipolitisches Kalkül steckt. Würde ein entsprechendes Gutachten, welches dann vom Sozialministerium beauftragt, begleitet und bezahlt worden wäre, in der Entscheidung anerkannt und respektiert werden, insbesondere dann, wenn das Ergebnis nicht im Sinne der CDU-Fraktion ausfallen sollte? Also ziehen wir damit die Prüfung unnötig weiter in die Länge, um am Ende vor der gleichen Diskussion zu stehen?! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unsere Aufgabe, für eine flächendeckende Versorgung mit Rettungstransporthubschraubern im gesamten Land zu sorgen. Es ist unsere Aufgabe, den Status quo alle zehn Jahre zu hinterfragen und möglicherweise Verbesserungen anzustreben. Und es ist unsere Aufgabe, die Kassenbeiträge der Versicherten, die wesentlich den Rettungsdienst finanzieren, effektiv und effizient zu nutzen. Ein Gutachten, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre zu diesem Zeitpunkt weder effektiv noch effizient. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um zweieinhalb Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Frau Ministerin, zu welchem Zeitpunkt ist denn so ein Gutachten, wie das hier dieser gute Antrag der CDU-Fraktion fordert, effizient und effektiv? Diese Frage bleiben Sie, oder die Beantwortung dieser Frage bleiben Sie in Ihren Ausführungen schuldig. Sie haben zwar hier viel gesprochen, aber nach meinem Dafürhalten nichts gesagt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Sie haben hier nicht zur Aufklärung beigetragen. Sie haben sich nicht zu den Forderungen der CDU-Fraktion, die sie in ihrem Antrag aufmachen, geäußert. Finde ich persönlich einer Ministerin nicht würdig, aber weitere Wertungen erspare ich uns hier an dieser Stelle diesbezüglich. Luftrettung – Sie haben es gesagt, Frau Ministerin, auch die Kollegin Hoffmeister hat es gesagt – rettet Leben. Es ist ein wichtiger Job und an dieser Stelle meinen Dank an alle Luftretter in diesem Land, an alle Begleiter in den Helikoptern, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) die sich ständig dafür einsetzen, hier Leben zu retten, Leben zu erhalten und schnellstmöglich Hilfe zu leisten! Und mit jedem Tag, mit jedem Tag, den wir hier darüber debattieren, ob wir Güstrow erhalten als Standort, ob wir Westmecklenburg prüfen, setzt die Landesregierung mit ihrem Nichtstun genau dieses Leben, was gerettet werden soll, sträflichst der Sache aus. Und das funktioniert doch einfach nicht. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das ist die Politik der rot-roten Landesregierung fürs Land: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Abwarten.) abwarten, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht effizient, ist nicht effektiv. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Dieser Antrag sagt alles aus und er fordert doch auch im zweiten Punkt, er fordert doch auch, alle Beteiligten an diesem Gutachten zu beteiligen. Und das negieren Sie hier einfach und sagen, das ist alles nicht effektiv und so. Ich habe der Einbringungsrede von Frau Hoffmeister nicht viel hinzuzufügen, alles andere wäre redundant. Meine Fraktion stimmt diesem Antrag zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag selbst und auch die Befassung mit dem Antrag ...

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Beate Schlupp

Herr Koplin, es wäre auch nett, wenn Sie ...

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Torsten Koplin Die Linke

Entschuldigung!

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Beate Schlupp

Ja.

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Torsten Koplin Die Linke

Das passiert mir sonst nicht.

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Beate Schlupp

Ich weiß.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ah, ich war schon so gedanklich in dem Flow, weil ich innerlich sehr aufgewühlt bin. Wissen Sie, das ist ein so sensibles Thema (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und das wird so janusköpfig behandelt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Da wird also eine Besorgnis vorgetragen und man weiß doch eigentlich vieles selber schon. Und da werden Lösungen in den Raum gestellt, die, wenn man sie bei Lichte anschaut, untauglich sind. Und ich will das – ich habe das jetzt sehr allgemein und kryptisch gesagt –, ich will das gern untersetzen. Zunächst einmal: Wie ist die Lage? Wir haben Rettungshubschrauber, wir haben einige Hubschrauber, aber hier geht es jetzt um diese Rettungshubschrauber, „Christoph“, genau, am Standort Greifswald. Im Jahr 2020 – ich beziehe mich auf eine Recherche der Zeitschrift „Katapult“, sehr interessant –, Greifswald 1.316 Flugeinsätze im Jahre 2020, in Neustrelitz 1.274 und in Güstrow 1.042. Es lässt sich, es lässt sich mit ziemlicher Gewissheit vermuten, dass sich die Zahl der Einsätze erhöhen wird, weil wir eine deutliche Veränderung in der Krankenhauslandschaft erleben werden. Allein durch die Mindestmengenvorgaben und die Spezialisierungen wird nicht mehr an allen Krankenhausstandorten alles wie bislang gemacht werden können. Dadurch müssen die Patientinnen und Patienten dann entsprechend eines Verlegungsmanagements dann auch an die Orte kommen. (Katy Hoffmeister, CDU: Ja, das sind dann die Intensivverlegungsgeschichten und nicht die Rettung.) Das Zweite ist, wir haben es leider und werden es auch noch eine Weile mit zunehmendem Ärztemangel zu tun haben, sogenannten weißen Flecken. Daraus erwachsen Erfordernisse, bis es uns gelungen ist, das neu zu ordnen, weil wir ja auch viel Zeit verloren haben. Und das Dritte ist, dass aufgrund der demografischen Entwicklung vermutlich auch die Schwere von Fällen zunehmen wird, die dann einen solchen akuten Einsatz notwendig macht. Und was wir jetzt hier aber erleben, ist eine Behandlung im Landtag mit einem Antrag, der ein Stückchen weit ausblendet, nee, ziemlich stark ausblendet, Frau Hoffmeister, dass Sie auf das, was Sie problematisieren in dem Antrag, ja bereits eine Antwort bekommen haben, und zwar, bevor Sie den Antrag abgegeben haben für die heutige Landtagssitzung. In der regulären Zeit haben Sie zuvor eine Antwort bekommen auf eine Kleine Anfrage. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) In dieser Antwort ist beschieden worden, dass Güstrow nicht zur Disposition steht. Also Sie suggerieren mit dem Antrag, dass wir hier eine Situation haben, dass Güstrow akut zur Disposition steht, und schaffen erst eine besondere Besorgnis in der Bevölkerung. Und bei einem solch sensiblen Thema halte ich das für hoch fahrlässig, Frau Hoffmeister und sehr geehrte Damen und Herren von der CDU. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dass man sich (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aufgrund der Dynamik der Entwicklung ... (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister bittet um das Wort für eine Anfrage.) Sie kommen jetzt geradezu auf mich zu. Ich würde das ganz gern am Ende, wenn Sie einverstanden sind?! Ach, zehn Minuten?! Ja, lassen Sie, Entschuldigung, jetzt will ich nicht unhöflich sein.

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Beate Schlupp

Also jetzt muss ich mich doch … Ich dachte, Sie kriegen das bilateral hin. Also es ist offensichtlich eine Zwischenfrage von Frau Hoffmeister, die Sie jetzt nicht beantworten wollen.

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Torsten Koplin Die Linke

Doch, doch! Jetzt würde ich es doch ...

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Beate Schlupp

Jetzt schon, im Moment?

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Torsten Koplin Die Linke

Ja, das wäre unhöflich …

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Beate Schlupp

Sie haben aber fünf Minuten, ʼne?!

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Torsten Koplin Die Linke

Sie geht wieder weg, müsste wieder vor.

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Beate Schlupp

Ja, Sie haben aber fünf Minuten.

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Torsten Koplin Die Linke

Ich habe nur fünf Minuten?

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Beate Schlupp

Ja. (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Torsten Koplin Die Linke

Oh, ganz kurze Frage, ja, wir machen das.

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Beate Schlupp

Na, bitte! Ich ...

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Torsten Koplin Die Linke

Ja.

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Katy Hoffmeister CDU

Wir werden uns einig. Vielen Dank! Ich habe nur eine ganz kurze Frage. Also der Standort Güstrow bleibt?! Dann brauchen Sie nur Ja oder Nein zu sagen, ...

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Torsten Koplin Die Linke

Akut …

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Katy Hoffmeister CDU

… dann haben wir das erledigt.

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Torsten Koplin Die Linke

Akut ist er nicht infrage. Der Vertrag gilt und die Laufzeit gilt. Und es gilt die Maßgabe, und das halte ich für hoch angebracht, dass man in Intervallen – und in diesem Fall zehn Jahre, ist ein angemessener Zeitraum – überprüft, wie es weitergeht. Sie selber stellen ja darauf ab, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass es durchaus – kleinen Moment! –, dass es durchaus angezeigt ist, im Westen des Landes etwas zu stationieren. Wir müssen aber bedenken, dass im Westteil des Landes aus Ahrensbök beziehungsweise müsste ich jetzt noch mal gucken, wer südwestlich kommt, (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) aus dem Süden Perleberg beziehungsweise Angermünde, wenn man hochschaut nach Pasewalk, haben wir in den Radien, haben wir alles abgedeckt. Es gibt einen ganz kleinen Zipfel, Boizenburg, aber auch Boizenburg gilt nicht als unversorgt. Und wenn wir aber diese Dynamik in der Entwicklung haben – ich wiederhole mich an der Stelle –, ist es angezeigt, immer mal zu überprüfen. Das ist nicht ungewöhnlich. Das zu einem Skandal so aufzubauschen und zu sagen, was machen die da, die nehmen da was weg, halte ich eben für fahrlässig, und das finde ich nicht in Ordnung. Das wollte ich damit gesagt haben. (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Meine Zeit ist leider um. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Alle anderen Argumente werden wir sicherlich noch im Ausschuss zu behandeln haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin hier an das Rednerpult gegangen mit dem festen Vorhaben, die Fraktionen des Landtages davon zu überzeugen, diesen Antrag in dem Ausschuss noch mal zu behandeln, das ist mein Ziel, und zwar im Ausschuss uns darüber zu unterhalten, mit welcher Form der Expertise, Ermittlung wir die Frage beantworten, und zwar nicht erst 2026, ob nicht das, was im Raum steht und wo die Ministerin gesagt hat, das sagt einem allgemein das geografische Wissen, was nämlich mit der Versorgung von Westmecklenburg passieren muss. Denn dieses geografische Wissen hat auch schon vor 10 Jahren und vor 15 Jahren vorgelegen. Und danach muss man zunächst auch sagen, dass die Abdeckung durch Rettungshubschrauber, wie sie jetzt ist, an den drei Standorten – man muss dazusagen, es sind eigentlich dreieinhalb Standorte und dann kommen noch einige Hubschrauber hinzu, die einige Funktionen auch fürs Gesundheitswesen machen –, da kann man gut sehen, dass Westmecklenburg, wenn man keine zwischenstaatlichen Verträge hat, sozusagen unterversorgt ist für die Rettung. Das ist auch das geografische Wissen. Und deswegen müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir zur Expertise kommen, möglicherweise schon früher als 2026 die Frage für Westmecklenburg zu klären. Und deswegen werbe ich sehr dafür, dass wir diesen Antrag in den Ausschuss nehmen und uns darüber unterhalten, wie wir zu dieser entsprechenden Expertise über das Gutachten hinaus, was in Rede gestellt wird oder wo wir uns dann auch unterhalten können, wann dieses Gutachten vielleicht sinnvoll ist und mit welcher Zielstellung, dass wir das im Ausschuss klären. Es ist so, dass wir – und das ist richtigerweise gesagt worden – von Neustrelitz aus mit der Hälfte des Radius ja nach Brandenburg mit unterstützen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Angermünde.) Die Frage ist, inwieweit sozusagen eine Brandenburger oder Schleswig-Holsteiner Unterstützung sozusagen Westmecklenburg, also Westmecklenburg geografisch mitversorgt. Und da wissen wir, dass wir in den letzten Jahren eine neue Perspektive ja bekommen haben. Viele von uns, die im Gesundheitssystem sich engagieren, auch politisch, wissen, dass wir inzwischen wie von einer Drohne runtergucken auf das Land Mecklenburg-Vorpommern und ja erst in den letzten Jahren sozusagen zu der Frage gelangen, wo sind eigentlich unsere potenziellen weißen Flecken der Unterversorgung. Und da gibt es mehrere im Lande. Dazu gehört auch ein Teil von Westmecklenburg, das muss man klar sagen. Es ist der Teil Zingst, ist da auch, und es ist der Teil um Ueckermünde herum, wo potenzielle weiße Flecken sind. Und wenn man jetzt die Hubschrauberverteilung sieht, dann ist es so, dass Zingst und auch der Teil da am Haff gut in den Radien drinliegen und Westmecklenburg nicht so gut in diesen Radien drinliegt. Und deswegen ist die Frage „Westmecklenburg“ eine wichtige Frage, die wir auch klären müssen. Ich glaube auch, dass man vielleicht nicht erst bis 2026 warten muss, weil es da ja um die Frage ging, ist die Hubschrauberabdeckung, wie sie jetzt ist, so die richtige oder müsste man da etwas machen. Ich glaube, dass der Standort Güstrow natürlich auch eine sinnvolle Entscheidung damals war, den hinzulegen, weil er sehr zentral auch den Westteil der Seenplatte mit abdeckt ...

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Beate Schlupp

Herr Fraktionsvorsitzender, …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

… und so weiter.

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Beate Schlupp

… gestatten Sie …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, natürlich gestatte ich …

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Beate Schlupp

… eine Zwischenfrage?

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

… eine Zwischenfrage.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Koplin!

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Wir haben ja genug Zeit. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, natürlich habe ich noch Zeit. Für das haben wir genug Zeit. (Marc Reinhardt, CDU: Nee, haben wir nicht.)

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Torsten Koplin Die Linke

Vielen Dank für die Möglichkeit! Frau Präsidentin! Herr Kollege, Frau Ministerin hat ja gesagt, man stünde am Anfang des Prozesses.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja.

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Torsten Koplin Die Linke

Und dieses Gremium, das sie benannt hat, spricht qua Amt beziehungsweise in Form der Persönlichkeiten, die dort zusammensitzen, für eine geballte Kompetenz. Halten Sie es für ratsam, dass man, nicht auch für ratsam – ich frage suggestiv –, nicht auch für ratsam, dass dieses Gremium erst einmal die Arbeiten so weit vorantreiben muss, dass sie sagen kann, wir bieten selber einen Lösungsvorschlag, oder zu der Erkenntnis kommt, wir brauchen ein ergänzendes Gutachten? Mit dem Gutachten zuvorzukommen, hebelt doch a) die Arbeit dieses Gremiums aus und b) ist es auch ein Misstrauensvotum. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Nein, es ist ...

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Beate Schlupp

Ich gehe mal davon aus, dass diese Frage jetzt zwischen den beiden Diskutanten bilateral zu regeln wäre, weil die Redezeit jetzt abgelaufen ist.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Na dann würde ich ihn bitten, eine Kurzintervention zu machen. (allgemeine Heiterkeit) Ja, also ...

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Torsten Koplin Die Linke

Was soll ich machen?

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Beate Schlupp

Also, das ist ja jetzt …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ich bin so großzügig …

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Beate Schlupp

Ja.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

… und sage, wir machen das während der Redezeit.

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Beate Schlupp

Das …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Nun hat es schon so lange ...

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Beate Schlupp

Das …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

… gedauert.

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Beate Schlupp

… finde ich jetzt schwierig. Aber, Herr Dr. Terpe, ich erlaube mir einen Tipp. Vielleicht können Sie bei einem Ihrer Nachfolger noch eine Kurzintervention machen, in die Sie Ihre Ausführungen dann verpacken, oder?!

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin, ich gebe zu voller ...

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Beate Schlupp

Nee, wir wollen jetzt hier nichts zugeben oder so.

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Torsten Koplin Die Linke

Dieses Kärtchen, …

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Beate Schlupp

Machen Sie eine Kurzintervention!

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Torsten Koplin Die Linke

… dieses Kärtchen …

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Beate Schlupp

Ja, dann machen wir, …

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Torsten Koplin Die Linke

... hatte ich nicht dabei.

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Beate Schlupp

… dann kürzen wir das ab.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau von Allwörden hatte schon die ganze Zeit das Kärtchen hochgehalten. Wenn wir das ... (allgemeine Heiterkeit – Ann Christin von Allwörden, CDU: So!)

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Beate Schlupp

Wunderbar! Wunderbar! Also, aber Sie haben Ihrer Kurzintervention jetzt nichts aus der Zwischenfrage hinzuzufügen, Herr Koplin?

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Torsten Koplin Die Linke

Nichts! Nichts!

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Beate Schlupp

Gut. Dann nehme ich das jetzt als Kurzintervention und frage Sie, Herr Dr. Terpe, ob Sie darauf antworten mögen wollen.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, gern würde ich darauf antworten.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Es dauert auch gar nicht lange. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Ich glaube, dass ich vermittelt habe, ich will Sie davon überzeugen, dass wir das in den Ausschuss mitnehmen, und zwar deswegen, weil gerade der Landtag Mecklenburg-Vorpommern – das war allerdings in der vorgehenden Legislaturperiode – ja sehr bewiesen hat, mit welcher Expertise, ich sage Stichwort „Enquetekommission Versorgung, gesundheitliche Versorgung“, sehr wohl die Expertise hat, sozusagen mitzugestalten, auf welche Weise wir zu dieser, dann auch zur Expertise 26 kommen, möglicherweise vorhergehende Versorgung Westmecklenburgs. Und deswegen werbe ich dafür, dass er in den Ausschuss gerät. Und das war mein Anliegen hier, das habe ich von Anfang an gesagt. Und deswegen vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, DIE LINKE: Danke!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Darf ich Ihr Werben um eine Beratung im Ausschuss dann auch als ein Werben darum verstehen, dass ich einen Überweisungsvorschlag abstimmen lasse? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also ich habe das so verstanden. – Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU, und Sandy van Baal, FDP) Gut, dann werden wir so verfahren. Und jetzt rufe ich auf für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Habe ich das verloren? (Minister Christian Pegel: Nein, nein, das war von Frau von Allwörden.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie brauchen keinen Schreck zu bekommen, wenn Sie die vielen Zettel sehen, ich habe ja, da ich ja die Gelegenheit habe, fast immer am Ende zu sprechen, all die wertvollen Dinge, die hier schon gesprochen wurden, schlicht und einfach rausgestrichen. Ich denke nicht, dass man alles, was hier schon dreimal gesagt wurde, ein viertes oder fünftes Mal wiederholen müsste. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber …) Zuletzt hat ja die Ministerin im Sozialausschuss zum Sachstand der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern geredet, völlig unstrittig, und wie wichtig die Luftrettung für einen landesweiten Gesundheitsschutz ist, gerade im Notfall, das muss ich nicht extra betonen. Und niemand will eigentlich in die Situation geraten, davon Gebrauch machen zu müssen, aber das interessiert uns ja weniger. Und ich denke, es ist auch völlig unstrittig, dass es die Aufgabe des Landes sei, so die Ministerin im Ausschuss, eine möglichst gleichgewichtige Versorgung im gesamten Gebiet zu gewährleisten. Und genau das ist doch eigentlich für mich, für mein Verständnis der Antrag der CDU, das aufgrund von rebasierten Fakten und Zahlen per Gutachten noch einmal bestätigen und ausarbeiten zu lassen. Ich habe dieselben Zahlen aus „Katapult“, die man sich angucken kann, die Fallzahlen, und da sehen wir sehr deutlich, dass sich in den vergangenen Jahren die Einsätze der Luftrettungshubschrauber mehr als verdoppelt haben, und nicht nur für den einzelnen Standort, sondern, wenn wir sie auch alle drei zusammennehmen, die haben sich mehr als verdoppelt. Und ich denke, das ist schon allein Grund genug, doch über das Anliegen der CDU ernsthaft nachzudenken, wenn es um die Versorgung in Westmecklenburg geht. Und das wurde hier auch schon vorgetragen, die Luftrettung hilft ja auch beim Transport schnellstmöglich zum Behandlungsort, um Überlebenschancen zu gewähren, eine Erstversorgung zu leisten. Und das bedeutet auch, nicht an allen Standorten, wenn ich alles, was ich jetzt im letzten Jahr über Krankenhausplanung und Ähnliches gelernt habe, dass es nicht überall an jeder Stelle so ist, dass diese Versorgung auch auf dem besten Niveau, was möglich ist, dort vorgenommen werden kann. Und ich denke schon, es ist wichtig, genau auch diese Dinge zu berücksichtigen. Und ja, Flächenland Mecklenburg-Vorpommern, gucken Sie es sich an! Ich glaube, vor uns liegt nur noch Lappland. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Die Menschen wohnen, erkranken oder verletzen sich an entlegenen Orten, an entlegensten Orten in diesem Land. Und jeder, falls er es mal braucht, braucht Hilfe, auch per Luftrettung. Und ich denke sehr wohl, dass es die Mühe und auch die Kosten für ein Gutachten wert sein kann, um perspektivisch Menschenleben zu retten. Und ich finde, dass hier doch die Diskussion ein bisschen wie ein Dilemmaszenario … Wenn dann der Notfall eintritt und es kann nicht geholfen werden, dann ist es das schlechteste Ergebnis, was wir uns überhaupt nur vorstellen können im Interesse der Menschen. Und ich denke, dass man schon sehr wohl darüber und auch per Gutachten nachdenken darf und Entscheidungen treffen darf durch ein entsprechendes Gutachten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir stimmen dem Antrag der CDU zu und auch der Verschiebung in den Ausschuss. (Beifall Katy Hoffmeister, CDU) Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wollen uns auf eine schnelle, zuverlässige und flächendeckende Notfallrettung in unserem Land verlassen können. Daher müssen wir mit dem bodengebundenen Rettungsdienst genauso wie mit der unterstützenden Luftrettung stets auf der Höhe der Zeit bleiben. Um sich an aktuelle Entwicklungen anzupassen, um Innovationen zu nutzen und um effizienter zu werden, sind dabei immer wieder Anpassungen nötig. Die Diskussion dreht sich dabei oftmals um Fahr- oder Flugminuten und Wegkilometer. Dahinter steht natürlich immer das Wissen, dass es eben diese Minuten und Kilometer sind, die in einem Notfall über Leben und Tod entscheiden können. Ein Stück weit kann ich daher die emotionale Debatte um den Luftrettungsstandort in Güstrow verstehen. Es drängt sich aber auch der Eindruck auf, dass die Diskussion an manchen Stellen deutlich aufgeregter geführt wurde als angemessen. Denn Folgendes ist vor lauter Aufregung komplett in den Hintergrund getreten: Die Überlegungen seitens des Sozialministeriums, eine Überplanung der Struktur der Luftrettungsstandorte vorzunehmen, dienen einzig dem Zweck der Verbesserung der Notfallrettung in unserem Land. Es gibt also wirklich überhaupt keinen Grund für alarmierende Aufgeregtheit, eher im Gegenteil. (Marc Reinhardt, CDU: Das werden wir ja gleich noch hören.) Es ist die Aufgabe der Regierung, bestehende Regelungen und Vorkehrungen immer wieder erneut zu überprüfen. Wir haben es hier wieder mit einem ganz gewöhnlichen Vorgang zu tun, bei dem geschaut wird, wie sich die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst gut einsetzen lassen. Auch wenn wir in andere Bundesländer schauen, dann sehen wir, dass Umstrukturierungen im Bereich der Luftrettung immer wieder vorgenommen werden. Die Ministerin und die Staatssekretärin haben wiederholt ganz klar dargelegt, dass es sich derzeit auch lediglich um Überlegungen handelt, wie die Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern noch besser aufgestellt werden könnte. Im Sozialausschuss hat sich der Eindruck vermittelt, manche wollten diesen Umstand gar nicht so genau verstehen. Der vorliegende Antrag spricht sich dafür aus, ein Gutachten zur Luftrettung in Westmecklenburg zu erstellen, greift dem Ergebnis jedoch vor, indem die Forderung vorangestellt wird, die bestehenden Luftrettungsstandorte zu erhalten. Eine zielführende Untersuchung müsste jedoch zunächst die Bedarfe ermitteln, um daraufhin Standorte und eine Zahl an Standorten auszumachen, mit denen der Bedarf am besten gedeckt werden könnte. Wir möchten, dass der Rettungshubschrauber „Christoph 34“ möglichst sinnvoll für eine gute Luftrettung eingesetzt wird. Die Frage nach dem Standort sollte hinter diese Priorität zurücktreten. Wir verschließen uns diesem Thema absolut nicht. Wir finden es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh und wollen, wenn wir mehr Expertise haben, es uns wieder als Thema auf die Tagesordnung holen, gerne dann auch im Sozialausschuss. Deshalb lehnen wir beide Anträge für heute ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, in der Tat nichts Neues im Vergleich zu der zweiten Befassung im Sozialausschuss. Danke noch mal für den Grundlagenvortrag zur Luftrettung, der jedenfalls deutlich gemacht hat, dass Luftrettung auf der einen Seite etwas anderes ist als Flüge zur Intensivverlegung oder aber insgesamt Verlegungsflüge! Und insofern hat sich auch die Anmerkung von Herrn Koplin erledigt. Wir schauen also auf die Luftrettung und nicht also auf andere Standorte mit ebenfalls Helikoptern oder anderen Arten von Flugzeugen. Wenn das so ist, dann habe ich weiter verstanden, Frau Ministerin, dass wir also fachlich keine Notwendigkeit mehr haben, um ein Gutachten zu erstellen, weil wir über einen Erkenntnisgewinn verfügen. Dazu passt vielleicht auch, dass es eine Mail geben soll an die Mitglieder des Landesbeirates, in der in etwa stehen sollte, die Standorte Greifswald und Neustrelitz bleiben erhalten und der Standort Güstrow soll nach Westmecklenburg verlegt werden, Standort offen. Es soll so eine Mail geben, aber Sie können ja vielleicht noch mal was dazu sagen. Ich habe also verstanden, dass Sie also keine fachliche Expertise brauchen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir sind am Anfang eines Prozesses. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass Sie möglicherweise eine fachliche Entscheidungsebene haben, dass Sie also entscheidungsfähig wären, aber noch nicht entscheidungswillig sind. Wenn das so ist, dann brauchen Sie natürlich kein Gutachten. Ich hoffe allerdings, dass ich damit falschliege. Ansonsten darf ich mich bei den Diskutanten hier wirklich herzlich bedanken. Ich würde mir wünschen, dass Sie dann alle einer Überweisung zustimmen könnten in den Sozialausschuss, wie von unterschiedlicher Stelle, auch von Herrn Koplin und von Ihnen, Herr Dr. Terpe, noch mal deutlich gemacht. Ich beantrage also gleichfalls die Überweisung in den Sozialausschuss und bedanke mich für die Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1577 an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – (Katy Hoffmeister, CDU: Das haben Sie doch selber beantragt.) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1577. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1577 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Keine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabis-Produkten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums, Drucksache 8/1586. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabis-Produkten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums – Drucksache 8/1586 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird gemäß Paragraf 29 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes bestraft, wer Betäubungsmittel erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft und Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Cannabis, also Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, Cannabisharz, also das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, und bestimmte Tetrahydrocannabinole (THC) zählen nach der Anlage 1 zum Betäubungsmittelgesetz zu den Betäubungsmitteln. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das bedeutet, jeglicher Umgang mit Cannabisprodukten ist strafbar. In seiner berühmten Cannabisentscheidung vom 9. März 1994 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Paragraf 29 Absatz 1 BtMG verfassungsgemäß ist. Soweit diese Strafnorm den nicht mit einer Fremdgefährdung verbundenen gelegentlichen Eigenkonsum geringer Mengen von Cannabisprodukten mit Strafe bedroht, ist sie allerdings nur deswegen verfassungsgemäß, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe oder von Strafverfolgung einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. Das Absehen von Strafverfolgung in diesen Fällen ist in Paragraf 31a BtMG geregelt. Danach kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen – nein, laut Bundesverfassungsgericht muss sie es sogar –, „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge … erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.“ Eine stark unterschiedliche Einstellungspraxis in den verschiedenen Bundesländern, insbesondere mit Blick auf die Bemessung der geringen Menge oder der Behandlung von Wiederholungstätern, wäre aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts bedenklich. Die Länder treffe hier „die Pflicht“, ich zitiere, „für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen …, zumal es sich um das den Einzelnen besonders belastende Gebiet der Strafverfolgung handelt. Ein im wesentlichen einheitlicher Vollzug wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Behörden in den Ländern durch allgemeine Weisungen die Verfolgung bestimmter Verhaltensweisen nach abstrakt-generellen Merkmalen wesentlich unterschiedlich vorschrieben oder unterbänden.“ Zitatende. Genau das passiert aber im Moment. Beim Umgang mit Cannabisprodukten beträgt die geringe Menge, bis zu der die Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 31a BtMG von der Verfolgung absehen kann, in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bis zu 6 Gramm, in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen bis zu 10 Gramm sowie in Berlin und Bremen bis zu 15 Gramm. Ob ein Absehen von der Verfolgung nach Paragraf 31a BtMG bei Wiederholungstätern infrage kommt, wird in der Praxis ebenfalls unterschiedlich bewertet. Wenn es sich um eine Wiederholungstat handelt, steht dies einem Absehen von der Strafverfolgung nach Paragraf 31a BtMG in Mecklenburg-Vorpommern immer entgegen, in Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland grundsätzlich nicht, in Hamburg und Nordrhein-Westfalen nur im ersten und zweiten Fall nicht und in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg nur dann nicht, wenn ein nur gelegentlicher Konsum vorliegt. Was für ein Flickenteppich! Die heterogene Einstellungspraxis der Bundesländer stuft die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Stellungnahme Nummer 57 „Weniger ist mehr – den Rechtsstaat stärken durch Entkriminalisierung“ als verfassungsrechtlich bedenklich ein. Wie viele andere Fachorganisationen spricht sich die Bundesrechtsanwaltskammer für eine Entkriminalisierung aus und bezeichnet den Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag als eine, ich zitiere, „geeignete Diskussionsgrundlage, weil er einerseits den Gebrauch von Cannabis und Cannabisprodukten durch Volljährige legalisiert, zugleich aber strenge Maßstäbe an den Jugendschutz anlegt und den Handel und den Umgang mit Cannabis strenger staatlicher Kontrolle und Überwachung unterwirft“, Zitatende. Übrigens stammt eben dieser Gesetzentwurf – das will ich hier nicht unerwähnt lassen – aus der Feder des Kollegen Terpe. Auf Bundesebene haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften vereinbart. (Sandy van Baal, FDP: Yeah!) Nun hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt und der EU-Kommission für eine Vorprüfung übersandt. Danach verfolgt die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene das Ziel, zu einem verbesserten Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsument/-innen sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen, und ich bin überzeugt, dass das auch gelingen wird. Das Eckpunktepapier sieht vor, ich zitiere, „Cannabis und Tetrahydrocannabinol … werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Genusscannabis, Medizinalcannabis und Nutzhanf werden vollständig aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes ausgenommen und die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen in einem gesonderten Gesetz festgelegt. Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen. Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht; privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.“ Zitatende. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das wird dazu führen, dass der Schwarzmarkt für Cannabis mit all seinen gefährlichen Beimischungen und Verunreinigungen deutlich schrumpfen wird, dass diejenigen Menschen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, nicht mehr so hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind und dass Cannabisabhängige – ja, die gibt es durchaus – ohne Angst vor Strafverfolgung Beratung und gegebenenfalls therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vor dem Inkrafttreten der geplanten Neuregelungen obliege es, so das Eckpunktepapier weiter, „den Strafverfolgungsbehörden der Länder, von der Strafverfolgung abzusehen und die geltenden Opportunitätsvorschriften (insbes. § 31a BtMG) anzuwenden“. Eine diesbezügliche Abstimmung unter den Ländern werde angeregt. Mit der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angeregten Abstimmung sind die Länder allerdings bislang noch nicht so wahnsinnig weit gekommen. In ihrer Herbstkonferenz haben sich die Justizminister/-innen lediglich darauf verständigt, einen Erfahrungsaustausch der Länder zu initiieren und auf dieser Grundlage einen umfassenden Katalog von möglichen Kriterien für eine Anwendung des Paragrafen 31a Absatz 1 BtMG zusammenzustellen. Nach wie vor kann von einer im Wesentlichen einheitlichen Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften, die das Bundesverfassungsgericht ja in seinem Cannabisurteil gefordert hatte, nicht die Rede sein. Das heißt, nach wie vor werden in Mecklenburg-Vorpommern Menschen wegen einfacher Konsumentendelikte mit Strafverfahren überzogen und verurteilt, mit allen Konsequenzen für ihr weiteres berufliches und privates Leben, und das auf einer nur bedingt tragfähigen Rechtsgrundlage. Hinzu kommt, sobald auf Bundesebene wie geplant der Umgang mit Cannabisprodukten bis zu einer Menge von 20 bis 30 Gramm straffrei gestellt wird, müssen Fälle des Umgangs mit einer geringeren Menge Cannabis, die in unserem Bundesland von Polizei und Staatsanwaltschaften bearbeitet werden, eingestellt werden. Derzeit besteht also die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Polizei und Staatsanwaltschaften in einer ohnehin angespannten Personalsituation für den Papierkorb arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Das will meine Fraktion verhindern, Stichwort „Polizei und Justiz den Rücken stärken“. Daher kommt unsere Forderung, jetzt die Menge an Cannabis zu erhöhen, bis zu der die Staatsanwaltschaften ein Strafverfahren aus Opportunitätsgesichtspunkten einstellen können, genau zum richtigen Zeitpunkt. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf dazu, eine Richtlinie zum Anwendungsbereich des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Cannabisprodukte zu erlassen, nach der bis zum Inkrafttreten der seitens der Bundesregierung geplanten Neuregelung erstens die Menge, bei der die Staatsanwaltschaft in Fällen des Umgangs mit Cannabisprodukten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums ohne Vorliegen einer Fremdgefährdung die Verfahren regelmäßig einstellt, von 6 Gramm auf bis zu 20 Gramm erhöht wird und wiederholte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Umgang mit Cannabisprodukten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums ohne Vorliegen einer Fremdgefährdung einer Anwendung des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz nicht entgegenstehen. Um es vorwegzusagen, als LINKE befürworte ich Überlegungen, Cannabis in bestimmten Bereichen zu legalisieren. Doch jetzt kommt ein Aber: Aber so, wie der Antrag es fordert, kann ich in meinem Rahmen nur dagegensprechen. Laut dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken, was ja auch Frau Oehlrich schon erwähnt hatte, obliegt es vor dem Inkrafttreten der geplanten Neuregelung den Strafverfolgungsbehörden der Länder, von der Strafverfolgung abzusehen und die geltenden Opportunitätsvorschriften anzuwenden. Was Sie in Ihrem Antrag aus dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken weggelassen haben, was Sie aber heute erwähnt haben, ist, dass dort in diesem Zusammenhang angeregt wurde, um bundeseinheitlich vorzugehen, dass es eine diesbezügliche Abstimmung unter den Bundesländern geben sollte. Und genau das machen wir, Frau Oehlrich. Die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 10. November 2022 hat nach Vorlage des Eckpunktepapiers unter anderem mit Zustimmung von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, den Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses zu bitten, einen Erfahrungsaustausch der Länder zur Anwendungspraxis der Regelung des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz zu initiieren und auf dieser Grundlage einen umfassenden Katalog von möglichen Kriterien zusammenzustellen. Dieser Erfahrungsaustausch soll jetzt stattfinden. Ein vorhergehender Alleingang Mecklenburg-Vorpommerns, bevor der entsprechende Erfahrungsaustausch der Länder überhaupt initiiert werden konnte, käme jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt zur Unzeit und würde unter anderem dem Beschluss der JUMIKO nicht gerecht werden. Zu einer Richtlinie mit der Anhebung auf 20 Gramm gibt es aktuell aus diesem Grund keinen Anlass. Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe folgendes Weiteres zu bedenken: Im hiesigen staatsanwaltschaftlichen Geschäftsbereich ist bewusst von den Regelungen zur Anwendung des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz abgesehen worden. Es erfolgt keine schematische Behandlung, vielmehr wird unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entschieden, ob eine Einstellung nach Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz in Betracht kommt. Nach derzeitiger Praxis ist die Vorschrift grundsätzlich auf Fälle des Besitzes von bis zu 6 Gramm Cannabis beschränkt. Neben der Grammzahl wird zum Beispiel berücksichtigt, ob die beschuldigte Person erstmals straffällig in Erscheinung getreten ist, ob sie erstmalig wegen eines Drogendelikts aufgefallen ist und in welchem Kontext die Betäubungsmittel im Besitz der beschuldigten Person waren. Eine Einstellung bei Fällen des Besitzes von bis zu 6 Gramm Cannabis wird aber grundsätzlich im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht durch die Generalstaatsanwältin sichergestellt. Im Jahr 2018 hat sich die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits mit dieser Thematik befasst und den Tagesordnungspunkt „‚Geringe Menge‘ im Sinne des § 31a BtMG – Festlegung einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten“ beschlossen, dass unverändert eine bundesweit im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis von Cannabisdelikten im Hinblick auf die sogenannte geringe Menge entsprechend des sogenannten Cannabis-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1994 zu gewährleisten sei. Es ist zudem festgestellt worden, dass die Richtlinien in den Ländern zur geringen Menge uneinheitlich sind. Damit hat sich die JUMIKO im Hinblick auf Cannabisprodukte für eine gemeinsame Obergrenze ausgesprochen, die alle Länder auf 6 Gramm festlegen sollten, und genau an diese Einstellungspraxis halten wir uns in Mecklenburg-Vorpommern und diese wird auch gewährleistet. Auch aus diesem Grund ist die Richtlinie überflüssig. Das ändert nichts an dem Umstand, dass die Landesregierung die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken tendenziell positiv bewertet, allerdings müssen im Rahmen einer möglichen Cannabislegalisierung vorab zwingend rechtliche Fragen geklärt werden. Das betrifft insbesondere die durch die Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Schengener Abkommen und das Einheitsabkommen über Betäubungsmittel. Sie untersagen das Inverkehrbringen von Cannabis außer für Zwecke der Forschung und medizinischen Behandlung. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, ist der Gesundheitsminister Herr Lauterbach gerade auf europäischer Ebene unterwegs, um genau diese rechtlichen Fragen zu klären, denn auch die Bundesregierung führt in ihrem Eckpunktepapier ausdrücklich aus, den bestehenden völker- und europarechtlichen Rahmen berücksichtigen zu wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, zweitens, die Legalisierung von Cannabis muss ihrerseits auch rechtlich abgesichert sein. Das heißt, sie muss auf einem Gesetz beruhen, und zwar auf einem Bundesgesetz. Sie fordern eine Richtlinie der Landesregierung an die Staatsanwaltschaft zum Umgang mit Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz, und ich sage, die Strafverfolgungspraxis muss sich an bundesrechtliche Vorgaben halten, sie kann und darf diese aber nicht ersetzen. Will man einen anderen Umgang mit Cannabis, dann bitte auf Gesetzeswegen und nicht durch eine Weisung. Auch aus einem dritten Punkt geht es nicht einfach mal so, die Höchstgrenze ohne jegliche Beschränkung zu verändern und zu denken, damit ist alles gut. Cannabis, THC bergen auch gesundheitliche Gefahren in sich. Deshalb sind im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis auch der Gesundheitsschutz, der Kinder- und Jugendschutz und die Prävention wichtige Gesichtspunkte bei dem Thema Legalisierung, die da mitgedacht werden müssen, so, wie es gerade auf Bundesebene durch das Eckpunktepapier auch geschieht. Im nächsten Jahr, so Gesundheitsminister Lauterbach, will er einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, 2024 könne dann die Legalisierung unter Beachtung all dieser wichtigen Gesichtspunkte wie Gesundheitsschutz, wie Kinder- und Jugendschutz, wie der Prävention auf einer gesetzlichen, einer bundesgesetzlichen Grundlage vorliegen. Das ist aus unserer Sicht eben kein Schnellschuss, sondern dann ein hoffentlich gut abgewogenes Konzept zwischen Legalisierung und Gesundheitsschutz. Diese Gesichtspunkte blenden Sie in Ihrem Antrag völlig aus, anders als in dem Gesetzentwurf auf Bundesebene. Sie beschränken noch nicht einmal den Anwendungsbereich auf Erwachsene, sondern es soll generell ein Eigenkonsum bis zu 20 Gramm möglich sein. Ich halte deshalb den Antrag für voreilig und fahrlässig und nicht im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und trotzdem ist der eingeschlagene Weg der kontrollierten Legalisierung richtig. Würden wir alles so lassen, wie es ist – so der Wunsch der CDU, aus der Presse zu entnehmen –, würden wir nur einen Zustand hinnehmen und nichts verändern. Cannabis würde weiter illegal gerade auch von Jugendlichen konsumiert. Nach den Ergebnissen des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil Jugendlicher im Alter von 12 bis 17 Jahren, die in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis konsumiert haben, von 4,6 Prozent im Jahr 2011 auf 7,6 Prozent im Jahr 2021 angestiegen. Wollen wir wirklich zu einem Umdenken kommen, müssen wir uns vorher Gedanken machen. Das Strafrecht ist aus unserer Sicht nur die Ultima Ratio, also das letzte und schärfste Schwert. Besser ist es doch, wie schon in dem erwähnten Eckpunktepapier, dass Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und vor allem die Prävention mitgedacht werden. Es ist ein Unterschied, ob der Zugang zu Cannabis auf lizenzierte Verkaufsstellen oder Apotheken beschränkt ist oder ob ich einfach mal den vermeintlich straffreien Besitzwert erhöhe. Die rot-rote Landesregierung hat dementsprechend in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich die Förderung von einer niederschwelligen Suchthilfe und die Präventionsarbeit betont. Neben den gesetzlichen Vorgaben haben wir auch eine Verantwortung insbesondere für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Präventionsarbeit muss daher in jeglichen Legalisierungsbemühungen mitgedacht werden. Deshalb, liebe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, lassen Sie uns nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, der Gesetzentwurf soll nächstes Jahr kommen und 2024 dann in Kraft treten. Die Landesregierung begrüßt diese allumfassende Vorgehensweise. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss der Justizministerin im Ergebnis und auch in der Begründung weitgehend zustimmen. Wo sie recht hat, hat sie recht. Bei der Stiftungsaufsicht muss man ihr auch zustimmen. Also die GRÜNEN wollen mit ihrem Antrag im Vorgriff auf eine keinesfalls sichere Gesetzesänderung mittels einer Richtlinie zu Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz geltendes Recht beiseiteschieben, ohne dafür zwingende Gründe zu benennen. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Damit offenbaren Sie ein weiteres Mal ein merkwürdiges Rechtsstaatsverständnis. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Die Befürworter einer Cannabisfreigabe bezwecken vor allem eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums so- wie eine Entlastung der Polizei und Justiz und weisen auf die legale Droge Alkohol hin. Es ist jedoch völlig illusorisch zu glauben, dass der illegale Markt durch eine Teillegalisierung ausgetrocknet würde. Im Gegenteil, alle Erfahrungen zeigen, dass eine Legalisierung zu einem höheren Konsum führen würde. Bisher ist es gelungen, den regelmäßigen Konsum auf 1,5 Prozent der Bevölkerung niedrig zu halten. Wir sollten zu den 1,8 Millionen Alkoholabhängigen nicht noch eine große Population von Cannabisabhängigen erzeugen. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Mit mehr Konsum wird auch die Zahl der Konsumenten steigen. Cannabis ist alles andere als harmlos, vor allem für Jugendliche. Die Wirkung ist völlig anders als beim Alkohol. Und was Drogenabhängigkeit und Suchtkrankheit bedeuten und welch zerstörerische Kraft Drogen für die Betroffenen und deren Familien haben, davor darf niemand die Augen verschließen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es geht aber hier und heute nicht um die grundsätzliche Freigabe von Cannabis, es geht um die Lockerung bei der Strafverfolgung im Hinblick auf eine geplante Gesetzesänderung. Selbst, wenn man davon ausgeht, dass die Ampel wild entschlossen ist, dieses Projekt ihres Eckpunktepapiers umzusetzen, so ist es offen – die Justizministerin sagte es bereits –, ob sie das überhaupt kann, denn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Danach verstößt das Vorhaben insbesondere gegen einen sogenannten Rahmenbeschluss von 2004, wonach die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, auch gegen den Besitz von Cannabis mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen vorzugehen. Unabhängig davon würde unser Land damit ein weiteres Mal einen Sonderweg in Europa beschreiten. Nachdem es bereits zum Mekka für illegale Migration geworden ist, würde es damit zum Mekka für Drogenkonsumenten werden. Es ist also überhaupt nicht sicher, dass die Ampel ihr Vorhaben umsetzen kann und es zu einer Freigabe von Cannabis kommen wird. Umso mehr fragt man sich, was sich die GRÜNEN bei ihrem Antrag gedacht haben und ob sie überhaupt in Erwägung gezogen haben, dass sich das Vorhaben der Ampelkoalition möglicherweise gar nicht umsetzen lässt. Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz lässt eine Einstellung des Verfahrens bei Besitz von Cannabis in geringer Menge zum Eigenverbrauch zu. In entsprechenden Richtlinien der Länder liegt die Grenze meist bei 6 Gramm. In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Richtlinie, die Praxis orientiert sich aber ebenfalls an dieser Grenze. Grundsätzlich gilt jedoch die Einzelfallprüfung, wobei auch weitere Umstände zu berücksichtigen sind, zum Beispiel mehrfache Auffälligkeit, die auch im Einzelfall den Verdacht auf einen Handel mit Betäubungsmitteln nahelegen kann. Paragraf 31a eröffnet also den Strafverfolgungsbehörden in Abweichung vom Legalitätsprinzip die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen aus Opportunitätsgründen von einer Strafverfolgung abzusehen. Damit ist und bleibt die Vorschrift eine Kannbestimmung, die jeweils eine Einzelabwägung erfordert. Der Antrag der GRÜNEN, mit dem die Höchstmenge auf 20 bis 30 Gramm angehoben und wiederholte Verstöße als unbedenklich eingestuft werden sollen, wird dieser Vorschrift nicht gerecht und nimmt in unverantwortlicher Weise eine keinesfalls sichere und zudem höchst umstrittene Gesetzesänderung voraus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was ich interessant fand, ist, Frau Oehlrich hat ja das Problem der Einheitlichkeit der Rechtsprechung angesprochen, und das ist wirklich ein Problem, das man hier vertieft betrachten könnte. Diese geringen Unterschiede zwischen 6 und 10 Gramm in der Richtlinie sind ja nichts, was sonst, wie unterschiedlich sonst die Rechtsprechung ist, und da ist aus meiner Sicht, das ist ja schon lange ein Problem, ein großes Rechtsstaatsproblem auch. Ich will mal ein Beispiel deutlich machen: Im Bereich der Steuerhinterziehung kann es passieren – und das waren Fälle nach der Wende –, dass beim gleichen Sachverhalt bei dem einen Gericht mit einer Geldbuße von 100.000, wenn so das Geld da war, das Verfahren eingestellt wurde, und Sie hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern drei Jahre in den Knast gingen. Das sind keine Einzelfälle, da habe ich damals eine wunderbare, da war eine Expertise dazu, wie unterschiedlich das ist. Und das ist auf vielen Gebieten so. Da, wo Sie hier noch eine Einstellung haben oder hier mit einer Geldstrafe wegkommen, kommen Sie woanders, und etwa in Bayern – das wissen die Leute, die mit Strafrecht viel zu tun haben, genau – wird entschieden konsequenter zugegriffen als etwa in …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Förster, …

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Horst Förster AfD

… Ländern …

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Elke-Annette Schmidt

… bitte kommen Sie zum Schluss!

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Horst Förster AfD

… hier im Norden.

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Elke-Annette Schmidt

Ihre Redezeit ist beendet.

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Horst Förster AfD

Ja, also das wollte ich nur sagen, das ist eine sehr interessante Frage, aber hier sind diese Abwägungen so gering, dass sie demgegenüber verblassen, was sonst an Unterschiedlichkeit hier stattfindet. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen in unserem Land leiden unter den Auswirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine, die Kosten für Energie und Lebensmittel steigen, die Inflation ist auf einem Hochpunkt, einige Medikamente werden wegen Lieferengpässen knapp, in den Schulen fällt zunehmend der Unterricht aus, Lehrer und Kinder fehlen wegen grippaler Infekte oder wegen Corona, die Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten am Limit, Kinderstationen in den Krankenhäusern werden wegen Personalmangels zeitweise geschlossen, Landwirte und Tierhalter kämpfen gegen die Vogelgrippe, die Schweinepest und zunehmende Probleme mit Wölfen. Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, wollen von der Landesregierung eine Richtlinie, um eine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabisprodukten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums zu verhindern, bis eine bundesrechtliche Regelung dafür geschaffen wird. Jeder hat so seine eigenen Prioritäten. Sie wollen straffrei kiffen. Ich nehme das mal so hin. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber, meine Damen und Herren, die Bundesregierung ist in der Pflicht, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Legalisierung des Drogenkonsums zu schaffen, wenn es denn so sein soll. Wir haben ja jetzt schon mehrfach gehört, wo die Hürden sind. Die Legalisierung von Cannabis widerspricht EU-rechtlichen Vorgaben und internationalen Abkommen. Das EU-Recht verbietet nämlich auch den Anbau von Cannabis. Und deshalb will – wir haben das hier schon gehört – der Bundesgesundheitsminister vor der bundesgesetzlichen Regelung seine Pläne für eine Legalisierung von Cannabis von der EU und den Mitgliedsstaaten auf Zustimmung prüfen lassen. Und ganz ehrlich, ein Scheitern ist mal gar nicht so unwahrscheinlich. (Beifall Horst Förster, AfD: Eben.) Und Sie wollen bereits jetzt Tatsachen schaffen, obwohl Sie noch gar nicht wissen, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür überhaupt jemals gegeben sein werden, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Was passiert, wenn die Richtlinie für Mecklenburg-Vorpommern 20 Gramm als noch zulässig oder von der Rechtsverfolgung ausgenommen vorsieht und das Bundesgesetz dann nur 15 Gramm legalisiert? Wie stellen Sie denn da die Rechtssicherheit her? Bereits jetzt werden von den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern Verfahren mit Cannabismengen bis zu 6 Gramm wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das haben ja auch alle Vorredner schon gesagt. Das ändert aber nichts an der Strafbarkeit. Es bleibt illegal, es wird nur toleriert. Und es wurde damals so begründet – und ja gerade auch noch mal von Ihnen –, um Polizei und Staatsanwaltschaften nicht über Gebühr zu belasten. Und Sie begründeten das gerade so interessant mit „Wertschätzung für die Polizei“. Aber ich muss Sie da leider eines Besseren belehren, Polizei wird in keinster Weise damit irgendwie entlastet, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber sehr wohl!) nur, weil es die geringe Menge gibt, denn die Polizei, (Nikolaus Kramer, AfD: Niemals! Niemals!) lieber Herr Terpe, muss diese Anzeigen nämlich trotzdem schreiben, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) denn die Polizei ist nicht Herrin des Verfahrens. Einstellen tut dann die Staatsanwaltschaft. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Da können Sie mir jetzt sonst was erzählen, Herr Terpe, ich habe es doch jahrelang gemacht. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Ich muss auch bei einer geringen Menge die Anzeige schreiben. Das heißt, ich habe als Polizei auf jeden Fall die Arbeit, und das wird mit Ihrem Antrag nicht anders. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen wollen wir auch echte Legalisierung, dann haben Sie gar keine Arbeit.) Und die ... Dazu komme ich jetzt. Denn Sie redeten ja von der Wertschätzung, und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe auch manchmal das Gefühl, Sie reden auch nicht so gern mit Polizisten, weil dann wüssten Sie nämlich ... (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe viel mit Polizisten geredet.) Ja, gut, aber dann weiß ich nicht, worüber Sie gesprochen haben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Andreas Butzki, SPD – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Aber diese Legalisierung zu betreiben, hat am Ende auch gar nichts mehr mit Wertschätzung zu tun, denn was machen denn, was machen denn Drogen mit Menschen? Was machen denn Drogen mit Menschen? Hemmschwellen werden herabgesetzt. Gewalt wird viel schneller möglich, habe ich in meinem Alltag als Polizistin mehr als häufig erlebt. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Cannabis auf keinen Fall!) Das heißt, es ist super, wir legalisieren die Drogen, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) wir nehmen noch mehr Drogen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist doch eher das Gegenteil.) wir überwinden noch mehr Hemmschwellen und die Gewalt ist in jedem Fall noch mal mehr vorprogrammiert. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Dafür möchte ich herzlich danken, das nenne ich Wertschätzung für Polizei. Ganz toll! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau von Allwörden, wir können miteinander mal reden.) Laut drogenpolitischen Forschern (allgemeine Unruhe – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist übrigens ein durchschnittlicher Joint mit 0,32 Gramm Cannabis gefüllt. Das bedeutet übrigens, dass 1 Gramm Cannabis für drei Joints reicht. Mit der von den GRÜNEN geforderten Menge von 20 Gramm könnte man also – korrigieren Sie mich, wenn das falsch ist – 60 Joints drehen. 60 Joints für den Eigenkonsum! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist der normale Tagesbedarf.) Leute, damit können wir den ganzen Plenarsaal high machen! Eigenkonsum, ernsthaft?! (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Also ich habe nur ungenaue Vorstellungen davon, aber ich glaube, (Julian Barlen, SPD: Das sind ja 120 Joints.) dass das nicht mehr, (Julian Barlen, SPD: Das sind ja 240 Joints.) aber wirklich so gar nicht mehr in den Bereich des Eigenkonsums fällt. (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Wir sollten also uns wirklich auf die Probleme, (Julian Barlen, SPD: Das sind ja 480 Joints.) auf die wirklichen Probleme der Menschen in unserem Land konzentrieren. (allgemeine Unruhe – Nikolaus Kramer, AfD: Und die Redezeiten.) Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Robert Northoff. (allgemeine Unruhe)

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Geschätzte Gäste! Wir beraten heute über einen Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Strafverfolgung bei Cannabisprodukten, und dieser Antrag eignet sich meines Erachtens nicht durch dogmatische Widersprüche oder nicht dafür oder kann damit nicht aufgeklärt werden, sondern bedarf der differenzierten Betrachtung. Sie kennen das schon von mir. Es handelt sich nämlich um komplexe Themen hier wie Freiheit, Jugendschutz, Entkriminalisierung und für mich auch Gewaltenteilung. Der Antrag nimmt Bezug auf ein Eckpunktepapier der Ampelkoalition … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Kollege? Danke schön! … im Bund und er betrifft die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken. Dieser Antrag, in der Tat, auf Bundesebene betrifft auch eine Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis. Und wir können auch zur Empirie zur Kenntnis nehmen, dass nach dem letzten Drogenbericht, dass etwa 25 Prozent der jungen Menschen schon mal angeben, dass sie schon mal Cannabis konsumiert haben. Das müssen wir, glaube ich, auch zur Kenntnis nehmen und damit irgendwie umgehen. Und wenn Sie mich fragen, wir sollten diese Menschen nicht in die Kriminalität treiben, sondern deswegen ist der Ansatz natürlich, das gesetzliche Vorhaben des Bundes, grundsätzlich als Maßnahme der Entkriminalisierung zu begrüßen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gestatten Sie mir als Psychologen vielleicht auch noch eine kleine Anmerkung mit der Überschrift „Liebe junge Menschen!“. Wenn Sie hier zuhören, verstehen Sie mich bitte nicht falsch, dies ist nicht das Hohelied der Kifferorgien, wie wir das gerade hier gehört haben. Der THC-Gehalt hat sich tatsächlich in den letzten 10/15 Jahren etwa verdoppelt. Wir wissen inzwischen, dass insbesondere ... (Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich habe nur fünf Minuten. Bitte nachher! Danke schön! Der THC-Gehalt vieler Sorten hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Insbesondere in jungen Jahren beginnender und längerer Konsum von hochpotentem Cannabis kann schwerste Auswirkungen haben. Ich habe selbst einige Supervisionen gehabt mit den Jugendämtern und ich habe auch tatsächlich schon Haschischpsychosen gesehen. Ich hätte mir das früher nicht vorstellen können, aber heute gibt es sie. Aber in einem Land, in welchem auch wegen der starken Wirtschaftsinteressen die Folgen von Alkohol mit seiner psychischen und körperlichen Abhängigkeit und auch mit seinen Auswirkungen auf das Legalverhalten der Menschen im Vergleich zu den Folgen von Cannabiskonsum mit seinen eher psychischen Auswirkungen einfach nicht so ohne Weiteres vergleichbar sind, da stellt sich doch die Frage aus dem Verfassungsgerichtsurteil, was wir schon mehrfach hier gehört haben, vom 9. März, wonach eben es ein Übermaßverbot gibt, und deswegen brauchen wir einheitliche Einstellungsrichtlinien und ein allgemeines Absehen von Strafverfolgung bei einem Eigenkonsum in geringen Mengen. Und – das haben wir auch schon gehört heute – leider ist das bisher nicht erreicht worden, obwohl es eigentlich das Verfassungsgericht uns so vorschreibt. Insofern kann ich das Anliegen der GRÜNEN zunächst spontan nachvollziehen, und wenn wir das auch noch schärfen würden im Kontext des Jugendschutzes, könnte man da fast mitgehen. Wenn ich hier trotzdem jetzt nicht unbekümmert die Zustimmung empfehlen kann, so hat das für mich vor allem rechtliche Gründe. Ich weiß nicht, ob bei den GRÜNEN die Formulierungen in I Nummer 4 und II absichtlich so gestaltet sind, wie sie sind, aber sie können als Verstoß gegen die Gewaltenteilung verstanden werden. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Und dieser Gedanke von Montesquieu, dass nämlich sich Legislative, Exekutive und Judikative wechselseitig respektieren, der ist mir wichtig. Bei I.4 soll hier offenbar der Landtag (die Legislative) in die Arbeit der Staatsanwaltschaft eingreifen (der Judikative). Das kann er mit Gesetzen und Verordnungen, er sollte aber nicht in die Interna der Staatsanwaltschaft so eingreifen. Und bei II soll die Landesregierung – wohl offenbar konkret die Justizministerin hier – eine Richtlinie für die Staatsanwaltschaft vorgeben. Derartige Richtlinien sollte man der Generalstaatsanwaltschaft überlassen, diese anzuweisen, steht einer Justizministerin nicht gut an. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Daher, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich das zusammenfassen: Diesen Antrag kann ich leider aus diesen rechtlichen Gründen nur ablehnen. Und was mich betrifft, sehr geehrte Frau Busse, ich vertraue darauf, dass die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Normverstößen in eigener Verantwortung auf die anstehenden gesetzlichen Veränderungen mit Augenmaß reagiert und unter Beachtung des Übermaßverbotes reagiert. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag ... Einen Moment, Herr Professor Northoff, einen Moment, bitte! (Dr. Robert Northoff, SPD: Ja, Entschuldigung! Ja, pardon!) Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Frau von Allwörden, bitte!

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Ann Christin von Allwörden CDU

Ja, herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde das schon spannend, dass Sie hier, also Ihr Rechtsverständnis finde ich spannend, weil Sie sagen, Sie möchten gerne den Drogenkonsum, also den Cannabiskonsum legalisieren, weil Sie den Konsumenten nicht in die Kriminalisierung oder nicht kriminalisieren wollen. Dann frage ich mich eigentlich, ob Sie dann auch den Ladendiebstahl straffrei machen wollen, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) weil Sie treiben ja auch Ladendiebe irgendwie, die kriminalisieren Sie ja auch dadurch, dass sie eben Gesetze überschreiten. Das leuchtet mir nicht so richtig ein. Vielleicht können Sie das mal aufklären. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die andere Geschichte ist, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, die ganze Zeit reden Sie hier immer von Jugendlichen, die illegal Drogen konsumieren. (Horst Förster, AfD: Eben! Es geht ja um Erwachsene. Genau.) Es geht hier doch in dem Gesetzesvorhaben überhaupt nicht um Jugendliche, (Horst Förster, AfD: Das ist es doch!) es geht doch erst ab 18-Jährige. Inwiefern legalisieren Sie das denn für Jugendliche? Das legalisieren Sie ja eben nicht, die nehmen nämlich weiterhin illegal Drogen. Also es wundert mich schon sehr, wie schlecht Sie sich hier auf solche Anträge vorbereiten.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr gerne. Ich habe mich darauf, denke ich, ordentlich vorbereitet, und ich glaube, der Antrag der GRÜNEN ist entsprechend auszulegen, dass es sich auf Erwachsene bezieht. Mir war das völlig klar ehrlich gesagt und ich finde das hergeholt, wenn Sie jetzt sagen, das soll sich gerade jetzt auf Jugendliche hier nicht beziehen in dem Zusammenhang oder beziehen, wie auch immer Sie das aus der Perspektive sehen. Im Übrigen, ich rede hier nicht das Hohelied des Kiffens, (Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) das habe ich doch schon gerade erzählt. Ich persönlich hätte vor 30 Jahren möglicherweise für eine Freigabe in völligem Umfang plädiert, heute tue ich dies nicht mehr. Das mache ich auch nicht in meinen Vorlesungen, aber ich finde es falsch, die Menschen in dem Zusammenhang, die es tun, zu kriminalisieren. Ich finde, dass das nicht der richtige Weg ist. Lassen Sie uns mit den Leuten sprechen, lassen Sie uns da Sozialarbeiter hinschicken! Die haben doch Probleme, die wir tatsächlich haben. Und damit müssen wir umgehen. Die Kriminalisierung bei 25 Prozent im Dunkelfeld, wie wir bei einer normalen Untersuchung herausfinden, ist doch eine Lachnummer, das ist doch keine Reaktion in dem Zusammenhang, die vernünftig ist. (Horst Förster, AfD: Bei denen bleibt es doch.) Deswegen brauchen wir soziale Arbeit, und das ist mir wichtig. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Oh, die waren schon mal voller, die Gläser. Kurz vorm Feierabend ... (Unruhe im Präsidium) Ja, ich merke das schon. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Redezeit wenigstens an die Getränkebeimessung ... (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE) Dann nehme ich den Schluck. Vielen Dank! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Gebt das Hanf frei! – Und zwar sofort!“, forderte es bereits 2002 auf der Hanfparade der in diesem Jahr verstorbene GRÜNEN-Politiker Hans-Christian Ströbele. Es wurde dann auch noch mehr oder weniger künstlerisch wertvoll vertont von Stefan Raab. (Julian Barlen, SPD: Das stimmt.) Aber darauf will ich gar nicht eingehen. Die Älteren unter uns können sich vielleicht noch daran erinnern, die Jüngeren wohl nicht mehr. In der FDP gibt es eine sehr, sehr lange traditionsreiche Debatte um die Legalisierung von Cannabis, und Sie wissen, ein Bundesparteitagsbeschluss, initiiert von den Jungen Liberalen, der Jugendorganisation der FDP, hat dann für Klarheit gesorgt. Die Cannabispolitik der Vergangenheit – das müssen wir wohl, glaube ich, eingestehen – war nicht erfolgreich. Und selbst in Mecklenburg-Vorpommern stellen wir immer wieder fest, dass es Verstöße gibt, und die finden teilweise auch auf den Schulhöfen statt. Insofern so viel zu diesen präventiven Wirkungen, die hier so beschworen wurden. Es ist letzten Endes so, dass wir eben keinen erfolgreichen Umgang haben, und wir haben, glaube ich, eher eine Verkomplizierung in den in allen Bundesländern unterschiedliche Grenzen. Wir haben die Grammzahlen hier heute gehört. Und die entwickeln sich dann auch manchmal nach Rechtsprechung wieder nach oben und nach unten, werden dann korrigiert, dann gibt es wieder neue Nichtaufgriffsgrenzen und so weiter und so weiter, andere Sanktionsleitlinien. Im Übrigen ist das auch der Schlüssel des Ganzen, womit man das übrigens gestalten kann. Insofern unterstütze ich den Appell, den Herr Professor Northoff hier eben gehalten hat, auch an Frau Busse, und ich denke, man kann mit Sanktionsleitlinien auch arbeiten, das machen wir in anderen Bereichen auch. Das Thema Legalisierung geht einher mit einem Handling. Wir Freien Demokraten wollen eine kontrollierte Abgabe. Ich denke mal, niemand möchte, dass unkontrollierte Abgabe hier Gesetzeslage wird. Es ist natürlich wichtig, Gesundheitsschutz, es ist wichtig, dass gerade die Jugendlichen geschützt werden, Kinder und Jugendliche sollen keinen Zugang haben, weder zum Cannabis noch zum Alkohol noch zum Nikotin. Die Eindämmung von Schwarzmärkten und Beschaffungskriminalität ist ein weiterer Aspekt, der wird immer, es wird immer einfach so beiseitegeschoben. Nein, es ist schon bedeutsam. Und die bisherige Prohibition, die wir ja hier erleben, hat ja Konsumenten immer wieder nur zu Kriminellen gemacht. Viele gehen, viele gehen auch tatsächlich sehr verantwortungsvoll damit um. Und das Erstaunliche ist ja, Gesellschaft und Politik trauen Konsumenten hinsichtlich Alkohol und Nikotin alle Entscheidungen zu, alle Entscheidungen, völlig frei. Und der Fiskus partizipiert auch noch, und zwar gründlich. Aber in Bezug auf Cannabis null Zutrauen in Eigenverantwortung, null Zutrauen, muss der Staat alles regelnd eingreifen. Und, meine Damen und Herren, das ist übrigens nur eine Pflanzenart. Vielleicht haben Sie sich mal gewundert, wo die Hortensien geblieben sind in Ihrem Vorgarten, wenn sie ausgeblüht waren. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Ja, die kann man auch rauchen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandy van Baal, FDP) Man kann Engelstrompeten rauchen, man kann alles Mögliche in der Natur finden (Zuruf aus dem Plenum: Aha!) und sich daran beglücken. Ist noch nie einer auf die Idee gekommen, (allgemeine Heiterkeit) ist noch nie einer auf die Idee gekommen. Ich weiß, in Dargetzow waren die auch schon mal weg, Herr Gundlack, ist mir auch aufgefallen. Ich weiß auch nicht, wer es war. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und ich will es nur anmerken, wir sind da nicht konsequent. Und das ist eben auch ein Grund dafür zu sagen, wir brauchen etwas, eine Regelung, mit der wir umgehen können, eine Regelung, mit der auch tatsächlich die Strafverfolgungsbehörden umgehen können. Und wir haben ein Eckpunktepapier. Natürlich, die europarechtlichen Dinge müssen abgeprüft werden, darum geht es ja auch gar nicht. Hier geht es jetzt erst einmal darum, eine Übergangsregelung zu schaffen und tatsächlich Verfahren zu minimieren, und das kann man mit einer Sanktionsleitlinie aus meiner Sicht sehr gut hinbekommen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandy van Baal, FDP) denn die Grenzen jetzt wurden ja auch festgelegt, auch da ist Bewegung. So ganz glücklich bin ich noch nicht mit den Besitzgrenzen. Mein Parteikollege Johannes Vogel hat es auch mit den Worten ganz gut beschrieben, wir regulieren ja auch nicht, wie viele Flaschen Wein irgendjemand zu Hause lagert. Es soll aber so sein, dass es natürlich immer noch dem Eigenkonsum dienen soll und eben nicht, eben nicht dem Verkauf. Meine Damen und Herren, Sie haben die ganzen rechtlichen Aspekte hier sehr schön ausgebreitet, da kann man wenig jetzt noch ergänzen. Ich denke, lizenzierte Geschäfte, eine kontrollierte Abgabe nur an Erwachsene, das kann wirklich helfen. Worüber wir uns aber auf jeden Fall verständigen müssen – und ich glaube, da sind wir uns alle wieder einig –, wir brauchen natürlich auch die Diskussion um Grenzwerte. Wir dürfen nicht vergessen, im Straßenverkehr, dass es dort natürlich eine große Bedeutung hat. Wir wollen genauso wenig, dass die Menschen bekifft Auto fahren, genauso wenig, wie wir es wollen, dass sie volltrunken Auto fahren. Und die Trunkenheitsfahrten gibt es ja leider immer noch. Und das Gleiche gilt natürlich auch für das Berufsleben. Meine Damen und Herren, meine Zeit ist leider schon abgelaufen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gibt gleich neue.) Wir werden der Vorlage zustimmen, (Zuruf von Thomas Diener, CDU) weil wir Möglichkeiten sehen, wie man das umsetzen kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, einen Moment bitte! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte schön!

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Domke, es ist völlig richtig, man kann ja unterschiedlicher Auffassung sein, das ist sicherlich richtig, aber Sie haben da erst am Schluss gesagt, es ging Ihnen, es kann nur um eine Übergangsregelung gehen. Und da meine ich, auch bei aller Liberalität sollte man da bei den Grundprinzipien bleiben, dass man solche Dinge erst, also dass Bedarf für eine Änderung erst dann besteht, wenn es wirklich zu einer Freigabe im Sinne des Eckpunktepapiers käme. Das ist doch deutlich auch von der Ministerin ausgearbeitet worden, das ist doch absolut zweifelhaft, insbesondere im Hinblick auf EU-Recht. Und deshalb haben wir ja im Grunde viel Zeit hier vertan, darüber zu reden, ob man überhaupt für oder gegen eine Freigabe generell ist, im Erwachsenenbereich. Eigentlich ist das schon das falsche Gleis. Es geht darum, ob ein zwingender Grund besteht, eine Übergangsregelung jetzt zu ändern im Hinblick auf die mögliche Gesetzesänderung. Und das, wenn wir das täten, dann würden wir im Grunde im Recht rumwühlen, viel Unsicherheit schaffen und gegen ein Prinzip, das Recht gilt, solange es gilt, erst, wenn es geändert wird, wird dagegen verstoßen, und das sollten wir sein lassen und damit auch reduzieren. Wir können gerne darüber streiten. Wissen Sie, ich bin der Meinung, das wäre konsequent. Wenn Sie, wenn Sie Drogen freigeben, generell, vielleicht wäre das die beste Abschreckung auch, dann müsste man auch für die Folgen konsequent selbst einstehen. Im privaten Versicherungs…, Krankenversicherungsrecht bestehen Ausschlussklauseln für Suchtkrankheiten. Kann man drüber nachdenken. Dann könnte man ja Stiftungen gründen, aber es ist auch im Grunde ein großes Problem der Solidargemeinschaft, ob die wirklich einstehen muss für selbstverschuldete Sucht. Sucht ist was anderes – die erarbeitet man sich –, als ob man morgen eine Krebserkrankung feststellt. Ich halte das für ein grundsätzliches Problem, über das Sie auch nachdenken können in dem Zusammenhang. Aber nochmals, es besteht kein Bedarf für die Übergangsregelung.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Domke?

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René Domke FDP

Auf beide Aspekte …

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön!

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René Domke FDP

… möchte ich reagieren. Das eine ist, die Frage stellt sich natürlich beim Alkoholkonsum oder beim Nikotin genauso, und ich denke, darüber müssen wir auch irgendwann mal nachdenken. Ich meine nicht, dass die Gesellschaft das immer alles abfangen muss und abfedern kann. Es gibt viel Eigenverschuldetes. Das fängt aber auch schon an bei bestimmten Gefahrensportarten. Also ich will nur mal das Ganze aufzeigen, das Portfolio kann groß, das kann sehr, sehr groß werden, deswegen Obacht! Und das Zweite – ich glaube, es ist auch zur Sprache gekommen –, natürlich müssen die Fälle erfasst werden, da bin ich auch bei Frau von Allwörden, aber ob ich ein Verfahren sozusagen im Wege der Ausübung meiner Möglichkeiten, also Opportunitätsprinzip, das wurde ja hier angesprochen, wenn ich das ausgestalte, es ist ja ein Unterschied, ob ich einen solchen Vorgang produziere oder ob ich so einen Vorgang produziere. Und das ist, glaube ich, das, worauf das abzielt, dass wir nicht hinterher einen Berg an Verfahrenseinstellungen haben, weil sich die Rechtslage geändert hat beziehungsweise niemand mehr darüber Recht sprechen wird, weil die Rechtslage dann so ist, wie sie ist. Und darauf zielt es, glaube ich, ab. Wir haben dann zwar eine höhere Erledigungsquote, die vielleicht auch mal ganz gut ist, aber letzten Endes, glaube ich tatsächlich, es wird kommen, die gesetzliche Regelung, ich bin überzeugt davon, und ich glaube, man will einfach für den Übergang vermeiden, dass wir jetzt einen Haufen Verfahren immer noch anhäufen, die dann hinterher nur zur Einstellung kommen werden. Das ist, glaube ich, das Prinzip, was dahintersteckt. Kann man teilen, muss man nicht.

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vorweg ein/zwei Bemerkungen zu Frau von Allwörden. Frau von Allwörden, ein Diebstahl ist eine Fremdschädigung. Das Kiffen ist maximal eine Eigenschädigung. Das ist ein riesengroßer Unterschied, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Sehe ich anders. Kommt drauf an, ʼne?) weswegen man bei einer Fremdschädigung auch vorsichtig sein muss mit Legalisierung. (Ann Christin von Allwörden, CDU: So ein Drogenkonsum kann auch Folgen haben. Ich hatte das geschildert, was passiert.) Wir können beim Containern gerne darüber reden, ob das eine Fremdschädigung ist und ob Containern wirklich kriminalisiert werden muss, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aber ansonsten ist das nicht zu vergleichen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Doch, ist es.) Das Zweite ist, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) ich habe lange und oft und viel auf Festivals gearbeitet, und glauben Sie mir, die Kiffer waren nicht das Problem. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Da gab es andere Leute, insbesondere alkoholisierte und mit anderen Drogen, nämlich chemischen Drogen zugedröhnte Leute, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die uns dort Probleme bereitet haben. Und als Letztes eine Bemerkung: Ich hatte heute eine 10. Klasse hier und auch da war das kurz Thema. Und als ich gesagt habe, Leute, jeder von euch – 10. Klasse, 16 Jahre in der Regel –, jeder von euch kennt jemanden, der für euch Drogen besorgen kann, hat niemand widersprochen. Niemand! Aber darum soll es hier eigentlich gar nicht gehen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ist das jetzt eine Werbung für oder gegen die Legalisierung? Das war mir jetzt nicht klar.) Es geht eigentlich darum, im Großen und Ganzen natürlich, um die Legalisierung von Cannabis hier, um einen anderen Weg dorthin. Der Antrag stellt sehr schön die letzten Entwicklungen auf Bundesebene dar, und das möchte ich auch nicht alles wiederholen. Und, meine Damen und Herren, ich erzähle Ihnen sicherlich nichts Neues, wenn ich sage, dass wir als LINKE der ganzen Thematik grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen. Ich glaube, alle Entwicklungen zeigen, dass die bisherige Drogenpolitik als gescheitert angesehen werden muss, und das wissen wir nicht erst seit gestern. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Herr Northoff und auch Herr Domke haben darauf hingewiesen, die Verbreitung von Drogen konnte nicht verhindert werden, es wird stattdessen mit gesundheitsschädlichen Stoffen gestreckt (Ann Christin von Allwörden, CDU: Herr Noetzel, ich finde, die Legalisierung von Alkohol ist auch gescheitert.) und kriminelle Strukturen fahren große Gewinne ein. Die Belastung bei Polizei und Justiz in Ermittlungsverfahren dürfen wir dabei natürlich nicht vergessen. (Horst Förster, AfD: Also dann müssten Sie auch für Jugendliche freigeben.) Insofern begrüße ich auch, dass wir diesen Antrag heute hier haben, und ich muss sagen, als ich diesen Antrag das erste Mal gelesen habe, dachte ich mir, da stimmen wir zu. (Marc Reinhardt, CDU: Aber?!) Richtig! Beim zweiten Lesen wurde ich aber skeptischer, nicht wegen des Themas, sondern wegen der Forderungen, wir haben es schon gehört. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist zu wenig? – Heiterkeit bei Horst Förster, AfD) Wir können hier unsere Erwartungen kundtun, und das hat Herr Northoff ganz gut gemacht, er hat die Generalstaatsanwältin direkt angesprochen, dass die anstehenden Entwicklungen aus Opportunitätsgründen mitgedacht werden. Ich selbst gehe aber auch davon aus, dass jeder und jede verantwortungsbewusste Staatsanwältin und Staatsanwalt beziehungsweise auch Richterin und Richter das sowieso tun wird und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet. Was wir nicht tun können und was wir auch nicht tun sollten, ist, den Staatsanwaltschaften und Gerichten Richtlinien vorgeben, wie sie in bestimmten Fällen entscheiden sollen. Bei Richterinnen und Richtern fällt das sowieso von vornherein aus. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Erst gestern stand die Justizministerin hier vorn und hat auf die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz hingewiesen, und das hat sie vorhin auch gerade noch mal getan. Diese Unabhängigkeit ist einer der Tragpfeiler unseres Rechtsstaates. Und genau in diese Unabhängigkeit würde eine entsprechende Richtlinie von der Ministerin eingreifen. Insofern finde ich auch Ihren Antrag etwas politisch inkonsequent, (Heiterkeit und Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) weil ja auch Ihnen als Bündnisgrünen und auch der FDP – so habe ich das zumindest immer verstanden – die Unabhängigkeit der Justiz ein Herzensthema ist, und ich meine mich daran zu erinnern, dass die Bündnisgrünen das vor der Wahl genau so auch kommuniziert haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so sehr ich mich mit Ihrem, also so sehr ich mit Ihrem Antrag sympathisiere, der Zweck heiligt nicht die Mittel. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ach! Echt?!) Die Ministerin kann, soll und will bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten (Ann Christin von Allwörden, CDU: Merken Sie sich den Satz mal!) keine Straffreiheit für Delikte anordnen, die formell in nächster Zeit noch strafbar sind, und wir wollen sie dazu auch nicht auffordern. Dafür ist die Unabhängigkeit der Justiz ein zu hohes Gut und wir kritisieren zu Recht jede Beeinflussung aus politischen Gründen, von welcher Seite auch immer. Und, Herr Domke, auch das, weil Sie das vorhin angesprochen haben: Die Richtlinie wird von der Generalstaatsanwältin erlassen und nicht von uns. (René Domke, FDP: Ja, eben.) Und wir können sie und wollen sie dazu nicht zwingen. Das kann sie von alleine machen. (René Domke, FDP: Wir können aber eine Empfehlung abgeben.) Ja, ich kann Sie nur auffordern, an Sie beide, machen Sie Druck im Bund! (Sandy van Baal, FDP: Machen wir.) Viele Konsumenten und Konsumentinnen warten zu Recht darauf, nicht länger kriminalisiert zu werden. Hierbei werden wir sie größtmöglich unterstützen. Ihr Antrag ist gut gemeint auf diesem Weg, aber er enthält für uns keinen gangbaren Weg. Ich meine, wenn wir auch hier heute noch mal kundtun, ...

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Elke-Annette Schmidt

Bitte kommen Sie zum Schluss, Herr Abgeordneter!

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Michael Noetzel Die Linke

Mache ich. … dass in M-V die Obergrenze der Straffreiheit bei 6 Gramm liegt, dann können sich die Konsumentinnen und Konsumenten darauf einstellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Moment!)

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zum Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Förster, bitte!

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Horst Förster AfD

Ja, Herr Noetzel, ich kann verstehen, dass Sie generell für die Freigabe sind und auch dem Vorhaben positiv gegenüberstehen, ich kann aber nicht nachvollziehen Ihre jetzt aus meiner Sicht vorgeschobene Begründung, dass Sie natürlich in der Koalition jetzt auch dagegenstimmen wollen oder dagegenstimmen müssen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Rechtsgut, sie wird überhaupt nicht tangiert durch Richtlinien dieser Art, wie sie hier bestehen, wie sie natürlich auch im politischen Gespräch zwischen einer Justizministerin mit der Generalstaatsanwältin und so weiter stattfinden kann. Sie haben selbst gesagt, das wird nicht von der Justizministerin erlassen, sondern von der Staatsanwaltschaft. Wir haben diese Richtlinie in allen Ländern, die ja gar nicht so weit auseinanderdriften. Ich habe angesprochen, wie sehr das Recht zum Teil uneinheitlich in Deutschland angewandt wird, insbesondere bei Steuerdelikten – wie gesagt, hier eine Geldbuße, da gehen Sie in den Knast. Also das, was Sie da gesagt haben, ist für mich nur eine vorgeschobene Begründung, die sich sehr gut anhört, weil Sie darstellen wollen, warum Sie nun mit echter Überzeugung hier dagegenstimmen. Das nimmt Ihnen keiner ab. Sie stimmen dagegen, weil Sie einen Koalitionsbeschluss haben. Das ist auch ehrenhaft, aber versuchen Sie nicht, sich damit rauszureden, es ginge um die Unabhängigkeit der Justiz! Darum geht es hier überhaupt nicht.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, doch …

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, Frau Präsidentin. Ja, doch, es geht uns nur darum, weil wir im Prinzip für die Legalisierung sind. Und wir freuen uns und hoffen, dass das bald kommt, weil wie gesagt, die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht darauf und es sollte auch endlich so weit sein. Aber der Weg, die Art und Weise, dass wir die Justizministerin auffordern, eine Richtlinie zu erlassen, das ist für uns falsch, weil, das sage ich noch mal, die Richtlinie erlässt die Generalstaatsanwältin, und nur die, und nicht auf Druck von uns oder auf Druck von der Ministerin, sondern weil sie selbst der Überzeugung ist, dass diese Grenze richtig ist oder falsch. Und 6 Gramm ist ein Mittelweg, schöner wären für uns auch 10, (Heiterkeit bei Thomas Diener, CDU – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aber die Justizministerkonferenz, das hat die Ministerin ausgeführt, ist dabei, einheitliche Standards zu schaffen. Ob das gelingen wird, das wissen wir nicht. Bayern ist da eher nicht dabei, Berlin ist da ein bisschen weiter höher. Das Bundesverfassungsgericht hat das der Justiz aufgegeben, also gehen wir davon aus, dass sich die Justiz daran halten wird. – Vielen Dank! (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Jaja! (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, aber ...

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Elke-Annette Schmidt

Es gibt hier keine Zwiegespräche! Sind Sie, haben Sie jetzt Ihren Beitrag beendet, Herr Noetzel? (Horst Förster, AfD: Entschuldigung!)

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Michael Noetzel Die Linke

Da war noch ein „K“. Ich weiß nicht, irgendwer hat noch ein „K“ gemacht.

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Elke-Annette Schmidt

Nein, nein, es ist ...

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Michael Noetzel Die Linke

Gut, alles gut, ich bin fertig.

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Frau Constanze Oehlrich. Vielleicht geht es ein bisschen schneller. (allgemeine Heiterkeit) Ich weiß, es ist … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist jetzt aber gemein.) Ich weiß, es ist, aber 18:00 Uhr geht das Konzert los. Wir sind hier echt in der Bredouille. (Thore Stein, AfD: Wir haben eine Landtagssitzung. Das ist wichtiger als ein Konzert. Das finde ich wirklich übel, Frau Präsidentin! – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Thore Stein, AfD: Das ist eine Landtagssitzung. Das ist kein Spaßverein!) Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vielleicht einen Satz vorweg: Nicht die Entkriminalisierung muss sich im Rechtsstaat des Grundgesetzes hier rechtfertigen, sondern das weitere Festhalten an der Kriminalisierung. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich kann leider jetzt hier nur auf ein Best-of eingehen der Debattenbeiträge, die Präsidentin hat mich zur Eile ermahnt. (Thore Stein, AfD: Ein Unding! Sie haben genug Redezeit.) Herr Professor Dr. Northoff – wo ist er, da hinten ist er –, Sie haben hier einen Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip gesehen. Nichts läge mir ferner. Es geht darum, dass der Landtag, der ja die Landesregierung zu kontrollieren hat, dass der Landtag die Landesregierung dazu auffordert, dass diese eben da mit einer Richtlinie, die Erarbeitung einer Richtlinie erwirkt, nach der eben eine einheitliche Strafverfolgungspraxis erreicht wird. Und genau diese einheitliche Strafverfolgungspraxis ist ja die, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wird. Ja, wenn wir eine solche nicht haben, so, wie wir das im Moment beobachten können, dann haben wir es mit einer verfassungswidrigen Anwendung des Paragrafen 29 Betäubungsmittelgesetz einfach zu tun an dieser Stelle. (Dr. Robert Northoff, SPD: Das muss die Generalstaatsanwältin machen. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielleicht noch der Satz von Frau von Allwörden: „Sie wollen straffrei kiffen.“ Netter Versuch! Ja, netter Versuch! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, Sie! Nicht ich!) Das haben Sie zu mir gesagt. Netter Versuch, Frau Kollegin! Ich will vor allen Dingen auf eine verfassungskonforme Verfolgungspraxis hinwirken. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, aber was wollen Sie denn mit dem Gras?) Ja, es ist ein elementares, es geht um elementare Grundrechte, es geht um eine Gleichbehandlung ein und derselben Tat. (Rainer Albrecht, SPD: Kekse backen.) Und die haben wir im Moment nicht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Schauen Sie sich die Strafverfolgungspraxis in den Bundesländern an, ich habe sie vorhin in meiner Rede durchdekliniert, und das ist eben genau das Problem hier. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können Sie noch mal auf die 60 Tüten am Tag eingehen?) Frau Justizministerin, Sie haben gesagt, die Justizminister/-innenkonferenz hat sich ja schon auf den Weg gemacht. Ja, super, es gibt jetzt einen Erfahrungsaustausch, aber wissen Sie was? Diesen Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz, den gibt es jetzt seit 30 Jahren. Seit 30 Jahren! Und jetzt fängt die JMK mit einem Erfahrungsaustausch dazu an?! (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) Das können Sie nicht ernst meinen! (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) Das können Sie nicht ernst meinen! So, und es ist ja auch schon in der Antwort auf meine Kleine Anfrage aufgetaucht, dieser Punkt, dass ja die Generalstaatsanwältin – es gibt keine Richtlinie, aber die Generalstaatsanwältin wirkt über die Dienstaufsicht auf eine einheitliche Anwendung der Opportunitätsvorschriften hin. Ja, aber wie macht sie das denn genau? Lässt sie sich dann jeden einzelnen Fall vorlegen? Wäre es dann nicht einfacher, eine Richtlinie vorzulegen, so, wie das 14 von 16 Bundesländern tun? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und jetzt vielleicht einfach noch mal zusammenfassend: Meine Fraktion will Polizei und Justiz entlasten. Ein Weg dahin führt über eine großzügigere Handhabung der Möglichkeit, Strafverfahren wegen des Besitzes von Cannabis zum Eigenverbrauch einzustellen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Einstellungsmöglichkeit wird von den Bundesländern nicht einheitlich gehandhabt, das heißt, in Mecklenburg-Vorpommern werden Menschen für ein Verhalten bestraft, für das sie in Nordrhein-Westfalen keinerlei Sanktionen zu befürchten haben. (Sandy van Baal, FDP: Genau. – Thore Stein, AfD: Ja, das kenne ich auch.) Das Bundesverfassungsgericht hat Paragraf 29 Betäubungsmittelgesetz nur deswegen als verfassungsgemäß eingestuft, weil es eben die Möglichkeit gibt, Strafverfahren wegen des Besitzes von Cannabis zum Eigenverbrauch einzustellen, was allerdings voraussetzt, dass diese Vorschrift bundesweit einheitlich angewendet wird. Und von einer solchen einheitlichen Anwendung des 31a Betäubungsmittelgesetz kann einfach nicht die Rede sein. Deswegen ist die Initiative vom Bund, nun den Besitz von Cannabis zum Eigenverbrauch straffrei zu stellen, genau richtig, und in Vorbereitung auf diese Entkriminalisierung auf Bundesebene kommt unser Antrag, die Menge an Cannabis zu erhöhen, bis zu der eben die Staatsanwaltschaften ein Strafverfahren aus Opportunitätsgesichtsgründen einstellen können, genau zum richtigen Zeitpunkt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandy van Baal, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. Frau von Allwörden, bitte!

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Ann Christin von Allwörden CDU

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Entschuldigung an die Abgeordneten, aber ich ... (Marcel Falk, SPD: Alles gut.) Ja, geht? Geht noch? Ist noch auszuhalten? (Marcel Falk, SPD: Völlig in Ordnung.) Okay. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Super! Nee, alles gut. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ich meine, wen das stört, der kann ja sein Mandat auch niederlegen, dann ist er den Stress hier los. Also okay, ich darf anfangen? Ich möchte gerne eine kleine Feststellung hier ... Also die Debatte ist wirklich sehr interessant, dafür allein schon möchte ich wirklich danken. Das meine ich jetzt ernst, gar nicht sarkastisch, das ist wirklich interessant. Hier wird begründet, es ist schon wirklich fast surreal, aber es wird begründet mit, wir wollen die Drogen jetzt legalisieren, weil die Drogenverbotspolitik gescheitert ist. Dann wird groß erzählt, ja, und der Alkohol ist ja auch so unfassbar schädlich für Kinder und Jugendliche und Erwachsene und das wird ja auch so missbraucht. Dann kann ich Ihnen sagen, ja gut, stimmt, dann ist also eigentlich ja auch die Legalitätspolitik des Alkoholkonsums genauso gescheitert. Da frage ich mich hier mal ehrlich, was für eine Debatte führen wir hier eigentlich. Das hat hier keine logischen, das sind hier keine, das ist hier keine logische Debatte mehr, das ist eine rein ideologische Debatte. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wunderbar! Das haben Sie schön auf den Punkt gebracht.) Entweder, ich bin, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das haben Sie genau auf den Punkt gebracht.) entweder ich bin fürs Kiffen oder ich bin gegen das Kiffen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ich bin fürs Saufen, ich bin gegens Saufen.) Ich sage ganz klar, ich bin dagegen. Sie sind ganz klar dafür. Okay, dann muss man das halt so hinnehmen. Damit kann ich auch leben. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Na was denn? Das ist doch so!) Was ich allerdings wirklich auch noch sehr suspekt finde, ist, Sie sagen, wir haben hier eine Debatte zu den Glücksspielstätten geführt, da haben Sie unglaublich hoch den Jugendschutz gehängt, geht vor dem Berufsausübungsverbot, der Jugendschutz ganz, ganz weit oben. Die müssen wir alle schön dichtmachen, das ist alles so gefährlich und die Sucht und so. Aber Drogen legalisieren, ernsthaft?! (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Da nehmen Sie, das ist für Sie, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) da ist dann für Sie die Grenze? Also ich kann es, es tut mir leid, (allgemeine Unruhe) aber ich kann es einfach nicht mehr nachvollziehen. Suchtprobleme sind Suchtprobleme, ...

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Elke-Annette Schmidt

Frau von Allwörden, die zwei Minuten sind um.

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Ann Christin von Allwörden CDU

… und da müssen wir gegen anwirken und nicht auch noch legalisieren.

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Elke-Annette Schmidt

Die zwei Minuten sind um.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Ich finde es unfassbar. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete? (Zustimmung) Bitte schön!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Ja, Frau Präsidentin! Frau Kollegin, die Legalisierung ist ja hier gar nicht das Thema. (Marc Reinhardt, CDU: Ach so!) Also das Betäubungsmittelgesetz, ja, das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz. Dieser Antrag richtet sich nicht darauf, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Es richtet sich darauf, dieser Antrag richtet sich darauf, das Betäubungsmittelgesetz und die darin vorgesehenen Einstellungsmöglichkeiten einheitlich anzuwenden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist eine elementare Frage der Gerechtigkeit. (Horst Förster, AfD: Eine Richtlinie! Es steht jedem Gericht frei, im Einzelfall zu entscheiden.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1586. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1586 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. (allgemeine Unruhe) Tagesordnungspunkte, die nicht mehr aufgerufen und beraten wurden, werden am Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, und ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 9. Dezember 2022, 09:00 Uhr ein. Meine Damen und Herren, ich hoffe und wünsche, dass wir uns jetzt auch noch beim Konzert wiedersehen und auf dem Weihnachtsmarkt. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 18:03 Uhr

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