Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Thore Stein, AfD: Das ist eine Landtagssitzung. Das ist kein Spaßverein!) Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vielleicht einen Satz vorweg: Nicht die Entkriminalisierung muss sich im Rechtsstaat des Grundgesetzes hier rechtfertigen, sondern das weitere Festhalten an der Kriminalisierung. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich kann leider jetzt hier nur auf ein Best-of eingehen der Debattenbeiträge, die Präsidentin hat mich zur Eile ermahnt. (Thore Stein, AfD: Ein Unding! Sie haben genug Redezeit.) Herr Professor Dr. Northoff – wo ist er, da hinten ist er –, Sie haben hier einen Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip gesehen. Nichts läge mir ferner. Es geht darum, dass der Landtag, der ja die Landesregierung zu kontrollieren hat, dass der Landtag die Landesregierung dazu auffordert, dass diese eben da mit einer Richtlinie, die Erarbeitung einer Richtlinie erwirkt, nach der eben eine einheitliche Strafverfolgungspraxis erreicht wird. Und genau diese einheitliche Strafverfolgungspraxis ist ja die, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wird. Ja, wenn wir eine solche nicht haben, so, wie wir das im Moment beobachten können, dann haben wir es mit einer verfassungswidrigen Anwendung des Paragrafen 29 Betäubungsmittelgesetz einfach zu tun an dieser Stelle. (Dr. Robert Northoff, SPD: Das muss die Generalstaatsanwältin machen. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielleicht noch der Satz von Frau von Allwörden: „Sie wollen straffrei kiffen.“ Netter Versuch! Ja, netter Versuch! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, Sie! Nicht ich!) Das haben Sie zu mir gesagt. Netter Versuch, Frau Kollegin! Ich will vor allen Dingen auf eine verfassungskonforme Verfolgungspraxis hinwirken. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, aber was wollen Sie denn mit dem Gras?) Ja, es ist ein elementares, es geht um elementare Grundrechte, es geht um eine Gleichbehandlung ein und derselben Tat. (Rainer Albrecht, SPD: Kekse backen.) Und die haben wir im Moment nicht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Schauen Sie sich die Strafverfolgungspraxis in den Bundesländern an, ich habe sie vorhin in meiner Rede durchdekliniert, und das ist eben genau das Problem hier. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können Sie noch mal auf die 60 Tüten am Tag eingehen?) Frau Justizministerin, Sie haben gesagt, die Justizminister/-innenkonferenz hat sich ja schon auf den Weg gemacht. Ja, super, es gibt jetzt einen Erfahrungsaustausch, aber wissen Sie was? Diesen Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz, den gibt es jetzt seit 30 Jahren. Seit 30 Jahren! Und jetzt fängt die JMK mit einem Erfahrungsaustausch dazu an?! (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) Das können Sie nicht ernst meinen! (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) Das können Sie nicht ernst meinen! So, und es ist ja auch schon in der Antwort auf meine Kleine Anfrage aufgetaucht, dieser Punkt, dass ja die Generalstaatsanwältin – es gibt keine Richtlinie, aber die Generalstaatsanwältin wirkt über die Dienstaufsicht auf eine einheitliche Anwendung der Opportunitätsvorschriften hin. Ja, aber wie macht sie das denn genau? Lässt sie sich dann jeden einzelnen Fall vorlegen? Wäre es dann nicht einfacher, eine Richtlinie vorzulegen, so, wie das 14 von 16 Bundesländern tun? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und jetzt vielleicht einfach noch mal zusammenfassend: Meine Fraktion will Polizei und Justiz entlasten. Ein Weg dahin führt über eine großzügigere Handhabung der Möglichkeit, Strafverfahren wegen des Besitzes von Cannabis zum Eigenverbrauch einzustellen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Einstellungsmöglichkeit wird von den Bundesländern nicht einheitlich gehandhabt, das heißt, in Mecklenburg-Vorpommern werden Menschen für ein Verhalten bestraft, für das sie in Nordrhein-Westfalen keinerlei Sanktionen zu befürchten haben. (Sandy van Baal, FDP: Genau. – Thore Stein, AfD: Ja, das kenne ich auch.) Das Bundesverfassungsgericht hat Paragraf 29 Betäubungsmittelgesetz nur deswegen als verfassungsgemäß eingestuft, weil es eben die Möglichkeit gibt, Strafverfahren wegen des Besitzes von Cannabis zum Eigenverbrauch einzustellen, was allerdings voraussetzt, dass diese Vorschrift bundesweit einheitlich angewendet wird. Und von einer solchen einheitlichen Anwendung des 31a Betäubungsmittelgesetz kann einfach nicht die Rede sein. Deswegen ist die Initiative vom Bund, nun den Besitz von Cannabis zum Eigenverbrauch straffrei zu stellen, genau richtig, und in Vorbereitung auf diese Entkriminalisierung auf Bundesebene kommt unser Antrag, die Menge an Cannabis zu erhöhen, bis zu der eben die Staatsanwaltschaften ein Strafverfahren aus Opportunitätsgesichtsgründen einstellen können, genau zum richtigen Zeitpunkt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandy van Baal, FDP)
