Hannes Damm
Das mache ich sehr gern. Vielen Dank, Frau Präsidentin! Da geht es um das Klimaschutzmaßnahmenkonzept M-V 2022 bis 2030. Laut der Festlegung in Paragraf 17 Absatz 12 im Haushaltsgesetz 2022/23 wird das Finanzministerium, ich zitiere, „ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sowie mit … Zustimmung des Finanzausschusses des Landtages zum Zwecke der Komplementärfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen des Bundes sowie ergänzender Klimaschutzmaßnahmen des Landes unbeschadet des Haushaltsvermerks zu Titel 1111 359.01 entsprechend dem Bedarf insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 20.000.000 Euro aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen und bestehende Titel oder neu einzurichtende Titel mit diesen Mitteln auszustatten sowie zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen auszubringen. Weitere Voraussetzung“ – das ist jetzt der relevante Teil – „für die Inanspruchnahme der Ermächtigung ist die Erarbeitung eines Klimaschutzmaßnahmenkonzepts für den Zeitraum 2022 bis 2030.“ Nun haben wir das Schreiben vom Finanzministerium am 27. September 2022 erhalten, wo genau diese Zustimmung im Finanzausschuss erreicht werden soll, jedenfalls für die ersten 15 Millionen. Und da sind insbesondere direkte und indirekte Treibhausgasminderungseffekte zu berücksichtigen für die Jahre 2022 bis 2030. Das ist die Voraussetzung – jedenfalls laut Haushaltsgesetz, das wir hier ja beschlossen haben – für die Auszahlung. Jetzt schaut man in dieses Programm rein, da gibt es zwei Maßnahmen, eine davon ist die Moorklimaschutzagentur – auf die möchte ich gleich abstellen –, das andere sind die Solar-, Dachsolar- oder Balkonsolaranlagen. Wenn man jetzt in dieses Konzept der Moorschutzagentur reinschaut, dann finde ich da Wiedervernässungskonzept 23, 24, 25, 26, 27, dann ist Schluss. Und zu den Solarzellen haben wir hier gehört, dass Sie davon ausgehen, dass das Förderprogramm sehr, sehr schnell vergriffen sein wird. Und ich möchte Sie jetzt fragen, ob Sie sozusagen für Ihr Haus das Gefühl haben, dass hier im Einverständnis mit Ihnen diese Voraussetzung erfüllt ist, dass das Klimaschutzmaßnahmenkonzept – und das soll ja auch aus meiner Sicht vollständig mehr oder weniger sein – für die Jahre 2022 bis 2030 unter der Voraussetzung, dass das Moorschutzkonzept 2027 endet und offensichtlich die Balkonfinanzierung ebenfalls früher, dann diese Voraussetzung für die Auszahlung dieser zusätzlichen Mittel auch erfüllt ist.
