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Hannes Damm

GRÜNE 08.12.2022 Sitzungen 8/40

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen! Die Wärmewende ist die Herausforderung der Energiewende. Wenn nicht ein Jahr das gezeigt hat, dass wir dem Thema mehr Aufmerksamkeit schenken müssen, dann dieses. Energiekrise und Klimakrise zeigen mit aller Deutlichkeit, eine fossile Versorgung mit Wärme ist nicht länger tragfähig, weder für das Portemonnaie, die öffentlichen Haushalte oder für das Klima. Drei Jahre und 279 Tage bleiben heute für die Einhaltung des 1,5-Grad-Budgets Mecklenburg-Vorpommerns bei den gegenwärtigen Emissionen unseres Bundeslandes. Das heißt, alles, was wir jetzt reduzieren, schafft uns etwas mehr Zeit. Das kann nur gelingen, wenn wir die Wärme endlich in Angriff nehmen, und dafür hat der Bund zwei wesentliche Förderprogramme nun aufgelegt, das Förderprogramm für kommunale Wärmeplanung und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW. Ich habe es letzte Plenarwoche bereits gesagt und ich sage es heute gerne noch mal: Die Hälfte unserer energiebedingten Emissionen stammt aus dem Wärmebereich. Knapp 400.000 Wohngebäude mit achtmal 1.000 Wohnungen in M-V brauchen eine bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung. Noch gut 80 Prozent der Gebäude werden mit Öl oder Gas beheizt, also Heizungen, die es in 18 Jahren so nicht mehr geben darf. Und damit ist auch klar, dass jede Heizung, die jetzt noch installiert wird und nicht klimaneutral ist, schnell gegen eine emissionsfreie oder schneller gegen eine emissionsfreie Heizung ausgetauscht werden muss, als es deren Besitzer/-innen im Rahmen der üblichen Abschreibung wahrscheinlich vorhaben. Um Eigentümer/-innen, Versorger, Wohnungsbaugesellschaften und die Gemeinden vor solchen Fehlinvestitionen heute zu schützen und um die Klimagrenzen nicht weiter infrage zu stellen, braucht es eine Strategie, die möglicherweise unterschiedlichen Einzelinteressen auch einzufangen und auf das Ziel der Klimaneutralität und Bezahlbarkeit auszurichten. Dazu dient die sogenannte kommunale Wärmeplanung. Dabei wird ein umfangreiches Bild von Wärme- und Kälteverbräuchen, dem Gebäudebestand sowie den Erzeugungskapazitäten und Minderungspotenzialen geschaffen und daraus eine Strategie zur Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet. Jede Gemeinde, jede Stadt hat dabei eine andere Ausgangssituation, auf die individuell eingegangen werden muss. Eine Lösung für alle gibt es nicht, sie muss individuell vor Ort entwickelt werden. Und daher sind die Kommunen genau die Ebene, die gefragt ist, die Wärmewende voranzubringen, denn im Gegensatz zu Strom lässt sich Wärme nicht beinahe verlustfrei über viele, viele Kilometer übertragen. Weil es in der Vergangenheit jedoch an solcherlei Planungen deutlich gefehlt hat, wird der Bund nachhelfen müssen und eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung beschließen. Doch richtigerweise: Vor der Pflicht kommt die Förderung, die es nun dringend in M-V wahrzunehmen gilt, denn bereits zum Ende des nächsten Jahres wird der Gesetzbeschluss zur verpflichtenden Planung erwartet im Bund. Drei Jahre später werden die Gemeinden ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben müssen. Die Pflicht wird wahrscheinlich für Städte ab 20.000 Einwohner/-innen gelten. In Mecklenburg-Vorpommern beträfe das dann die Städte in der Größe von Rostock bis Neustrelitz. Das erreicht allerdings nur etwa 50 Prozent der Bevölkerung unseres Bundeslandes. Wieder einmal sieht man, welche enorme Rolle der ländliche und kleinstädtische Raum in Mecklenburg-Vorpommern spielen. Es gilt also umso mehr, die kleinen Gemeinden landesseitig zu unterstützen, ihre Wärmeplanungen freiwillig umzusetzen. Nur so lassen sich zuletzt auch die Klimaziele der Landesregierung überhaupt umsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und damit die Kommunen diese Aufgabe nun wahrnehmen können, braucht es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und dazu gehören unter anderem oder ganz vorneweg ausreichende finanzielle und personelle Mittel. Für die finanziellen Mittel der eigentlichen Förderung sorgt der Bund zumindest bis nächstes Jahr. Und das Förderprogramm unterstützt Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden, bevor die Pflicht greifen wird mit 90 Prozent der Kosten für die kommunale Wärmeplanung und bei finanzschwachen Kommunen sogar mit 100 Prozent. Und die gilt es jetzt abzuschöpfen, diese Gelder – gerade in M-V haben wir viele, viele finanzschwache Kommunen –, und das geht nur, wenn der Antrag rechtzeitig im Laufe des nächsten Jahres gestellt wird. Ab 2024 sinkt die Förderung auf 60 beziehungsweise 80 Prozent. Und dieses geschenkte Geld darf man nicht liegenlassen. Wer das heute nicht mitnimmt, der handelt aus meiner Sicht fahrlässig, denn wenn die Pflicht kommt, gibt es keine Förderung mehr, und dann wird das Land einspringen müssen, diese Pflicht auch hier umzusetzen. Und da erinnere ich mich an den letzten Mai, an unseren Änderungsantrag und den Antrag der Regierungsfraktionen zur Energiesouveränität, als Herr Seiffert und Herr Beitz noch mit Verweis auf Konnexität und wie üblich mit Verweis auf die Beteiligung zum Klimaschutzgesetz genau diesen Vorschlag abgewunken haben. Aber diese Argumentation, die war schon damals vorgeschoben. Wir sehen jetzt andere Bundesländer, die nach und nach kommen mit solchen Pflichten, die sie umsetzen auch mit der Konnexität, weil es sich eben lohnt, weil es ohnehin notwendig werden wird. Und auch im Mai war schon absehbar, dass eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vom Bund oder eben über das Klimaschutzgesetz M-V kommen wird. So haben Sie es ja auch in Ihrer Präsentation angekündigt. So zu tun, als gäbe es eine Alternative zur umgehenden und flächendeckenden Wärmeplanung, zeugt geradezu von der Ignoranz der Dringlichkeit dieser Sachlage und passt auch nicht zu Ihren eigenen Ankündigungen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und solange das Geld auf der Straße liegt – da liegt das Geld vom Bund – und unsere Gemeinden das nur aufheben müssen, sollten wir alles tun, sie darin zu unterstützen. Daher muss das Land die personellen Voraussetzungen schaffen, damit die Gemeinden überhaupt diese Anträge schaffen zu stellen. Wie schon gesagt, oft haben diese weder das Personal noch die nötige fachspezifische Kompetenz für die Antragstellung. Und Sie können sicher schon erahnen, was ich jetzt sagen werde: Wir brauchen dafür – mein Vorschlag steht aber nicht spezifisch im Antrag drin, weil wir Ihnen diese Auslegung selbst überlassen wollen –, aus unserer Sicht brauchen wir dafür Personal bei der LEKA. Die LEKA ist der richtige Ort für die Beratungen der Kommunen. Entsprechend haben wir das dann für den Haushalt auch als Änderungsantrag gestellt. Die Kommunen kennen die LEKA, die Kommunen vertrauen der LEKA, und da sollte man das nicht wegnehmen, weil man dann sonst andere neue Prozesse aufbauen müsste. Am Ende ist aber entscheidend, dass das Geld vom Bund auf irgendeine Art und Weise nach Mecklenburg-Vorpommern kommt. Gleiches gilt für die andere im Antrag erwähnte Bundesförderung für die effizienten Wärmenetze. Die zielt mehr auf die technische Umsetzung der emissionsfreien Netze oder die Dekarbonisierung der bestehenden Netze ab und nicht so sehr auf die Planung. Ergänzend zur kommunalen Wärmeplanung können über das BEW dann sogenannte Transformationspläne für bestehende Wärmenetze oder eben Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze mit bis zu 50 Prozent finanziert werden. Das ist aber weniger als die 100-Prozent-Finanzierung, die es im Moment gibt. Die Voraussetzung von mindestens 16 beteiligten Gebäuden öffnet auch kleinen Kommunen im ländlichen Raum den Weg zu einer gemeinschaftlichen Versorgung über Nah- oder Kaltwärmenetze, und auf der liegt hier in M-V einfach unser Fokus. Gerade im ländlichen Raum ist die Verbreitung von Wärmenetzen nämlich noch unzureichend. Nur 10 Prozent der Gemeinden verfügen über Nahwärmenetze. Von den anfangs erwähnten 800.000 Wohnungen in M-V werden etwa 40.000 mit Fernwärme versorgt, insbesondere in den Städten. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das ist ein riesiges Potenzial, was wir jetzt angehen müssen, um schnell auch zu den Klimazielen beitragen zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier kann durch die Umstellung der Wärmeversorgung quasi sofort ein Beitrag zur CO -Einsparung geleistet 2 werden. Die sind ja schon angebunden. Und wie oben bereits gesagt, mit „Jeder macht seins“ werden wir hier nicht jede Wohnung, jedes Haus sozial gerecht erreichen können. Es wird immer Haushalte geben, die es sich nicht leisten können, sich allein auf den Weg zu machen, mit einer Wärmepumpe zum Beispiel. Nur mit Wärmenetzen lassen sich Großwärmepumpen umsetzen, lassen sich Erdwärmepotenziale effektiv nutzen und ins System einspeisen. Biogasanlagen, elektronische Rechenzentren, all das, wo Abwärme entsteht, das macht nur dort Sinn, wo die Abwärme auch genutzt werden kann. Wenn wir sie in die Luft blasen wie bisher, bringt uns das keinen Schritt weiter. Netze eröffnen zudem wieder die Möglichkeit, kommunale Gemeinwerke zu schaffen, die dem Gemeinwohl und nicht Gewinninteressen einzelner Unternehmen unterworfen sind, also bezahlbare Energie für alle Bürgerinnen und Bürger. Eine 40-Prozent-Förderung des Bundes für den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen macht diesen Schritt hin zu einer gemeinwohlorientierten Wärmeversorgung möglich. Und auch hier gilt: Wir müssen so viel von diesen 3-Milliarden-Euro-Bundesmitteln nach M-V holen wie möglich. Mit dem Geld sichern wir uns aber nicht nur frühzeitig die Möglichkeit, sondern auch die Kapazitäten der Planer/-innen, die sich jetzt, wenn es so viele Aufträge geben wird, da absehbar ist, dass die anderen Bundesländer auch diese Wärmewende vorantreiben müssen, vor Aufträgen gar nicht mehr retten können. Und darüber hinaus bietet sich eine riesige Chance für unser Handwerk im Bundesland, die auf Jahre, wenn wir das gut anlegen, hier eine gute Auftragslage haben werden müssen. Und da ist natürlich auch Voraussetzung, dass wir genug Fachkräfte für die Energiewende in unserem Land ausbilden beziehungsweise sie ins Land holen, denen gute Lebensbedingungen schaffen und die Ausbildung an die zukünftigen Anforderungen auch anknüpfen und daran orientieren, damit wir eben nicht mehr den Heizungsbauer haben, der bei der Wärmepumpe abhängt und -winkt und sagt, das ist mir zu kompliziert. Wir müssen das stärken, das wird kommen, und unser Handwerk wird davon profitieren, wenn wir hier frühzeitig die Pflöcke einschlagen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wie es im Antrag steht, erreichen wir das durch die entsprechende Beratung, Unterstützungsangebote so- wie die intensive Bewerbung dieser Förderprogramme, zu denen wir Sie also auffordern. In diesem Sinne vertraue ich darauf, dass Sie sich heute für eine Zustimmung entscheiden werden. Alles andere würde mich stark verwundern, auch mit Blick darauf, was Sie eben angekündigt haben in Ihrem Klimaschutzgesetzentwurf am 30., wo das ja als einer der Vorschläge von der Landesregierung auch drinsteht, das irgendwann verpflichtend zu machen. Lassen Sie uns die Chance nutzen! Unterstützen Sie die Kommunen, dass das jetzt zu 100 Prozent beziehungsweise zu 90 Prozent für diese gefördert wird! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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