Hannes Damm
Das ist eine Frage genau zum Zeitplan des Klimaschutzgesetzes. Herr Backhaus! Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Worterteilung! Ich möchte aus dem Landtagsbeschluss der Drucksache 8/406 vom Februar dieses Jahres zitieren: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, … zur Förderung der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz und bestmöglichen Abstimmung geeigneter Maßnahmen einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern aus allen Regionen des Landes und unter Einbeziehung der relevanten gesellschaftlichen Akteure durchzuführen, dessen Ergebnisse in den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes … einfließen. Anschließend ist in einem ersten Schritt der zuständige Ausschuss durch das federführende Ministerium bis zum Ende … 2022 über die Zwischenergebnisse des Dialogprozesses zu informieren.“ Nun fand im Juni eine fabulöse Auftaktveranstaltung mit Häppchen und viel Prominenz statt. Im Herbst sollte die breite Bürgerbeteiligung starten. Diese wurde jetzt auf das Frühjahr 2023 verschoben, auf über ein Jahr nach dem zitierten Beschluss des Landtages, und das bei dem, wie Sie sagen immer wieder, für Sie auch dringlichen Thema. Und mehr noch: Zum Ende des Jahres soll bereits der Referent/-innen-Entwurf im Ministerium vorliegen. Die von den Fraktionen SPD und LINKE bisher so gern für die Ablehnung jeder klimaschutzparlamentarischen Initiative von meiner Fraktion bemühte Bürgerbeteiligung zur Ausgestaltung des Gesetzentwurfs droht so, jedweden Einfluss auf eben diesen Gesetzentwurf zu verlieren. Wie sich der weitere Prozess aufgrund der Verzögerung gestaltet, wird jedenfalls bisher nicht proaktiv kommuniziert. Und ich frage Sie daher: Wie wirkt sich die aktuelle Verzögerung auf den Gesamtzeitplan aus?
