Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ziemlich genau drei Monate nach unserem Bündnisgrünen-Antrag zur Vereinheitlichung der Netzentgelte sprechen wir heute erneut über Netzentgelte. In meinen Ohren raunt es noch, wir machen das schon, das steht in unserem Koa-Vertrag unter Punkt 101, ist nicht zielführend, wir lehnen den Antrag leider ab. Aber nicht nur das, Sie haben auch gleich noch zwei weitere Forderungen und Anträge meiner Fraktion in dem Antrag absorbiert. Haben Sie unseren Anträgen was Neues hinzugefügt? Eher nicht. Also der Reihe nach. Unter Punkt I stellen Sie fest, was schon vielfach festgestellt ist, das Netzentgeltsystem ist ungerecht und muss endlich geändert werden. Entwickelt wurde das übrigens unter Werner Müller, der 1998 bis 2002 auf Ticket der SPD Bundesminister für Wirtschaft und Technologie war. Unter Punkt II dann die Forderung an die Landesregierung, bestehende Bundes- und Landesgesetze einzuhalten beziehungsweise anzuwenden und die Landesverwaltung organisatorisch besser aufzustellen. Auch dafür sollte es besser keines Antrages im Landtag bedürfen. Dennoch freut mich der letzte Satz Ihres Absatzes. Dort nehmen Sie nämlich unsere Forderung auf, die Zuständigkeit der UNBs, naturschutzfachliche Stellungnahmen und so weiter beim Netzausbau neu zu organisieren. Einen Änderungsantrag zu Ihrem entsprechenden Gesetzentwurf für die Windenergie haben wir an Sie zur Abstimmung im Ausschuss herangetragen, und ich freue mich – das sage ich hier ausdrücklich – über die Zusage von heute Morgen und eben auch, Herr Beitz, dass wir dort zusammenfinden wollen und werden. Unter Punkt III dann allerdings passend zur Feststellung in Punkt I Ihre, also unsere Forderung nach einer energiewendetauglichen Regulierung des Netzausbaus und dann doch der Auftrag an die Landesregierung, sich im Bund für einheitliche Netzentgelte einzusetzen. Hätten Sie also vor drei Monaten auch schon zustimmen können! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – und Sandy van Baal, FDP) Was ich wiederum sehr begrüße, ist dann, in der Begründung schreiben Sie, ich zitiere: „Mit den in Ziffer III.2 genannten Maßnahmen sowie einer angemessen ausgestatteten Planfeststellungsbehörde kann ein bisher nicht erreichter Gleichlauf von Erzeugungs- und Netzausbau angestrebt werden.“ Ich gehe jetzt also fest davon aus, dass Sie morgen unserem Änderungsantrag für mehr Stellen in den angesprochenen Planfeststellungsbehörden zustimmen werden, den Sie gestern im Finanzausschuss noch abgelehnt haben. Ich möchte aber auch noch zwei Dinge zu Netzentgelten sagen. Der entsprechende Monitoringbericht der Bundesnetzagentur ist vor wenigen Tagen nämlich veröffentlicht worden, zum einen zu der Entwicklung der Netzentgelte und zweitens zu den Entwicklungen der Einspeisemanagementmaßnahmen. Im Durchschnitt lagen die Netzentgelte für Haushaltskunden in Deutschland im Jahr 2022 bei 8,12 Cent pro Kilowattstunde, etwa 0,6 Cent über dem Vorjahr. In M-V liegt der Schnitt bei 8,71 Cent. Der Abstand zum Bundesdurchschnitt hat sich im vergangenen Jahr allerdings um 0,21 Cent pro Kilowattstunde verringert. Und noch mal: Ein Großteil des Unterschiedes der Netzentgelte ist historisch gewachsen, und die Gründe sind hier vielfältig, beispielsweise die Auslastung der Netze, aber auch die Besiedlungsdichte, das Alter und die Qualität der Netze. Überall in der Republik sind die Netzentgelte in dünn besiedelten ländlichen Räumen deutlich über dem Durchschnitt. Mit dieser Gesamterkenntnis kann man leider den etwas zu undifferenzierten Änderungsantrag der CDU so nicht stehen lassen, weil es eben vielfältige Gründe gibt. Und der Ausbau der Erneuerbaren ist dabei eher ein kleiner Aufschlag, der aber, und das stimmt ja auch, ungerechtfertigt. An die anderen müssen wir aber trotzdem auch noch mal zeitnah ran. Der zweite Punkt: Das waren die Einspeisemanagementmaßnahmen, also das Ausschalten von Windenergieanlagen zur Stabilisierung des Netzes. Diese Maßnahmen haben ihren Grund allerdings zu 73 Prozent – Herr Minister sagte es schon in die Richtung – in der Überlastung der Übertragungsnetze. Und daraus folgt, dass die Entschädigung an die Betreiber auch über die Übertragungsnetze zu decken ist. Die werden aber heute schon bundeseinheitlich gewälzt. Die sind übrigens dieses Jahr noch mal deutlich gestiegen, da die unzuverlässige Atomkraft in Frankreich dazu geführt hat, dass die Gaskraftwerke deutlich mehr liefern mussten als notwendig und damit auch noch mal die Übertragungsnetze verstopft haben, also weniger Erneuerbare reinkommen konnten. Der Anteil der Eingriffe in das Verteilnetz nimmt aber auch ohnehin zu, und es ist daher richtig, den Ausbau der Netze zu beschleunigen, auch der Verteilernetze, und die an die Geschwindigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren anzugleichen. Bei beiden braucht es mehr Tempo, Netze und Erneuerbare. Insofern stimmen wir dem Antrag natürlich zu – wäre ja merkwürdig, wenn wir unsere eigene Forderung nicht unterstützen würden –, aber ich bitte Sie, auch im Sinne des demokratischen Prozesses hier, in Zukunft vielleicht dann schon mal ein bisschen eher zu überlegen, ob Sie sich mit dem Änderungsantrag bei uns beteiligen wollen und wir dann eine gemeinschaftliche Lösung finden in diesem Parlament, die auf breiten demokratischen Schultern steht. Das wäre schön. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)
