Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie bereits mehrfach im Sozialausschuss berichte ich auch gerne hier im Landtag über die Versorgung mit Rettungstransporthubschraubern in unserem Land, übrigens muss ich Sie enttäuschen, auf Grundlage von Fakten. Eines vorneweg: Bei der Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern stehen wir am Anfang eines Prozesses. Bei der Gestaltung des Prozesses setzen wir auf die Sach- und Fachkompetenz verschiedener Akteure, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) zuvorderst auf den Landesbeirat für das Rettungswesen, auf die Kostenträger und auf die Expertinnen und Experten in der Gesundheitsabteilung unseres Ministeriums. Erlauben Sie mir, einen kurzen Überblick zur Sachlage und aktuellen Situation zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird die flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung primär durch den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt, hierzu ergänzend werden Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber eingesetzt. Durch diese Strukturen wird die rettungsdienstliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt. Die Rettungstransporthubschrauber kommen dabei immer dann zum Einsatz, wenn die Lage ein besonders schnelles Eingreifen erfordert. Daher ist besonders in diesen schweren Fällen eine gute und vor allem gleichmäßige Abdeckung der Luftrettung in unserem Land wichtig, denn das Ziel ist die bestmögliche Versorgung des gesamten Bundeslandes. Die luftgebundene Notfallrettung in Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit durch drei Rettungstransporthubschrauber an den Standorten in Güstrow, Greifswald und Neustrelitz abgedeckt. Darüber hinaus steht am Klinikum Südstadt in Rostock der einzige Intensivtransporthubschrauber des Landes, der im Ausnahmefall für Rettungseinsätze genutzt wird. Neben den in Mecklenburg-Vorpommern stationierten Rettungstransporthubschraubern können darüber hinaus auch die Hubschrauber an den Standorten in Perleberg/Brandenburg, Uelzen/Niedersachsen, Hamburg und Siblin/Schleswig-Holstein für die Notfallrettung in Westmecklenburg alarmiert werden, um unsere Rettungsmittel im Bedarfsfall zu ergänzen. Allerdings haben wir hier jeweils nur ein Zweitzugriffsrecht. Wenn der Hubschrauber im Heimatbundesland im Einsatz ist, steht der natürlich nicht für Westmecklenburg zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns im Prozess der Überplanung dieser Strukturen, weil es das Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Rettungsdienstplanung genauso vorsehen. Rein rechtlich muss die Versorgung mit Rettungstransporthubschraubern und Intensivhubschraubern alle zehn Jahre überprüft werden. Diese Aufgabe muss bis 2026 erfüllt sein, und wenn sich Veränderungen ergeben, dann sind eventuell Kündigungen und Ausschreibungen nötig, deshalb sind wir 2022 nicht zu früh. Der Rettungsdienst ist nach dem Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern bedarfsgerecht und bei sparsamer Wirtschaftsführung umzusetzen. Wichtig ist, bei der Überplanung der Luftrettungsstandorte geht es keinesfalls um die Überprüfung der Leistungen, die der jeweilige Standort erbracht hat. Auch die Arbeit der Rettungskräfte am Standort und im Landkreis stehen in keinster Weise in der Kritik. Wer das behauptet, weiß es nicht besser oder will bewusst Zwietracht säen oder auch beides. Es geht bei der Überplanung der Luftrettungsstandorte um eine bestmögliche Abdeckung des gesamten Landesgebietes zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten und die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verteilung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn die Rettungstransporthubschrauber sollen und müssen dort stationiert sein, wo sie am meisten Nutzen für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger bringen können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, die Luftrettungsmittel dienen lediglich der Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Das bedeutet – lassen Sie mich das hervorheben –, dass sie dementsprechend für die gesetzliche Hilfsfrist nicht relevant sind, denn die Hilfsfrist ist von den Landkreisen und kreisfreien Städten grundsätzlich ohne die Berücksichtigung der Luftrettungsmittel zu erfüllen und sicherzustellen. Ein Rettungstransporthubschrauber gehört keinem Landkreis oder keiner kreisfreien Stadt und auch keinem Krankenhaus, Rettungshubschrauber sind überregional zu disponierende Rettungsmittel, die möglichst gleichmäßig im gesamten Bundesland verteilt sein sollen. Das heißt im Umkehrschluss, sofern argumentiert wird, dass eine Standortverlegung des Rettungshubschraubers zu einer Gefährdung des Rettungsdienstbetriebes in der betroffenen Region führt, dann wäre eine Überprüfung der bodengebundenen Rettungsmittel vorzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, man braucht kein abgeschlossenes Geografiestudium, um das Problem zu erkennen, es reicht ein Blick auf die Landkarte: Der westliche Landesteil ist durch Rettungstransporthubschrauber nicht ausreichend im eigenen Land selbst versorgt. Vor diesem Hintergrund und im Rahmen der vorgeschriebenen Überprüfung gibt es deshalb auf fachlicher Ebene Diskussionsvorschläge. Eine politische Entscheidung fällt erst auf Grundlage der fachlichen Vorarbeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, eingangs hatte ich es bereits betont, wir befinden uns innerhalb eines Prozesses, eines Prozesses, der gesetzlich vorgeschrieben ist und geordnet und regulär abläuft, und eines Prozesses, der die entsprechenden Träger des Rettungsdienstes miteinbezieht. Insofern ist die Kritik der CDU, die diesen regulären Verwaltungsprozess kritisiert und an dessen Stelle ein Gutachten fordert, schwer nachzuvollziehen. Damit ist die Kritik nicht inhaltlicher und konstruktiver Art, sondern bezieht sich lediglich auf den Vorgang. Diese Argumente wurden auch im Sozialausschuss am 26.10. und am 23.11., wie ich finde, ausführlich dargestellt. Mir erschließt sich inhaltlich nicht, warum ein teures Gutachten gefordert wird. Gern führe ich deshalb in aller Kürze einmal aus, warum ein Gutachten zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig erscheint. Erstens. Die nötige Expertise in Form von Fach- und Sachkenntnissen liegt im Kreis der involvierten Akteure vor. Zweitens. Auf dieser fachlichen Ebene ergibt sich durch den vorgeschlagenen Gutachterauftrag kein Mehrwert. Er ist so eng gefasst, dass die erbrachte Leistung nicht über die vorgeschriebene Überprüfung nach dem Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommerns hinausgehen würde. Drittens. Als Resultat der ersten beiden Punkte stellt ein Gutachten keine sinnvolle Nutzung der finanziellen Mittel dar. Kosten und Nutzen stehen hier in keinem Verhältnis. Und viertens wage ich die Frage aufzuwerfen, ob hinter der Forderung nach einem Gutachten parteipolitisches Kalkül steckt. Würde ein entsprechendes Gutachten, welches dann vom Sozialministerium beauftragt, begleitet und bezahlt worden wäre, in der Entscheidung anerkannt und respektiert werden, insbesondere dann, wenn das Ergebnis nicht im Sinne der CDU-Fraktion ausfallen sollte? Also ziehen wir damit die Prüfung unnötig weiter in die Länge, um am Ende vor der gleichen Diskussion zu stehen?! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unsere Aufgabe, für eine flächendeckende Versorgung mit Rettungstransporthubschraubern im gesamten Land zu sorgen. Es ist unsere Aufgabe, den Status quo alle zehn Jahre zu hinterfragen und möglicherweise Verbesserungen anzustreben. Und es ist unsere Aufgabe, die Kassenbeiträge der Versicherten, die wesentlich den Rettungsdienst finanzieren, effektiv und effizient zu nutzen. Ein Gutachten, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre zu diesem Zeitpunkt weder effektiv noch effizient. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
