landtag-mv.de ↗

Jutta Wegner

GRÜNE 08.12.2022 Sitzungen 8/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass es sich hier um einen Rückenwindantrag handelt, der die Festlegungen Ihres Koalitionsvertrages mit einer gehörigen Wucht in die Landesregierung trägt, darüber brauchen wir nicht zu streiten, und insoweit stimme ich Ihnen noch zu, Herr Waldmüller. Das haben wir ja aber nun öfter. Der Koalitionsvertrag kann ja nicht lautlos umgesetzt werden, sondern er braucht hier aus dem Plenum immer wieder auch noch mal Unterstützung. (René Domke, FDP: Die einen sagen so, die anderen so.) Ich glaube aber tatsächlich, dass es auch darum geht, oder ich würde meine Rede damit beginnen, mir zuerst mal den Status quo im Land anzusehen, also wo stehen wir in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hinkt der Verdienst von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den östlichen Bundesländern immer noch denen im Westen hinterher. Einer kürzlich erschienenen Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung zufolge liegt der Abstand insgesamt bei 13,7 Prozent. Und hier sind erklärende Faktoren wie das Geschlecht, die unterschiedliche Berufserfahrung oder die Größe des Betriebes bereits herausgerechnet. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass die Gehaltslücke bei Vollzeitbeschäftigung bis zu 1.000 Euro im Monat betragen kann. Das ist leider immer noch die Realität, meine Damen und Herren. Einer der wesentlichen Erklärungsfaktoren für den Unterschied ist die geringe Tarifbindung ostdeutscher Betriebe. Und, Herr Waldmüller, das ist doch genau eine gemeinsame vertragliche Verhandlung, ein Tarifvertrag. Insofern sind die Unternehmen ja nicht außen vor, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) wenn es darum geht, für bessere Löhne und Gehälter einzutreten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Fakt ist, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) und Fakt ist auch, Arbeitnehmer/-innen verdienen in der Regel deutlich weniger, wenn die Arbeitgeber/-in nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Während Ende der 90er-Jahre in Mecklenburg-Vorpommern noch 70 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden waren, ist die Tarifbindung der Beschäftigten seit damals deutlich gesunken. So lag die Tarifbindung der Beschäftigten in Ostdeutschland 2021 nur noch bei rund 45 Prozent, verglichen mit Westdeutschland bei 54 Prozent. In bestimmten Branchen, etwa im Einzelhandel, gelten in Ostdeutschland nur noch für rund 20 Prozent der Beschäftigten überhaupt Tarifverträge. Positiv ist hieran nur, dass sich die Tarifbindung seit einigen Jahren halbwegs stabilisiert hat, also nicht noch weiter zurückgeht. Der vorliegende Antrag ist daher grundsätzlich richtig und ausdrücklich zu begrüßen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sollten alles Mögliche dafür tun, dass die Menschen im Land endlich anständige Löhne erhalten für ihre Arbeit. Ein erster Schritt dafür war die Erhöhung des Mindestlohns, die von der Ampel auf Bundesebene beschlossen wurde. Seit dem 1. Oktober beträgt die Lohnuntergrenze für den Stundenlohn 12 Euro. Berechnungen zeigen, dass gerade in den ostdeutschen Landkreisen sehr viele Arbeitnehmer/-innen von der Erhöhung des Mindestlohnes profitiert haben. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern und zeigt ganz deutlich, wie gering das Lohnniveau bei uns im Land ist. Insofern war die Erhöhung des Mindestlohns absolut richtig und längst überfällig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da zu befürchten ist, dass einige Arbeitgeber/-innen nach wie vor versuchen werden, den Mindestlohn zu umgehen, ist die Forderung nach einer besseren Personalausstattung beim Zoll zu begrüßen. Auch die weitere und kontinuierliche Unterstützung von CORRECT! M-V unterstützen wir ausdrücklich. So können Verstöße gegen den Mindestlohn besser aufgedeckt werden und die hart arbeitenden Menschen werden nicht um den ihnen zustehenden Lohn geprellt. Gebraucht wird aber auch eine bessere Tarifbindung bei den Beschäftigten im Land. Eine Maßnahme der Landesregierung, dieses Ziel bei den Beschäftigten und damit Lohnniveau im Land auf lange Sicht zu erhöhen, besteht in der neu ausgerichteten Wirtschaftsförderung des Landes, wonach Unternehmen, die deutlich über Mindestlohn zahlen und tarifgebunden sind, in den Genuss einer höheren Fördersumme kommen. Ob es durch so gesetzte Anreize gelingt, mittel- und langfristig bessere Löhne zu erreichen, ist wünschenswert, bleibt aber abzuwarten. Eine weitere Stellschraube ist das Landesvergabegesetz, zu dem sich im Koalitionsvertrag der rot-roten Koalition eine längere Passage findet und dessen Weiterentwicklung mit diesem Antrag augenscheinlich vorangetrieben wird. Das finden wir gut. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen verstärkt daran zu knüpfen, ob die Unternehmen faire Löhne beziehungsweise nach Tarifvertrag zahlen, ist auch aus unserer Sicht ein sinnvolles Vorgehen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir unterstützen, dass bei der öffentlichen Vergabe nur noch die Unternehmen zum Zug kommen sollen, die tarifgebunden sind oder tarifgleiche Löhne zahlen. Auf diese Weise wird die Tarifbindung im Land gestärkt und mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten gute und faire Löhne. Es ist lobenswert, wenn das Land mit gutem Vorbild vorangeht und die Tarifflucht von Unternehmen nicht mehr belohnt. So trägt M-V außerdem dazu bei, die dringend nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West voranzubringen. Wir stimmen dem Antrag daher zu, das kann ich an dieser Stelle schon verraten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie aber das Landesvergaberecht schon neu aufrollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten Sie nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Konkret sollten neben sozialen Aspekten unbedingt auch nachhaltigkeits- und umweltbezogene Kriterien verankert werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dagmar Kaselitz, SPD – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich ja auch dazu einiges vorgenommen. Auf Seite 20 ist ab Zeile 511 zum Beispiel zu lesen, dass das Vergaberecht modernisiert werden soll und, ich zitiere, „eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung zu stärken“ ist. Ab Zeile 516 heißt es wörtlich: „Darüber hinaus soll die regionale und lokale Leistungserbringung bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden.“ Und weiter: „Die Koalitionspartner beabsichtigen daher, einen Nachhaltigkeitsfaktor bei der Vergabe einzuführen, um so unter anderem die Transportwege möglichst kurz und die damit verbundenen Emissionen möglichst gering zu halten.“ Das sind doch gute Vorhaben, und wir nehmen Sie hier beim Wort und freuen uns, wenn das Vergaberecht des Landes entsprechend modernisiert wird. Auch das Vorhaben, künftig mehr auf Qualität zu achten und das wirtschaftlichste anstatt das billigste Angebot zu wählen, ist aus unserer Sicht ein großer Fortschritt. „Billig kauft zweimal“ ist ein geflügelter Spruch, und da ist was dran. Deshalb ist das günstigste Angebot nicht immer das beste. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Krüger, SPD) Nur die Anschaffungskosten als Maßstab zu nehmen und Folgekosten zu ignorieren, kann das Land auf Dauer teurer zu stehen kommen. Langlebige Produkte sind hier deutlich schonender für die öffentlichen Haushalte. Bei der Vergabe auf gute Arbeitsbedingungen, Regionalität, ökologische Aspekte und Lebenszykluskosten zu achten, zahlt sich am Ende definitiv für alle Beteiligten aus. Deswegen von unserer Seite Unterstützung für den Antrag, verbunden mit der eindringlichen Aufforderung an LINKE und SPD, ihren Koalitionsvertrag an dieser Stelle ernst zu nehmen und wie vereinbart auch umzusetzen. Die Zukunft unseres Landes sind nachhaltige Wirtschaftsstrukturen mit gut bezahlten Arbeitsplätzen. Das bringt uns voran. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Jutta Wegner Protokoll ↗