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Reinhard Meyer

08.12.2022 Sitzungen 8/40

Das werden wir zu Beginn des neuen Jahres machen, und wir werden jetzt aber vorab mit den kommunalen Spitzenverbänden das abstimmen. So, das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ als Verpflichtung gibt es in Baden-Württemberg, in Hamburg und Schleswig-Holstein bereits in den Klimaschutzgesetzen. Ich glaube, das lohnt sich, das genau anzugucken. Unterschied ist so ein bisschen, wer einbezogen wird, bei Schleswig-Holstein Paragraf 7 Energie- und Klimaschutzgesetz. Aktuell geht es hinunter bis zu den Unterzentren mit Mittelteilfunktionen. Das muss man aber dann noch mal genau sich angucken. Das Ganze ist ja konnex, und damit muss es auch entsprechend finanziert werden. Ich bin mir aber sicher, dass wir da unseren eigenen Mecklenburg-Vorpommern-Weg auch bei diesem Thema finden werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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