Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die rot-rote Landesregierung ist dafür angetreten, Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zum Land der guten Arbeit weiterzuentwickeln, und dass dies insbesondere in Zeiten zunehmender Konkurrenz um Arbeits- und Fachkräfte auch zwingend notwendig ist, darüber dürfte es hier im Saal an und für sich keinen Zweifel geben. Fakt ist, als Niedriglohnland mit schlechter Tarifbindung hat der Nordosten keine gute Perspektive. Und deshalb gilt es, an verschiedenen Stellschrauben zu drehen, um besser und letztlich auch konkurrenzfähiger zu werden, insbesondere im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Es gibt dafür keinen Königsweg, aber mit dem vorliegenden Antrag beschreiben wir aus der Sicht der Fraktionen von SPD und LINKE an fünf konkreten Beispielen, was aus unserer Sicht im Sinne der gewünschten Entwicklung passieren muss. Wir wissen, dass es dabei sowohl Dinge gibt, die wir als Land selbst beeinflussen können, als auch solche, die vor allem bundespolitische Weichenstellungen verlangen. Eine gute Möglichkeit, faire Löhne im Allgemeinen und Tarifverträge im Speziellen zu fördern, besteht im Rahmen der Ausgestaltung der Fördersätze für die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“. Und warum das so ist, kann man bereits im Endbericht zur Evaluation der GRW aus dem Jahr 2020 nachlesen. Dort heißt es wie folgt, und ich werde das zitieren: „Die große Herausforderung für die Wirtschaftspolitik besteht darin, operationalisierbare Indikatoren für ein mögliches Produktivitätsziel in der GRW zu definieren, die gleichzeitig Fehlanreize für die Antragsteller verhindern. Eine erste Säule zur Stärkung der betrieblichen und regionalen Produktivitätsentwicklung bildet die Beschäftigung von hochqualifizierten Arbeitskräften in den Betrieben. Die empirische Literatur liefert dabei hinreichende Evidenz dafür, dass das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter zu einer höheren Produktivität in den Betrieben führt … Neben der Qualifikation der Beschäftigten rückt damit auch eine zweite Säule in den Fokus. Diese beinhaltet Leitplanken für arbeitsmarktrelevante Aspekte, die sich aus der Berechnung der Produktivität als Output pro … Arbeitseinsatz ergibt. Die Produktivität ließe sich nämlich auch erhöhen, indem der Arbeitseinsatz reduziert wird (bzw. weniger stark wächst als der Output). Dies verdeutlicht einen möglichen Konflikt mit den arbeitsmarktrelevanten Zielen. Vor diesem Hintergrund fällt den Löhnen eine entscheidende Bedeutung zu. Das Regelwerk der GRW muss sicherstellen, dass die Produktivitätsgewinne an die Beschäftigten weitergereicht werden und nicht ein neuer Verteilungskonflikt zu den Vermögenseinkünften provoziert wird. Die Literatur thematisiert in diesem Zusammenhang bspw. die Lohnsetzungsmacht von Unternehmen … Die empirische Literatur … findet etwa für Deutschland, dass die Elastizität der Löhne geringer ist als sie es in Märkten mit perfektem Wettbewerb sein müsste. Eine Möglichkeit, diesen Fehlanreiz zu kompensieren, besteht etwa darin, die Vergabe von GRW-Mitteln künftig an die Lohnentwicklung in den geförderten Betrieben zu koppeln.“ Und genau das hat die Landesregierung mit der Neuausrichtung der Kriterien für die GRW-Wirtschaftsförderung getan. „Mit dem ‚Königskriterium Tarifbindung‘ werden tariflich gebundene Unternehmen bei der Fördermittelvergabe automatisch erheblich bessergestellt.“ Und auch „Unternehmen, die deutlich über Mindestlohn zahlen“, erhalten „in zwei Stufen eine zusätzliche Förderung. … Beide Ansätze werden die dringend notwendige Verbesserung des Entgeltniveaus merklich unterstützen. Auch die weiteren Bonuskriterien, wie Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Vereinbarkeit und Nachhaltigkeit, sind absolut zielführend.“ DGB Nord-Vize Ingo Schlüter kommt folglich zu dem Schluss, dass die Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern damit „im Vergleich mit den anderen Bundesländern am zielgenauesten auf Gute Arbeit und Tarifbindung ausgerichtet“ ist. Und dieses Lob freut uns als Koalition natürlich, aber dabei soll es natürlich nicht bleiben. Wir wollen nach dem ersten nun auch den zweiten Schritt machen und im ersten Quartal 2023 das alte Landesvergabegesetz durch ein echtes Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern ablösen. Letzteres soll Verzerrungen im Wettbewerb um Aufträge und Konzessionen der öffentlichen Hand, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, verhindern. Es wird das Ziel verfolgen, einen wirksamen Beitrag zum Schutz der betroffenen Beschäftigten zu leisten, einen unfairen Unterbietungs- und Verdrängungswettbewerb zu verhindern sowie die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren. Es soll zudem die Praxis der öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern und die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen im Bereich der öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe verbessern. Und es wird einem gerechten Interessenausgleich zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten dienen. Dahinter steht die Erkenntnis, dass letztlich nur über eine höhere Tarifbindung am Standort Mecklenburg-Vorpommern endlich ein wettbewerbsfähiges Entgeltniveau erreicht werden kann. Die Tarifbindung zu stärken, ist deshalb das von den Gewerkschaften unterstützte Anliegen der rot-roten Landesregierung, ob bei der Wirtschaftsförderung oder bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Es muss daher künftig gelten: Gutes Steuergeld nur noch für gute Arbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Nun habe ich schon viel über die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung, den sie tragenden Fraktionen und den Gewerkschaften gesprochen. Das möge man mir als Gewerkschafter an der Stelle verzeihen. Aber selbstverständlich wissen wir auch um die Erwartungen der Unternehmen und ihrer Verbände, wenn es um die Frage geht, wie wir beim Thema „Gute Arbeit“ weiterkommen können. Ein zentraler Ansatz ist es, die industrielle Basis unseres Landes zu stärken. Vor allem die Vereinigung der Unternehmensverbände um Sven Müller und Jens Matschenz hat dieses Thema in den vergangenen Jahren nach vorn getrieben. Zu Recht haben beide darauf verwiesen, dass unser Land bereits ein attraktiver Industriestandort mit ausbaufähigen Potenzialen vor allem im verarbeitenden und im produzierenden Gewerbe ist. Bei der VU, dem DGB und der Landesregierung weiß man, dass Industrie grundsätzlich für hoch qualifizierte Arbeitsplätze, ein attraktives Lohnniveau sowie innovative Produkte steht, denn der Einsatz moderner Technologien führt nicht zuletzt im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe oft auch zu guten Arbeitsbedingungen. Und man kann schon sagen, dass grundsätzlich in den vergangenen Jahren die industrielle Basis im Land gewachsen ist. Dennoch ist der Industrieanteil mit seinem hohen Wertschöpfungspotenzial noch zu niedrig, um daraus für die Zukunft eine wohlstandssichernde und nachhaltige Perspektive des Landes zu sichern. Und deshalb gilt es nun, die industriepolitische Ausrichtung unter Berücksichtigung der gestiegenen globalen Herausforderungen, insbesondere der Transformation in Sachen Digitalisierung, Dekarbonisierung und Demografie weiterzuentwickeln. Dazu kommen natürlich gestiegene Anforderungen an die Resilienz von Unternehmen aufgrund von Krisen. Das haben wir ja gerade im Zuge der Corona-Pandemie und nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges erlebt. All diese Dinge spielen im Industriepolitischen Konzept des Landes eine Rolle und müssen nun mit Leben erfüllt werden. SPD und LINKE begrüßen daher ausdrücklich, dass nach einem Jahr anhaltender Krisenbewältigung nun durch die Ernennung von Jochen Schulte zum maritimen und zum Industriebeauftragten des Landes wieder mehr Dynamik in diesem Thema entfaltet werden soll. Zu den letzten beiden Punkten: Wer gute Arbeit fördern will, muss als Land auch Beratungsangebote zu konkreten Herausforderungen unserer Zeit bereitstellen. In unserem Land arbeiten mittlerweile zahlreiche ausländische Beschäftigte, in manchen Bereichen ginge ohne sie gar nichts mehr. Das betrifft beispielsweise die ausländischen Erntehelfer in der hiesigen Landwirtschaft. CORRECT! M-V berät muttersprachlich zu arbeitsrechtlichen Kernthemen individuell und aufsuchend, aber auch im Rahmen von Infoveranstaltungen. Dabei begegnen den bewundernswert engagierten Frauen auch strafrechtlich relevante Themen wie Menschenhandel, Zwangsarbeit und verschiedenste Formen von Arbeitsausbeutung. Sie sind es, die den Kontakt zu Kontroll- und Verfolgungsbehörden herstellen, sie unterstützen bei der Erstunterbringung, sie achten auf die Einhaltung von Standards auf dem deutschen Arbeitsmarkt, sie beraten bei Fragen zur Mitbestimmung im Betrieb und helfen, die Integration von ausländischen Beschäftigten nachhaltig zu verbessern. Kurzum, auch sie tragen entscheidend zur Wahrnehmung von Mecklenburg-Vorpommern als Land der guten Arbeit bei. Dafür gebührt ihnen auch von dieser Stelle heute einmal Dank und Anerkennung dieses Hauses. Und deshalb soll die Förderung dieser wichtigen Arbeit auch von uns verstetigt werden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD oder DIE LINKE) und zwar ganz konkret zunächst, indem die im Kontext des Ukrainekrieges geschaffene zusätzliche Stelle im kommenden Jahr weiter finanziert wird. Zum letzten Thema: Ich habe es ja oft gesagt, jede gesetzliche Regelung ist letztlich nur so gut, wie sie auch kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Seit dem 01.10.2022 gilt in Deutschland eine Lohnuntergrenze von 12 Euro, allein in Mecklenburg-Vorpommern profitiert jeder dritte Beschäftigte davon. Wenn Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn nicht einhalten, müssen sie sich bei uns allerdings mangels Kontrolle kaum Sorgen um drohende Konsequenzen machen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) So wurden im ersten Halbjahr 2022 nur 748 Arbeitgeberprüfungen und damit 32 weniger als im Vergleichszeitraum 2021 durchgeführt. Bei einer Anzahl von 57.343 Betrieben im Land entspricht dies einer Quote von 1,3 Prozent. Dabei wurden 75 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, 40 Ordnungswidrigkeitsverfahren, zum Beispiel wegen nicht ordnungsgemäßer oder rechtzeitiger Zahlung des Arbeitsentgeltes, und 100 Strafverfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verhängt. Ich will an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich sagen, Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern als Wirtschaftskriminalität zu bezeichnen, denn hier wird hart arbeitenden Beschäftigten das ihnen zustehende Entgelt vorenthalten. Um die zugunsten der Beschäftigten geltenden Regelungen durchzusetzen, braucht es daher eine entsprechende Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Das ist die letzte, aber nicht weniger wichtige Forderung im Antrag von SPD- und Linksfraktion. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
