landtag-mv.de ↗

Daniel Seiffert

Die Linke 08.12.2022 Sitzungen 8/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag machen die Bündnisgrünen auf eine wichtige Grundlage der notwendigen Wärmewende aufmerksam, und natürlich haben wir als Koalitionsfraktion dieses wichtige Thema im Blick. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der überarbeiteten Kommunalrichtlinie, die seit November 2022 gilt, wird die kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt. Wie im Antragstext aufgeführt, können bis Ende kommenden Jahres Kommunen für ihre Wärmeplanung 90 Prozent, finanzschwache Kommunen sogar zu 100 Prozent Förderung erhalten. Danach sinkt die Förderquote. Das Programm läuft aber natürlich weiter. Zudem stehen Fördermittel bereit, um die Wärmeversorgung auf Wärmenetze unter Nutzung erneuerbarer Energien umzustellen. Bei beiden Fördermöglichkeiten handelt es sich um Bundesprogramme und -richtlinien. Es wurde dazu ja schon einiges gesagt. Der Antrag selbst zielt darauf ab, die Kommunen besonders auf die Fördermöglichkeiten hinzuweisen, aber auch auf Landesebene organisatorische und vor allem personelle Voraussetzungen zu schaffen, um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können. Für meine Fraktion stelle ich zunächst fest, dass wir die Förderinhalte ausdrücklich begrüßen. Eine Förderung kommunaler Wärmepläne über fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister eröffnet neue Möglichkeiten, denn neben den finanziellen Möglichkeiten fehlen vor allem das Wissen und die Kraft für solche strategisch wichtigen Aufgaben. Im Ehrenamt und mit Ämtern, die personell und fachlich an der beziehungsweise häufig bereits über der Leistungsgrenze arbeiten, ist das sonst nicht machbar. Das bestätigen ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister immer wieder. Insofern ist die Einschaltung Dritter und eine Beauftragung gegen Entgelt gerade für Kleinstädte und dörfliche Gemeinden die einzige Möglichkeit für die Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung. Einige große Städte, wie etwa Rostock, haben sich längst auf den Weg gemacht. Dort wird am Wärmeplan 2050 gearbeitet, und spätestens seit der Energiekrise dürften die Themen „Einsparungen und die effiziente Nutzung von Energie“ und „Umstellung auf erneuerbare Energien“ Chefsache der Verwaltungsspitzen und auch der Stadtwerke sein. Dort sind auch einschlägige Fördermöglichkeiten bekannt und werden genutzt. Kleine Ämter und Gemeinden mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Ehrenamt sind jedoch mit dieser Aufgabe schlichtweg überfordert und brauchen Unterstützung. Insofern sehe ich die Zielrichtung des Antrages der Bündnisgrünen mit dem Fokus auf kleine Städte und Gemeinden. Sie haben das ja auch ausgeführt. Was ist nun unter einer kommunalen Wärmeplanung zu verstehen? Zunächst braucht es eine Bestandsanalyse und die Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz. Auf dieser Grundlage sind Potenziale zum Einsparen von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu ermitteln. Dafür ist eine Zusammenarbeit vieler Akteure nötig. Gute Voraussetzungen bestehen, wo Stadtwerke, große Wohnungsunternehmen und größere Verwaltungseinheiten involviert werden können. Das gilt auch für die Umrüstung vorhandener Wärmenetze auf erneuerbare Energien. Im Umkehrschluss ist eine solche Wärmeplanung oder die Schaffung neuer Wärmenetze ungleich schwieriger, wo Daten erst aufwendig ermittelt werden müssen. Insofern ist die Bundesförderung wirklich sehr, sehr wichtig. Um das Augenmerk darauf zu lenken, sehen wir auch die kommunalen Spitzenverbände natürlich in der Pflicht. Das Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern – Leea – berät unter anderem auch Kommunen zu aktuellen Fördermitteln im Bereich von Energie- und Klimaschutzprogrammen und welche Fördertöpfe genutzt werden können. Über die LEKA erfolgt ebenfalls eine exzellente Kommunalberatung, und endlich sind dort auch die zwölf Stellen gesichert. Ja, klar, mehr Personal ist immer wünschenswert, aber der Landeshaushalt – wir sind ja gerade in den Beratungen zum Nachtragshaushalt – ist in seinen Möglichkeiten begrenzt. Und dann gibt es ja auch noch die kommunale Selbstverwandlung. (Zuruf aus dem Plenum: Selbstverwaltung!) Ja, Selbstverwaltung! Es ist überfällig, dass es überall in den Ämtern und größeren Kommunen Beauftragte gibt, die sich um Klimaschutz, Klimafolgenanpassungen sowie um Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen kümmern. Bislang ist das die Ausnahme. Dazu muss und sollte man die kommunale Ebene ermuntern. Vorschreiben und ersetzen durch Landesstrukturen funktioniert so jedoch nicht einfach so eben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber als Abgeordnete sind wir auch Multiplikatoren. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen, wenn wir landesweit unterwegs sind. Ich danke den Bundesgrünen ausdrücklich, dass wir heute diese Thematik diskutieren, dem Antrag können wir jedoch nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Daniel Seiffert Protokoll ↗